n. im Artikel „Tüll“ hinter e des zweiten Absatzes: „gemusterter Tüll ganz aus Seide oder Floretseide (außer i Verbindung mit Metallfäden) vertragsmäßig 600 4“, 0, im Artikel „Uhrgebäuse* hinter 1a und 1b des zweiten Absatzes: evertragsmäßig 0,40 Æ*, i p. im Artikel „Uhrwerke“ hinter 2a des ersten Absatzes : „vertragsmäßig 0,40 M“, q. im Artikel „Zeug- 2c. Waaren“ i 1) unter Ziffer 1 (Waaren aus Baumwolle) hinter m: Sticke- reien „vertragsmäßig 300 4“, : i 2) unter Ziffer 4 (Waaren aus Seide oder Floretseide): hinter b: „Pojamentier- und Knopfmacherwaaren aus Seide oder Sloretseide (außer Verbindung mit Metallfäden) vertrags- mäßig 600 Æ“, hinter c: i : „Strumpfwaaren aus Seide oder Floretseide (außer Ver- bint aas mit Metallfäden) vertrag8mäßig 600 4“, inter f: ; „Bänder mit offenen Geweben: seidene vertragsmäßig 800 M, halbseidene L 450 M, seidenes Beuteltuch ¡ 600 M“, hinter h:
„Tülle, mit Ausnahme der ungemusterten, ganz aus Seide oder Floretseide (außer Verbindung mit Metallfäden) ver- tragsmäßig 600 4“, und hinter i: 5 „Waaren aus Seide oder Floretseide außer Verbindung mit Metallfäden, vorstehend unter a bis h nicht begriffen, ver- tragsmäßig 600 M“
2) Im Artikel „Getreide“ \ind unter Ziffer 1. 3. 4. 5. 7 und 8 die statistishen Ziffern dur „[*|* zu erseßen und folgende statistische Anmerkungen aufzunehmen : /
hinter Ziffer 1: *,Weizen russishen Ursprungs [+4 316a], : anderen Ursprungs [+ 316 b]“, hinter Ziffer 3: | *«Roggen russishen Ursprungs [+ 317 a], anderen Ursprungs [+ 317 b]*“, hinter Ziffer 4: „Hafer russishen Ursprungs (+ 318 a?, ar deren Ursprungs [+ 318 Þ]}*“, hinter Ziffer 5 : * „Buchweizen russischen Ursprungs [+ 319 a], anderen Ursprungs [+ 319b]“, hinter Ziffer 7: i * „Gerste russishen Ursprungs [+326 a], anderen Ursprungs [+4 326 Þb]“, hinter Ziffer 8: . * „Mais und Dari rufsishen Ursprungs (+337 a], anderen Ursprungs [+337 b]“.
Die gleihe Aenderung wie bei Ziffer 8 des Artikels „Getreide“ ist in den Artikeln „Dari*, „Mais“ und „Mohrenhirse“ zu bewirten.
3) Im Artikel „Gold“ sind folgende Bestimmungen als Ab- sâte 3 und 4 einzufügen:
»—, gewalztes \. Blech. —, gehämmertes \. Blattgold.“
4) Der Anmerkung 5 zu „Seide und Floretseide“ ist folgende Bestimmung als zweiter Absatz hinzuzufügen :
„Das fogenannte Fachen oder Fahten, wobei mebrere filirte oder nicht filirte Robseidensäden durch \{chwache Drehung lose mit einander vereinigt werden, so daß sie sih leiht wieder auseinanderlegen lassen, ohne in ihre frühere Lage zurückzukehren, ist nit als Zwirnung an- zusehen.“
9) Die Anmerkung e zu 4 bei „Zeug- 2c. Waaren“ ist durch Aufnahme des folgenden fünften Absaßes zu ergänzen : \
„Unter offenen Geweben sind solhe zu verstehen, in denen dief Entfernung von einem Kettfaden zum anderen größer ist, als die Die des Fadens selbst. Jm Uebrigen finden au bezüglih der offenen Gewebe die in der Anmerkung e zu 1 bei Zeuawaaren binsihtlih der undihten Gewebe getroffenen Bestimmungen Anwendung“.
II. Statistisches Waarenverzeihniß.
Zu den Nummern 51, 522, 535, 536, 537, 538, 939, 777, 778, 779, 780, 781, 782 und 785 ist am Fuße der Seite eine Anmerkung auf- zunehmen, wonach in den Verkehrsnahweisungen I und 11 von den Anmeldestellen der Zollsat anzugeben ist, nah welchem die betreffende Waare zur Verzollung gezogen ist.
— Das „Centralblatt für das Deutsche Reich“ veröffentliht in der Nummer 1 des XVII. Jahrgangs 1889, vom 2. Januar, die neue Deutshe Wehrordnung, vom 22. November 1888. Alle entgegenstehenden Bestimmungen, namentlich die Deutshe Wehrordnung vom 28. September 1875 und die vorläufigen Ausführungsbestimmungen zu dem Geseg, betreffend Aenderungen der Wehrpfliht, vom 11. Februar 1888, sind gleichzeitig aufgehoben.
— Der Vorstand einer Genossenschaft, nah deren Statut die Feststellung der Entshädigung im Fall einer voraussihtlich vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit den Sektionsvorständen bei voraussihtlich dauernder glei dem Genossen- schaftsvorstande obliegt, hatte das Reichs-Versicherungsamt gebeten, eine generellé Entscheidung darüber zu erlassen, unter welher Voraussezung der Sektionsvorstand seine Zuständigkeit zur Rentenfeststelung nit . mehr für vorliegend erachten dürfe, mithin die Feststellung
dem Géenossenschastsvorstande überlassen müsse. Das Reichs-
Versiherungsamt hat es indessen durch Verfügung vom 21. November v. J. (Nr. 643) abgelehnt, eine jolche Entscheidung zu treffen, vielmehr dem Vorstande überlassen, entweder in Gemäßheit der Bescheide Ziffer 333, 334, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ von 1887 Seite 137 eine Verständigung mit den Sektionsvorständen herbeizuführen, oder aber gelegentlih eine die Angelegenheit regelnde Statut- bestimmung zur Annahme zu bringen. Dieselbe würde zweck- mäßig (vergleiche Ziffer 334 a. a. O.) dahin lauten können, daß der Sektionsvorstand, sobald er eine voraussichtlih vor- üÜbergehende Erwerbsunfähigkeit niht mehr für vorliegend er- achtet, spätestens aber nah Ablauf des sechsten Monats nah dem net die weitere Behandlung der Sache an den Genossenschaftsvorstand abzugeben hat. Selbstverständlich soll hierdurh nicht etwa ein Nachprüfungsreht des leßteren hinsichtlih der bereits getroffenen Entscheidungen des Sektions- vorstandes geschaffen werden; in dieser Beziehung bleibt es vielmehr bei den in den Bescheiden 92 und 153, „Amtliche Nachrichten“ 1885 Seite 369 und 1886 Seite 74 ausgesproche- nen Grundsäßen; der Uebergang der Zuständigkeit auf das öhere Organ ist zunächst nur ein innergenossenschaftlicher organg. Jmmerhin würde aber dur eine Bestimmung der vorgeschlagenen Art das Recht des Genossenschaftsvorstandes, in den shwereren Fällen weitreihende Entschließungen "4 B. in Anwendung der 88. 7, 65 des Aa Deo eaage eßes) selbst zu fassen, wenigstens für die Zukunst gewährleistet.
