1889 / 16 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

ilm auch darin vollkommen beipflihten, wenn er die Erwartung aus- fofern irgend welche Un-

ostverwaltung, Sprae k ird

, da n D bidem

reiten ni

prache kommen sollten, es an , um den rechtlichen , meine Herren, alle Jahre habt, eine Diskussion über diesen Gegen Poftverwaltung beigefüh leßte fand vor drei Jahren statt. Drei Jah e Freude entbehrt, und ih glaube, do daraus \{licßen zu können, ‘daß es Ihnen während dieser drei Jahre mit Jhren Briefen ga Sie irgend einen o bin ih überzeugt, daß Si Ihnen dankbar dafür Beschwerden habe ih au gethan mit ähnlichen Klagen, die der Hr. Abg. Liebkneht früher hier vorgebraht hat. mich ja hinter den Einwand

len lassen w ir haben ja frü

and ben. Die en wir also

denn wenn ._ Beschwerde gebabt haben würden, mir vorgetragen

untersuhen. Das

zurückziehen können, daß es eigentlich Sache der ausfübrenden Provinzialbehörden ift, die Beschwerden über die einzelnen Fälle in Untersuhung zu nehmen, und daß hier h verbündeten Regierungen sein fann, dem Herrn Abgeordneten vorhin

vorgetragen werden ,

erwähnten , glei genaue Auskunft zu geben. Er meint ih will das hier einshalten —, ih müßte ihm zugeben, efe das Briefgeheimniß verletzt sei. Ih gi ch der näheren Unter]uchung natürli. Erst werden wir durch die Provinzialbehörden eine solhe Unter- \suhunganstellen lassen, und wenn sih da etwas ergiebt, was die Beschwerde als begründet erweist, so soll Ihnen und Ihren Parteigenossen, sowie Ihr Recht auf diesem Gebiet werden. Aber ptung aufzustellen, die ih hier gar nicht prüfen Verwahrung einlegen. Ich bin darin be- stärkt durch die Ergebnisse der Untersuhungen, die ih, wie gesagt, ‘’ ohne dazu gezwungen zu sein, in jedem einzelnen Fall früher habe an- habe ein dies Konvolut da, damit will ih das will in nuee vortragen. Es sind alle einzelnen Beschwerden, die Hr. Liebknecht nah den \tenographishen hat, an it S geshickt aben si Beschlagnahme durch den Staatsanwalt oder zweitens durch den Untersuhungs- rihter erfolgt, also in ganz geseßliher Weise die Postverwaltung muß in diesen Fällen nah Recht und Gesetz die Briefe ausliefern A oder aber es hat sich drittens herausgestellt, daß die Briefumshläge so \{lecht beshaffen waren, daß unbedingt bei der Beförderung der Sendungen eine Verleßung hat unterwegs stattfinden müssen. Irgend eine Shuld eines Postbeamten, oder auch irgend ein Anhalt dafür, daß, wie der Herr Abgeordnete ih aus- gedrückt hat, die Post im Dienst der politishen Polizei stünde, hat eser Fälle, wie das übrigens von vornherein anzunehmen war, \sih ergeben. Wenn die Kreuzbandsendungen festgehalten werden, so beruht das auf dem bekannten Paragraphen des Sozialistengesetzes ; n sozialistishen Druckschriften ch nicht der Bestrafung wenn er eine solhe ihm vom Auslande zugehende verboten erkannte Kreuzbandsendung fest-

Was den Fall mit dem einzelnen Brief betrifft, den der eordnete anführte, so glaube ih, liegt der Grund ledigli rau Absenderin, die einen ganz falshen Namen auf den Brief ges

seßt hat. Nun sagt der Herr Abgeordnete, cs sind bei der Findigkeit

der Post do niht 6 Tage nöthig, um das zu ermitteln.

Post konnte nicht wissen, ob der Titel nicht falsch war, der

konnte wirkli an einen Empfänger mit solchem Namen gerichtet

ß nicht, wie der fingirte Name lautet. (Zuruf : Bernel.)

te richtig sein, aber der Titel konnte falsch{ sein : Es war nicht

klar zu ersehen, daß der Brief für den 6. Bezirksvorsteher bestimmt war. sih die Post an die städtishe Behörde gewendet,

Beamter genannt war, und es is mögli, daß

agistrats 6 Tage gelagert

kommt der Herr Abgeordnete dazu, ohne Weiteres und ohne nähere daß der Brief bei der Post 6 Tage gelegen an, um darzuthun, wie bedenklich es ist, ngen, ohne daß der Gegenpartei Gelegen- eben worden ist, die Sache zu untersuchen. Es führt das in

That nur zu einem Aufenthalt in der Debatte.

Die lebten Fälle, die im Jahre 1885 zur Sprache gebracht

da hatte der Abg. Liebknecht gesagt,

gewöhnlicher Brief

daß mit dem ersten Bri ibm gar nichts zu, vorbehaltli

jeder andern a priori diese Behau) kann, dagegen muß

tellen lassen. hohe Haus nit ermüdenz aber ich

Berichten hier vorgebracht herausgestellt.

Kategorien des Briefes

nur eine Neugier oder

in keinem d

jeder Verbreiter vo bestraft; der Postbeamte kann

sein ich wei Der Name konn

Wahrscheinli hat weil ein städtischer im Bureau des

Untersuchung zu behaupten, h I führe das nur älle hier vorzubri

worden sind, habe ih noch hier, am 9. Februar 1885 wäre ein Württemberg an ihn bei dem Stadtpostamt in beshädigtem Zustande Darauf kommt die Untersuchung und die Ober- Postdirektion in Berlin berihtet unter dem 14. F daß die s{lechte Beschaffenheit des zum Umschlag verwendeten Papiers lediglih die Beschädigung verursacht habe, Am 9. September 1886, hat der Hr. ‘bei dem Postamt in Güstrow ein Brief ein tember in Leopolds8höhe in Baden zur Poft gegeten, an den Bürste und mit geöffnetem und beschädigtem Ums Ober-Postdirektion in Schwerin hat die Sache untersucht und be- chforshungen nah der Ursache der angeb- ben angestellt werden können, weil der den Briefumschlag des Absenders

alt gehabt habe, hat si nach der bei der Ober- Postdirektion in Konstanz gehaltenen Rükfrage ledigli bestätigt. dem Bericht der Ober- 28. Septemker 1887 sind seit einiger des Sozialistengeseßes verbotene Schriften aus Nord-Amerika an den Striftsteler W. Liebknecht in Borsdor selbe identisch is mit dem Ab keineswegs selten Postamt in Borsdorf angehalten und ter des Sozialistengeseßes Überwiesen worden. Herr / Postbeamten gekommen und hat si darüber beklagt, daß ihm die amerikanishen Zeitungen systematis entzogen würden. Ferner ist mir hier ein Cremplar, das wi nur anführen, um die Quellen zu charakterisiren, mitunter ihre Nachrichten {Göpfen ein Exe eitschrift „Freiheit“ aus London zugegangen. lben interefsanten Gegenstand, es heißt darin: Wie es übrigens die deutsche Post heute treibt, das bat vor

