1889 / 17 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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nderweitig | n der ag ° entsließen "ollten, A 2 n einmal einen dieser Höhe den esserungen auf postalischem Gebiet oder für d E zu widmen, fo wüßte wahrlih ganz andere Gegenstände, für welche das ck angebracht re, und es sollte dann dem ganzen und großen Publikum eine Er- leihterung zu Theil. werden, die. dem allgemeinen Verkehr nüt, was den Katalogen u. s w. in gleihem Maße nicht der Fall i Jch bin sogar im Zweifel, wenn man beispielsweise daran denkt, wie sehr man jeßt {hon in gewissen iten des Jahres, z. B. zu - Neujahr und Weihnachten, mit solchen Drucksachen Üüberfluthet wird, ob man nicht zu dem entgegengeseßten Standpunkt kommen könnte und sagen, daß das Porto eigentlich zu niedrig ist. Jh kann Sie nur bitten, deu Vorschlag der Budgetkommission, welche diesen Gegen- ftand von Neuem mit gewohnter Gründlichkeit geprüft hat, anzu- nehmen und diese Petition der Regierung nur zur Kenntnißnahme zu überweisen.

Abg. Baumbach: Es handele si hier dos nit um einen so kleinen Kreis von Jnteressenten. Nicht blos der Vereih deutscher Buchdrucker \prehe sih für diese Zwischenstufe aus, sondern eine ganze Reihe von Handels- und Gewerbekammern und vor Allem der Börsenverein deutsher Buchhändler in Leipzig. Jm Auslande sei das Porto für Dru ahen von diesem Gewicht viel billiger als bei uns: o kosteten in der Schweiz Drucksahen bis 50 g

Cts., von 50—250 g blos 5 Cts. und über 250—500 g 10 Cts. m Jahre 1887 habe die Zähl der Drucksachen, welche im Deutschen Reich versandt worden, 250 Millionen gegen 242 Millionen im Vorjahre betragen. Der Umstand interessire niht blos die Buchhändler in Bezug auf die Ver- endung von Probenummern, Zeitungen, Korrekturen, au ie Landwirthschast sei an der Sache stark betheiligt. Die deutschen Gärtner interessirten sich lebhaft für diese Sache, in der Versendung von Katalogen könnten sie mit den englishen Gärtnern niht konkuriren. Auch der Verkehr mit unseren Schußgebieten sei gerade in Bezug auf Druck- ar gs niht gering anzushlagen. Der Staatsfekrekär verweise auf den finanziellen Ausfall. Was wollten aber 300 000 f besagen gegenüber diesen großen Verkehrsinteressen. Er- fahrungsmäßig finde bei einer Herabseßung des Portos eine unahme des Verkehrs statt. Daß eine Erweiterung des ewichts der frankirten Briefe wünschenswerth sei, wolle er nit bestreiten, aber man solle das Eine thun, das Andere nit lassen. Er bitte dringend um Annahme seines Antrages.

Der Antrag Baumbach wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und einiger Nationalliberalen abgelehnt, der Antrag der Kommission, die Petition den Regierungen zur Kenntnißnahme zu überweisen, fast einstimmig angenommen.

_ Ueber die übrigen Petitionen, betreffend den Bau ver- | E Postgebäude, wird in dritter Lesung abgestimmt werden.

Zum Etat der Reihsdruckerei bemerkt der Abg. Schmidt (Elberfeld): Bei dem Druck und Vertrieb der Patentschriften durch die Reichsdruckerei hätten sich Unzuträglichkeiten heraus-

estellt. Das Patentgeseß wolle, daß durch den Verkauf der atentshriften Näheres über das Patent selbst bekannt werde. Die Schristen würden in gewisser Anzahl gedrudckt ; oft seien, bevor das Patent im „Reichs-Anzeiger“ publizirt werde, diese schon vergriffen und eine zweite Auflage verzögere sich meistens, sodaß die E des Geseßes nicht erreicht werde. Der Patentinhaber habe ein Jnteresse, die Schriften in Niemandes Hände kommen zu lassen. Vielleicht ließe \ih 4 ne dai schaffen durch schnellere Herstellung der zweiten uflage. '

Staatssekretär von Boetticher:

