1889 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

lih zwischen Vereinen, deren Zweck sich auf öffentliGe Angelegen- ten bezieht, und solchen, bei denen das nicht der Fall ift. Die öniglih sähsisde Regierung hat von Anfang an die Militärvereine als Vereine betrachtet, deren Zweck \ich. auf öffentlibe Angelegen- beiten bezieht, und sie hat sie dem Vereinsaeseß unterstellt. Die Anschuldigung, daß die Königlich \ächsishe Regierung den Militär- vereinen gegenüber nicht die Gefeße in gerechter Weise handhabe, ist deöwegen vollständig unbegründet, und“ ih weise sie hiermit auf das Mae ante zurü. (eine Herren, die Militärvereine sind nach §8. 18 des Vereins- eseßes als Korporation anerkannt worden durch Allerhöchste Ent- lliefung vom 1. Oktober 1884. Die Statuten der Militärvereine nd durch Dekret des Königlich sähsishen Minisieriums des Innern vom 19. Dezember 1885 bestätigt worden. Hierbei ist ihnen aus- @rücklih dic Genehmigung ertheilt worden, nah §. 24 des Vereins- geseßes ih untereinander zu verbinden. §. 24 lautet ;

__ Vereine, deren Zweck si auf öffentlide Angelegenheiten bezieht, dürfen nur dann Zweigvereine bilden und sih mit anderen Vereinen in Verbindung s wenn sie das Ret der Körperschaft erlangt baben und ihnen jene Rechte ausdrücklich mit ertheilt worden sind.

Diese Rechte sind den Militärvereinen ausdrütlich ertheilt worden dur das eben genannte Dekret des Königlich \ächsishen Ministeriums des Innern. ie sind also vollständig in ihrem Rechte gewesen, wenn sie sich um die Wahlen gekümmert haben.

Meine Herren, nun gebe ih Jhnen allerdings zu, daß die Sta- tuten die Bestimmung enthalten, daß die Vereine sich nicht um Politik bekümmern sollen Aber die Betheiligung der Militärvereine an den Wahlen von 1887 is} keine politishe gewesen. Es han- delte sih im Königreich Sachjen lediglich um den Kampf zwischen den Ordnungsparteicn und der Sozialtemokratie. Die freisinnige D existirt im Königrciß Sachsen nicht. Sie können cs, meine

erren, den Kriegervereinen nicht verdenken, wenn sie ih in diesem Kampfe auf die Seite der Ordnungspärteien gestellt haben, Mann für Mann ge\schlossen- gegen die Sozialdemokratie vorgegangen sind.

Der Hr. Abg. Singer hat vorhiu gesagt, die Kriegervereine ließen ihn und seine Partei kalt. Das begreife ich allerdings vollständig, daß den Hrn. Abg. Singer die Kriegervereine kalt lasscn, die Krieger- vereine wollen eben ihrerseits von der Sozialdemokratie nihts wissen, Kriegervereine und die Sozialdemokratie sind die größte Gegensäte, die si denken lassen. In Folge dessen ist es ganz selbstverständlich daß die Kriegervereine sa vorgegangen sind, wie sie im Iahre 1887 ih für verpflichtet erahtet haben, vorzugehen.

Nun, meine Herren, im dreizehnten Wahlkreise, um den es sh hier handelt, war in Frage die Kandidatur des früheren Abg. Viereck. Der größte Theil der hier anwesenden Herren hat Gelegenheit gehabt, den Hrn. Viereck in seiner Thätigkeit hier im Hause zu beobachten, und alle diejenigen Herren, die Hrn. Viereck gekannt haben denjenigen, die ihn nit gekannt haben, kann ih nur cmpfehlen, feine Reden zu lesen —, werden es für ganz natürlich erachten, daß Jeder, der Soldat gewesen ist, der feinem König, seinem Kaisei Treue und Gehorsam gesdworen hat, niht in der Lage ist, Hrn. Viereck seine Stimme zu geben. Die Herren von der Sozialdemokratie beklagen sich darüber, daß die -Krieger- vercine und die Fachvereine abweichend von einander behandelt werden. Das liegt nur an den Herren von der Sozialdemokratie selbst. Bleiben sie fcrn mit ihrer Agitation von den Fachvereinen, dann wird man die Fa@vereine in Ruhe lassen. Bevor das nicht ge\@ieht, wird man offene Augen haben müssen auf die Fachvereine und wird den Mißständen, die sie hervorgerufen haben, mit Entschiedenheit entgegentreten. E

Was die übrigen Behauptungen des Hrn. Abg. Singer betrifft, ¿. B. was er gesagt hat von der Nebenregierung, das habe i, ofen gesagt, nit verstanden. Er meint wahrscheinlih, daß dieses gewisse graue Heft, der Gegenprotest dur eine Art Nebenregierung zu Stande gekommen fei. Es szheint ihm nicht __recht zu sein, daß die Herren von dem Wahlcomité der vereinigten Ordnvngsparteien für Leipzig». ‘Land über einzelne Vorkommnisse, die bei der Wahl sich ereignet Taben, Verhandlungen mit den /Gemeindeöehörden geführt haben. «Nun, dieser sogenannte Gegenprotest ist eine reine Privatarbeit, er geht die Regierung nicht das Mindeste an. i

Was endlich die Behauptung betrifft, die Herr Singer aufgestellt Hat, daß die Wahlfreiheit mißhandelt worden sei im Königreich Sa(sen und speziell im 13. Wahlkreise, so ist diese Behauptung eine ganz ungebeuerliche, für die ein Beweis niht erbracht ist.

Abg. Zeiß: Er könne sih diesen Ausführungen nur an- \{ließen. Es sei niht das Streben der Kriegervereine, in die gegenwärtige politische Agitation einzutreten, sondern nur in Zeiten weitgehender patriotischer E eaues ihren patriotischen Sinn kundzugeben. Wenn sie si in diesem Geist anspornten, an die Wahlurne zu treten, so solle ihnen daraus wahrlih kein Vorwurf gemacht werden. Das ganze Streben der Kriegervereine lasse sich in die zwei Worte zusammenfassen: Treue gegen Kaiser und Reich, den Landesfürsten und das Vaterland und Hülfe den bedürftigen Kameraden. Nun Mie man die Kriegervereine einfach als Wahlvereine hingestellt.