Kurzem ein Münchener Briefträger in der Betrunkenheit aus- geplaudert, das sind Ihre Quellen

indem er sagte: „Wir sind mit

Sozialdemokraten unseres Dis: Sole starke Listen kann ein Briefträger gar nit tragen. so müssen wir denselben immer erst nimmt Alles weg, was ihm beliebt !“ die englishe Postverwaltung as würde ihr mehr Lorbeeren

York wird Folgendes mit- in Nr. 199 veröffentlicht :

aus Gönnern in

eingegangen.

Abg. Liebknechr gesagt, ist egangen, der am 3. Sep- , also diht an der \{chweizer Grenze, Sqherenberg gerihtet war, chlag angelangt sei. Die

rihtet, daß erschöpfende Na lihen Beschädigung nicht ha C Empfänger des Briefs sich geweigert habe, zurüdzugeben Die Vermuthun demokratischen Jn

Poftamts ,

ostdirektion in Leipzig vom it auffallend viele auf Grund

f ih weiß nicht, ob der- g. Hrn. Liebkneht, der Name ist bei dem Bahnpostamt 32 oder bei dem l auf Grund iebkneht ist in auf- uftande zu dem

aus denen die Herren mplar der bekannten Das behandelt diesen

Listen versehen, auf denen alle rifts verzeichnet sind.

Kommt an Einen ein Brief, dem Postmeister zeigen. Und der Es wäre wirklich an der Zeit, - gegen diese Mißbräuche einschritte. eintragen, als der ganze Zulukaffernkr In einem anderen Schreiben aus New- getheilt, das hatte die „National-Zeitung“ chreibt man der „Neuen Preußischen chstagsberihten ersehe, hat der Abg. angenen Monat \ich über riefgeheimnisses beklagt und behauptet, von 29 aus Amerika an deutshe Sozialisten 1 eine Adresse gelangt sei, wie ier in Amerika zahlreihe Karrikaturen be „Wahrung des Briefgeheimnisses* in Deutschland cirku denen er einige auf den Tisch des Hauses legte.

Aus New-York \ Wie ih aus den Rei in einer Sitzung des Rei erlezung des

es sei festgestellt, da B daß h

8tages im ver

aum einer an

Ich habe mir

hier Mühe gegeben, mi nach diesen Karrikaturen ymzusDauen, aber vergeblith ; denn Niemand wußte von ihnen etwas, Niemand hatte sie gesehen. Auch in sozialistishen Kreisen waren sie un- bekannt, wie man mir auch keine Daten bezügli angebli verloren

angener Briefe angeben konnte. Alles, was man wußte, beschr nkte sich auf Höôrensagen und die auch in diesen Kreisen bekannten Aeußerungen des Hrn. Liebknecht. j

Nun, bei aller Bereitwilligkeit, wirklih Alles gründlich zu unter- suchen, was Sie Motivirtes vorbringen, werden Sie anerkennen, daß, ‘wenn man solche Erfahrungen gemaht hat, es nicht gerade ermuthigend ift auf diesem Wege weiter zu \{hreiten. Wenn die Wahl des Hrn. Abg. Liebkneht durch den Aufenthalt des betreffenden Briefes vielleiht für den Augenblick hinterttiebden worden wäre, #0 würde .ih dies sehr bedauert haben, denn ih bin mit dem Abg. Liebknecht hier immer noch ganz gut fertig geworden, und mögliherweise wäre ein Sc{limmerer gekommen.

Ich hätte wirkli geglaubt, meine Herren, daß gerade die Herren von der sozialdemokratischen Partei, wenn sie sich gegenwärtig halten, daß sie ja ihre ganzen Verbindungen ih will das Wort Agitation nit gebrauchen, weil. ih mich bemühen will, ganz ruhig und maßvoll diese Angelegenheit zu behandeln daß sie ihre ganzen Verbindungen ja lediglih durch die Post unterhalten, daß alle ihre Briefe durch die- selbe mit der größten Sicherheit befördert werden, und daß, wenn dies nit der Fall wäre, sondern die Briefe an die Polizei ausgeliefert würden, viele von ihnen ih spreche natürlih nur von den Draußen- stehenden \ich keineswegs lange mehr an ihrem gewöhnlichen Auf- enthaltsort befinden würden, so, meine i, hätten sie wirkli eher Ursache, der pel allen Dank zu sagen dafür, daß sie ihre Briefe mit dieser Sicherheit befördert, anstatt uns in dieser Weise auf Grund ungeprüften und ungesichteten Materials hier anzugreifen.

Abg. Singer: Es sei erfreulih, daß die Postverwaltung Niemand im Lande in Bezug auf die Briefbeförderung be- nachtheiligen wolle. Die loyale Erklärung des Staatssekretärs werde im ganzen Lande ihre Wirkung u Aber der Um- stand, daß die Sozialdemokraten drei Jahre lang geshwiegen hätten mit ihren Beschwerden, sei kein Beweis, daß sie keine gerechtfertigten Beschwerden hätten. Der Versuch, Beschwerden mit dem Hinweis zu entkräften, daß frühere Behauptungen nicht stihhaltig gewesen seien, sei mißlungen. Es würde ihm an-

enehm sein, wenn seine Befürchtungen, daß absihtlich Briefe {hledt oder garnicht befördert würden, nit zuträfen. “Seine Erfahrungen belehrten ihn anders. So gern er die Bereit- willigkeit des Staatssekretärs anerkenne, müsse er doch wün- hen, daß sie sich auf alle ihm untergebene Kreise erstrecke. Seine Auffassung bezüglih der Verzögerung des an den Berliner Wahlkommissar gerihteten Briefs “sei nit genügend. Wenn ein Brief mit der Aufschrist „Wahl- tommissar“ versehen sei, müsse sich Jeder sagen, daß diese Bezeichnung die essentielle sei. Seine zweite Beshwerde habe der Wahlkommissar gar nicht berührt. Wenn es möglich sei, aus verstümmelten und muthwillig verderbten Adressen den Adressaten zu ermitteln, so hätte auch ein Brief an den Abg. Licbkneht befördert werden können, auch wenn er, wie die Aufschrift des Briefs angenommen, niht Reichstags- abgeordneter gewesen wäre. Wenn der Staatssekretär Dank- barkeit verlange, so behaupte er (Redner), die Post erfülle nur ihre Pfliht und habe keinen Anspruch auf Dankbarkeit.

