1868 / 71 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Theilnahme Aüspruch näht, und über die Unter- ftüßung hülfsbedürstiger Familien der Ersaß- Reserve werden Thnen. Vorlagen zugehen. Die Besteuerung des Branntweins in den ern Landen und in dem zum Bunde gehörenden Theile Hessens bedarf der Regelung und mit dieser Regelung steht ein Vertrag in Verbindung, durch welchen der freie Verkehr mit Branntwein und Bier zwischen dem Bunde und dem übrigen Theile Hessens hergestellt werden soll.

Der Haushalts - Etat des Bundes für 1869 wird Ihnen vorgelegt werden. Die Schwierigkeiten, welche seiner Aufstellung in den ersten Monaten des Jahres entgegenstehen, haben dem Wunsche weichen müssen, Sie zu einer Zeit zu berufen, in welcher Sie Sich Ihrer gewohnten Berufsthätigkeit mit den geringsten Opfern entziehen können.

Die Regelung des internationalen Postverkehrs auf Grundlage der in Jhrer lehten Session beschlossenen Gesete, ist weit vorgeschritten. Postverträge mit den Süddeutschen Staaten, mit Oesterreich, mit Luxemburg, mit Norwegen und mit den Vereinigten Staaten von Amerika sind abgeschlossen und werden Jhnen vorge- legt werden; mit anderen Staaten sind sie dem Ab- {luß nahe und werden, wie Jh hoffe, noch zu Ihrer Berathung gelangen.

Ein mit den Vereiñigten Stääten von Amerika abgeschlossener Vertrag ist dazu bestimmt, die Staats- angehörigkeit der gegenseitigen Einwanderer zu regeln und damit aus den Beziehungen zweier, durch Ver- fehrs-Juteressen und Familienbande eng verbundener Nationen den Keim von Zwistigkeiten zu entfernen.

Im Einverständniß mit Meinen Verbündeten habe Jch Bèéhufs Unterhandlung dieser Verträge und um die- völkerrechtliche Stellung des Norddeutschen - Bundes zur Geltung zu bringen, die in der Verfassung vorgesehene Vertretung des Bundes im Auslande hergestellt, und ist dieser Schritt zu Meiner lebhaften Genugthuung allseitig in dem Geiste aufgefaßt und erwiedert worden, aus welchem er hervorgegangen war. Er hat die freundschaftlihen Beziehungen ge- fördert und befestigt, welche zwischen dem Nord- deutschen Bunde und den auswärtigen Mächten be- stehen und deren Pflege und Erhaltung der Gegenstand Meiner unausgeseßten Sorgfalt bleiben wird.

ch darf daher der Ueberzeugung Ausdruck geben, daß der Segen des Friedens auf den Anstrengungen ruhen werde, welche Sie der Förderung der natio- nalen Juteressen widmen wollen, zu deren Pflege und zu deren Schuß das gesammte deutsche Vater-

land sich verbündet hat. Nach Beendigung der Rede trat der Bundes-Kanzler Graf v. Bis8mark-Schönhausen vor und verkündete die Eröffnung des Reichstages mit den Worten: »Im Namen der verbündeten Regierungen erkläre ich auf Allerhöchsten Präsidialbefehl den Reichstag für eröffnet«, worauf Se. Majestät der König unter abermaligem, von dem Königlich sächsischen Geheimen Rath und Ministerial-Direktor Dr. Weinlig ausgebrachken dreimali- en Hoch der Versammlung in Begleitung Jhrer Königlichen oheiten des Kronprinzen und der Prinzen mit dankendem Gruß die Versammlung verließen. | Ihre Majestät die Königin, die hohen Gäste und die Prin - zessinnen des Königlichen Hauses wohnten der Feierlichkeit in der Hofloge im Weißen Saale bei.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten, in Großherzoglich mecklenburg-s{werinschen Diensten stehenden Personen Orden zu verleihen, und zwar:

