1868 / 48 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1867 darauf hingewiesen, »nah Anhörung der Jnteressenten« die A Sorunnebitei) und es läßt sich kaum ein Fall denken, wo die Regierung gegen die Wünsche der Jnteressenten entscheiden sollte. Eine Entscheidung glaubte aber die Regie- rung sih vorbehalten zu müssen, für einzelne, wenn auch seltene Fälle; wenn z. B. einmal ein Geometer von der Gemeinde gewünscht werden sollte, der vielleicht durch verwandtschaftliche Verhältnisse oder sonst einzelnen Mitgliedern zu nahe stände. Da würde die Regierung doch wohl das Recht haben müssen, zu refüsiren ; oder wenn um eln anderes Beispiel zu wählen die Gemeinde cinen Geometer wünschen sollte, der schon so vielfach in Anspruch genommen ist, daß die Ausführung der Consolidation vielleicht Jahre lang zurückgelegt werden müßte und über das Maaß der Beschäftigung der einzelnen Geometer wird doch bei der Centralstelle die besle Uebersicht sein. In solchen Fällen muß doch am Ende die Regierung das Recht und die Macht haben, zu sagen: »Nehmt den Mann nicht, der ist zu sehr beschäftigt, nehmt irgend einen andern, wenl- ger beschäftigten Mann.« Bis jeßt i} die Regierung in dieser Beziehung auf die allerhumanste Weise vorgegangen ; sie hat die Wünsche der Interessenten stets beachtet. Mir liegt die Er- klärung der Provinzial - Regierung vor , daß sie auch künftig fortgeseßt die Sache so handhaben werde, und ih glaube, man fann scließlich auch noch auf den Trost zurückgehen, daß, wenn jemals die Regierung irgendwo eine büreaufratische Willkür Üben wollte, dann doch der Weg der Beschwerde an die Central- stelle immer noch offen bleibt. Jch finde also auch gar kein Bedürfniß, an dieser Bestimmung des Gesehes irgend etwas zu ändern , und ih möchte überhaupt der Erwägung des hohen Hauses anheimgeben, ob es wohl zweckmäßig wäre, {hon jeßt, wo noch von keiner Seite her eine Beschwerde erhoben worden ist, die Bedenken vielmehr lediglich theoretischer Art sind, an der Ver- ordnung irgend etwas ändern zu wollen. Warten wir dochab, ob sich irgend ein Mißstand herausstellen wird, und ich bitte das Haus, im- mer das Vertrauen zur Regierung zu haben, daß sie ganz ge- wiß. die erste sein wird, die eine auch nur als wünschen8werth anerkannte Abänderung anbahnt, daß sie mit Freuden die Jni- tiative ergreifen wird, etwas zu ändern, was sich dem Lande als unbequem dokumentirt; denn sie kennt feine andere Absicht, als die, den Wünschen und Bedürfnissen des Landes entgegenzukommen. Jch bitte Sie, meine Herren, lassen Sie gegenwärtig auch diesen Antrag, wenngleich derselbe durch den Vorschlag des Herrn Referenten schr gemildert ist, fallen und

chen Sie Über die ganze Angelegenheit zur Tagesordnung Úber, so dange bis irgend eine Beschwerde , aus der Praxis des Lebens gegriffen, sich kund thut.

Die politische Lage Japans.

[l,

Damals hatte man die Ansicht, daß es am besten sein würde, zu- erst ein sehr kurzes und einfaches Uebereinkommen mit den Fremden zu treffen, die näheren Arrangements aber für die Zukunft aufzusparen, in der unser Volk sih gegen seine alten Ansichten in das neue Ver- hältniß des Fremdenverkehrs gefunden haben möchte, allein wir sehen jeßt, daß dies ein Mißgriff war, und dies die Ursache ist, aus der viele und {were Verwickelungen mit Bezug auf die Fremden ent- standen sind.

Die größten Daimios wünschten dann selbst Taikun zu werden und machten dem Mikado allerhand unbegründete Vorstellungen, daß Alles schlecht sei, was der Taifun thue. Da es nun für uns sehr peinlich ist, hier die verschiedenen Ursachen anzugeben, durch welche die Macht des vorigen Taikuns hinterlistigerweise geshwächt worden ist, so sollen wir nichts weiter darüber sagen.

