1889 / 16 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Séaften in der Nähe von Berlin die kommunale und die polizeiliche

tung in einer Hand zu Gai was einer gâe wirthsGaftlien Entwidel ieser Gemeinden

würde mit Rück-

wese b geleistet fit bierauf bedenkli ersWeinen müssen, in die der Bevölkerung lieb

gewordenen ‘und ihrem Zweck entsprechenden Einrichtungen tiefer ein- Min, als unbedingt nothwendig ist, zumal in diesem Falle eine völlig neue polizeiliche anisation mit einem besonderen Beamten- apparat geschaffen und für dieselbe éin unverhältnißmäßig großer Kostenaufwand in Anspruch genommen werden müßte. Dur die in dem Entwurf vorgeschlagene Beschränkung der Centralisirung auf einen verhältnißmäßig kleinen, in ich abgegrenzten Theil der Polizei- verwaltung wird dies vermieden und auf absehbare Zeit hinaus in einfaher Weise ohne Aufwendung E Kosten dem öffentlichen Interesse genügt werden können. oweit im Uebrigen auf anderen polizeilichen Gebieten ein gleichmäßiges Vorgehen sih als nothwendig herausftellen sollte, wird dasfelbe erforderlichenfalls, wie dies bisher au \chon geschehen ist, im Aufsihtswege herbeizuführen sein. -

Ein weiterer Uebelstand, welcher in Folge der örtlihen Lage der Stadt Berlin und ihrer Vororte in polizeiliher Beziehung hervor- getreten ist, beruht darin, daß die Exekutivbeamten des Berliner Polizei-Präsidiums, Ren von den Fällen des §. 127 der Straf- prozeßordnung, nit berechtigt erscheinen, in den an Berlin an-

renzenden Ortschaften ohne vorangegangene Requisition der zuständigen Polizeibehörde Amtshandlungen vorzunehmen. Wiederholt ift es vor- gekonimen, daß die Berliner Polizcibeamten bei a, Sélägereien und ähnlihen Anlässen sih jeder Thätigkeit haben ent- halten müssen, troßdem sich die betreffenden Vorgänge vor ihren Augen in unmittelbarer Nähe der ftädtishen Grenze abspielten. Auch hiergegen sucht der Entwurf dadurch Abhülfe zu schaffen, daß den Exekutivbeamten des Berliner Polizei-Präsidiums, beziehungsweise der Polizei-Direktion zu Charlottenburg in den gedahten Fällen unter bestimmten Vorausseßungen das Recht zu einem selbst- ständigen Einschreiten gegeben werden soll. Es mag dahingestellt bleiben, ob es für zulässig zu erachten sein würde, diese Regelung im Verwaltungswege zu bewirken. Immerhin erscheinen Zweifel hierüber nit audateloñen, und da nah Lage der Verhältnisse auf die Bei- legung der gedachten Befugniß besonderer Werth gelegt werden muß, so empfiehlt es sich, durch eine ausdrückliche Gesezesvorschrift sicher zu stellen, daß die Beamten im Falle eines Eingreifens außerhalb ihres eigentlihen Amtsbezirks vor einer strafrehtlichen Verantwortung bewahrt bleiben, und daß ihnen pugleid für ihre Person und für Handlungen derjenige Shuß zu Theil wird, welcher den in der rechtmäßigen Ausübung ihres Amts befindlichen Beamten dur die Bestimmungen des Strafgeseßbuchs gewährt wird.

Aus diesen Erwägungen ist der Gesetzentwurf hervorgegangen. Zu den einzelnen i O und zwar unächst zu den

. 1 un ist Nachstehendes zu bemerken :

Der Kreis derjenigen Obliegenheiten, tvelche künftighin in den Vororten an Stelle der daselbst befindlihen Ortspolizeiverwaltungen von dem Polizeipräsidenten zu Berlin wahrgenommen werden sollen, ist entsprehend den vorher gegebenen Darlegungen auf die Er- forshung der Verbrechen und Vergehen die eigentliche Kriminal- polizei und auf die Handhabung der Sittenpolizei beschränkt, welche leßtere bei den fortgeseßten Wechselbezichungen, die notorisch zwishen den Verbrechern und den prostituirten Diráen stattfinden,

ch in gewissem Sinne als ein Theil der Kriminalpolizei darstellt und keinesfalls anders als diese behandelt werden kann. Die in §. 1 außerdem aufgeführten Angelegenheiten theils ortspolizeiliher, theils landespolizeilicher Art haben sämmtli die Ueberwachung bestrafter Personen, beziehungsweise die gegen solche zulässigen polizeilichen Sicherhbeitsmaßregeln zum Gegenstande. Jhre Uebertragung auf den Berliner Polizeipräsidenten stellt sich dahec lediglich als eine Konse- quenz des Uebergangs der Kriminalpolizei an denselben dar.

Einer näheren Begründung wird es ferner nicht bedürfen, daß für diejenigen Zweige der Orts-Polizeiverwaltung, welhe dem Polizei-

räsidenten unterstellt werden sollen, die den Landräthen und dem egierungs-Präsidenten zu Potsdam zustehenden polizeilichen Aufsichts- befugnifse einschließlich des Rehts zum Erlaß von Polizeiverord- nungen nicht aufrecht erhalten werden können. Die Aufhebung dieser Befuguiß ist daher im §. 1 ausdrücklih vorgesehen und der Landes- Polizeibezirk des Berlinec a8 Sg ic an welcher sih \chon jeßt auf den Stadtkreis Charlottenburg er\treckt, auch auf die durch das S betroffenen Amtsbezirke ausgedehnt worden. ie Ausführung des §. 1 selbst wird Aenderungen in der Organi- sation der Berlirer Kriminälpolizei nit erforderlich machen. Die leßtere ist in der Weise eingerichtet, daß die Bearbeitung der eingehenden Kriminalfälle unter der oberen Leitung der :Kriminal- abtheilung des Polizei-Präsidiums, sowie der derselben beigegebenen Kriminalpolizei-Inspektoren zum Theil dur die mit der Unter- suhung gewisser Kriminalsachen ein für alle Mal betrauten ie Vielen! ad in der Hauptsahe aber durch die Bezirk3- Kriminalkommisariate bewirkt wird. Lettere korrespondiren mit den vorhandenen Bezirkshauptmannschaften zur Zeit zebn und werden ron einem älteren erfahrenen Kriminalkomrmnissarius geleitet, dem die erforderlihe Anzahl von Hülfsbeamten und Schußmännern zugeordnet ist. Die leihteren Kciminalfälle werden in der Regel unter der Mitwirkung der Vorsteher der Polizeireviere erledigt. Um ein gedeihlihes amtlihes Zusammenwirken zwishen der Kriminal- polizei und der Revierpolizei herbeizuführen , sind den Polizeirevieren sogenannte Kriminalshußmänner zugewiesen, welche zwar unter dem Befehl der Reviervorsteher stehen, jedoch den Aufträgen der Kriminal- fFommissarien Folge zu leisten und au an den wöentlich zweimal stattfindenden gemeinschaftlihen Konferenzen der Kriminalbeamten des Polizei-Präsidiums Theil zu nehmen haben.

