1868 / 57 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nr. 71 die. Ertheilung des Exequgtux als s{wedisch - nor- wegischer Vice- Konsul im Namcï d Norddeutschen Bundes an den Kaufmann Sröder zu Neustädt in“ Holstein.

Berlin, den 5. März 1868. :

O __ Deitung8-Comtoir.

nan

Allerhöchster Erlaß vom 27. Januar 1868 betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhal- tung der Kreis-Chausscen im Landkreise Königsberg im gleihnamigen Regicrungsbezirke: 1) von Lauth, an der Königsberg-Tapiauer Staats- Chaussee, bis zur Labiauer Krei8grenze bei Legden ; 2) von Königsberg über Samitten nah der Fischhauser Kreisgrenze; 3) vom Kirchdorfe Schaaken nah Schäaksvitte und 4) von Craussen an der Königsberg- Uderwanger Chaussce nach Steinbeck.

Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau folgender Kreis-Chausseen im Landkreise Königsberg im gleichnamigen Regierungsbezirke: 1) von Lauth, an der Königsberg-Tapiauer Staats8- Chaussce, bis zur Labiauer Kreis8grenze bei Legden ; 2) von Königsberg über Samitten nah der Fischhauser Kreisgrenze; 3) vom Kirchdorfe Schaaken nach Schaaksvitte und 4) von Craussen an der Königsberg- Uderwanger Chaussee nach Steinbeck genehmigt habe, verleihe Jch hier- durch dem Landkreise Königsberg das Expropriations®recht für die zu diescn Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee - Bau- und Unterhaltungs - Ma- terialien nach Maßgabe der für die ‘Staats - Chausseen bestehen- den Vorschriften ‘in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will J dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausscemäßi- gen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chaussee- geldes nah den Bestimmungen des für die Staats - Chausscen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen Über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhcbung betreffenden zusäßlichen Vorschriften , wie diese Bestim- mungen ant den Staats-Chausseen von JThnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausscegeld-Tarife vom 29. Februar .1840 -angehäugten Bestimmungen wegen der Chaussee- B auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.

er gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. : Berlin, den 27. Januar 1868.

Wilhelm.

von der Heydt. Graf von Jhenpliß.

An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gawerbe und öffentliche Arbeiten.

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Juhaber lautender Kreis- Obligationen des Königsberger Land-Kreises im Betrage von 117,000 Thalern. Il. Emission.

Vom 27. Januar 1868. )

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem. von den Kreisständen des Königsberger Landkreises, im gleichnamigen Regierungsbezirk, auf dem Kreistage vom 6. No- vember 1867 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausscebauten , außer der durch das Privilegium vom 31. Mai 1865 genehmigten Anlcihe von 100,000 Thlrn. noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anlcihe zu be- \chaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände : zu “diesem Zwecke auf jeden Jnhaber lautende, mit Zinscoupons ver- \ehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem an- genommenen Betrage von 117,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Jnteresse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gescßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 117,000 Thalern, in Buchstaben : »Ein hundert siebenzehn Tausend Thalern, « welche in folgenden Apoints: 30,000 Thaler à 1000 Thlr. = 30 Stück, 50,000 Thaler à 500 Thlr. = 60 Stück, 40,000 Thaler à 100 Thlr. = 400 Stück, 10,000 Thaler à 50 Thlr. = 200 Stück, 7,000 Thaler à 25 Thlr. = 280 Stück. 117,000 Zhaler. nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge - Ordnung vom Jahre 1870 ab mit jährli wenigstens 7800 Thlr. zu amortisiren sind, durch gegen- wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen , daß ein jeder Jnhaber dieser Obliga- tionen die daraus hervorgchenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium , welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch_ für die Befriedigung der Jn- haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht Übernommen tvird , ist durch die: Geseß «Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insicgel. Gegeben Berlin, den 27. Januar 1868.

(L..S) Wilhelm. von der Hevdt. Graf von Jßenpliß. Graf zu Eulenburg.

Provinz Preufen. Regierungsbezirk Königsberg, Obligation des Königsberger Landkreises. Ii. Emission. #24 ] Littr. A2 / über... Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 6. November 1867 wegen Aufnahme einer ferneren Schuld von 117,000 Thalern bekennt“ sih die ständishe Kommission für den Bau der Chausseen im Königsberger Landkreise, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Jnhaber gültige, Seitens des Gläubigers un- fündbare A zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. |

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 117,000 Thalern ge: schieht vom Jahre 1870 ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von

lalzeón Jahren mit jährli wenigstens 7800 Thalern, welche vom Kreise aufgebracht werden. i

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durh das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870 ab in dem Monate Februar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Aus- loosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noh umlaufende Schuld- verschreibungen zu kündigen: Die ' ausgeloosten, \o wie die ge- kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt- machung erfolgt sech®, drei, ae und cinen Monat vor dem Zahlungs- termine in den vier Amtsblättern der Königlichen Regierungen fe Provinz Preußen, in der zu Königsberg erscheinenden Ostpreußischen Zeitung, im Kreisblatte des Königsberger Landkreises, sowié" im Staats-Anzeiger. : | i

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ish wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli von heute an gerechnet , mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz- sorte mit jenem verzinset. :

Dié Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins - Coupons , beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei -der Kreis-Kommunal-Kasse in Königsberg u O in der nah dem Eintritt des Fälligkeits-Termins olgenden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch dié dazu gehörigen Zinscoupons ‘der späteren Fälligkcitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden , sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Talligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises,

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil 1, Titel 51, §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreis- Gerichte zu Königsberg.

Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden, Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis8verwaltung an- meldet und den stattgehabten Besiß der Zins-Coupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, na( Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis n nicht vorgekommenen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins-Cou- pons bis zum Schlusse des Jahres ... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins - Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons-Secrie erfolgt bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Königsberg gegen Ablieferung des der älteren Zins - Coupons - Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons-Serie an den E E Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rehk- zeitig geschehen ist. i

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit scinem Vermögen. ?

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Königsberg i. Pr., den ten 18..

Die ständische Kommission für den Bau der Chausscen im

Königsberger Landkreise.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Kön igsber4. Zins-Coupon zu der Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises, 11. Emission. : e Über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.

Der Jnhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Nück- gabe in der Zeit vom ten bi resp. vom «ten «e... bis …....... und späterhin die Zinsen “der [vorbe- nannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom... ck24... bis. leer.

983

it (in Buchstaben) Eilbergroschen bci E Ln S GommiknabiKalie zu Königsberg. ali: Königsberg, den ten -. ; 18.. Hie ständische Kommission für den Bau der Chausscen im Königsberger Land-Kreise. Dieser Zins-Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner- halb vier Jahren nach der ¿Fälligkcit, yom Schluß des betreffeKden Ka- lenderjahres an gerechnet, erhoben

wird. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Talon

zur Kreis-Obligation des Königsberger Landkreises. ) IT- Emission. | Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Königsberger Land-Kreises Il. Emission i Littri 4 Pi it. über... Thaler à fünf Prozent Zinsen, die .te Serie Zins-Coupons für die fünf Jahre 18... bis 18... bei der Kreis-Kommunalkasse zu Königsberg. Königsberg, den . ten 18.. Z Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen im Königsberger Landkreise.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten. |

Den Gebrüdern H. £& R. Schultze in Berlin ist unter dem 3. März 1868 ein Patent auf eine Ah8büchse für Wagenräder, soweit dieselbe nach der vorgelegten Yeichnung und Beschreibung für neu und eigen- thümlich erachtet worden, | auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Druerei-Besißer H. Walbrodt zu Wesel ist unter dem 3. März 1868 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte, in ihrer Zusammenseßung als neu und eigenthümlich ‘erkannte Vor- rihtung zum Anlegen von Papierbogen an Schnelldruck- pressen, ohne Jemand in der Benuzung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den

Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geistliwen, Unterrichts - und Medizinal - Nugelegenheiten.

Der Thierarzt erster Klasse Robert Leopold Pech zu Neuhaus is zum Kreis - Thierarzt der Kreise Meschede - Brilon ernannt worden.

Kriegs - Ministerium.

Wohlthätigkeit. Hoff’sche Stiftung betreffen d.

Aus den Zinsen der von dem Königlichen Hosfliefcranten Herrn Kommissionsrath Johann Hoff zu Berlin gegründeten Stiftung, welche gegenwärtig 1750 Thlr. in zinstragenden Papieren und 80 Thlr. 6 Sgr. baar beträgt, werden nah dem Wunsche des Stifters alljährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Königs hülf8bedürftige Veteranen der Feldzüge von 1813/15 und bei Erstürmung der Düppeler Schanzen invalide gewordene Soldaten beschenkt.

Der gegenwärtige Stand dexr Fonds gestattet es, nach- benannten 10 Veteranen der Feldzüge von 1813/15

Hs Stanoszeck zu Nieder- Kunzendorf, Kreis Creu ÿ-

Urg/

Martin Hill L Klein-Lüdtkenfürst, Kreis Heiligenbeil,

Johann Jankowski zu Schöneberg, Kreis Marienburg,

Andreas Dringmann zu Schillgallen, Kreis Tilsit,

Johann Maßtdorf zu Swinemünde, .

