1868 / 56 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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orderungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven

[tungspersonals y i Lade s E E 20. April. 1868, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Bennecke, im Terminszimmer

Nr. 1, zu erscheinen.

Wer scine Aametdung s{riftlich einreicht, hat eine Abschrift der-

en und ihrer Anlagen beizufügen. +7 Jeder Hauer, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen

Wohnjip hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder gur Praxis. bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen, Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte, Justiz-Räthe Massow, Teichert und Sundelin zu Sachwal- tern vorgeschlagen. Friedeberg N./M., den 2. März 1868. j Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[7RE Beschluß. n der Pferdehändler Gotthelf Busch schen Konkurssache von

Jüterbog is der Oefonom Theodor Brée hierselbst| zum definitiven '

erwalter der Masse bestellt. Jütetbog, den 3. März 1868. Königliches Kreisgericht. L Abtheilung.

Bekanntma

[721] | ch un g. (Konkurs-Ordnung §. 183; Instr. §. 34.

In dem Konkurse über das Vermögen des aimanns Julius

Kerst hier, is zur Verhandlung und Beshlußfassung über einen Akkord Termin i

auf den 26. März 1868, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Eschuer, im Terminszimmer Nr. 7, eine Treppe hoch, an hiesiger Gerichtöstelle anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bimerken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Kon-

fursgläubiger ne für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hy-

pothekenreht, P enommen wird , zur Theilnahme an der Beschlußfa\sung Über den kkord berechtigen.

Landsberg a. W., den 24. Februar 1868. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[725] Bekanntmachung.

Der von uns durch Beschluß vom 29. Juni 1867 über den Nach- laß des am 28. April ej. anni hierselbst verstórbenen Schulvorstehers Carl Peter Stchmann eröffnete Konkurs ist durch Vertheilung der Masse unter die Gläubiger beendet.

Potsdam, den 22. Februar 1868.

“Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

E

ÆW}W Konfkurs-Erdösffnung.

Königliches Kreisgericht zu Gumbiknen. Erste Abtheilung, den 2. März 1868, Vormittags 12 Uhr. \

Ueber das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Wilhelm Ems-

bacher is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der:

SZahlungsêeinstellung auf den 2. März 1868 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Wagenfabrikant

Julius Schimmelpfennig bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuld- ners werden aufgefordert , in dem auf den 21. März d. J., Vormittags 12 Uhr,

vor dem Kommissar, Gerichtsrath Pohl, im Terminszimmer anbe- raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge Über die Bei- behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einst- weiligen Verwalters abzugeben.

: Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papie- ren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nihts an denselben L verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegen-

ände __ bis zum 20. März d. J. einschließli ch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kon- fur8masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs-

glau ger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, ieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte j

, bis zum 31. März d. J. einschließlich bei uns shriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Pans der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltunge-Personals |

auf den 25. April d. J, Vormittags 10 Uhr,

dei dem Kommissar, Gerichtsrath Pohl, im Terminszimmer zu er-

einen. xe Wer seine Anmeldung schriftlich cinreiht, hat cine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen

Wohnsiß _ hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus-

wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. |

Denjenigen , welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die

andrecht oder anderes Absonderungsrecht în Anspruch

Rechts-Anwälte Justiz-Räthe Ha enstein und Pautlini Anvalt Jaquet zu Sachwaltern e Blan, P ! Und Reqi Gumbinnen, den 2. März 1868. - : Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[727] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Braunsberg, 1. Abtheilun den 29. Februar 1868, Vormittags 10 Uhr. Ueber das a des Kaufmanns Johann Dargel zu'M \sack ist der faufmännische Konkurs eröffnet Und der Tag der 34

lungs-Einstellung auf den 26. Februar 1868 festgeseßt worden.