Im Falle der Crstreckung der Berliner Kriminalpolizei auf die Vororte joll die Einfügung der leßteren in diese Organisation der- gestalt stattfinden, daß die Stadt Charlottenburg und die betheiligten Amtsbezirke den bestehenden Bezirkskommissariaten zugetheilt werden, während der Polizei-Dircktor von Charlottenburg, beziehungsweise dessen Organe, sowie die Amtsvorsteher zu der Kriminalabtheilung des Ber- liner Polizei-Präsidiums in das gleiche Verhältniß, wie die Vorsteher der Berliner Polizeireviere zu treten haben würden. Zu diesem Zwecke sind die genannten Beamten im §. 2 ausdrücklih zu Organen des Polizei-Präsidenten erklärt worden, was sih namentlih auch da- dur rechtfertigt, daß für die Handhabung der Kriminalpolizei in den zum Theil weit ausgcdehnten Vororten ständige Lokalbeamte nicht entbehri werden können. Jedoch sollen dem Polizei-Präfidenten den Amtsvorstehern gegenüber disziplinarishe Befugnisse nicht zustehen, so daß sib derselbe bei vorkommenden Pflichtwidrigkeiten an die den- selben vorgesctzten, in der Kreisordnung bezeihneten Behörden zu wenden haben wird Nach Vorstehendem wird auch in der Folge den Amlsvorstehern und dem Polizei-Direktor zu Charlottenburg die selbst- ständige Bearbeitung der leihteren Kriminalfälle verbleiben ; bei allen sonstigen Untersuchungen werden dieselben dagegen nur auf Grund eines besonderen Auftrages in Funktion zu treten haben. Zur Vervollständigung der Organisation ist auch für die Amtsbezirke die Anstellung von Kriminalshußmännern, die in Charlottenburg bereits vorhanden sind, in Ausficht zu nehmen, Diese Einrichtung hat si für die Verwaltung der Kriminalpolizei in Berlin hervor- ragend bewährt. Uater den in den Vororten obwaltenden Ver- hältnissen ist die Uebertragung derselben auf die Amtsbezirke unerläßlich, wenn die neue Organisation ihren Zweck erfüllen soll, zumal es in den lepteren an wirklihen Krimina!beamten fast vollständig mangelt. Was die Abgrenzung des örtlihen Geltungöbereibs des Geseßes betrifft, so soll derselbe nah §. 1 auf die Amtsbezirke Lichtenberg, Reinickendorf und Weißensee - des Kreises Nieder-Barnim, die Stadt Charlotterburg und die Amtsbezirke Rixdorf, Schöneberg und Deutsch - Wilmersdorf des Kreises Teltow erstrelt werden. Gegen diese Abgrenzung könnte das Bedenken erhoben werden und ist thatsählich bei der ersten Lesung des in der vorjährigen Landtagssession vorgelegten Geseßentwurss im Ab- geordnetenhause ertoben worden, daß bei derselben die der Stadt Berlin benachbarten ländlichen Vezirke nur zum Theil Berücksichtigung

‘mit der Berliner

‘vorge

gesinden haben. In den dur die Vorschläge des Entwurfs nit hrten Amtsbezirken hat si ind

sommenbanges mit dem städtischen elben in Bezug auf die Verwaltung der Kriminal- und Sittenpolizei : rts-Polizeiverwaltung in nähere Verbindung zu bringen, vorläufig noch nit herausgestellt. Es liegt daher kein Anlaß vor, diese Amtsbezirke in die neue Organisation bineinzuziéhen, zumal die Aufgaben, welhe der Kriminalabtheilung des Berliner Fläen: E durch den Hinzutritt eines Bezirks ‘tit 7436 ba Flähen- nhalt und mehr als 80000 Einwohnern abgesehen von der in gewisser Se E bereits jegt qu dein Béxrliner Polizei- Präsidium gebörenden Stadt Chärlottenburg erwachsen, an sih \chon ret wieri e und bedeutende sein werdén. Auf der anderen Seite hat nicht außer Betracht bleiben können, daß bei der rapiden Entwickelung ‘der Stadt Berlin und ihrer Umgebung die Nothwendig- keit, den örtlihen Geltungsbereich des Geseßes weiter auszudehnen, möglicherweise an einzelnen Stéllen sehr bald hervortreten kann. Um für solche Fälle Abhülfe zu verschäffen, ohne jedesmal die Gesey- gebung in Anspruch nehnien zu müssen, ist im §. 5 eine Bestimmun

Gblagen worden, welhe dem Minister des Innern, vorbehaltli der Zustimmung des Provinzialraths der Provinz Brandenburg, als dem nah seiner Stellung und Zusamtiensézung hierzu geeignetften Organe, die Ermächtigung ertheilt, die Vorschriften des Geseßes auh auf andere ‘Amtsbezirke der Kreise Teltow und Nieder-Barnim be- Ee Theile von solchen für anweñdbar zu erklären. em

