1868 / 76 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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festgeseßt hat und daß diefe Dividende in Preuß. Courant gegen Rü- abe der Dividendenscheine Nr. 3 und gegen cine mit Quittung ver- chene, Namen und Wohnung des Tnhabers, sowie die Stückzahl und den Gesammtbetrag der Dividendenscheine enthaltende Designation vom 1. April d. J. ab bei unseren Hauptkassen in Berlin und Hamburg in den Vormittag®- ftunden von 9 bis 1 Uhr erhoben werden fann. Formulare zu den Designationen, in welchen die Aufführung der Nummern der Actien nicht erforderlich is, können in unseren Hauptkassen in Berlin und Hamburg unentgeltlich in Empfang genommen werden.

__ Wir bemerken dabei, daß gemäß §. 29 des Gesellschafts - Statuts die Dividenden , welche vier Jahre vom Ablauf des Jahres an, in welchem sie fällig werden, unerhoben bleiben, verjährt und der Ge- sellschaft verfallen sind. j

Berlin und Hamburg, den 26. März 1868. Die Direction.

L O L

Verschiedene Bekanntmachungen. [1033 Berliner Handels-Gesellschaft.

Die Mitglieder der Berliner Handelsgesellschaft werden hierdurch zu der am

Montag, den 27. April dieses Jahres, Nach-

mittags 6 Uhr, in der neuen Bôrse im frühe-

ren Sigzungslokale des Kollegiums der Herren

Aeltesten der Kaufmannschaft (Eingang von der Neuen FriedrichsstL.) stattfindenden

General-Versammlung eingeladen, in welcher nah Erledigung der im §. 23 des Statuts

vorgeschriebenen Angelegenheiten, als Vorlegung der Bilanz pro 1867 und Er- g. 30 und 31 des

sazwahl für die gemäß Statuts ausscheidenden Mitglieder des Ver- waltungsraths

noch über den Antrag auf Genehmigung

der Auszahlung der nach §. 52 des Statuts erst im Monat Juli fállig werdenden Divi- dende fúr diesmal vom 1. Mai ab

Beschluß gesatt werden soll. Zur Theilnahme an der General-Versammlun sind nach §. 19 des Statuts nur diejenigen Mitglieder der Gejellschaft berechtigt,

welche mindestens 20 Antheilsscheine derselben besißen.

Dieselben werden, insofern sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, ersucht, ihre Antheilsscheine unter Beifügung einer Specification ge- mäß der allegirten Bestimmung des Statuts in den Tagen

vom 20. bis 23. April e. inkl

bei der Kasse der Gesellschaft, Französische Straße 42, zu deponiren und dagegen Bescheinigungen in Empsang zu nehmen, welche als Ein- laßkarten zu der Versammlung dienen.

i Abwesende können sich nach §F§. 19 und 21 des Statuts durch Bevollmächtigte aus der Zahl der in der General-Versammlung an- wesenden stillen Gesellschaster vertreten lassen.

Berlin, den 25. Márz 1868.

Berliner Handels-Gesellschaft. (gez.) Gelpke nem. Wm. Conrad. Friedr. Gelpcke jum-

[1042] | Allgemeine Eisenbahn-Versicherungs8-Gesellschaft.

Die Herren Actionaire werden hierdurch in Gemäßheit des Y. 29

der Statuten

zur dreizehnten ordentlichen General-Versammlung auf Dienstag, den 28. April er., Nachmittags 5 Uhr, im Hause unserer Gesellschaft, Markgrafenstraße Nr. 63, 1 Treppe, eingeladen.

Die Eintritts - Karten und Stimmzettel sind daselbst von den Herren Actionairen, auf deren Namen die Actien in unseren Büchern eingetragen sind, bis zum 28. April er., Mittags 1 Uhr, in Empfang zu nehmen. Eine Vertretung ist nur zulässig, wenn der Bevollmächtigte eine \chriftlihe Vollmacht dem Verwaltungsrathe ein- reiht; auch muß der Bevollmächtigte selbs Actionair der Gesellschaft sein. (§. 33 der Statuten.)

