1889 / 14 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

. _xuft, daß der nach der Thronbesteigung des Hochseligen Kaisers

_ ast neu ; denn er äußerte sich in einer Abend- „gesellschaft, welhe vor etwa zehn Jahren in Barinen stattfand und in E als das Gespräch auf den Fürsten Bismarck “Tam, dessen Verdienste alloemein anerkannt wurden, in höchst regter Weise , daß sih - demselben kein einziger edler e l kein Zug von Freundlihkeit oder Barmherzigkeit

en

; Nach der Correspondenz stellt der Angeshuldigte sich zu- „gleih als eine im höchsien Grade von \ich E ehrgeizige Persönlichkeit dar, die ih befähigt und uten aubte, eine große politische Rolle zu spielen und über die ihtanerkennung seiner vermeintlihen Verdienste und über getäuschte Hoffnungen mißvergnügt war. Nah dem Tode des ‘Kaisers Friedrih glaubte er in der Veröffentlihung des _„Tagebuchauszuges eine Handhabe Pen zu haben, die Verdienste des Reichskanzlers um das Zustandekemmen des Reichs zu verkleinern und zugleih dessen Politik zu - ver- dächtigen. Es fällt im Hinblick auf den von ihm auf etwa 750 Seiten angegebenen großen Umfang des “_“excerpirten Tagebuhs auf, daß bei der Veröffentlichung die „zur Disfreditirung der Politik des Reichskanzlers dem Aus: lande gegenüber geeigneten Stellen es gehören hierher die -oben unter Nr. IL[.bis V besprochenen Nachrichten, einer- seits und die Lobsprühe auf den Freiherrn von Roggenbach andererseits, efr. z. B. Seite 16 der „Rundschau“ unter: „Roggenbach is} und bleibt der einzig vernünftige und zu- verlässige unter den anwesenden Staatsmännern,“ eine unver- R Berücksichtigung gefunden gv ____ Hand in Hand mit diesem Versu der öffentlichen Diskreditirung der Reichspolitik, welcher mit dem Antritt der Besuchsreise Sr. Majestät des regierenden. Kaisers nah Süd- deutshland zusammenfiel, ging das Unternehmen des Ange- s{uldigten, 1m Geheimen die Politik des Reichskanzlers bei Sr. Majestät in Mißkredit zu bringen. Ueber dieses Unternehmen geben die bei dem Angeschuldigten . in Beschlag genommenen Briefe des Freiherrn von Roggenbach vom 24. August und 6. Sep- __tember 1888, welche der Anklage als ae beigefügt find nähere Auskunft. Die Aen zu der Denkschrift hat der Leßtere gegeben , jedoch will er später bei genauerer Prüfung derselben sie als ungeeignet zur Unterbreitung an Se. Majestät sich dabei auch des Gefühls niht haben erwehren können, daß die Ueberreihung der Miß- deutung einer beabsihhtigten ntrigue - ausgeseßt sein würde. Er habe deshalb den Wunsch des Angeschuldigten vor Jedermann geheim gchalten, und, als er von dessen Ver- N O fiaenes den nicht aus seinen Händen gekommenen Denkschristsentwurf an- dessen Vertheidiger mit dem späteren Ersuchen um Abgabe an den Untersuhungsrichter gesandt. Die sih jeyt bei den Akten -befindende, sehr umfangreiche Srift mit der Aufschrift: „Ausblicke auf die Regierung Kaiser Wilhelm's 11. Eine Denkschrift“ hat folgenden Jnhalt:

I, Auswärtige Politik. Bundesverhältniß und Reichstag. Aenderung des Wahlsystems. Abschaffung des geheimen Stimmrechts. Die Stellung des Reichskanzlers. PreußisYe Selbstverwaltung. Nothwendigkeit einer Landgemeinde-Orduung ür C Provinzen. Die offizióse Presse und ihre : IT. Soziale Politik. Das Da sengeres: seine Erfolg- losigkeit. Rückehr zum gemeinen Recht. Positive Maßregeln der Sozialreform. Mängel der - sozialen Geseßgebung und Nothwendigkeit ihrer Reform. Mängel der Alters- und. Jn- ‘validenversiherung in der vorgeschlagenen Form.

ITI. Kirchenpolitik.