eihbilde das Bedürfniß, die-

8. 3

ist die Ausübung des Polizeiverordnungsrechtes in Bezug auf die in die Verwaltung des Polizei-Präfidenten zu Berlin übergehenden Angelegenheiten sowie ees D für die ReWhtsmittel die Log ihm zu erlassenden -ortspolizeilihèn Verfügungen näher geregelt. ( j Anlangend -den ersten Punkt, so soll sowohl für den Erlaß von laándespolizeilihen, wie auch für den Erlaß von. ortspolizeilichen Ver- ordnungen die Zustimitung des Ober-Präsidenten erforderlich sein. Für die landespolizeilihen Verordnungen ‘wird damit der gléihe Rehts- zustand hergestellt, welcher gemäß §. 139 des Gesetzes über die all- emeine Landésverwaltuig vom 30. Juli 1883 in Verbindung mit . 43 Abs. 3 daselbst in Bezug auf die für : den“ Stadtkeeis Berlin zu erlassenden Verordnungen diefer Art gilt. Was die ortspolizeilichen Verordnungen betrifft, so würde, da der Polizei-Präsident an die Stelle der Amtsvorstéher und des Polizei-Direktors zu Charlotten- burg treten soll, bei Anwéndung der bestehenden Vorschriftén zu dem E derselben in Gemäßheit des §. 62 der Kreisordnung, des 8, 5 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und dés §. 143 ‘des Landesverwaltungsgeseßes die Zustimmung des Anitsaus- ihu}ses, beziehungsweise je nach der Art der zu erlassenden Ver- ordnung die Berathung mit dem Magistrat zu Charlottenburg oder dessen Zustimmung erforderli fein. Es liegt auf der Hand, daß hierdurch nit nur: vielfache ge\{chäftll@e Weiterungen entstehen würden, sondern daß auch der Polizei-Präsident zu Berlin in ein seiner Stellung und der Tendenz des Geseyes nicht entsprechendes Vechältniß zu dén Amts- und Kreisausschüssen, sowie zu dem Magistrat zu Charlotten- burg gebraht werden würde, ganz ‘abgesehen davon, daß dür die Vielheit und Verschiedenheit der eventuell zur Mitwirkung zu beruüfenden Organe unter Umständen das Polizeiverordnungsrecht des Polizei-Präsi- denten völlig illusorisch gemaht werden könnte. Erscheint es daher eboten, für die Ertheilung ter Zustimmung zu dem Erlasse von

rts-Polizeiverordnungen eine andere einheitlihe Instanz zu wählen, so \prehen Zwekmäßigkeitsrücksichten dafür, s in diesem Falle, wie bei den landespolizeilihen Verordnungen, hiermit den Ober- Präsidenten zu betrauen.

Hinsihhtlih der Beshwêrden und Klagen gégen die von dem Polizei-Prâäsidenten innerhalb:der- Vororte zu érlassenden ortépolizeilihen Verfügungen foll der gleihe Instanzcniug in Anwendung kommen, wie für die sonstigen Verfügungen desselben, mit der einzigen, dur die territoriale Zuständigkeit bedingten Abweichung, daß im Falle der Erhebung der Klage an die Stelle des Bezirk8ausshusses zu Berlin der Bezirksaus\huß zu Potsdam zur Entscheidung berufen sein foll.

Wegen der Festseßung, Vertheilung und Aufbringung der durch die neuen Einrichtungen e San Kosten ist im

auf den §. 5 des gleichzeitig mit diesem Geseß dem Landtage zur verfassungsmäßigén Beschlußfassung vorgelegten Entwurfs über die Koiten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden verwiesen worden. Dieser Hinweis is aus dem Grunde nothwendig, weil der vorliegende Entwœurf mit Rücksicht auf die Dringlichkeit desselben so- fort in Kraft treten soll, während als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des leßtgedahten Gesetzes erst der 1. April 1890 in Aussicht ge- nommen is. Nach den Vorschriften in dem erwähnten 8. 5 haben die betreffenden Gemeinde- und Gutsbezirke zu den im Uebrigen dem Staate zur Last fallenden Kosten der neuen Organisation nach Maß- gabe der Kopfzahl ihrer O Beiträge zu leisten, deren Höhe durch den Ober-Präsidentèn vorbehaltlich der Klage bei dem Ober-Verwaltungsgeriht festgeseßt wird.

Die Höhe dieser Beiträge - wird in jedem Falle nur gering sein, da neben den unbedeutenden sächlichen Kosten nur die Besoldungen und Dienstaufwands-Entschädigungen der neu anzustellenden Kriminal- \chutmänner, von denen jedem Amtsbezirk je einer zuzuordnen sein L mit zusammen 13 600 4 in Betracht kommen werden.

um

8. 5 ist bereits bei den Erläuterungen zu den §8. 1 und 2 das Erforder- liche bemerkt worden. Ebenso ist Me

bereits in der allgemeinen Begründung besprochen worden, und es ist daher an dieser Stelle nur hervorzuheben, daß zur Vermeidung von Kollisionen den Exekutivbeamten der Königlichen Polizeibehörden zu Berlin und Charlottenburg für den Fall der Vornahme von Amts- handlungen außerhalb ihres Amtsbezirks die ausdrücklihe Verpflich- tung auferlegt worden ist, hiervon der zuständigen Orts-Polizeibehörde unverzüglih Anzeige zu erstatten und bei dem Eintreffen des Orts- Polizeiverwalters oder seines Stellvertreters den Anordnungen desselben Folge zu leisten.

Statistische Nachrichten.

Die preußishen Sparkassen 1887 bezw. 1887/88, (Statist. Corr.) Aus dem vorläufigen Ergebniß der preußischen Sparkassenstatistik für das Jahr 1887 bezw. 1887/88, welches in Folge der wenigen noch aus\tehenden Nachprüfungen keinesfalls mehr erheblihe Aenderungen erfahren wird, vermögen wir das Folgende mitzutheilen.

Die ungewöhnlich hohe absolute Zunahme der Spareinlagen, welche hon in den leßten Jahren beobachtet wurde, hat sich im Be- rihtsjahre fortgeseßt; dasselbe bietet den höchsten bisher in Preußen beobahteten Gesammtzuwahs an solchen, indem derselbe betrug: 1887 bezo. 1887/88 201 333 471 M gegenüber den bisher seit 1869 (dem ersten Jahre mit umfassenden statistishen Nachweisungen)

höchsten Zuwachsziffern von 195 499374 Æ i. J. 1886 150 609 891 « 1874 150 316 282 1885 149 375 423 1884 148 383 375 1883 146 689 080 1873 27/967 218 1870 59-896 127 1878 s 72 131 486 1877 E Ÿ 73 233 804- « 1871. Das Berichtsjahr stand auch hinsihtlich des nah Abzug der zu Kapital geschlagenen Zinsen (69 298 083 a verbleibenden Ueber- \chusses der Neueinlagen (706 107 023) über die Rückzahlungen (574 071 635) mit 132035388 A obenan; cs folgèn die Jahre

niedrigsten

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en troß ihres ôrtliden Zu-.

gas.

