1868 / 74 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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3) Ein Zeugniß des betreffenden Königlichen Kreis-Physikus über normalen Gesundheitszustand, namentlich, daß die Bewerberin nicht an Gebrechen leidet, welche sie an der Ausübung des Erziechungs- und Lehrberufs hindern werden, und daß sie in ihrer körperlichen Ent- wickelung genügend vorgeschritten ist; um einen dreijährigen Aufent- halt in dem Jnstitut ohne Gefährdung für ihre Gesundheit Über- nehmen zu können.

4) Eine Erklärung der Eltern oder Vormünder oder sonst glaub- haft geführter Nachweis, daß das Pensionsgeld von 105 Thalern iührlich auf drei Jahre gezahlt werden soll.

5) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf, aus welchem der bisherige Bildungèëgang der Aspirantin zu erschen und auf die Entwickelung ihrer Neigung zu dem erwählten Beruf zu schließen ist.

6) Die aus den zuleßt besuchten Schulen und Bildungs-Anstalten erhaltenen Zeugnisse. |

7) Außerdem hat sih die Bewerberin bei cinem von ihr zu wäh- lenden Direktor oder Lehrer einer höheren öffentlichen Unterrichts-

Anstalt, oder bei cinem Königlichen Schulrath einer Prüfung zu unter- werfen und ein Zeugniß desselben Über ihre Kenntnisse in der deut- hen, englischen und französishen Sprache und Literatur, sowie in den Realgegenständen beizubringen. Diesem Zeugniß sind die schrift- lih angefertigten und censirten Prüfungs8arbeiten beizufügen. Hin- sichtlich der erlangten musikalischen Ausbildung genügt, wenn nicht das Zeugniß eines Musikverständigen beigebraht werden kann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien. Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Handarbeiten wird vorausgeseßt. :

Jungfrauen, welchen es Ernst ist, in einer wohlgeordneten cchrist- lihen Gemeinschaft sich zu einem würdigen Lebensberuf vorzubereiten, werden dazu in der Bildungs-Anstalt zu Droyßig eine Gelegenheit finden , die auch weniger wohlhabenden einen lohnenden Beruf sichert.

In dem mit dem Gouvernanten-Jnstitut verbundenen Pensionat für evangelishe Töchter höherer Stände können ebenfalls noch Zöglinge vom 10. bis 16. Lebensjahre Aufnahme finden. Die- selben sind bei dem Königlichen Seminar-Direktor Kripßinger in Oroyßig ‘anzumelden, von welchem auch ausführliche Programme über das Pensionat bezogen werden können.

Das neu ausgegebene Programm lautet:

In Verbindung mit dem zu Droyßig von des verewigten Herrn ürsten von Schönburg - Waldenburg Durchlaucht gestifteten evange- ischen Lehrerinnen - Seminar und der Bildungs-Anstalt für Gouver-

nanten besteht eine Erziehungs-Anstalt für evangelische Töch- ter höherer Stände.

Die vereinigten Schul- und Erziehungs - Anstalten stehen unter der unmittelbaren Leitung und Aufsicht des Königlich preußischen P der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten in Berlin.

Ï u Erziehungs-Anstalt für Töchter ist auf höchstens 50 Stellen erechnet.

Aufgenommen können werden evangelische Kinder vom zehnten bis sechszehnten Lebensjahr.

Die Aufnahme findet in der Regel zu Ostern und Anfang Sep- tember eines jeden Jahres statt. Ausnahmen sind in dazu geeigneten Fällen zulässig. Der Abgang eines Zöglings is ein Vierteljahr vor- her der Seminar-Direction anzuzeigen.

Bei der Anmeldung is ein ärztlihes Zeugniß über den Gesund- heitszustand des Kindes beizubringen, in welchem namentlich bescheinigt wird, daß das Kind nicht an Krämpfen leidet, so wie die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Schußblattern geimpft ist.