Berlin, den 26. März 1868.

Der Verwaltungsrath. Henoch.

[1022] Arenberg'\che Actien Ge(etligal! für Bergbau und Die Herren A tiSndios Via E selschatt be h en Actionaire unserer Gesellschast beehren wir uns, unter Bezugnahme auf die §FF. 31 u. f. des Statuts, zu der am |

Samstag, den 25. April c., Vormittags 11 Uhr im Hôtel Schmidt hierselb, | stattfindenden diesjährigen ordentlichen General - Versammlung hier durch ergebenst einzuladen. Die Tagesordnung umfaßt: 1) Erstattung des Geschäftsberichtes und Vorlage der Bilanz pro 1867 9) Bericht der Revisions-Kommission und Ertheilung der Dechar e 3) Beschlußfassung Über die Verwendun des Reingewinnes pro 1867 4) Wahl von 3 Revisoren für das laufende Geschäftsjahr. i 5) Neuwahl des Berwattungsratge und Feststellung der Aus. L, g g nach §. 20 des Statuts. ssen, 23. März 1868. Der Verwaltungsrath.

[1029] Gelsenkirchener Bergwerks8-Verein. Detillieux frères & Co. Die Hierin Actionaire sind zur gewöhnlichen General-Versamm lung auf Montag, den 20. April dieses Jahres, um 3 Uhr aris, rue de la paix No. 3, eingeladen.

[1040] _ Westdeutsche Versicherungs-Actien-Bank in Essen,

In Folge des Todes unseres seitherigen Direktors, Herrn Bansi haben wir unterm heutigen Tage die Direction unserer Gesellschaft provisorisch dem Ober - Tnspektor, Herrn“ Ph. Dietßler biersel Übertragen.

Essen, den 23. März 1868. ]

Westdeutsche Versicherungs-Actien-Bank. Der Vorstand. Dr. Friedr. Hammacher.

Königliche Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn.

D 4/7 Vom 1. April d. Js. ab wird der Personen Aan bis zur Vollendung unseres im Bau begriffe nen Berliner Empfangsgebäudes nach dem hiesige

Bahnhofe der Ostbahn verlegt werden. Die Annahm und Ausgabe der Eilgüter erfolgt dagegen nach wi

De ams Vor auf dem Niederschlesisch-Märkischen Bahnhofe, st(

ivie au der gesammte Güterverkehr lediglich auf leßterem verbleibt

Die Pferdesendungen expedirt vom 1. April ab nicht mehr die Gepä

Expedition, sondern die Eilgut - Expedition in unserem neuen Güter

{uppen , die Anmeldung zur Verladung muß aber vom gedachte

Tage ab spätestens 1% Stunden vor fahrplanmäßiger Abfahrt der be

M en Qüge , mit denen die Beförderung überhaupt zulässig i

erfolgen.

n den Ankunfts- und Abfahrtszeiten unserer Züge von den Bahnhofe der Königlichen Ostbahn treten vorläufig im (lgemeine Veränderungen nicht ein, jedoh wird der Breslau-Berliner Schnellzu statt wie bisher um 5 Uhr j erst um 5 20 Uhr früh und der Sorau Berliner Lokalzug statt wie e um 10 Uhr 55 Minuten erst un 11 10 Uhr Vormittag hier eintressen

Berlin, den 19. März 1868. Königliche Direction der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