1238

den Rothen ANELINFLER zweiter Klasse mit dem ern: ofmarschall und Kammerherrn Freiherrn v onSteng. em C Ps Grafen von Bernstorff; aa Men Kronen-Orden zweiter asse: dem Ober-Stallmeister Freiherrn von Brandenstein; Den Königlichen Kronen-Orden dritt er Klasse: dem Kammerherrn von R und dem Theater. “7 dad Freiherrn von olzogen und Neuhaus, owie den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Hof-Kapellmeister Alois Schmitt.

dem lin und den Stern zum K

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Hofstaats-Secretair, Geheimen Hofrath Dohme dey Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Kammer-Lakaien Mehlow und dem Leibkutscher Heise dag Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst ger bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Mediinth Angelegenheiten zu ernennen: G

den bisher mit der Direction der Abtheilung für die katho. lischen Kirchen-Sachen beauftragten Geheimen Obét-Regiérungs. Rath Dr. Kraeßig zum Ministerial-Direktor und Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Rath,

den Geheimen Regierungs-Rath Dr. Pinder zum 6e heimen Ober-Regierungs-Rath, und

den Universitätsrichter Dahrenstaedt zum Geheimen Re gierungs- und vortragenden Rath.

Berlin, 22. März 1868.

Heute Nachmittag um 4 Uhr hat im hiesigen Kronprinp lichen Palais die feierliche Taufe des am 10. Februar d, J, geborenen Prinzen, Sohnes Sr. Königlichen Hoheit des Krow prinzen, durch den Hofprediger Heym, unter Assistenz der übri gen Hof- und Domprediger, stattgefunden.

Der junge Prinz hat in der heiligen Taufe die Namen:

galt Joachim Friedrich Ernst TSaldémar erhalten.

Von den Allerhöchsten und Höchsten Taufzeugen warn anwesend: Seine Majestät der König, hre Majestät die Königin, hre Majestät die Königin Wittwe, eine Königliche Hoheit der Prinz Georg, Seine Königliche Hoheit der Prinz Adalbert,

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst-Thronfolger von Rußland, :

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Sachsen.

Se. August vou

Königliche Hoheit der Prinz Württemberg, Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Heinrich von Hessen und bei Rhein, Se. Hoheit der Herzog Elimar von Oldenburg. NAbwesend: Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Ihre Hoheit die Prinzessin Marie von Sahsen- _Weimar- Eisenach, Herzogin zu Sachsen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Walde, Ihre Durchlaucht die Fürstin zu Wied, geborent Prinzessin zu Nassau. : Nach beendigtem Taufakt fand bei Sr. Königlichen Hohe dem Kronprinzen Gala-Tafel statt.

Berlin, 22, März. Se. Königliche Hoheit der Graf von Flandern, S Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern-Sigm0*

ringen und Se. Hoheit der Erbprinz von Hohenzollert

Sigmaringen, sind gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen. | 6 Se. Hoheit der Erbprinz von Anhalt, Höchste heute Mittag bier eingetroffen und ‘im Königlichen Schl abgestiegen war, hat heute Abend die Rückreise angetreten.

Berlín, 23. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preuß? ist von München,

e. Kaiserliche Hoheit der Großfürst-Thronfolger Cacsare- Us Alexander von Rußland von St. Petersburg, biex

w naetroffen, : ángetren Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg von Oldenburg,

Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg von

Altenburg.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung.

Die mit Ablauf des Jahres 1867 außer Gebrauch getre- tenen preußischen Postfreimarken und Franco-Couverts können nur noch bis Ende des Monats März ec. an die Post- Anstalten zurügegeben werden.

Berlin, den 22. März 1868. General-Post-Amt. von Philips8born.

aas

Gesep, betreffend die Abänderung des für das vormalige Königreich Hannover zur Anwendung kommenden Geseßes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851.