Bezüglich der Stellung des Reichskanzlers wird hervor- gehoben, daß, mit Ausnahme der militärischen Angelegenheiten alle Fäden der Reichsregierung in seiner Hand zusammen- laufen, daß noch nie ein Unterthan eine so allgewaltige Amts: - ‘flellung im Staat innegehabt habe, daß nur eine so gewaltige Kraft, wie die des Fürsten Bismarck den gestellten Aufgaben zu R habe und daß bei einem Wechsel der Persönlichkeit, wie er im Gange der Dinge unausbleiblih, die Wiederholung der Concentrirung einer Machtfülle vermieden werden müsse, welche auf ‘die Länge der Autorität der Krone eine \{wächende Konkurrenz bereiten und dem föderativen Charakter tes Reichs widersprehen würde.

A 4 die Kirchenpolitik, so hebt die Denkschrift hervor, daß auch jegt kein dauernder Friede zwishen Staat und Kirche gesichert sei, daß eine geseßlihe Abgrenzung der Rechte . des Staats und Roms geboten sei, daß die Mai- geseze dunch Uebergriffe in die inneren Angelegenheiten der Kirhe über das iel hinausgeshossen hätten, daß Kanzler und ‘Kultus-Minister im späteren Nach- eben ganz inkonsequent Und. das Hineinziehen des Papstes in den Kämpf um das Septennat unklug : i sei, und spricht sih ferner gegen den Summepiskopat sowie für volle Unabhäng1gkeit der evangelischen Kirche vom

Staat aus als das einzig wirksame Gegengewicht gegen die “Unabhängigkeit der katholischen Kirche. Dex Angeschuldigte is} bei seiner Behauptung, daß ihm die Absicht, der Politik des Deutschen Reihs Schwierigkeiten fal bereiten, überall ‘fern gelegen habe, verblieben und

gefunden,

hat- wiederholt hervorgehoben, daß er den Reichskanzler tets als den unentbehrlihen Rathgeber der Krone erachtet habe. Wenn er sih in leßgterer Beziehung darauf be- und Königs Friedri am 12. März 1888 durch den „Reichs- und Slaats-Anzeiger“ veröffentlichte Allerhöchste Erlaß an den Reichskanzler nebst dem gleichzeitig veröffentlichten Allerhöchsten Aufruf „An Veein Volt“ von ihm verfaßt worden sei, so. ist diese Tha1sache richtig. ie. Konzepte sind bei ihm und Absgristen davon bei dem. Freiherrn von Roggenbach in Beschlag genommen worden. Nah der Aussage des Leßteren, nut der die des Angeschuldigten __ Und die des Staats Ministers a. D, Generals z. D. von Stosh im Wesentlichen übereinstimmen, hat \ich die Sache * folgendermaßen zugetragen : Als der Hochselige Kaiser Wilhelm “Um Zuni 1885 in Ems einen tiefen Ohnmachtsanfall gehabt - abe und ein plößliches Hinscheiden zu befürchten gewesen, sei ‘thm ein vom ‘Kronprinzen früher geäußerter Wuns Mal nen folchen Fall vorbereitet und namentlihgerüstetzu sein, dieb _seinemRegierungsantritterforderlichen öffentlihenKundgebungen : Ura erlassen zu können, ins Gedächtniß AOLIAEN und sei bei einer in jene Zeit . fallenden Zusammenkunft mit dem A Gu ldiglea auf dem Gute des. Generals von A zu Oestrih a. Rh. der Entwurf -der erforderlichen Prokla- _mationen- besprochen worden. Dabei habe er betont, daß nah Weinen (nalen Kuntgdutger DeslenBesrben. Sig de Dies _prinzen, in all gen Dessen Bestreben, Sich die Dieuste des Reichskanzlers zu erhalten, den Ausgangs unkt bi E

SUARS st die beiden Kundgebungen entworfen und sie ihm mittels Schreibens vom 2. August 1885 übersandt, worauf er sie nach Vornahme einiger nderungen n ‘im Laufe desselben

: Übergeben habe. des Angeschuldigten vom

onats dem Kro der Maina önl Di Entegentchnee sini na der Bie sein.

gust 1885 Anfangs auf

ierigkeiten gestoßen zu : Der Freiherr von i envas und der General von Stosch {hu

Schw

an übrigens bei ihrer Vernehmung zu Gunsten des nge ten dahin ausgesprochen, daß nach ihrer Kenntniß

seiner Perjönlihkeit und innung er sih nicht bewußt ewesen, daß die Veröffentlihung das Wohl des Deutschen eis ju gefährden geeignet sei. Darüber, ob sie selbst in

den veröffentlihten Nachrichten eine Gefährdung dieses Wohls erblickden würden, haben sich Beide nicht geäußert.

Der in der Geffcken- von Roggenbach'shen Correspondenz wiederholt genannte beiderseitige Bekannte und Vertraute Morier ist der früher der englischen BatsGast u Berlin als Sekretär. attahirt gewesene jeßige englishe Botschafter Sir R. Morier zu St. Petersburg.