— Der Vorstand einer Baugewerks-Berufsgenossenschaft hatte auf Grund des dem Normalstatut sür die Versicherungs- anstalten der Baugewerks-Berufsgenossenschaften („Amtliche Nathrihten des R.-V.-A.“ von 1887, Seite 335 8. 8) nah- gebildeten Nebenstatuts die Gewerbetreibenden, welche für ihre
Selbstversiherung Prämien zu entrihten haben, aufge- jo diese in vierteljährli en Raten an die Gemeinde- ehörde zu entrichten. genüber den Seitens einer Ge- meinbebendehe im Hinblick auf den Wortlaut der lediglih im MUGSEE CRIeIEN s Bauarbeiten behandelnden 88. 22,
es Bauunfallversiherungsgesezes erhobenen Zweifeln gegen
die Geseßmäßigkeit der obigen Aufforderung hat das Rei h s- Versicherungsamt sich unter dem 4. Juli v. J. (Nr. 644) dahin ausgesprochen, daß die in Rede stehende Aufforderung an sih in den Ÿ 2 Absaß 1 und 2, 16 Absay 3, 18 Absay 2 und 25 des Bauunfallversiherungsgeseßes- vom 11. Zuli 1887 (Reichs - Gesegblatt Seite 287) ihre Begründung findet und daß, da in dem Gesey für die Einzahlung und Erhebung der. Prämien , welhe für die Selbst- versicherung von Unternehmern zu entrichten sind, ein beson- deres Verfahren nicht angeordnet ist, diese Einzahlung und Erhebuny, wenn nicht das Nebenstatut einer Baugewerks- Berufsgenossenshaft eine abweichende Bestimmung enthält, was überall niht der ‘Fall ist, folgereht in ebenderselben Weise erfolgen muß, wie dies bezüglih der Prämien für die Regiebauarbeiter geseßlih vorgeschrieben ist. Eine solche Gleich- mäßigkeit des Verfahrens empfiehlt sih au aus überwiegenden Gründen der Zweckmäßigkeit. Es würde einerseits für die in Rede stehenden Unternehmer eine große Belästigung sein, wenn sie vierteljährlih die — meist nur erinafman — Prämien unter Aufwendung unverhältnißmäßig hoher Portobeträge an die Berufsgenossenschaft einsenden müßten. Andererfeits würde sih aber als natürliche Folge ein so unregelmäßiger Eingang der Prämien herausstellen, daß die Genossenschafts- vorstände oft gezwungen wären, die Gemeindebehör- den um zwangsweise Beitreibung derselben nach 8. 42 Absaß 1 des Bauunfallversiherungsgesezes und 8. 101 des afalvertGerunaageieges in Verbindung mit §8. 49 Absay 2 des Bauunfallversiherungsgeseßzes zu requiriren. Die Gemeindebehörden hätten solhen Requisitionen ohne Ent- schädigung zu entsprechen und könnten nur für etwaige baare Auslagen Ersay beanspruchen (8. 101 Absayß 2 a. a. O. und Rundschreiben des Königlih preußischen Herrn Handels- Ministers vom 16. April 1888, —,Amtlihe Nachrihten des R.-V.-A.“ Seite 222), während sie bei der von der Bau- gewerks:Berufsgenossenschaft jeßt gewünshten Art der Er- hebung, welche in derselben Weise wie die der Arbeiter- versicherungsprämien stattfindet, die vierprozentige Hebegebühr er- halten (Bauunfallversicherungsgeses §. 25 Absay 4). Jm Uebrigen dürfte den Gemeindebehörden dur die ihnen an- gesonnene Erhebung der Prämien für die Selbstversiherung der Unternehmer eine große Geschäftslast kaum erwachsen, da naturgemäß die Zahl der in Betracht kommenden Beitrags- pflihtigen nur gering ist und die von Leßteren zu entrichtenden Beträge hinter der Höhe der ohnedies vierteljährlih zu er- hebenden Prämien für die Ausführung von Regiebauarbeiten (88. 21 Lit. a und 22) voraus\ihtlich zurückstehen werden. Auch wird \ih das lage angögeschäft für beide Prämienarten unschwer verbinden lassen.
— Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R.: u. St.-A.“ wird Seitens des Ministers für Landwirth- \haft 2c. eine Nachweisung der in den Jahren 1889
und 1890, behufs anterweiter Verpachtung zur
öffentlihen - Ausbietun&# kommenden Domänen- vorwerke zur allgemeinen. Kenntniß gebracht.
— Der Königlich bayerishe Gesandte am hiesigen Aller- höchsten Hofe, Graf von Lerchenfeld-Köfering, ist von kurzem Urlaub nah Berlin zurückgekehrt und hat die Ge- schäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der hiesige Gesandte der Argentinishen Republik, Carlos Calvo, hat sich im Auftrage seiner Regierung mit dem Gesandtschastspersonal nah St. Petersburg begeben.
Bayern. München, 3. Januar. (W. T. B.) Jn einer heute Abend im hiesigen Nathhause stattgehabten Versammlung bildete sich ein Comité zur Veranstaltung eines Festmahls, mit welchem der Geburtstag des Kaisers am 27, d. M. im Hotel zum „Bayrischen Hof“ begangen werden soll.
Reuß ä. L. Greiz, 2. Januar. (Lpz. Ztg.) Der Prinz Otto zu Schaumburg-Lippe, Bruder der Fürstin, ist heute Mittag am e Hofe hier eingetroffen. — Der Ca des Fürstenthums ist am 24. Dezember geschlossen worden.
Oesterreih-Ungarn. Pest, 4. Januar. (W. T. B.) Das „Amtsblatt“ publizirt eine Verordnung des Unt errihts- Ministers, betreffend den intensiveren Unterricht in der deutshen Sprache auf den Gymnasien und Realschulen.
