1868 / 70 p. 14 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

6 90; h) nach Westindien: 285; i) nah Slidamcrika: 4280; 2) nah Di e lten 3897 und zwar a) nach dem Austral - Continent: 3396 ; b) nah den Hawaiischen Jnseln: 1; 3) nach Afrika 397; S nách Asien A und zwar: a) nach Ostindien 24; b) nach China 6; c) nah Japan 4.

Ueber die Gericht8verfassung der neuen Landestheile.

Die durch die Geseße vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landestheile besaßen sechs verschiedene von den bereits bestehenden beiden preußischen abweichende Gerichtsvexfassungen. Es war daher nothwendig / diese Verschieden- heiten zu einer gewissen Uebereinstimmung auszugleichen; dies i st dur die Gesehgebung des Jahres 1867 geschchen. Es bestehen jeßt neben den beiden alten preußischen Gerichtsverfassungen im Ge- biete des Landrechts und des französischen Rechts nur noch drei ver- \chicdene Gerichtsorganisationen für Hannover, resp. für Schleswig- Holstein, Kurhessen, Nassau und die vormals bayerschen und Großherzog- lich hessishen Gebietstheile, und resp. für den Bezirk des Appellations» | gerichts zu Fraukfurt a. M., welche sämmtlich mit geringen Abweichungen auf den modernen Prozeßgrundsäßen beruhen. Die hannoverscche Gerichtsverfassung is in ihren wesentlichen Grundsägzen bestehen geblieben. 104 Amtsgerichte, aus Einzelrichtern bestehend, verwalten die freiwil- lige Gerichtsbarfeit nebst dem Vormundschafts- und Hypothekenwesen. Außerdem liegt denselben die Rechtsprehung in den Injurien- den \{leunigen und den geringeren (bis zu einem Objeft von 150 Thlr.) Civilprozessen, ferner die Voruntersuchung in kriminellen Strafsachen und die Aburtheilung der Polizeistrafsachen ob. Zwölf Obergerichte entscheiden theils in Il. Jnstanz die den Amtsgerichten ustchen- den Prozeßsachen, theils in [L Instanz die übrigen rozesse/ und zwar je nah dem Gegenstande in kleinen Senaten von drei oder in großen Senaten von fünf Mitgliedern. Die großen Senate bilden zugleich die Berufungs-Jnstanz für die kleinen Senate. Mit den Ober- gerichten find ferner die Schwurgerichte verbunden. Das Appella- tionsgericht in Celle erkennt in Il. Jnstanz über Nichtigkeits- beschwerden und Berufungen gegen die Urtheile und Verfü-

es bildet zugleich die Anklageckammer Ober - Appellationsgeriht in Berlin ist zuständig in bürgerlichen Rechts\sachen für Nichtigkeit8beshwer- den gegen die Entscheidungen des Appellationsgerichts in Celle und für Nihtigkeitsbes{hwerden zur Wahrung des Geseßes, in Strafsachen für das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde. Die, Gerichtsbarkeit in Ehe- und Verlöbnißsachen gehört in den meisten hannover- \chen Bezirken in 1. Jnstanz vor die Konsistorien. Ferner at sich innerhalb des »Königlich Preußischen und Herzoglich

rembergschen Gesammt - Obergericht®« zu Meppen noch eine ausgedehnte standesherrliche Gerichtsbarkeit des Herzogs von Aremberg erhalten. Eigenthümlich ist auch die Stellung der Kron- Anwaltschaft/ welche nicht blos die Functionen der alten reußischen Staatsanwaltschaft, sondern auch innerhalb der Civilgerichtsbarkeit und der Verwaltung ein Ueberwachungs - und Aufsichtsrecht übt. Die Gerichtsverfassung in Schleswig - Holstein, Kurhessen und Nassau unterscheidet sich von der in den alten Provinzen ebenfalis hauptsächlich dadurch, daß die nichtstreitige Gerichtsbarfeit mit wenigen Ausnahmen den einzeln stehenden Richtern den Autsgerichten, Überwiesen ist, o daß die fkollegialisch eîin- erichteten Kreisgerichte im wesentlichen nur als Recht sprechende