Er frage, . sei es denn den e nach ihrer

Organisation überhaupt möglih, auf ihre Mitglieder eine Fon auszuüben? Könne man etwa Denjenigen, der dem ufruf nit folge, bestrafen? (Zuruf links: Man schließe ihn aus!) Das fei unrihtig. Man finde in den Statuten nicht einen einzigen Paragraphen, der ein Straf- oder E recht feststelle. Erst auf dem nächsten Abgeordnetentage solle darüber beschlossen werden. Jn einer Reihe von Fällen seien einzelne Mitglieder wegen unpassenden Benehmens ausgeschieden worden. Sie hätten aber in Folge richterlicher Entscheidung wieder aufgenommen werden müssen. Wenn von 11 000 Ver- einen wirkltih 50 Vereine fih vergangen hätten, so könne man “doch nicht wegen / solher Ausnahmen sagen, die ganzen Kriegervereine seien auf Abwege gerathen. Jhm sei es unbegreiflih, wie man Leute, die zu solhen Zwecken usammengetreten seien, die niht bloß durch Worte, jondern urch die That etwas geleistet, die uns eigentlih unser Vater- land gegeben hätten, so sharf angreife. Herr Ridert habe die Kriegervereine ganz im Allgemeinen der gefährlihsten und gesezwidrigen Wahlagitation bes uldigt. Dieje Angriffe müsse er mit der größten Entschiedenheit zurückweisen. Diese Vereine hätten eine bessere Erwähnung hier im Reichstage wohl ver- dient nah dem, was sie seiner Zeit geleistet hätten. Werde wirklih in den Vereinen Politik getrieben, so gehe man vor, aber greife nicht das ganze Ene en an. Die Vereine ätten bis jeßt sehr Ersprießliches geleistet : jeder einzelne Verein abe eine Wittwen- und Waisenkasse, eine Unterstüßungskasse, es existire ein Waisenhaus mit 60 Kindern. Hundert- tausende seien bereits an Unterstüßungen gegeben worden. Es würden daraus Millionen werden, wenn die Vereine weiter unterstügt würden. Gerade die Sozialdemokraten E, die olitishe Agitation in die Vereine zu PESgeT Be ut. Er habe persönlich gegen einen solhen Verein vorgehen müssen. Es sei ihm von großem Werth, daß Singer wünschte, daß die Vereine Politik“ trieben. “Gerade weil sie dies niht wollten, hielten sie die Sozialdemokraten fern. Die Kriegervereine verfolgten die "7 heulige Debatte mit lebhaftem ne Man werde aus “derselben erkennen, daß die Mehrheit dieses Ee ihre Zwecke billige, und sie würden sih dadur gestärkt fühlen, ihre Auf- abe weiter zu erfüllen. Jm vorliegenden all könnte der uruf der Kameraden, sich an der Wahl zu betheiligen, einen

_“‘agitatorishen Einfluß in dem behaupteten Sinne gar nicht

ausüben, und daher bitte er, die Gültigkeit der Wahl aus- Mjprecon, : j e

Abg. Veiel betont, daß die Wahlprüfungs-:Kommission durch den Bericht ein Bild der in ihr gepflogenen Verhand- lungen gegeben abe. Es hätte aber nicht festgestellt werden können, ob die Wahl in Leipzig-Land auders ausgesallen wäre, wenn wirklich alle behaupteten Thatsachen ihre Richtigkeit R Sie hätte sich deshalb für die Gültigkeit der Wahl entschieden. :

Abg. Träger: Der Abg. Zeiß habe gemeint, der ang der heutigen Debatte würde die Kriegervereine über ihre wirk- lihe Pflicht belehren. Es frage sich aber, ob das Auftreten der Kriegervereine die Wahlfreiheit verlezge und ob die Sta- tuten derselben nicht verleßt worden seien. Diese Vereine würden oft als reine Privatvereine betrachtet, was sie durhaus nicht seien, da ‘ihnen Fahnen verliehen würden und sie auch sonst eine ge- wisse militärishe Organisation zeigten. Bei der Frage, was denn Politik treiben sei, dürfe man niht mit und hinter Worten Versteck spielen. Der \ächsishe Bundes- raths-Bevollmächtigte habe erklärt, es werde niht Po- litif in den Vereinen getrieben, wenn in den Aufrufen keine Kandidaten und keine Parteien genannt würden. Hr. Zeitz meine, das Proklamiren von Treue für Kaiser und Reich heiße noch nicht Politik treiben. Die Parole für Kaiser und Reich sei allerdings eine, die in Jedermanns Herz widerhalle. Aber wenn mit ihr in den Wahlkampf eingetreten werde als Unterscheidungsmittel für eine bestimmte Partei, dann sei das wirklich Politik getrieben. Es werde mit dieser Parole au nicht allein gegen die Sozialdemokraten vorgegangen, fondern au gegen andere Parteien, Der Protest beshwere sich auch darüber, daß die sähsishe Regierung es - nicht verschmäht habe, selbst in den Wahlkampf einzugreifen durch den bekannten Erlaß vom 17. Februar 1887. Es entstehe nun die Frage, wie eine wohltemperirte Regierung sih bei den Wahlen zu verhalten habe. Nach seiner Ansicht müsse sie sich bei jedem Wahlkampf stillshweigend verhalten und mit gekreuzten Armen in einer vornehmen Haltung, wie sie einer Regierung so L anstehe, verharren. Sie finde ohnedies so zahlreiche Unterstüßung Seitens regierungsfreund- licher Parteien, daß sie sich eher über ein zu Viek als ein zu Wenig zu beklagen hätte. Man sage nun, die Regierung habe die Pflicht, falshe Unterstelungen klar zu legen, und so habe auh die sähsishe Regierung die über die Bedeu- tung des Septennats vielfah aufgetauhten falschen Gerüchte widerlegt, welche dahin gingen, als ob das Septennat die Ausdehnung der Militärdienstzeit auf sieben Jahre bedeute. Diesen Gerüchten habe die sächsische Regierung sh veranlaßt gesehen, entgegenzutreten, was auch in Preußen der Fall gewesen sei, aber hier nur von einzelnen Landräthen. Troy seiner eifrigen Thätigkeit und Beobachtung bei den lezten Reichstagswahlen seien ihm aber derartige Auslegungen der Septennatsfrage nicht vorgekommen. Er halte das Ganze für eine Legende; er möchte auch Den sehen, der die Stirn habe, mit einer derartigen Behauptung vor eine Wählerversammlung zu treten, denn die Frage des Septennats wäre voll- kommen largestellt. Das Eintreten der sächsishen Re- gierung / in den Wahlkampf könne aber zu Gunsten einer bestimmten Partei ausgelegt werden. Sie hätte besser gethan, den belreffenden Erlaß niht ergehen“ zu lassen. Auf die Thätigkeit der Wahlprüfungs-Kommission in der lehren Zeit müsse ex mit großem “Bedauern blicken. Es würden hier große Berechnungen angestellt, ob der Zuwachs von Stimmen in Folge ungesegßlicher Beeinflussungen den Ausfall der Wahl geändert hätte. Hierauf komme es aber in keiner Weise an, sondern nux auf Thatsachen selbst. Ebensowenig seien ge- lehrte und spißfindige Üntersuhungen über das, was gerecht- fertigt sei oder niht, am Plage. Wenn Beeinflussungen vor- E seien, durch welche bei einem Theil der Wähler