Obschon wir nicht sagen können, daß Alles, was unter dem vorigen Taikun mit Bezug auf die auswärtigen Angelegenheiten ge- \chehen is, sehr gut gewesen sci, so haben wir (d. h. die Regierung) doch stets an dem Vorsaße festgehalten , allen Feindseligkeiten gegen die Fremden zu wehren und alles dasjenige auszuführen, was in den Verträgen mit denselben versprochen war.

Ferner is zu erwähnen, daß unser jeßiger Taikun, groß an Tha- tenlust und voll Muth (ja er ist beides in ungewöhnlichem Maße) gewiß der Mann is , welcher die Regierungsform , wie sie Jyeyasu geschaffen, stärker zu machen im Stande is. Und wäre es nicht der gegenwärtige Taikun , der augenblicklich die Macht in Händen hat, so wäre nicht abzusehen, wie die früher mit den Fremden abgeschlosse- nen Verträge ausgeführt werden sollten.

Unser gegenwärtiger Taikun hatte es bald als die Grundlage aller Staatsfkunde erkannt, daß alle Befehle von einer Hand ausgehen müßten. Zu Anfange der Zeit, als er zum Taikun ernannt wurde, hielt er sih cine geraume Zeit in Kioto auf, und da er sich Überzeugte, daß dort viel Falsches in der alten Staatskunde bestehe, weigerte er sich, das Taikunat anzunehmen. Nur gezwungenerweise nahm er es an, da die fremden Staaten es zur Zeit nothwendig machten, einen mit den aus- wärtigen Angelegenheiten vertrauten Mann an der Spiße zu haben. Und niemand anders als er vermag die bereits geschlossenen Verträge mit den Fremden (troß der Schwierigkeiten) zur Ausführung zu bringen und so den Namen des Japanischen Reiches groß zu machen. Er berief die Vertreter aller Länder, welche bereits Verträge mit Japan

abgeschlossen, nah Osaca, behandelte dieselben uicht allein sehr freund- li, sondern ersüllte auch alles, was in den O mit den Frem- den versprochen war. Dies Alles mag als Beweis dienen, daß unser gegenwärtiger Taikun nicht allein scine Pflicht erfüllt, sondern sich auch in vielen s{hwierigen Lagen als zuverlässig erwiesen hat.

Als nun alle Verträge erfüllt waren und wir uns den Fremden gegenüber niht mchr zu s{hämen brauchten, beabsichtigte der Taikun - die Regelung der inneren Angelegenheiten des Neiches überzu- ehen. j 7 Bei den vielen im Laufe der Zeit im Reiche vorgegangenen Ver- änderungen müssen selbstverständlich auch die Form und Art der Re- gierung einer Veränderung unterliegen, und es stehen heute manche Gesepe , die sich in alber Zeit vorzüglich bewähri haben, im Wider- spruch zur modernen Regierungskunst.

Da, wo eine Aenderung der Regierungsgeseße nothwendig gewor- den ist , können wir uns nicht mehr mit den Vorschriften einer ver- alteten Regierungskunst genügen lassen.

Wenn der Taikun seine Absicht nicht ausführen kann, so wird ihn dies sehr {merzen. Wir haben bereits oft versucht , diese alten Ge- seße umzuändern, allein der einzige, welcher die genannten, den frem- den Verhältnissen entsprechenden Vorhaben ausfübren fann, ist fein anderer, wie unser gegenwärtiger Taikun, der mit den fremden Ver- hältnissen vertraut ist. Legt daher der Taikun sein Amt nieder, \o thut er dies in der Absicht, daß alsdann alle Befehle von einer Hand ausgehen. Diese Ansicht muß zur Geltung gebracht werden, da dies auch so nach den Gesepßen aller fremden Länder geschieht; aber bisher ist noch nie in pan danach verfahren worden.

Gehen die Befehle nicht ins Gesammt von einer Hand aus, \o dürfte es unmöglich sein, das Land in Zufriedenheit zu erhalten.

