1868 / 47 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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im Gebrauche der Waffen sehr geschickt wären, während unser Volk nad E mehr als zweihundertjährigen Frieden die Waffen nicht zu gebrauchen wußte, und es lag kein Grund vor, den Krieg gegen

alle ’franden Mächte zu beginnen , denn unser Land. wax nur cine flêine Jnsel im Ostmeere, so daß nicht anzunehmen war, daß wir un- scre Ansicht gegen das Uebereinkommen der Welt, daß alle Nationen

Freundschaft halten müßten, als ob sie in demselben Hause wohn- ten, allein bei den obenerwähnten Verbältnissen würden auf- recht zu erhalten im Stande sein. Darum stimmten wir zu; Verträge zu machen, um die Freundschaft mit den Fremden zu er- alten. ' Es war ein großer Schritt für die Japaner, Bekanntschaft mit den Fremden zu machen, und einen Vertrag mit ihnen zu \chließen, nur bleibt es zu bedauern, daß wir nicht alle Daimios und das ganze Volk, sei es hoch oder gering, zu verschiedenen Malen befragten und über die Angelegenheiten konsultirten, welche die Fremden betrafen, damit sie später, nachdem wir übereingekommen, die Fremden freund- lih zu empfangen, nichts mehr dagegen hätten einwenden können.

Oie Nr. 8 (vom 21. Februar) des »Justiz-Ministerialblattes« enthält u. A. folgenden Beschluß des Königlichen Ober-Appella- tionsgerihts vom 3, Januar 1863: »Jst die Slraftlage ohne vor- gängige Voruntcrsuchung erhoben worden, so muß der über die Er- öffnung des Hauptverfahrcns beschließende Richter bei Beurtheilung der Zuständigkeit den Thatbestand so, wie er in der Anklageschrift auf- gestellt und behauptet worden ist, zum Grunde legen; cs sieht ihm in diesem Falle nicht zu, auch die Beweisfrage zu prüfen und dic Er- öffnung deshalb abzulchnen, weil er jenen Thatbestand ganz oder zum Theil für nicht genügend dargethan erachtet«, sowie ein Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz- Konflikte vom 14. Dezember 1867, demzufolge eine Schul-Socictät nicht berechtigt ist, Anordnungen der Regierung, durch welche ihr Lei- stungen an die Schule oder deren Lehrer auferlegt werden, im Wege einer gerichtlichen Klage anzufechten.

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten.

Der Schuß des geistigen Eigenthums an Schriften und Kunst werken is erst in neuerer Zeit ein Gegenstand der Gesehgebung gewor- den, Für das deutsche Reich mußte derselbe durch kaiserliche Privilegien erworben werden. Nach dem Vorgange des Allgemeinen Preußischen Landrechts wurden desfallsige Bestimmungen in die einzelnen Landes- geseßgebungen aufgenommen. Lie Bundesbeschlüsse vom 5. Novem- ber 1835 und 9. November 1837 führten demnächst den Schuß des geistigen Eigenthums in das gesammte Gebiet des deutschen Bundes ein. Verträge, welche Preußen in den Jahren 1846 bis 1863 mit England, Frankreich und Belgien abshloß/, und denen die meisten deutschen Staaten beitraten , verschafften demselben eine internationale Geltung. Gleichwohl is der Grundsaß der territorialen Geltung des geistigen Eigenthums nicht aufgehoben. Die Schußfristen sind in den einzelnen Staaten mehrfach verschieden ; die Grenzen der unerlaubten Nachahmung, die Förmlichkeiten der Erwerbung, der Kreis der künst- lerischen Production unterliégen in denselben einer von cinander al» weichenden Auffassung, wodurch die_Wirksamkett des Schußes nicht selten beeinträchtigt wird. Einen Schuß des Eigenthumes an Er- findungen fennt dié Gesehgebung der deutschen Zollvercinsstaaten über- haupt nicht. Das Necht des Erfinders is der richterlichen Cognition nicht unterstellt und lediglih der polizeilichen Regelung unterworfen. Eine Ergänzung und Neugestaltung der Gesebgebung auf diesem Gebicte fordert cin Werk des Oberbergrathes R. Klostermann: »das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen nach preußischem und internationalem Recht« (Berlin, 15867. I. Guttentag), welches zugleich ein reiches Material für eine solche darbietet. Der bis jeßt erschienene I. Band giebt zunächst eine eingehende Vertheidi-