eängstigungen fervorgeruE würden, #0 O die Wahl- A ae ion die Pflicht, diese Thatsachen an sih zu unter)ucen. /

Staats-Minister von Boetticher:

Meine Herren ! Es liegt mir fern. mich tiefer in die Debatte über die gegenwärtige Wablprüf Anlaß, die Frage, wclche der Herr Vorredner berührt hat, über die Stcllung nämli, welche die Regierungen den Wahlen gegenüber ein- zunehmen baben, wih des- Weiteren zu verbreiten. K halte eine folhe Diskussion nicht einmal für nüßlich und edentare für entbehr- lich um deswillen, weil die Regierungen in jedem Falle das thun werden, was mit den Gesehen des Landes im Einklang steht und was ihrer Meinung nach das Richtige, Zu- treffende und Zuverantwortende is. Der Grund, weshalb ih mich zum Wort gemeldet habe, liegt in demjenigen Theil ‘der Ausführungen des Herrn Vorredners, welcher si Zu den Erlaß des Königlich fätsishen Herrn Ministers des Innern vom 17. Februar 1887 bezieht, worin eine Richtigstelung des Gerüchts vorgenonimen ist, daß es der Regierung bei dem fogenannten Septennat darauf ankomme, die Dienstzeit bei der Fahne auf 7 Jahre zu verlängern. eine Herren! Jch kann den Eifer, mit welchem der Herr Vor- redner gegenüber dieser Richtigstellung M ist, wirklich ni@t verstehen. Darüber ist doch jeder Verständige im Lande klar, daß die Thatsache, die berihtigt werden sollte, cine unrichtige war; darüber konnte doh Niemand, der den Verhandlungen dieses Pres über das Septennat gefolgt ist oder auch aur oberflächlich die

reßstimmen darüber gelesen hat, in Zweifel fein, daß es bei dem

eptennat auf eine Denangeruos der Dienstzeit überhaupt nit ab- gesehen war. Wenn aber eine Regierung den Anlaß nahm, aus den Gerüchten, die ihr zugekommen waren, eine Berichtigung eintreten zu lasen, so glaube ih, müßte avch der Herr Vorredner, der do gewiß auch das Streben nah Wahrheit für \ch in Anspruch nimmt, dieser Regierung nur dankbar sein, daß sie das Volk niht im Dunkeln läßt über angebliche Absichten, die ihr untergeshoben werden.

Uber, meine Herren, ih. kann dem Herrn Vorredner au weiter sagen, daß in der That ein zwingender Anlaß dazu vorlag, eine folhe Berichtigung eintreten zu lassen, und ih kanr. ihm das sagen auf Grund meiner amtlichen Erfahrungen. Es sind nämli damals gerade an den Herrn Reichskanzler und an mich persönlich D As did

en

gelangi, von ciner mas ich es ganz genau, cs war aus einem hannovers

Wahlkreise im Wege einer Postkarte, worin gefragt war, ob das wohl wahr wäre, daß der Kaiser und der Kanzler nun die Leute 7 Jahre bei der Fahne belassen wollten; diese Behauptung werde verbreitet, fie fânte sih auch in Wah!flu blättern, und das könnte doch unmöglich wahr sein, denn wenn das wahr wäre, dann könnte man allerdings nicht sür solhe Leute stimmen, die die Regierung auf diesem Wege unterstüßen wollten, Meine Herren, die Anfrage war a!fo von Jemand ausgegangen, der sh nit eingehend mit den Vorgängen dieses Hauses und mit den Vorgängen und der Geseßgebungspolitik beschäftigt hatte und der sich nun plöglih der Behauptung gegenüber sah: man will hier die Dienstpfliht auf 7 Jahre verlängern. Da habe ih allerdings auch die Anregung zu einer Berichtigung gegeben, Ich habe nicht allein diesem Fragesteller geantwortet, sondern habe auch dafür gesorgt, daß in der Presse eine RichtigsteUung jener Behauptung vorgenommen ist. Wenn nun einzelne egierungen Ver- anlassung genommen haben, amtlich die Richtigstelluns zu be- wirken, so n ih îin der ubt . Stande, zu verstehen, wie darin ein Eingriff in die Wahlfreiheit gefunden

- recht,

- überwiesen zu werden mit dem Wunsch, Remedur zu scha | Interesse für . die

ung einzulassen. Ich habe auch gar keinen | beme i ( - ex von der Wiedereinbringung seines Antrages nur deshalb

- der Sozialdemokraten und

werden kann, oder wie darin eine Ueberschreitung der Befugnisse der Regierung zu erblicken sein sol. Es ist das weiter nichts als die Richtigstellung einer entweder böswillig oder fkulpyos in diesem Falle wahrsheinlich böswillig verbreiteten Thatsache, und diese böswillig verbreitete Thatsahe zu be- ribtigen, enthält nicht allein feine Ueberschreitung der

Befugnisse, sondern ist ein sehr verdienstlihes Werk. Sollte in künf- -

tigen Fällen Aehnliches wieder vorkommen, \o glaube ich, werden die Regierungen recht thun und weise haudeln, wenn sie auf demelben Wege vorgehen, wie sie bei den leßten Wahlen vorgegangen waren.

