1868 / 74 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1298

Zusammenstellung Ci i L der seit Erlaß des Münzgeseßes vom 30. SD enber 1821 bis Ende 1867 stattgehabten Königlich preußischen Ausmünzungen.

m

Goldmünzen.

Silber-Courant-Münzen.

Silber-Scheide-Münzen.

Zeitangabe der Ausmün- ungen und ezeichnung der Münz- stätten.

Frie- Kronen drich8sd'or in

ah / 1, U. E Thlr.

!/1

Vereins- Thaler

Thlr.

y, dere Summa zwecke

Kronen Thlr.

17, Thlr. für beson- Landes-

m

Summa der Silber- Scheide- münzen

Thlr. ((g.ipf.

Summa der

Silber-Cou-

rant-Münzen

Thlr.

25

Silber- groschen

Thlr. [\g.[pf.

Vf Silber- groschen

Thlr. [\g.

%& Thaler

Thlr. |sg sg.

In den Jahren

i8 ult. JSAI DE t L 562065

85834598 20] - 1799064017

Juni 1857... In der Zeit vom 1. Juli 1857 bis ult. 1866: Berlin

annover

rankfurt

69258/156104] 84868;

452246]

962590/86160580/1300000 : 33999

[1455730/10] 88478860/10/751533

1595039

. |777827/25165678 : : 1286|. |.

33999] . 1270/1181 15

452246] .

| una

a. M

6925581156103

STSOSTITOTT790186191579[1300000[155730:10[ S8965 105107515331

—TTOOSSTTSIGSOOSTIT TTEOGSIS S

Summa

Im Jahre 1867: Berlin, Münzzchn. A.

desgl. Hanno- ver, do. B...

desgl. Frankf.

2390131390303 593095 2097672| 179482

69425 14954

4087 14954

28995

. 1125536/10/22610 4606| 323976 12617/25| 532

31417425 51107731 593095 .

2277154| .

24732 28582

20803

7653| .

a. M., do. C.

28551] 218967/2100062/3216

T9071

T12760) SITTI20 711 SOBICE T

21732| 5[ 34287674| 5115381

Summa

Zusammen vom 1. Juli

1857 bis ult. 118357459

88299| 184661106765 3114858

Summa pro 1821 bis infl. 1ST. . [21562065

106765

123252779 112814 190159022

. [209087378 . 19892231110].

Kupfermünzen.

Hohenzollern\cheMünzen,

Zeitangabe der Ausmün- : Bnden und 4 3 9 ezeichnung j ; i der Münz- Pfenninge Pfenninge Pfenninge stätten.

Thlr, _[ sg. | pf. | Thlr. | sg. |_pf.

Thlr. | g. | pf.

G6und3 Kreu- er in Silber

Thlr.

Kupfer- Münzen

1 Summa

: der Pfenninge Kupfermünzen

Thlr. | sg. | pf.

Li Gul- den

Thlr.

+ Gul- den

Thlr. | \g. | pf. Thlr. Thlr,

In den Jahren 1821 bis ult. Juni 1857...

1333214| 26 | 11 28840] 15040} 2195| 300

In der Zeit vom 1. Juli 1857 bis ult. 1866 Berlin

Hannover Frankfurt a. M.

31342 244087

479716

Summa} 31342 | 1 D

T. [N T0

39243 16928

4700

Berlin Hannover Frankfurt

a. M.

mJahre1867 Hes 2836 | 14

557 | 13

3| . | 60503 | 1 201: 1 228771 1

15 | 10 6820 | 12 | 2

Summa[ 3393 | 27 56871

17 | 10 | 89700 | 14 | 2

Zusammen vom 1. Juli

1857 bis ult.

34736 300958 | 29 89003 | 20 |

144717 | 24 | 10 | 569416 | 24 | 2

Summa pro 1821 bis infl. 1867 i

2195] 300_

O

| - [1902631

28840] 15040

Kenntniß O erlin, den 24, März 1868.

Vorstehende Zusammenstellung wird in Gemäßheit des Artikels 24 des

vom 24. Januar 1857 zur öffentlichen

Münzvertrages

Königliche Münz-Direction.

Neichstags - Angelegenheitea.

Berlin, 26, März. Der in der dritten Sizung des Reich8tages des Norddeutschen Bundes demselben vorgelegte Entwurf eines Gesetes über die Aufhebung der polizeilichen Be- (G der Eheschließung lautet wie folgt:

Wir Wilhelm u. f. w. verordnen, im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Neichs- tags, was folgt: | :

§. 1. Bundesangehörige bedürfen zur Eingehung einer Ehe oder

u der damit verbundenen Gründung cines cigenen Haushalts weder es Erwerbs der Gemeinde - Angehörigkeit (Gemeinde - Mitglicdschaft), oder des Einwohnerrehts, noch der Genehmigung der Gemeinde

O

Sre A oder des Armenverbandes, noch einer obrigfkeitlichen rlaubniß, sofern diese niht nah den Vorschriften des bürgerlichen Eherechts erforderlich is}.