1886 mit. 127926 223, 1873 mit 126188 649 ünd 1874 #úütit 125 857 230 # Berehhnet man ‘die Kopfbeträge der Einlagen 1 Beginn und'am Sluß dér einzelnen Rebnungöjabre, so ergiebt fi r dén Kopf der Bevölkérung des preußischen Staats im Be- riGtsjahre ein Zuwächs von 6,38 4, von welchem 4,18 6 auf den Uéebershuß der Neueinlagen und 2,20 4 E te zugeshriebenen Zinsen zu rechnen sind. Jenem Gesammtzuwaths ‘pto Kopf katüén die Iahre 1886 mit 6,27, 1874 mit 5,57 und 1873 míît 5,54 „6 am nächsten; der auf den Uebershuß der Neueinlägen zu rechnende Köhf- betrag war in den Jahren 1873 und 1874 mit 4,77 bezw. 4,65 4 größer als im Berichtsjahre, während er 1870 auf 0,95 und 1878 auf 0,62 4 znrüdging. E

Die Gesammtmafse der Einlägen i} auf das Staatsgebiet sehr ungleichmäßig vertheilt, indem von derselben 17,90 % auf Westfalén, 13,67 auf das Rheinland, 14,18 auf Hannover, 11,79 auf Schleswig-

olstein, 11,37 auf Sachsen, 4,43 auf Hessen-Nassau, 0,25 9%/o auf obenzollern, zusammen auf den Westen einshließlich der Provinz Sachsen 73,59 % entfielen, während Schlesien 8,06, Brandenburg 5,93, Pommern 4,48, Berlin 3,67, Oftpreußen 1,53, Westpreußen 1,52, Posen nur 1,22%, die sechs oftelbishen Provinzen mit erlin zusammen also nur 26,41% des gesammten Spar- kaffenkapitäls besaßen. Auch die Zunahme. des leyteren is im Osten nicht bedeutend ; auf den Kopf der Bévölkerung stieg es in P nur um 1,87, in Ostpreußen um 2,88, in Westpreußen um 04, in Schlesien um 3,58, im Durchschnitt des ganzen Staats um 6,38, dagegen in der Provinz Sachsen um ‘8,67, in Westfalen um 8,72, in Berlin um 9,15, în Hannover ‘um 12,01, in Schleswig-Holstein um 15,66 « Die Rangordnung der einzelnen Landestheile nah dem Kopfbétrage der Spareinlagen wär Ende 1887 bezw. 1887/88 folgende: leswig-Holstéin mit 271,72 | Hessen-Nassau . . mit 73,71 Westfalen . . . 210,77 |Betln. . . 70,40

annover 172,81 | Brandenburg. . 66,75

achsen . 122,34 | Schlesien . ie 51,91

obenzollern . . ,„ 101,38 | Westpreußen . . 28,78

heinland . . . 82,04 | Ostpreußen 20,76

ommern . . . 8,31 [Posen . . . 18,93, während die Kopfeinlage im Staat 93,01 4 betrug.

Der Gesammtbestand der Einlagen belief sch am Schlusse des Berichtsjahres auf 2672 607 693 4; von dem gesammten Ver- mögen der Sparkassen eins{hließlich ‘des Resérvefonds u. #. w. waren 2 786 850 416 M jin8bar angelegt, und zwar auf \tädtishe Hypotheken . . . . 26,01 gegen 25,97 .% i. Vorjahre

ländliche ï 2009 26,93 :

in Inhaberpapieren . . . . . . 31,98 , 30,57

auf Schuldscheine ohne Bürgschaft 0,21 0,27 ü z mit x CATNO: y 5,21 O E S 7 2,00 7 Lau e E O UBE s 1,97 bei öffentl.Instituten u.Korporalionen 6,60 , 6,83 ohne nähere Bezeihnung . - . . 0,26 , 0,25 4 Es hat ih hiernach, wie {hon im Vorjahre beobachtet wurde, der Antheil der Inhaberpapiere an der Uebernahme der Sparkassengelder vermehrt, dagegen derjenige des privaten S Mobiliar- und Personalkredits sowie der öffentlihen Institute und Korporationen verbältnißmäßig vermindert.

Die Zinsüberschüsse der preußishen Sparkassen beliefen sich im Berichtsjahre auf 0,99 9% der Einlagen; in Berlin wurden nur 0;48 9%, in S(leswig-Holstein, Hannover, Hessen-Nassau und West- falen nur 0,72 bezw. 0,78, 0,96 und 0,98, dagegen in Sachsen 1,01, in Wéstpreußen 1,03, in Brandenburg 1,05, in Pommern 1,19, in Ostpreußen und Schlesien 1,20, îin Rheinland 1,29 und in Posen 1,30% an Uebershüssen erzielt. Alle diese Ziffern werfen auf das Verhältniß des Angebots und der Nachfrage bei den Sparkassenkapitalien wie bei den Kapitalien überhaupt für ‘die einzelnen Landestheile manches interessante Licht. Die Reservefonds wurden durch Ueberweisungen aus den Zinsübershüssen im Berichtsjahre. von 165 859 088 auf 178 815 924 4 gebracht. Jhre Zunahme war eine langsamere als bei den Einlagen; die Reservefonds machten am Schluß des Berichtsjahres nur 6,69, am Schluß des Vorjahres noh 6,72 % von den leßteren aus.

Sndem wir uns nähere Mittheilungen, insbesondere über die Sparkassenbücher, deren Werthbeträge und ihre Vertheilung in den einzelnen Bezirken für spätere Nummern der „Statistishen Cor- respondenz“ vorktehalten, wollen wir heute nur noch bemerken, daß im Berichtsjabre auch die Spargelegenheit sich nit unerheblih ver- mehrte, indem die Zahl der Sparkassen von 1334 auf 1340, die der Sammelstellen von 1184 auf 1301 stieg, dagegen die der Nebenkassen von 499 auf 496 herabging, so h: sich im Ganzen ein Zuwachs um 120 (im Vorjahre um 214) Sparstellen ergab.

Literarische Neuigkeiten und periodishe Schriften.

Die christliche Welt. Evangelisch-lutherisdhes GBemeindeblatt für die Gebildeten. (Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig.) Nr. 1. Inhalt: Nur freies Feld! Zu neuer Arbeit! Reue. Glaube und Dogma: 1) Anlaß der Untersuchung. Die Be- wegung gegen den Sklavenhandel in Deutshland. Besuch bei einem Waldenscr-Evangelisten in den Abruzzen. Verschiedenes : Die Petition um Abänderung des §. 166 des Reics-Strafgeseßbuchs,

Der Rechtsbeistand îm Geschäft und aus. Deutsches Reihs-Geseybuch für Industrie, Red und Gewerbe. Mit allen zugehörigen Formularen. Ein praktischer Rathgeber für die deutshe Geshäftswelt in allen Angelegenheiten des geshäftlihen Verkéhrs, bei Prozessen 2c. Hamburg Berlin. Verlag von Bruer u. Co. 1889. Von diesem Werke liegen jeßt 7 Lieferungen vor. Dasselbe d in 20 Heften (zum Preise von je 60 4) komplet werden.

