1868 / 52 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Entwickelung der geistigen und materiellen Güter und des Wohlstandes der Nation die erwünschten Früchte tragen werde.

Sobald die Vorlesung der Rede beendet war, trat der Finanzminister Freiherr v. d. Heydt wiederum vor und ver- fündete, daß auf Befehl Sr. Majestät des Königs der Landtag nunmehr geschlossen sei.

Se. Majestät der König verließen darauf unter abermali- gem dreimaligem Hoch der Versammlung , welches der Práäsi-

ent des Abgeordnetenhauses v. Forckenbeck ausbrachte, in Be- leitung Jhrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Prinzer, huldvoll nach allen Seiten grüßend, den Weißen Saal. Ihre Majestät die Königin Augusta und gyre Königlichen es die G des Königlichen Hauses wohnten dem kte in der Hofloge auf der nach der Schloßkapelle belegenen Seite des Weißen Saales bei.

Auf dieser Seite waren auch für das diplomatische Corps Pläye reservirt worden, während die auf der Seite nach der - Schloßfreiheit belegene Tribüne wie sonst dem Publikum ein- geräumt war.

Se. Majestät der König haben Allergnädigsi geruht:

Dem Geheimen Rechnungs - Rath Hesse, Vorsteher des Central - Büreaus im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub ; desgleichen

Dem Regierungs-Rathe Schlott zu Königsberg den Cha- rakter als Gebeimer Regierungs-Rath ; so wie

Dem Sanitäts-Rath Dr. von Gljuerard in Elberfeld den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath; ferner

Den Bergwerks-Direktoren von Roenne und Str) und dem Berg - Jnspektor, Berg-Assessor Follenius zu Saar- brücken den Charakter als 2E ath; und

Dem praktishen Arzt 2c. Dr. Langenbeck zu Großen- Schnehen, Provinz Hannover, den Charakter als Sanitäts- Rath zu verleihen ;

Den seitherigen Bürgermeister Meydam

u Landsber .W, : g

der von der dortigen Stadtverordneten - Versammlung | ermeister der Stadt N a. W. für eine fernerweite zwölfjährige Amtsdauer; n | Den bisherigen Senator Dr. juris Karl Nikolaus Berg u Frankfurt a. Main, der von der dortigen Stadtverordneten- ersammlung getroffenen Wahl gemäß , als zweiten Bürger- meister der genannten Stadt für die geseßliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

a erelenen Wiederwahl gemäß , als Bür U

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevoll- mächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 28. Februar 1868.

__ Auf Grund der Artikel 6 und 7 der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden, und zwar:

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: der unterzeichnete Kanzler des Norddeutschen Bundes, der Präsident des Bundeskanzler - Amtes, Wirkliche Ge- heime Rath Delbrü, der General - Lieutenant und Direktor des Allgemeinen Krieg8-Departements v. Podbielski, der Contre-Admiral Jachmann, der General-Steuerdirektor, Wirkliche Geheime Rath von Pommer-Esche, der General-Postdirektor v. Philipsborn, der Geheime Ober-Justizrath Dr. Pape, der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Ober-Finanz- rath Günther, der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Legationsrath von Philipsborn, der Geheime Ober-Finanzrath Wollny, der Geheime Regierungsrath Graf zu Eulenburg; von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen: der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen, der Geheime Rath und Ministerial-Direktor im Ministe- rium des Innern Dr. Weinlig, der Geheime Finanz-Rath von Thümmel, der Oberst und Militairbevollmächtigte in Berlin, von S cines Bors von Seiner Königlichen Hoheit dem Gro erzoge von Hessen und bei Rhein: S der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Mis

von Seiner Königlichen Hoheit dem Gro von Medcklenburg-Schwerin: Shety der Staatsrath von Müller, der Generalmajor v. Bilguer; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherz von Sachsen-Weimar-Eisenach: v M E n Wirkliche Geheime Rath Dr, y aßdorf; von Seiner Königlichen Hoheit dem Gro von Medlenburg-S trelißt: Bhery der Drost und Kammerherr v. Oerßtzen; von Sr. Königlichen Hoheit dem roßherzoge y, Oldenburg: der Staatsrath Bucholßt; von Seiner Hoheit dem und Lüneburg: der Staatsminister ‘von Campe, der Ministerresident, Geheime Rath von Liebe; von Seiner Hoheit dem Meiningen und Hildburghausen: der Staatsminister , Wirkliche Geheime Rath Frey von Krosigk; vas Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Alty Urg: der Staatsminister v. Gerstenberg-ZJech; von Seiner Hoheit dem Herzoge zu S ah

