1868 / 71 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Theilnähie it Añüspruch näht, und übêr die Unter- stüßung hülfsbedürstiger Familien der Ersaß-Reserve werden Thnen. Vorlagen zugehen. Die Besteuerung des Branntweins in den Auen aht chen Landen und in dem zum Bunde gehörenden Theile Hessens bedarf der dens und mit dieser Regelung steht ein Vertrag in Verbindung, dur welchen der freie Verkehr mit Branntwein und Bier zwischen dem Bunde und dem übrigen Theile Hessens hergestellt werden soll.

Der Haushalts -Etat des Bundes für 1869 wird Jhnen vorgelegt werden. Die Schwierigkeiten, welche seiner Aufstellung in den ersten Monaten des Jahres entgegenstehen, haben dem Wunsche weichen müssen, Sie zu einer Zeit zu berufen, in welcher Sie Sich Ihrer gewohnten Berufsthätigkeit mit den geringsten Opfern entziehen können. |

Die Regelung des internationalen Postverkehrs auf Grundlage der in Jhrer lehten Session beschlossenen Gesetze, is weit vorgeschritten. Postverträge mit den Süddeutschen Staaten, mit Oesterreich, mit Luxemburg, mit Norwegen und mit den Vereinigten Staaten von Amerika sind abgeschlossen und werden Jhnen vorge- legt werden; mit anderen Staaten sind sie dem Ab- {luß nahe und werden, wie Jh hoffe, noch zu Ihrer Berathüng gelängen.

Ein mit den Vereinigten St&áäten von Amerika abgeschlossener Vertrag ist dazu bestimmt, die Staats- angehörigkeit der gegenseitigen Einwanderer zu regeln und damit aus den Beziehungen zweier, durxh Ver- fehrs-Junteressen und Familienbande eng verbundener Nationen den Keim von Zwistigkeiten zu enffernen.

Im Einverständniß mit. Meinen Verbündeten habe Jh Behufs Unterhandlung dieser Verträge und um die- völkerrehtliche Stellung des Norddeutschen - Bundes zur Geltung zu bringen, die in der Verfassung vorgesehene Vertretung des Bundes im Auslande hergestellt, und ist dieser Schritt zu Meiner lebhaften Genugthuung allseitig in dem Geiste aufgefaßt und erwiedert worden, aus welchem er hervorgegangen war. Ex hat die freundschaftlichen Beziehungen ge- fördert und befestigt, welche zwischen dem Nord- deutschen Bunde und den auswärtigen Mächten be- stehen und deren Pflege und Erhaltung der Gegenstand Meiner unausgesehßten Sorgfalt bleiben wird.

ch darf daher der Ueberzeugung Ausdru geben, daß der Segen des Friedens auf den Anstrengungen ruhen werde, welche Sie der Förderung der natio- nalen Juteressen widmen wollen, zu deren Pflege und zu deren Schuß das gesammte deutsche Vater-

land sich verbündet hat. Nach Beendigung der Rede trat der Bundes-Kanzler Graf v. Bismarck-Schönhausen vor und verkündete die Eröffnung des Reichstages mit den Worten: »Im Namen der verbündeten Regierungen erkläre ich auf Allerhöchsten Präsidialbefehl den Reichstag für eröffnet«, worauf Se. Majestät der König unter abermaligem , von dem Königlich sächsishen Geheimen Rath und Ministerial-Direktor Dr. Weinlig ausgebrachten dreimali- en Hoch der Versammlung in Begleitung Ihrer Königlichen oheiten des Kronprinzen und der Prinzen mit dankendem ruß die Versammlung verließen. | Ihre Majestät die Königin, die hohen Gäste und die Prin - zessinnen des Königlichen Hauses wohnten der Feierlichkeit in der Hofloge im Weißen Saale bei.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten, in Großherzoglih mecklenbUrg-sc{hrverinschen