Abg. Freiherr von Huene beantragt die Zurückverweisung der Wahl an die Wahlprüfungs-Kommission.

Abg. Freiherr von Friesen: Es sei hier kaum jemals ein Protest vorgekommen, der so leichtfertig abgéfaßt gewesen wie dieser. Die 83 Punkte desselben enthielten nichts als Klatsch. Und dieser Protest finde gerade die Unterstüßung des Herrn Singer, dessen Partei einen grenzenlosen Terrorismus. bei den Wahlen geübt habe. Die sozialdemokratishe Partei shicke in Sacsen in jede andere ahlversammlung junge Leute, um dieselbe durh Lärm zu stören. Das sei eine völlige Nichtahtung der Wahlfreiheit. Der Terrorismus der Regierung gegen die Wähler, von dem in dem Wahl- protest die Rede sei, sei in keiner Weise bewiesen. Eine jolche Behauptung enthalte nur eine Beleidigung für das deutshe Volk. Die Wähler hätien bei ihrer Stimmabgabe nur ihrem nationalen Fühlen Ausdruck geben wollen. Wenn man immer davon rede, daß die Wahlen von 1887 ein Angst- produkt seien, so untergrabe man damit das allgemeine Wahl- und wenn man sage, daß die Wähler sich von Agitatoren verführen ließen, dann stelle man ihnen das Zeuguiß:

politischer Unreife aus. Der Druck und die Beeinflussung der

Wähler gehe vielmehr von der sozialdemokratishen Seite aus. Das Wahlresultat in Leipzig-Land sei ein Protest gegen das

anze Treiben der Sozialdemokratie. Das deutsche Volk habe

eine Lust, Leute zu wählen, die bei den Wahlen aus Frank- reih unterstüßt würden. Aus. dem Kassenberiht auf dem St. Gallener Kongreß sei zu ersehen, daß der sozialdemokra- tischen Wahlkasse aus Frankreih 52 907 6 zugeflossen seien. Auch gegen die Adresse der französischen C e worin diese den deutschen Sozialdemokraten danke, daß. sie die Mittel zu einem Kriege gegen Frankreih nicht be- willigt hätten, sei die Wahl ein Protest. Das seien die Gründe, warum das sähsishe Volk keinen Sozial- demokraten gewählt habe. Die Proteste verfolgten allein den Zweck, den Wählern Lust und Liebe an den Wahlen zu verderben. Wenn in dem Wahlkreise Leipzig:Land noch 6000 Wähler ihre Stimme nicht abgegeben hätten, so set dieses geschehen, weil sie sich vor dem Vorwurf der Mhangige keit Seitens der Sozialdemokratie fürhteten. Nur zur Ab- wehr gegen diesen Terrorismus habe sich in Sachsen das Kartell gebildet. Wie die kommenden Wahlen ausfallen würden, sei unbestimmt; eines aber wisse er, die Krast und Tüchtigkeit des deutshen Volks, die unter den Fürsten wie wie in dem Arbeiterstande vertreten sei Und das ganze deutsche Volk durchziehe, werde auch die Krankheit überwinden, die sich Sozialdemokratie nenne.

Abg. Freiherr von Huene: Die Debatte habe gezeigt, daß das Haus zu einem formellen und materiellen Beschluß auf Grund des oorliegenden Materials niht wohl gelangen könne... Er stelle deshalb den. Antrag, diese Wahl nochmals in die Wahlprüfungskommission zurückzuverweisen. Daß die Kom-. mission zu viel gerechnet habe, sei kein Vorwurf für sie, sondern es sei vielmehr ihre Pflicht, in jedem einzelnen Falle zu prüfen, welchen Einfluß derselbe auf das gesammtè Re=

sultat haben würde. Unter den- Punkten, die der Abg. Ridert _no näher untersucht wünsche, befinde sih eine ganze Anzahl "von solchen, die eine Untersuhung nah seinem Dafürhalten. niht mehr bedürften. Es , dürften etwa zehn. davon übrig. bleiben, die einer weiteren Erörterung zu unterziehen seien. Mehrexe Punkte seien jedenfalls geeignet, dem : zu sassen.

en. ein,

Abg. Rickert (persönlich) verwahrt sich dagegen , iriegervereine zu besißen. "Er habe viel- mehr das Gegentheil in feiner Rede ausdrüdclih erklärt.

Abg. Rintelen bemerkt gegenüber dem Abg. Singer, daß

absche, weil bei der gegenwärtigen Zusammenseßung des Hauses keine Aussicht fei, einen derartigen Antrag durc{hzu- bringen und exr bei einer so wichtigen Angelegenheit eine leere Demonstration vermeiden wolle. ,

Abg. Bebel: Die Behauptung des Abg. von Friesen, daß über 50 000 6 aus Frankreih an den Wahlfonds der sozial- demokratischen Partei geleistet worden seien, sei unwahr. Die Summe beziehe fih auf das Ausland überhaupt. Weit über 40/000 6 davon feien aus den Vereinigten Staaten von deutschen Landsleuten gekommen, der Rest aus der Schweiz. Aus Frankreich habe man im Ganzen leider nur 300: Fr. er- halten ; ungefähr ebenso viele Tausende hätten die deutschen Sozialdemokraten dafür den dortigen Sozialdemokraten zu ihren Wahlen gefchickt; sie ständen auf demselben prinzipiellen Standpunkt und unterstüßten sich ohne Rücsiht auf das Vaterland. / :

Abg. von Friesen: Er könne zugeben, daß erx si darin

eirrt habe, daß die 50000 4 allein aus Frankreich. ge- ommen seien; aber jedenfalls seien sie aus dem Ausland ge- kommen; und der Abg. Bebel hätte die 50 000 „/6 auch ge- nommen, wenn sie aus Frankreich gekommen wären.