ung des geistigen Eigenthums gegen scine noch immer zahlreichen Wider- acher, die kurze Geschichte desselben und eine umfassende Angabe der Rechtsquellen und Literatur. Der Verfassergeht dann zu einer Erörterung ‘der allgemeinen Grundsäße des geistigen Eigenthums Über, wobei er abweichend von seinen Vorgängern das Recht des Erfinders neben das literarische und artistische Eigenthum stellk. Ferner enthält dieser Band die Darstellung des Verlagsverträges und des. Nachdrucksrechts. Der Verfasser berücksichtigt die Praxis, namentlich die Gutachten des Literarischen Sachverständigen - Vereins zu Berlin , sowie die nicht- deutsche Gesehgebung insbesondere die Englands und Frankreichs. Der 11, Vand wird die Patentgeseßgebung aller Länder und die Geseßgebung über den Muster - und Formenschuß, sowie über den Schuß der Waarenzeichen umfassen. Von Cannabich's bekanntem Lehrbuch der Geocraphie

(B. F. Voigt in Weimar) is uns kürzlich des ersten Bandes vierte Lieferung zugegangen. Das Werk, 2 Bände stark, erschein“ bereits in 18. Auflage, bearbeitet nah den neuesten Friedensbestimy angen von Prof. Dr. Oertel. Die vorliegende Lieferung umfaßt Rußland, das ermanische Tiefland und Oesterreich, und zeichnet sich, wie die früheren Kiesugat; durch eine faßlich Übersichtliche Darstellung aus. London, 21. Februar. Lord Bulwer Lytton, der bekannte Romanschriftsteller, ist von einem in Paris wohnenden englischen Arzte, Dr. Turnbull, von der Schwerhörigkeit; an der er schon seit Jahren gelitten, geheilt worden.

Statistische RNaczrichten.

Nach den Kommerzial -Uebersichten für 1866 sind vom Aus- lande 588,008 Ctr. Salz in den Zollverein eingeführt worden, wäh-

also cine Mchrausfuhr von 307,395 Cir. Früher war dies anders, der Zollverein bedurfte zu sciner eigenen Proèuction noch cines erheb- lichen Zuschusses vom Auslande, der im Jahre 1848 sih auf 1,541,770 Centner stellte und in den funfziger Jahren durchgängig noch 1 Mill, Centner betrug. Seitdem i} dieser Zuschuß aber erheblich geringer geworden und seit 1863 is der Zollverein nicht nur im Stande, durch eigene Production seinen Bedarf vollständig zu decken, sondern kann auch erhebliche Mengen Salz. an das Ausland abgeben. Es ist dies durch Entdeckung der bedeutenden Steinsalzlager bei Staßfurt und Er- furt mögli geworden, denen in nächster Zeit noch ein weiteres, erst im vorigen Jahre neu entdecktes Lager bei Sperenberg in der Mark hinzutrcten wird, welches gleichfalls von großer Mächtigfkeit sein soll. Wenn gleichwohl noch immer erheblicheMengen Salz vom Auëlande cin- geführt worden sind, so kommt hierbei in Betracht, daßin einzelnen Theilen des Zollvercins wegen ihrer Entfernung von den inländischenSalzlagern die Versorgung mit auéländischem Salze sich weniger kostspielig stellte, Am bedeutendsten i} die Einsuhr in den Ostsechafen gewesen (1866 377,180 Ctr.), namentlich von England, Torreviceja und St. Ubes. Auch aus Frankreich (Lothringen) sind 159,421 Etr., aus Holland 47,458 Ctr. hauptsächlich zur Versorgung der Rheinproviuz und Luxemburgs eingeführt worden. Preußen hat von dem in 1866 ims- portirten Salze 556,442 Ctr. oder etwas über 94 pCt. erhalten. Die Ausfuhr von Salz hat bedeutend zugenommen, sie betrug 1836 nur 1250 Ctr., sticg im Jahre 1842 bis auf 105,357 Ctr., ging dann nah und nah bis 1298 Ctr. im Jahre 1853 zurü, ist von da ab aber in stetem Steigen begriffen gewejen, so daß für 1857 181,473 Etr,, 1859 277,889 Ctr. 1861 404,458 Ctr. 1863 566/288 Ctr, 1866 895,403 Ctr. in Betracht kommen. Von dem leßteren Quan- tum sind 487,730 Ctr., also über die Hälfte, nah Hamburg, 150,857 Centner nach Oesterreich, 132,207 Ctr. ‘nach den Niederlanden, 50,858 Centner nach Holstein und Lauenburg, 48,421 Etr. nach Bremen, 14,615 Ctr. nach der Schweiz, 9243 Ctr. nach Melenburg ausgeführt IVOLTDeN.

