1868 / 61 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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S Nordhausen-Erfurter Eisenbahn.

Nach. Beschluß vom 23. v. Mts. ist die dritte Einzahlung auf die Stamm - Actien der Nordhausen - Erfurter Eisenbahn - Gesellschaft, im Betrage von 10 Prozent, in der Zeit vom 1. bis 15. April dieses Jahres bei unserer Hauptkasse, derzeitig die Thüringische Bank zu Sondershausen, unter Vorlegung der Quittungsbogen zu leisten , wozu die Herren Actionaire unter Hinweisung auf §. 17 er Statuten aufgefordert werden.

Nordhausen, am 1. März 1868.

Der Verwaltungsrath. Salfeldt. Boer. Kurßg.

Cöln-Mindener Eisenbahn.

Unter Bezugnahme auf unsere E aas vom 28. Januar v. J. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die 4proz. D Ten IV. Emission Lit. A. unserer Gesellschaft r. 49,094 à 100 Thlr. durch Beschluß des hiesigen Königlichen Land- gerihts vom 9. Januar cr. für nichtig erklärt und dem Eigenthümer eine neue Obligation unter Me Nummer ausgefertigt worden ist, welche zur Unterscheidung von dem nichtigen Original den Vermerk: »Zweite Ausfertigung an Stelle der mortificirten Original-Obligation«

erhalten hat. Cöln, den 8. März 1868. Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[801] Disconto-Gesellschaft. Die diesjährige regelmäßige General-Versammiung findet am Î Montag, den 30. März 1868, Nachmittags 4 Uhr präcise, in unserem Lokale, Behrenstraße Nr. 43, statt. Auf der Tagesordnung stchen : 1) der Vortrag des jährlichen Geschäftsberichts ; 2) die nah Art. 61, 84 des Statuts vorzunehmende Ersaßwahl für sechs Mitglieder des Verwal ungsrathes, und zwar: a) Seitens der Mitbetheiligten für drei Mitglieder (die in regelmäßiger Reihenfolge ausscheidenden Herren Winkelmann, La und den verstorbenen Justizrath Strohn); b) Seitens der Commanditaire für drei Mitglieder (die in regelmäkiger Reihenfolge ausscheidenden Herren Breest, von _ Etardstein, Puscher). - e E Wir laden zu dieser Versammlung die stimmberechtigten Mitbe- theiligten und Commanditaire unter dem Bemerken ein, daß sie die Eintrittskarten während der leßten drei Tage vor der Versammlung,

sowie am Versammlungstage während der Vormittagsstunden

in unserm Vüreau in Empfang: nehmen können.

Die Commanditaire baben ihre Stimmberechtigung durch eine Be- | scheinigung Über die reéhtzeitige Einschreibung der Kommandit-Antheile |

(Art. 36, 78 des Statuts), sozvie durch den fortdauernden Besiß der leßteren nachzuweisen. Auswärtige Commanditaire können den Nach- weis dieses Besibes durch ein in den act leßten Tagen vor der General-Versammlung ausgestelltes Zeugniß einer öffentlichen Behörde oder einer angeschenen uns bekannten Firma oder Person führen; auch sind sie befugt, sich dur einen stimmberechtigten Commanditair vertreten zu lassen, haben aber uns schriftlih anzuzeigen, wem sie desfallsige Vollmacht ertheilen. Berlin, den 10. März 1868. Direction der Diskonto - Gesellschaft.

[800] Das unterzeichnete Comité ladet hiermit nach Vorschrift des F. 44 des Statuts der »Fortuna, Allgemeine Versichèrungs, - Actien- Gesellschaft«, die Herren Actionaire derselben zu der am * __ Donnerstag, den 9. April a. c, Nachmittags 4 Uhr, M ege de Cngana ues n ned eik Sriedrichöstraße, en General-Versammlung ein. Jn derselben soll zur Wa

a) der Mitglieder des Verwaltungsraths, E M

b) der Stellvertreter desselben,

c) der ständigen Revisions-Kommission geschritten werden.

Die erforderlichen Stimmzettel werden an die Herren Actionairs beim Eintritt in das Versammlungslokal, gegen Vorzeigung der Jn- terims-Quittung über den geleisteten Actien-Einshuß, ausgegeben.

Berlin, den 9. März 1868. ebot s S ie Mee R er »¿Fortuna, Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellschaft«. Julius Bleichröder. Heinrih Cohn. Gustav Dietrich. I. A. Gilfka. Benjamin Liebermann. Louis Perl. Louis Reichenheim. Moriß Simon.

[791] »Unions«, - Actien-Gesellschaft für See- und Fluß-Versicherungen in Stettin.

Die Actionaire der Gesellschaft werden hiermit unter Hinweisuy auf Abschnitt V. und zweiten Nachtrag sub 11. der Statuten zur dies fährigen ordentlichen General-Versammlung auf E

onnerstag, den 16. April c., Vormittags 10 Uhr im hiesigen Börsengebäude : eingeladen.

Stettin, den 5. März 1868.

Der Verwaltungsrath.