Der Antrag Huene wird gegen dieStimmen des Centrums, Freisinnigen, fowie der Abgg. Retemeyer und Hildebrand abgelehnt, desgl. der Antrag Riert, und gegen dieselbe Minderheit die Wahl des Abg.- Göß für

gültig erflärt. / : Schluß 53/, Uhr. Nächste Sißung Freitag 1 Uhr.

Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 24. Inhalt: Aktenstücke und Aufsäße: Urkunden zur Geschichte des Postwesens" im Elsaß. Tauben- und Raketenpost in den Freiheitskriegen. Geschichtlicher Gntwidelungsgang des elektrisGen Telegraphen (Schluß), Vas niederländische Post- und Telègraphenwesen im Jahre 1886. Kleine Mittheilungen: Das Pacifickabel. —_ Eisenbahnen in Sibirien. Eine Eisenbahn zur Durchquerung Süd-Amerikas. Der ias 8vertrieb in Jtalien. Zahl der Postämter in den ôsterreihishen Kronländern. Literatur des Verkehrswesens : Ludewig, Dr.: Ueber den rechtlichen Charakter der dur die neuere

. Entwickelung der Elektrizität hervorgerufenen Verträge und ihr Ver-

hältniß zum preußischen Stempelgeseße vom 7. März 1822 (A. Gold- \chmidt's Zeitschrift für Handelsrecht, Bd. XYXV, S, 14 bis 36), F. Meili, Dr.: Das Recht der modernen Verkehrs- und Transport- anstalten. Ein Grundriß. Leipzig, 1888. Zeitschriften-Ueberschau,

Steckbriefe und Untersuh

Ug SaGen. : wangsvollftreckungen, AusgevoLe, orladungen u. dergl.

L. 9 L erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlihen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger. || naire

Verschiedene Bekanntmachungen,

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[52943] Stebrief.

Gegen den unten beschriebenen Handelsmann Louis Wassermann, früher in Berlin wohnhaft, jept unbekannten Aufenthalts, welher sich verborgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen Betrugs in den Akten I. IV. d. 1165, 88 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter- suchungs-Gefängniß zu Berlin, Alt-Moabit Nr. 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 5. Januar 1889. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

Beschreibung: Alter 32 Jahre, Größe 1,72 m, Statur kräftig, Haare braun, Stirn hoh gewölbt, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen dunkelblond, Augen hellbraun, Nase kurz und stumpf, Mund ge- wöhnlih, Zähne unvollständig, Kinn oval, Gesicht länglih oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts. Kleidung: brauner Sommerüberzieher, dunkler klein- farrirter Jaquet-Anzug, Jer ilzhut, Gummi- zugstiefel, trägt mit Vorliebe Stehkragen. Besondere Kennzeichen: trägt Brille.

[52944] Steckbriefs-Erneuerung.

Der gegen den Kommis Heinrich Kefßler wegen wiederbolten Diebstahls und Unterschlagung in den Akten V. R. I. 165. 84, unter dem 12, April 1884 erlassene StecLbrief wird erneuert. j

erlin, Alt - Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 8, Januar 18839. j Königliches Landgericht I. Untersuchungsrihter ‘e Johl.

[52942 ] : Der hinter dem Schmiedegesellen Ernst Runge unterm 7. Januar 1887 in Stück 16 unter 52006 erlassene Steckbrief wird erneuert. M. 29/86. Waldenburg, den 4. Januar 1889, Der Staatsanwalt.

[52941]

Die hinter Hugo Robert Zander und Genossen unterm 1. Oktober 1882 in Nr. 246 pro 1882 dieses Blattés erlassene, unterm 1, Oktober 1884 und 12. Mai 1888 erneuerte ofene Strafvollstreckungs- Requisition wird bezüglih des Carl Adolf Paul Hôpe zurückgenommen.

Landsberg a. W., den 31, Dezember 1888.

Der Königl. Erste Staatsanwalt.

[52945] Veschluf:.

Dem Antrage der Kaiserlihen Staatsanwaltschaft entsprechend, wird die durch Beschluß hiesiger Stelle vom 11. August d. J. gegen den Musketier Adolf Vincenz Beck der 2. Compagnie Osftfriesishen In- fanterie-Regiments Nr. 78, geboren am 16. Juli 1866 zu Gewenheirn, wegen Betrage von 3000 Æ angeordnete Vermögensbeschlag- nahme wieder aufgehoben, da der Angeshuldigte X. Beck inzwischen zu seinem Truppentheil zurück- gekehrt und dnrch das Königliche Gericht der 19. Di- vision vom 6, Dezember l. J. wegen Fahnenflucht im Komplott mit Versegung in die 2, Klasse des Soldatenstandes und einem Jahre und 6 Monaten Gefängniß bestraft worden ift.

- Gleichzeitig wird die Veröffentlihung dieser Wiederaufhebung außer im Deutschen Reichs- Anaeger in der- Neuen Mülhauser Zeitung an- geordnet.

Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last.

Mülhausen, den 20. Dezember 1888.

Kaiserliches Landgeriht, Strafkammer.

gez. v. Baerenfels, Hoppe. Zeitschel.

i Zur Beglaubigung :

(L, S8.) Hedckelmann, Landgerichtssekretär.

M

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[47735] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der zu Neumark domizilirten Sparkasse des Kreises Löbau, Nr. 66 (alte Num- mer 268), ausgefertigt über eine am 22, Mai 1876 emahte Einlage in Höhe von 138,45 4, für die

inorennen des Goralski aus Trzczyn, wird hier- dur auf den Antrag des Berechtigten, Arbeiters Victor Goralski aus Trzczyn, aufgeboten.

Es ‘werden hierdurch_ alle Diejenigen, welche auf das bezeichnete Sparkassenbuch Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben bei dem unter- zeihneten Gericht, und zwar spätestens in dem am 2. Juli 1889, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle (Zimmer Nr. 14) anstehenden Auf- gebotstermine anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Neumark, den 3. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht.

