1868 / 48 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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867 darauf hingewiesen, »nach Anhörung der Interessenten« die rot Ma Darumebiet und es läßt fih kaum ein Fall denken, wo die Regierung gegen die Wünsche der Jnteressenten entscheiden sollte. Eine Entscheidung glaubte aber die Regie- rung sich vorbehalten zu müssen, für einzelne, wenn auch seltene Fälle; wenn z. B. einmal ein Geometer von der Gemeinde gewünscht werden sollte, der vielleicht durch verwandtschaftliche Verhältnisse oder sonst einzelnen Mitgliedern zu nahe stände. Da würde die Regierung doch wohl das Recht haben müssen, zu refüsiren ; oder wenn um eln anderes Beispiel zu wählen die Gemeinde einen Geometer wünschen sollte, der schon so vielfah in Anspruch- genommen ist, daß die Ausführung der Consolidation vielleiht Jahre lang zurückgelegt werden müßte und über das Maaß der Beschäftigung der einzelnen Geometer wird doch bei der Centralstelle die beste Uebersicht scin. Jn solchen Fällen muß doch am Ende die Regierung das Recht und die Macht haben, zu sagen: »Nehmt den Mann nicht, der ist zu sehr beschäftigt, nehmt irgend einen andern, wenl1- ger beschäftigten Mann.« Bis jeßt ist die Regierung in dieser Beziehung auf die allerhumanste Weise vorgegangen ; sie hat die Wünsche der Interessenten stets beachtet. Mir liegt die Er- klärung der Provinzial - Regierung vor , daß sie auch künftig fortgeseßt die Sache so handhaben werde, und ich glaube, man kann schließlich auch noch auf den Trost zurückgehen, daß, wenn jemals die Regierung irgendwo eine bürcaufratishe Willkür üben wollte, dann doch der Weg der Beschwerde an die Central- stelle immer noch offen bleibt. Jch finde also auch gar kein Bedürfniß, an dieser Bestimmung des Gesetzes irgend etwas zu ändern , und ih möchte überhaupt der Erwägung des hohen Hauses anheimgeben, ob es wohl zweckmäßig wäre, {hon jeßt, “wo noch von keiner Seite her eine Beschwerde erhoben worden ist, die Bedenken vielmehr lediglich theoretischer Art sind, an der Ver- ordnung irgendetwas8ändernzu wollen. Warten wir dochab, ob sich irgend ein Mißstand herausstellen wird, und ich bitte das Haus, im- mer das Vertrauen zur Regierung zu haben, daß sie ganz ge- wiß. die erste sein wird, die eine au nur als wünschenswerth anerkannte Abänderung anbahnt, daß sie mit Freuden die Jni- tiative ergreifen wird, etwas zu ändern, was sich dem Lande als unbequem dokumentirt; denn sie kennt feine andere Absicht, als die, den Wünschen und Bedürfnissen des Landes entgegenzukommen. Jch bitte Sie, meine Herren, lassen Sie gegenwärtig auch diesen Antrag, wenngleich derselbe durch den Vorschlag des Herrn Referenten sehr gemildert ist, fallen und

chen Sie über die ganze Angelegenheit zur Tagesßordnung

Úber, so dange bis irgend eine Beschwerde , aus der Praxis des Lebens gegriffen, sich kund thut.

Die politische Lage Japans.

H,

Damals hatte man die Ansicht, daß es am besten sein würde, zu- erst ein sehr kurzes und einfaches Uebereinkommen mit den Fremden zu treffen, die näheren Arrangements aber für die Zukunft aufzusparen, in der unser Volk \sich gegen seine alten Ansichten in das neue Ver- hältniß des Fremdenverkehrs gefunden haben möchte, allein wir sehen jeßt, daß dies ein Mißgriff war, und dies die Ursache ist, aus der as ua I Verwickelungen mit Bezug auf die Fremden ent-

anden sind.

Die größten Daimios wünschten dann selbst Taikun zu werden und machten dem Mikado allerhand unbegründete Vorstellungen, daß Alles \chlecht sei, was der Taifkun thue. Da es nun für uns sehr peinlich ist, hier die verschiedenen Ursachen anzugeben, durch welche die Macht des vorigen Taikuns hinterlistigerweise geshwächt worden ist, so sollen wir nichts weiter darüber sagen.