{ 90] U mi om“, Actien-Gesellschaft für See- und Flass-Versicherungen in Stettin. Bilance am 31. December 1867 nach XI. Rechnungs-Abschluss.

Activa: Thlr. 1,050,000. —. 79,479. 6 123,745

Actien-W echsel

Discont-Weechsel

Lombard-Forderungen : Hypotheken 4,000. Effékten 76,635. Effekten -Zindenw. inc. eutc S di tee U. d 322. Prämien-Forderungen 15,866. Comtoir-Utensilien eeres A 1,000. Cassa-Bestand 12,488. 6.

Pr. Crt. Thlr. 1,363,535. 19. T,

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Actien-Capital Thlr. 1,200,000. Disconto-W echsel-Zinsen-V ortra 296. Lombard-Ziasen- Vortrag 93. See-Schaden-Reserve See-Prämien-Reserve

Creditores in laufender Rechnung Tantièmen Dividenden: unerhoben aus 63 Thlr. do. » 66 » 189% oder 9 Thlr. pr. Actie pro 1867

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. 20. —. . 16, 10. Pr. Crt. Thlr. 1,303,939. 19. & welche hiermit, dem §. 8 der Statuten gemäss, zur öffentlichen Kennt

niss bringe. Der Direktor. Stettin, den 5. März 1868. Marx.

Reserve-Fond

Königliche Niedershlesish-Märkische Eisenbahn. Vom 15. März cer, tritt ein gemeinschaftlicher Spezialtarif Niederschlesische Steinkohlen von den Stationen Waldenburg, Ditters bah und Gottesberg der Schlesischen Gebirgsbayn nach sämmtlichen Sen der Königlichen Ostbahn via Kohlfurt-¡Franfkfurt a. O. in raft.

Druck-Exemplare dieses Tarifs sind bei den Güter-Expeditionen |

Granfkfurt a. O., Dittersbah und Gottesberg für 1 Sgr. pro Stü käuflich zu haben.

Berlin, den 1. März 1868.

Königliche Direction der Niederschlesisch-Märfischen Eiscnbahn.

Bekanntmachung.

Die nach unserer Bekanntmachung vom 30. De zember v. J. bis Ende September d. J. angeordnet temporäre Frachtermäßigung für Getreide und Hülsen

A früchte ist im Norddeutschen Eiscubahn-Verbande nul G s mehr auch auf den bisher ausgeschlossen gewesenen E —— a direkten Verkehr der Station Dresden ausgedehnl. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird dabei ausdrüdcklich be merkt, daß im Verkehr des gedachten Verbandes und auch im Verkehr mit braunschweigischen Stationen die fragliche Ermäßigung, was dit E anbetrifft, nur auf Erbsen, Bohnen und Linsen Anwe ung findet.

Hannover, den 6. März 1868.

Königliche Eisenbahn-Direction.

Bekanntmachung. ; Wir haben Veranlassung, das betheiligte Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß die Bestimmung der Königlichen Verordnung vom 19. Juli 1867, be 74 treffend die Verwaltung des Stempelwesens und die E Erhebung des Urkundenstempels in dem vormalizt e E Königreiche Hannover 2c. (veröffentlicht durch das q 1. August 1867 ausgegebene Stück 69 der Geseß- Sammlung) / neb) añgehänglem Tarife und den nach dieser Verordnung in Kraft gebll“ benen Bestimmungen des hannoverschen Stempeltarifs vom 30sten Januar 1859, auf die bei der unterzeichneten Eisenbahn-Direction (il gehenden Schriftstücfe der Privaten eier Weise Anwendung find! wie sie für die Behandlung solcher Eingaben bei anderen Königlich® Bchörden maßgebend sind. Hannover, den 6. Februar 1868. Königliche Eisenbahn - Direction.

Das Adonnement deträgt 4 Thir. für das Pierteijahr.

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Königlich Preußischer

Berlin, Mittwoch, den 11. März, Abends

Alle Post - Anstæiten des In- uaF ARusiandes ne E Allo für Sertin die dition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger - Straße Nr. 10. (wischen d. Fricdrichs- u. Ranoniterstr.)

Anzeiger.

1868.

Me 61.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Tataäliniteti Personen Orden und Ehrenzeichen zu ver- leihen, und zwar: :

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:

dem Vikar Einhaus zu Dülmen im Kreise Cösfeld;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse:

dem Pfarrer und Metropolitanen Faber zu Marköbel

1 Kreise Hanau ; i E len Adler-Orden vierter Klasse:

dem Proviantmeister Roeser zu Wittenberg und dem Amtmann Müller zu St. Goarshausen im: Kreise Rheingau, sowie i i :

das Allgemeine Ehrenzeichen: E

dem Amtsdiener a. D. Jacob Triesch zu Nastätten im

Unterlahn-Kreise.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Die ale enden Räthe beim Ministerium für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten : Geheimen Regierungs-Rath erzog zum Geheimen Ober - Regierungs - Rath, Geheimen Ber Rath Hr. Ach nba ch zum Geheimen Ober-Berg-Rath, und Geheimen Bau-Rath Schönfelder, zum Geheimen Ober-Bau-

ath; ferner i E 5 7 Den Regierungs - Rath von Harling und den Finanz- Rath Wendt, beide zu Berlin, zu Geheimen Regierung®- und vortragenden Räthen N Li Ministerium für Handel, Ge-

d öffentliche Arbeiten zu ernennen; : P An Ganeral-Steretaie des Landes-Oekonomie-Kollegiums, Geheimen Meggen von Salviati, den Rang der