[30066] Aufgebot.

Auf Antrag

1) des Restaurateurs Ernft Meyer zu Hannover,

2) des Kutschers Heinrih Bütefisch daselbst,

s wirt der Jnhaber

* ad 1) des auf den Namen des Antragstellers aus- reo Sparkassenbuhs Nr. 54320 der Kapital-

ersiherungs-Anstalt zu Hannover über 574 4 46 s,

ad 2) des auf den Namen des Antragstellers aus- (ellen Sparkassenbuhs Nr. 83449 derselben An- talt über 102 #4 55 S

aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 2. April 1889, Mittags 12 Uhr, anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Ge- richte ‘anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er-

folgen wird.

Hannover, 7. September 1888. Königliches Amtsgericht. 1V b. ; gez. Jordan.

Ausgeserti t und veröffentlicht :

(L. 8, Schütte, Gerichts\hreiber Königlichen Amtsgerichts.

ahnenflucht bis zum’

[53234] Aufgebot

behufs Kraftloserklärung einer Urkunde.

Auf n befundenen Antrag der Wittwe des Landmanns Philipp Sebastian Mahlstedt, Dorothea, geb. Poggendiek, hierselbst, wird der unbekannte In- aber des Einlegebuhs der Sparkasse hierselbst, Nr. 12458, am 2. November 1878 auf den Namen „Philipp“ Mahlstedt“. mit einer Einlage von é 2000,— eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von 4493 4 50 „5 nachweisend, hiermit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Verfahren auf

onnabend, den 13. Juli 1889, Mittags 12 Uhr, anberaumten, unten im Stadthause hier- selbst, Zimmer Nr. 6, stattfindenden Termine unter Anmeldung seiner Rechte die gedahte Urkunde hier vorzulegen, widrig2znfalls leßtere für kraftlos erklärt werden soll.

Bremen, den 9. Januar 1889.

Das Amtsgericht. (gez.) Völckers Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.

[30036]

Die Kaiserliche Ober-Postdirektion in Braunschweig hat das Aufgebot zweier gerichtlichen Urkunden vom 24, November 1842 und 3. September 1850 über 750 46 und 1350 X zu Lasten des Karrenführerhofes No. ass, 51 in Bündheim und zu Gunsten der vor- maligen Herzoglihen Post: Direktion bezw. der Her- zoglihen Eisenbahn und Post-Direktion zu Braun- schweig beantragt.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 21. März 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem untcr- zeihneten Gerihte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls. solhe dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstückes gegenüber für kraftlos erklärt werden sollen.

Harzburg, den 6. September 1888,

Herzogliches Amtsgericht. Thielemann,

[50181] Aufgebot.

Die Ehefrau Georg Ortenbah, Lina, geb. Westhof, verwittwet gewesene Ehefrau K. F. D. Wüst, zu Weßlar, hat das Aufgebot der Urkunde über die im Grundbu} von Ebhringshausen, Band IV. Artikel 195 Blatt 45 auf Flur 11 Nr. 2056/389 und Flur 11 Nr. 2176/389 für den verstorbenen Kaufmann Karl Friedrich Wüst zu Ehringshausen eingetragenen Forderung vom 7. Fe- bruar 18E6 über 180 Thaler oder Fünfhundert vierzig Mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 20. März 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbéraumten Auf- ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur-

nde vorzulegen, Was die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Ehrivgshausen, den 10, Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht.

[52961 Aufgebot. Auf Antrag der nachbenannten Eigenthümer, welche glaubhaft gemacht haben, das Eigenthum der daneben bemerkten Grundstücke erworben zu haben: A. des Königlich Preußischen Eiseubahn- fiskus zu Hannover, bezügli folgender Grundstüde: Wiese im Heidberge, Plan Nr. 153/1534 u

2) Garten daselbst zu .

3) Weg daselbst u... 5 Trift daselbst u... 5) Aderplan daselbst Nr. 150/154 6) Wiese daselbst 7) Garten daselbst . 5 Ader daselbst, Plan Nr.154/157 9 e lanNr.158/161 10) Acker daselbst, Plan Nr.162/165 11) Aer daselbst, Plan Nr.168/170 12) Ader daselbst, Plan Nr.169/171

lha2%a 3 qm,

B. der Gemeinde Neuhof, bezüglich folgender in der Orts- und Feldlage von Neuhof belegenen Grundstücke: : N of und Baustelle, Plan Nr. 29 zu 1,67 a, 2) Garten, Plan Nr. 28 zu 2,29 a, 3) Ader, der Heidberg am Pfingstrasen, Plan

Nr. 163 zu 1,4467 ha, 4) Ader daselbst, Plan Nr. 164 t 0,3837 ha, C. begliglich der einshürigen Wiesen bei den

Rosenteichen, Walkenrieder Forftgemarkung,

1) des Hülfsbah irte N Üfbert Kl th, Planstück e ahnwärters Albert Klapproth, Plan Nr. 483 zu 10,84 a, D Webers Friedrich Krauel, Planstück Nr. 482 zu 10,84 a, 3) ‘der Ehefrau Caroline Ziegenbein, Planstück Nr. 487 zu 10,84 a, 9 des Webers Heinrih Kopf, Planstück Nr. 469 I) bes ‘Stellmachers Friedri Kober, Planstück es Stellmachers Friedr ober, Plan Nr. 488 zu 10,84 a, 6) des Stellmachers August Kober, Planstück v ere zu SCUA Koblbas es miedemeisters Kohlhase, h) ‘des Webers” August Bliedung, Planstüd es ebers Augu edung, anftü Nr. 467 zu 10,84 a, und : 9) des Alermanns Louis Lauenstein, Planstücke Nr. 474 und 475 zu je 10,84 a,

D. bezüglich der in der Ortslage von Neuhof an der Neuhof—Sachsaer Chaussee belegenen Grundflächen :

1) des Ackecrmanns Christian Neumeyer vor seinem Hause No, ass. 21 zu 5 Ruthen 58 uoFuß,

2) des Eisenbahnarbeiters Carl Ewald ror seinem Hause No. ass, 22 zu 4 Ruthen 73 Qu.-Fuß,