„Demnach wird der Angeschuldigte angeklagt: im September 1888 im Jnlande durh die zu Berlin erscheinende Zeitschrift „Deutshe Rundschau“ Heft 1, Oktober 1888 in dem Artikel mit der Ueberschrift „Aus Kaiser Friedrih's Tagebuch 1870/71“ vorsäßlih die oben unter Nr. T—VI bezeihneten Nachrihten, von denen er wußte, daß ihre Geheimhaltung den ebendort bezeichneten Regierungen gegenüber für das Wohl des Deutschen Reichs erforderlih war, öffentlih bekannt. gemaht zu haben Verbrechen, strafbar nah 8. Nr. 1 _.des Strafgesezbuchs und §. 20 des Reichs-Preßgeseßes vom 7. Mai 1874.

Beweismittel:

A. Die in der Anklageschrift in Bezug genommenen Schriftstücke. E O B, Zeugen: 1) der Hausinspektor des Reichstages, Wilhelm Krug zu Berlin, Leipzigerstraße 4; ' 2) die Wittwe des Haushofmeisters Krug, Anna, geb. Andres, zu Berlin, Linienstraße 130 prt. ; 3) der Schriftsteller Dr. Julius Rodenberg zu Berlin, Margarethenstraße 1; | 4) der Verlagsbuhhänder Elwin Paetel zu Berlin, 5) ag ers ea Philosophie Heinrih Geffck er Student der Philosophie Heinri effcken zu Berlin, Mittelstraße 461V; f i: 6) der Professor der Theologie Ernst Achelis zu Mar-

burg;

7) der Sghriftsteller, Geheime Rath Dr. Gustav Freytag zu Wiesbaden ; |

8) der badishe Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Roggenbach auf Ehnerfahrnau bei Schopfheim im Großherzogthum Baden;

9) derStaats-Minister a. D., General der Jnfanterie z. D. von Stosch zu Oestrih am Rhein.

C. Sachverständige: J | 1) der gerichtlihe Stadtphysikus, Geheime Medizinal- Rath Dr. Wolff zu Berlin; - 2) N 109 zu benennenden Beamten des Auswärtigen mts. Leipzig, den 16. Dezember 1888. Der Ober-Reichsanwalt. Tessendorff.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem General-Lieutenant Sa llba ch, Präses der Artillerie- Prüfungs-Kommission, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Oberst-Lieutenant Ca s en- holz, Direktor des Feuerwerks-:Laboratoriums zu Spandau, den Rothen Adler: Orden dritter Klase mit der Schleife; dem Haupt- mann Böhmer, Mitglied der Artillerie-Prüfungs-Kommüssion, dem Oberst: Lieutenant a. D. St ein zu Berlin, bisher im Magde- burgischen E Nr. 4, dem Major a. D. von Wrochem zu Czerwenßüg im Kreise Ratibor, bisher im Garde- uß-Artillerie-Regiment, dem Geheimen Regierungs- Rath Hoffmann zu Berlin, bisher ständiges Mitglied des Reichs - Versicherungsamts, dem Kreis - Physikus, edizinal- Rath Dr. Janert zu Insterburg dem emeritirten astor -Stardle ju oiskau im Kreise Liegniz, dem egierungs-Baumeister Kleinau zu Berlin und dem Kreis- Sekretär a. D. Eberhart zu Trier den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Obersten Siegert, Abtheilungs- Chef in der Arti erie:Prüfunas-Kommission, den König- lihen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Major Reuscher, Mitglied der Artillerie-Prüfungs-Kommission, und ‘dem Geheimen Regierungs-Rath, Professor Oven zu Berlin, den Königlichen Kronen: Orden dritter Klasse; dem Bau- rath Engel zu Berlin, dem Raths-Zimmermeister Hol: land ebendaselbst, dem A Weiße ebenda- jen und dem Maurermeister Wichmann ebendaselbst en Königlihen Kronen - Orden vierter Klasse; dem städtischen U Brosche zu Berlin und dem emeri- tirten Hauptlehrer und Kantor Werner zu Siegersdorf im Kreise Bunzlau, bisher zu Ottendorf im Kreise Bunzlav, den Adler der JFnhaber des Königlichen Haus:Ordens von Hohen- zollern; sowie dem pensionirten Vollziehungsbeamten Otto zu Dortmund und dem Hausdiener Andreas Wipper zu Magdeburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se, Majestät der Kaiser und Köni b llér: gnädkgst geruht: : | : ae P den nahbénannten- Personen die Erlaubniß zur Anlegun der ihnen verliehenen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: T