Coburg und Gotha: Wirkliche Geheime Rath Frik

der Staatsminister , v. Seebach; von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt: der Regierungsrath Dr, Sintenis; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwa burg-Rudolstadt: der Staatsminister v. Bertrab; von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwa burg-Sondershausen: der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffers dorff von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Walh und Pyrmont: der Geheime Regierungs-Rath Klapp; T d Beit Durchlaucht dem Fürsten Reuß älte inie: der Regierungs-Präsident Dr. Herrmann; von Seiner Durchlaucht dem TUrsten Reuß jün] rer Linie: der Staatsminister v. Harbou; 7 L i S dem Fürsten von Schaun urg-Lippe: der Geheime Regierungs-Rath öder; Seiner Durchlaucht dem der Kabinetsminister v. Oheimb ¡ von dem Senate der freien und Hansestadt Lübe der Senator Dr. Curtius; : von dem Senate der freien Hansestadt Bremen: der Senator Gildemeister; Bn dem Senate der freien und Hansestadt Han urg: der Senator Dr. Kirchenpauer. G S aen werden hierdurch zur öffentlichen Ken niß gebracht. Berlin, den 28. Februar 1868. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bismarck-Schönhausen.

erzoge von Braunshy

von

Beka nntmachung, betreffend die Ernennung der Bevo mächtigten zum Da ale des Deutschen Zollvereins, Vom 28. Februar 1868.

„Auf Grund des Artikels 8 §§. 1 und 2 des Vertrag! wischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemb aden und Hessen vom 8. Juli 1867 sind zu Bevollmächtigit zum Mere des Deutschen Jollvereins ernannt word und zwar: von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: außer den zum Bundesrathe des Norddeutschen Bund! ernannten Bevollmächtigten, der Geheime Ober-Finanz-Ratb Henning; von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:

der Staatsminister des Handels und der öffentligW Arbeiten v. S lör

der Staatsrath v. Weber, der Ober-Yollrath G erbig;

von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen: die zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes

nister, Geheime Legations-Rath Hofmann;

nannten Bevollmächtigten ;

Herzoge von Sag

ürsten von Lippe:

der Bevollmächtigten vereins. 98 D

Und bevollmächtigten Ministers der Vereinigten Staaten, N d

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von Seiner Majestät dem Könige von Württem- berg: / außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Mi- Me E Geheime Legationsrath Freiherr v. Spißem- ber ; der Ober-Regierun 8rath v. Bigzer, der Ober-Finanzrath Rieke;

von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge

aden: As "ber “Abarordentlithe Gesandte und bevollmächtigte Mini-

ster Freiherr von Türkheim, der Ministerialrath Kilian; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein: außer dem zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannten Bevollmächtigten, der Geheime Ober-Steuerrath Ewald; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin: der zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord- deutshen Bundes ernannte Staatsrath v. Müller; von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen -Weimar-Eisenach, von Seiner Königlihen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Streliß: die zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernann- ten Bevollmächtigten ; : von Ss Pg Ges Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg; j ; der Ministerrefident ; Herzoglich braunschweigische Geheime ath v. Liebe; : von Mur Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg, von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sacfen- Meiningen und M T TAN Aue B, von A Hoheit dem Herzoge zu Sachsen- Altenbur ; von E iner Hoheit dem Herzoge von Sachsen- Ero um belt Le, Herzoge von Anhalt von Seiner Hoheit dem ; 1 von Seiner Durchlaucht dem Kürsten zu Shwarz-

burg-Rudolstadt, ; von Simi S ubt dem Fürsten zu Shwarz- burg-Sondershausen: | die zun De tee des Norddeutschen Bundes ernann- ten Bevollmächkigten ; 5 von Seiner eau G1 dem Fürsten zu Walde und Pyrmont: 0 der Roi preußische Landrath, kommissarische Landes- Direktor von Flottwell; t von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie, 4 h von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie, i von Seiner Durchlaucht dem Fürsten v oln Shaum- burg-Lippe : von D e Sur Glaucht dem Fürsten von Lippe, von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck, von dem Sgçnate der freien und Hansestadt Bremen, von dem Senate der freien und Hansestadt Ham- burg: die zum Bunde8rathe des Norddeutschen Bundes crnann- ten Bevollmächtigten. : i Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kennt-

Berlin, den 28. Februar 1868. : Der Vorsißende des Pr ebratbes des Deutschen Zollvereins. Graf von Bismarck-Schönhausen.

niß gebracht.