3) des Webers Heinrih Kopf vor seinem Hause No. ass. 23 gu 4 Qu.-Ruthen 48 Qu.-Fuß,

4) der Ehefrau Caroline unen vor ihrem Hause No. ass. 24 zu 4 Qu.-Ruthen 69 Qu.-Fuß,

5) des Webers Eduard Jünemann vor M

NnSBP| oos |

Hause No, aas, 25 zu 7 Qu.-Ruthen 4 Qu.-Fuß, 6) des Ackermanns Heinrih Kleemann vor seinem Hause No. ass, 26 zu 7 Qu.-Ruthen 4 Qu.-Fuß,

Planstück | d

7) des Stellmachers Friedri Kober vor seinem Hause No. ass. 27 zu 7 Qu.-Ruthen 3 Qu.-Fuß,

8) des Hülfsweichenstellers Leopold Ewald vor seinem Hause No. ass, 28 zu 7 Qu. - Ruthen 72 Qu.-Fuß,

9) des Aderknechts Robert Thomas vor seinem Hause No. ass. 29 zu 12 Qu.-Ruthen 16 Qu.-Fuß,

19) des Stellmachers August Kober vor seinem Hause No. ass. 30 zu 9 Qu.-Ruthen 70 Qu -Fuß, _ 1h) es Gastwirths Guftav Becker vor seinem Hause No. ass. 37 zu 99 Qu.-Fuß,

12) des Hufschmieds Friedri Kohlhase vor seinem Hause No. ass. 17 zu 9 Qu.-Ruthen 58 Qu -Fuß,

13) der Gemeinde Neuhof vor dem Gemeinde- Badchause zu 10 Qu.-Ruthen 94 Qu.-Fuß,

14) des Bahnarbeiters Albert Klapproth vor seten “n No. ass, 15 zu 8 Qu. - Ruthen

u.-Fuß,

15) des Tischlers Friedrich Thamas vor seinem

Hause No. ass. 13 zu 7 Qu.-Ruthen 28 Qu.-Fuß,

uid 16) des Webers Ludwig Hasselbart vor seinem Haufe No. ass. 41 zu 4 Qu.-Ruthen 83 Qu.-Fuß, werden alle Pielenlten, welche Rechte an den vor- bezeichneten Grundstücken zu haben vermeinen, auf- gefordert, solche spätestens în dem auf den 16. April dies. Jrs., Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerichte angeseßten Aufgebotstermine an- zumelden unter der Androhung des Rechtsnachtheils, daß nach Ablauf der Frist die Antragsteller als Eigenthümer im Grundbuche eingetragen werden sollen, und daß derjenige, welcher die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundftück erworben hat, nit mehr geltend machen kann. / Walkeuried, den 7. Januar 1889, Herzoglihes Amtsgericht. Voges.

[52965] Bekauntmachung. Stiftung „Jda Jäger“. Etwa vorhandene bedürftige Glieder von Stam- mesnachkommen der Stifterin, Fräulein Ida Jäger, gestorben zu Nymwegen, werden gemäß §8. 7 des

17. August 1885 Statuts vom 16, November 1885 aufgefordert : bis

zum 15. März 1889 bei Vermeidung der dies- jährigen Ausschließung bei dem unterzeichneten Amts- geriht ihre Ansprüche auf die stiftungsmäßigen Er- ziehungs8gelder anzumelden und zu begründen. Jserlohu, den 2. Januar 1889. Königliches Amtsgericht.

[52964] Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der am 20. Juni 1830 zu Geestendorf geborene Johann Hinrih Meyer, Sohn des Bauköthners Diedrich Meyer zu Geestendorf und dessen Ehefrau Lucie, geb. Voß, ist vor längerer Zeit nah Amerika ausgewandert, die hierher gelangten Nachrichten über sein Fortleben beziehen sich nur auf die Zeit vor dem 11. Dezember 1878,

Auf Antrag seiner Schwester, der Wittwe des weil. Seelootsen Johann Stelljes, Margarethe (Fhristine, geb. Meyer, zu Geestendorf wird der vorgenannte Johann Hinrich Meyer aus Geestendorf aufgefordert, sich bei dem unterzeihneten Gerichte spätestens in dem auf den 19. März 1890, Vor-

.| mittags 10 Uhr, anberaumten Termine \chriftlich

oder persönlih zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten be- M Erben - oder Nachfolgern überwiesen werden wird.

Zuglei werden Alle, welhe über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können , zu deren Mittheilung, und für den Fall der demnähstigen Todéserklärung alle etwaigen Erb- und NaWfolge- berechtigte zur Anmeldung ihre Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß im Nig@htanmel- dungsfalle auf sie bei der Ueberweisung des Ver- mögens des Verschollenen keine Rücsiht genommen werden soll. é

Geestemünde, 7. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht. II.

[52963] Aufgebot eines Verschollenen.

Der am 7. Juli 1857 zu Wahlhausen geborene prieus Wilhelm Stallknecht, Sohn des Weiß- inders Ludwig Stallkneht, ist am 30. Juni 1872 nach Amerika ausgewandert. Derselbe wird auf Antrag seiner Schwester, Köchin Louise Stallkneht zu Hannover, aufgefordert, sich bei uns spätestens in dem am 6. November 1889, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 13, vor uns anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird.

N O im Eichsfeld, den 31. Dezember |-

Königliches Amtsgericht. 4. Abtheilung.

[52962] TUCALRa Gs: :

Auf Antrag des Oekonom Bernhard Mensing hier wird dessen Bruder, der am 23. Oktober 1828 hier geborene Friedrich Anton Mensing, welcher seit dem Jahre 1863 verschollen ist, aufgefordert, si spätestens im Aufgebotstermine am 6. November » J:- Vorm. 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Werl, den 4. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht.