Großbritannien und Jrland. London, 3. Januar.
(A. C) Die Lords des Schayamts haben an die ver-
schiedenen Abtheilungs - Chefs im Civildienst ein Rund- shreiben gerichtet, worin es Staatsbeamten unter- sagt wird, Kandidaturen für die bevorstehenden Wahlen zu den Grafschaftsräthen anzunehmen, da die Ausübung eines solhen Amts sich mit ihren Obliegenheiten nicht ver- tragen würde. | :
Aus Frland wird Folgendes berichtet :
In Irland hat das neue Jahr mit energischen Maß- nahmen der Vollzuasregierung" gegen parnellitische Abgeordnete, welhe sich gegen das Zwangsgesetz vergangen haben, begonnen. Nachdem erst vor wenigen Tagen die Abge- ordneten Etward Harrington, Finucane und Sheehy bestraft wurden, soll jeßt gegen Dr. Tanner, Condon und John O'’Connor eine gerihtlihe UÜntersuGung eingeleitet werden, und zwar wegen Aufwiegelung von Pächtern, Gehöfte, deren frübere Pächter exmittirt worden sind, nicht in Pacht zu nehmen. Die genannten drei Abgeordneten sind aufgefordert worden, am 10. d. vor dem Straf- rihter zu ersheinen, Inzwischen haben auf dem Olphert'shen Güter- komplex unweit Gweedore in der Grafschaft Donegal Pächteraus- treibungen begonnen, denen in den meisten Fällen energischer Wider- stand geleistet wird. Die Exekutionsmannschaft besteht aus 7 bewaffneten Gerichtsvollstreckern, 150 Konstablern und 80 Mann regulären Truppen, unter Führung des Resideat Magijtrate, Mr. Bourke. Schon der erste auszutreibende Pächter, ein Grobschmied, Namens Patrick O'’Donnell, der ein kleines Gehöft in Bedlam inne hatte, leistete verzweifelte Gegenwehr. Tausende von Bauern aus allen Theilen der Grafschaft hatten si eingefunden, um der Austreibung beizuwohnen, aber sie wurden von den Soldaten zurücgetrieben und sahen schließ- lih dem Schauspiel von den hohen Felsen äus, welche das Thal, in welchem das Gehöft O'Donnell's stand, umgeben, zu. O'Donnell hatte sein Haus verbarrikadirt und er sowie 11 andere Bauern empfingen die hberanrückenden Gerichtsvollzieher und Konstabler mit einem Steinhagel aus den Fenstern des oberen Stockwerks, wodur
f
mehrere Personen, darunter der Agent des Gutsherrn, verwundet wurden. Da eine Ramme zum Einrennen der Mauern nicht disponibel war, wurden Leitern angelegt, und 6 Konstabler bestiegen dieselben, nachdem sie Bajonette auf ihre Gewehre gesteckt hatten. Die Vertheidiger empfingen sie mit Mistgabeln und Steinwürfen, in Folge dessen sie si zurückziehen mußten, nahtem mehrere mehr oder weniger erheblich verwundet worden. Scließlich wurde die Aufruhrakte vis und die Soldaten erhielten Befehl, in das N zu feuern. O’Donnell leistete nunmehr auf Zureden eines anwesenden Priesters nicht länger Widerstano und ergab si mit seinen 11 Genossen, welche verhaftet wurden. Diese einzige Ausweisung hatte fast den ganzen Tag in Anspru genommen. :
— 3. Januar. (W. T. B.) Das auswärts verbreitete Gerücht von einer partiellen Mobilisirung der englischen Flotte ist darauf zurückzuführen, daß der erste Lord der Admiralität eine Jnspektionsreise nah Fau unternahm, um sih über den Zustand und die
erhältnisse des Marinewesens zu informiren, falls überhaupt einmal eine Mobilisirung angeordnet werden sollte. Jrgend- welche, auch nur theilweise Mobilisirung der Flotte aber ist nicht angeordnet.
Frankreih. Paris, 3. Januar. (W. T. B.) Der bisherige Botschafts-Rath Gerard in Rom ist zum Gesandten in Cettinje ernannt worden.
Der russishe Botschaster, Baron von Mohrenheim, begiebt sih demnächst nah St. Petersburg, um den bevor- stehenden Hoffestlihkeiten beizuwohnen, und gedenkt erst gegen Ende Februar wieder hierher zurüczukehren.
Jn einem heute veröffentlihten Manifeste Boulanger's an die Wähler des Seine-Departements betont derselbe seine republikanishe Gesinnung und bestreitet die ihm aus parlamentarischen Kreisen zugeschriebenen dikta- torischen Absichten ; gerade diese Kreise hätten Frankreich durh Unfähigkeit, niedrige Jntriguen und ekelerregende Debatten in einen Zustand der Entartung gebraht. Das Manifest {ließt : „Jh will wie Frankreih auch die Republik, aber eine Republik, die sich auf etwas Anderes stüßt, als Ehrgeiz und Habsucht. Was können wir von Leuten hoffen, die selber einge- stehen, sih seit 15 Jahren getäuscht zu haben, und es dennoch wagen, das Vertrauen der Bevölkerung- zu fordern. Frank- reih hat heute das lebhafteste Verlangen nah Gerechtigkeit, nah Gradheit und Selbstlosigkeit. Wenn ih mit Jhnen ver- suche, Frankreih einer Politik der Erniedri ung und Ver- shleuderung zu entreißen, welhe das Land erschöpft, so heißt das für mih, dem Lande dienen. Das Vaterland ist ein Erbtheil für uns Alle, Sie müssen verhindern, daß es nur die Beute einiger Wenigen werde. Es lebe Frankreich, es lebe die Republik !“
Ruf;land und Polen. St. Petersburg, 4. Januar. (W. T. B.) Der „Russische Jnvalide“ veröffentlicht das Reglement, die Etats und die Cadres der Train- bataillone, deren Einführung in der „Nowoje Wremja““ angekündigt war. Die Bildung der neuen Bataillone beginnt am 1./13. Januar.
Jtalien. Rom, 3. Januar. (W. T. B.) Durch ein heute unterzeihnetes Dekret des Königs ist Sonnino- Sidney zum Unter-Staatssekretär im Finanz- Ministerium ernannt worden.
