1868 / 70 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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verschen, bei dem vorgenannten Brückenbaume ister bis zum 27sten März d. J., einzureichen, an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die Eröffnung der eingereichten Offerten stattfinden wird. Elberfeld, den 14. März 1868. Königliche Eisenbahn-Direction.

Verloosung, Amortisation, Moa taug u. s w von öffentlichen Papieren. [84] Bekanntmachung. In Gemäßbeit der dur die Allerhöchsten Kabinets -Ordres vom 21. August 1852 und vom 23. Juni 1854 dem Wittenberger Deich- verbande verliehenen Privilegien zur Ausgabe von Deich-Obligationen zur Ausgabe von 180,000 Thlr. hat durch die dazu gewählte Kom-

mission des Deichamtes die Ausloosung der auf das Jahr 1868 zu

kündigenden und zu amortisirenden Deich-Obligationen im Betrage von 2675 Thlr. stattgefunden. L in der I. Abtheilung : 1) Littr. A. à 500 Thlr. Nr. 21. 32. 2) » B. à 100 Thlr. Nr. 5. 85. 114. 176. 195. 3) » C. à 25 Thlr. Nr. 48. 151. 188, II, in der II. Abtheilung: 4) Littr. D. à 500 Thlr. Nr. 184.

9) » E, à 100 Thlr. Nr. 285. 391. 414. 465. 467. 6) » F. à 25 Thlr. Nr. 307. 374. 547. 585.

Indem i dies zur öffentlichen Kenntniß bringe und gleichzeitig die gedachten Obligationen auf Grund des § 2 der Allerhöchst ver- liehenen Privilegien hiermit kündige, fordere ih die Jnhaber derselben auf, die ausgeloosten Deich-Obligationen am 1. Juli 1868 der Kasse des Wittenberger Deichverbandes zu Prebsch nebst Coupons zu prä- sentiren; worauf deren Einlösung erfolgen wird.

In Bezug auf die Präklusiv-Bestimmungen, wonach ausgelooste oder gekündigte Deichobligationen, deren Betrag in dem festgeseßten Termine nicht erhoben wird, innerhalb der nächsten 10 Jahre auch in späteren Terminen zur a präsentirt werden können, dann aber feine Zinsen mehr tragen und nah Verfluß von 10 Jahren nach ihrer Fälligkeit ihren Werth ganz verlieren, beziehe ih mîich auf §5 der Allerhöchsten Privilegien, welcher jeder Obligation beigedrudkt ist.

Wittenberg, den 4. Januar 1868.

Der Deichhauptmann und Landrath. v. Jagow.

[4634] BekanntmacMhunag. Bei der beute bewirkten Ausloosung von 2950 Thlr. und resp. 975 Thlr. Kreis-Obligationen des Mansfelder Seekreises sind folgende Numumern gezogen worden : I, von der ersten Ausgabe vom Jahre 1856: Lit, A. à 1000 Thlr. Nr, 33. » 500 Thlr. Nr. 74. » 200 Thlr. Nr. 47 und 126. » 100 Thlr. Nr. 71. 167. 263. 294. 375 und 382. » 29 Thlr. Nr. 17. 50. 91. 107. 115. 130. 175. 197. 201. 236. 243. 244. 251. 399. 410. 438. 439. 450. IL von der zweiten Emission vom Jahre 1863: Lit. B. à 500 Thlr. Nr. 29. » C. à 200 Thlr. Nr. 72. » D. à 100 Thlr. Nr. 69 und 78. » E. à 25 Thlr. Nr. 29. 64 und 82.

Diese Obligationen werden den Jnhabern hierdurch mit der Auf- forderung gefündigt; die Kapitalbeträge am 1. Juli 1868 bei der Kreis-Chaussee-Baukasse zu Eisleben, gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande, in Empfang zu nehmen.

Da die Verzinsung derselben vom 1. Juli 1868 ab aufhört, so sind mit den Obligationen vom Jahre 1856 die Zins-Coupons Ser. Ill. No. 2 bis 10 nebs Talons und mit den Obligationen de anno 1863 die Talons zurückzugeben. Für etwa fehlende unentgeldlich mit abzu- liefernde Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapital gekürzt werden.