[52973] ceiddel dei ade mg Durch E: vom 28. Dezember 1888 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche des dem nee Martin Juisei zu Juwendt gebörigen Grundstücks Juwendt Nr. 21 Abth. II1. r. 2 für die Geshwister Marie und Urte Kuischieß aus dem Erbrezeß vom 19. Juni 1869 zufolge Ver- [Agung vom 23. Juni 1865 eingetragenen 1090 Thlr. findung no gültig, nach Löschung von 750 M von dem Antheil der Marie Kuischieß und Um- \chreibung der übrigen 750 (A der Marie Kuischieß au iu Kuischieß, auf 2250 # für Urte Kuischieß, gebilde \ a, aus einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 19. Juni 1865,

b. einem angehefteten Hypothekenbrief, auf wel- chem die Eintragungsformel wegen der für Marie und Urte Kuischieß eingetragenen 1000 Thlr., die Lösung von 750 „& der Marie Kuischieß die Umschreibung der andern 750 4 der Marie Kuischieß auf Urte Kuischieß, der Vermerk über die ßleicieitig vor dieser gol : der Post Abth. II1. Nr. 4 bewilligten Vor- rechtseinräumung und der Vermerk: „Noch ültig über 2250 Mark“ geseßt ift,

für Fraftlos erklärt. Labiau, den 28. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht.

[52970]

In Sagwen betreffend das Aufgebot des Hypo- thefkendokuments über die auf dem Grundstü des Heinrich Kleschies in Wieczishken Bd. IV. Bl. 68 (früher 103/32) Abthl. 111. Nr. 3 für den Zimmer- mann August Wallat aus der Urkunde vom 2./3. September 1858 eingetragene, mit 5 9% ver- ene \pâter an den Oberinspektor Carl Albrechbt n Stuttehnen, von diesem an die Milhmagazin- Gesellshaft in Marienburg, dann weiter an den Gasthauspächter Carl Albrecht in Marienburg ab- getretene und von diesem quittirte Forderung von 200 Tklr. behufs Löschung, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kaukehmen für Recht : \

Das Eingangs Greene Hypotheken- - dokument wird für erloschen erklärt.

F olen find dem Besißer Heinrich Kleschies auferlegt.

Kaukehmen, den 3. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht.

[52966] Bekanntmachung. - i In der Aufgebotsfache Feldhaus hat das König- lihe Amtsgericht zu Hagen durch Urtel vom 20. De- zember 1888 für Recht erkannt, daß die aus der Schichtungsverhandlung vom 5. August 1845 nebst Hypothekenschein gebildete Hypothekenurkunde über die im Grundbuhe von Eilpe Band I. Blatt 113 Abtheilung 11]. Nr. 5 wie folgt eingetragene Post: 596 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf. väterliher Erbgelder der 6 Geschwister Peter Eberhard Feldhaus, als: Wilkelmine Caroline, geb. am 15. Mai 1823, Sophie Elisabeth, geb. am 15. Februar 1828, Sophie Caroline, geb. am 24. März 1830, Lora, geb. am 6. September 1832, Carl. geb. am 28. März 1835, Amalie, geb. am 24. Februar 1839, soweit dem Antragsteller Carl Feldhaus daraus eine Abfindungsforderung zusteht, für kraftlos zu erklären. Sagen, den 31. Dezember 1888, Königliches Amtsgericht.

[52979] Im Namen des Königs: Verkündet am 19, Dezember 1888. Hud, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Günnemann zu Nordhorn, vertreten durch den Rechtsanwalt Zik zu Neuenhaus, erkennt das Ae Amtsgericht zu Neuenhaus durch den Amtsrichter Ludewig

# P für Ret:

Die Shuld- und Pfandverschreibung vom 4. Ok- tober 1881, ausweislich deren die Antragstellerin dem- wailand E. Kramer zu Weener die Summe von 1871,25 A schuldig geworden ist und auf Grund deren eine Hypothek zu diesem Betrage im Grund- buWe von Nordhorn Band V. Blatt 188 Abthei- lung III. unter Nr. 6 eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt.

gez. Ludewig.

[52981] Ju Nameu des Königs! Verkündet am 29. Dezember 1888. Beck…ckmann, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Halbmeiers Heinrih Prüsse aus Sehnde, für s|ch und als Vormund für die minderjährigen Kinder des weiland Interimswirths gane Dreyer zu Kolshorn, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Burgdorf dur den Gerihts-Assefsor Fuhrberg 2c. 2c. 2c. für Recht :

29. März

1) die Hypothekenurkunde vom-J7. April 1883 über

1200 A Restkaufgeld, eingetragen am 24. Mai 1883 zu Gunsten ' des Prüfse auf den Grund- l deé iimerwiams Eduard Lauenstein zu Sehnde, Band IIL,, Blatt 88 des Grundbuhs von Sehnde, j

die Schuld- und Pfandverschreibung vom 18. Juni 1880 über ein am 24. Juni 1880 zu Gunsten der vier minderjährigen Kinder des weiland Interims- wirths Heinri Dreyer zu Kolshorn eingetragenes Abfindungskapital von je 2535 M4 79 ck- auf den Vollhof Nr. 5 zu Kolshorn, nebst Zubehör,

werden für kraftlos erklärt. : Fuhrberg.

[52976] Aus\chchluf - Urtheil.

Dem vorschriftsmäßig veröffentlihten Aufgebote vom 7. November 1888 gemäß werden unter Aus- {luß aller übrigen Erbprätendenten

1) die Wittwe Juliane Schulze, geb. Hercher,

zu Rüningen, 2) die Ehefrau des. Kothsassen Heinrih Buch- heister, Juliane, geb. Schulze, zu Sai, 3) der Schmied Heinri Guts zu Rüningen für die wahren Erben ihres Ehemannes, bezw. Vaters, es am 2. Dezember 1871 zu Rüningen i verstorbenen Schmiedemeisters und Brinksißer3 Hein- A Gu No. ass. 26 und 32 daselbst, damit - er

Braunschweig, den 3, Zannar 180 erzo e m a usen. N (Unterschrift.) :

Im Namen des Königs! ; Verkündet am 4. Januar 1889. Referendar Scheffler, als Gerichts\chreiber. Auf den Antrag des Shubmachermeisters Wil- helm Häusfel zu E is Neumarkt, ver- treten durch Rechtsanwalt laser zu Reumarkt, ers

[52978]