Serbien. Belgrad, 3. Januar. (W. T. B.) Heute Vormittag fand die feierlihe Schlußsizung der Skupschtina statt. Der Präsident derselben, Tausch a- noviß, verlas einen Ukas des Königs, in welchem der- selbe, um seiner innigen Freude über das Zustandekommen des Verfassungswerkes Ausdru zu verleihen, allen denen die Strafe erläßt, welche wegen Majestätsbeleidigung, Beleidigung der Obrigkeit und wegen Preßdelikten, sowie wegen Aus- schreitungen bei der leßten Wahl rechtskräftig verurtheilt sind oder sich in Untersuhungshaft oder in Untersuhung befinden. Um 11 Uhx erschien der König, begleitet von dem Kron- prinzen und gefolgt von einer glänzenden Suite, ließ \sih unter enthusiastishen Ziviorufen der Abgeordneten auf den Thron nieder und verlas die Thronrede. Hierauf unter- zeihnete der König die Verfassung und hielt sodann eine Nede an die Deputirten, in welcher er hervorhob, daß die neue Verfassung aus dem einmüthigen Zusammenwirken des Königs und des Volkes hervorgegangen sei, und die Hoffnung aussprach, daß dies Werk dazu dienen werde, seinem ohne dereinst ein geordnetes Staatswesen zu hinterlassen. Die Rede wurde mit großer Begeisterung aufgenommen und so- dann der Schluß der großen Skupschtina ausgesprochen. i
Heute Abend ist die Stadt glänzend illuminirt; auch die Fenster des Königlichen Palais \trahlen in festlihem Glanze. Die Thronrede machte überall einen vortrefflichen Eindruck.
Amerika. Washinaton, 2. Januar. (A. C.) Der Senat nahm heute die Erörterung der Tarifvorlage wieder auf.
Afrika. Egypten. Kairo, 3. Januar. (R. B.) Ein egyptisher Soldat, welher in Wadyhalfa aus Om- durman angekommen ist, wo er während der o neun Monate si aufgehalten hatte, berihtet: Der Ma di habe eine Streitkraft von Mann auf Dampfschiffen nah Bahr-el - Gazal gesandt. Von diesen sei ein Mann am 1. Oktober zurückgekehrt und habe von einer gänzlichen Niederlage der Derwische durch Emin Pascha gemeldet. Der Soldat fügt hinzu: Emin sei der weiße Pasha. Am 23. Oktober habe der Soldat Omdur- man verlassen, und bis dahin sei keine weitere Nachricht aus dem Süden daselbst bekannt geworden.
Zeitungsstimmen.
G De „Landes-Zeitung für Elsaß-Lothringen“ reibt :
Die Jahreswende bildet für das Reichsland auc cinen Abschnitt in der Gescggebung, Wenn wir von der am S(hluß des Iahres in Kraft getretenen Wehrordnung vom 22. November 1888, welche mancherlei Neuerungen einführt, und vom Feldpolizeistrafgeseß vom 9, Juli 1888 absehea, welches die .in zahlreichen franzöôsishen Ge- seßen zerstreuten Bestimmungen zu einem Ganzen gesammelt, gesichtet und mit den in Deutschland herrshenden Rechtsanshauungen übec den Schuß des Eigenthums. in Einklang gebracht hat, so ist es ins- besondere die Einführung der Reichs-Gewerbeordnung mit den zu deren Ausführung erlassenen Bestimmungen, welche tiefgehende Aen- derungen in eine Reihe gewerbliher Verhältnisse bringt, und daneben tritt mit 1. Januar 1889 die Verordnung vom 29. Juni 1887 in Kraft, wonach die Verhandlungen und Beurkundungen der Notare fortan _in deutsher Sprache vorzunehmen sind,
So einschneidend diese beiden Neuerungen in die bestehenden Gewöhnungen eingreifen, so sind sie doch nicht ohne allmähliche
| des Interesses derer, welche durch ihre produktive L
Norbereitungen eingeführt worden und können niht als plöglide Umwälzungen aufgefaßt werden. Was zunäht die Reihs-Gewerbe- ordnung betrifft, fo war son dur vorhergehende Geseße der Ein- führung in die für das Reih bestehenden Rechtsverhältnisse vor- earbeitet worden. }
Rechtseinheit auf dem Gebiet des Gewerbewesens bilden die Bestimmungen über den Arbeiterschuß. Diese von Rüksihten auf das Wohl d r Arbeiterbevölkerung eingeaebenen Bestimmungen waren \chon eingeleitet worden durch die Verordnung vom 18, April 1871 über das Schulwesen, welhe die regelmäßige Verwendung \chul- pflihtiger Kinder unter 12 Jahren aus\{chloß. Seitdem war der Industrie des Reichslandes reihlich Gelegenheit geboten, sih den deutschen Markt zu erschließen, und es hat \ih us der Verkehr in den neuea Absaßgebieten längst eingebürgert. Somit war jeder Grund beseitigt, um die für den Wettbewerb der reichsländischen Industrie allerdings günstigeren Bestimmungen des französischen Geseßes vom 22. März 1841, welches inzwischen in Frankreich selbst durch Geseß vom 19, Mai 1874 im Sinne der weltbeherrschenden Anschauungen abgeändert worden war, als eine ungerechtfertigte Aus- nahme noch weiter aufrecht zu erhalten. In einer Beziehung freilih ist für das Reichsland in entgegengeseßtem Sinne eine Ausnahme insofern gemaht worden, als das Reichsgeseß über die Presse vom 7: Mai 1874 und die auf den Gegenstand bezüglihen Bestim- mungen der Gewerbeordnung nicht eipgeführt worden sind. An- gesihts der französisden gegen die Zugehörigkeit des Landes zum Deutschen Reich gerichteten Bestrebungen konnten die dur die französishe Geseßgebung gebotenen Machtmittel noch nicht entbehrt werden, und kein Vernünftiger dürfte wohl erwartet haben, daß nah den Reichstagswahlen von 1887 das Deutsche Reich die Waffen, welche Frankreih zur Bekämpfung der im Innern thätigen Parteien des Umsturzes geschmiedet hatte, zum Nugen der von außen ins Inland getragenen Bewegung wegwerfen sollte. Nicht etwa, weil Deutschland dcr Nes einer Rechtseinheit abgeneigt wäre, sondern aus dem Grunde entbehrt das Neichsland noch dergleichen Rechte, die sonst im Deutschen Reich gelten, weil einerseits die herr- senden Parteien in Frankrei die Rechtsverbindlihkeit des Friedens- \chlusses von 1871 bekämpfen, und weil andererseits zur Genüge dar- ethan ist, daß der deutshfreundlihe Theil der Bevölkerung jenen Einfluß auf die Mitbürger noch nit ausübt, welcher der deutschen Regierung gestatten könnte, sich jener Mittel der Abwehr zu begeben. Im Uebrigen möchten wir noh besonders hervorheben, daß durch die neue Gewerbeordnung die Gemeindebehörden erweiterte Befugnisse erhalten haben und neue Ansätze zur Auétbildung einer Verwaltungs- gerihtsbarkeit gewonnen sind, — Fortschritte, deren Bedeutung nicht
} verkannt werden wird.