Diese Klage ist ceigentlich weniger bei dem Etat der Reichs- druckerei angebraht, wie bei dem demnächst folgenden Etat des Patent- amts. Und deshalb erlaube ih mir zu antworten. Mir ist davon nihts bekannt, daß über die zweiten Ausgaben der - Patentschriften darüber geklagt worden ist, daß diese Ausgaben zu lange gewährt haben ; bei mir ist eine solhe Klage nicht eingegangen. Ich werde aber aus den Ausführungen des Herrn Vorredners, die anscheinend ganz sachgemäß sind, Veranlassung nehmen, danach zu forschen, ob der bisherige Zustand einer Korrektur bedarf und werde dann sehr gern die Hand zu einer solchen bieten. Die Reihsdruckerei ist jedenfalls unschuldig daran. Wenn irgendwo ein Fehler vorliegt, dann liegt er in den Disvositionen des Patentamts, und ih werde mich also danach umsehen und eventuell eine Korrektur veranlassen.

_ Abg. Hammacher: Jhm und anderen Mitgliedern des Reichstages seien Beschwerden zugegangen, daß die Reichs- druckerei ihrem ursprünglichen Zwecke zuwider auch in Konkur- renz mit der Privatindustrie getreten sei. Die Frage habe den Reichstag wiederholt beschäftigt und ein Hauptbedenken ' gegen den Ankauf der Druckerei von der preußischen Regierung ur das Reich gebildet. Zur Beruhigung des Reichstages habe damals die L O erklärt, daß es ausscließlich Zweck der Reichsdruckerei jein sollte, für das Reich, die Partikularstaaten und die Kommunalverbände solche Drucfssachen herzustellen, für welche die Neichsdruckerei dur ihr Betriebsverfahren ein leuch: tendes Vorbild der Privatindustrie werden könnte. Außerdem habe sie C vorbehalten, auch wissenschaftlihe Werke ausnahms- weise für Private drucken zu lassen. Als die Abgg. Brockhaus und Stephani sich über den erweiterten Kreis der Thätigkeit der Reichsdruckerei beschwert hätten, sei versichert worden, daß den Privatunternehmenn keinerlei Konkurrenz bereitet würde. Es seien ihm jedoch Thatsachen mitgetheilt, welche das Gegentheil be- wiesen. Jm Lauf der leßten Jahre habe die Reihsdrukerei Aktien, Obligationen für Privatgesellshaften, Aktiengesell- schaften und Gewerkschaften, so auch Obligationen für die

rma Hibernia und Shamrock für Kramsta an- ertigen lassen. Die Reichsdruckerei mache daraus ein großes Geschäft, und es werde Niemand behaupten, Alktiengesellshaften und Gewerkschasten zu den Korporationen gehörten, welhe als Auftraggeber für die ee im Geseß genannt seien. Es fei doc kein Kunst- werk, eine gute Obligation oder Aktie herzustellen. Aber auch andere Drucsachen, Sparmarken und Karten herzustellen, habe sih die Reichsdruckerei früher durch ein Cirkular öffentlich er- boten. Die Herstellung dieser Dinge erfordere keinerlei be- sondere typographishe Befähigung. Es wäre ihm lieb und es würde zur Beruhigung gereichen, wenn die Verwaltung der Reichsdrudlerei erklärte, daß das Angeführte nur vereinzelte Thatsachen seien, daß sie aber im Prinzip daran festhalte, der Privatindustrie keine Konkurrenz zu machen.

Direktor Aer: Die Frage des Vorredners ginge in der Bauteile dahin, ob es zu dem Geschäftskreise der Reichs- druckderei gehöre, für Korporationen Aktien zu drucken. könne nit feststellen, ob die einzelnen angeführten Fälle E begründet seien, aber er nehme es an. Die Reichs- druderei habe damit die Grenzen der Thätigkeit nicht über-

elbe ihre Vorgängerin, die preußische Staatsdrudcker habe. Bel bent _exwä P bcaler handele Ï erstellung von Sparmarken, die vor 5 oder t Sparkassen zur Ansammlung kleinster Er-