Obschon wir nicht sagen können, daß Alles, was unter dem vorigen Taikun mit Bezug auf die auswärtigen Angelegenheiten ge- \chehen ist, sehr gut gewesen \sci, so haben wir (d. h. die Regierung) doch stets an dem Vorsaße festgehalten, allen Feindseligkeiten gegen die Fremden zu wehren und alles dasjenige auszuführen, was in den Verträgen mit denselben - versprochen war.

Ferner is zu erwähnen, daß unser jebiger Taikun, groß an Tha- tenlust und voll Muth (ja er is beides in ungewöhnlichem Maße) gewiß der Mann is , welcher dic Regierungsform, wie sie Iyeyasu geschaffen, stärker zu machen im Stande is. Und wäre es nicht der gegenwärtige Taikun , der augenblicklih die Macht in Händen hat so wäre nicht abzusehen, wie die früher mit den Fremden abgeschlosse- nen Verträge ausgeführt werden sollten.

Unser gegenwärtiger Taikun hatte es bald als die Grundlage aller Staatskunde erkannt, daß alle Befehle von einer Hand ausgehen müßten. Zu Anfange der Zeit, als er zum Taikun ernannt wurde, hielt er sih eine geraume Zeit in Kioto auf, und da er sich Überzeugte, daß dort viel Falsches in der alten Staatskunde bestehe, weigerte er sich, das Taikunat anzunehmen. Nur gezwungenerweise nahm er es an, da die fremden Staaten es zur Zeit nothwendig machten, einen mit den aus- wärtigen Angelegenheiten vertrauten Mann an der Spiße zu haben. Und niemand anders als er vermag die bereits geschlossenen Verträge mit den Fremden (troy der Schwierigkeiten) zur Ausführung zu bringen und so den Namen des Japanischen Reiches groß zu machen. Er berief die Vertreter aller Länder, welche bereits Verträge mit Japan

abgeschlossen, nach Osaca, behandelte dieselben nicht allein sehr freund- lich, sondern ersüllte auch alles, was in den Verträgen mit den Frem- den versprochen war. Dies Alles mag als Beweis dienen, daß Unser gegenwärtiger Taikun nicht allein scine Pflicht erfüllt, sondern sich auch in vielen s{wierigen Lagen als zuverlässig erwiesen hat.

Als nun alle Verträge erfüllt waren und wir uns den Fremden gegenüber nicht mchr zu s{ämen brauchten, beabsichtigte der Taikun die Regelung der inneren Angelegenheiten des Neiches Überzu- ehen. ;

\ Bei den vielen im Laufe der Zeit im Reiche vorgegangenen Ver- änderungen müssen selbstverständlich auch die Form und Art der Re- gierung einer Veränderung unterliegen, und es stehen heute manche Geseße, die sich in alter Zeit vorzüglich bewähri haben, im Wider- spruch zur modernen Regierungskunst.

Da, wo eine Aenderung der Regierungsgeseße nothwendig gewor- den ist, können wir uns nicht mehr mit den Vorschriften einer ver- alteten Regierungskunst genügen lassen.

Wenn der Taikun seine Absicht nicht ausführen kann, so wird ihn dies schr \{chmerzen. Wir haben bereits oft versucht , diese alten Ge- seße umzuändern, allein der einzige, welcher die genannten, den frem- den Verhältnissen entsprechenden Vorhaben ausführen fann, ist fein anderer, wie unser gegenwärtiger Taikun, der mit den fremden Ver- hältnissen vertraut ist. Legt daher der Taikun sein Amt nieder so thut er dies in der Absicht, daß alsdann alle Befehle von einer Hand ausgehen. Diese Ansicht muß zur Geltung gebraht werden, da dies auch so nach den Gesepßen aller fremden Länder geschieht; aber bisher ist noch nie in Japan danach verfahren worden.

Gehen die Befehle niht ins Gesammt von einer Hand aus, so dürfte es unmöglich sein, das Land in Zufriedenheit zu erhalten.