ehörden fungiren, und zwar ähnlich wie die hannoverschen Ober- gerichte. theils als Gerichte I. Jnstanz, theils, soweit sich die Kompetenz der Amtsgerichte erstreckt, in 11. Jnstanz. Eine fernere bweichung von der Gerichtsverfassung der alten Provinzen besteht darin, daß die Strafvoll- streckungund die Bearbeitung derBegnadigungssachen nichtzumRess ort der Gerichte sondern der Staatsanwaltschaft gehört. Jm übrigen sind die D der alten preußischen Gerichtsverfassung namentlich im

egensaße zu den früheren Verhältnissen die Trennung der Justiz von der Verwaltung, und im Gegensaße zu Hannover die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und der geistlichen Jurisdiction in bür- gerlichen Rechts\sachen streng durchgeführt. Es bestchen in den Herzogthümern Holstein und Schleswig 1 Appellationsgericht, 5 Kreisgericht, 86 Amtsgerichte; im chemaligen Kur essen und Bayerischen Gebiete 1 Appellationsgeriht, 6 Kreisgerichte, 77 Amtsge- richte, für das vormalige Herzogthum Nassau, Hessen-Homburg und die Großherzoglich Hessishen Gebietstheile 1 Appellationsgericht, 3 Kreisgerichte, 34 Amtsgerichte. Die höchste Jnstanz bildet das Ober- Appellationsgericht in Berlin. Jn Franffurt a. M. bestehen als Gerichte I. Jnstanz ein Stadtamt, ein Land-Justizamt, ein Rügegericht und ein Stadtgcricbt, die drei ersten ausEingzelrichtern beftehend, das levtere cin Kollegium. Stadt- und Land - Justizamt entscheiden in Civilstrei- tigkeiten Über Gegenstände unter 300 Gulden im Uto s Außer- dem verwaltet das Land-Justizamt die freiwillige Gerichtsbarkeit, das Hypotheken- und, in beschränktem Umfange, das Vormund- \chaftêwesen für die Landgemeinden, das Stadtamt mit be- {chränkter Kompetenz die Nachlaßregulirungen und die freiwil- lige Gerichtsbarkeit für die Stadt. Für die Verwaltun des Hypothekenwesens in der Stadt ist cine besondere städtische Lrans- Criplicuge und Hypothekenbehörde, welche aus drei rechtsgelehrten estellt. Außerdem is für die Stadt cin besonderes Subhastationen und

gungen der Obergerichte ; in Strafsachen. Das

Beamten bestcht; Fiscalat für die Vornahme von Executioncn, Versiegelungen, zum Vorschlage von Vormündern und über- haupt zur Wahrung der Interessen des Fiskus errichtet, Das Rügegericht hat die Functionen des Polizeirihters. Das Stadt-

Land - Justizamt verwaltet, namentlich auch die Verrichtungen d

Strafkammer und der Rathskammer wahrnimmt. (t lung des Stadtgerichts ist die Obervormundschaft ; die Todesrrkläry