Königliche Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn. Für den Transport der Zucht- und Fettvieh-Sendungen, wel für die von dem landwirthschaftlichen Verein zu Frankfurt a, V und der süddeutschen Ackerbaugesellschaft für die Zeit vom 7. bis inf 10. Mai er. in Aussicht genommene Ausstellung nach Frankfurt a. M gesandt werden, sowie für die Beförderung der Viehbegleiter finde nachstehende Erleichterungen statt: : 1) die Beförderung des Viehs und der Begleiter erfolgt für de n Gb ohne Ausnahme zu dem vollen tarifmäßige racht\aßb, 2) der Rlidtransport des unverkauft gebliebenen Vichs erfol dagegen auf derselben Route frachtfrei, wenn: E a) dem auszustellenden Frachtbriefe der Originalfrachtbrief übs den Hinstransport beigefügt und b) auf dem Frachtbriefe von dem Ausf|ellungs-Comité besche nigt ist, daß das Vieh auf der Ausstellung gewesen und U verkauft geblieben ist i 3) den Vichbegleitern is bei der Rückfahrt die Benußun der ôle Wagenklasse resp. der Vichwagen gegen Lösung eines Fahrbille! zur 4ten L agenklasse gestattet, 4) diese Transport-Erleichterungen finden nur bis 8 Tage nah de Schlusse der E Berlin, den 23. März 1568. j Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. 1b

Wee Mit dem 1. April d. J. tritt für den Verkehr HohensigrieLauea nt zwischen Stationen der Lübe

d Büchener und Berlin-Hamburger Eisenbahnen on

seits und Stationen der Hannoverschen, Braunshw!

hen und Oldenburgschen Staatseisenbahnen ante

M \eits, ein neuer Güter-Tarif in Kraft, welcher, auf n Verbandstationen zu 5 Groschen das Stück fäuflih 0%

Hannover, den 25. März 1868. Königliche Eisenbahn-Direction. Maybach.

Das Abomiemeunt beträgt K Thlr. für das Vierteljahæ.

Alle Post - Anstalten des In- unF Auslandes nehmen FLefstellung an, für Berlin die Expedition des Königl Preußiffchen Staats-Anzeigers :

Fäger- Straße Nr. 10. (wischen d. Sriedrichs- u. Kanonierfstr) SSecvorcii r E

Sd A E”

C 76.

Berlin, Sonnabend, den 28. März, Abends

1868.

Berlin, 27. März.

Se. Majestät der König haben gestern Nachmittag um 4 Uhr dem Großherzoglich sächsischen außerordentlichen Gejand- ten und A Ks Minister, Grafen v on Beust, welcher zugleich von Jhren Hoheiten den Herzögen von Sachsen und von Anhalt, so wie von Jhren Durchlauchten dem Fürsten von Schwarzburg-Sonders8hausen und den Fürsten Reuß älterer und jüngerer Linie in der Eigenschaft eines Minister-Residenten am hiesigen Hofe beglaubigt gewesen , eine Privat-Audienz zu er- theilen und aus dessen Händen diejenigen Schreiben entgegen- zunehmen geruhet, wodur er von den gedachten Souverainen

aus seiner bisherigen Stellung abberufen. wird.

Gesetz, betreffend die Declaration der Verordnung vom 24. August 1867, betreffend das Münzwesen in den neu er- worbenen Landestheilen.

Vom 13. März 1868,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: |

Einziger Artikel. Die Bestimmung des §. 2 zu 4 der Verordnung vom 24. August 1867, betressend das Münzwesen in den neu erworbenen Landestheilen, berührt nicht das aus bestehenden Privat-Rechtsverhältnissen erwachsene Recht, Zah- lung in einer bestimmten Münzsorte zu fordern.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht Gegeben Berlin , den 13. März 1868. e. Maje er König haben Allergnädig|t g : id x Dem General-Major z. D. von Bülßings8löwen, bis- : (L. S.) Wilhelm. herigen Kommandanten von Wesel, den Königlichen Kronen- Gr. v. Bis8marck-Schönhaus en. Frh. v. d. Heydt. Orden zweiter Klasse, dem Obersten z. D. von Kracht, bis- Gr. v. Jyenpliß. v. Mühler. v. Selhow. Leonhardt. erigen Kommandanten von Wittenberg , den Königlichen {1 |

ronen-Orden dritter Klasse, sowie dem Seconde - Lieutenant Heinke im 8. Rheinischen Infanterie-Regiment Nx. 70, und dem Husaren Winter im 1. Westfälischen Husaren-Regiment Nr. 8, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen;