Abg. Rickert: Auch er e sih über die erschöpfende, bündige und klare Erklärung des Herrn Staatssekretärs. Es freue ihn, daß der Abg. Singer mit seiner Anfrage mehr Glück gehabt habe als andere Mitglieder des Reichstages anderen Mitgliedern des Bundesraths gegenüber. Einer bisher niht widersprochenen Zeitungsnotiz zufslge solle die Militär- verwaltung die Absicht haben, möglichst viele, selbständige und besser dotirte Stellen in der Postverwaltung dur verabschiedete Offiziere beseven zu lassen. Ferner solle die Absiht bestehen, die Rae der höheren Stellen bei der Post künftig dur verabschiedete

fiziere zu besegen. Er halte dieses letztere für ganz unmöglich. Er bitte aber in beiden Fällen den Staatssekretär um Aus- kunft. Die pag tauche hier niht zum ersten Mal auf, der Reichstag habe sich {hon 1871 damit beschäftigt. Es handelte sich damals um die 132 Offiziers-Postämter. Der Reichstag habe \sih damals ablehnend dagegen verhalten.

Direktor im Reichs-Postamt Dr. Fischer: Von einer Ab- siht, die Zahl der selbständigen und besser dotirten Stellen der Postverwaltung in höherem Maße als bisher verabschiedeten N zugänglich zu machen, sei dem NReichs-Postamt nichts ekannt.

Abg. Liebknecht: Der Schluß des Staatssekretärs, daß, weil die Sozialdemokraten in den leßten Jahren keine Be- \{hwerden mehr vorgebracht hätten, auch keine Fälle der Ver- leßung des Briefgeheimnisses “mehr vorgekommen wären, sei durchaus falsh. Jm Gegentheil! Aber sie hätten ih über- eugt, daß die Schuld nicht direkt bei der Postverwaltung liege, onbeen noch andere bereits genannte Faktoren dabei im Spiele jeien. Es gebe Gesetze und Verordnungen, welche ein System der Spionage ermöglichten auf dem Boden des Gesebes wie in keinem anderen Lande. Es werde plöglih über Jemanden eine Brieffperre verhängt, ohne daß er es erfahre; seine Briefe würden wochen- und monatelang durhge)ehen, und erst nah langer Zeit erfahre er, daß die Briefsperre über ihn verhängt sei. Die Postbeamten müßten alle Pakete und Sendungen auf verbotene Schriften unter- suchen, und sie ständen so vollständig im Dienst der politischen Polizei und müßten die Spionage ausüben anders könne er es niht nennen. Der Staatssekretär habe auf ein Vor- kommniß in Borsdorf angespielt. Er (Redner) hätte den Bos allerdings vorbringen können, er sei damals durch das

usbleiben seiner regelmäßigen Sendungen in große Erregung gebracht worden, denn er sei zwar deutscher Staatsbürger, aber doch noch nitt vollständig . an dieses System gewöhnt. Alle seine Sendungen seien ge- öffnet an die ee Nl geschickt worden. Durch solhe Ausschnüffelungen erwacse soviel Ärbeit, daß 4 ar be- jondere Beamte eingestellt werden müßten. Schließli sei aus Grimma ein großes Packet mit Briefschaften an ihn gekommen, die unre mäßig beshlagnahmt gewesen. Der Staatssekretär mache sih die Erledigung dieser Sachen sehr leiht. Er habe die “Be gegen die Sozialdemokraten zitirt, ein Blatt, das diesen selbst viel feindliher gegenüberstehe, als sonst Jemand. Es sei also durchaus ungehörig, daß er die Sozial- demokraten shlagen wolle mit dem, was in der „Freiheit“ ge- standen habe.

Abg. Engler vermißt in dem Etat eine Forderung für den Bau eines Postgebäudes in Lahr.

Staatssekretär von Stephan stellt die Erfüllung dieses Wunsches- für den nächstjährigen Etat in Aussicht.

Abg. Rickert konstatirt, nah der Auskunft des Direktors isher, daß der Reihs-Postverwaltung nichts davon bekannt ei, daß die Reichsverwaltung in neuerer Zeit auf eine Ver- mehrung der Beseßung von een Poststellen dur ver- abschiedete Offiziere dränge. Sollte dies aber doch vorkommen, Flo hoffe er, daß die Postverwaltung dann eine Entscheidung treffe,

ú

, 4 Nr. 3a und b

1) todt oder dem Auf - per der Forderung, oder

Tônnen, oder daß wenn die Abschreibung t ist ihr Rechbt auf das Kau eingetragener Gläubiger (Absa unbekannt oder niht mehr B Bekanntmachung nicht oder nur mit erheblihen Schwie- estellt werden, so erfolgt die öffentlihe Bekanntmachun dem Amtsblatt derjenigen Regierung, in d das Trennstück liègt, und nah dem Ermess

wie sie der Rei wendig gehalten. Abg. Hartmann b der Abg. Liebknecht g

sendungen durch das

chstag 1871 mit großer Mehrheit für noth:

eihnet den Ausdruck roc Da ng von Post waltschaft an- seien ledigli fprozeßordnung von Seiten

l schon olg enthalt na

enüber der Be kann ibm die

as Gericht oder die Staatsan wendet hat, als eine Begriffsverwirrung. Es . 99, 100 und 101 der Stra erihts oder des Staatsanwalts angewendet worden. Abg. Liebknecht will nur ängt worden sei, ohne da verhängt worden, davon in Kenntniß geseßt \ System sei allerdings Spionage. kenne er so gut, wie der Staatsa Der Titel wird bewilli Gegen 5 Uhr vertagt des Etats auf Freitag 1 Uhr.

\s{hlagnahmu

eren Bezir en der Generalkommission außerdem in einem anderen öffentlihen Blatt mit entsprehend gleicher . des legitimirten Rehtsnachfolgers und en ohne Schwierigkeit bewirken, so steht n frei, diesen Weg statt der öffentlihen Bekannt -

vorigen Stand wegen Versäumung nicht statt.

Rechtsfolge.