Hierbei wird zuglei zur Vermeidung fernern Verlusts an Zinsen die Abhebung der Kapitalbeträge folgender schon früher zur Ausloosung gekommenen Obligationen :

I, von der ersten Emission de 1856:

D 254 Bn Dn

Eo

Litt, D, à 100 Thlr. Nr. 340 am 1. Juli 1863, E | am 1. Juli 1864, D | A Os T u am 1. Juli 1865, » E.à S » » 310. 337. 354 am 1. Juli 1866, am 1. Juli 1867 verfallen, » S » » 29. 73. 230. 349. 371. 396 und 397

1T, von der zweiten Emission de anno 1863: Litt. D, à 100 Thlr. Nr. 167. » Va 29 »y » 15. 128. 147 in Erinnerung gebracht. Eisleben, den 4. Dezember 1867. Die ständische Kommission für den Chaufsceban im Mansfelder Seekreise. von Kerßenbrok. Hirsch. Werner. Boettger. von Neumann. Dr. Bauer. J. G. Bolgze.

am 1. Juli 1867 ver- fallen,

Ko ch.

[794] 7 ( Actien-Bau-Gesellschaft Alexandra-Stiftung.

_ Gegen Aushändigung der Talons erfolgt die Ausgabe der neuen Dividendenscheine Ser. 11. bei dem Schaßmeister der Gesellschaft, Herrn Banquier Hack el, Französischestr. 32, Firma M. Borchardt Jun, in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr.

Berlin, den 9. März 1868. Das Kuratorium der Alexandra-Stiftung.

[925]

e “l Em 717) L R Cn, Er O Co

Märkish-Posener Eisenbahn-Gesellschaft

Die Zeicbner von Stamm-Actien und Stamm-Prioritäts.y, werden auf Grund des §. 17 des Statuts vom 25. Mär A

dur aufgefordert, die dritte Einzahlung von 20

Prozent La

minal-Betrages der gezeichneten Actien bei dem Banguie sellschaft, Miet der g

welcher zur Empfangnahme der Einzahlungen und zur

Herrn F. W. Krause & Co. Bankgeschäft in Berlin, Leipziger Str. 45,

Quittun

leistung bevollmächtigt ist, innerhalb vier Wochen und spätestens

zum 1. Mai d. J. unter Vorlegung der Quittungsbogen Berlin, den 18. März 1868.

U leisten

Der Verwaltungsrath der Märkisch-Posener Eisenbahn-Gesellschaft.

[963]

Die K. Sächs. Akademie für Forst- un zu Tharand beginnt das diesjährige Sonumnersemester am

a

Verschiedene Bekanntmachungen,

und Landwirth 20. Ani

und das Wintersemesier am 19. Oktober 1868. Nähere Auskunft ü Aufnahmebedingungen 2c. ertheilt die Direction.

[910]

Judeich. Sehobhep,

Pommersche Hypotheken-Actien-Bank.

Die Herren Actionaire der

» Pommerschen Hypotheken - Actien - Bank «

werden hierdurch zu der

ersten ordentlichen General-Versammlung auf

Montag, den 6. April er., Vormittags 10 Uhr,

im Saale des Herrn Heursen hier, ergebenst cingeladen.

1 5 4) 9)

6)

Tagesordnung:

) Geschäfts-Bericht L P Es pro 1867.

Die Bilanz pro 1867. Wahl zweier Mitglieder des Kuratoriums. Festsebung der fixirten Entschädigung für den Präsendenten hs Kuratoriums (vide §. 37 des Statuts). Antrag der Haupt-Direction, den §. 24 des Statuts dahin ab zudehnen, »daß mit der Rückzahlung der ausgeloosten Hy theken-Briefe Prämien verbunden 1werden«. Zusaß zu §. 23 des Statuts, #7 haid die Spezialsicherheit für die emittirten Hypothew ricfe.

Coeslin, den 16. März 1868.

[962]

Die Haupt- Direction.

Aplerbecker Actien-Verein für Bergbau. Zeche Margaretha.)

( Die diesjährige ordentliche General - Versammlung unseres Lr eins findet:

statt,

am 25. April d. J., Vormittags 10 Uhr, im Hotel Wenter - Paxmann zu Dortmund : wozu die stimmberechtigten Mitglicder des Vereins ergebenst eiw

geladen werden.