Reclam's „Gesundheit“, Zeitschrift für öffentlibe und private Hygiene in Frankfurt a. M. (Redaktion Dr. med. Ruff in Stuttgart ; Abonnementspreis pro } Jahr 4 46). Nr. 1. Inhalt: Original: Der „Internationale Verein gegen Verunreinigung der Flüsse, des Bodens und der Luft“ und die „Gesundheit". Üeber- sihten: Mittheilungen aus Frankreih. Mineralquellen, Bäder und Kurorte; Die Bäder von Hammam R'hira in Algerien. Be- sprechung neuer Schriften. Feuilleton: Die geistige Entwickelung des Kindes. Verschiedenes. Inserate.

„Deutsche Jugend.“ Herausgegeben von Julius Loh- meyer (Verlag von Gebr, Kröner in Stuttgart). Neue Folge, Band VII. Heft 4, Januar 1889. Inhalt : gun neuen Jahr. Gedicht von J, Trojan. Mit Zeichnung von /Th. Rocholl, Die vierte Bitte. Erzählung von Wilbelm Fisher. Mit einer Jllustration von Julius Kleinmichel. Erzählungen aus dem alten deutschen Reih. Von Werner Hahn. Die Schlaht von Hemmingstedt. Ballade von Johann von Wildenradt. Mit einem Bilde von Jo- hannes Gehrts, Berthier in Bamberg Erzählung von Joseph Mayer. Mit der Originalzeihnung von Richard Knötel. Sprüche, Von Friedrich Güll. Blumentopf mit Dereruos aus Gummi- knetmasse. Von M. Laudien. Mit JZlustration. Ein Gesellschafts- spiel. Homonym. Kaiserlihe Zurehtweisung. Von L, M. Die Brüder Grimm. Lebensbild von Julie Ludwig. Mit Illu- \trationen von C. W. Allers. Der Gagel. -— Knäckmandeln.

Der Feuerwehrmann, Wodens§rift für Feuerlös{chwefen. Verlag: Fr. Staats in Barmen.) Nr. 2, Inhalt: Elektrische

Pa im Feuerlös{chwesen. Das Uebdérhändnehmen der Vergnügungen in den freiwilligen Feuerwehren. SchweizerisWher Feuerwehrtag 1889. Grinnéll'\che Braüusen. Alte-Feuerlösch- mittel. Rheinish-Westfälischer Feuetwehr-Verband. Bericht über die freiwillige Feuerwehr Herbede. Aus anderen Feuerwehrkréisen. Brändfälle 2c, Grxplosion | durch geruhlos baa Léu(ht-

in Preis-Aus\chrèibung, Verschiedene: Mittheilungen. euilleton.

M 16.

MRIRAED

Stecfbriefe und Untersuhungs-Saen.

wangsvollstreckungen, Anl gote, Vorladungen u. dergl.

erdingungen 2c.

1. 2. L i ap erpachtungen,

Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

Zweite Beilage | zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 18, Januar

Deffentlicher Anzeiger

wan

18S.

———

5. at BREs ften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. 6, Berufs-Genofsens n,

7. Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8, Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[54406] Steckbriefs-Erueueruug.

Der gegen den Arbeiter Friedrich Wilhelm Lüdicke, domicillos, zuleßt in Luckenwalde, geboren am 16. Mai 1861 zu Potsdam, wegen Diebstahks unter dem 11. Dezember 1888 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Potsdam, den 12. Januar 1889. : Der Untersuchungsrihter beim Königl. Landgericht.

[54405] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Schneiderlebrling Joseph Franz Jo- hann Deer wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit unter dem 20. Oktober 1887 in den Akten V. R. T. 421 1887 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, Alt - Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 15, Januar 1889, / Der Üntersuhungsriter beim Königl. Landgericht I.

[54404] StrafvollstreckŒungs-Ersuchen.

Der Schmiedegesele Wilhelm Neumann aus Karzig ist durch vollstreckbaren Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vom 9. August 1888 wegen Vergehens gegen §§. 123 uid 303 des SirasgelenauGs mit einer Geldstrafe von 20 zwanzig Mark, im Nichtbeitreibungsfalle mit 4 vier Tagen Gefängniß bestraft. /

Es wird um Strafvolistrekung und Nachricht zu den Akten C. 43. 88 ersu&t.

Berlinchen, den 15. Januar 1889,

Königliches Amtsgericht.

[53219] Urtheil. i Fn der Strafsache gegen den Musketier Knecht Carl Thiem, zuleßt in Skören wohnhaft, hat das Königliche Schöffengericht Kaukehmen in der Sißung vom 28. Dezember 1888 für Recht erkannt :

Der Angeklaate Knecht Carl Thiem, geboren zu Markhausen, Kreises Gerdauen, am 4. November 1863, zuleßt wobnbaft in Skören, Kreis Niederung, ist zu einer Geldstrafe von 100 46, im Unvermögens- falle zu 3 Wochen Gefängniß, und in die Kosten verurtheilt. E 114/88,

Amtsgericht Kaukehmen.

[54403] Oessentliche Ladung.

Nachstehend bezeibnete Personen :

1) ver Lehrer, Musketier Gustav Kuhnt, geboren am 21. Januar 1855 zu Probsthayn, Kreis Gold- berg-Haynau, zuleßt in Breslau, i: /

9) der Kutscher, Grenadier Ernst Riedel, geboren am 19. Mai 1849 zu Gerlachsdorf, Kreis Reichen- bach, zuleßt in Breslau, :

3) der Kaufmann, Gefreiter Ludwig Raymann, geboren am 12. Oktober 1853 zu Potak, Kreis Zaklikow, Gouvernement Lublin, Rußland, zuleßt in Breslau,

4) der Müller, Soldat Herrmann Kugler, ge- boren am 2. Dezember 1854 zu Esdorf, Kreis Schweidniß, zuleßt im Kreise Breslau,

5) der Böttcher, Füsitier Emanuel Siara, gebo- ren am 22. Dezember 1853 zu Ostrog, Kreis Rati- bor, zuleßt im Kreise Breslau, j