Vom 12. März 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimunung beider Häuser des Landtages Unferer Monarchie für das mit derjelben vereinigte Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover was folgt :

. 1. Der Betrag der Umlage, fowohl zur Wegeverbandsleistung nah §. 35 als zum Gemeinde-Voraus nach §. 37 des Gesebes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851 wird ermittelt unter Zugrundelegung a) der nach §. 3 der Verordnung vom 28. April 1867 im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover bis auf Wei- teres zu erhebenden Grundsteuer von den Liegenschaften mit Einschluß der auf den Hausgärten bis zur Größe eines preußischen Morgens haftenden Steuerbeträge in der dort bestimmten Höhe von x5 der früheren Steuern; daneben b) des ganzen Betrages der Gebäudesteuer

9. Nr. 1 der Verordnung vom 28. April 1867) und c) von zwei

infteln der Klassen- und klaässifizirten Einkommensteuer; sowie -d) von zwei Fünfteln der Gewerbesteuer mit Ausnahme der vom Gewerbe- betriebe im Umherziehen zu entrichtenden Steuer (§. 2. Nr. 2 und 3 derselbenVerordnung). Dabei soll jedoch für solcheGewerbetreibende, welche dieWege in besonders erheblicher Weise feuer, auf Antrag des Wegever- bandes von der Obrigkeit bei der Ermittelung des Betrages der Umlage auch cine größere Quote als zwei Fünftel der Gewerbesteuer bis zu deren vollem Betrage zu Grunde gelegt werden können. ;

F. 2. Die Obrigkeit hat in denjenigen Fällen, in welchen auf Grund des §. 21 des Geseßes vom 19. Juli 1861, betreffend einige Abänderungen des Geseßes wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820, die Gewerbesteuer vom Finanzminister E oder erlassen is die Verbands- oder Vorausleistung für das Jahr nach Verhältniß, unbeschadet der nöthigen Abrundung, zu ermäßigen.

F. 3. Die Obrigkeit ist befugt, im Einverständnisse mit dem Vegeverbande den Beitragspflichtigen, welche zur Klassensteuer in der Stufe 1, Unterstufen a und b beschrieben sind, wegen Armuth, Ge- brechlihkeit oder temporairen Mangel an Verdienst die Beitrags- leistung ganz oder theilweise zu erlassen. + j

§. 4. Für das Halbjahr vom 1. Juli bis Ende Dezember 1867 behält es bei der noch in bisheriger Weise geschehenen Feststellung der Landstraßen-Umlagen auf der Grundlage der für das Jahr vom 1sten gui R entrichteten hannoverschen direkten Landessteuer sein

ewenden.

F. 5. Als der für die Vertheilung der Gemeindewegela| nah F.25 und §. 27 des Geseßes über Gemecindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851 aushülflich zur Anwendung kommende Landstraßen- fuß gilt für die Zeit vom 1. Januar 1868 der im §. 1 des gegen- wärtigen Geseßes festgestellte Fuß. P | i

F. 6. Die den Vorschriften des gegenwärtigen Geseßes widerstrei- tenden Bestimmungen des Geseßes vom 28. Juli 1851 über Gemeinde- wege und Landstraßen sind aufgehoben. j i i

F. 7. Der Minister für Handel , Gewerbe und öffentliche Arbei- fu hat die zur Ausführung dieses Geseßes nöthigen Vorschriften zu

‘effen.

Gegeben Berlin, den 12. März 1868.

(L. S8) Wilhelm.

v. Bismark. v. d. Heydt. Gr. v. Jhenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

Justiz - Ministerium.

Der Kreisrichter Stüler in Rummelsburg is zum Rechts- Anwalt bei dem Kreisgericht in Bütow und zugleich zum No- tar im Departement des Appellationsgerichts zu Coeslin, mit

nweisung seines Wohnsißes iun Rummelsburg, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Akademie der Wissenschaften.

_ Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs wird die Akademie der Wissenschaften am Donnerstag, den

1239

26. d. M., Nachmittags um fünf Uhr, eine öffentliche Sigung halten, zu welcher der Zutritt, auch ohne besondere Ein- ladung durch Karten, freisteht. Berlin, den 21. März 1868. Das Sekretariat der Königl. Akademie der Wissenschaften.

Kriegs - Ministeriuur.

Bekanntmachung. Wohlthätigkeit.