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den Rothen Ar D TTER zweiter Klassé mit dem ern: dem Hofmarschall und Kammerherrn Freiherrn v ouSt en q- [lin und dem Ober-Jägermeister Grafen von Bernstorff; ® den Stern zum K nigen Kronen-Orden zweiter asse: dem Ober-Stallmeister Freiherrn von Brandenstein; Den Königlichen Kronen-Orden dritt er Klasse: dem Kammerherrn von R und dem Theater: “a dad Freiherrn von olzogen und Neuhaus, owie den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Hof-Kapellmeister Alois Schmitt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Hofstaats-Secretair, Geheimen Hofrath Dohme den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Kammer-Lakaien Mehlow und dem Leibkutscher Heise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten zu ernennen: L

den bisher mit der Direction der Abtheilung für die katho. lischen Kirchen-Sachen beauftragten Geheimen Obét-Regiérungs- Rath Dr. Kraeßig zum Ministerial-Direktor und Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Rath, | :

den Geheimen Regierungs-Rath Dr. Pinder zum Ge- heimen Ober-Regierungs-Rath, und

den Universitätsrihter Dahrenstaedt zum Geheimen Re« gierungs- und vortragenden Rath.

Berlin, 22. März 1868.

Heute Nachmittag um 4 Uhr hat im hiesigen Kronprinz- lichen Palais die feierliche Taufe des am 10. Februar d.-J. geborenen Prinzen, Sohnes Sr. Königlichen Hoheit des Kron prinzen, durch den Hofprediger Heym, unter Assistenz der übri gen Hof- und Domprediger, stattgefunden. _ |

Der junge Prinz hat in der heiligen Taufe die Namen:

galt Joachim Friedrich Ernst Waldemar erhalten.

Von den Allerhöchsten und Höchsten Taufzeugen waren anwesend:

Seine Majestät der König,

hre Majestät die Königin,

hre Majestät die Königin Wittwe,

Seine Königliche Hoheit der Brin Georg, Seine Königliche Hoheit der Prinz Adalbert,

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst-Thronfolger von Rußland, | Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Sachsen. Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg, Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Heinrich von Hessen und bei Rhein, Se. Hoheit der Herzog Elimar von Oldenburg. Abwvoesend: Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Ihre Hoheit die Prinzessin Marie von Sachsen- Weimar- Eisenach, Herzogin zu Sachsen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Walde, Ihre Durchlaucht die Fürstin zu Wied, geboren Prinzessin zu Nassau. | i

Nach beendigtem Taufakt fand bei Sr. Königlichen Hoheit

dem Kronprinzen Gala-Tafel statt. Berlin, 22. März.

Se. Königliche Hoheit der Graf von Flandern, St Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern-Sigma- ringen und Se. Hoheit der Erbprinz von Hohenzollern- Sigmaringen, sind gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Se. Hoheit der Erbprinz von Anhalt, öchstroelcher heute Mittag bier eingetroffen und ‘im Königlichen Schlosse abgestiegen war, hat heute Abend die Rückreise ‘angetreten.

Berlín, 23. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen

Diensten stehénden ‘Personen Orden zu verleihen, und zwar:

ist von München,

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26. d. M., Nachmittags um fünf Uhr, eine öffentli Sißung halten, zu welcher der Zutritt, auch ohne desortee Cine ladung dur Karten, freisteht. Berlin, den 21. März 1868. Das Sekretariat der Königl. Akademie der Wissenschaften.

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst-Thronfolger Caesare- afte Saiehiibi hs von Rußland von St. l Plee8bura bier einge BHEAA y j

V Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg von Oldenburg,

Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg von Altenburg.

d T Norddeutscher Bund.

H it AGhnur Bes bee RON kd: ie mi auf des Jahre 7 außer Gebrauch getre- tenen preußischen Postfreimarken und Franco-Couviete tönnen nur noch bis Ende des Monats März c. an die Post- Anstalten zurückgegeben werden. Berlin, den 22. März 1868. General-Post-Amt. von Philipsborn.

Geseß, betreffend die Abänderung des für das vormalige Königreich Hannover zur Anwendung kommenden Geseßes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851.