Läßt sich die Ermittelun die Bekanntmachung an denselb der Generalkommissio machung einzuscl

Die Wiedereinsezung in den der Frist oder des Termins findet

olge Ertheilung des Unschädlichkeitszeugnisses von der n zu stellenden Anträge auf

erügt haben, daß die Sperre über welchen sie Ein solches Die geseglichen Vorschriften nwalt, der eben gesprochen.

gt, ebenso der Rest des Kapitels.

Haus ‘die weitere Berathung

Derjenige,

Für die in F Generalkommissio im Grundbuch ist der § 1872 maßgebend.

Eine Prüfung wendung stebt dem

Eintragung und Löschun . 41 der Grundbuhordnung vom 5. Ma

Der dem eines Gesetzes, betre Abveränderung einze in der Provinz Hannover,

Wir Wilhelm verordnen, mit Zustim Monarchie, für

Jeder Grundeigenthümer, stammguts- und Stammgutsbe Leibeverbande stehenden Gutes (Meier- ist befugt, ohne Einwilligung der Lebns--, Fideikommiß: und Stammagutsberechtigten, des und Grundschuldgläubiger und de Gutstheile oder Zubehörstücke : gen Auferlegung fester, nah den Vorschriften der Ab- Geldabgaben oder gegen Fest-

hause zugegangene Entwurf fend die Erleichterung der Theile von Grundstücken

der von der Generalkommission bescheinigten Ver- Grundbuchrihhter nicht zu.

Generalkommission kann die Eintragung eines Vermerks später einzutragende Gläubiger weder das ab- verkaufte Trennftück noch das Naugard in Anspruch nehmen dürfen.

Auf das Verfahren und das Kostenwesen finden, Geseß nicht besondere Bestimmungen enthält, die in Hannover für Gemeinheitstheilungs- allgemeinen Vorschri

Gegen die Verfi nicht. zulässig.

Den Bestimmungen dieses Inkrafttreten desselben stattgefundenen Abveräußerungen.

, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. dahin beantragen, daß

mung ‘der beiden Häuser des Landtages Unserer die Provinz Hannover, was folgt:

; soweit dieses eder Lehns-,

der Provinz und Verkoppelungssachen geltenden e Anwendung.

eneralkommission ist die Berufung

Fideiklommiß-, Erb- sowie jeder Besißer eines im Erbzinsgutes 2c.) , Erbstammguts- Obereigenthümers, der Hypotheken- r zu Reallasten Berechtigten einzelne

ften sinngem igungen der

,_Erbpacht-, S , , Gesetzes unterliegen auch die vor dem

sungs8ordnung ablösbarer stellung eines Kaufgeldes zu

2) gegen andere Grundstücke zu vertauschen,

3) zu öffentlihen Zwecken unentgeltlih abzutreten,

ssion bescheinigt wird, daß die Ver-

tigten unshädlich sei.

8, 2,

Das Unschädlichkeitszeugniß darf nur ertheilt werden, abzutretende Trennstük im Verhältniß Werth und Umfang ift, und wenn die a verabredete Kaufgeld, oder das eingeta oder den Werth des Trennstücks erreicht Tausch an Werth nicht ver durch die öffentliche Anlage h gutes den Werth des Trenn{tücks

Sind die Bedingungen für die zeugnisses bei einem der beiden Güt bewirkt werden soll, vorhanden, bei dem anderen nicht, \o ist nur jenem das gegenwärtige Gesetz anzuwenden, für das andere bleibt es nah welchen die Einwilligung der ein- . 1 genannten Berethtigten erforderlich ist.

Wenn bei einer Vertauschung der Werth des abzutretenden Trenn- h des einzutaushenden Grundstücks, s zulässig.

Der dem Hause der Abgeordneten ntwurf eines Gesegzes, betreffend die s Geseges über die Erlei \hullasten vom 14. Juni 1888 (Geseß - Samml.

ugegangene rgänzung sofern von der Generalkommi terung der Volks- äußerung den genannten Berech

Wir Wilhelm, verordnen, mit Zust ganzen Umfang der Monarchie

A

Die Höhe des nah 8. 1 Ab betreffend die Erleichterung der zu leistenden jährlihen Beitrags zu dem Diensteinkomme an den Volksschulen wird fortan so berehnet, daß für di 1) Me es sowie eines ersten ordentlihen Lehrers

2) eines anderen ordentlichen Lehrers 300 6

Artikel T. Wo bei Volksschulen für Kinder, der von ihnen besuchten Schulen einhei Schulgeld noch ftattfindet, fällt dasselb um welchen gemäß der Vorschrift in aus der Staatskasse zu leistenden Beitr der Lehrer eintritt.

von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. beider Häuser des Landtages, für den , was folgt:

saß 1 des Geseßes vom 14. Juni 1888, Volks\chullasten, aus der

zum Hauptgut von geringem uferlegte Geldabgabe oder das ushte Grundstück den Ertrag , au das Hauptgut dur den liert oder bei unentgeltlicher Abtretung die geführte Werthserhöhung des Haupt-

Ertheilung des Unshädli(hkeits- er, zwischen denen ein Austa

Staatskasse n der Lehrer

gezahlt werden.

emeinen Gesetzen, ; ¡ bei den allgemeinen Geseh welche innerhalb des Bezirks mis sind, eine Erhebung von e in demjenigen Betrage fort, Artikel T eine Erhöhung des ags zu dem Diensteinkommen

tücks mehr beträgt, als der Wert so ift eine Ausgleichung durch Ka

Das veräußerte Trennftück scheidet aus dem dinglichen Verbande auptgutes, zu welchem es bisher gehört hat, aus, un auferlegte Geldabgabe oder das Ka Grundstück und das etwa festgeseßte

Artikel IIL. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. April 1889 in Kraft.

Mit der Ausführung dieses Ge istlihen, Unterrihts- und Medizinal inister beauftragt.

Urkundlich 2c.

, oder das eingetaushte j usgleihungsfkapital treten in ng auf die im §. 1 genannten Berechtigten an die Stelle des Trennftüds.

Für die Beri AEEE 1) abgetreten ift

es werden der Minister der ngelegenheiten und der Finanz-

8 4.

tigung des Grundbuhs auf Grund des Unschäd- sind folgende Vorschriften maßgebend :

enn das Trennstück gegen Auferlegung einer Ge , \o muß die Geldabgabe bei der Abschreibung Trennstück zu ersten Stelle mit dem Bemerken eingetragen daß sie ein Zubehör des Hauptgutes und die Fähigkeit siuers, über sie zu verfügen, aus dem Grundbuch des Hauptgutes zu

stück gegen ein anderes Grundstück vertauscht ibung nur erfolgen, wenn gleichzeitig das Zubehör zugeschrieben wird; ift ein , so kommen insoweit die nachfolgend c und §8. 5 bis 8) bezügli des Verkaufs und des Kauf- enen Vorschriften zur A 3) Ist das Trennstück verkauft, so kann die Abschreibung erfolgen : itig das Kaufgeld mit dem zu 1 angegebenen rennstück zur ersten Stelle eingetragen wird;

fgeld zur Verfügung der Generalkommission

Begründung.