Die eigene Salzproduction des Zollvereins hat im_ Jahre 1866 ca. 95 Mill, Ctr. betragen ; rechnet man derselben die Einfuhr mit 588,008 Ctr. zu und bringt die Ausfuhr mit 895,403 Ctr. in Abzug, so bleiben zum Verbrauch ca. 9,200,000 Ctr. oder etwas über 25 Pfund pro Kopf der Bevölkerung, während der Kopfverbrauch im Jahre 1860 nur 19 Pfund betragen hat. Die Zunahme ist in weni- gen Jahren cine erhebliche gewesen, sie beruht namentlih in dem Um- stande, daß in der Nähe der Steinsalzlager bei Staßfurt mehrere be- deutende chemische Fabriken, welche die geförderten Kali- und Abraum- falze verarbeiten, errichtet worden sind. Der durchschnittliche Verbrauch von Salz zum menschlichen Genuß hat im Zollverein bisher nur ctwa 17 Pfund für den Kopf betragen.

Nach der vom Herzoglichen Staats-Ministerium veröffentlichten Uebersicht beträgt nah der am 3. Dezember 1867 erfolgten Zählung die Bevölkerung des Herzogthums Meiningen 180/241 Seelen, 2176 mehr als im Jahre 1864. Nur in der Residenzstadt und im Amtsbezirk Kamburg hat die Einwohnerzahl. abgenommen.

Kopenhagen, 19. Februar. Die Kriegssteuer auf ein-

auf die Branntweinproduction 440,114 Thlr. im Ganzen 1,208,858 Thlr., gegen 1,193,009 Thlr. während L S EOS im vorigen Finanzjahr. Die dänischen Zollintraden beliefeit sich in den verflossenen 10 Monaten auf 6,561,903 Thlr. und zeigten eine Mehreinnahme von 345,268 Thlr. gegen denselben Zeitraum im Finanzjahr 1866— 1867,

Gewerbe- und Handels-Nachrichten.

Berlin, 24. Februar. Verschiedentliche zur Sprache gekommene Ausstellungen gegen die in den leßten Jahren in den Militair- Bäereien in Aufnahme gekcmmenen Backöfen auf Stcinkohlen- Feuerung haben, wie das »Milit.-Wochenb!.« mittheilt, das Militair- Ocfonomie - Departement des Königl. Kriegsministeriums veranlaßt Versuche mit den nach dem Prinzip der sogenannten Hochdruck-Wasser- heizung fkonstruirten Wasserheizungs - Backöfen, wie jolche namentli von der Firma Wieghorst u. Sohn in Hamburg in deren Brotfabrik eingeführt sind, anstellen zu lassen. Die näch diesem System von den Wieghorst u. Sohn in den Militair-Bäereien namentlich zu Erfurt seit dem Jahre 1866- und hier hergestellten Backöfen haben in Vergleich zu den Badtöfen auf resp. Steinkchlen -, Braunkohlen- 2c. Feuerung vielfache Vorzüge herausgestellt und überhaupt sich so bemährt, daß es beabsichtigt wird, diese Art Backöfen bei vorkommenden Neuanlagcn in Anwendung zu bringen , so weit die Lokalität des betreffenden Bäkerei-Gebäudes solches nicht behindert.

Kiel, 20. Februar. Auf der Werfte der Norddeutschen Schiffs8baugesellschaft ward vor einigen Tagen das dritte eiserne Dampfschiff vollendet. Dasselbe ist 106 Kommerzlast groß und wird durch eine Actiengesellschaft in regelmäßige Fahrten zwischen Kiel und Gothenburg geseßt werden.

Der für die Jnstandhaltung des s{chiffbaren Theiles der Ems bestimmte etatömäßige Fonds von 5000 Thlr. ist, nach ein Mittheilung der Königlichen Regierung zu Münster in Nr. 7 des Amtsblattes, im Jahre 1867 bis auf cinen geringen Betrag seinem Zwecke entsprechend verwendet worden. Obwohl der Herbst und der Winter 1866/67 bedeutende und schr lange andauernde Hochfluthen g bracht haben, so sind dadurch doch keine wesentlichen Beschädigungen an den Strombauwerken in der Ems entstanden und nur vielfache mehr oder minder erhebliche Uferabbrüche zu beseitigen gewesen. Dic Buhnen und Flechtzäune hatten wenig gelitten. Nach der im Früh jabr 1867 aufgenommenen Peilung der ganzen Stromstrecke zeigen si mir 4 Stellen , welche bei einem Pegelstande von 2/ am Greventl

rend dieser 895,403 Ctr. nach dem Auslande abgesept hat; es zeigt sich

Pegel und 9! 7! am Mesumer Pegel nicht 3 Fuß Fahrtiefe hatten.