In diesem Sinne wollen wir die Meinungen der vielen Daimios anhören, über den Grund der entstandenen Unruhen, und welche Dienste sie der Regierung zu leisten gewillt sind. Jn diesem Falle wird der Taikun die Regierung, die seine Vorfahren von allen Deiten her bis auf den heutigen Tag geführt haben, an den

ikfado zurückgeben, und die großen Geschlechter und Familien aufrufen, um sie eingehend über die gegenwärtige Lage Japans zu befragen, und wir werden das Land dann auf einen solchen Punkt bringen, daß in Zukunft nichts zu ändern oder zu verrücen mögli is, und das Glück und die Freiheit unseres Landes sollen dann für lange Zeit erstarken. Solches is die Herzensmeinung un- seres Taikuns, und sie übertrifft Alles bei Weitem, was die vielen anderen Leute gethan haben. j

Solches ist augenblicklich der wahre Zustand im japanischen Reiche, und es béerridt bei dieser Gelegenheit kein Zwiespalt zwischen Japanern und Fremden, also seid nicht besorgt darüber. Ganz von felbst versteht cs sich; daß in Zukunft keinerlei Schwierigfeiten zroischen Japanern und Fremden entstehen sollen, da es die einzige Absicht un- seres jeßigen Taikuns ist, selbs in dieser kritischen Zeit fein Wort an den Verträgen mit den Fremden zu ändern, und wir denken, daß auch die Daimios, die durch den Taikun zusammengerufen worden und deshalb kommen sollen, nicht zweifelhaft Über die auswärtigen Angelegenheiten sein, sondern auf das rihtigck@Urtheil des Taifkuns hören werden, und daß die geringeren Daimios und Hattamoitos natürlich dem Taikun gehorchen werden.

Wir wünschen, daß die fremden Regierungen in Folge der be- stehenden Freundschaft mit unserer Ansicht Übereinstimmen werden, und wir hoffen auf ihre Unterstübung, so daß wir in späterer Zeit im Stande sein mögen, zu sagen, daß die Einheit und Macht unseres Landes mruit ihrer Hülfe hergestellt worden sei.

Unsere Auseinanderseßung bricht hier ab. Ueber den Verfolg der Angelegenheiten werden wir Jhnen sofort Mittheilung machen ; sowie Vak Beschluß gefaßt ist, wie wir dies schon früher an Sie geschrieben aben.

Eisenbahn- und Telegraphen - Nachrichten.

In der am 19. d. M. abgehaltenen Sißung der Wiener Han- delskammer wurde eine Zuschrift des Handelsministers verlesen, in welcher der Kammer eröffnet wird, daß der Minister zur Untersuchung der allgemein gewordenen Beschwerden über die Frachttarife der Eisen- bahnen ein Comité niedergeseßt habe.

Die Hermannstädter Stadt- und Stuhlskommunität hat an den Königlich ungarischen Minister für Communicationen Grafen Emerich v. Mikó über das vom Königlich ungarischen Handels- ministerium veröffentlichte Eisenbahnneß für Ungarn und seine Neben- länder vom 20. August 1867 eine Denkschrift gerichtet. Jn dem minl- steriellen Eisenbahnneßentwurf für Siebenbürgen werden folgende Linien vorgeschlagen : 1) Die Fortseßung der LinieGroßwoardein-Klausenbur bis nah Kronstadt und zur Landesgrenze bei Bodzau; 2) die Zweig ahn von Kapus nach Hermannstadt; 3) die Linie Kronstadt-Csik-Szereda- Gyergyó-Szt.-Miklós ; 4) die Flügelbahn von Zerend oder Hadrev nach Maros-Vásárhely; 5) die Linie Klausenburg-Bistrip. Es ist darin die Hermannstadt-Rothenthurmer Linie ausgelassen und die l! wähnte Denkschrift beschäftigt si) besonders mit dieser Linie und such! nachzuweisen, daß der Ausbau derselben , d. h. die Verbindung Sieben- bürgens auf dem von der Natur bezeichneten Wege mit der kleinen und großen Wallachei nicht nur für Hermannstadkt eine Lebensfragej sondern für den industriellen Aufschwung eines großen Theiles von Siebenbürgen unerläßlich sei und die Linie Kronstadt - Bodzau - Galaÿ die andere Linie Hermannstadt - Rimnik - Pitest - Rustschuk nicht auê

{ließt.

V

fügung vom 22. Februar 1868 am selben Tage eingetragen.

din ah Unserem Firmen - Register sind zufolge Versügung vom 18ten

827

Deffeutlicher Anzeiger.