Vom 12. März 1868.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie für das mit derselben vereinigte Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover was folgt:

F. 1. Der Betrag der Umkage, fowohl zur Wegeverbandsleistung nah §. 35 als zum Gemeinde-Voraus nah §. 37 des Geseßes über Gemeindewege und Landstraßen vom 28. Juli 1851 wird ermittelt unter Zugrundelegung a) der nach §. 3 der Verordnung vom 28. April 1867 im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover bis auf Wei- teres zu erhebenden Grundsteuer von den Liegenschaften mit Einschluß der auf den Hausgärten bis zur Größe cines preußischen Morgens haftenden Steuerbeträge in der dort bestimmten Höhe von 17 der früheren Steuern; daneben b) des ganzen Betrages der Gebäudesteuer

, 2. Nr. 1 der Verordnung vom 28. April 1867) und e) von zwei ünfteln der Klassen- und klassifizirten Einkommensteuer; sowie d) von wn Fünfteln der Gewerbesteuer mit Ausnahme der vom Gewerbe- etriebe im Umherziehen zu entrichtenden Steuer (§. 2. Nr. 2 und 3 derselbenVerordnung). Dabei soll jedoch für solcheGewerbetreibende, welche

| dieWege in besonders erheblicher Weise Penen, auf Antrag des Wegever- D

bandes von der Obrigkeit bei der Ermittelung des Betrages der Umlage auch

eine größere Quote als zwoci Fünftel der Gewerbesteuer bis zu deren

vollem Betrage zu Grunde gelegt werden können. g. 2. Die Obrigkeit hat in denjenigen Fällen, in welchen auf

Grund des §. 21 des Geseßes vom 19. Juli 1861, betreffend einige

Abänderungen des Geseßes wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820, die Gewerbesteuer vom Finanzminister herabgeseßt oder erlassen ist, die Verbands- oder Vorausleistung für das Jahr nach Verhältniß, unbeschadet der nöthigen Abrundung, zu ermäßigen.

F. 3. Die Obrigkeit ist befugt, im T O mit dem Wegeverbande den Beitragspflichtigen, welche zur Klassensteuer in der Stufe 1, Unterstufen a und b beschrieben sind, wegen Armuth, Ge- brechlihfeit oder temporairen Mangel an Verdienst die Beitrags-

' leistung ganz oder theilweise zer erlassen.

§. 4. Für das Halbjahr vom 1. Juli bis Ende Dezember 1867 behält es bei der noch in bisheriger Weise geschehenen Feststellung der Landstraßen-Umlagen auf der Grundlage der für . das Jahr vom 1sten gui NO—TBe, entrichteten hannoverschen direkten Landessteuer sein

ewenden.

§. 5. Als der für die Vertheilung der Gemeindewegelast nach F. 25 und §. 27 des Gesehes über Gemcindewege und Landstraßen

vom 28. Juli 1851 aushülflich zur Anwendung kommende Landstraßen-

fuß gilt für die Zeit vom 1. A 1868 der im §. 1 des gegen- wärtigen Gesebes festgestellte Fuß. |

. 6. Die den Vorschriften des gegenwärtigen Geseßes widerstrei- tenden Bestimmungen des Geseßes vom 28. Juli 1851 Über Gemeinde-

wege und Landstraßen sind aufgehoben.

F. 7. Der Minister für Handel , Gewerbe und öffentliche Arbei- taat die zur Ausführung dieses Gesebes nöthigen Vorschriften zu Gegeben Berlin, den 12. März 1868. (L. 8) Wilhelm. v. Bismark. v. d. Heydt. Gr. v. Jhenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

Iusftiz - Ministerium.

Der Kreisrichter Stüler in Rummelsburg ist zum Rechts- Anwalt bei dem Kreisgericht in Bütow und zugleih zum No- tar im Departement des Appellationsgerichts zu CoesSlin, mit Anweisung seines Wohnsißes 1n Rummel®burg, ernannt worden.

Ministerium der geistlicheu, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Akademie der Wissenschaften.

| Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs wird die Akademie der Wissenschaften am Donnerstag, den

Kriegs=- Ministerium.