Das Pensionsgeld beträgt, ärztliche Behandlung und Medizin in Krankheitsfällen eingeschlossen, jährlich 205 Thaler preußisch Courant, die in vierteljährlihen Raten praenumerando zu zahlen sind. Zeit- weise Abwesenheit aus der Anstalt entbindet nicht von der Zahlung der Pension. Besonders berechnet wird nur die Besorgung der Leib-

wäsche; Bett und Bettwäsche wird von der Anstalt geliefert.

Die Kinder wohnen, in Familiengruppen vertheilt, unter steter A des Lehrerpersonals und der Gouvernanten in dem zweck- mäßig eingerichteten, frei gelegenen Anstalts8gebäude.

Der Flecken Droyßig , Residenz des Prinzen von Schönburg- Waldenburg Durchlaucht, liegt im Kreise Weißenfels, Regierungs- Bezirk Merseburg, Provinz Sachsen, nahe bei Zeiß. Der Ort ist von S Naumburg, Weißenfels und Zeiß leicht zu erreichen.

Die Hügelkette, welche hier beginnt und sich weiterhin zum Thü- ringer Wald erhebt, is mit fruchtbaren Feldern und reichem Laub- wald bedeckt und von dem nahen, lieblichen Elsterthale durchschnitten. Die Luft ist rein und stärkend, die Gesundheitsverhältnisse des Orts find Überhaupt günstig.

Der Garten der Anstalt, der Fürstliche Schloßpark, sowie die unmittelbar an die Anstalt sih anschließenden Waldpartieen, cine stundenlange Linden-Allee, ein für das Institut eingerichtetes Flußbad, Turnübungen, verbunden mit der ländlichen Stille, bieten der körperlichen Entwielung jede wünschen8werthe Unterstüßung. Aerztliche Hülfe wird von dem im Orte wohnenden Anstalts-Arzt geleistet.

Die Bespeisung in der Anstalt ist Überall einfah und reichlich.

Das Pensionat, wie die übrigen Erziehungs- und Schul-Anstalten in Droyßig, verfolgen, dem Willen ihres verewigten Stifters ent- sprechend, eine entschieden evangelisch-christliche Richtung.

Die in demselben durch Erziehung und Unterricht angestrebte Bil- dung soll die eigenthümlichen Bedürfnisse des weiblichen Gemüths- und Geisteslebens mit aller Umsicht berücksichtigen und darum und zugleich in die reiche Sphäre des weiblichen Berufs für das Reich Gottes einführen. Nicht der Schein der Wissenschaft, noch die glän- zende , inhalilose Form, nicht ein abstiraktes oder weichliches, den heiligen Ordnungen Gottes entfremdetes Leben soll angestrebt werden;

ondern eine bei aller Berücksihtigung der Schranken der weiblichen tatur gründliche Bildunge und ein Leben, welches in einer aus

innerer Wahrheit hervorblühenden edlen Form lebenskräfti opferfähig an Familie, Vaterland und Kirche mit klarer Ert uN mit warmer, dankbarer Liebe \sich anschließt und in deth Arbeit und Förderung mit freudiger Hingabe eingeht. (Lk wird diese Bildung, wie hoh sie auch das Gute in dem Fremd achtet und si aneignet, in ihrem innersten Wesen eine deut e ble ben und die Tradition des edlen deutschen Frauencharakters in se; Z Tiefe, Einfachheit und Thatkraft bewahren. aas

Die Erziehung, auf dem Wort Gottes siher ruhend, soll d i fen e in N ÉblideR Heiligung ziehen, ihm din,

chülfin zur Erlangung eines kindlichen, freudigen und

Gan E i ; : freudig nd frommen

Dieses Bestreben findet seine Unterlage und ege i meinsamen Morgen- und Abend - Andachten, in der Unter fe Worte Gottes, in der N und Leitung , die in demselben Sinn von den Lehrerinnen und Gouvernanten geübt wird, endli N den Gottesdiensten, an denen die Anstalten Theil nehmen. n