Aus der zur Jubelfeier des 17. März 1863 dargebrachten, verzinslih angelegten Gabe eines ungenannten Patrioten von 5000 Thlrn. werden alljährlich circa 600 Thlr. zur Unterstüßung von Veteranen sowohl Offizieren als Personen desSoldatenjtan- des vom Feldwebel abwärts aus den Feldzügen von 1813/15 ver- wendet, und zwar, was die leßtgedachte Kategorie betrifft, in der Weise, daß 19 Jndividuen auf Lebensdauer, je 24 Thlr. in halbjährlichen Raten à 12 Thlr. im März und September jeden Jahres erhalten.

Demgemäß sind gegenwärtig wieder an nachbenannte Veteranen:

1) Heinrih Aßmann zu Stettin, 2) Johann Gottfried Haftmann zu Thieliß, Kreis Görliß, 3) Michael Richau zu Alt-Christburg, Kr. Mohrungen, 4) Simon Laurinat zuy Gr.-Lumpönen, Kr. Tilsit, 5) Johann Fehlberg zu Dubber- tech, Kr. Fürstenthum, 6) Georg Busse zu Conißt, «) Friedrich Wilhelm Sagert zu Gr.-Neuendorf, Kr. Lebus, 8) Joachim S Kagel zu Berlin, 9) Friedrich Guhl zu Zernikow, 0) Ludwig Schulenburg zu Stendal, 11) Adam Zipf zu Falken, Kreis Mühlhausen, 12) Johann Balzer zu Wilhelms- feld (Kreis Rothenburg), 13) Friedrich Klimpel zu Sierakowo, Kreis Kroeben, 14) Gottlieb Passaucke (Posanke) zu Ka- rauschke, Kreis Trebniß, 15) Joseph Muschkowski zu Tschammer-Ellguth, Kreis Groß-Strehliß, 16) Joseph Strau ch, zu Nieder-Steine , Kr. Neurode, 17) Wilhelm Glubb zu Her- decke, Kr. Hagen, 18) Bernard Fester zu Münster, 19) Christian Schroeder zu Pelm, Kr. Daun,

Agen a 12 Thlr. , mit zusammen 228 Thlr. , bewilligt worden.

Indem das Kriegsministerium Vorstehendes zur öffent- lichen Kenntniß bringt, bemerkt dasselbe, daß die Au8zahlung ders ela Beträge durch die Königlichen General-Komman-

o's erfolg!

Berlin, den 13. März 1868.

Kriegs-Ministerium.- Abtheilung für das Znvalidenwesen. » v. Eßteol. v. Kirchbach.

Ober- NRechuungskammer.

Die bisherigen Geheimen revidirenden KalkulatorenGrothe, Börner, Hartmann, Krämer, Friesicke, von Wedel- städt und Raabe, sind zu Geheimen Rechnungs-Revisoren bei der Ober-Rechnungs-Kammer ernannt worden.

Der bisherige Appellationsgerichts - Secretair Julius Berlin und der seitherige Militair-Intendantur-Secretair Bruno Müller find zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren bei der Ober-Rechnungskammer ernannt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Solms8- en-Solms - Lich, von Lich, : Se. Durchlaucht der Fürst zu Lynar, von Lindenau, Se. Durchlaucht der Prinz Adolph zu Hohenlohe- Ingelfingen, General der Kavallerie und Chef des 2. Ober- \chlesischen Ma wer Regens Nr. 23, von Koschentin,

Se. Excellenz der General der Jnfanterie und komman- dirende General des V. Armee - Corps, von Steinmeß, von

osen

P A Excellenz der General der Infanterie und komman- dirende General des I. Armee - Corps, Vogel von Falcken- stein, von Königsberg i. Pr., | '

Se. Excellenz der General der Jnfanterie, General-Adjutant Sr. Majestät des Königs und fommandirende General des 4. Armee-Corps, von Alvensleben, von Magdeburg,

Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 3. Division, von Werder, von Stettin, |

Der General-Major und Commandeur der 8. Kavallerie-

Brigade, von Flemming, von Erfurt.

Hoh

Berlin, 23. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Er- laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Decorationen zu erx-

theilen , und zwar:

1595