1868 / 73 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1274

Betrag der auf Grund dieser Ermächtigung sub 2 aus- gegebenen netielidon Anleihe vermindert sih der Betrag der auszu- ge

isungen. i i E “Uu es das gegenwärtige Geseß erweiterten Kredit

finden die Be En der §§. 4 bis 6 des Geseßes vom 28. Sep- 6 Anwendung. |

ee 2 Da Landtag ist bei der nächsten regelmäßigen Zusammen-

funft desselben (Artikel 76 der Verfassung) über die Ausführung dieses

Geseßes Vecbenfcheft zu geben. Soweit die Ausführung dann noch

nicht erfolgt ist, bleibt hinsichtlih der Fortdauer der im grfegenen

der S Meruna, ertheilen Ermächtigung (FF. 1 und 2) geseßliche d vorbehalten. / j :

oandie iee afexe PEMNe lgen igen Unterschrift und bei-

edrucktem Königlichen Jnsiegel.

G Gegeben Berlin, den 6. März 1868.

(L. S.) Wilhelm.

. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. Ga v. Mühler. v. Selhow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

betreffend die Ueberweisung einer Summe von jährlich 500.000 Taleti an den provinzialständischen Verband der Provinz annover. : Vom 7. März 1868.

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,

8 folgt: j 2 Y g 1 ur Verwendung für folgende Zwecke: 1) Besireitung der Kosten des Provinziallandtages und der einzelnen Landschaften in der

rovinz; 2) Unterhaltung und Ergänzung der Landesbibliotheken,

eistung. von Zuschüssen für öffentlihe Sammlungen, welche der Kunst und Wissenschaft dienen; 3) Unterhaltung, L Tee Unter- stüßung der Jrrenanstalten, der milden Stiftungen, der Blindenanstalt, der Taubstummen-, Rettungs-, Jdioten- und Landarmenanstalten, sowie des jüdishen Schul- und Synagogenwesens der Provinz; 4) Bestreitung der Kosten, beziehungsweise Unterstüßung des e mäßigen Ausbaues von Landstraßen und der Jnstandseßung von Ge- meindewegen; 5) Bildung eines Fonds für Zuschüsse zu Landes- meliorationen, so wie für ähnliche im Wege der Geseßgebung festzu- stellende Zwece, wird dem provinzialständischen Verbande der Pro- vinz Hannover zu eigener Verwaltung die Summe von jährlich 500,000 Thalern aus den Staatshaushalts-Einnahmen eigenthümlich Überwiesen, und is diese Summe daher fortan auf das Ordinarium

s Etats zu fFeben. : / N L 2. La die Überwiesene Summe nicht ausreicht, sind die Kosten der im §. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Einrichtungen und An- lagen von dem provinzialständischen Verband -der Provinz Hannover nach Maßgabe der Verordnung vom 22. August 1867, betreffend die provinzialständische Verfassung im Gebiete des vormaligen Königreichs

over, aufzubringen. i | S 3. | BL Finanzminister e ee es des Jnnern find mit er Ausführung dieses Gesebes beauftrag S j i / Uetenblie u A i n G Ga Unterschrift und bei- edrucktem Königlichen Jnsiegel. G Gegeben Berlin, den 7. März 1868.

(L. S) Wilhelm.

r. v. Bismarck-Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. Gr. R A v. E Y Selchow, E s eonhardt.

Allerhöchster Erlaß vom 7. März 1868, betreffend die

Einführung der in den älteren Provinzen geltenden allgemeinen

Vorschriften über die Revision der Staatskassen 2c. in die neuen Landestheile.

Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 6. d. M. bestimme Jch, daß die Vorschriften der Allerhöchsten Kabinets- Ordre vom 19. August 1823 wegen der allmonatlih und außer-

O vorzunehmenden Kassenrevisionen (Gescß-Samml. S. 159), mit Ausschluß der darin unter Nr. la, getroffenen Anordnung, auch in den durch die Gesche vom 20. September und 24. Dezember 1866 (Geseß-Samml. S. 555, 876) mit der Monarchie vereinigten Landestheilen zur Anwendung zu brin- gen sind. Die Befugnisse und Obliegenheiten, welche durch diese Vorschriften den Chefs der Provinzialkollegien geen find, werden auf die Vorsteher derjenigen Provinzialbehörden ausgedehnt, welche keine kollegialische Einrichtung haben.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesey - Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 7. März 1868.

Wilhelm.

Gr. v. Bi8marck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Jtenpliy. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

An das Staats-Ministerium.

- Geseß, betreffend die Erweiterung der Zins

l einer Eisenbahn von Trier durch die Eifel das Anlage-Kapital einer Eisenbahn von Trier durch die Eifel na G Vom 11. März 1868. 9 Call Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen verordnen, ee Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mo, archie, was folgt: j Î O g. 1. Die der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft behufs Uebernahme des Baues und Betriebes einer Eisenbahn von Trier dur die Eifel nach Call dur das Geseß vom 7. Juli 1866 (Geseß -Sammlun für 1866 Seite 443) bewilligte Zins - Garantie wird nach näherer Mas, gabe des beigedruckten (a), mit der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft unterm 12./14. November 1867 abgeschlossenen Vertrages auch auf denjenigen Betrag ausgedehnt, um welchen das in dem Geseß vom 7. Juli 1866 vorgesehene Anlage - Kapital von 11 Millionen Thalern in Folge der Mehr-Ausgaben für den Grunderwerb und in Folge der Begebung der Actien Litt. B, unter dem Nominalwerthe sh zu Sobald die Baurechnung für die Cal-Trierer Bahn ay, eschlossen is, wird der nah Maßgabe des §. 1 über die Summe von 11 Millionen Thalern zur Fertigstellung der Bahn etwa erforderliche Betrag unt.r Mitwirkung eines Kommissars des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten festgestellt und durch landes. herrlihe Verordnung bekannt gemacht. L : §. 3. Unser Finanz - Minister und Upser Minister für Handel, Gewerbe n ase Arbeiten sind mit der Ausführung dieses Geseßes beauftragt. ; H E l ekundlich thter Unserer FeOIGTen zan tigen Unterschrift und bei gedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 11. März 1868. (L. S) Wilhelm.

Gf. v. Bis8marck. Frh. v. d. Heydt. Gf. v. Jhenplizg. v. Mühler v. Selhow. Gf. zu Seba Dr, Leonhardt,

DERA der Kosten der Bahnanlage unzureichend erweisen möchte Î. 2.