6)

[854]

Gegenstände der Tages - Ordnung

Geschäftsbericht;

Vorlage der Bilanz vom Jahre 1867,

Bericht der Rechnungs-Revisoren und Ertheilung der Dechargy Beschluß Über die Vertheilung einer Dividende pro 1867, Dot une des Reserve-Fonds und Remuneration des Verwaltung TalyS/

Ausloosung cines Mitgliedes des Verwaltungsraths und Vall eines neuen Mitgliedes,

Wahl von drei Rechnungs-Revisoren pro 1868.

Zeche Margaretha bei Aplerbeck, den 20. März 1868.

Der Verwaltungsrath.

Privatbank zu Gotha.

Die elfte General-Versammiung; wird auf

berufen.

Montag, den 20. April 1868

halle zu Gotha stattfinden und Vormittags 11 Uhr eröffnet werden.

Die nach Art. 62 des Statuts zur Theilnahme berechtigten AQ naire können von 9 bis 104 Uhr Vormittags des genannten Tages, 0 d Tages vorher, Vormittags von 10 bis 12 Uhr, gegen Vorzeigung Li Actien und der über deren Einschreibung vor dem 2. Lane d ihnen ertheilten Recognition, ihre Eintrittskarte im Geschäftslokale Direction in Empfang nebmen.

In dieser General-Versammlung findet die Neuwahl v gliedern des Verwaltungsrathes statt, und trifft die Rei

Austritts:

Herrn Stadtrath M. Bering in Leipzig, » C. F. Cyriax in Gotha.

Die Austretenden können wieder gewählt werden.

Gotha, den 12. März 1868. Direction der Privathank zu Gotha- Kühn. Jockusch.

Hier folgt die besondere Beilagt

. . . .. s 0 Dieselbe wird im Saale der kaufmännischen Innung*

hl von zwei Ii henfolge

: Vefondere Veílage des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.

Zu 4 70 vom 21. Márz 1868.

8- Verzeichniß: Das Zur Statistik der Auswanderung. U Kommandit- Actien-Gesellschaft deutshen Bundesstaaten. (1].)

Inhalt

preußische Militair-Ehrenzeichen. Ein. eber dic Gericbtsverfassung «Telcgrapha. Gypsabgüsse. Die

ohenzollern- Album. Das Gebiet des Norddeutschen Bundes. (Ill) er neuenLandestheile. Carl Moriß Ferdinand von Bardeleben. Pfahlbauten. Statistische Publicationen aus den Nord-

R

Das preußische Militair-Ehrenzeichen.

König Friedrih Wilhelm 11. is der Begründer organischer Einrichtungen im Heerwesen geworden, deren Wirkungen noch heute fortbestehen. : W

Die intellectuelle Bildung des Offizier-Standes wurde wäh- rend der Regierung des Königs dur neu errichtete höhere Militair - Schulen gefördert und das Militair - Medizinalwesen verdankt die wesentlichsten Fortschritte jeiner damaligen Ent- wickdelung diesem Monarchen. König Friedrich Wilhelm 11. sezte die bis dahin lebenslängliche Dienstzeit der Mannschaften auf einen Zeitraum von 20 Jahren herab; er verbesserte die Invaliden - Versorgung , und seiner Zeit gehört der Gedanke an, durch die Anstellung gut gedienter Unteroffiziere im Staats- und Kommunaldienste ein Staatsbedürfniß durch das andere u befriedigen , nämlich gleichzeitig über die Mittel zur noth- wendigen Vertheidigung des Staatsgebietes zu verfügen und aus ihnen die zu einer zweckmäßigen Civil-Verwaltung geeig- neten Kräfte zu entnehmen, wenn fie für jenen härteren , einen Körper von unversehrter Lebenskraft erfordernden Beruf nicht mehr verwendbar erschienen.