Adolf Geduld in Berlin,

En G Gerath, auch Gerhardt, zu Frank-

urï a. V, :

Christoph Fechner zu Gremsdorf, Kreis Bunzlau,

Franz Jeglinsky zu Weigelsdorf, Kreis Münsterberg,

Jobänû Bierbüsse zu Bruchhausen, Kreis Höxter,

Und nachbenannten vier, bei'Erstürmung der Düppeler Schanzen invalide gewordenen Kriegern :

Karl Josef Neumann zu Kömchen, Kreis Freistadt, riedrich Grohn zu Hohenfelde, Kreis Angermünde, ustay Blankenburg zu Malz, Kreis Nieder-Barnim,

a L Dri Gustav Wilkening zu Dechme, Kreis

inden,

“Geschenke à 5 Thlr. zu bewilligen, welhe den Genannten am 22, d. Mts, durch Vermittelung d en General-Kommando's werden cingehändigt werden.

der betreffenden Königlichen

Das Kriegs-Ministerium brin@t dics ‘mit dém Ausdruck des Dankes für Herrn Hoff hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Berlin, den 2. März 1868. Kriegs-Ministerium. Abtheilung für das Jnvalidenwesen. v. Eßtel. v. Kirchbach.

Bekanntmachun

betreffend die Eröffnung des Gatte der Provinz Sachsen.

Í C E haben har Allerhöchste Ordre vom ¿D j Inberusung des Lan 8 d l h j Vrelibnda g tages der Provinz Sachsen auf Sonntag, den 15. März d. J., anzuordnen und den Herrn Ober-Präfidenten a. D. und Kura- tor der Universität Halle, von Beurmann auf Oppin, zum Landtags-Marschall, den Landrath von Münchhausen auf Steinburg zu dessen Stellvertreter , so wie den Unterzeichneten

zum Landtags-Kommissarius zu ernennen geruht.

_ Die Eröffnung des Provinzial - Landtages wird an dem E A Laus 2 Veh Ne zu Merseburg nach vor- Ì ngenem Golttcddiensle in der Schloß - - Ki daselbst Aatifinten hloß- und Dom - Kirche

Magdeburg, den 4. März 1868. Der“ Königliche Landtags-Kommissarius, Ober-Präsident der Provinz “Sachsen. v. Wigtleben.

Z Bekanntmachung.

ZU Oerlinghausen im Fürstenthum Lippe - Detmold wird am 16. März c. eine Telegraphenstation mit beschränktem *Tägédieuste cfr. §. 4 der Telegraphen-Ordnung für die Correspondenz im Decutsch-

esterreichischen Telegraphen-Verein) eröffnet werden. :

Cöln, den 3. Márz 1868.

Der Telegraphen - Direktor Richter.

Nichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 6. März. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des gestrigen Tages die Meldung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Admiral, sowie den Mili- tair-Vortrag entgegen und empfingen und erwiederten den Be- such Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen Napoleon. Dem Re- gierungs-Präsidenten von Bardeleben ertheilten Allerhöchstdie- jelben eine Audienz und hatte derselbe die Ehre, die Orden seines Baters, des Generals der Infanterie a. D. von Bardeleben, Überreichen zu dürfen. Später fuhren Se. Majestät nah Schloß Wilbete zur Geburtstags-Gratulation Sr. Hohcit des Herzogs

ilhelm.

Jhre Majestät die Königin empfing gestern den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen M oleon Tei zu Ehren ein größeres Diner im Königlichen Palais stattfand, unter Anwesenheit Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, der Prinzen Carl und Albrecht und des Kaiserlich Französischen Doe, liche Hob

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Gutsbesißer Dr, Bauer und den Feldprobst Dr. Thielen, nahm militairische Meldungen entgegen , stattete um 125 Uhr Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Prinzen Napoleon einen Besuch im Hotel Royal ab, fuhr nach dem Schlosse Bellevue, um Se. Hoheit dem Herzog Wilhelm von Mecklenburg zum Geburts- tage zu gratuliren , empfing um 2 Uhr den Gegenbesuch des Prinzen Napoleon und wohnte dem Diner bei Jhren König- lichen Majestäten bei.

Der Bundesrath des Norddeutshen Bundes hat in der Sißung vom 4, Dezember v. J., wie damals mitgetheilt worden , beschlossen, cine Enquête in Betreff des Hypotheken- Bankwesens8 zu veranstalten und über die näheren Vor- schläge zu derselben den Ausschuß für Handel und Ver- kehr mit der Berichterstattung beauftragt. Nachdem gegenwärtig die erforderlichen Vorverhandlungen beendet, hielt der Ausschuß des Bundesrathes für Handel und Verkchr gestern Abend im Herrenhause eine Sißung.* Jn derselben verständigte man sich Uber die Fragen, welche bei der“ demnächst beginnenden Enquête Über das Hypothekenbankwesen den von den Bundesregierungen eiben Sachverständigen zur Beantwortung vorgelegt wer-

en sollen.

Laut Telegramm an. --das General - Post - Amt i} die Post von England vom Aten- d. M. Abends in Cöln am Zten d. ‘M. Abends rückständig gewesen.

Kiel, 4. März. (Kieler Ztg.) Die Fregatte »Gefion«, welche zum 1. April in Dienst gestellt werden sóll , wurde gestern zur Ausrüstung und Auftakelung nah dem Marinc-

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