a, wischen dem Königlichen Eisenba n - Kommissariate zu Csl as aal durch Rescript des Miniters e Handel, Gewerb: und öffentlihe Arbeiten vom 5. November 1867, einerseits und der Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft zu Cöln andererseits, ist unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung und unter Vor: behalt der Genehmigung der General-Versammlung der Actionaire der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft folgender Vertrag in Ergänzung, beziehungsweise in Atänderung des unterm 10. April i G der Königlichen Staats-Regierung und der Rheinischen Eisenbahn- Gesellschaft abgeschlossenen, am 7. Juli 1866, 12. November 1866 und 18. März 1867 Allerhöchst genehmigten Vertrages abgeschlossen worden. S F. 1. Soweit die Grunderwerbskosten für die Eifelbahn dur die Bewilligungen der Jnteressenten, Gemeinden und Kreise, sowie durch die von der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft aus eigenen Fonds zugesicherte Beihülfe von 74,127 Thlrn. 15 Sgr. nicht gedeckt werden, i die Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft in Abänderung des F. 4 des Vertrages vom 10. April 1866 E und verpflichtet, die nöthige Mehr - Ausgabe auf Rehnuung des Vaufönds zu über: nehmen. : , i / Dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten wird die Befugniß vorbehalten , das ganze Grunderwerbungszeschäft für das Unternehmen ganz oder theilweise in die Hand zu nehmen und durch von ihm zu bestellende Kommissare Namens und für Reh nung der Gesellschaft ausführen zu lassen. | i / N 2. Der §. 7 des Vertrages vom 10. April 1866 wird dahin abgeändert, daß die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft im Einvernehmen mit der Staats-Regierung die für den Bau der Call-Trierer Bahn kreirten Actien Litt. B. auch unter dem Pari-Course emittiren wird, sofern die Lage des Geldmarktes dieses geboten erscheinen lassen sollte, . 3. Dem im d 10 des Vertrages vom 10. April 1866 auf 11 Millionen Thaler estgeseßten. Baukapitale wachsen diejenigen Aus gaben für den Grunderwerb zu, welche nicht durch die Leistungen der nteressenten; Gemeinden und Kreise, resp. niht durch den von der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft übernommenen Zuschuß von 74,127 Thlrn. 15 Sgr. gedeckt werden (§. 1 dieses Vertrages), in gleicher Weise der Betrag der Coursverluste, welche bei der Ausgabe der Actien Litt. B. sih ergeben werden. \ h Soweit durch diese Mehr - Ausgaben für den Grunderwerb w die Coursverluste eine Ueberschreitung des A in Aussicht genommenen Anlage - Kapitals von 11 Millionen Thalern herbeige führt wird, soll dieser Mehrbedarf in gleicher Weise wie das u liche Anlage - Kapital von 11 Millionen Thalern durch vom Staake garantirte Aktien Litt. B. beschafft werden. Côln, den 12./14. November 1867.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 4 Den Regierungs- und Bau-Räthen Lichtenberg U Sezekorn sind die beiden Regierungs- und Bau-Raths- tellen bei der Königlichen Regierung zu Cassel verlichen.

Dem Herrn Carl Ferdinand vom Baur in Ronsdorf ist unter dem 22. März 1868 ein Patent Sus auf Borrichtungen an Webstühlen zum Eintragen von S L äden in der durch Zeichnung und Beschreibung nage, aen Ausführung und ohne Jemand in der Benugung kannter Theile zu beschränken, v dén auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet; und für Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

1275

Justiz: Ministerium.

Der Advokat Bonnet in Saarbrücken is zum Anwalt bei dem dortigen Königlichen Landgerichte ernanni worden.

———_———————

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenbeiten

Bekanntmachung, die Aufnahme in das evangelische Lehrerinnen-Seminar zu Droyßig betreffend.

Zu Anfang August d. J. findet bei dem evangelischen \ehrerinnen-Seminar zu Droyßig bei Ses im Regierungsbezirk Merseburg cine neue Aufnahme von Jungfrauen statt, welche s für den Lehrerinnen-Beruf ausbilden wollen.

Das genannte Seminar nimmt Zöglinge aus allen Pro- vinzen der Monarchie auf. Der Kursus ist aw eijährig.

Das Seminar hat den Zweck, auf dem Grund des evan- lischen Bekenntnisses christliche Lehrerinnen für den Dienst an lementar- und Bürgerschulen auszubilden, wobei nicht aus- zhlossen wird, daß die in ihm vorgebildeten Lehrerinnen nach hrem Austritt Gelegenheit erhalten, in Privatverhältnissen für hristliche Erziehung und für Unterricht thätig zu werden.

Der Unterricht des Seminars und die Uebung in der mit jemselben verbundenen Töchterschule erstrecken si auf alle für hiesen Beruf erforderlichen Kenntnisse und &ertigkeiten , den E of französischen Sprache und in Handarbeiten mit einge\{los}en.

Die Zöglinge des Seminars wohnen in dem pweck vollständig eingerichteten Anstaltsgebäude. n der Anstalt ruht auf dem Grund des Wortes Gottes und hristlicher Gemeinschaft.