des Komthurkreuzes erster Klasse des Königli sächsischen Albre Gts Ordens: gli

Rath im Reichs-Justizamt, Dr. Hagens; badishen Ordens vom Zähringer Löwen: Ostermeyer zu Straßburg i. E. ;

des Ritterkreuzes weiter Klasse desselben y “Dr dens:

müsse, Dieser Znstruktion gemäß habe der Angeschuldigte

N A E

sie j des Offizierkreuzes des KönigliG belgishen

: R Leopold-Ordens: : : dem Ober- und Geheimen Regierungs-Rath Dr. Gr zu Straßburg i. E.; es S : e des Ritterkreuzes desselben Ordens: i dem Regierungs-Rath von Michels zu Straßburg.

Deutsches Nei.

Se. Majestät der Kaiser haben na Maßgabe des Gesehes vom 17. März 1878 (Reis Gesecblait G 7) mit der Stellvertretung dés Reichskanzlers im B der Marineverwaltung den Contre-Admiral Paschen zu beauf- tragen geruht. j

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Landrichtern Dr. Weber, Liebler, Schiber und Walther in Colmar, Grafen von Leubifing und Dr, Lossen in Straßburg, von Oerzen in Zabern, Weber in Saargemünd, Dr. Hock und Freudenthal in Mey sowie Ae in Mülhausen den Charakter als Landgerichts-Rath, den Amtsrichtern La nzberg in Vic, Dr. Warmuth in Lauterburg, Prinz und Speckner in Colmar, T in orbah, Gruber in Bischweiler, S yffert in Diedenhofen, ubois in Straßburg, Vaillant in Mey sowie Paff- L Sihe Barr den Charakter als Amtsgerichts-Rath zu ihen.

Der Konsular- Agent Daralexi in Pyrgos (Griechen-

| land) ist gestorben.

Die vom Gr. Bezirksamt Offenburg unterm 9. d. M. vor- läufig erlassene Beshlagnahme der Flugschrift: „Wähler! Mitbürger!“ beginnend mit den Worten: „Vor die Entscheidung gestellt“ und - endigend mit den Worten: „Das Arbeiter:Wahleomité“ wird hiermit bestätigt, und es - wird demgemäß dieses Flugblatt auf Grund dèr S8, 11 und 12 des Geseges gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen dér Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Freivurg, den 12. Januar 1889,

Der Großherzogliche Landeskommissär s die Kreise Lörrach i Seen A at urg: : iegel.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor Dr. Hugo Lör\ch zu Bonn

den Charakter als Geheimer Justiz-Ratl zu verleihen: sowie

in. Folge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu

Mülheim a. Rhein getroffenen Wahl den Rentner und Stadt-

verordneten Joseph Boer \ch daselbst als unbesoldeten Bei-

aaten der Stadt Mülheim a. Rhein für die geseßliche mtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. :

Ministerium der geistlihen, Unterrihhts- und : Medizincl-Angelecenbeiten Bekanntmachung Jn der im Monat November 1888 zu Berlin - abgehaltenen Turnlehrxerinnen-Prüfung haben -das Zeugniß der Be- fähigung zur Ertheilung des Turnunterrihts an Mädchen- schulen exlangt : | 1) Bart, Elise, Handarbeitslehrerin zu Dominium HOBRE bei Neusalz a. O., / 2) Beyer, Elise, Lehrerin zu Berlin, 3) Bragard, Ottilie, daselbst, 4) Buchhols, Elisabeth, Zeichen- und Handarbeits- [ehrerin daselbst, 5) Cohn, Henriette, Lehrerin daselbst, 6) Eigler, Elfriede, desgl. daselbst, 7 L, Klara, desgl. daselbst, 8) Gallandi, Emilie, Handarbeitslehrerin daselbst, 9) Göhrke, Élise, desgl. zu Görlig, 10 e a Elisabeth, zu Hngaea i. Pr., 11) Hollweg, Ottilie, Lehrerin zu Berlin, 12) Käu ffer, Antonie, desgl. daselbst, 13) Klöbbe, Amalie, desgl. daselbst, N 14) Kobligk, Mathilde, zu Babken, Kreis Goldap, dit Koster, Margarethe, Handarbeitslehrerin zu 16) Lenz, Hulda, desgl. zu Königsberg i. Pr., 17) Medenwald, Helene, Lehrerin. iu Berlin, : f ; Do [sf H H s n F E ju Graubenz, tinert, Antonie, Lehrerin zu Königsberg i. Pr. 20) Schmidt, E zu Göttin A E Pre 21) Schnabel, ertrud, andarbeitslehrerin zu