4 P A A M und R N Uebung gegenseitiger Hülfe und Liebe, wélche das gemeinsame Leben der Zöglinge

uit sid bringt / E Zöglinge fordert und

er Unterricht roird so ertheilt, daß er zugleih die J i Geistes an dem ganzen Menschen bcs DL In äußerlider Bee hung wird bemerkt, daß für fähige Zöglinge von der Selecta des Pen- sionats aus der Eintritt in das Gouvernanten-Jnstitut ohne besondere Prüfung gestattet wird. |

Die fleine Zahl der Zöglinge, wie die Fülle der erziehenden Kräfte, gestatten es , etwaigen Verirrungen und Einseitigfkeiten vorzubeugen, wie sie wohl sonst bei einer Anstalts - Erziehung hervortreten. Es soll hier die einzelne Persönlichkeit in ihrer eigen, thümlihen Entwielung volle Aufmerksamkeit und Berüsichtigun finden , wie das elterlihe Haus sie übt; zugleih aber auch das Be: wußtsein der Gemeinschaft geweckt und gestärkt werden.

__ Die äußere Gestaltung des Lebens soll wahr und einfach sein und e Ne E gleichen, die von der edlen deutschen Familie dar- gestellt wird.

Die Kleidung is möglichst einfach zu halten. Die Turnübun- gen machen auch einen Turnanzug nöthig, der indeß am Ort leicht beschafft werden kann. Sämmtliche Wäsche 2c. muß gezeich- net sein. An Servietten ist # Dußend, an Handtüchern eben so viel mitzubringen.

Was den Unterricht betrifft, so soll fich derselbe von den Elemen- tarstufen bis zu dem Biel einer wohleingerichteten höheren Töchter- \{ule erstrecken. Daß in Auswahl und Behandlung des Unterrichts- stoffes wissenschaftliches Scheinwesen eben so ausgeschlossen ist, wie der christlichen Unterweisung überall eine maßgebende Stellung eingeräumt R T ie S aA A t, Heil

ie herzliche, klare neignung des Heils in Christo Jesu, wie sie dem Kind in der heiligen Taufe versiegelt ist, bleibt bl Presle E des Religions-Unterrichts. B

In das kirchliche Bekenntniß wird durch den Unterricht nach dem Lutherischen Katechismus eingeführt; der Konfirmanden-Unterricht und die Einsegnung kann seitens des Orts-Geistlichen erfolgen.

Die Beziehungen zur äußeren und inneren Mission fehlen nit, so daß nach allen Seiten hin ein lebendig christlich-kirchliches Bewußt- sein und Gemeindeleben angebahnt wird.

Der Unterricht , besonders in der vaterländischen Geschichte und Literatur, soll in die lebendige Gemeinschaft mit Fürst und Volk, mit dem Vaterland und seinen Gütern , mit seiner Vergangenheit und Gegenwart einführen. Vorzugsweise sollen die Schäße der Literatur; in dem Licht des Evangeliums betrachtet und nach dem Bedürfniß der weiblichen Eigenthümlichkeit ausgewählt und behandelt, den Töch- tern ein reîcher Quell von Erquickung, Läuterung und Kräftigung für Geist, Gemüth und Geschmack werden.

In ähnlicher Weise soll dem weiblichen Wesen der Unterricht im Gesang und Klavierspiel dienen. Derselbe bildet einen integrirenden Theil des Gesammt-Unterrichts.

In der englischen und französishen Sprache und Literatur soll fehlerfreier \{riftlicher Ausdruck und Verständniß der prosaischen, \o- wie der leichteren poetischen Stücke unter allen Umständen errciht werden. Dazu kommt die Conversation in beiden Sprachen, Der Unterricht wird durch National-Lehrerinnèn mit besorgt.

Alle übrigen Unterrichtsfächer finden ihre angemessene Vertretung.