6) der Pferdekneht, Train'oldat Wilhelm Linke, geboren am 14. Juni 1854 zu Johannisthal, Kreis Glay, zuleßt in Breslau, L:

7) der Tischler, Landwehrmann Emil Müller, geboren am 19. November 1854 zu Kosten, Kreis Kosten, zuleßt in Breslau, i

8) der Bäcker, Ersay-Reservist Franz Freuden- reich, am 8. Mai 1858 zu Ober-Hannsdorf, Kreis Glaß, geboren, zuleyt in Boguslawiß, Kreis Breslau,

werden beschuldigt und zwar ad 1 bis 7 als be- urlaubte Reservisten resp. Landwehrleute, ad 8 als Ersap-Reserviit, ohne Erlaubniß ausgewandert zu

ein, j strafbar ad 1 bis 7 na §. 360 Nr. 3 Straf- gefeßbus, ad 8 nah §. 360 Nr, 3 Straf- geseßbuchs §. 11 des Geseges, betreffend Aende- rungen der Wehrpflicht voin 11. Februar 1888.

Dieselben werden auf Anordnung des Amtsgerichts auf den 13. April 1889, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Swöffengericht zu Breslau,

Zimmer Nr. 59, am Schweidnißer Stadt raben

Nr. 2/3, altes Amtsgericht8gebäude zur Haupt-

verhandlung geladen. i

Bei unent\{uldigtem Ausbleiben werden die vor- genannten E auf Grund der nah §. 472 der

Straf-Prozeß-Ordnung von dem Königlichen Be-

zirks-Kommando I. zu Breslau vom 16. April 1888,

von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu Anna-

berg vom 11. September 1888 und von dem König-

lihen Bezirks-Kommando 11. zu Breslau vom 9.

resp. 6. September 1888 ausgestellten Erklärungen

verurtheilt werden. Breslau, den 19. Dezember 1888,

(L, 8.) Bügler, Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts. [54407] 4

Offene Strafvollstrekungs-Requisition.

Die nawbenannten Personen :

1) Reinhold Vöhmer, am 23. Oktober 1866 zu Set Kreis Königsberg Nm., geboren, zuleßt in

\trin,

2) Arbeiter Johann Ludwig Kuoll, am 17. April 1866 zu Alt-Küstrinchen, Kreis Königsberg Num., ge- boren, Jules! in Alt-Küstrinchen,

‘4 Arbeiter Heinrih Gustav Falkenthal, am 9, April 1866 zu Güstebiese, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuleßt in Güstebiese,

4) Gotthilf Emil Reinhold Schukar, am 14. Ok- tober 1866 gu Königsberg Nm. geboren, zuleßt in Königsberg Nm,, i

5) Arbeiter Theodor Wilhelm Carl Runge, am

10. Juli 1866 zu Klosfsow, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuleßt in Klossorw, 4

6) Arbeiter Carl Fricedrid Miekley, am 9. April 1866 zu Kalenzig, Kreis Königsberg Nm., geboren, zulegt in Neumühl, Kreis Königsberg Nm.,

7) Sthneider Wilhelm Friedrich Krause, am 12, Januar 1865 zu Damm, Kreis Königsberg Nm,., geboren, zuleßt in Neudamm, Kreis Königsberg Nm.,

N Hugo Ernst Siepelt, am 21. März 1866 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuleßt in Küstrin,

9) Johann Friedrich Hermann Weber, am 1. Fe- bruar 1886 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm., ge- boren, zuleßt in Küstrin,

10) Franz August Bernhard Stein, am 18. April 1866 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuleßt in Küstrin,

11) Wilhelm Carl Friedrih Teske, am 26. Juni 1866 zu Alt-Küstrinchen, Kreis Königsberg Nm., ge- boren, zulegt in Alt-Küstrinchen, :

12) Schulze, am 12. Dezember 1866 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm. geboren, zuleßt in Küstrin,

13) Bäcker Hermann Friedrih Gustav Rehfeldt, am 19. Juli 1865 zu Zehden, Kreis Königéberg Nm., geboren, zuletzt in Zehden,

14) Hermann Carl August Fahrenholz, am 25. Dezember 1868 zu Zehden, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuleßt in Zebdoen, :

15) August Wilhelm Falkenthal, am 19. Mai 1865 zu Zellin, Kreis Königtberg Nm., geboren, zuleßt in Zäckerick, Kreis Königsberg Nm.,

16) Heñri Joseph, am 29. Mai 1863 zu Schoen- fließ, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuleßt in Oie Nm., zur Zeit unbekannten Ausfenthalts- orts,

sind dur vollstreckbares Urtheil der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Küstrin vom 8. November 1888 wegen Verletzung der Wehrpflicht Jeder zu einer Geldstrafe von 160 4, im Unver- mögenéfalle zu 32 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. i:

Es wird um Strafvollstrekung und Nachricht zu den Akten M2 24/88 ersucht. /

Laudsberg a. W., den 9. Januar 1889.

Der Erste Staatsanwalt.

SSENUIE S IA Z N ETRICI I I MIES H S E

2) Zwanugsvollstreckungen, Auîfgebote, Vorladungeu u, dgl.

[48428] Aufgebot. : j Die Marie Huber zu Büdesheim hat das Auf- gebot des angebli in_ Verlust gerathenen von der Direction der Sparkasse und Er\parungsanstalt der Polytechnischen Gesellschaft dahier ausgestellten Spar- fassenbuhs Nr. 44 434 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 24. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird, Frankfurt a. M., den 8. Dezewber 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[49162] Aufgebot.

Es haben das Aufgebot nachstehender, angebli verloren graquacnee Sparkassenbücher der Kreisspar- kasse zu Neidenburg zum Zwelke der Kraftloserklä- rung beantragt:

1) des Sparkassenbußs Nr. 467, lautend über 150 und auf den Namen der Anna Caroline Julie Dempkowski, jeyt verehelihten Arbeiter Lizner zu Zellen, y :

beantragt von dem Kätbner Adam Dempkowski zu Groß-Tauersee als Cessionar ;

2) des Sparkassenbuchs Nr. 848b., ursprünglich lautend über 296,31 H, und noch gültig in Höhe G 6 nebst den Zinsen seit dem 30. April

beantragt von der verehelihten Bergmann Bertha Kopka, geb. Dimmek, zu Gelsenkirchen, auf deren Na1:ren das Buch auësgestellt ist;

3) des Sparkassenbuchs Nr. 1562, lautend über 199,90 4 Kapital, 6,87 #6 Zinsen und auf den Namen des minorennen Johann Komalski in Kischienen, i

beantragt von dem Vormunde Wirth Gottlieb Dalkowski zu Kischienen.