ÿ. 2. Die polizeilichen Beschränkungen der Befugniß zur Ehe \{licßung, welche in Ansehung der Ehen zwischen Juden und für dic d e einzelner bürgerlicher Berufsstände bestehen , werden auf gehoben. |

Die Bestimmungen über die Genchmigung der Eheschließung der Militairpersonen, Beamten, Geistlichen und Lehrer durch die Vorgt- seßten werden hiervon nicht betroffen.

F. 3. Die für Gristlihe und Civilstandsbeamte bestehenden Ver-

bote, bei der Schließung einer Ehe ohne vorherige Beibringung cinek

obrigfeitlichen Bescheinigung amtlich mitzuwirken, bleiben in Bezichung

sultat gehabt: Es haben die meisten Stimmen

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auf Bundesangehörige nur so weit in das Vorhandensein der im bürgerlichen Cherecht begründeten Voraus- sezungen der Eheschließung oder die im §. 2. al. 2 erwähnten Bestim- mungen zum Gegenstande hat.

h. 4. Die Borschriften der Landesgeseße über die Zulassung von Ausländern zur Eingehung einer Ehe finden auf Bundesangehörige feine Anwendung.

g. 5. Dieses Geseß tritt am 1. Juli d. J. in Kraft.

Die in der gestrigen Sißung des Reichstages des Norddeut- hen Bundes vorgenommene Schristführerwahl bat folgendes Re- Ummen erhalten die Abgeord- neten Forkel, v. Unruhe-Bomst, v. Seidewiß-Bitterfeld, v. Swhdning, Stumm, Evelt, Corncly und von Puttkamer-Sorau. :

Im 3. Potsdamer Wahlbezirk, Ruppin 90. d. M. bei der Nachwahl zum Reichstage Arnim-Boybßenburg in Templin mit 7950 gewählt worden.

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten.

Das Graun-Denkmal, welches in Wahrenbrück errichtet

werden soll, geht seiner Vollendung mehr und mehr entgegen. Die bronzene Büste nah Professor Hagen's Modell, ist bereits in Lauch- hammer gegossen und zu dem Granitpostamente fehlen nur noch 20 Thlr. Viele Verdienste um das Zustandekommen des Werks hat \{ der unlängst verstorbene Biograph des berühmten Kapellmeisters Friedrihs 11. der Historiograph und Professor Dr. J. D. C. Preuß (worben. Obschon bercits krank, schrieb derselbe noch im verflossenen Jahre in Bezug auf das dem Kapellmeister Graun in Wahrenbrück zu errichtende Denkmal , historische Erinnerungen über den »Tod esu«. l Bei Uebergabe des Altstädtischen Rathhauses zu Salzwedel an das dortige Kreisgericht stellte der Magistrat die Bedingung, daß das dur seine s{öne mittelalterlihe Architektur ausgezeichnete Ge- bäude und namentli au das schr zierlihe Dachreiterthürmchen un- verändert erhalten und bei künftigen Reparaturen in alter Weise wie- der hergestellt würde.

- Templin, ist am der Landrath Graf von gegen 324 Stimmen 1vieder

Kraft, als diese Bescheinigung

Eine solche Reporatur ist nothwendig geworden, und es ist daher vom Herrn Justiz-Minister Anordnung getroffen, daß das Aufreiterthürmchen nach Maßgabe des den Wünschen des dortigen Magistrats entsprechenden Kojtenanschlages wiederhergestellt werde. Das Rathhaus ist im Uebri- gen in seiner s{önen Ziegelarchitektur (Anf. 16. Jahrh.) gleichfalls hergestellt, und werden namentli die zahlreihen Wappenschilde, so weit ihre Bilder kenntlih, in ursprünglicher Weise hergestellt, während die übrigen mit passenden Wappen der Landesherren, städtischen und andern Corporationen und des mit der Stadt in alter Verbindung stehenden Adels geschmückt werden,

