1868 / 54 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ew. Königlichen Majestät chrfurht8voll vorzuschlagen, durch einen Aft der Gesehgebung das gesammte Vermögen des Kö- nigs Georg V. für die Sicherheit des preußischen Staates, die Abwehr der vorbereiteten Angriffe und für alle Konsequenzen der staatsgefährlihen Unternehmungen dieses Fürsten und seiner P gg ,_ sowie für die dem preußischen Staat dadurch verursachten Kosten haftbar zu machen und dasselbe zu diesem Behuf unter Sequester zu stellen, ohne die Rechte des Gesammt- auses Braunschweig an der Substanz des fürstlichen Fidei- ommisses, welhe von denen des Königs Georg, als zeitigen Nuyznießers, unabhängig sind, zu beeinträchtigen. e Die Nothwendigkeit des Aktes, welchen das Staats-Ministe- rium Ew. Königlichen Majestät Os, wird nicht allein durch die Pflicht gegen das eigene Land, sondern au durch die unabweisliche politishe Rücsicht auf die Gefahren bedingt, welche jedes feindselige Unternehmen gegen einen einzelnen Staat für die Ruhe Deutschlands und den Frieden des ge- sammten Europa in seinen leßten Konsequenzen in sich birgt. Da die Umstände niht mehr erlaubt haben, dem Landtage der Monarchie eine entsprehende Vorlage noch in dieser Session zu machen , so bittet das Staats-Ministerium Ew. Königliche ajestät ehrfurht8voll , die allerunterthänigst beigefügte Ver- ordnung mit Geseßeskraft, unter Vorbehalt der Vorlegung in der nächsten Sißung des Landtages, Allergnädigst erlassen zu

wollen. Das Staats-Ministerium.

Graf v. Bi8marck. Fhr. v. d. Heydt. Graf v. Jyenplig8. v. Mühler. v. Selchow. Graf zu Eulenburg.

Verordnung, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg. Vom 2. März 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, auf den Antrag Unseres Staat8ministeriums, auf Grund des Artikels 63 der Verfassungs-Urkunde vom 31.-Ja- nuar 1850, was ee

g. 1. Sämmtliche nicht dem Staate Preußen verbliebene Werthobjekte, welche der Vertrag über die Bp Ee L Eut ite des Königs Georg vom 29. September 1867 zum Gegenstande hat, nebst den noch in Händen der preußischen Staatsregierung befindlichen Aufkünften davon, insbesondere den fälligen, bisher nicht berichtigten, sowie den künftig fällig werdenden Zinsen, werden hierdurch mit Beschlag belegt; ingleichen das hierunter nicht mitbegriffene, innerhalb des preußischen Staat8gebiets be- o pat Vermögen des Königs Georg, und zwar ohne Unter- chied, ob Über die hier bezeichneten Objekte seit dem 29. Sep- tember 1867 bereits Verfügungen des Königs Georg, nament- - Lich Veräußerungen oder Cessionen an Dritte stattgefunden ha-

ben, oder nicht. -

§. 2. Die im §. 1 gedachten Gegenstände der Beschlag- nahme, soweit sie sich nit bereits auf Grund des Vertrages vom 29. September 1867 in preußischer Verwaltung befinden, find von den damit zu beauftragenden Behörden in Befiß und Verwaltung zu nehmen.

__In Ausübung der Eigenthumsrechte an diesen Objekten wird der König Georg durch die verwaltenden Behörden mit voller rechtliher Wirkung vertreten. Ausstehende ¿Forderungen find bei Eintritt der Fälligkeit durch die verwaltenden Behör- den einzuziehen.

Aus den in Beschlag genommenen Objekten und deren

Revenüen sind, mit Ausschließung der Rechnungslegung an den

König Georg, die Kosten der Beschlagnahme und der Verwal- tung , sowie der Maßregeln zur Ueberwachung und Abwehr der gegen Preußen gerichteten Unternehmungen des Königs Geor und seiner Agenten zu bestreiten. Verbleibende Uebershüsse sin dem Vermögens8bestande zuzuführen.

§. 3. Berfügungen des Königs Georg über die der Be- shlagnahme unterliegenden Gegenstände, insbesondere Veräuße- rungen und Cessionen, sind ohne rehtlihe Wirksamkeit.