Die Inhaber dieser Sparkafsenbücher werden auf- efordert, dieselben unter Anmeldung ihrer Rechte pätestens in dem auf den 16. Juli 1889, Vor- mittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 16, anberaumten Termine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloderkiärung der Sparkasjen- bücer erfolgen wird.

Neidenburg, den 6. Dezember 1888.

Königliches Arntsgericht. Beyer.

[54416] Anfgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 114063 - des Danziger Sparkassen: Actien-Vereins über Einzahlungen. von 63, 300, 300, 40 und 20 K, in Summa nah Ab- hebung eines Betrages von 29 #4, über 703 M, ist anzeiglich dem Eigenthümer abhanden gekommen. Im Mai v. J. hat in Bezug auf dieses Buch ein Mann, welcher si für den Schneider Heinrih Brock ausgab, bei der Sparkasse darum nachgesucht, die Einlagen nur demjenigen, welcher sih Heinrich Brock nennen würde, auszuzahlen. Der angebliche Cigen- thümer des Buches, Schneidergeselle Ferdinand Dei von hier, will, als er das Buch noch nicht verloren hatte, selber unter fingirtem Namen das damalige Ansuchen gestellt haben, um sich gegen die Abhebun dur einen Unberechtigten zu {chüßen, Der 2c. Dei, vertreten dur den Rechtsanwalt Samter hierselbst,

hat das Aufgebot beantragt und ergebt desbalb an den Inhaber des Buches die Aufforderung, spätestens in dem vor dem- unterzeichneten Gerichte, Langen- marft 43, am 4. Márz 1889, Vormittags 94 Uhr, anstehenden Termine seine Rechte anzu- melden. und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der leßteren erfolgen wird. Danzig, den 19. Mai 1888. Königlihes Amtsgericht. X.

[54427] Aufgebot.

Auf Antrag des Ober-Staatsanwalts bei dem Königlichen Ober-Landesgeriht zu Naumburg a.4S. ist das Aufgebotsverfahren, betreffend die von dem am 5. Juli 1888 zu Nordkausen verstorbenen Ge- richtévollziehec Janko früher in Gröningen, zuleßt bei dem unterzeineten Gericht zuerst bei der Regierungês-Hauptkasse zu Magdeburg, jeßt bei der Justiz-Hauptkasse zu Naumburg a. S,, in seiner Amit!seigenschaft niedergelegte Amtskaution in kautions- fähigen Werthpapieren zum Nennweriße von 600 M ede der Rücgabe diescr Dienstkaution ein- geleitet.

Alle Diejenigen, welche auf Grund solcher Rehts- beziehentlih Sacverhältnisse, hinsichtlih deren die fraglihe Kaution baftet, an die beshricbene Dienst- faution des Janko Ansprüche erheben wollen, werden daher hiermit aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf den 20. März 1889, Vormittags 11 Uhr, onberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeihneten Gericht (Zimmer Nr. 14) anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Kaution ausge\chlefsen, und lediglih an die Person Des-

jenigen, mit welchem sie kontrahirt haben, oder der |.

die ihnen zu leistende Zahlung îin Empfang ge- nemmen und sie doch nicht gehörig befriedigt hat, verwiesen werden, Nordhausen, den 9 Januar 1889. Königliches Amts8gerit. Abtheilung I. [54426] Anfgebot. Das auf den Natnen der Philipp Wycislok’s{en

Erben, nämlih der Witiwe Franciska, geb. Kubiczek,

und deren Kinder Johanna, Elisabeth und Josepha Wycislok eingetragene Grundstück Nr. 19 Brzezinka, welches in der Grundsteuermutterrolle von Brzezinka unter Artikel 1 mit einem Flächeninhalt von 51 a 10 qm verzeiwnet ist und im Gemenge mit Do- mintalgrundftücken liegt, joll auf den Antrag Seiner Durchlauht des Herzo,s Victor von Ratibor zum

_| Zweck der Besiptitelberi{tigung aufgeboten werden. |.

Es ergeht deshalb an alle diejenigen, welche Rechte und Ansprüche auf das vorbezeichnete Gcundstück zu haben vermeinen, insbesondere an die verw. Ritter-

utsbesißer Antonie von Raczek, geb. Merkel, die Aufforderung, dieselben spätestens in dem vor dem unterzeiwneten Gericht, Zimmer Nr. 7, am 24. Sep- tember 1889, Vorm. 10 Uhr, ansteßenden Nuf- gebotätermine anzumelden.

Im Falle nicht erfolgter Anmeldung und Be- scheinigung des Widerspruhsrechts wird der Aus- {luß aller Eigenthuméprätendenten und die Ein- tragung des Besigztitels für den Antragsteller erfolgen.

Gleiwitz, den 12, Januar 1889, i

Königlitzes Amtsgericht. [54414] Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender Fundsachen:

1) eines der Schneiderin Pauline Stahn bier, Brunnenstraße Nr. 60, zugelaufeaen kleinen \chwarzen Hundes,

2) der von dem Dienstmädchen Emma Thiemann hier, Oranienstraße 7, am 5. Juli 1888 am Mariannen-Ufer gefundenen goldenen Dameauhr mit silberner Kette,

3) eincs bei dem Slächtermeisier Radloff hier, Prinzen-Allee 15/16, am 28. August 1888 sich ane gefundenen kleinen grauen Mopshundes,

4) einer von dem Kaufmann August Ulri zu Frié- denan, Wielandstraße 27, zu Berlin auf der Straße „Unter den Linden“ ror dem Kommandanturgebäude am 14. September 1888 gefundenen goldenen Nadel in Hufeisenform, beseßt mit blauen Steinchen und Perlstüdchen,

5) eines am 24, März 1888 in der Wohnung des damals in der. Steglitzerstraße Nr. 81, jeyt Brücken- straße 9 wobnbaften Johann Müller angefundenen kleinen Hundes,

6) eines von dein Ludwig Rauch hier, Louisen- Ufer 46, Anfangs August 1888 gefundenen Arm- bandes,

7) einer von ter unverehelihten Marianne Wut- kowski hier, Waldftraße 31, Anfangs September 1888 in dem Hause Waldstraße 31 gefundenen Broche mit dem Bildnisse eines Herrn, :