An dem Pensionat arbeiten vier Lehrer und sechs Lehrerinnen; die häuslichen Arbeiten der Pensionaire werden von den älteren Zôg- lingen des Gouvernanten-Jnstituts überwacht und geleitet. |

Die Anmeldungen zur Aufnahme von Töchtern in die Erzie hungs-Anstalt zu Droyßig sind portofrei an die Senunar - Direction zu richten; von Seiten derselben wird auch die Korrespondenz über die Zöglinge mit den Angehörigen unterhalten werden.

Berlin, den 21. März 1868.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-

Angelegenheiten. In Vertretung Lehnert.

Angekommen: Der General-Major und Commandeuk der 26. Infanteric-Brigade, von Blumenthal, von Müniler. Der General-Major und Commandeur der 31. Jnfanterl(- Brigade, Graf Neidhardt von Gneisenau, von TorgaUl.

Abgereist: Se. Erlauczt der Graf Heinrich vo? Schönburg-Glauchau, nah Gusow.

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Berlin, 26. März. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht, zur Anlegung des dem Minister-Residenten von Magnus von des Kaisers von Oesterreich Majestät ver- * liehenen Großfreuzes des Ordens der eisernen Krone und der dem Kleidermacher und gerichtlichen Trans8lator C. F. Con- ]sttroem zu Berlin von des Königs von Schweden und Nor- wegen Majestät verliehenen goldenen Medaille AUerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. März. Se. Majestät der König nahmen heute den Militair -Vortrag, so wie im Bei- sein des Gouverneurs und des Kommandanten militairische Meldungen entgegen und empfingen den Großherzoglich Sächsishen Gesandten Grafen v. Beust behufs Ueberreichung seiner Abberufungs®schreiben in besonderer Audienz.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am gestrigen Vormittage militairische Meldungen entgegen, ertheilte dem Landrath von Platen eine Audienz, wohnte um 21 Uhr der Besichtigung der Central-Turn-Anstalt Seitens Sr. Majestät des Königs bei und besuchte Abends die Militairische Gesellschaft.

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing um 12 Uhr den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten yon Hohenzollern.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Handel und Verkehr versammelte sich heute Mittag zur Fortsezung der Enquête Über das Hypothekenbankwesen.

Im weitern Verlauf der gestrigen (3.) Plenar-Sigung des Reichstages des norddeutschen Bundes wurde der Präsident Dr. Simson ermächtigt, das Resultat der Wahl der Schriftführer erst in der nächsten Sißung mitzutheilen. Die Abgeordneten Aßmann und von Auerdwald wurden für die Dauer der Session zu Quästoren bestellt, Das Haus beschloß hierauf über den Geseß-Entwurf, betreffend die Abänderung des Haushalts-Etats für 1868, in die Schlußberathung einzutreten ; zum Referenten wurde der Abgeordnete von Bockum- Dolffs | ernannt. Der Geseßentwurf, betreffend die Erhebung einer Branntwein - Abgabe in den Hohenzollernschen Landen, wurde auf den Vorschlag des Präsidenten den vereinigten Kom- missionen für Finanzen und Zölle und Handel und Gewerbe, und der Geseßentwourf, betreffend die Bewilligung von lebens§- länglichen Pensionen an die Angehörigen der ehemaligen schle8wig- holsteinschen Armce, einer besonderen Kommission von 14 Mitglie- dern Überwiesen. Die Wahl dieser Kommissionen soll am Freitag stattfinden. Der Antrag der Abgeordneten Twesten und Lasker, die Abänderung der Geschäft8ordnung betreffend, soll durch Schluß- berathung erledigt werden. Zum Referenten wurde der Abg. Dr, Schwargte und bei dessen Verhinderung der Abg. Dr. Becker (Dortmund) ernannt. ;