Zahlungen , welche der Beschlagnahme zuwider erfolgen, sind als nicht geschehen , und Compensationsrehte auf Grund solcher Handlungen, welche nah Publication dieser Verordnung vorgenommen werden ,- als nicht entstanden zu erachten. Die Ablieferung von Gegenständen, welche der Beschlagnahme unter- worfen sind, an den König Georg oder nach dessen Anweisung aieht die Verbindlichkeit zur vollen Ersatleistung nach sich

4. Die” Wiederaufhebung der Beschlagnahme bleibt |

: Königlicher Verordnung vorbehalten.

, 9. Die Ausführung der gegenwärtigen Verordnungd, welche mit dem heutigen Tage in Krast tritt, wird dem Finanz- minister übertragen. :

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nfiegel Gegeben Berlin, den 2. März 1868.

(L, S.) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. . v. d. Heydt Gr. v. Jhenpliy. v. Mühler. v. Selchow. i Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

Jch genehmige auf den Bericht vom 1. März c., daß der Provinzial-Landtag des Herzogthums Pommern und Fürsten, thums Rügen zum 8 März, die Landtage der Provinzen Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Westphalen und Rheinprovin; zum 15. März zur Erledigung von Geschäften zusammen, berufen werden. Berlin, den 1. März 1868.

Wilhe lm.

Graf von Bismark. Freiherr von der Heydt. Graf von Jhenplißh. von Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt.

An das Staats-Ministerium.

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Das 11. Stück der Geseßsammlung, welches heute aus gegeben wird, enthält unter i

Nr. 6995 ein Geseß, betreffend die Bestreitung der dem Könige ves und dem Herzog Adolph zu Nassau gewährten Ausgleihungs8summen. Vom 28. Februar 1868; und unter

r. 6 eine Verordnung, betreffend die Beschlagnahme

des Vermögens des Königs Georg. Vom 2. März 1868.

Berlin, den 3. März 1868.

Geseß-Sammlung8-Debits-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Bau - Inspektor Kind zu Essen is zum Königlichen Ober - Bau - Jnspektor ernannt und als solcher der Königlichen Regierung zu Marienwerder überwiesen worden.

Dem Fabrikanten f T. Eckert in Berlin is unter dem

27. Februar 1868 ein Patent : auf eine Kartoffel - Sortirmaschine, soweit dieselbe nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigen- thümlih erachtet worden ist, ohne Jemand in der Anwen dung bekannter Theile zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerehnet, und für den

Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justiz - Ministerium.

Der Kreisrichter Riefenstahl in Hechingen is zum Recht8anwalt bei dem O in Wesel und zugleich zum Notar im Departement de mit Anweisung seines Wohnsißes in Wesel, ernannt worden.

Der Advokat Humbroich zu Bonn is zum Anwalt bei dem dortigen Königlichen Landgerichte ernannt worden.

L

Preußische Bank.

Wochen-Uebersicht der Preußischen Sw vom 29, Februar 1868. ctiva. h Geprägtes Geld und Barren 87,836,000 2) Kassen - Se ga, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine 2810 17,365,000

3) Wechsel-Bestände 6) Staaitinvlett: ver Gladba Bord aa aPtere, ver\cwledene oPrderungen ( G 17,288,000

und Activa Passiva.

6) Banknoten im Umlauf .................. Thlr. 132,363,000 F » 74,000

7) Depositen-Kapitalien 0, 8 A I / E pee und Privatpersonen, mit Einschluß de Giro-Verkehrs 8,008,000 Berlin, den 29, Februar 1868. Königlich Preußisches Haupt-Bank - Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth.

Gallenkamp. Herrmann.

| Ausschüsse für Joll- und Steuerwesen , für

Appellationsgerihts zu Hamm, F

Berlin, 3. März. Se. Majestät der König haben Aler- nädigst geruht: dem Stabs - und Marine-Arzt zweiter Klasse Hr. Friedel die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Stanislaus-Ordens

dritter Klasse zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 3. März. Se. Majestät der König empfingen heute den Polizei - Präsidenten , nahmen militai- rische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und des Kom- mandanten, so wie Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, und darauf den Vortrag des Militair- Kabinets entgegen. j

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wöhnte gestern der ersten Sißung des Landes-Oekonomie-Kollegiums L aur brachte den Abend bei Jhren Königlichen Majestäten zu.