Für den Unterricht, volle Beköstigung, Wohnung, Bett und Bettwäsche, Heizung s O sowie für ärztliche Pflege nd Medizin wird eine in monatlichen Raten voraus zu zcch- inde Pension von 65 Thalern jährlich entrichtet. i Ah- A aus der Anstalt entbindet nicht von der ortzahlung t Pension.

E sind Fonds vorhanden zur Unterstüßung für würdige nd bedürftige Zöglinge; eine solche kann jedoch in der Regel i vom zweiten Jahr des Aufenthalts ab gewährt werden.

Die Zulassun „zu dem Seminar erfolgt auf Vorschlag der treffenden Königlichen Regierung, resp. des Königlichen Pro- nzial-Schul-Kollegiums in Berlin, durch mi unter Vorbehalt iner l lasen Probezeit.

Die Zulassung zu der diesjährigen Aufnahme is bis späte- ms zum 1. Juni bei derjenigen Königlichen Regierung, in en Verwaltungs-Bezirk die Bewerberin wohnt , unter Ein- hung folgender Schriftstücke und Zeugnisse naczusuchen :

Geburts- und Taufschein, wobei bemerkt wird, daß die werberin am 1. Oktober d. J. nicht unter 17 Jahre alt 1 darf. 2) Ein Zeugniß cines Königlichen Kreis - Physikus hr normalen Gesundheitszustand, namentlich, daß die Be- iberin nicht an Brustschwäche, Kurzsichtigkeit, Schwerhörig- h sowie an anderen die Ausübung des Lehramts \ndernden Gebrechen leidet, auch in ihrer körperlichen Ent- elung so weit vorgeschritten ist, um den Aufenthalt im unar ohne Gefährdung ihrer Gesundheit übernehmen zu inen, Zugleich ist ein Zeugniß über stattgefundene Impfung zulegen. 3) Ein Zeugniß der Ortspolizeibehörde Über die liche Führung der Aspirantin; ein eben solches von ‘ihrem tsorger über ihr Leben in der Kirche und in der christlichen meinschaft. 4) Ein von der Bewerberin selbst verfaßter Le- îlauf, aus welchem ihr bisheriger Lebensgang zu ersehen ‘auf die Entwikelung ihrer Neigung zum Lehrberuf zu sen ist, Dieses Schriftstück gilt zugleich als Probe der wdshrift. 5) Eine Erklärung der Eltern oder Vormünder,

} dieselben das Pensionsgeld von 65 Thalern jährlich auf #l Jahre zu zahlen \ich verpflichten. j

Im Fall von der Bewerberin auf Unterstüßung Anspruch adt wird, ist ein von der Ort8sbehörde ausgestelltes Armuths- ij beizubringen, aus welchem die Vermögensverhältnisse

fverberin und ihrer Angehörigen genau zu ersehen sind. Au Aufnahme in das Seminar sind, mit Ausnahme der bildung in der Musik, diejenigen Kenntnisse und Fertig- y! erforderli, wie sie in dem Regulativ vom 2. Oktober V für die Vorbildung der Seminar-Präparanden bezeichnet n Wßerdem Fertigkeit in weiblichen andarbeiten. Ein ied im Verständniß der französischen Sprache, sowie im erspiel, Gesang und Zeichnen find erwünscht.

‘lin, den 21. Márz 1868.

Lr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. - In Vertretung:

für diesen Das Leben

3. T-1 V. Kommando zur Potsdam entbunden. Bat., zur Dienstl. bei der Unteroff. Schule in Sec. Lt. vom 8. Unteroff. Schule in Potsdam kommandirt.

Ulanen-Regt. Nr. 11, zum Engels, zum Maj. und Belassung à la suite des Schlesw. Regts. Nr. 9, zurn Commdr. der

u. Comp. Chef im 2. Pos. Juf. Negt. Nr. 19, Tragen der Unif. dieses Regts. ertheilt.

(Iserlohn) 7. Westf. Landw. Regts. Unif. der Abschied bewilligt.

Preußische Vank.

Wochen-Uebersicht der Preußischen Bank vom 23. März 1868.