um einstweiligen Verwalter der Masse is der Agent Peutnij

in Mehlsack bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldner: aufgefordert, in dem auf den 12. März c./ 11 Ubr Bort

tags, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Pitsch, im Rathéhm

Moa la Hause anberaumten Termine ihre Erklärungen u orschläge Über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Vi stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben | Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papier oder anderen Sachen in Besiß ‘oder Gewahrsam haben, oder wel ihm étwas verschulden , wird cs E Nichts an denselben verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besibe der Gegenstän bis zum 30. März 1868 einschließlich dem Gericht oder dey Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbeh ihrer etwanigen Rechte, e endahin gur Konkursmasse abzuli fandinhaber und andere mit enselben gleichbere gle äubige des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindli Pfandstücken nur Anzeige zu machen. [728] Aufforderung der Konkursgläubiger, wenn nur=eine Anmeldungs8frist festgeseßt wird. (Konsu enug Gg. 164—165. Instr. C. 21, 22. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Johan Dargel zu Mehlsack werden alle Diejenigen, welche an die Masse A prü e als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurd aufgelotd

ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nig

mit dem dafür verlangten Vorrecht | bis zum 30. März er. einschließ lich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnäst rüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemel orderungen , so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiv Verwaltungs-Personals auf den 8. April er. 11 Uhr Vormittags, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Pitsch, im Rathsherr Pas nadckschen rig zu erscheinen. Wer seine Anmeldung s{chriftlich einreicht, hat eine Abschrift da selben und ihrer Anlagen eizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seint Woonlis hat, muß -bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hi en Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten ausî tigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen, D jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die Rel anwalte Mehlhausen und v. Massenbach und der Justizrath Heubad | Sachwaltern vorgeschlagen. S den 29. Februar 1868. önigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[731] Bekanntmachung des Termins zur Verhandlung und Beschlußfassung Über den Akkord. (Konkurs-Ordnung §. 183, Jnstr. F. 34, Formul. 11,) E Uth E das O des Kaufmanns 6. Ÿ n zu Goldberg i| zur Verhandlung und Beschlußsasu über einen Afford, ein Einia. ' / N auf Dienstag, den 31. März 1868, Vormittags 10 Uh vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 4 unst Geschäftslokales anberaumt worden. | Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kennt gesebt , daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderunsl der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, 10 ein Hypothekenreht , Pfandrecht oder anderes Absonderungsret | Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassul Über den Akkord berechtigen. _ Goldberg, den 1. März 1868. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Tomasczewsfki.

[719] Bry M G Zon U Über e M 4 Kaufmanns Joh u Guttentag ist zur Verhandlung und L fassung cinen Akkord ein Termin, ) \ ci atun auf den 11. März 1868, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Shwabbauer, im Terimil zimmer Nr. 4 unseres Geschäfts-Lokales anberaumt worden. Die T LA werden hiervon mit dem Bemerken in Kenn geseßt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderun) der Konkursgläubiger, so weit für dieselben weder ein Vorrecht l ein Hypothefenret, Pfandrecht oder anderes Absonderungsre{! Anspruch genommen wird , zur Theilnahme an der Beschlußfa} über den Akkord berechtigen. Lubliniß, den 28. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

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{ Bekanntmachun

n A dem Konkurse über däs Vermögen des Kaufmanns I. Baron ;

u Ober-Glogau ist der Justizrath Pägzeldt zu Ober-Glogau zum defini-

ven Verwalter bestellt. Neustadt O.-S., den 29. Februar 1368. f Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

1E eber das Vermögen des Fabrikanten Franz Hoffmann (in Firma

ranz Hoffmann) zu tangenbielau isst der kaufmännische Konkurs er- Prnet und der Tag der Zahlung®8cinstellung

auf den 28. Februar 1868 festgeseßt worden.

um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Gustav v. Einem zu Reichenbach bestellt. Die Gläubiger dés Gemeinschuldners werden aufgefordert , in dem auf den 17. März 1868, Vormittags 12 Uhr/ vor deni Kommissar, Hetrn Kreisrichter Rachner, im Zimmer Nr. 8 anberaumten ‘Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei- behaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einst- weiligen Verwalters abzugeben. : llen , welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Pa- pieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird ‘aufgegeben, nichts an denselben u verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besibe ‘der

egenstände : ! 104 bis zum 28. März 1868 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und |

Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, raentelo zur :Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den elben gleihberech- tigte Gläubi er' des Gemeinschuldners haben von den in ibrem Besiß befindlichen Pfandstüen nur Anzeige zu machen. Reichenbach, den 29. Februar 1868. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

S Konkurs-Eröffnung. i Königliches Stadt- und Ms Magdeburg, Erste Abtheilung, den 15. Februar 1868, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns A. W. Alschefsfi zu Magde- burg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah- lungseinstellung auf den 7. Dezember 1867 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse i|st der Kaufmann Moriß Dôörk hier bestellt. den aufgefordert, in dem i

auf den 26. Februar er. Vormittags 11 Ubr;

in uns.rem Gerichtslokal, Domplaß : ( Stadt- und Kreisgerichts-Rath von Windheim, anberaumten Termine hre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Ver- a oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. i Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas 'vershulden wird aufgegeben , nihts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 7. März er. einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles,

mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. berechtigte Gläubiger ( 1 Besiß befindlichen Pfandstücfen nur Anzeige zu machen. ugleich werden alle diejen:gen welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, fige: ur aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht : . E bis zum 15. März er. einschließlich ) bei uns \chriftlich oder zu Protofoll anzumelden und demnächst zur o er sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltungspersonals : auf den 21. März er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Dormplaÿ Nr. 9, vor dem genannten Kom- missar zu erscheinen. L T : N Wer seine Anmeldung {riftli einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. : : Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen , welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Costenoble, Block, Moriß, Fripe IT., Justiz-Räthe Steinbach und Dürre zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[32] Oeffentliche Vorladung,

Zum Vermögen des Musikfalienhändlers Anton Richard Heyer hierselbst is der Konkursprozeß eröffnet und

der 9. März 1868

als Anmeldungstermin anberaumt worden. E

Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des Genannten, bezichentlich die Vormünder und sonstigen Vertreter der Ersteren hierdurch vorgeladen, spätcstens an dem obbezeichneten Tage bis 5 Uhr Nachmittags selbst oder durch gehörig gerechtfertigte und was die Ausländer angeht, mit gerichtlich anerkannten oder diesen ges zu achtenden Vollmachten verschene / insbesondere auch zu Vergleichsabschlüssen ermächtigte Beauftragke bei dem unterzeichneten

aus der Masse’ und be

| mit dem Rechtsvertreter Ü

Vermittelung eines Vergleichs beizuwohnen unter der

Die Gläubiger des Gemeinschuldners 1wver-

Nr. 9, vor dem Kommissar,

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich» es Gemeinschuldners haben von den in ihrem

Gerichte si anzumelden, ihre Forderungen bei Strafe des Ausschlusses l l Verlust der Rechtswohlthat der Wiederein- sepung in den vorigen Stand, insoweit ihnen dieselbe in den Geseßen nicht noch ausdrücklich BAGgelasen ist anzuzeigen und zu bescheinigen, Z l er die Richtigkeit der angemeldeten An- sprüche, nach Befinden des Vorzugs halber unter id, rechtlih zu ver- fahren, innerhalb sech8 enn u cu nens hierauf \ich ‘den 27. ril_ des Aktenschlusses zu gerBarigen alsdann des. Vormittags 10 Ubr ie Vetrneibi on 5 Thlr. Einzelstraf l ( r, zur Vermeidung von r. Einzelstrafe an obbezeichneter Gerichtsstelle ih einzufinden und der Ver ana zur erwarnung;,

daß Diejenigen, welche ausbleiben oder sich gar nicht oder nicht be-

stimmt erklären, als in den Beschluß der Mehrzahl der Erschienenen

einwilligend werden angesehen werden, endlich

: am 10. Juni 1868 des Vormittags zur Bekanntmachung ‘eines Ordnungs- und Aus- shließungsbescheids hier zu erscheinen.