Zu diesen Königlichen Maßnahmen gehört auch die Stiftung E in E ‘ein graf ea on zu E dessen Ge-

ichte in dem jüygst ausgegebenen Hefte des L. Schneider'schen Ohengaverkés *) behandelt wird, Y L

Während des Feldzuges von 1793, an welchem der König mit dem Kronprinzen persönlih Theil nahm, stiftete Friedrich Vilhelm il. eine »Tapferkeits - Medaille«, von Gold für die Unteroffiziere, von Silber für die Mannschaften, um muthige Handlungen und wahres Ehrgefühl der Untergebenen so zu be- lohnen, »wie cs ihren vergleihung8weise besseren Eigenschaften und ihrem Stande als Krieger am angemessensten sei«. Diese Medaillen zeigten «auf der einen Seite den gekrönten Königlichen Namenszug mit der Jahreszahl 1793, auf der andern in einem Lorbeerkranze die Inschrift: „Verdienst umden Staat,“ und wurden an einem schwarzen Bande getragen. Die ersten Ver- leihungen erfolgten, wie cs scheint, denn vollständige Listen sind uns nicht aufbewahrt, für die Belagerung von Mainz 1793, zahlreichere dann für die Treffen bei Pirmasens, Kaisers- lautern u. \. w. Eine Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 18. De- zember 1793 nennt dieses Ehrenzeichen zum ersten Male »Ver- dienst-Medaille « und befiehlt, daß Mannschaften, die zu Unter- offizieren aufrücken , die \ilberne Medaille weiter tragen sollen,

4

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fdenso, daß Offiziere, welche als Unteroffiziere oder Freikorpo-

rals die Medaille erworben haben , dieselbe nicht cher ablegen sollen, bis sie etwa den Orden pour le mérite erhalten möch- len; wodurch also die beiden Medaillen gleichsam als cine

¡weite und dritte Klasse neben den höchsten Krieg8Sorden gestellt |

erscheinen. _Im folgenden Jahre fügte der König dieser Ordre noh die Bestimmung

hinzu, daß die mit der Medaille dekorir- |

ten Soldaten nit mit Fuchteln oder Stockschlägen bestraft !

werden sollten, »Wären indessen so heißt es weiter der- gleichen Leute in der Folge fähig, in grobe Vergehungen zu verfallen, so muß auf den Verlust der Medaille standrechtlich erlännt, und diese Strafe als die shwerste angeseben werden. « Mebrfache Aeußerungen der Unsicherheit Über den statuta- en Modus der Vertheilung und über die Rückgabe der in H ge Absterbens oder Verabschiedung der Jnhaber zurückzu- nenden Medaillen, veranlaßten König Friedrich Wilßelm 111, ibe %. September 1806, eine ausführlichere Verordnung Ha die Verdienst-Medaille, die jeßt seinen Namenszug und a Jahreszahl mehr trug, zur Kenntniß der Armee zu brin- S neu treten in diesem Allerhöchsten Erlaß folgende ün c hervor : »Für die Verleihung ist persönliche Auszeich- n inumgänglich erforderlich, und damit keine Begünstigun- heut attfinden fönnen, die That auch auf keine Weise zwei- Borger eieibe, so muß sie dur das Zeugniß nicht allein der Be; Msehten, sondern auch selbst der Kameraden bestätigt sein.«

{r ersten Auszeichnung erhalten Gemeine und Unteroffi- lberne, bei der zweiten jedoch diese wie jene, gegen der silbernen, die goldene Medaille. Beide Ehren- 1 an einem s{warzen, weißgeränderten Bande ge-

Preußischen bildlich, statistisch. Berlin bei Hayn.

9) Di Beschichilich,

î 1

Orden , Ehrenzeichen und Auszeichnungen. | zeichen erster Klasse cine lebenslängliche

/

tragen; das goldene gewährt den Anspruch auf Einen Thaler monatlicher Yulage. Die Medaille cincs verstorbenen Jn- habers muß zurückgereicht werden, außer wenn derselbe cine Ehefrau oder Des8cendenz binterläßt. In den Kirchen der Yrledens - Garnisonen sollen Tafeln mit den Namen der Dekorirten aufgestellt werden. Dies Statut wurde im Jahre 1807 dabin erweitert, daß die goldene Medaille in Ausnahmefällen, z. B. für Eroberung eines Geschüßes oder einer Fahne, auch ohne die vorber erfolgte Verleihung der silbernen erworben werden könnte; eine fernere Abänderung im Jahre 1808 bestimmte, daß fortan Offiziere die früher ihnen zuerkännte

Medaille au ne ben dem Orden pour le mérite forttragen sollten. Als dann im Jahre 1810 das »Allgemeine Ehren- zeichen« gestiftet wurde, und zwar genau in der Form der

Militair-Medaille Und von dieser nur durch die Farbe des Bandes unterschieden , fam au für die kriegerische Decoration der offizielle Name »Militair - Ehrenzeichen erster und zweiter Klasse« auf.