Ü Activa. Geprägtes Geld und Barren Thlr. 88,583,000 2,120,000

1

5 Kassen - Blaue , Privatbanknoten

: und Darlehnskassenscheine

3) Wechsel-Bestände.…... 64,057,0C0 16,927,000

17,114,000

4) Lombard-Bestände 95) Staatspapiere, und Activa P 6) Banknoten im Umlauf Thlr. 131,890,000 ) Depositen-Kapitalien Z 20326000 8) Guthaben der Staats - Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro-Verkehrs 7,213,000 Berlin , den 23, März 1868. Königlich Preußisches Haupt-Bank - Direktorium. von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann.

T Epe T E D REES L D Ü M Cw E K T L Kat E

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 25. Infanterie-Brigade, von Ku mmer, von Münster.

Der General - Major und Kommandant von Rendsburg, von Borke, von Frankfurt a. O.

Verlin, 25. März. Se, Oa der König haben Allergnädigst geruht : zur Anlegung des Allerhöchstihrem außer- ordenlflichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich portugiesischen Hofe, Grafen von Brandenburg, verliehenen Großkreuzes des Königlich Portugiesischen Christus- Ordens, des dem Grafen Brune de Mons zu Wiesbaden verliehenen Großkreuzes des Großherzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichenkrone, des dem Kanzlei-Rath Krüger im Büreau des Herrenhauses verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Ea Bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael und des dem ersten Dragoman beim General-Konsulate des Norddeutschen Bundes in Alexandricn, P. Anhoury, ver- liehenen Kaiserlich Türkischen Medschidje - Ordens vierter Klasse Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Personal -Veränderungen.

Offiziere, Portepee: Fähnriche 2c.

A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Oen 17. März. v. Unruh IL, Pr. Lt. vom 3. Garde-Regt. d. Hagen, Sec. Lt. vom Gar c-Schüßen-Bat., von ihrem Dienstl. bei der Unteroff. Schule resp. in Jülich und Gr. zu Dohna, Pr. Lr. vom Garde-Schüßen- Jülich, v. Leipziger, zur Dienftl. bei der

Port. Fähnr. vom 2. Brandenb. 1. Pomm. Ulanen-Regt. Nr. 4 verseßt. Hauptm. von der Feuerwerks - Abth., unter Beförderung ( Holst. Feld-Art. Feuerwerks-Abth. ernannt.

angenbeck, Sec. Lt. vom Brandenb.

Pomm. Inf. Regt. Nr. 61,

Den 19. März. v. Krause,

Den 21. März. v. L

Jäger-Bat. Nr. 3, in das Garde-Schüßen-Bat. versest.

B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 17. März. v. Colmar, Hauptm. von der 7. Gendarm.

Brig., mit Pens. zur Disp. gestellt.

Den 19. März. v. Wlosto, Maj. zur Disp., zuleßt Hauptm.

die Genehmigung zum

Bei

i der Landwehr. Den 19. März.

Natorp, Sec. Lt. vom 1. Aufg. 2. Bats.

Nr. 56, mit Pens. u. seiner bish.

Veamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 3. März. Gerberding, vormals hannöv. Bau- und

Proviant -Kommissariats - Gehülfe in Stade, als Proviant-Amts- Assistent in Hannover angestellt.

Den 11. März. Lewalter, ehemals nassauischer Rechnungs-

führer, zuleßt Generalstabs-Secretair der nassauischen Brig., als Zahl{- meister bei dem : ehemals furhefs. Zahlm. bei der Kriegsschule in Cassel angestellt.

2 Bat. 2. Thür. Jnf. Regts. Nr. 321 Rehn, Zahlm. beim Jnvalidenhause zu Carlshafen, als

| Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 25. März. Se. Majestät der

König nahmen heute im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten militairische Meldungen und

hierauf den Vor-

Lehnert. 160 ®

trag des Civil-Kabinets entgegen, besichtigten die Central-Turn-