Die Holzschnißkunst wurde früher in Holstein mit Liebe und großem Erfolge gepflegt. Jeder Landwirth übte in den Tagen des Winters dieselbe mit mehr oder weniger Geschick. Alle Hausgeräthe des holsteinischen Bauern wurden dur die genannte Kunst verziert. Weithin bekannt wai der Holzschnißer Hans Brüggemann, von dem das mit Necht viel gerühmte Altarblatt im Schleswwigschen Dome herrührt. Tae fam jedoch diese Kunst in Verfall, und nicht blos die Kunst selbst, sondern auch die in früheren Epochen ge- schaffenen Kunstwerke wurden mißachtet. Viele der leßteren sind zu wahren Spottpreisen dem Lande entführt worden und erst ín neuester Zeit wurde das Interesse in Holstein für die gediegenen Schöpfungen, welche in so beredter Weise von der Ausdauer und dem Kunstsinn der Vorfahren Zeugniß ablegten, wieder rege. Insbeson- dere hat ; uelehor Thaulow in Kiel seit Jahren mit Fleiß und Geschi cbenso werthvolle als zahlreiche Holzschnißereien gesam- melt. Leider bleiben aber alle diese Sammlungen immer nur geringe Reste eines einst bedeutenden Reichthums. Was noch in den Kirchen vorhanden, wird jeßt ebemwohl sorgsam bewahrt und nach Bedürfniß von saci;kundiger Hand. wieder restaurirt. Auch hat diese von Alters her in Holstein geÜbie Kunst neuerdings wieder einen Jünger gefunden, der verdient, auch außerhalb seiner Heimathfkreise genannt zu werden. Es ist dieses ein unbemittelter Käthner aus Angeln, Namens Claußen, auf den eine Korrespondenz der »Spenerschen Zeitung« unlängst die Aufmerksamkeit gelenkt hat. Claußen hat vor Kurzem für cine s{leswigsche Kirche cine sog. Gedenktafel zur Erinnerung an die in den Jahren 1848—1850 Gefallenen vollendet, welche in

e ls Kunsthalle ausgestellt wurde, und allgemeine Bewunderung e,

—————_— E R

Oeffeutlicher Auzeiger.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[1027] Konkurs-Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Schroda, I. Abtheilun g,

den 23. März 1868, Abends 8 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns W. N. Jerzykicwicz in Shroda ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah- lungs-Einstellung auf den 20. März 1868 festgescßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Dr. Ert in Schroda bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 6. April 1868, Vormittags 10 Uhr, in unserem Ge- rihtsloftal hierselbst, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Winchen- bah anberaumten Termine ihchc Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines an- deren einstweiligen Verwalters abzugeben. i

Allen , welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren der anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände bis zum 11. April 1868 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbchalt hrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Vandstücken nur Anzeige zu machen.

[1028] Bekanntmachung. Der über das Vermögen des Kaufmanns Paul Zemanck in gesenberg O. S. eröffnete kaufmännische Konkurs is durch Akkord igt. Rosenberg, den 17. Márz 1868. : Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

1031] Konkurs-Eröffnung. Königl, Kreisgericht zu Merseburg. Erste Abtheilung. Den 14. März 1868, Mittags 12 Ubr. :

Ueber den Nachlaß des am 28. Februar 1868 zu Schkeudiß ver- sorbenen Fabrikanten Friedrich (August Gerhard) Ries, is der fauf- vünnische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag vorge oblungseinstellung vorläufig auf den 29. Oktober 1867 festgeseßt

q Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Fabrikant und fmann Emil Walkhoff zu Schkeudiß bestellt. ;

le Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem in „auf den 7. April d. J., Vormittags 10 Uhr, qr Areisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 9 vor dem Kommissar, Herrn jeeatichter Rindfleisch, anberaumten Termine die Erklärungen über ! Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

4

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder weiche ihm ctwas verschulden , wird aufgegeben , nichts an denselben zu verab- folgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

: bis zum 1. Mai 1868 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Änzeige zu machen und Alles, mit Vorbchalt ihrer ctwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzulicfern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken bis zum vorgedachten Tage nur An- zeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen , welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem

dafür verlangten Vorrecht i bis zum 1, Mai 1868 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemel- deten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals auf den 8. Mai 1868, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Rindfleisch, im Terminszimmer

Nr. 9, zu erscheinen. Wer seine Anmeldung scchriftlich einreiht, hat eine Abschrift Amtsbezirke seinen

derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte, Justizrath Hunger, Rechtsanwalt Weßel, Viß und Klinkhardt hier, der Justizrath Herrfurth zu Wehliß und der Rechtsanwalt Wölfel zu Lüßen zu Sachwaltern vorgeschlagen. Subhastations-Patent.

[4742] Nothwendiger Verkauf Shulden halber. Das dem Rechnungsrath a. D. Georg Christian Habenicht ge- Lebe E Alt-Thymen belegene Etablissement Bartelshoff, be- chend aus:

1) dem Bauergute vol, I. Nr. 18 des Hypo- thekenbuchs von Alt-Thymen , gerichtlich geschäßt auf der Aerparzelle vol. 11. Nr. 32 desselben Hypothekenbuchs, gerichtlich geschäßt auf dem Bruchgrundstücfe vol. Il. Nr. 40 des- selben Hypothekenbuchs, geschäßt auf. 224 Thlr. 25 Sgr. dem Wohnhause vol. 1, Nr. 42, geschäßt s E 680 Thlr. 25 Sgr.

Summa 10,355 Thlr. 20 Sgr,

8135 Thlr.

2) 1515 Thlr.

3) 4)

163 ®