Das 4. Stück des Bundes-Geseßblattes des Norddeutschen

Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter:

Nr. 63. eine Bekanntmachung , betreffend die Ernennung

der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bun- des, Vom 28,

ie Bek i e, betreffend die Ernennun eine Bekanntmachun

zum Bundesrathe des Deutschen ZJoll- Vom ebruar ; unter j

Nr. 65. die Beglaubigung des außerordentlichen Gesandten

Nr. 64.

und bevollmächtigten Ministers bei Sr. Majestät dem Könige von Griechenland, von Wagner

ei außerordentlichen Ge-

andten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bun-

| Und / ‘Nr. 66. bie Beglaubigung des außerordentlichen Gesandten

Bancroft, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Norddeutschen Bunde. Berlin, den 29. Februar 1868. ; Zeitungs8-Comtoir.

Konzessions-Urkunde für die bayerische Actien - Gesellschaft der Pfälzishen Nordbahnen zum Baue und Betriebe der sogenannten Alsenz - Bahn innerhalb des preußischen Staatsgebiets.

Vom 12. Februar 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. Nachdem des Königs von Bayern Majestät der bayerischen Actien - Gesellschaft der fälzishen Nordbahnen die Konzession zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Hochspeyer durch das Alsenz - Thal an die Landesgrenze bei Münster a. Stein er- theilt haben, wollen Wir, dem an Uns gestellt en Antrage entsprehend, der gedachten bayerischen Gesellschaft den Weiterbau der eben erwähnten Eisenbahn innerhalb des diesscitigen Staatsgebiets von der Landesgrenze zum Anschlusse an die Rhein - Nahe Eisenbahn bei Münster a. Stein, sowie den demnächstigen Betrieb dieser Strecke nach Maßgabe des Staatsvertrages wilden Preußen und Bayern vom 28. Oktober 1865 (Gesez-Sammlung für 1866 Seite 142) und des darauf bezüglihen Schlußprotokolls vom gleihen Tage, sowie des Geseßes Über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838 ( Air Seite 505) hiermit gestatten , indem Wir zu- leich bestimmen, daß die im leßtgenannten Geseße ergangenen Vor- christen Über die Expropriation und das Recht zur vorübergehenden Benußung fremder Grundstücke auf die in das diesseitige Gebiet fal-

lende Bahnstrecke Anwendung finden sollen. En, “E Urkunde ist durch die Gescßs-Sammlung zu

veröffentlichen. rfundlich unter Unserer prGleigenhändigen Unterschrift und bei- el.

edrucktem Königlichen Jnsie G ne De P itr 1868,

Gegeben Berlin, den 12. S T Wilhelm.

Graf von Bismarck. Graf von Jhßenpliß. Dr. Leonhardt.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Geheimen Regierungs-Rathe Hoffmann zu Altona ist die bi8her kommissarisch von ihm verwaltete Stelle eines Staats-Kommissarius für die Schleswigschen Eisenbahnen defi- nitiv verliehen und ihm zugleich die E O Func- tionen als Staats-Kommissar für die Holsteinischen Eisenbahnen Übertragen worden.

R bte öffentliche Verlei dg übte Brenninat Die achte und leßte öffentlihe Vorlesung über Brennmate- rialien wird am Dienstag, den 3. März d. J, Abends 7 Uhr, im Saale der Bergakademie stattfinden und über die Anwen- dung der Brennmaterialien zu häuslichen und industriellen Zwecken handeln. Berlin, den 28. Februar 1868. i : : Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: von Krug.

Bekanntmachung

Gemäß §. 11 der Vorschriften über die Befähigung zu den tehnischen Aemtern der Berg- , Hütten- und Salinen-Verwal- tung vom 21. Dezember 1863, werden lde Da welche die Bergeleven-Prüfung in dem nächsten für diejelbe bévorstehenden Termine abzulegen beabsichtigen , hierdurch aufgefordert , ihre Meldungen unter Beifügung der vorgeschriebenen Atteste bal- digst an die unterzeichnete Kommission, Wilhelmsstraße Nr. 89 hierselbst, portofrei einzusenden.

Berlin, den 25. Februar 1868,

Die Kommission zur Prüfung der Bergeleven. Hauchecorne.

Ministerium des Înnern.

Erlaß vom 27. Dezember 1867 betreffend die Kompe-

tenz n Rekur8sachen Von Militairpflichtigen aus denjenigen

Staaten des Norddeutschen Bundes, welche mit Preußen Mili- tair - Conventionen abgeschlossen haben.

as Königliche General - Kommando und das Königliche Ober « Bedin fetten wir hierdurch ergebenst in Kenntniß, daß Rekurs-Gesuche in Angelegenheiten von Militairpflichtigen aus denjenigen Staaten des Norddeutschen Bundes, welche mit Preußen Millitair-Conventionen abgeschlossen haben (exkl. König- reih Sachsen und Großherzogthum Hessen), auch wenn sie egen die Entscheidung einer preußischen Departements - Prü- Funas-Konmif on für ge, Freiwillige gerichtet sind,

n

ur Kompetenz des betreffenden Königlichen eneval-Kominandos