ündung des Entwurfs des Geseßes vom hat die Staatsregierung daß durch die Gewährung eines Staatsbeitrags zu dem Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen ch dem Maße der damal3 verfügbaren Mittel n_ Höhe eine dem Bedürfniß genügende Erleich- chullasten nicht werde herbeigeführt werden, demnächst zur Erreichung Wege thunlichst fortzu-

des Gesetzentwurfs viel- ndesvertretung gefunden.

Bereits in der Begr 14. Juni 1888 (Gesey- hervorgehoben, Diensteinkomm Volksschulen in der na in Auésiht genommene terung des D und damit der Absiht A : des erstrebten Ziels auf dem beschrittenen

_ Diese Absicht hat bei der Berathun

seitige Zustimmung aus der Mitte der l Namentlich wurde geltend gemacht, daß bei der als einstweilen un- vermeidlih anerkannten Beschränkung des Staatsbeitrags die im Interesse der ärmsten Bevölkeru Erhebung von Schulgeld bei den einer bedeutenden Steigerung der Kommunal- oder Schul führen würde.

Zur Vermeidung des hieraus entnommenen Bedenkens Vorschrift des §. 4 Absay 1 des Gesetzes, stimmung mit dem Entwurf festgestellt ist, da erhebung fortan nit stattfindet, die unter Ziffer genommene Bestimmung hinzugefügt worden, nach welcher von jener Regel einstweilen Ausnahmen insoweit zugelassen werden dürfen, als der Betrag des Schulgeldes zur Zeit des Erlasses des Geseßes in einem Schulverbande höher war, als der demselben zu gewährende Staatsbeitrag und anderenfalls eine erhebliche Vermehrung der Kommunal- oder Sculabgaben eintreten müßte.

Die günstigere Gestaltung der Finanzlage, wegen deren auf den Entwurf des näcstjährigen Staatshaushalts-Etats Bezug genommen gestattet nunmehr, der vollen Durchführung des vorbezeichneten Ziels näher zu treten.

amml. S. 240)

er schen sei.

Wenn das Trenn ist, so kann die Abschre eingetauschte Grundftük als Auz3gleichungskapital festgestellt

rucks der S usdruck gegeben,

(Nr. 3a, b geldes gege

a. wenn glei Bemerken auf das

b. wenn das Kau hinterlegt worden ist; i

e, wenn die Generalkommission bescheinigt hat, daß die Ver- wendung des Kaufgeldes erfolgt sei 5), oder daß es der Ver- wendung nicht bedürfe (§. 6). :

4) Wenn das Trennftück unentgeltlih abgetreten ist, so kann die Abschreibung erfolgen, wenn die Generalkommission bescheinigt hat, daß mit der Ausführung der Malen Anlage tegonnen sei.

vorgeschlagene Beseitigung der l[ks\schulen in manhen F

es, durch welche in Ucberein- solche Sculgeld- 2 des §8. 4 auf-

Die Verwendung des Kaufgeldes kann erfolgen dur Zuschreibung von Grundstücken, dauernde Verbesserung der Substanz des Haupt- ; Ablösung solcher Hypotheken, Grund- Reallasten und Servituten, welche die im §. 1 genannten Berechtigten gegen sich gelten lassen müssen. :

b und wie weit die Verwendung in einer diese Berechtigten sicherstellenden Weise erfolgt ist, hat allein die Generalkommission nah ihrem Ermessen zu prüfen.

Die Generalkommission hat au ohne besonderen Antrag der Berechtigten von Amtswegen dafür zu sorgen, daß das Kaufgeld ver- wendet oder, sofern bei Lehn-, Fideikommiß-, Erbstamm- und Stamm- gütern eine Verwendung nit ausführbar ist, als Lehns-, Fideikommiß-, Erbstammguts- oder Stammgutskapital angelegt wird.

Kann eine Verwendung zur Zeit nit erfolgen, so ist die ander- weitige Belegung eines hinterlegten oder eingetragenen Kaufgeldes nur mit Zustimmung der Generalkommission zulässig, welche auch hierbei das Interesse der im §. 1 genannten Berechtigten wahrzunehmen hat.

Zur Löschung eingetragener und zur Kaufgelder bedarf es der Ota der Generalkommission.

Der Verwendung bedarf es nit: i

1) wenn das Kaufgeld nur \echszig Mark oder weniger beträgt ; und Grundschuldgläubiger und die zu nit im Lehns-, Fideikommiß-, Erb- oder Leiheverbande befindlichen Hauptgutes sie erlassene Bekanntmachung innerhalb der ge- r in dem anberaumten Termine sich niht melden; elde gewährten Vergütungen für ußungen und dergleichen.

gutes oder durch Abstoßung oder \hulden, beständigen

Zu Artikel T. A §8. 1 des Geseßes vom 14. Juni 1888 sind an jährlihem ag für die Stelle : i 1) eines alleinstehenden sowie eines ersten ordentlichen Lehrers 0

2) eines anderen ordentlihen Lehrers 200 4 und einer ordent- lichen Lehrerin 150 4, y ; 3) eines Hülfslehxers und einer Hülfslehrerin 100 4 vom 1. Oktober 1888 ab zu zahlen. y Die Höhe dieser Beitrags\äße weiht von derjenigen des Entwurfs des genannten Gejeyes insofern ab, als der D O ordentlichen Lehrerin von 100 4A auf 150 4 jährli gesteigert ist. egenwärtig {lägt die Staatsregierung vor, ferner den Jahres- taatskasse zu dem Diensteinkommen der allein- lebenden und Ao BUE (Ven Learee von M A auf e M, der anderen orden en Lehrer von 2 au zu erhöhen. der für den 20, Mai 1886 stattgehabten ber das preußishe Volks\s{chulwesen waren zu diesem Zeitpunkte 34 016 Stellen der ersten und 23886 S der zweiten Kategorie, zusammen also 57 902 Stellen vorhanden, für welche je 100 4 jährlih mehr als bisher aus der Staatskasse gewährt werden sollen. Der in Folge der Durchführung des Geseßes vom 14, Juni 1888 für das Etatsjahr 1889/90 zu erwartende Staats- aufwand von rund 20000 000 A wird hiernah unter Berüksich- Vermehrung der gedachten Stellen seit dem Mai 1886 000 M zur entsprechenden weiteren

terung der direkten Kom- ht werden, als inzwischen

Staatsbeitr

uszahlung hinterlegter Beitrag zu dem Dienst-

Reallasten Berechtigten eines stammguts-, Stammguts- auf die ¡nah §8. 7 an stellten Frist ode