In der gestern stattgefundenen ersten Sißung des Bundes- raths des deutschen Zoll- und Handel8vereins bewillkommnete der Vorsißende desselben, Graf von Bis8marc-Schönhausen, die Bevollmächtigten und bezeichnete als Gegenstände der Be- rathungen die Ausdehnung des Vereins auf Mecklenburg, Lauenburg und Lübeck, in Verbindung mit der Herstellung einer angemessenen ZJollgrenze gegen Hamburg; die Be- festigung und Erweiterung der vertrag8mäßigen Beziehun- en zu Oesterreih; Abänderungen der HZollordnung und es Tarifs in Verbindung mit einer gleichmäßigen Be- steuerung des einheimishen Tabaks; die Anknüpfung ver- tragsmäßiger Beziehungen zu Spanien, Portugal und dem Kirchenstaat ; eine Reihe von Maßregeln , welche dem Gebiet der Verwaltung angehören. Die Versammlung crledigte den Legitimation8punkt und erklärte sich auf den Vorschlag des Bundeskanzlers damit einverftanden, daß provisorish ein der Geschäftsordnung des Norddeutschen Bundes nachgebildeter Ent- wurf angenommen und der Wirkliche Legations-Rath Bucher mit der Führung des Protokolls betraut werde. |

Der Bundesrath des Deutschen ZoUvereins trat heute 1 Uhr Nachmittags unter Vorsiß des Grafen von Bi8marck- Schönhausen 1n dem Bundeskanzler - Amt zur Wahl der andel und Ver- kehr, für Rehnung8wesen und für die Geschäftsordnung zu- sammen.

Frankfurt a. M., 2. März. Heute Mittag ist hier, von Mainz kommend, der Prinz Napoleon mit drei Begleitern eingetroffen. Der Prinz wurde am Bahnhofe von dem fran- jdfden Konsul empfangen und stieg im russischen Hofe ab.

achmittags machte derselbe dem französischen Konsul einen

Besuch und fuhr sodann n@ch Homburg, von wo er Abends

zurückerwartet wird.

Hamburg, 2. März. Der Senat hat den Antrag der Bürgerschaft auf cine Revision der Verfassung genehmigt und zur Vorberathung die Einsegung ciner Kommission aus je 4 Mitgliedern des Senats und der Bürgerschaft beantragt. ___— Aus Anlaß einer veröffentlichten Beschwerdeschrift Über Vorgänge auf dem Aus8wandererschiff »Viktoria « ist eine polizeiliche Untersuchung behufs Feststellung der That- sachen eingeleitet worden. L

Sachsen. Dresden, 1. März. Der Königliche Hof legt heute für Seine Majestät den König Ludwig, Großvater Seiner Majestät des Königs von Bayern, cine Trauer auf sechs Wochen an. | E _ 2. März. Die Erste Kanmer erledigte in ihrer heu- tigen Sißung die den Bauetat umfassende Abtheilung des Aus- gabe-Budgets durch unveränderte Bewillligung der postulirten

umme.

_Die Zweite Kammer beschäftigte sih. mit den in den beiderseitigen Beschlüssen ‘über die Steuer-Novelle obwaltenden Differenzen und erledigte sodann noch das Königliche Dekret Uber die Erhöhung der Pensionen aus der Predigerwittwen- und Waisenkasse. :

Coburg, 29, Februar. Das heutige Regierungsblatt enthält eine Ministerial - Bekanntmachung, wonahch das der Herzoglichen Regierung nach den iri a der Bundesverfassung zustehende Recht zur Anstellung von Beamten der Telegraphie in den Herzogthümern Coburg und Gotha auf

das Bundespräsidium übertragen worden ist.

Auhait. Dessau, 29. Februar. Jn der gestrigen Sißung des Landtages kam der Geseßentwourf, betreffend die Aenderung der Prozentsäße für einige Steuer-Objekte des Geseÿes vom

24. April 1866, zur Berathung. Der Geseßéntwurf, welcher die

Steuer von Wohnhäusern auf '/,,, pCt. des ortsüblichen Kapital- werthes, die Zinsen- und Rentensteuer auf '/,, und die Gehalts-

euer auf '/2, pCt. festseßt, wurde nach kurzer Berathung ein-

immig angenommen. Sodann stimmte der Landtag dem Antrage der Regierung dahin bei, daß die Staatsschulden- Verwaltung beauftragt werde, 250,000 Thaler vorshußweise zur Deckung der ersten Militair - Einrichtungen zu zah- len, und erledigte den Bericht über den Haupt-Finanz- Etat Anhalts für 1868. Der Etat wurde in eigener Einnahme und _ in eigener Ausnahme gleihlautend auf 1,982,038 Thlr. 16 Mer 1 Pf. festgestellt und angenommen. Hierauf erklärte der Minister Dr. Sintenis Namens Sr. Hoheit des Her- zogs die diesjährige Landtagsdiät für geschlossen.