Den lehten Gegenstand der Tagesordnung bildeten Wahl- prüfungen. Auf die Anträge der 1., 3., 4., 6. und 7, Abthei- lung wurden die Wahlen der Abgeordneten Graf v. Bocholt, | Hinrichs, Böhmer, Bürgers, Vogel von Falkenstein, v. Leveßow und Engel (Leobschüß) vom Hause genehmigt. |

Die nächste Plenarsitzung findet am Sonnabend, den | 28. d. M., Vormittags 11 Uhr, statt. Tagesordnung: Schluß- berathung über den Gesegentwurf, betreffend die Abänderung des Haushalts-Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr | 1868 und Schlußberathung über den Antrag der Abgg. Twesten und Lasker, betreffend die Abänderung der Geschäst8- Ordnung. Schluß der Sigung 3 Uhr.

Nach den beim Ober-Kommando der Marine eingegan- ! genen Nachrichten find S. M. Schiffe »Hertha« und » Me- dusa«, von Malta kommend, am 25. d. Mts. in Cadiz an- gekommen. Dieselben werden, nachdem sie Kohlen daselbsi ein- genommen haben, ihre Reise nah Plymouth fortsetzen.

Mecklenuburg. Schwerin, 25. März. Das Ministerial- reskript an die Magistrate, durch welches das Bundesgeseß vom 1. November 1867, betreffend die Freizügigkeit, mit den bisherigen in Mecklenburg geltenden Bestimmungen über den Gewerbebetrieb in Uebereinstimmung gebracht wird, enk- hält, nah einer telegraphischen Meldung, im Wesentlichen folgende Anordnungen: 1) Die bisherige Vorschrift, wonach Bewerber um das Meisterrecht die Erlaubniß zur häuslichen Niederlassung nachzuweisen haben, ist sowohl für diesseitige Unterthanen als für auf Grund des Freizügigkeits - Ge- seßes hier anziehende Angehörige anderer Bundesstaaten aufgehoben und durch die obrigkeitliche Bescheinigung Über die Anzugsanmeldung erseßt. 2) Nach bescheinigter Anzug®-

| Ordnung ein.

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anmeldung darf von den Ortsobrigkeiten der selbstständige Be-

trieb des Handels oder anderer Gewerbe, aus dem Grunde des fehlenden Niederlassungs- oder Bürgerrehts am Orte, nicht ver- wehrt werden, sobald den übrigen Geseßvorschriften für den be- treffenden Gewerbebetrieb genügt worden ist. 3) Wo nach be- stehendem Rechte der Gewerbebetrieb mit dem Bürgerrechts- zwange verbunden ist, kann zur Erwerbung des Derrenio durch Strafverfügungen angehalten, der bezügliche Gewerbe- betrieb jedoch nicht untersagt werden. Die Erwerbung des Bürgerrechts darf nicht verweigert werden.

Sachsen. Weimar, 25. März. Jhre Königlichen Ho- heiten der Großherzog und die Großherzogin find in vergangener Nacht von Berlin hierher zurückgekehrt. :

_ Hessen. Darmstadt, 25. März. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer wurden der Vertrag mit der hessischen Ludwigsbahn, betreffend die Bahnbauten in Rhein- hessen und Starkenburg, sowie der mit dem Bankhause Er- langer abgeschlossene Vertrag über Eisenbahnanlagen in Ober- hessen, genchmigt.