Handels-Register.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu B In das Firmen - Register des chts zu Berlin. Nr. 5185

zu Berlin,

Ort der Niederlassung : Berlin (jeßiges Geschäftslokal: Prenz-

lauerstraße Nr. 47 a. ), Firma: Bernhard Segall,

eingetragen zufolge Verfügung vom 22. Februar 1868 am selben Tage. Die unter Nr. 2873 des Firmen-Registers eingetragene hiesige

Firma Anbab Ö s A Ns

| er: Kaufmann Liepmann Bendhei

ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Reisen gelöscht.

Unter Nr. 1999 des Firmen-Registers, woselbst die hiesige Handlung,

Firma Louis Mendelssohn,

und als deren Jnhaber der Kaufmann Louis Mendelssohn zu Berlin

vermerkt steht, ist zufolge heutiger Versügung eingetragen

Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte auf di s leute Jacob Mendelssohn und Rudolph Bientelssoba, eite Die Firma is nach Nr. 2254 des

zu Berlin, übergegangen. _Gesellschasts-Registers übertragen. Die Gesellschafter der hierselb unter der Firma jehiges Gesdililchal: Koln iges Geschäftslokal: Klosterstraße Nr. 44 am 1. Januar 1868 errichteten offenen Bandelöc esells sind: 1) der Kaufmann Jacob Mendelssohn, 2) der Kaufmann Rudolph Mendelssohn, i E u Dae Dies is in da esellschafts - Register unter Nr. 2254 Verfügung vom 22. Februar 1868 am selben Tage E Die dem Kaufmann Jacob Mendelssohn für die frühere Einzel- firma Louis Mendelssohn ertheilte Prokura i} erloschen und zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 363 im Prokuren-Register gelöst. -

Die Gesellschafter der hierselbst. unter der Firma __ Bendheim & Schulß E D ran, jebiges Geschäftslokal : ( r. om 1. ril 1 ab Pl | Bau-Akademie Nr. 4), E

e 7 A 1868 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind die

1) Liepmann Bendheim, 2) Adolph Abraham Schulß, A beide zu Berlin. Dies ist in das Gesellschafts-Register unter Nr. 2255 zufolge Ver-

Berlin, den 22. Februar 1868. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

———— Ii

Jn- unser Handels-Firmen-Register i heutigen Tage E gister ist zufolge

ad Nr. 33. Firma: E. Frank in riedeaeng,

Verfügung yom

Inhaber : Kaufmann Ephraim Naphtali Fra | Kolonne (auen d fue phtali Fran? sen,

Die Firma ist durch den Tod des Jnhabers i erloschen. Fikma: A F. Kulklinsky in Friedeberg, Inhaber: August Ferdinand Kuklinsky, Kolonne Bemerkungen: Die Firma i} durh Aufgabe des Geschäfts aós A 4 nhaber: die Wittwe des Kaufmanns Franz Seeger Martha geborne Skerl, l Q is Ort der Niederlassung: Friedeberg N. M., : U Franz Seeger. Nr. 164, Inhaber: Gutsbesißer Wilhelm Haase, Ort der Niederlassung: Friedeberg N. M, , Firma: W. Haase. Friedeberg, dén 21. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In unser Firmen-Register ist Nr. 116 als Firmen-Inhaber : Wilhelm Schwarz zu Vierraden. 5 e Ort der Niederlassung : Vierraden. e

Ageuung der Firma: eingetra . Schivarz. i: Bilas 444 zufolge Verfügung vem 20. Februar 1868 am 20. Fe-

Schwedt, den 20. Februar 1868. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Königliche Kreisgerihts-Deputation zu Seelow.