Den Regierungs- und Schul-Rath Wäßtoldt zu Breslau zum Geheimen Regierungs8- und vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angele- genheiten zu ernennen; ;

Den Kataster - Secretairen Voßwinkel zu Arnsberg und Müller zu Minden den Charakter als Rechnungs-Rath ; so wie

Dem Domainen - Pächter , Ober - Amtmann Wenzel zu Brachwiß den Charakter als Amts-Rath zu verleihen.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche S | Arbeiten. Der Königliche Kreisbaumeister Nath zu Elbing is zum

Königlichen Bau-Jnspektor ernannt und demselben die Lan Bau-Jnspektor-Stelle zu Danzig verliehen worden. :

Der Baumeister Neumann zu Bonn i} zum König- lichen Krei8baumeister ernannt und demselben die Krei8bau- meisterstelle für den Baukreis Euskirchen mit dem Wohnsiße in Bonn verliehen roorden.

Der Diätar Carl Ferdinand Blaeser ist als Geheimer Berlin, 28. März. Kanzlei-Secretair bei dem Königlichen Ministerium für Handel,

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg- Gewerbe und öffentliche Arbeiten angestellt worden. Schwerin ist gene C R Von i S "Se. Königliche Hoheit der Fürst von Do enas ern Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Sigmaringen hat Sich heute früh nach Dessau begeben. f Medizin Gde taten, 9

Der bisherige Kanzlei-Hülfsarbeiter Wilhelm Lietert ist als Geheimer Kanzlei-Sekretair bei dem Ministerium der geist- N Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten angestellt worden.

Geseß, betreffend die Gewährung einer Staats-Unterstüßung an die

üringische Eisenbahn-Gesellschaft für den Bau einer Eisenbahn von AOSEINOINE E / Leinefelde nah Gotha. Vom 2. März 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden SAniG 7A Preußen 2c. verordnen, mit Bezug auf das Geseß, betreffend ie Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlage - Kapital einer Eisenbahn von Leinefelde über Mühlhausen und Langensalza bis zur Landesgrenze in der Rich- Laut A vem 14. A Ba f E Zustimmung beider Häuser d

es Landtags der Monarchie; q i : aftliven Museum haben zwar noch nicht beendigt und

F. 1. Der Minister für Han! E e e E M S hat t Aufstellung der É anlangen nach wissen- wird ermächtigt , der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft zur Aud- lichen Grundsäßen noh nit vollständig orn a E i der bei Begebung ihrer Stamm-Actien Littr. B. über den hafen e ech ein Theil der Sammlungen Ir er,

etrag von 435,000 Thalern hinaus sich ergebenden Ausfälle aus A O L Ie h E ger Rd g M des Dispositions - Fonds der Eisenbahn - Verwaltung | diehen ist , es sich empfiehlt , den Besuch de Publikums eine Bäihülfe bis zum Betrage von 132,000 Thalern zu gewähren. | nicht länger auszuschließen, so sollen die Parterre - Náume

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- | des interimistischenMuseumsgeb äudes, Potsdamer- gedrucktem Königlichen Jnsiege straße 24 und Schöneberger Ufer 26 hierselb, bis Gegeben Berlin, den 2. März 1868, auf Weiteres an jedem Dienstag und Sonnabend, von

10 Uhr Vormittags: bis 3 Uhr Nachmittags, unent-

0799, A (tlich dem Qutritt des Publikums geöffnet werden, und : obi dt. Gf. v. Juenpliß. geltlich dem Zutritt des Publikums geössnet werden, und zwar u D R E zu Gde ua l a N zum ersten Mal Sonnabend, den 4. April d. J.

1665

Minifterium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. :

Bekanntmachung. Die Einrichtungen in dem neubegründeten lan dwirth-