3) wegen der neben dem Kauf Düngung, Früchte, vorübergehende 9

Wenn der Besi nach Bedarf angeme Kaufgeldes nicht nachweist, otheken- und

N ftatistif a Erhe

er des Hauptgutes innerhalb einer be en zu verlängernden Frist die Verwen hat die Generalkommission den ein- rundshuldgläubigern und den zu Real gten den Abverkauf und die Ertheilung des Unschädlich- daß, wenn sie ekanntmachung

tragenen Hy sten Berecht y s mit der Rechtsfolge bekannt zu mache niht innerhalb sech8 Wochen nah Z die Verwendung des Kaufgeldes bei der Generaikommission beantragen, echt auf das abverkaufte Trenntück mit dessen Abschreibung t und Ansprüche auf das Kaufgeld niht mehr erhoben werden

erung um rund

rung der Schullasten erfahren.

N Jt E a alia unal- y aben um so me

in der weitaus MetER Zabl von Schulverbänden die Erhebung von

ustellung der

S&ulgeld bereits beseitigt ist, hier mithin der neue Staatsbeitrag aus\chließlich zur Herabseßung ee Abgaben Verwendung finden muß.

In welchem Umfange eine Erhebung von Schulgeld bei Volks- \chulen mit Genehmigung der Kreis- oder Bezirksaus\hü}se auf Grund des §8. 4 Ziffer 2 des gedachten Me einstweilen noch stattfindet, ist zwar gegenwärtig mit voller Sicherheit nit zu übersehen. deß unterliegl es keinem Zweifel, daß bei einer Verwendung der in. dem Artikel T bestimmten Erhöhung des Staatsbeitrags zu dem Diensteinkommen der Volksschullehrer nach aßgabe der zur Sicherstellung einer zutreffenden Ausführung des Geseßes geeigneten, in __ den Artikel T aufgenommenen Vorschrift der jedenfalls verhältnißmäßig nit bedeutende Restbetrag dieses Schulgeldes ‘von dem Zeitpunkte des Inkrafttretens des Gesetzes ab in solhem Maße wird weiter ermäßigt werden, daß die geseßliche Vorausseßung für die Zulassung einer Forterhebung von Alto shulgeld nur noch für wenige Sculverbände, bei denen besondere ausnahmsweise Verhältnisse obwalten und „welche demgemäß besondere Maßnahmen erheischen, wird vorhanden sein könuen.

Die tagung der von der Landesvertretung grundsäglich ge- billigten Absicht der Beseitigung des Volks\{ulgeldes wird damit als im Wesentlichen gesichert erachtet werden dürfen.

Zu Artikel III.

Die zur Ausführung des Gesepes erforderlichen Vorbereitungen können so zeitig erledigt werden, daß dem Inkrafttreten desselben mit dem Beginn des nächsten Etatsjahres kein Bedenken entgegensteht.

Der dem Hause der Abgeordneten zugegangene Entwurf eines COELE betreffend die Uebertra- gung polizeilicher efugnisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim, sowie im Stadtkreise Charlottenburg an den Po lizei-Präsidenten zu Berlin, nebst der Begründung lautet :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages für die Kreise Teltow und Niederbarnim, sowie für den Stadtkreis Char- lottenburg, was folgt : i

8, 1.

In den Amtsbezirken Rixdorf, Schöneberg und Deutsch-Wilmers- dorf des Kreises Teltow und in den Amtsbezirken Lihhtenberg, Reinickendorf und Weißensee des Kreises Niederbarnim, sowie in dem Stadtkreise Charlottenburg sind fortan die ortspolizeilihen Geschäfte in Bezug auf die Erforshung strafbarer Handlungen, mit Aus\{chluß der Uebertretungen, die Handhabung der Sittenpolizei, die Kontrole der unter Polizeiaufsiht stehenden Personen und die Führung der polizeilichen Strafregister an Stelle der Amtsvorsteher und des Polizei- Direktors von C arlottenburg von dem f alitei-Präsidenten zu Berlin wahrzunehmen. Für diese Angelegenheiten werden zuglei die vorstehend aufgeführten Amtsbezirke unter Aufhebung der den Landräthen und dem Regierungs-Präsidenten zu Potsdam zustehenden polizeilihen Aufsichtsbefugnisse mit dem aus den Stadtkreisen Berlin und Charlottenburg bestehenden Landes-Polizeibezirke vereinigt. Auch hat fortan in den genannten Amtsbezirken die Festseßung der korrektio- nellen Nachhaft auf Grund des §. 362 des Strafgeseßbuhs für das Deutsche Reich, die Verhängung der Polizeiaufsiht gemäß §. 38 Ab- saß 2 daselbst und die Ausübung der im §. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Aufnahme neu anziehender Personen vom 31. Dezember 1842 (Gesfeß-Samml. 1843 S. 5) vorgesehenen Befugniß dur den Polizei- Präsidenten zu Berlin zu erfolgen.

8. 2,

Die Amtsvorsteher in den im §. 1 genannten Amtsbezirken, sowie der Polizei-Direktor zu Charlottenburg sind für die ortspolizei- lie Verwaltung der im & 1 aufgeführten Angelegenheiten Organe des Polizei-Präsidenten zu Berlin. Jedoch steht dem Letbteren die O von Disziplinarbefugnissen gegenüber den Amtsvorstebern nicht zu.

S. 3.

Orts- und landespolizeilihe Verordnungen, welhe von dem Polizei-Präsidenten zu Berlin in den durch §8. 1 seiner Verwaltung unterstellten Angelegenheiten erlassen werden, bedürfen der Zustimmung des Ober-Präsidenten.

Gegen die ortspolizeilichen Verfügungen des Polizei-Präsidenten zu Berlin in diesen Angelegenheiten findet gemäß den Vorschriften in den §8. 127 ff. des Geseßes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Geseß-Samml. S. 195 ff.) die Beschwerde an den Ober-Präsidenten oder die Klage bei dem Bezirk8aus\chuß zu Potsdam statt. ¡

i 8. 4.