Bekanntmachung. Wohlthätigkeit. Aus der zur Jubelfeier des 17. März 1863 dargebrachten, verzinslih angelegten Gabe eines ungenannten Patrioten von 5000 Thlrn. werden alljährlich circa 600 Thlr. zur Unterstüßung von Veteranen sowohl Offizieren als Personen des Soldatenstan- des vom Feldwebel abwärts aus den Feldzügen von 1813/15 ver- wendet, und zwar, was die leßtgedachte Kategorie betrifft, in der Weise, daß 19 Jndividuen auf Lebensdauer, je 24 Thlr. in halbjährlihen Raten à 12 Thlr. im März und September jeden Jahres erhalten. Demgemäß sind gegenwärtig wieder an nachbenannte Veteranen: 1) Heinrih Aßmann zu Stettin, “4 Johann Gottfried Haftmann zu Thieliß, Kreis Görliß, 3) Michael Richau zu Alt-Christburg, Kr. Mohrungen, 4) Simon Laurinat zu Gr.-Lumpönen, Kr. Tilsit, 5) Johann Fehlberg zu Dubber- tech, Kr. Fürstenthum, 6) Georg Busse zu Conit, 7) Friedrich Wilhelm Sagert zu Gr.-Neuendorf, Kr. Lebus, 8) Joachim O Kagel zu Berlin, 9) Friedrih Guhl zu Zernikow, 0) Ludwig Schulenburg zu Stendal, 11) Adam Zipf z Falken, Kreis Mühlhausen , 12) Johann Balzer zu Wildelns- feld (Kreis Rothenburg), 13) Friedrih Klimpel zu Sierakowo, Kreis Kroeben, 14) Gottlieb Passaucke (Posanke) zu Ka- raushke, Kreis Trebniß, 15) Joseph Muschkowski zu Tschammer-Ellguth, Kreis Groß-Strehliß, 16) Joseph Strau ch, zu Nieder-Steine , Kr. Neurode, 17) Wilhelm Glubb zu Her- decke, Kr. Hagen, 18) Bernard Fester zu Münster, 19) Christian Schroeder zu Pelm, Kr. Daun, Legen à 12 Thlr. , mit zusammen 228 Thlr. , bewilligt Den ___ Indem das Kriegs8ministerium Vorstehendes zur öffent- lichen Kenntniß bringt, bemerkt dasselbe, daß die A e doE C rDIA Beträge durch die Königlichen General-Komman- 0's erfolg! __ Berlin, den 13. März 1868. Kriegs-Ministerium.- Abtheilung für das Znvalidenwesen. v. Egtzel. v. Kirchbach.

ODber- Nechuungskammer.

Die bisherigen Geheimen revidirenden KalkulatorenGrothe, Börner, Hartmann, Krämer, Friesicke, von Wedel- städt und Raabe, sind zu Geheimen Rechnungs-Revisoren bei der Ober-Rechnungs-Kammer ernannt worden.

Der bisherige Appellationsgerichts - Secretair Julius Berlin und der seitherige Militair-Jntendantur-Secretair Bruno Müller sind zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren bei der Ober-Rechnungskammer ernannt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Solms8- Hohen-Solms - Lich, von Lich,

Se. Durchlaucht der Fürst zu Lynar, von Lindenau,

Se. Durchlaucht der Prinz Adolph zu Hohenlohe- À ngelfingen , General der Kavallerie und Chef des 2. Ober- \{lesischen Landwehr-Regiments Nr. 23, von Koschentin,

Se. Excellenz der General der Jnfanterie und komman- Ber General des V, Armee - Corps, von Steinmeß, von

osen,

__ Se. Excellenz der General der Jnfanterie und komman- dirende General des I, Armee - Corps, Vogel von Falcken- stein, von König®dberg i. Pr., :

Se. Excellenz der General der Jnfanterie, General-Adjutant Sr. Majestät des Königs und kommandirende General des 4, Armee-Corps, von Alvensleben, von Magdeburg, Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 3. Division, von Werder, von Stettin, Der General-Major und Commandeur der 8. Kavallerie- Brigade, von Flemming, von Erfurt.

Verlin, 23. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht , den nachbenannten Personen die Er- laubniß zur Anlegung der ihnen. verlichenen Decorationen zu er- theilen , und zwar:

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