In diesem Sinne wollen wir die Meinungen der vielen Daimios anhören, über den Grund der entstandenen Unruhen, und welche Dienste sie der Regierung zu leisten gewillt sind. Jn diesem Falle wird der Taikun die Regierung, die seine Vorfahren von allen en her bis auf den heutigen Tag gcführt haben, an den

ifado zurückgeben, und die großen Geschlechter und Familien aufrufen, um L eingehend Über die gegenwärtige Lage Japans u befragen, und wir werden das Land dann auf einen solchen Bunkt bringen, daß in Zukunft nichts zu ändern oder zu verrücen möglich ist, und das Glück und die Freiheit unseres Landes sollen dann für lange Zeit erstarken. Solches ist die Herzensmeinung un- seres Taikuns, und sie übertrifft Alles bei Weitem, was die vielen anderen Leute gethan haben.

Solches is augenblicklich der wahre Zustand im japanischen Reiche, und es herrscht bei dieser Gelegenheit kein Zwiespalt zwischen Japanern und Fremden, also seid nit besorgt darüber. Ganz von felbst versteht cs sich, daß in Zukunft keinerlei Schwierigkeiten zwischen Japanern und Fremden entstehen sollen, da es die einzige Absicht un- seres gjebigen Taikuns ist, selbst in dieser kritischen Zeit kein Wort an den Verträgen mit den Fremden zu ändern, und wir denken, daß auch die Daimios, die durch den Taikun zusammengerufen worden und deshalb kommen sollen, nicht zweifelhaft Über die auswärtigen Angelegenheiten sein, sondern auf das richtigeUrtheil des Taifkuns hören werden, und daß die geringeren Daimios und Hattamottos natürlich dem Taikun gehorchen werden.

Wir wünschen, daß die fremden Regierungen in Folge der be- stehenden Freundschaft mit unserer Ansicht übereinstimmen werden, und wir hoffen auf ihre Unterstüßung, \o daß wir in späterer Zeit im Stande sein mögen, zu sagen, daß die Einheit und Macht unseres Landes mit ihrer Hülfe hergestellt worden sei.

Unsere Auseinandersezung bricht hier ab. Ueber den Verfolg der Angelegenheiten werden wir Jhnen sofort Mittheilung machen / sowie tab Beschluß gefaßt ist , wie wir dies schon früher an Sie geschrieben aben.

Eisenbahn- und Telegraphen - Nachrichten.

In der am 19. d. M. abgehaltenen Sißung der Wiener Han- delskammer wurde eine Zuschrift des Hann nas verlesen, in welcher der Kammer eröffnet wird, daß der Minister zur Untersuchung der allgemein gewordenen Beschwerden über die Frachttarife der Eisen- bahnen ein Comité M: habe.

Die Hermannstädter Stadt- und Stuhlskommunität hat an den Königlich ungarischen Minister für (CLommunicationen Grafen Emerich v. Mikó über das vom Königlich ungarischen Handels- ministerium veröffentlichte Eisenbahnneß für Ungarn und seine Neben- länder vom 20. August 1867 eine Denkschrift gerichtet. Jn dem minl- steriellen Eisenbahnneßentwurf für Siebenbürgen werden folgende Linien vorgeschlagen : 1) Die Fortseßung der LinieGroßwardein-Klau enburg bis nach Kronstadt und zur Landesgrenze bei Bodzau; 2) die Zweig ahn von Kapus nach Hermannstadt; 3) die Linie Kronstadt-Csik-Szereda- Gyergyó-Szt.-Milklós ; 4) die Flügelbahn von Zerend oder adrév nach De SA Aa MeNEA 5) die Linie Klausenburg-Bistriß. Es ist darin die Hermannstadt-Rothenthurmer Linie ausgelassen und die er! wähnte Denkschrift beschäftigt sich besonders mit dieser Linie und such! nachzuweisen, daß der Ausbau derselben d. h. die Verbindung Sieben- bürgens auf dem von der Natur bezeichneten Wege mit der kleinen und großen Wallachei niht nur für Hermannstadt eine Lebensfragt/ sondern für den industriellen Aufschwung eines großen Theiles von Siebenbürgen unerläßlich sei und die Linie Kronstadt - Bodzau - Galaÿ die andere Linie Hermannstadt - Rimnik - Pitest - Rusischuk nicht aus

\{ließt. -

i \ " nue E zufolge Verfügung vom 20. Februar 1868 am 20. Fe-

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Oeffeutlicher Anzeiger.