geführte Waaren betrug in den leßten 10 Minuten 768,744 Thlr. und

Diese seichten Stellen sind durch geeignete Maßnahmen vollständig be- seitigt worden , und cs ist nunmehr den Vfnien meg i e mit voller Ladung bei einem. Wasserstande von 2/61 am Grevéner und von 10/ 1/ am Mesumer Pegel bis nach Schöneslieih hinauf- zukommen. Zu den Uferdeckarbeiten sind verwendet wor- den 716 Schock Faschinen, 7625 Schock Buhnenpfähle, 9 SOOE (1 Schod Fa {vin L: Steine, wozu die Uferbe- î S Faschinen, 66 ock Buhnenpfä Â il Cu e e Eee tebt ei haben. R er Schisf8verlehr auf der Ems bis Rheine hat si auch in die- sem Jahre nicht gehoben und wird bis Greven ing rot B ünf: en Wasserstände und des vorhandenen guten Fahrwassers von Jahr zu ahr geringer. Ju Rheine passirten die Unterschleuse zu Berg 299 Pünten mit 3016 Last Ladung (also durchshnittlich 10 Last) zu Thal 281 Pün- ten mit 41815 Last (durchschnittlich 145 Last). Gegen 1866 sind 313 Schiffe und 594 Last weniger angekommen und 20222 Last weniger ab- gegangen. JÏn Greven sind nur 36 Pünten mit 4585 Last (durchschnittlich 125). Auch an Holzflößen sind 59 weniger den Fluß hinabgegan- gen, wie im Jahre 1866, nämli statt 80 nur 21. T _Die zu Nheine und Greven gelösten Waaren bestanden in Ge- treide, Cichorien, Rapps und Leinsamen, Oel und Oelkuchen, Kolonial- waáren, Wein, Kreide, Eisen, Ziegelsteinen, Cement, Bauholz, Bret- tern, Käse und Butter, Dünger, Theer, Knochen, Stroh, Roggen und Ziegeln bildeten die Hauptbefrachtung. Zu Thal gingen hauptsächlich Kalfsteine7 Bauholz und Mehl, auch etwas Eisen, Steinkohlen, Ko- lonialwaaren, Wannen, Tabak und Buchweizen. vie M En, abu a A betrug am Pegel zu i ¡ esum 2 1 ‘r niedri ‘ev /

N Mesum d, er niedrigste zu Greven 0! 21, Von dem deutschen Mineralogen Mauch is, wie vom K der guten Hoffnung, 13. Januar, gemeldet R, eine Entdecung von Goldlagern in der Kolonie gemacht, deren einige bis 60 Meilen lang und 20 M. breit sind. Das Gold kommt in Quarßgadern vor.

Landwirthschaftlihe Nachrichten.

Berlin, 24. Februar Aus dem am Sonnabend, 22. d. Y

e des Kongresses o ubbeuttBes irthe zur Berathung gelangten ir fo drtifel hervor: 4: zung gelang Statut heben wir folgende

Artikel 1. Zweck des Kongresses. Durch die Gründun; des Kongresses Norddeutscher Landwirthe soll ein S zu ia samem Zusammenwirken Behufs Wahrnehmung der Jnteressen der Landwirthschaft im ganzen Umfange des Norddeutschen Bundesgebietes geschaffen werden. Die Theilnahme der süddeutschen Landwirthe ist willkommen. S

_ Artikel 2. Wirkungskreis des Kongresses. Der Kongreß wird es als eine seiner wesentlichsten Aufgaben erachten , neben all- gemein technischen, solche wirthschaftspolitische Fragen zu verhandeln, bei denen die deutsche Landwirthschaft besonders betheiligt ist, Und die aus den Verhandlungen sich ergebenden Beschlüsse, auf dem im cin- zelnen Halle sich empfehlenden Wege zur Geltung zu bringen, eventuell dieselben den geseßlichen Organen des Norddeutschen Bundes zur Kennt- nißnahme zu unterbreiten.

_Artikel 5. Versammlung des Kongresses. Der Kongreß versammelt sich Ara im Mecenat Februar zu Berlin und konsti- tuirt sich in der ersten Sipung durch die Wahl seines Vorstandes.