Verschollener, die Bearbeitung- der Erbschajtsauseinandersebungen, pi Beaufsichtigung derVerwaltung desHypothekenwesens und der freiwillig Gerichtsbarkeit überwiesen.BeideAbtheilungen gemeinschaftlich erlasseni Í Expropriationsverfahren das Entäußerungserkenntniß. Das Appel lationsgeriht zu Franffurt a. M. entscheidet auf Rechtsmittel und Beschwerden gegen Erkenntnisse und L (14.1 des Stadtgerichts, (j genügt zur Gültigkeit der Beschlußfassung die heilnahme von drei Mit, gliedern. Jn der Strafgerichtsbarkeit verwaltet das Appellationsgeritz zugleich die Geschäfte der Berufungskammer und der Anklagekammer. Die beisibenden Richter des Schwurgerichtshofes werden vom Präsidenten des Appellationsgerichts aus den Mitgliedern des leßteren oder des Stadt, gerichts ernannt. Die oberste Jnstanz bildet das Ober-Tribunal in Berlin. Das Civilprozeßverfahren is in Hannover unverändert geblieben, hat aber in Kurhessen, Nassau und Schleswig - Hol: stein niht unwesentliche Modificationen erlitten. Die dur greifendste Aenderung in dem Rechtszustande der neuen Pro, vinzen hat indessen die Einführung des preußischen Straf-Gesez, buches und der Preußischen Strafprozeßordnung durch die Ver ordnung vom 25. Juni 1867 hervorgebracht. Dagegen is das mats rielle Civilrecht faum durch die Geseßgebung auf den übrigen Gebietey berührt worden. Eine s\ystematishe Zusammenstellung aller Ge seße, Verordnungen und Jnstruktionen, welche auf diesem Gebiete it den Jahren 1866 und 1867 erlassen worden, haben Beam des Königlichen Ober - Appellationsgerichts unter dem Titel: »Di Justizverwaltung in den neuen preußischen Landestheilen« (Berlin, 1867, bei F. Heinicke) herausgegeben. Das Werk zerfällt in zwä Theile, deren erster das materielle und Prozeßrecht zum Gegenstande hat, während der zweite die persönlichen Verhältnisse der Justizbeam, fen behandelt. Auch diejenigen früheren Geseße, auf welche die neun Verordnungen Bezug genommen haben, sind dabei berücksichtigt wor. den. Durch seine Vollständigkeit und übersichtliche Anordnung matt das Werk es möglich, sih mit Leichtigkeit über das umfangreiche Ms terial zu informiren.

Carl Moriß Ferdinand von Bardeleben

wurde am 7. Juli 1777 zu Prenzlau geboren. Sein Vater war 1806 Oberst und Commandeur des alten Jnfanterie R giments Prinz Heinrich (Nr. 35)/ nah der Campagne des leb genannten Jahres nahm er seinen Abschied und ging auf sein Cu Wartekow în Hinterpommern, wo er im November 1822 starb,

Seine Erziehung erhielt von Bardeleben zuerst auf da Lande, und zuleßt bei einem Feldprediger in Treptow a. N 14. Juni 1791 trat er in die Armee ein als Gefreite- Korporal bei dem alten Infanterie - Regiment Nr. 12, das damals de Namen v. Kleist und seit 1800 den Prinz Wilhelm von Brauw E führte, und in Prenzlau und Templin in Garnison

and.

Mit diesem Regimente ging er 1792 in die Rheincampagne und war im selben Jahr in dem Gefechte bei Crüne, bei de Kanonade von Valmy, in dem Gefechte bei Homburg a. Ÿ und bei dem Bombardement von Königstein. 1793 wohnte t den Gefechten bei Gleisweiler und Modebacher-Thal, dem Bow bardement von Landau , den Gefechten von Lembach, auf dit Scheeshöhle, bei Weißenburg und Klembach bei. 1794 madk er die Schlacht bei Kaiserslautern und die Gefechte bei Johannis kreuz, Jägerhause und Heltersberg mit. :

Im Laufe der Campagne am 3. April 1794 zum wirk lichen Fähnrich und somit zum Offizier befördert, kehrte er nad dem Frieden mit seinem Regiment in die alten Garnison zurück. Nachdem er am 6. Februar 1797 Seconde- Lieutenar geworden und darauf bis zum ältesten in dieser Charg! avancirt war, brach die Campagne 1806 aus. Sein Regiment focht an den Tagen von Jena und Auerstäd! nicht mit, weil es zu dem detachirten Corps des Prinz von Weimar gehörte, {loß sich demnächst der retirirendel Armee an und theilte nah den Gefechten von Altenzaun und Lübeck das Schicksal des Blücherschen Corps am 7. Novembtt indem es auch in Kriegsgefangenschaft kam. A