Auch die Verordnung über die Gesc{äfts\sprae der Notare in deren Verhandlungen und Beurkundungen kann nur als ein weiterer Schritt in der Richtung auf das dur das Gese vom 14. Juli 1871 und durch die K. Verordnung vom 17. September 1874 längst ab- gesteckte Endziel aufgefaßt werdez. Nachdem der der Schule ent- wachsenen Bevölkerung längst Gelegenheit geboten worden, sih die deutshe Sprache anzueignen, welche seitdem auch für die Berhand- lungen in den reihsländishen Vertretungen eingeführt worden ist, nachdem ferner seit 14 Jahren die Abgeordneten des Reichslandes im Reichstage in deutsher Sprache, sci es den Interessen des Landes, sei es dem Widerstande gegen die deutschen Bestrebungen, so oft be- redten- Auêdruck verlichen haben, war es wohl an der Zeit, die für alle anderen Zweige des öffentlihen Lebens auch in den Ausnahme- bezirken beseitigte oder eingeschränkte französische Geschäftssprache, durh deren aus\{ließlihen Gebrau die zahlreihe eingewanderte deutsche Bevölkerung vielfa geshädigt wurde, auch auf diesem Gebiet durch die deutshe Sprache zu ersetzen.
Durch diese beiden mit dem 1. Januar 1889 in Kraft getretenen Neuerungen ist ein erheblicher weiterer Fortschritt des Deutschthums in Elsaß-Lothringen gesichert. Die Bevölkerung wie deren Vertreter in den verschiedenen Körperschaften des Reichslandes werden sich wohl der Erkenntniß nicht versh[ießen, daß diese weiteren Schritte zur Sörderung der Aufgaben der deutschen Verwaltung so ernsthaft ge- meint wie unwiderruflih sind. Wenn auch nur \chrittweise, so wird do das Reichsland dur die Gesetzgebung, welche den thatsächlihen Verhältnissen nahfolgt und ihnen nicht voraneilt, in unauflöslicher
j Weise mit Deutschland verbunden und in die deutschen Einrichtungen | eingeführt werden. Es ist zu wünschen, daß die mit dem 1. Januar
fu Kraft getretenen Neuerungen dieser Erkenntniß Bahn brechen möchten.
— Das „Centralblatt für die Textil-Jndustrie“ bemerkt :
,_ Das Jahr 1888 war, soweit die Judustrie in Betraht kommt, kein Jahr glänzender Geschäfte, aber do von erfreulicher Stetigkeit ; ja man darf in verschiedenen Jndustriezweigen von einem erkennbaren Aufschwung sprehen. Im Besonderen haben die meisten Zweige der
} Textil-Industrie ale Veranlassung, mit dem verflossenen Jahre leidlich
zufrieden zu sein. Wenn hier und da über gedrüdckte Preise geklagt wird, so ifft dies eine Erscheinung, an die man \chon allzu sehr gewöhnt ist, als daß .man ihr großes Gewicht beilegen könnte. Vielmehr kann man nur immer und immer wiederholen, daß die industrielle Welt einen niedrigeren Gewinnsaß als etwas Unver- meidlibes hinnehmen und mit einem solchen rechnen muß, da die von allen Seiten hervordringende Konkurrenz; nothwendig diese Wirkung hervorbringen muß. In einzelnen Fällen, wo ein besonderer Zweig
| durh außerordentlihe Umstände unter das eee Niveau
des Weltmarktes heruntergedrückt wird, hat man ja bis auf einen ge-
F wissen Grad in den Konventionen, zuweilen auch in der Erhöhung
der Zölle Mittel gefunden, welche gewisse lokal begrenzte Uebelstände auêgleihen können; aber im großen Ganzen ist die Tendenz zur Niedrigkeit der Preise und Gewinnsäße eine durch die all- gemeinen sozialen Verhältnisse und die immer zunehmende Aus- breitung der Industrie so unvermeidlih bedingte, daß man si
E wollend oder nicht wollend damit abfinten muß. Jedenfalls sind die
Aussichten, welche das neue Jahr eröffnet, in Bezug auf die Industrie
e unseres Landes im Ganzen als zufriedenstellende zu bezeihnen, und
wenn, wie es den Anschein hat, der Frieden für die nächsten Jahre erhalten bleibt, so dürfen wir einer Periode geschäftlicher Lebhaftigkeit
J und Blüthe entgegensehen.
— Das „Deutsche Tageblatt“ äußert:
Die Verarmung Englands unter dem Regime des Man(ester- thums ist dieser Tage von keiner geringeren Autorität bezeugt worden, als von der Handelskammer in — Manchester selb! Diese nahm,
| wie ihr Lee G. H. Gaddum fkonstatirte, mit überwältigender
Stimmenmehrheit eine von dem Mitglied Hibbert verfaßte Resolu- tion folgenden Inhalts an:
„_ »Die Kammer hält dafür, daß alle Verbrau(sartikel, welche ihrem Wesen oder ihrer Art nach denen gleichen, die wir selbst hervor- bringen, und welche auf den Märkten des Vereinigten Königreichs zum Verkauf gestellt werden, mit Zöllen belastet werden müssen, in gleihein Betrage der Unkosten, mit denen sie nach Verhältniß und Oertlichkeit behaftet sein würden, wenn sie innerhalb des Vereinigten Königreichs erzeugt oder hergestellt wären.“
Der Urheber vorstehender Resolution führte zu deren Begrün- dung aus, daß die Freihandelstheorie, mit ihrer einseitigen Betonung der Interessen des Konsumenten, und Bekämpfung der Interessen des Produzenten, in England zum allgemeinen wirthschaftlichen Zusam- menbruch führen müsse, weil dessen materieller Wohlstand ausschließ- lih auf der — industriellen und landwirthschaftlichßen — Produktion
# beruhe. Daher fordert Mr. Hibbert eine Aenderung des wirth aftlichen
Regimes in Großbritannien im Sinne weitestgehender N ioung
rbe en Quell und Urgrund alles nationalen Reichthums bilden. Jm Einzelnen wies Mr. Hibbert zahlenmäßig nah, daß Englayds Ausfuhr während des Jahres 1887, vergliden mit der Ausfuhr Deutschlands, Italiens, der Vereinigten Staaten, Frankreichs, der Niederlande und Belgiens, um 3 888 081 Pfd. Sterl. zurücgeblieben sei und betonte namentlich das seit 1880 ununterbrochene Anwachsen des * deutschen Exports,
Den widtigsten Punkt in der Herstellung der -
als dessen Ursahe er den Uebergang der deutshen Wirth- \chaftspolitkk zum System des Scutes der nationalen Arbeit bezeichnete. Ohne die Zunahme des britishen Exports nah den eigenen Kolonien, im Betrag von 234 Millionen, würde nach Hrn. Hibbert der englishe Handel in etner verzweiflungsvollen Lage sein, denn der englishe Export nah den übrigen Weltländern ist um 10 846 482 Pfd. Sterl. zurückgegangen. Wenn in dem wirth- \aftlihen Regime des Landes niht sehr bald eine durchgreifende Aenderung eintrete, so sieht Hr. Hibbert für England binnen Kurzem eine Lage kommen, die es in gleihes Niveau „mit einem deutshen Staat zweiten Ranges“ (wörtlich) bringen werde.