Köni De i. Pr., chulg, Anna 23) Supplitt, Helene, zu Königsberg i. Pr., : bn H Ge uh hal, Anna, Handarbeitslehrerin zu Königs- . Pr., un é : 25) Wolff, Luise, Lehrerin zu Berlin. Berlin, den 5. Januar 1889. : Der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. i m Austrage: de la Croix.

desgl. zu Krotoschin,

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath und vortragenden | des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich | den Eisenbahn-Betriebs-Direktoren Kecker zu Mey und |-

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Verlag der Expedition (S cholz).

Druck der Norddeutshen Bucdruckerei und Verlags-Anstalt, * Berlin BW., Wilhelmstraße Nr.

Sechs Beilagen

(einschließlich Börsen-Beilage)

Berlin:

dem Stations-Vorsteher Sghiers zu Straßburg i. E. ;

und eine Extra-Veilage.

O D m A

E S IE I E S G

j Diese des Allerhöchsten Privilegiums vom

Fâlligkeitstermins folgenden Zeit. dine bei allen Zahlungen an die hiesige Stadtkafse in Zahlung

Ablauf der vierjährigen erjährungsfrist beim Magistrat zu

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger.

M 14,

Königreih Preußen.

Privilegium

w Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe- fbeine der Stadt Stettin, Regierungsbezirk Stettin, zum Betrage von 6000000 46 Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die städtishen Behörden zu Stettin beschlossen haben, die zur Durchführung der Kanalisation, zum Bau eines öffentlichen

Schlachthauses, zur Erweiterung der Hafenanlagen, zur Herstellung |

des Dunzig-Parniß-Kanals, zur Erweiterung des Siechenhauses 2c. Le arderlidjen Mitzel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des dortigen Magistrats, : i zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene und Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von sechs Millionen Mark ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßzes vom 17. Juni 1833 der Stadt Stettin zur Ausstellung von Anleibesheinen im Betrage von 6 Millioren Reichsmark —, welhe nah dem anliegenden Muster in Abschnitten zu 2000, 1000, 500 und 200 „46 Reichswährung aus- zufertigen, mit dreieinhalb vom. Hundert jährli zu verzinsen, in 6 Abtheilungen zu je 1 Million Mark zu emittiren und anhebend mit dem Sahre der Ausgabe jeder Abtheilung nach dem festgestellten Til ungsplane durch freihändigen Ankauf oder Ausloosung mit mindestens einem L der Kapitalshuld unter Zuwachs der dur die allmählihe ilgung - der leßteren herbeigeführten Zinsenersparnisse spätestens in 44 Jahren zu tilgen sind —, dur aegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung ertheilen. , “Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehalilih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen. E Urkundlih unter Unter Höchsteigenhändigen Unterschrift und béigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1888. Wilhelm. R.

von Sholz. Herrfurth.

(Stettiner Stadtwappen.) UAnleiheschein der Stadt Stettin, Buchstabe . . . . Nr : über Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom (Amtsblatt der Königlichen egierung zu Stettin vom 4. . Stud.

._, . te Ausgabe,

__ Wir Magistrat der Stadt Stettin beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber iee Anleihescheins . . ., Mark Reichs- währung, deren Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadt- gemeinde als ein Darlehn unter den unlistehend abgedrutten Bedin-

“gungen zu fordern hat.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Stettin mit threm gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen “und mit ‘ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Stettin, den . ten ; 18...

: Der Magistrat. / ; (Eigenhändige Unterschrift des Dirigenten und eines Magistrats- mitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)

Reichsmark bilden einen Theil des auf Grund aufgenommenen Darlehns yon 6 000 000 4 Reichswährung. N

Die: Rückzahlung dieses ane von 6 000 000 M4 geschieht binnen spätestens 44 Jahren, vom Jahre der Ausgabe jeder einzelnen der 6 je 1000 000 M betragenden Serien ab gerehnet, nah Maßgabe des festgestellten Tilgungsplans dergestalt, daß die darin jährlich ausgeworfenen Tilgungsöraten in den Haushaltungsplan auf- gepemee und daraus die Anleihescheine mittelst freihändigen An- aufs oder Ausloosung eingelö\t werden.

Die Stadtgemeinde Stettin behält sich das Recht vor, den Tilgungsplan zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende An- Leihesheine auf einmal zu kündigen.