Die Verringerung der Armee veranlaßte den Lieutenal v. Bardeleben, seinen Abschied definitiv zu nehmen, der ihm in dem 17. August 1808 ausgefertigt rourde mit Beilegung des Char ters als Capitain. Er begab si in die abgetretenen Provin jenseits der Elbe. Am 22. April 1809 erfolgte scine Wet anstellung in der Armee, und zwar als Stabs: Capitain, e dem Leib-Jufanterie-Regiment. Am 26. Mai desselben Jahres p erhielt er “auf seinen Antrag wiederum den Abschied, { d Vornehmen, in österreichische Dienste zu treten. EN dite Beendigung des österreichisch-französischen Krieges vereit t í Ausführung dieses Vorhabens, weshalb er auf seinen Wun in der preußischen Armee am 17. Februar 1810 wieder ans stellt wurde.

Gericht besteht aus zwei Abtheilungen, deren cine die streitige Gerichts-

barkeit theils in L, theils als Berufungs-Jnstanz für das Stadt- und |!

i ne Auf Veranlassung Scharnhorst's verlisß er seine d Waffe und ging zur Artillerie Über. Hier ivürde er als agg®

Der [T Abthei, |

irter Stabs -Capitain bei der Brandenburgi illerie- Brigade angestellt , und nachdem er sein Artillerie Ge Examen bestanden, am 25. Juli 1811 als ur Schlesischen Artillerie-Brigade verseßt, und dort den 11. Mär 812 Compagnie - Chef. Bon hier kam er schon im Mai d leßtgenannten Jahres als Artillerie-Offizier nah Cosel und am 7, Mai 1813 nah Spandau. Auf seine mehrfache Bitte um Bersehung zur Feld-Armee wurde er am 30. September 1813 dem 4. Armee-Corps als dienstleistender Stabsoffizier Überwiesen In dieser Stellung zeichnete er si in den Belagerungen bei Tor- au und namentlich bei Wittenberg aus, wofür ihm das Eiserne Réruz 11. Klasse und die Ernennung zum Major mit Patent vom 13. Juni 1814 wurde. Außerdem erhielt er für seine Dienste in dieser Campagne den russishen Wladimir- Orden mit der Schleife und am 1. Januar 1815 das Eiserne Kreuz