Die Ordensliste von 1811, die erste vollständige, welche vorhanden ist, führt 81 goldene Medaillen und 191 silberne aus den Verleihungen von 1793 und 1794 auf, dann

goldene und 1190 silberne aus den Jahren 1807 und 1808; außerdem besaßen 11 Personen die Medaille, welche sie als Nicht - Kombattanten erworben hatten. Im russishen Feldzuge von 1812 wurde die erste Klasse an 6, die zweite an 299 Unteroffiziere und Mannschaften vertheilt. Für die Befreiungskriege wurde eine besondere Decoration in dem »Eisernen Kreuze geschaffen; nichtsdestoweniger verlieh König Friedrich Wilhelm U1, in den Jahren 1813—1815 das Militair-Ehrenzeichen erster Klasse 30 Mal und das der zweiten Klasse 512 Mal ; doch waren die Dekorirten meist Unteroffi- ziere und Mannschaften der verbündeten Heere, denen das Eiserne Kreuz nach den Statuten desselben nicht zu Theil wer-

__Im Jahre 1814 verwandelte König Friedrich Wilhelm Tk. die goldene Medaille beider Ebrenzeichen, des allgemeinen und des militairischen, in ein silberncs Kreuz; die Inschriften der Medaille wurden auf das Mittelschild dieses Kreuzes übertra- gen, und während das Militair-Ehrenzeichen erster Klasse scinen bisherigen Namen auch in der neuen Form beibehielt, wurde das für Civil-Verdienst später (1830) zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse.

Während der langen Jahre, in denen dann der Staat sich der Segnungen des Friedens erfreute, verschwand das Ehren- zeichen, welches nur auf dem Schlachtfelde erworben werden konnte, allmählih aus der Armee. Schon im Jahre 1824 be- fanden sich in sämmtlichen Regimentern nur noch 29 Mann, welche auf die mit der ersten Klasse verbundenen Zulage An- spruch hatten; selbst in den Jnvalidenhäusern und in der Civil- Bevölkerung war die Zahl der Empfänger dieses Ehrensoldes bis auf 46 zusammengeschmolzen, da derselbe nur so lange ge- zahlt wurde, wie die Civilversorgung dem Berechtigten ein ges ringeres Einkommen gewährte, als den Betrag seincs Traktas- ments nebst Zulage. Diese statutenmäßige Beschränkung wurde jedoch im Jahre 1825 aufgehoben, so daß seitdem jeder Inhaber ohne Ausnahme den Ehrensold auf die Zeit seines Lebens bezieht. Erst die Jahre 1848 und 1849 führten wieder zu einer längeren Reihe von Verleihungen.

Beim Ausbruche des Krieges gegen Dänemark crweiterke Se. Majestät der König Wilhelm das Ordens-Statut durchz Allerhöchsten Erlaß vom 27. Februar 1864. Ueber das Ehren- zeichen erster und zweiter Klasse wurde noch cin »Militair- Verdienst-Kreuz« geseht, »welches für erhöhte nochmalige und besonders tapfere Thaten bestimmt ist.« Die Inschrift des Ehrenzeichens wurde in »Kriegs-Verdienst« abgeändert; dieselbe Inschrift und auf der Rückseite denselben Königliwen Namens- zug erhielt auch das »Verdienst-Kreuz«, so daß es von dem Ehren- zeichen erster Klasse nur dadurch fich unterscheidet, daß dieses von Silber, jenes von Gold is. Jn der Regel kann das fil- berne Kreuz erst nach der Medaille, das goldene nach dem fil- bernen erworben werden- die Decoration der niederen Stufe wird neben der höheren fortgetragen, und wie mit dem Ehren- | iche Zulage von monatli Einem Thaler verknüpft ist, so gewährt das Verdienstkreuz eine

| den konnte,