&ür die Festsezung, Vertheilung und Aufbringung der \ächlihen und persönlichen Kosten, welche durch die ortspolizeilibe Verwaltung der dem Polizei-Präsidenten zu Berlin übertragenen Angelegenheiten in den im §. 1 genannten Amtsbezirken entstehen, kommen die Vor- \hriften im S. 5 des Gesetzes, Vetreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden, vom An- wendung. 6

8. 5.

Unter Zustimmung des Provinzialraths der Provirz Brandenbur können die Vorschriften in den §8. 1 bis 4 dieses Geseßes auch an andere, als die im §. 1 genannten Amtsbezirke der Kreise Teltow und Niederbarnim be¡iehungsweise auf Theile von solchen von dem Minister des Innern für anwendbar erklärt werden.

8. 6.

Bei Feuersbrünsten, Aufläufen, Tumulten und ähnlichen Störungen der öffentlihen Ruhe und Ordnung sind in Fällen, welche keinen Aufschub zulassen, die Exekutivbeamten des Polizei- Lay zu Berlin in den der Stadt Berlin benachbarten Amts- ezirken sowie im Polizeibezirk der Stadt Charlottenburg auch ohne vorangegangenes Ae der zuständigen Orts-Polizeibehörde Amts- handlungen vorzunehmen berechtigt. er leßteren ist jedoch von der Vornahme der Amtshandlungen unverzüglich „Anzeige zu erstatten. Auch ist bei dem Eintreffen des Orts- olizeiverwalters oder seines Stellvertreters den Anordnungen desselben Folge zu leisten.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die Exekutivbeamten der Polizei-Direktion zu Charlottenburg mit der Ausdehnung sinn- emäße Anwendung, daß dieselben aub in dem Polizeibezirk der

tadt Berlin Amtshandlungen rzunehmen befugt sind.

Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses E beauftragt und erläßt die hierzu erforderlihen Anordnungen und Än- weisungen.

Urkundlich 2c.

Begründung.

Der Cd ZeRt des Polizei-Präsidiums von Berlin, mit welchem in früheren Zeiten für die Verwaltung der Sicerheits- und Ordnungspolizei auch die an die Stadt angrenzenden Ortschaften der Kreise Teltow‘ und Niederbarnim vereinigt waren, is -seit dem Inkrafttreten der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 aus- schließlich auf das Gebiet der Stadt Berlin beshränkt worden, während in den Vororten die in. der Kreisordnung vor- gesehene Amtsbezirksverfassung zur Einführung gelangt ist. Bei der Aufhebung des weiteren Polizeibezirls war zum Zweck der Erhaltung einer starken, im Zusammenhange mit der Berliner Spo zu übenden Sicherheitspolizei in der Umgebung von Berlin in Aussiht genommen worden, den Landräthen der beiden Kreise Teltow und Niederbarnim zwei Polizei- Inspektoren und 30 aus dem Personal der Berliner Schußmannschaft abzukommandirende Scußmänner zuzuordnen, welche leßtere t den Amtsvorstehern der betreffenden Bezirke in ein Peine dienstlihes Verhältniß treten et wie es nah §. 65 der Kreisordnung bezüglih der Gendarmen este

Diese Vorschläge fanden indessen im Abgeordnetenhause von dem Gesichtspunkte B eanstandung, daß die beabsichtigte R a

Organisation außerhalb des Rahmens der Kreisordnu zu Konflikten mit den Amts Ortspolizei Veranlassun \{lo}sen, statt der beantragten Polizei-Jnspefkto die Stellen von zwei Gendarmecie:Ober-Wach Fußgendarmen in den Etat aufzunehmen, im Uebrigen aber he Staatsregierung aufzufordern, l che Regelung der polizeilihen Ve weiteren Polizeibezirks von Berlin herbeizuführen. gung kam die Staatsregierung dadurch nach, e zuerst unterm 26. Januar 1875 und sodann veränderter Gestalt vor n Provinz Berlin Präsidenten einen unmi und Verwaltung der Ortspolizei in den immt waren. Ueber die

ng stehen und vorstehern als den geseßzlichen Trägern Ae leg E ren und Shußmänner tmeistern, 18 berittenen

g geben würde.

die Königli

dur besond.r eine geseßli G f

rhâltnifse des bisherigen

dem dem Landta 13. März 1876 die Bildung einer besondere enommen waren, welche dem Polizei- influß auf die Einrichtun Vororten zu verschaffen best stand der der betheiligten Bezirke war indessen eine Verst Folge hiervon konnten au die auf ganisation abzielenden Vorschläge n, troßdem das Bedürfniß, der Vororte von Berlin mit derjenigen de Verbindung zu bringen, von den verschied Seitdem ist der Vers

gelegten Geseßentwurf über

den Hauptgegen- Kommunalverfassung âändigung nicht zu er- eine Verbesserung der

nicht zur Verwirk- die polizeiliche Verwaltung r Stadt in eine organische nsten Seiten vorbehaltlos den Gegenstand auf hrigen Landtagssession Königlichen Staats-

zielen. In eilihen Or lihung gelange

anerkannt wurde geseßgeberishem Wege zu regeln, niht erneuert worden. regierung dem Landtage zur Beschlußfassung vorgel zur Vorlage gelangenden fast ganz gleihlautend jedo unerledigt geblieben und über die erste Ber des Abgeordnetenhauses nit hinausgekommen. Inzwischen hat das Nebeneinanderbestehen ander unabhängiger Orts- sammten wirthschaftlichen Ganzes bildenden Bezirke in sicerheitspolizeili wiegende Unzuträglichkeiten im Gefolge gehabt. li dazu geführt, daß sih in der Umgegend vollständige Kolonien von Berliner Verbre Die letzteren fühlen sich daselbst von - der Ueberwachung der Berliner Kriminalpolizei, den Grenzen der Stadt aufhört, dort aus mit größerer Sicherheit und be der Stadt nachgehen, in der sie vollbrahter That wieder in die Vor Ganz besonders kommt ihnen dabei zahlreihe Schlupfwinkel vorfin sih vor den Augen der Polizei erhältnisse sind durch verschiedene Kriminalprozesse zur weiteren Aus denselben ist namentlich auch bekannt en si förmliche Verbreherbanden ge- züge gegen das Eigenthum der städtischen ise organisirten und si bei ihren Unter- te Rolenvertheilung lange Zeit hindurch Ben wußten. in energishster Weise entgegengetreten Besserung erreiht worden Zahl der gewerbsmäßigen Verbrecher, u. st. w. ist in den Vororten nach wie und da außerdem notorish noch eine Anzahl. fhält, ohne bei der Polizei ange- e Unsicherheit und Beunruhigung, welche er größeren Anzahl gefährliher, nur vom Subjekte in den Vororten noth- rgeben muß, in unverminderter

bis zur vorjä Der damals vor egte, mit dem e Geseßentwur athung im Plenum

nei verschiedener, von ein- Polizeiverwaltungen auf einem in seinen ge- ungen ein einheitlihes her Beziehung \{wer- Dasselbe hat nament- von Berlin stellenweise ern angesiedelt haben. scharfen, unausgeseßzten deren Wirkungskreis an befreit und

und Verkehrsbezieh

Erfolge ihrem Gewerbe in Stunden erscheinen, um nah zu vershwinden. sh in den leßteren willkommene Gelegenh verborgen halten zu können. Diese V in den leßten Jahren verhandelte Kenntniß gekommen. geworden, daß in den V bildet hatten, welche ihre Raub Bewohner in planmäßiger We nehmungen dur eine geschick vor einer Entdeckung zu