N JInhabern der Anleihescheine steht dagegen kein Kündigungs- recht zu. -

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und des Zeitpunktes, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. i

Diese Bekanntmachung erfolgt se{s8, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstage in dem „Deutschen Reichs- und Königlich Preuftischen Staats-Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin und in einer der in Stettin erscheinenden Zeitungen. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an Stelle des-

felben ein anderes mit Genehmigung des Königlichen Regierungs-

Präsidenten zu Stettin bestimmt werden.

Die A S zu tilgenden Anleihescheine erfolgt im Monat August durch den Magistrat und die Auszahlung der ausgeloosten E vom 2. Januar des auf die Ausloosung folgenden

ahres ab. / Bis zu dem Tage, an ele Eg das Kapital zurück- . zuzahlen ist, wird dasselbe in: halbjährlihen Terminen, am 2. Januar “und: 1. Juli, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst. Die | Auszahlung der Zinsen und des Kapitals geschieht gegen f Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Kämmereikasse ju Stettin und bei den bekannt emahten Zahlungsstellen in Berlin in der nah dem Eintritt des Auch werden die fälligen Zins-

enommen. s Mit den zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Anleihe- en sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig- eitstermine zurückzuliefern.

L Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. :

Die ausgeloosten - beziehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nah dem Rückzahlungstèrmine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welhem sie fällig geworden sind, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Stettin. »

; as Aufáebot und die Krastloserklärung verlorener oder ver- - Mee Aileihesheine erfolgt nach Vorschrift der §8. 838 und ff. der Civ

ilprozeßordnung für das Deutshe Reih vom 30. Januar 1877 (R.-G-Bl. S. 83), H Zins\ccine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll für den Fall, daß der Verlust der A a

ettin angemeldet und der stattgehabte Besiß . der Zinsen durch Vor- zeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten

“und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ‘aus-

gezahlt werden.

Beträge, sowie -

Erfte Beilag e

Berlin, Mittwoch, den 16. Januar

Mit diesem Anleihescheine find 20 halbjährige Zinsscheine aus- egeben; die ferneren Gs werden ebenfalls für zehnjährige erioden ausgegeben werden. :

__ Die Ausgabe einer neuen Zinsscheinreihe erfolgt bei der Kämmereikasse“ zu Stettin gegen Ablieferung der der älteren Zins- \heinreihe beigedruckdten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreißhe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschieht, und es wird, daß dies geschehen, auf dem Anleiheschein vermerkt.

A

. Reihe L de Nr. des Scheins (Laufende. Nr. des Seins) aus in vin Stier Stadt-Anleiheschein i Bu(stabe N. Nr. . . . über Reichsmark . . Pfennige.

Der Inbaber dieses Zins\cheins empfängt gegen dessen Rückgabe am. E / ls 9 an fälligen halbjährlichen Zinsen äus der Kämmereikasse, zu Stettia oder | bei den bekannt zu machenden Zahlungsstellen in Berlin . . . Mark Pfennige Reichswährung. Stettin, den . . ten .. 18,

D schein 1 n Au amb ssen Geldbetrag nicht ieser Zins\hein wird ungültig, wenn deten Geldbeîrag n) innerbalf E Fahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit

ab gerechnet, erhoben wird.

Anweisung : zu dem Anleiheshein der Stadt Stettin, Buchstabe . . Nr. ., über... M

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rük- gabe bei der Kämmecreikasse zu Stettin zu dem obigen Anleiheschein die . . . Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 18 bis 1... sofern niht von dem Jnhaber des Anleihescheins gegen diese Aus- ¿eung bei dem unterzeichneten Magistrat rechtzeitig protestirt wor-

en ift. i Stettin, den . . ten 18. Der Magistrat.

Anmerkung. Bei den Zinsscheinen und Anweisungen können die Namensunterschriften des Magistrats-Dirigenten und des Magistrats- Mitgliedes mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, do muß jeder Zins\hein und jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter - den beiden leßten Zinsfcheinen mit davon abweichenden Lettern

in nachstehender Art abzudrucken : . ._. ter Zinsschein.

Anweisung.

._._. ter Zinsschein.

Vorlesungen an der Forst-Akademie Münden während des Sommer-Semesters 1889.

Borggreve: Einleitung {n die Forstwissenshaft und Forst- literatur, Jagdkunde. L N

Uth: Forstverwwaltungskunde. A :

Michaelis: Forstlihes Repetitorium.

Baule: Arithmetik, Geodätishe Uebungen, Forstvermessungs- Instruktion.

Councler: Chemie. Repetitorium.

Hornberger: Physik und Meteorologie.