8) einer von dem Postsekretär Neumann hier, Weißenburgerstraße 56, Ende Juli 1888 in der Franseckistraße gefundenen Broche /

9) einer ron dem August Schmidt hierselbst, Oranienstraße 62, Hof links, IIL., am 13. Juli 1888 in der Potédamerstraße gefundenen goldenen Damen- uhr Nr. 71498, \

10) eines von dem Dienstmädhen Anna Schmidt hier, Steinstraße 2 bei Vogeler, am 29. Juni 1888 an der Artilleriekaserne bei der Orauienburgerstraße gefundenen goldeuen Ringes, 1

11) einer von dem Weinküfer Emil Wollenberg hier, von der Heydtstraße 4, Anfangs Oktober 1888 gefundenen rechtea Hälfte der Reichsbanknote Nr. 295083 b. über 100 ,

12) einés von dem Dicnstmann Eduard Merclein bier, Trebbinerstraße 3 bei Wolff, in der Naht vom

ck | 21. zum 22. Auguft 1888 in der Trebbinerstraße ge-

fundenen Damenmantels und eines seidenen Damen-

umhangs, | 13) eines der Frau Marie Tischer hier, Invaliden- straße 15, in ihrer Wohnung am 8, September

1888 zugelaufenen Hundes mit Führerleine, Maul-

korb und Halsband, auf dessen Swild sih der Name J. Tuchler befindet,

14) eines dem Handelsmann Reinhold Tesche hierselbst, horsterilvaye 53, am 7. Oktober 1888 zu- gelaufenen braunen (anscheinend Jagd-) Hundes mit weißer Kehle,

15) eines von dem Schußmann Sperlih hier, Borjsigstraße 3, am 9. September 1888 Abends auf dem Stettiner Bahnhofe gefundenen Opernglases,

16) eines von. der unverehelichten Anna Tiedemann hier, Landsberger-Allee Nr. 9, am 13. September s es kleinen dreireihigen Granatarm-

andes,

von den Findern bezw. deren Vertretern beantraat.

Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen- stände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf deu 1. April 1889, Vormittags 11¿ Uhr, vor dem unterzeidneten Gerichte, Neue Friedribstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32,

anberaumten Termine ihre Arsprühe und Rechte

anzumelden widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des dur den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Ansprucks noch vorhan- denen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber auëgeschlossen werden wird. Berlin, den 5 Januar 1889, Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

[54422] Vekanutmachung.

Nachstehend benannte Perjonen :

1) Halbbauer Friedrich Wilhelm Maaß,

2) Bauer August Beckmann,

3) Bauer Julius Schröder,

4) Bauer Wilhelm Gaulke,

5) Halbbauer Wilhelm Krause,

6) Bauer August Wellnit,

7) Bauer Ferdinand Luckow,

8) Kossäth Michael Friedrih Hein,

9) Bauer Friedri Wilhelm Zander,

10) Freischulze Julius Köhler,

11) Halbbauer Hermann Schliep,

12) Kofsäth Friedri Wilhelm Bord,

s\ämmtlih zu Jacobsèorf wohnhaft, baben das Aufgebot folgender, in der Dorf-Feldmark Jacobsdorf belegenen Grundstücke, für welche ein Grundbuchblatt noch nicht angelegt ist, nämlich :

a. einer Wiese an der Butow'er Grenze, Krtbl. 1 Parz. 274 von 3,90,70 h Größe und 4,59 Thlr. Reinertrag,

b. dem Blattsee, Krtbl. 1 Parz. 275, von 1,95,89_h Größe und 0,77 Lklr. Reinertrag,

c. dem Kirchensee, Krtbl. 1 Parz. 276, von 3,30,60 h Größe und 1,29 Thlr. Reinertrag,

. einer Wiese an der Butow'’schen Grenze und am Jacobsdorf’er See, Krtbl. 1 Parz. 277, ban 2,15,00 h Größe und 5,05 Thlr. Rein- ertrag,

. ‘Aer ebendort, Krtbl, 1 Parz. 279, von 0,11,00 h Größe und 0,21 Thlr. Reinertrag,

. Weide am Wege nach Butow, Krtbl. 1.

arz. 280, von 1,52,90 h Größe und 1,20 Thlr. Reinertrag, :

g. Ader ebendort, Krtbl. 1 Parz. 464/401, von 4,15,07 h Größe und 4,88 Thlr. Reins ertrag,

h. Holzung ebendort, Krtbl. 1 Parz. 463/278, von 26,47,01 h Größe und 57,14 Thlr. Reinertrag

Behufs Grlangung der Eintragung ihres Eigenthums bei Anlegung des Grundbuchblattes beantragt.

Demzufolge merden alle unbekannten Personen,

welhe Rechte und big ar ana auf das Eigenthum dieser Grundstücke zu haben glauben, aufgefordert, diese ibre Rehte und Ansprüche zur Vermeidung des Ausschlusses derselben und der Eintragung der Antragsteller als Eigenthümer jener Grundstücke bei Anlegung des Grundbuchblattes spätestens in dem hiermit auf den 7. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden.

Aeg ne dagen, den. 14. Januar 1889.

öniglihes Amtsgericht.

[54416]) Aufgebot. ¿ / Auf Antrag des Brennmaterialienbändlers W. Lange Cas als gerihtlich bestellten Pflegers des Nachlasses der hierselbst am 19. November 1886 im 81. Lebensjahre verstorbenen, aus Stralsund ge- bürtigen unverehelihten Dienerin Wilhelmine Koch, wird bierdurch das Aufgebot des erblosen Nachlasses bew. der unbekannten Erbberechtigten derselben erlas)en. y

Die unbekannten Erben der Wilhelmine Koch werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte ipäteftens im Aufgebotstermine anzumelden.

Der Nachlaß wird dem si rena meldenden und legitimirenden Erben und, falls 1ch gehörig legitimirte Erben überhaupt nicht melden, dem Fiskus ausgeantwortet werden.

Der Aufgebotstermin wird auf deu 11. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht bestimmt.

Greifswald, den 11. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht.

54420 l JIn “A auf Antrag des Kaufmanns Herz Katen- stein und des Kaufmanns David Heilbrunn in Rotenburg veröffentlichten Aufgebot vom 5. Januar 1889 muß es austatt „Gemarkung Braaclh“ „Ge- markuug Bebra“ heißen. Rotenburg, den 15. Januar 1889. : Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ill.

gez. Rohde. fa Beglaubigt : Sch illing, Gerichtsschreiber.

BELdrrgans,