1, Klasse. Beim Ausbruche der Campagne 1815 nahm Gneise i zu sich um seine Person, gewissermaßen als S 4 diesem Verhältnisse wohnte er ‘den Schlachten von Ligny und Belle-Alliance bei, und wurde dann von Blücher dem Corps des Generals v. Hacke zugetheilt, um als 1ster Artillerie-Offizier die Belagerung von Mezières zu leiten. Se. Majestät Friedrich Vilhelm IIL, belohnten seine dort geleisteten Dienste mit der Beförderung zum Oberst - Lieutenant d. d. 2, November 1815 in Folge des Vorschlags des Generals v. Hace. / Auch in den Friedensjahren fuhr der Major von Barde- as le R Me dem Len Dienste zu weihen ein ewordene neue Waffe m j e in Bestreben. y ffe mehr zu vervollkommnen, Die folgenden Avancements , Orden 2. ergeben die i dafür gewordene Allerhöchste Anerkennung : 3 Oktober 1818 wurde er in den Generalstab verseßt und kam zur Dienst- leistung zum General v. Steinmeß nach Trier; 16. März 1816 zum Brigadier der Garde-Artillerie-Brigade ernannt; in dieser Stellung auch Mitglied der Prüf. Kommis. für Art. Pr. Lts. und von 1818— 1824 auch Mitgl. d. Art. Prüf. Kommis. ¡ 16. April 1823 zum Oberst befördert; 15. Januar 1827 als interim. Jnspecteur zur Zten (seit 1839 d. 4.) Artillerie- Inspection ernannt, 30. März 1834 zum wirklichen Jnspekt. dieser Jnspection ernannt, 6. April 1834 zum General-Major, 12, September 1842 zum General - Lieutenant befördert, 14, Dezember 1843 zum Gouverneur von Coblenz ernannt, 11, April 1848 mit Pension in den Ruhestand verseßt, 18ten Juli 1850 der Charafter als General der Jnfanterie ihm ver- lichen, 1850 1851 während der Mobilmachung stellvertre- Ee Bou. n al E VIII. Armee-Corps. n Orden 2. erhielt er: Am 20. Januar 1825: den Rothen Adler-Orden 3. Kl., 1826: das am 31. März 1826 gestiftete M nungefrez, am 21. Januar 1830: den Johan- niter-Orden, am 20. März 1832: die Schleife zum Rothen Adler-Orden 3. Kl., im Oktober 1836: den Rothen Adler-Orden A am 18. Januar 1840: den Stern zu diesem Orden, am . Oltober 1842, dem Tage seines 50jährigen Jubiläums: den F Adler-Orden 1. K1. mit Eichenlaub, am 18. Oktober t u A Sp I am 4 i S die an diesem | en Krieger aus dem Befrei | e v E / ide „_Dilesen Aus8zeichnungen, die dem Verewigten von seinem Knige und Herrn zu Theil wurden, reihen ich noch e h die nicht minder Bedeutung haben. Es sind Allerhöchste v Höchste Handschreiben von Sr. jeßt regierenden Majestät Y Prinzen von Preußen und dem Prinzen August von Sipen und Briefe von den Generalen von Scharnhorst, von ee A. an ihn, welche von seiner Achtung und Tüchtigkeit Nach seiner Verabschiedung blieb der General in Coblen en, wo, nach einem 34jährigen Aufenthalte, am 14. Fe: „ar 1868 sein Tod im 91sten Lebensjahre erfolgte, nachdem

D L Tage vorher seine Gemahlin, 78 Jahre alt, vorangegan-

wirklicher Capitain

…_ Die Kommandit Actien-Gesellschaft »Tele - Nomma - - graphe un, die seit etwa Jahresfrist begründet ist, verfolgt in brauch 4 d h s e Telegraphie in den Ge- en i l s dungen einaufübeen, ebens in den mannichfachsten Anwen von der Fabrik neu Anwend bracht s m : zur Anwendung gebrachten Elc bringe Bildung der elektrischen Batterie sind den bisher ge- aus Sf in mehreren Beziehungen überlegen. Sie bestehen | , Koble, Braunstein und Salmiak und arbeiten ohne