Metzger: Zoologie (Wirbelthiere), Fischereiwesen. iebarth:; Civilreht I. önig, Volkswirthschaftslehre .I. : Außerdem an sämmtlichen Nahmittagen und einem Vormittag der. Woche Gauen und Uebungen in der Forstabshäßung, im Feldmessen und Nivelliren, Planzeihnen, Wege- und: Brückenbau, in der Jagd, Fischerei und Fishzucht unter Leitung obiger Dozenten und des Forst-Assessors Shumaer. : : Das Sommer-Semester beginnt am Montag, den 29. April. Erforderlih für die preußishe Staatsforstlaufbahn Maturitas von deutshem Gymnasium - oder preußischer Realschule I. Ordnung und einjährige Vorpraxis. Sonstige Studirende finden auh auf Grand anderweiten Nachweises genügender Vorbildung Aufnahme. i Anmeldungen M0 baldmöglichst an den Unterzeichneten zu richten. er Direktor der Forst-Akademie. Borggtreve.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee,

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiveu Heere. Berlin, 12, Januar. v. Boehn, Gen. der Inf. und kommandirender General des VI. Armee-Corps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhs mit Pension zur Disposition und leiceltia auch à la suite des Kaiser Franz Garde-Gren. Rets. Nr. 2 gestellt. v. Lewinski, I., Gen. Lieut. und Inspecteur der 2.

eld-Art. Insp., mit der g des VI. Armee-Corps beauftragt.

acobi, Gen. Lieut. und Inspecteur der 4. Feld-Art. Insp., in gleicher Eigenschaft zur 2. Feld-Art. Insp. verseßt. Waen ker von Dank enschweil, Hauptmann à la guits des General- \tabes, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienst- leistung bei dem Kriegs - Ministerium und unter Ueberwei- sung zum Großen Generalstabe, in den Generalstab der Armee wiedereinrangirt. Sixt v. Arnim, Hauptm. vom Generalstabe der 22, Div., unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium kommandirt. v. Bredow, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. 9, unter. Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der Kav. Div. der XV. Armee- Corps, dem Regt. aggregirt. v. Keller, Rittm. und Eskadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 6, als Adjutant q Kay. Div. des XYV. Armee- Corps kommandirt. v. Tepper-Laski, Pr. Lt. vom Hus: Regt. Nr. 3, auf 6 Monate zur Gestüt-Verwaltung kommandirt,

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Dexsegungen, Im aktiven Heere. 31. Dezember. Raila, Oberst a. D., unter Einreihung in die Kategorie der zur Disp. stehenden Dffiziere, um Commandeur des Landw. Bats. Bézirks T. München, LULEY ajor à la suite des 3. Inf. Regts. und kommandirt zur Dienst- leistung dortselbst, zum Bats. Commandeur im 10. Inf. Regt , er- nannt. Landmann, Major des Generalstabes beim General-Kom-

mando I. Armee-Corps, Graf v. Bothmer, Major des General-

Bats. Bezirks I. München, mit Pension und mit der Selaube n

Müller: Systematishe Botanik und Botanisches Praktikum. :

1889,

\tabes von der Centralstelle, kommandirt zum Königl. preuß. General- stabe, zu Oberst-Lts. befördert. Pündter, M z. D., Landwehr- Referent beim General-Kommando 11. Armee-Corps, der Charakter als Oberst-Lt. verliehen.

8. Januar. Sandner, Major, bisher à la suite des 4. Chev. Regts. und kommandirt zur Dienstleistung dortselbst, zum etatsmäß. Stabsoffizier in diesem Regt. ernannt.

_ Abswhiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 31. De- zember.- Wenninger, Oberst z. D.,, Commandeur des Landw.

Tragen der Uniform des 2. Schweren Reiter-Regts., Grohe, Major und Bats. Commandeur im 10. Inf. Regt., unter Verleihung des Charakters als Oberst-Lt., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, der Abschied bewilligt.

3. Januar. Oberhauser, Pr. Lt. des 10. Inf. Regts, unter Verleihung der Aus\siht auf Anstellung im Civildienst, mit N uns mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied ewilligt.

4. Januar. Richter, Pr. Lt. des 1. Fuß-Art. Regts., unter Verleihung des. Charakters als Hauptm., mit Pension und mit der

Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

7. Januar. Fromme, Sec. Lt. des 1. Jäger-Bats., unter

Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit Pension

und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

8. Januar. v. Madroux, Major und etatsmäßiger Stabs- offizier im 4, Chev. Regt., mit Pension und mit der Erlaubniß zu Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. i

Kaiserliche Marine.