Räthe dritter Klasse; jo wte

R technischen Kommissarius zur Beaufsichtigung der Bau- ausführungen der Märkisch-Posener Eisenbahn, Regierung®- und Bau-Rath Gustav Emil Schwedler zu Berlin, den Charaîkter

als Geheimer Regierungs-Rath; und : L biéberiden Wegbaumeister Söhlke zu Osnabrück den

C als Bau-Rath; ferner : E a der ais Kammer angestellten Geheimen Rehnungs-Revisoren Duliúsdki, Ney, Frit, Brzosowski und Frommann den Charakter als Rechnungs - Rath; de§- A Geheimen Kanzlei - Direktoren beim Ministerium für Handel , Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Dummer und Kleemann, den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Norddeutscher Bund. Bekanntmachung. Die Postverbindungen, welche über Alexandrien und Point de Galle mit Mauritius, und über Alexandrien und Mau- ritius mit Cap Natal und dem Caplande bestanden haben, sind aufge t | fg A aoaitoin nach der que Mauritius wird von ley! ab ausschließlih Über Marseille, Alexandrien und Aden, Korre|pon- denz nah dem Caplande und Cap Natal dagegen ausschließlich via England mittelst direkter Dampfschiffe zwischen Devonport resp. Southampton und dem Caplande befördert.

Berlin, den 10. März 1868. L General-Post-Amt.

von Philipsborn.

All Erlaß vom 8. Februar 1868 betreffend die Verleibung der S ralisiben Vorrechte für den chausseemäßigen Ausbau und die Unterhaltung der Wegstrecke von Falkenberg Über Cette, Dambrau zum Anschluß an die Breslau -Oppelner Staats - Chaussee, im Kreise Falkenberg, Regierungsbezirk A i bd

Nachdem dur Meinen Erlaß vom heutigen doe Ausbau der Wegstrecke von Falkenberg über Bahnhof

Dambrau zum Anschluß an die Breslau -Oppelner Staats - Chaussee/ im Kreise Falkenberg, Regierungs - Bezirk Oppeln, genehmigt habe, verleihe Th hierdurch dem Kreise Falkenberg, im Regierungs- Bezirk Oppeln, das Expropriationsreht für die zu diesem Chausseebau erforderlichen Grundstücke, imgleihen das Recht zur Entnahme der Chaussee - Bau- und Unterhaltungs - Materialien nach Maßgabe der für die Staats - Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf ¡diese Straße. A will Jch dem s Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung - der Straße þ das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des für die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeldtarifs, eins{ließlich der in demselben enthaltenen Bestim- mungen Über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung be- treffenden zusäßlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Jhnen angewandt werden, hierdurch verleihen? Auch sollen die dem Chaussecgeldtarife vom 29. Februar 1840 ange- hängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die edachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß if dur die Geseßsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 8. Februar 1868.

Wilhelm. Frh. v. d. Heydt. Gf. v. Jhenplig. An :

den - C ra ister und den Minister für j en Dinas Dar a sffentliche Arbeiten.

rivilegium wegen Ausfertigung auf den Jnhaber lautender Freis-Obligationen des Q Kreises 11. Emission im Betrage von 43, Thalern. Vom 8. Februar 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2. Nachdem von den Kreisständen des Falkenberger Kreises auf dem Kreistage vom 17. Mai 1867 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten fernerhin erforder- lichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe y neben der durch das Privilegium vom 26. August 1854 genehmigten , zu be- chaffen , wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände : zu E Zwecke auf jeden Jnhaber lautende, mit Zinscoupons ver- sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obli ationen zu dem an- genommenen Betrage von 43,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da ne hiergegen weder im Juteresse der Gläubiger noch der Schuldner etwa zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Bud aben von Obligationen zum Betrage von 43,000 Thalern, in Buchstaben : L: : ' Drei E UOHA Tausend Thalern, « velche in folgenden Apoints: Ds E 10.000 Thaler à 1000 Thlr. 5,000 Thaler à 500 Thlr. 20,000 Thaler à 100 Thlr. 5,000 Thaler à 50 Thlr. 3,000 Thaler à 25 Thlr. 43,000 Thaler, | A ! ] ; 8 Kreis- nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer A mit dit Prozent jährlich zu verzinsen und nach L Manta das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährli, vom Jahre ab, mit wenigstens jährlich Einem Prozent, des Kapitals und dem Betrage der durch die stattfindende Amortisation ersparten Zinsen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genchmi- gung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen , daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen , geltend zu machen

be tus E vorstehende Privilegium , welches Wir vorbehaltlich der

i ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Jn- E Miigatiotien eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht

acköininen wird ; is durch die Geseß - Sammlung zur allgemeinen | Kenntniß zu bringen.

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