Troßdem diesem Unwesen ist, kann niht behauptet werden Die amtlich festgestellte Zuhälter, liederlihen Dirnen vor eine sehr bedeutende, bestrafter Personen {i meldet zu sein, so bleibt di aus der Anhäufung ein erbrechen und vom Laster wendigerweise für die Hauptstadt e Stärke bestehen.

Auf der anderen Seite haben auch die Vororte unter der Tren- nung der Orts-Polizeiverwaltungen insofern zu leiden, beigetragen hat, daß die in Berlin verbliebenen profes den Schauplah ihrer Thätigkeit mit Vorliebe in die Sie sind daselbst nit bekannt ; die Gefahr einer au hier eine ungleich geringere,

zu statten, daß ( H den, welche die eit gewährea,

daselbst au

als dieselbe dazu sionicten Verbrecher Umgegend verlegen. Entdeckung ist daher | da bei dem Mangel der erforderlichen ß die Wahrnehmungen am Thatorte für das Auffinden der nicht ausreihend verwerthet werden können.

si dies unter Anderem im Winter 1885 zu 1886 gezeigt, in in den bei Berlin belegenen Ortschaften ungewöhnlih viele Einbr Zweifellos waren bei denselben aus- i Aus dem angegebenen Grunde her Weise niht mögli, die Thäter sämmt-

Diese Zustände, welche, wie niht näher dargelegt zu werden ufsihtigung und Niederhaltung des Ver- dernisse bereiten, bergen für die Siher- hrer Umgebung ernste Gefahren .in sich, Folge der fort-

Perfonenkenntni richtigen Spur

diebstähle verübt worden sind. \{chließlich Berliner Diebe betheiligt. war es indessen bedauerli lih zu ermitteln.

braucht, einer wirksamen Be- breherthums die größten Hin heit der Stadt Berlin und i die um so drohender werde \shreitenden Bebauung ih die Grenzen zwischen der Stadt und den Seit Jahren sind daher die Bemühungen einheitlihen

n müssen, je mehr in

Vororten verwischen. darauf gerichtet gewesen, Zusammenwitrkens der verschiedenen Polizeiverwaltungen auf dem Gebiete der Kriminalpolizei die hervorgetretenen Uebelstände nach Möglichkeit zu bekämpfen. Eine wirksame Abhülfe läßt sich indessen, wie die oben angeführten Thatsachen bestätigen, auf dem Boden der bestehenden Gesetzgebung nit erreichen. Ausstattung der ländli Kräften und bei A } zwischen dem Berliner Polizei- der Nachbarbezirke bleibt das

Selbst bei ausgiebigster hen Polizeibezirke mit kriminaliftish g nbahnung einer möglihst engen Ver Präsidium und den Polizeiverwaltungen entscheidende Bedenken, daß die Leitung der Kriminalpolizei verschiedenen Stellen anvertraut werden muß, da es nicht angängig erscheint, durch einen Aft der Verwaltung den Amtsvorstehern cinen Theil der ihnen geseßlich zustehenden polizeilihen Befugnisse zu entziehen. Gerade gegenüber dem gewerbs- mäßigen Verbreherthum und der mit ihm im engsten Zusammenhange stehenden Prostitution, welche ih beide stets dort einni ten werden, wo fie am wenigsten gestört zu werden hoffen, erscheint aber ein einheitlihes polizeilihes Vorgehen unerläßlich. Nur unter dieser Vorausseßung wird die Möglichkeit gewonnen, die verdächtigen Elemente der Bevölkerung unter steter energisher Aufsicht zu halten, verbre{herishen Anschlägen, soweit dies überhaupt möglich ist, rechtzeitig entgegenzutreten, und für Hülfe der vorhandenen

Fall der Ausfübrun e Perfonalkenntniß die Urbeber {nell und sier zu ermitteln.

Um dieses Ziel in Erfolg versprehender Wei in dem vorliegenden Geseßentwurf vorgeschlagen, lottenburg und mehreren, an die Stadt Berlin angrenzenden Amts- bezirken die Verwaltung der Kriminal- und der Sittenpolizei, sowie damit im Zusammenhange stehender polizeilicher olizei-Präsidenten zu Berlin zu übertragen, um auf Wege für die vorbezeichneten Angelegenheiten eine gemeinsame, einheitlih geordnete und dadur zu einem wirksamen Eingreifen be- fähigte Orts-Polizeiverwaltung herzustellen. i

Die Erwägung liegt nahe, ob es \sich nicht empfehlen würde, diese Maßregel zu verallgemeinern und dieselbe auch auf weitere Zweige der örtlihen Polizeiverwaltung auszudehnen, in denen gleich} falls ein einheitlihes Vorgehen in Berlin und seiner Umgegend er- dmäßig sein würde. So wenig indessen in Abrede Hinsicht niht

e zu erreichen, wird n der Stadt Char-

einzelner andere Funktionen dem

[cht und zwe L stellt werden soll, daß auf diesem Wege in mancher unerhebliche Verbesserungen erreicht werden würden, davon abgesehen werden müssen, einem derartigen Vor Folge zu geben. N j; irklihes Bedürfniß, eine Vereinigung der örtlichen Polizei- ur Zeit nur für das Gebiet der

anzuerkennen. J

verwaltungen herbeizuführen, ist Kriminal- und der

weigen der örtlihen Polizeiverwaltung hat |ich dag

ehende Amtsbezirksverfassu der Umgegend von Berlin ist es als ein Vorz ihrer Hülfe mögli gewesen ist,

auch unter den besonderen sher im Großen und Ganzen bewäh! derselben anzusehen, daß es mit

der Mehrzahl der größeren Ort-