Nr. 163.

unterzeichneten Gerichts is unter der Kaufmann (Weinhandlung en gros) Bernhard Segall

di Z i 7

| Susow verzeichnet gewesene Firma »Herrmann Päch« zu

/ die Ar. 95 Wegen eines nunmehr aufgehob Zwei blissements zu Letschin verzeichnet gez fene Dien E Hwa Buchhandlung« des Dr. phil, RoRIe Zu R G A

Königliche Kreisgerihts-Deputati In unser Firmen-Register ist zu ol n 5 n U See 1868 am 20. Februar 1868 unter s o die uns 2 L A

Gusow« und als deren Inhaber : mann Hellwig daselbst eingeiragen, ufmann Otto Wilhelm Herr-

__ Zufolge Verfügun vom 14. Febru i die unter ber anme sdafilden A E / G. & J. Due seit dem 1. April 1867 aus den Kau 2 Gerhard Due, a Geslebendé GZUB (8, Befellrd ft hende Handels-Gesellschaft in das diesseitige Handels- (G R »ejeu DIY d Gesellschafts-) B ina ren Sl Vat eingetragen mit dem Bemerken, daß dieselbe in Elbing, den 18. Februar 1868.

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

Das Grund - Kapital der sub Nr. 47 in unser Hande \chafts-) Register durch Verfü ung vom. 921. Feb Han elde (Gesell- Kommandit-Gesellschaft auf Actien, in Fir iss ARYCITGAENON »Elbinger Dampfschifffahrts - Gesellschaft

| George Grunau« ist durch Beschluß vom 4. Januar 1868 auf 200,000 Thlr. Zwei-

hunderttausend Thaler erhöht und in 400 Vierhundert i P je 500 Thlr. Fünfhundert Thaler die if Life e Sandels. (Gol a N E Ao von gestern heute in das [d- -) Register ein Elbing, den 20. Februar 1868. n en Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

_ Zufolge Verfügung von heut is} in das hi | eingetragen, daß der Kaufmann Robert Adolph Wesen Maren fer ne U Gemem det Ma N ua Vertrag vom 3. Februar er Güter | y Thorit ben 17 Befe) 1 N es Erwerbes ausgeschlossen hat.

Königliches Kreisgericht I.

In unser Genossenschafts-Register ist unter Nr. 3 die Firma: E Bure n Sin zu A eingetragene Geno olge Verfü demselben Tage eingetral M g rfügung vom 21. Februar 1868 an er Gesellschaftsvertrag ist am 15. Dezember 1867 ab 6 Gegenstand des Unternehmens is der Betrieb eines B dens: ne een C Mee uf M in Gewerbe und Wirthschaft emein dit; di iti

Rand olieder fti: gemeinschaftlihen Kredit; die zeitigen Vor- 1) der Kaufmann Herrmann Witte, 2) der Gastwirth Wilhelm Kuhfuß, und 3) der Maurermeister Carl Bork, R zu E

ie von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntm Ì shehen unter der Firma und der Unterschrift von und ae standsmitgliedern durch Kurrende und dur Anschlag im Kassenlokale.

_ Der Vorstand zeichnet für die Genossenschaft in der Art, daß die zeichnenden Mitglieder desselben zu der Firma ihre Namensunterschrift hinzufügen; rechtliche Wirkung für den Verein hat die Zeichnung nur, V M A L E A N geschehen ist.

as Berzeihmß der Genossenschafter kann j it i

Büreau I1V. eingesehen werden. Mal E Greifenhagen, den 21. Februar 1868.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In unser Prokuren-Register ist Nr. 422 Jsidor Sonntag zu Ber- lin als Profurist des Kaufmanns David ael hier für dessen hier mit einer Zweig-Niederlassung zu Berlin bestehende, in unserem Firmen-Register Nr. 2203 eingetragene Firma D. Sonntag heute ein-

getragen worden. Breslau, den 19. Februar 1868.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. In unser Firmen - Register ist Nr. 2203 die Firma D. Sonntag

hier mit einer Zweigniederlassung in Berlin, und als deren Jnhaber der Kaufmann David Sonntag hier heute eingetragen E, O

Breslau, den 19. Februar 1868. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Die Firma Julius Raabe zu Brieg ist erloschen , dagegen besteht

seit dem 16. Dezember 1867 in Brieg eine offene Handelsgesell\ unter der Firma Julius Raabe et C D Gesellschaften Ane t

1) der Kaufmann Julius Raabe, 2) der Kaufmann Franz Schneider, ___ beide zu Brieg wohnhaft. Dies i} bei Nr. 99 unseres Firmen - Registers und sub Nx. 14

unseres Gesellschafts-Registers heut eingetragen worden.

Brieg, den 17. Februar 1868.

Tebruar 1868 gelöscht :

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.