Hessen. Darmstadt, 1. Bee Das Regierungsblatt vom 29. v. M. enthält u. A. eine Bekanntmachung des Groß- herzoglichen Ministeriums des Innern, die Erri tung eines theologischen Seminars an Großherzoglicher Landes-Universität betreffend, sowie eine weitere Bekanntmachung desselben Ministe- riums, die Erbauung einer Eisenbahn von Darmstadt nach Worms betreffend. Der Hessischen LudwigSbahn-Gesellschaft ist die landesherrliche Concession zur Erbauung und zum Betrieb einer Eisenbahn von Darmstadt nah Worms auf die Dauer von neunzig Jahren ertheilt.

__Vaden. Karlsruhe, 29. Februar. Das heute er- schienene Regierungsblatt enthält: das Wehrgeseg und das Kon- tingentsgesey für das Großherzogthum Baden; die Gebrechen- ordnung für die Musterung der Wehrpflichtigen ; die Vollzugs- Verordnung zum Wehrgeseß; die Verordnung, die Uebergangs- Bestimmungen für die Einführung des Wehrgesebes betreffend ; endlich eine öffentlihe Aufforderung, die Aushebung für da Jahr 1868, insbesondere die Anmeldungen zur Ortß8liste betreffend. Das Wehrgesey und das Kontingentsgeseß treten beide mit dem 29. Februar d. J. in Wirksamkeit.

_Vayern. München, 29. Februar. Die Kammer der Reichsräthe ist heute dem Beschluß der Abgeordneten - Kammer Über die Unterstüßung der Veteranen beigetreten , und hat bei Berathung der Rückäußerung der Abgeordneten- Kammer über die Abänderung einiger Bestimmungen des Strafgeseßbuchs die Anträge ihres Ausschusses angenommen.

1. März. Der König hat genehmigt, daß bei jeder der 4 Sanitäts - Compagnieen eine Abtheilung Krankenwärter und bei den Verpflegskommissionen München, Augsburg, Nürnberg, Würzburg, Jngolstadt und Ulm je eine Verpflegungsabtheilung

formirt werde. j

2. Márz. Der König leidet an einer Bronchial- affection. Sein Zustand i} nicht bedenklich. Die »Süd- deutshe Presse« giebt folgendes Bülletin: Der König hat die. Nacht in ununterbrochenem Schlafe verbracht. Das Fieber

hat fih gemindert. Die Bronchialaffection ist noch dieselbe.

Deséterreih. Wien, 1. März. Der Justizministex hat einen Erlaß an das Oberlandes8gericht in Lemberg gerichtet, daß sich die Gerichte Galiziens fortan bloß der Landessprache als Aitssprache zu bedienen j , was so lange provisorisch stattzufinden hat, bis auf dem Wege der Legislative ein definitives Gesey betreffs der Art und Weise der ZJu- lassung der Landessprachen zu Amt und Gericht zu Stande kommt. Die galizishen Gerichte haben von nun an nicht bloß mit den Parteien mündlich in der Landessprache zu verkehren, sondern sie werden auch in der polnischen, resp. ru- thenischen Sprache referiren, und zwar wird auch da das -Re- ferat nicht zuerst in deutscher Sprache abgefaßt und dann in die Landessprache Übertragen werden, sondern gleih als Ori- ginal in der Landessprache verfertigt. Eben so werden auch die Gerichte bei allen Sizungen si der polnischen Sprache be- dienen ; nur wenn einer der Beisißenden der polnischen Sprache niht mächtig is, wird er verlangen können, daß man in deut-

scher Sprache verhandle. ;

Niederlande. Haag, 2. März. (W. T. B.) Jn der heutigen Sizung der Abgeordnetenkammer kam die Jnterpella- tion Thorbecke’'s zur Verhandlung. Der Jnterpellant richtete drei Fragen an das Ministerium: wie dasselbe es rechtfer- tigen wolle, daß die Person des Königs , dem konstitutio- nellen Brauche zuwider, in den Konflikt zwischen den Staats- gewalten hineingezogen worden sei; ob die Haltung der leßten Kammer die Auflösung derselben veranlaßt habe; welche Absichten das Ministerium durch die Thronrede habe fundgeben wollen? Es folgte eine längere Debatte , in welcher dic Abg. Thorbecke, Bosse, Eck, &okker und Godefroi die Kammerauflösung tadelten, während der Minister des Jn- nern und der Abg. van Goldstein die Politik der Regierung vertheidigten. Der Minister des Aeußern versprach Aufktlärun-

en über die auswärtige Politik gelegentlich der Berathung des apitel 3 des Budgets zu geben. Abg. Moens bekämpfte die Wiederherstellung des Kultus-Departements.

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