Handels-Negister.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmen - Register des unterzeichneten Gerichts is} unter

Nr. 5185

der Kaufmann (Weinhandlung en gros) Bernhard Segall

zu Berlin,

Ort der Niederlassung: Berlin (jeßiges Geschäftslokal : Prenz-

laucrstraße Nr. 47 a.), Firma: Bernhard Segall,

eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Februar 1868 am selben Tage. Die unter Nr. 2873 des Firmen-Registers eingetragene hiesige

Firma __L. Bendheim,

/ Inhaber: Kaufmann Liepmann Bendheim,

ist erloshen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

Unter Nr. 1999 des Firmen-Registers, woselbst die hiesige Handlung,

Firma Louis Mendelssohn,

und als deren Jnhaber der Kaufmann Louis Mendelssohn zu Berlin

vermerkt steht, ist zufolge heutiger Versügung eingetragenS

Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte auf di s leute Jacob Mendelssohn und Rudolph Menteltsoba, beit übergegangen. Die Firma is nach Nr. 2254 des

Gesellschasts-9 __Gesell\schafts-Registers übertragen. Die Gesellschafter der hierselb unter der Firma jehges GeBidlolal Mose iges Geschäftslokal: Klosterstraße Nr. 44 am 1. Januar 1868 errichteten offenen andel ebr sind: 1) der Kaufmann Jacob Mendelssohn, 2) der Kaufmann Rudolph Mendelssohn, Da L u E Dies 11 in das Gesellschafts - Register unter Nr. 2254 Verfügung vom 22. Februar 1868 am selben Tage ein E Die dem Kaufmann Jacob Mendelssohn für die frühere Einzel- firma Louis Mendelssohn ertheilte Prokura is erloshen und zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 363 im Prokuren-Register gelöscht. -

Die Gesellschafter der hierselbst. unter der Firma __ VBendheim & Schult En Baan wis Gas jebiges Geschäftslokal : ( r. om 1. ril 1868 ab Pl Bau-Akademie Nr. 4), i ib

M A O 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die

1) Liepmann Bendheim, 2) Adolph Abraham Schulß, Dies ist in d s Ges lshafts-N. st ijt in das Gesellschafts-Register unter Nr. 2255 zufolge Ver- fügung vom 22. Februar 1868 am felben T i Berlin; den 99. Gebruar 1868. P Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

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In: unser Handels-Firmen-Register i Verfü heutigen Tage Taae, E Q D O ad Nr, 33. A E in Friedeberg, nhaber : Kaufmann Ephraim Naphtali Frank son. Kolonne Bemerkungen: O R , Die Firma is durch den Tod des Jnhabers ; erloschen. Fitma: A F. Kulklinsky in Friedeberg, Jnhaber: August Ferdinand Kuklinsky, Kolonne Bemerkungen: Die Firma i} durch Aufgabe des Geschäfts Ink ber: bie W ttwe des K nhaber: die Wittwe des Kaufmanns Franz See Martha geborne Skerl, / S Ort der Niederlassung: Friedeberg N. M., E Franz Seeger. nhaber: Gutsbesißer Wilhelm Haase, Ort der Niederlassung: Friedeberg N. M, : Firma: W. Haase. Friedeberg, dén 21. Februar 1868. Königliches Kreisgericht.

Nr. 163.

Nr. 164,

I. Abtheilung.

In unser Firmen-Register ist Nr. 116 als Firmen-Jnhaber : Wilhelm Schwarz zu Vierraden. U A Ort der Niederlassung: Vierraden. c

Bezeichnung der Firma: W. Schwarz. 9

Schwedt, den 20. Februar 1868. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Königliche Kreisgerichts-Deputation zu Seelow. m 20 Unserem Firmen - Register sind zufolge Versügung vom 18ten

j a) die Nr. 28 ver Gusow ;

b} die Nr. 53 wegen eines nunmel e: Siadt blissements zu Letschin verzei )r aufgehobenen Zweig - Eta- zeichnet gewesen F S Buchhandlung« des Dr. phil König o oa »E. Röders

Königliche Kreisgerihts-Deputati In unser Firmen-Register is zu a i R M S 1868 am 20. Februar 1868 unter Be 29 die ung 0 Dr