Berlin, 10. Januar. Paschen, Contre-Admiral, Vorstand des Hydrographishen Amts der Admiralität, einstweilen die Ver- tretung des erkrankten kommandirenden Admirals übertragen. :

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der Kaijer und König erledigten am Morgen des gestrigen Tages Regierungs-Angelegenheiten und arbeiteten hierauf bis gegen 12 Ühr Mittags mit dem Chef des Militärkabinets.

Vor dem Frühstück, zu welchem Se. Königliche Hoheit - der Prinz Friedrih Leopold, Höchstdessen Hofstaat und der Ge- sandte von Holleben geladen waren, empfingen Se. Majestät noch den Botschafter Prinzen Reuß. j :

Um 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags erfolgte die Abreise Sr. Majestät nah Bückeburg, wo die Ankunft bald nah 6 Uhr erfolgte. :

Se. urchlaucht der Fürst zu Schaum- burg-Lippe, umgeben von den Durchlauchtigen Söhnen, empfing Se. Majestät auf dem Bahnhof und geleitete Allerhöchstdieselben durch die fene dekorirten Straßen nah dem prächtig geshmückten Schlosse. Kriegervereine und Gewerke bildeten Spalier. Der Empfang war ein überaus herzlicher.

Nachdem Se. Majestät im Schlosse die Fürstlichen Damen - begrüßt hatten, zogen Allerhöchstdieselben Sich in Jhre

Gemächer zurüdck. E | Um 71/ n Abends fand ein Galadiner statt, zu welchem die Spißen der Behörden geladen waren.

ah aufgehobener Tafel brachten die Bürger der Stadt Sr. Majestät einen Fackelzug dar, bei welhem der Ober- Bürgermeister ein Hoh auf den Kaiser ausbrachte.

Erst gegen 12 Uhr zogen Sih Se. Majestät zurü.

Heute fuhren Se. Majestät der Kaiser, begleitet von Sr. Durchlaucht dem Fürsten und unter Voranritt von Bauern in ihrer Landestraht, um 9/4 Uhr zur Jagd nah dem Baumer Revier.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern Mittag das zur Gratulation bei Jhrer Durchlaucht der Prinzessin Luise zu Schleswig-Holstein er- \chienene Offizier-Corps des Regiments der Gardes du Corps, sowie die Commandeure des 1. Garde-Regiments z. F. und des Leib-Garde-Husaren-Regiments, und ertheilte am Nach- nas mehrere Audienzen.

Um 51/2 Uhr statteten Jhre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Erbgroßherzogin von Baden Jhrer Majestät einen Besuch. ab.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta enpiing estern den Landgrafen Alexis von Hessen, sowie den Fürsten Zsenburg-Birstein und ertheilte dem Feld- propst D. Aßmann eine Audienz.

Aus Bückeburg, vom 15. Januar, wird uns weiter gemeldet: Der Herzlichkeit und Jnnigkeit des Empfanges, welcher S r. Majestät dem Kaiser heute hier dereitet wurde, entsprahen die Reden, welhe Se. Majestät und Se. ina SAUMe der Fürst bei dem Galadiner im Fürst- lichen Schlosse wechselten. Der Fürs sagte: ;

Ew. Majestät wollen Mir Allergnädigst erlauben, mit wenigen Worten aus\prechen zu dürfen, wie hocherfreut und beglückt wir über Ew. Majestät Allergnädigsten Besuch. sind, und wie wir mit dank- erfülltem Herzen . auf Ew. Majestät Erhabenes Wohl unsere Gläser erheben. Gottes Gnade möge zu Deutschlands Heil Ew. Majestät allezeit beshirmen. Unser allverehrter und geliebter Kaiser, dem unsere Herzen freudig entgegenschlagen, Er lebe Hoch! und abermals Hoch!! und immerdar Hoch!!! ; : /

Der Kaiser erwiderte: 4

Gestatten Ew. Durchlaucht, daß Ih Meinen wärmsten Dank-

| Ihnen zu Füßen legen darf für ‘die gnädigen Worte, welhe

Sie an Mi gerihtet, und für den herzerfrishenden und“ freundlihen Empfang, welchen Mir Jhre Stadt bereitet hat. Ich freue Mich außerordentlich , die Möglichkeit gefunden zu haben, Meinen Besuch bei Ihrem Hofe- und Hause auszuführen, da Ich von Jugend auf Ew. DurW{laucht als den

ältesten Freund und treuen Bundesgenossen Meines -Großvaters habe kennen, shäßen und lieben gelernt. Ich knüpfe daran. die Bitte, diese

M1