__Es lag zu der Berathung des Entwurfes eine große Zahl von An- trägen vor, von welchen nach längerer Diskussion angenommen wurden :

1) ein Antrag des Prof. Pr. Birnbaum: im Artikel 2 statt »neben allgemein technischen 2c. Fragen« zu seßen neben den tech- nischen 2c. Fragen;

2) ein Antrag des Regierungs-Raths Haffer, als Absaß 7 des Art. 5 hinzuzufügen: »Die Kommissionen sind beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend is. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit ent- scheidet die Stimme des Vorsißenden« ;

3) ein Antrag des Hrn. Mühlenbeck-Wachlin: Jn Alinca 1 des Artikel 9 statt »9 gewählt werden« zu seßen: »12 gewählt werden« und statt »9 weitere Mitglieder« zu sagen »6 weitere Mitglieder- ;

4) ein Antrag des Hrn. Prof. Birnbaum: als Ueberschrift zu seßen: »Statut für den Kongreß“ Norddeutscher Landwirthe«.

__ Die übrigen Artikel des Entwurfes wurden genehmigt. Nach einer kurzen Unterbrehung die Wahl des Ausschusses vorgenommen. U Während der Zählung der eingegangenen Stimmen durch das Bureau des Kongresscs ging die Versammlung zur Korsepung der inder vorigen Sigung vertagten Debatte über indirefteBesteuerun g über. An der Debatte betheiligten sih die Herren Kiepert, Dr. Franck, v. Wedemeyer, tiendorf, Güssen, Philippson und Sombart und es wurden folgende Anträge angenommen:

Von den Herren Sombart und v. Wedemeyer: Der Kon- greß erklärt: die Landwirthschaft trägt fast zu allen durch. e Zolltarif erhobenen Steuern bei, wird durch einzelne erselben z. B. die Eisenzölle wesentlich behindert. ¡2) Die Land- Proputaft fürchtet auf keinem Gebiete der landwirthschaftlichen

ton die Konkurrenz des Auslandes, bedarf daher keines Schuß- L es. 3) Bei dem gegenwärtigen Umfange und dem Stande der aden Nebengewerbe licgt es niht im Interesse der Landwwirth- g as 1 den Besteuerungsmodus für Spiritus und Zucker zu ändern, a O würde die Einführung einer direkten Fabrikatsteuer nachtheilig f die Entwickelung der Landwirthschaft und deren Jndustriezweige cein-

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| werflid, 4) Der Aus\{uß wird beauftragt, di derli i zu, tbun, n eine Berücfsichtigun iw A léeisen der Landi S Zolltarif A A E 7 R e UR ves rep ; Don Herrn Kiepert-Marienfelde zur Frag f Fe i N, f Pv : Der Congreß ertlärt j die Maisch: . : Gorm d jteuerung der Spiritusfabricati E das Gewerbe die gegenwärtige Blüthe erteidit a derselbe Pâlt U e ens e f N landwirthschaftlih für nothwendig, f dringend R er Geseßgebung, welche vom Jahre 1819 an datirt; s sollte nunmehr nach der Tages-Ordnung die E G Versicherungs - Wesens foléen: n iel N ee G A E t Wichtigkeit der Sache der 1 lten Zelt, den Gegenstand v S A L E Sm S es n Ausschu E 1j n _ nächsten Kongreß auf die Tages - n bringen. Der Präsident und die Versammlung “tláris L ) damit, einverstanden. _Sodann wählte die Versamm- A Mitglieder der Kommission für das Genossenschaftswesen, die Herren Rüdes Oldenburg, Schumacher Zarchlin , Dr. Lette von Knebel-Döberiß, Holß Alt-Marien, Professor Birnbaum F Plagwiß, von Corêwandt; von Benda und Dr. Wilkens. Da die Stimmäzähler das Resultat der *Auss{hußwahl noch nicht crmittelt so schritt man zum Schluß der Sigßung. Herr Hirschfeld ergriff sammlung den Dank für die Mühe aus, mit de si i i r er der Lei- tung S Angelegenheiten unterzogen. 'Die S M und brate dem Präsidenten ein dreimaliges Hoh aus. Der Î 7 M ent von Sänger dankte für diesen Beweis großer Freund- E und für die bewiesene Nachsicht und {loß sodann die Sizßung mit dem Wunsche, daß das Resultat des Kongresses nicht blos für die a, sondern auch für die weiteren Kreise ein günstiges sein werde, „Nicht leicht werde es eine Versammlung geben, so aus allen verschiedenen Theilen des Landes zusammengeseßt, so wenig bekannt, fo wenig vorbereitet, welche in einer sechstägigen Sigungsdauer mit