E Betheiligte haben bei 5 Thlr. Einzelstrafe zur An- pee von Zufertigungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu estellen.

‘Mittweida , ‘am 29. Dezember 1867.

Königlich Sächsisches 0 Bi im Bezirksgerichte. 00.

CLLIA Ediftalladung.

uf erfolgte JInsolvenzanzeige des Getreidehändlers Carl Gott- lob Näther allhier ist mittels Beschlusses vom heutigen Tage der Konkursprozeß zu dessen Vermögen eröffnet worden.

Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des genannten Näther, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben vermeinen, hier- durch geladen , in dem auf

_ den 27. April 1868 anberaumten Liquidationstermine in Perfon oder dur: gehörig legiti- mirte Bevollmächtigte bei Strafe des Auss{lusses von diesem Kredit-

| wesen, sowie bei Verlust der Wiedereinsebung in den vorigen Stand

an hiefiger Gerichts8amtstelle zu ‘erscheinen, ihre Forderungen anzumel- den, zu bescheinigen und darüber mit dem bestellten Konkurs8vertreter, Herrn Stadtrath Advokat Opib allhier / sowie ‘nach Befinden unter sih selbst der Priorität hakber rechtlich zu verfahren , innerhalb sechs

Wochen zu beschließen und den 13. Juni 1868

der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids sich zu versehen, hier-

nä}: aber indem auf : i den 15. Juni 1868 :

anberaumten Verhörstermine Vormittags 10 Uhr anderweit an hie-

siger Gerichtsamtsstelle sich einzufinden und wo möglich sich zu ver-

‘gleichen , wobei Diejenigen, welche nicht erscheinen oder über die Ver-

leichsvorschläge sich nicht oder nicht bestimmt erklären y als den Be-

lüsscn der - Mehrheit der Gläubiger zustimmend werden erachtet

werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 1. Juli 1868

der Jurotulation der Akten, und

den 14. Juli 1868 der Eröffnung eines Locationserkenntnisses gewärtig zu. sein. Auswärtige Gläubiger haben übrigens zu. Annahme fünftiger Ladungen und Verfügungen bei Vermeidung von 5 Thlr. Strafe, Be- vollmächtigte im hiesigen Orte oder in der Nähe zu bestellen. Neustadt bei Stolpen, den 13. Februar 1868, Das Königliche Gerichtsamt daselbst.

Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber.

Das dem Eigenthümer und Rentier Gottfried Ferdinand Kraaß hier gehörige, in der Bismarckstraße Nr. 39 hierselbst belegene, 1m Hypothekenbuche von der Stadt Charlottenburg Band RX. Nr. 1138 Blatt 273 verzeichnete Grundstü, g Fuf 11,519 Thlr. 5 Sgr., soll

/

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den 13. Oktober 1868, Vormittags 11 Uhr, , an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, öôffentlih an den Meist- bietenden verkaust werden. i

Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Bureau , Zimmer Nr. 11, einzusehen. :

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Bésfricdi- gung suchen, haben sih mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Charlottenburg , den 12. Februar 1868. |

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht. I.“ Abtheilung. Greifenberg i. Pom., den 27. September 1867. i Das dem Zimmermeister Carl Wobif, jebk zu Stettin, zugehörige, in Greifenberg belegene, im Hypothekenbuche von Greifenberg Vol. IX. pag. 161 bis 176 verzeichnete Grundstück nebst dem darauf befind- lichen Wohnhause und den Nebengebäuden, abgeschäßt auf 7146 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bureau 11. einzusehenden Taxe, soll am 23. April 1868, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. : Gläubiger, welche s einer’ aus dem Hypothekenbuche nit ersichtlichen Realforderung 2 efriedigung juchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

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