Les — Jn der Londoner „Allgemeinen Correspondenz“ elen wir:
Der britishe General-Konsul in Hamburg macht in seinem lebten amtlichen Bericht auf das langsame, aber \tetige Wachsthum des deutschen Handels nah allen Theilen der Welt aufmerksam. Der Vorgang verdiene um so mehr Beachtung, als er in aller Stille, ohne jede läârmende Kundgebung vor \ich ginge. „Mit unbeugsamer Energie sind Deutschlands Anstrengungen auf das eine Ziel gerichtet, seinen Handel den Ausländern zu entreißen und ihn in seine eigenen
ände zu bekommen. Und der Erfolg hat nit gefehlt. Bei diesen
estrebungen hat Hamburg eine wichtige Rolle gespielt, und ih glaube, daß es troß der Zweifel Einiger und der Befürchtungen Anderer eine noch größere Rolle \pielen wird, nachdem der Anschluß an den Zollverein eine vollendete Thatsache geworden is. Wenn Großbritannien heutigen Tages noch, wie es ohne Zweifel der Fall ist, den größeren Theil des Welthandels beberrscht, so müssen seine Kaufleute und Fabrikanten ja nicht kleine Anfänge verahten. Sobald sie gestatten, daß ihre Konkurrenten sie in kleinen Märkten schlagen, so mag das Gesammtresultat am Ende unheilvoller ausschlagen, als sie es je für möglich halten möchten s
. Amtliche Nachrihten des Reihs- Versicherungs- amts. Nr. 1. — Inhalt: Amtlicher Theil. Verordnung über die Inkraftseßung des Geseßes, betreffend die Unfall- und Kranken- versicherung der in land- und forstwirth\haftlihen Betrieben be- \châftigten Personen, vom 5. Mai 1886. Vom 17. Dezember 1888. — Bekanntmachung, betreffend die von den Vorsitzenden der auf Grund des landwirthschaftlihen Ünfallversicherungsgeseßes vom 5. Mai 1886, des Bau-Unfallversiherungsgeseßes vom 11. Juli 1887 und des e S vom 13. Juli 1887 errichteten Schiedsgerichte alljährlih dem Reichs-Versicherungsamt einzureihenden Geschäftsberihte. Vom 15, Dezember 1888. — Steg vorschriften der Lederindustrie-Berufsgenossenschaft. — Rundschreiben an die Vorstände der auf Grund des Ausdehnungsgeseßes vom 28. Mai 1885 gebildeten sowie der sämmtlichen landwirthschaftlihen Beruf 8- genolieamat, betreffend den Uebergang von Rentenverpflihtungen 2c.
om 20. Dezember 1883, — R.-V -A. I. 22512, — Nachweisung über die gesammten Rechnungsergebnisse für das Jahr 1887, — ¡Bescheide und Beschlüsse.
Statistische Nachrichten.
Das No vemberheft der „Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“, welhes vom Kaiserlihen Sta- tistishen Amt soeben ausgegeben worden ist, enthält Mitthei- lungen 1) über die Bierbrauerei und die Bierbesteuerung im Etats- jahr 1887/88 und 2) über die deutshe Seeschiffahrt im Jahre 1887, sowie über den Bestand der deutschen Seeschiffe am Anfang des Jahres 1888, Außerdem giebt das Heft die regelmäßigen Monats- nachweise über den Handel, Großhandelspreise, Auswanderung 2c.
— Ueber die Bierbrauerei und die Bierbesteuerung im deutschen Zollgebiet enthält das soeben erschienene N o - vemberheft 1888 zur Statistik des Deutschen Reichs die Nachweise für das Etatsjahr 1887/88. Danach standen in dem Brausteuergebict, d. h. in dem innerhalb der Zollgrenze liegenden Gebiet des Deutschen Reichs, mit Ausnahme von Bayern, Württem- berg, Baden und Elsaß-Lothringen, 9639 Brauereien im Betrieb, gegen 9708 im Vorjahr, also 69 weniger. Dieser Rückgang erklärt \ih dadur, daß 80Brauereien, welche vorwiegend obergähriges Bier bereiteten, in Abgang und 11 folhe, welhe vorwiegend untergähriges Bier bereiteten, in Zugang gekommen sind. Im Ganzen betrug die Zahl der ersteren im Ctatsjahre 1887/88 noh 6510, die der leyteren 3129. Die Bierproduktion stellte sih auf 27 475 846 11, davon § 503 919 hl obergähriges und 18 971 927 h1 untergähriges Bier. Deglilen mit dem Vorjahre ergiebt sich ein Rückgang von 211 680 11 beim ober- gährigen Bier, dagegen ein Mehr von 1121980 hb1 beim untér- gährigen und im Ganzen eine Zunahme der Bierproduktion um 3,49%.
Zur Herstellung des Bieres wurden verwendet: 5 354 779 Doppel-Ctr. Gerstenmalz (181 110 Doppel-Ctr. mehr als im Vor- jahr), 148 385 Doppel-Ctr. Weizenmalz (— 6632), 739 Doppel-Ctr. sonstiges Getreide (— 218), 9684 Doppel-Ctr. Reis (+ 2881), 3 Doppel-Ctr. Stärkemehl 2c., 25 434 Doppel-Ctr. Zucker (+ 4239), 2398 Doppel-Ctr. Syrup (— 255) und 5833 Doppel-Ctr. sonstige Surrogate (+ 94), und sind mithin gegen 1886/87 174 260 Doppel- E Getreide und 6962 Doppel-Ctr. Surrogate mehr verbraucht worden.