“solchem Eifer, solcher Sachkunde und Präcision ihre Aufgabe gelöst.

wirken. Eine Besteuerung des Rübensaftes oder Krautes erscheint ver-

Das Resultat der Versammlung sei ein außerordentli Unstiges er hoffe, die Mitglieder werden in ihrer Ss e on A Kongreß Propaganda machen und der Keim, welcher jebt gelegt, er- freuliche;, vielleicht große Resultate erreichen. Diesen Wunsch wolle er den Mitgliedern mit auf die Reise geben. Dies sei die Bitte, welche er an das Lebewohl knüpfe, das er den Mitgliedern biermit zurufe. Hr. Hillmann bat darauf, die stenographischen Be- richte in größerer Anzahl drucken und im Lande verbreiten zu lassen. Hr. Schumacher (Mecklenburg). Meine Herren! Nicht als wenn es so Sitte wäre, sondern weil mein Herz mich es heißt fordere ich die Mitglieder des Kongresses Nord- euer Landwirthe auf, demjenigen, der die verschiedenen Theile Norddeutschlands wieder vereinigt hat, dem Schirmherrn des Nord- deutschen Bundes ein dreifaches Hoch zu bringen: Se. Majestät der Köuig Wilhelm von Preußen, der Gründer und Schirmherc des Nord- deutschen Bundes, lebe hoh! hoch! hoh! (Die Versammlung erhob sich und stimmte dreimal begeistert in den Ruf cin. Der Präsident {los sodann die Sißung und den Kongreß. Jn den permanenten Ausschuß sind gewählt: von Sänger Grabowo, Rüder Oldenburg, Noodt Berlin, Dr, Bekker Greifswald, von Sauken Julienfelde, 4 ers F Bli aeu De Ermsleben, Pogge Roggow, dell Fehlingsdorf, Dr. Birn Plagwiß, Güssen— Cri N Benda Rudow. / aum— Plagwiß, Güssen Criele, Uebersiht Über die Weizen- und Noggenpreise auf d Haupt-Getreidemärkten der Monarchie, Um E Q leichtern, sind die in den Börsenberichten notirten Preise, der Berliner Usance entsprechend, auf 2100 Pfd. Weizen und 2000 Pfd. Roggen (loco en ohne B u N berechnet. _ Weizen. . Februar. 8. Februar. 15. Februar. 22, Fe Königsberg 102% 2A S H a 784— 111% 975—1085 95—11I2 99— 111 (9—102*) 83—101*) 8—102*) 83 —104*) 965—1048 965—104% 96/%—1014 965—105% 89— 106 89—107 90—108 90—110 Breslau 90—1012/. 90 —100*/, 89% 100% Magdeburg .…. 95—99 932/,—96L 96—100 Cóôln 101& { 101% 103% _ Roggen: . Februar. 8. Februar. 15. Februar. 22. Februar. Königsberg 79% 80 80% 82% Danzig 17— T9 74—78 75—80 ; Posen 75—T79*) 741—78%) T76—81®) 82) Stetlin 706—78 77—79 78-—80 —81 Berlin | 7095 —805 T76¿—80 Breslau é L 72 —TO/, TIÉ—T60/, Magdeburg... 79 82 81—83 Cöln 85 85

*) Nach dem Wochenbericht.

Oppeln, 17. Februar. (Schles. Ztg.) Da amtlichen Nachrichten und Ermittelungen zufolge die Rinderpest in österreichisch Schlesien er- loschen und die zuleßt daselbst infizirt gewesene Ortschaft Lobenstein für scuchenfrei erklärt worden ist, so hat sih die Königliche Regierung hierselb veranlaßt gesehen, für denjcnigen Theil der Landesgrenze, welcher den Kreis Leobschüß von dem benachbarten österreichisch Schle- sien scheidet, nunmehr ebenfalls die Bestimmungen des §. 4 der Ver- ordnung vom 27. März 1836 (Ges. Samml. Nr. 173) außer Kraft und an Stelle derselben die des §F. 3 a. a. O. in Wirksamkeit zu seßen. Der §. 3 besteht sonah für die gesammte Landesgrenze des Regie- rungsbezirks nunmehr bis auf Weiteres zu Recht. -

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das Wort und sprach dem Präsidenten Nammens der Ver-

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