Württemberg. Stuttgart, 25. März. Durch den Telegraphen wird gemeldet, daß folgende Personen zum Zoll- parlament gewählt seien: Ramm, Mohl, Tafel, Ammermüller, Probst , Erath , Vayhinger , Reibel , v. Neurath, Mittnacht, Knosp, Schäffle, v. Varnbüler, Deffner, Oesterlen, Dörtenbach. _ Bayern. München, 24. März. Zum Vollzug des Ar- tikels 6 des neuen Gewerbegesetes ist von den Staatsministerien der Finanzen und des Handels eine gemeinschaftliche Ent- schließung ergangen, welche die nöthigen Jnstructionen giebt, um die Herstellung, Fortführung und Evidenthaltung der Gewerbe- Anmelde-Register (in welche alle einzutragen sind, welche in einer Gemeinde ein neues Gewerbe oder neben ihrem bisherigen Gewerbe noch ein weiteres oder statt des bisherigen ein anderes betreiben wollen) und der Register für die Gewerbe- Niederlegungen (in welche die Erklärung der Gewerbtreibenden über die Niederlegung ihrer Gewerbe einzutragen is) zu sichern. Den Gemeindebehörden is zur Pflicht gemacht, monalk- lich den einschlägigen Gewerbe-Polizeibehörden und Rentämtern ein Verzeichniß sämmtlicher Gewerbe-Zu- und Abgänge mit- zutheilen. Dem Ermessen der Königlichen Regierungs8-iFinanz- kammern ist jedoch anheimgegeben, eine aale Mitthel- lung dieser Qu- und Abgänge an die Rentämter für jene Ge- ilen anzuordnen, rücksichtlich welcher sie solche für genügend erachten.

DHesterreichh. Wien, 25. März. Die heutige »Wiener Zeitung« veröffentlicht die Beschlüsse, welche die für den 19. Ja- nuar l. J. nah Wien einberufene reich8räthliche Delegation in Betreff des gemeinsamen Voranschlages in Uebereinstimmung mit der vom ungarischen Reichstage zur Verhandlung der ge- meinsamen Me entsendeten Delegation gefaßt hat und welche in Gemäßheit der Geseße vom 21. und 24. Dezem- ber 1867 vom Kaiser bestätigt wurden.

Pesth, 24. März. Eine Eingabe der Pesther Juden- gemeinde betreffs der Aufhebung der Eidesleistung more judaico beantwortete der Justizminister dahin, daß der dem Reichstage vorzulegende Entwurf einer neuen Prozeßordnung die fragliche Beschränkung aufhebe. Gleichzeitig scien die Behörden ange- M worden, die Eidesleistung more judaico niht mehr zu ordern.

Triest, 23. März. Der vorgestern Morgens aus Jtalien hier angekommene Prinz Friedrich von Dänemark hat sich am gleichen Nachmittage an Bord des Lloyddampfers nach Athen eingeschifft.

Veigien. Brüssel, 24. März. Der Senat hat heute seine Sizungen wieder begonnen. Bei Eröffnung der Sißung nabm der Finanz-Minister das Wort, um sih zu Aufklärungen über die legten Veränderungen im Ministerium zu erbieten, falls solche gewünscht würden; es wurde jedoch kein solches Verlangen ausgesprochen , und der Senat trat in seine Tages§- Die Zweite Kammer beschäftigt sich mit dem Postgeseß und mit provisorischen Krediten für die Ministerien des Înnern , des Krieges und der öffentlichen Arbeiten , deren Budgets noch nicht votirt sind.

Großbritannien uud Jrland. London, 24. März. In der gestrigen Sißgung des Oberhauses beantragte der Lordkanzler die zweite Lesung der Bills zur Amendirung des Konkur 8gesches. Es sind deren drei, vermittelst welcher, gemäß cinem Gutachten des vom Unterhause niedergeseßten Aus- \husses, die bi8herigen Konkur8geseße konsolidirt werden sollen. Als zu den wesentlicheren Punkten gehörend, sei hervorgehoben, daß ein Schuldner nicht mehr durch den Gläubiger verhaftet wer- den dürfe ; daß dieses Recht unter gewissen ershwerenden Umständen fünftig bloß dem Gericht8hofe zustehe; daß Bürgschaften von solchen Schuldnern gefordert werden dürfen, denen die Absicht, aus dem Lande zu fliehen, nachgewiesen werden könne; daß ein Gläubiger das Recht habe , den Aten Theil vom Lohne seines

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