Die von den Bierbrauereien erhobene Bruttoeinnahme an Brausteuer ist demzufolge von 21592 375 auf 22455 842 M4 ge- stiegen. Die Gesammteinnahme vom Bier, d. h. die Bruttoein- nahme abzüglih der Ausfuhrvergütungen und zuzüglich der Ueber- gang8abgabe und des Eingangszolls vom Bier, betrug 25 128 393 M (1129563 M mehr als im Vorjahre) oder 69,4 auf den Kopf der Bevölkerung des Brausteuergebiets.
Auch in den oben genannten, niht zum Brausteuer-Gebiet ge- hörigen 4 deutschen Staaten, in denen die Brau- bezw. Mahlsteuer als Landessteuer erhoben wird, hat sih die Bierproduktion und dem- gemäß die Einnahme aus der Bierbesteuerung gehoben. Es wurden an Bier gewonnen: in Bayern (Kalenderjahr 1887) 13704817 hl “— im Vorjahre 13 090 115 —, in: Württemberg (Etatsjahr 1887/88) 3 998 075 bl — im Vorjahre 3 305 665 —, in Baden (Steuerjahr 1, Dezember 1886 bis 30. November 1887) 1 484 477 h1 — im Vor- jahre 1 301 545 —, in Elsaß-Lothringen (Etatsjahr 1887/88) 778 413 hl — im Vorjahre 719 207 hl.
Die Gesammtproduktion berechnet sich für das deutsche Zollgebiet (ecinschl. Luxemburgs mit 92 749 V auf 47 094 377 hl gegen 45 068 030 hl im Vorjahre, dagegen der Verbrauch (nah An- rechnung der Ein- und Ausfuhr von Bier) auf 46 172 563 h] oder 98 1 pro Kopf der Bevölkerung (gegen 94,6 1 im Vorjahre). Die Bierbesteuerung ergab in Bayern eiue Einnahme von 32298 026 K E M pro Kopf), in Württemberg von 8759534 M 4,34 # pro Kopf), in Baden von 4891045 (3,03 M pro Kopf) und în den Reichslanden von - 1939165 K (124 M pro Kopf), während daselbst in den gleichen Zeiträumen vorher 30 6074 930 4 bezw. 4 323 631 4 und 1 705 260 4 aufgekommen sind. Diese Ergebnisse sollen dur die besseren wirth- schaftlihen Verhältnisse, dur die günstige Getreideernte und den ungünstigen Ausfall der Wein- und Obsternte im Jahre 1887 herbei- geführt sein. Ob auch die seit dem 1. Oktober 1887 erhöhte Brannt- weinsteuer dem Biergenuß Vorschub geleislet hat, ist noh nit mit Bestimmtheit anzugeben. i; i
Betreffs der Bierpreise wird mitgetheilt, daß sie gegen das Vorjahr von den Brauereien theilweise ein wenig herabgesetzt worden seien. Nach den geen Angaben sind beim Verkauf in Gebinden von den Brauereien abgeseßt worden: gewöhnliche obergährige Biere meist zu 8—12 M, bessere Sorten obergähriger Biere in der Regel zu 12—18 M, untergährige Schankbiere zu 14—17,5 4, gewöhnliche ee zu 16—19 Æ, bessere Sorten in der Regel zu 20—25 ür S
fellen. — Die Meßbörse für
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das preußische Staatsrecht, auf Grundlage des deut- \hen Staatsrehts dargestelt von Dr. Hermann von Swulze- Gaeverniy. Zweiter Band. Erste Lieferung. Zweite Auflage. Leipzig, Druck und Verlag vón Breitkopf u. Härtel, 1888. gr. 8, S. 282, — Die vorliegende erste Lieferung 2. Bandes der neuen Auflage des Werks konnte der Großherzogli badishe Geheime Rath Dr. von Schulze noch vor seinem am 27. Oktober v. I. plöulich erfolgten Hinscheiden vollenden. Der erste Band des nah Jahre langen Studien entstandenen Werks wurde in Nr. 150 (1888) d. „R.-A.* nach Inhalt und Bedeutung ausführlih ge- würdigt, Dem Verfasser, seit 1878 Professor des Staatôrechts an der Universität Heidelberg, war laut brieflihen Geständnissen von großem Werth, „daß auch die zweite Auflage des preußischen Staatsrehts dieselbe Aufnahme bei dem Publikum fand, wie die erste Ausgabe .. ." Den gewissenhaften Forscher veranlaßte diese Anerkennung, erhöhte Ansprüche an sih selbst zu machen, und es muß bezeugt werden, daß au dieser zweite Band, obglei in den wesentlicsten Grundlagen unverändert geblieben, denno eine zeitgemäße Umgestal- tung erfahxen hat. Der zweite Band enthält die Fortseßung des im ersten Bande begonnenen systematishen Theils, «namlich: 2. Buhh: Von den Funktionen der Staatsgewalt (Regiecrungsrecht) in drei Kapiteln: Von der Geseßgebung (S. 1—63), von der Justiz (S. 64—163), von der Verwaltung (S. 164—282). Gemäß dem auf dem Titel bereits angedeuteten Prinzip, daß das preußische Staatsrecht niht ohne das deutshe Staatsrecht begriffen und verstanden werden kann, wie au nur derjenige das deutsche Staatsrecht verstehen kann, welcher das im Jahre 1871 entstandene neue Reih in der geshicht- lih specifishen Individualität des preußischen Staats genauer er- kannt hat, sind auch in dem vorliegenden Buche sowohl die preußi- schen wie die deutshen Verhältnisse gebührend berüdcksihtigt. In dem Texte wurden die gegenwärtig geltenden Vorschriften und beste- henden Einrichtungen mit der sie begründenden Gesetzesbestimmung belegt. Die Anmerkungen bieten wiederum eine vergleihende Literatur von betreffenden Schriften aus den deutschen Staaten und selbst aus fremden Ländern wie England und Frankreih. Mit -gewohnter Sorgfalt hatte der Verfasser auch jeßt wieder alles das berücksihtigt, was während eines Dezenniums an Geseßen, Verordnungen und Literatur neu erschienen ist. So ist namentlich die neuere Gerichtsverfassung in Preußen seit dem Jahre 1878 sehr übersihtlich dargestellt. Man kann nur hoffen, daß die Vollendung dieser ersten wissenschaftlich systematischen Bearbeitung des deutshen Staatsrehts in der jetzigen, allea Anforderungen ent- sprechenden Form gesichert sei.