7

sich. Jn Folge dessen werden auch die Substanzen lang- Mer verbraucht, die neuen Elemente haben also îve ardßere onstanz, als die früheren, und sind nichtsdestoweniger, obgleich U sogar einen fleineren Raum einnehmen, kräftiger, als diese. reits i u euern s AUer ean gefunden, und be- | , dieselbe auch beim Di ónigli PMECLENRCIGIteE einzuführen. late od ns ouds Ut Anwendung dieser Elemente konstruirt die Fabrik zu- nächst Haustelegraphen verschiedener Ane Die ten nötbi: gen Drahtleitungen können unter Tapeten, Thürrahmen U. \. w., ja selbst im Kalkpuyt der Wände verborgen werden, da eine be- n Lens praparirte Umhüllung den Leitungsdraht vor jeder nach- Les Einwirkung s{chüzt. Jur Vermittelung der Signale ient die Glocke mit einfachem Schlag und die Fortschalleglocke welche lehtere, durch einen leisen Druck auf den Kontakt in Be- Pen geseht, so lange fortläutet, bis der Empfänger des Fegnales sie durh eine leihte Berührung abstellt. Hiermit nnen auch beliebig Tableaus mit Nummern oder anderen Angaben verbunden werden, auch lassen \ich alle möglichen Kontroll-Apparate damit vereinigen. Ueber diese Mittel des | Dos hinaus leistet ein Telegraphen-Apparat gute Dienste | der Depeschen in Druckschrift liefert und von jedem ohne Vor- kenntnisse und Uebung gehandhabt werden kann. / Eine Spezialität der Fabrik sind die elektrischen Uhren, Me einer besonderen Beachtung werth und für jeden beliebigen ebrauch von Stuben- bis zu Thurmuhren geeignet sind. Jede | D die in sich vollkommen fertig und von nichts außer 1hr | Pegendana abhängig ist, trägt ihre elektrishe Batterie und die urze Drathleitung zwischen dieser und dem Werke in sich, und geht ohne aufgezogen zu werden so lange, bis die Elemente durch Zerseßung ihre Kraft eingebüßt haben. Die Stubenuhren sehen den sogenannten Regulatoren sehr ähnlich und haben auch ungefähr dieselben Preise. Die ‘Constanz der Elemente wird auf ein Jahr garantirt, geht aber unter gewöhnlichen Verhält- nissen weit darüber hinaus. Später sind sie leicht zu ergänzen Eine gewichtige Anerkennung is diesen Uhren Seitens des Herrn Obersten v. Chauvin, Generaldirektors der Bundes- Telegraphen-Verwaltung, zu Theil geworden, der dieselben für die Ee aren beabsichtigt. elte Spezialität bilden die medizinischen Appa- rate. Alle Vorrichtungen für die eleftrisdie N find L bewährten Constructionen vorhanden. Besonders hervorzuheben sind: der Commutator na Professor Remak, zur beliebigen Einschaltung von 1—100 Elementen, mit Stromwender und Dr De Tx ene R und große Schlitten - Jnduc- ions- rofessor Dubois- ¡ di i- sirbaren leftroden p ey Sivig, s-Reymond; die unpolari ( le Fabrik ist zur Anfertigung der vorerwähnten i Überhaupt aller in das Fah der Telegraphie Jour Artikel eingerichtet. Auf der Pariser Weltausstellu ng ist der » Telegrapha durch Zuerkennung einer Bronze-Medaille eE 4 E dem lebt M Osipreußen im König- : e cine elektrische Uhr h jestáä dem Könige angekauft. E

Im Anschluß an die von uns wiederholt erwähnte Be ie bung der Gyps8abgüsse im Neuen Museum nSREA wir Anlaß, darauf hinzuweisen, daß fich in der G ypsfigu-

ren- und Marmorwaaren-Handlung von Gebrü

Micheli in Berlin Abgüsse nah den veriWnitällei Skulptur, werken des Alterthums; der Renaissance und der Neuzeit in ‘verschiedenen Größen vorfinden. Namentlich ist eine große An- zahl von Kopicen nach der Antike in kleinen Maßstäben vor- räthig; so die Gruppe des Laokoon, des Ajax mit dem Leichnam des Patroklos, des Apollo von Belvedere, die Diana von Ver- failles, die Benus von Milo, die Musen aus dem Berliner Mu- seum, u. s. w. Ferner finden sih antike Büsten, zum Theil selbst- ständige, zum Theil von vollständigen Statuen, in Original- größe; z. B. die Juno Ludovisi, die Zeusmaske von Otricoli, die sogenannte Clytia aus dem britischen Museum zu Lon- don; die Niobe und die Büsten der oben genannten Sta- tuen. Von Werken der Renaissance sind besonders zu nennen: Der Moses von Michel Angelo, der Raub der Sabinerinnen von Giovanni da Bologna, einige Apostel vom St. Sebaldu®grabe Peter Vischer’'s. Die Neuzeit ist in großer Auswahl besegt mit Werken Canova's, Thor- waldsen's, Dannecker's, Pradier's, Rauch's 2c. Außerdem ist cine umfangreiche Sammlung von Portraitbüsten und Statuetten vorhanden, sowobl in Lebensgröße als in kleinerem Format, zum Theil Nachbildungen berühmter Monumente.

S ae äure; die Zerseßung geht daher nur bei geschlossener Kette vor

Die Abgüsse sind theils in reinem Gyps dargestellt, theils und