Gusow« und als deren JTnhaber ; ; mann Hellwig daselbst S Kaufmann Otto Wilhelm Herr-

zeichnet gewesene Firma »Herrmann Páâch« zu

Zufolge Verfügung vom 14. Febru; die unter der E Firma ar D, J: i i . & J. Dueck seit dem 1. April 1867 aus den Kau 1) Gerhard Dueck, E besteh A 18-Gefellsct hende Handels-Gesellschaft in das diesseitige Handels- (G Register unter Nr. 60 ei V dels- (Gesellschafts-) El S i ihke S ; D eingetragen mit dem Bemerken, daß dieselbe in Elbing, den 18. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung.

Das Grund - Kapital der sub Nr. 47 in unser Hande shafts-) Register durch Verfügung vom 21. Feb 1866 O Kommandit-Gesellschaft auf Actien, in A Pia E »Elbinger Dampfschifffahrts - Gesellschaft ist durch Beschluß vom a Sani e C8 auf 200 ul , Januar au 000 Thlr. Zwvei- hunderttausend Thaler erhöht und in 400 L Bieëbundent Äctien ake e lauten P K A die auf bestimmte Jn- / 1 W ur BersUgung von gestern heute in das Handels- (Gesellschafts-) Register einget Elbing, den 20. Saur 66S. G worden.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Zufolge Verfügung von heut is in das hiesige ? i eingetragen; daß der Kaufmann Robert Adolph Werse a Wtared für e s Gim E as Vertrag vom 3. Februar er Güter u Fr i Thorn, den 17 Feber at Ua nd des Erwerbes ausgeschlossen hat.

Königliches Kreisgericht 1.

In unser Genossenschafts-Register ist unter Nr. 3 die Fi ; indi Big: t Bube u N eingetragene Geno olge

demselben Toge eingeira zu ge Verfügung vom 21. Februar 1868 an er Gesellschaftsvertrag ist am 15. Dezember 1867 ab

Gegenstand des Unternehmens is der Betrieb eines Bin Ag:

nbiblgen Gera u N A in Gewerbe und Wirthschaft

emein dit; di iti

Randomitaliedan ib. gemeinschaftlihen Kredit; die zeitigen Vor-

1) der Kaufmann Herrmann Witte,

2) der Gastwirth Wilhelm Kuhfuß, und

3) der Maurermeister Carl Bork,

sämmitlih zu Bahn.

Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachu - \hehen unter der Firma und der Unterschrift von une e S an durch Kurrende und durch Anschlag im Kassenlokale.

_ Der Vorstand zeichnet für die Genossenschaft in der Art, daß die zeihnenden Mitglieder desselben zu der Firma ihre Namensunterschrift hinzufügen ; rechtliche Wirkung für den Verein hat die Zeichnung nur, E E T e A R e a geschehen ist.

; zeichniß der Genossenschafter kann j it î | Büreau IV. eingesehen werden. i R a Greifenhagen, den 21. Februar 1868.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

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__ In unser Prokuren-Register ist Nr. 422 Jsidor Sonntag zu Ber- [in als Profurist des Kaufmanns David ah hier Mie dessen hier mit einer Zweig-Niederlassung zu Berlin bestehende, in unserem Firmen-Register Nr. 2203 eingetragene Firma D. Sonntag heute ein- getragen worden.

Breslau, den 19. Februar 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

In unser Firmen - Register ist Nr. 2203 die Firma D. Sonntag E N Wren Gerassung, P u und als deren Jnhaber

ma avi onntag hier heute cingetragen worden. Breslau, den 19. Februar 1868. s i

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Die Firma Julius Raabe zu Brieg ist erloschen , dagegen besteht seit dem 16. Dezember 1867 in Brieg eine offene Gandelsgesell iat unter der Firma Julius Raabe et Comp. Die Gesellschafter find: 2 der Kaufmann Julius Raabe,

2) der Kaufmann Franz Schneider, Sas f bei zu A Au Regiít

ies ist bei Nr. 99 unseres Firmen - Registers und sub Nr. 1 unseres Gesellschafts-Registers heut eingetragen worden. He Brieg, den 17. Februar 1868.

ist am 18. def. M.

Tebruar 1868 gelöscht :

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.