— Die „Deutsche Rundschau* (Berlin, Verlag der Gebr. A bringt in ihrem JIanuarheft die Fortseßung des fesselnden
omans von Osfsip Schubin: „Boris Lensky“. Einen Blick in das Seelenleben zweier Dichter gestattet sodann der von Jakob Bâcßtold mitgetheilte „Briefwechsel zwischen Theodor Storm und Eduard Mörike“. Interessant und anregend ist ein Aufsatz A 4 Sigmund Erner: „Ueber allgemeine Denkfehler“, der in einer eihe von Bei- spielen den Unterschied zwischen Instinkt und Verstand erläutert. Dieser ist nah Ansicht des genannten gelehrten Verfassers darin zu suchen, daß der Instinkt seine außerordentlichen Leistungen immer nur auf einem eng begrenzten Gebiet und in Bezug auf ein ebenso be- sränktes Ziel entfaltet, und ihm ein Ueberschreiten dieser Grenzen unmöglich ist. Diese Unmöglichkeit rühre daher, daß dem Thiere die der zweckentsprechenden Handlung dienenden Bewegungsimpulse das eine Mal zu Gebot ständen, das andere Mal aber durchaus nit; für andere Fâlle habe es diese Bewegungsimpulse gleihsam vergessen; sie und ihr Effekt ständen nicht in seinem Bewußtsein ; psyhologish gesprochen, in den leßteren Fällen existirten keine Assoziationen zwischen den vor- handenen Eindrücken und den Erinnerungsbildern jener nervösen JIm- pulse und ihrer Wirkungea. — G. Egelhaaf beschäftigt #ich eingehend mit den „Denkwürdigkeiten des Herzogs von Coburg-Gotha“*, und Vize-Admiral W. A. Berger bespricht die beabsichtigte Reorganisa- tion der obersten Marinebehörde. — Von dem weiteren Inhalt des Hefts heben wir noch H. Grimm's Essay : „Rudolf Stang's Stich des Abendmahls von L. da Vinci“, G. Cohn's biographisch2 Würdi- gung des Lord Shaftesbury und Karl Frenzel's Uebersicht der Ber- liner Theater hervor. Auch diesmal fehlt es nit an einer reichalti- gen „Literarischen Rundschau“, in welcher eine Anzabl neuer beach- tenswerther Erscheinungen des deutschen wie des ausländishen Bücher- markts berücksichtigt wird.
— In London’ starb vor Kurzem James R. Swinton, \. Zt. der beliebteste Porträtmaler der englischen Aristokratie.
— Die am 5. Januar 1889 erscheinende Nr. 2375 der „Illustrirten Zeitung“ enthält u. A. folgende Abbildungen : Deutsch-Ost-Afrika : Aus dem Kampfe bei Bagamoyo: Das Revolver- geshüß im Gefeht. — Die heilige Cäcilie. Gemälde von Friedrich August Kaulbah. — Ost-afrikanishe Küstenorte und deren Wallis, (6 Abbildungen.) — Bernhard Hammer, der \chweizerishe Bundes- präsident für 1889, — Gemüthlicher Frühschoppen. * Nah einem Gemälde von Reinh. Hoberg. — Das Treppenhaus des neuen Hof- burg-Theaters in Wien. — Auffahrt am neuen Hofburg-Theater in Wien. — Emerich Henszlmann, f am d. Dezember 1888. — Johann Hüúünfalvy, f am 6. Dezember 1888.
Gewerbe und Handel.
Bei den Abrechnungsstellen der Reihsbank sind im Dezember 1888 1428649800 e abgerechnet worden gegen 1230 357 200 6 im November 1888 und 1 267 983 700 M im Dezember 1887.
— Bericht über den Handel mit Stärke, zusammengestellt nah Mittheilungen der Vertrauensmänner des Vereins der Stärke- Interessenten in Deutschland. (Woche vom 25. Dezember 1888 bis 2. Januar 1889.) Der Feiertage wegen konnte der Verkehr in Kartoffelfabrikaten in dieser Berihtswoche, wie aus der geringen Zahl der eingelaufenen Berichte über Abschlüsse au hervorgeht, nur von geringem Umfang sein. — In Ia Kartoffelmehl wurden uns Verkäufe überhaupt niht mitgetheilt. — In Ia trockener Kartoßfel stärke sind 200 Sack zu 26 M netto Cassa ab Fabrik im Regkerungsbezirk Lüneburg und 2 Waggons zu 27 frei Ham- burg verkauft worden. — In feuhter Stärke wurden uns Ver- käufe von einer Ladung zu 13,35 , Lieferung Februar, frei Station im Regierungsbezirk Liegniß, sowie von 200 Sack an einen Händler zu 12,35 # frei Station in der Neumark, Januar-Lieferung, gemeldet, während andererseits ein Gebot von 12,15 M ab Station in der Neumark, gemacht von einer Fabrik, abgelehnt wurde.
— In der ordentlichen Generalversammlung der Königs- berger Pferde-Eisenbahngesellshaft wurde die von der Verwaltung vorgelegte Bilanz genehmigt und Decharge ertheilt. Es wurde nah dem Vorschlage des Aufsichtsraths beschlossen, 19/0 Di- vidende = 5 4 pro Aktie zu vertheilen.
___— Von der reger Neujahrs-Ledermesse berichtet die „Leipz. Ztg.“ : das Borgeshäft zur Messe blieb ruhig, wie es meist der Fall zur Weihnahtszeit ist. Die Erwartungen für das Meßgeshäft waren mäßige und der Verlauf desselben entsprah diesen Voraussetzungen. Die Zufuhren in Sohlealeder waren nicht zu bedeutend und in Prima starker und \{öner Waare blieben die Preise fast unverändert. Schwierigen Absay hatten die zur Messe gestapelten, theilweise recht untergeordneten Sortimente und mangelhaften Trocknungen sowohl in Unterleder als auch in Oberleder, während die soliden, reellen Qualitäten gern Käufer fanden. Ein Aufschwung war erfreuliher Weise auf dem Shaf- ledermarkt bemerkbar und es erzielten alaungare und lohgare Felle eine Avance von ca. 9—10 %. le U günstig war die Lage des Geschäfts für Be Kalbfelle, Brandsohlleder und Blank- leder. Jn diesen Artikeln mußten Konzessionen gewährt werden, um Abschlüsse zu erzielen. Kipse waren in anse nlihèen Mengen vorhanden und müssen zum Theil den Kommissionslägern über- wiesen werden. Besonders matt war die Nachfrage in Kalb- die Lederindustrie war “ieb-
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