sparnisse in Ge erlassen, weil von städtishen Behörden zahlreihe Anfragen in Be Punkt an die Sa dure ergangen seien und die - Reichsdruckerei habe das Cirkular nur an diejenigen Behörden versandt, welhe eine Anfrage an sie gerichtet hätten. Sie habe damit der Privatindustrie keineswegs Konkurrenz gemacht. Der Nachweis darüber, wie die Einnahmen in den leßten fünf Jahren ih auf die vershiedenen Kategorien der Besteller ver- theilt hätten, werde dies im Allgemeinen bestätigen. Bei einer Gesammteinnahme von 5 700000 /( im pahre 1887 ätten die vom Reih ausgegangenen Aufträge 4600 000 M etragen, die Aufträge von Städten, Kreisen, Provinzial- behörden und Privatbanken im Ganzen 120000 A Jn keinem Jahre habe die Zahl der Arbeiten auf Aufträge von Städten und anderen Korporationen den Saß von 5 pCt. der Gesammtthätigkeit der Reichsdruckerei überstiegen; der Shhwer- E liege also in den rein behördlihen Aufträgen. Das achsthum der Einrichtungen in der Reichsdruckerei erkläre sich damit, daß die Post, welche Ga sngean der Druckerei is, gewachsen sei; ihre Einnahmen, die beim Uebergang der preußishen Staatsdruckerei auf das Reich 130 Millionen Mark betragen hätten, beliefen sich jeßt auf über 200 Millionen Mark. Die Obérleitung der Reichs- druckerei sei sich durchaus der Verpflihtungen bewußt, die seiner Zeit dem Reichstage gegenüber übernommen worden seien, und halte an dem damals zwischen den verbündeten Regierungen und dem Reichstage gewissermaßen vereinbarten Grundsägen fest. :

Abg. Simace: Für die Schlußerklärung sei er sehr dankbar. Die Ausführungen des Kommissars hätten die ge- hegten Besorgnisse auf ein geringes Maß aaa cltdet, So ohne Bedeutung, wie der Kommissar das Cirkular hin- gestellt habe, sei es niht. Das Cirkular habe genau denselben geschäftlichen Jnhalt wie das gleichzeitig von der Firma Giesecke und Devrient erlassene Cirkular. Die Konkurrenz liege also offen vor. Dasselbe gelte von einem Dugend ähnlicher Fâlle, Dieselbe Firma Giesede und Devrient habe si 3. B. erboten, der Bergwerksgesellschaft Hibernia and Shamrock für eine auszugebende Anleihe die Aktienurkunden zu drucken, sei aber abschlägig beschieden, weil der Druck Seitens der Reichsdrulklerei besorgt werde. Einen thatsächlihen Beweis für die Konkurrenz der Reichsdruckerei könne er nicht an- führen. Kein Mitglied des S habe seiner Zeit daran

edaht, daß diese Art der s eit der Reichsdruckerei ge- tattet sein solle; er halte sie für der Vereinbarung mit dem Reichstage zuwider. Er entnehme aus der heutigen Erklärung des E N daß man sich der Tragweite jener Verein-

barung in Zukunft mehr erinnern werde.

Direktox im Reichs-Postamt , Dr. Fischer: Er habe ja bereits dargelegt, daß die Herstellung von Werthpapieren und ähnlihen Sachen für Korporationen, speziell Kreditinstitute mit zu den A egengelten der Reichsdruckerei gehöre, gemä der Denkschrift, die der s bei der Erwerbung der Reichsdruckerei vorgelegt. Gegenüber dieser Erklärung sei der übrige Geschästskreis der Reichsdruckerei sehr gering. Er habe also jenes Verfahren durchaus nit als inkorrekt an- erkannt,” sondern bleibe bei seiner Meinung. Man habe allerdings béi der Erwerbung der Reichsdrukerei befürchtet, daß ihr Geschäfstskreis nicht nur geographish, sondern au intensiv ausgedehnt werde. Sie habe sih aber niht weiter ausgedehnt, und das könnte den Abgeordneten doch nur befriedigen. Das Cirkular, welches nur eine Zusammenstellung der \tattgefun- denen Lieferungen enthalte, sei auf vorherige Anfrage versandt worden, aber niemals, um Kunden zu werben.

Abg. Hammacher: Die Reichsdruckerei habe auch für Bergwerksgesellschaften und An geliefert, das seien doch keine Kreditinstitute. Dafür sei sie also nicht kompetent gewesen.

Direktor im Reichs-Postamt, Dr. Rer: Hr. Hammacher habe früher der preußischen Staatsdruckerei selbst Bestellungen gemacht für jenes Kreditinstitut, dessen Leiter er selber ge- wesen sei. Die Reichsdruckerei habe also- jeßt nihts Anderes tar a was Hr. Hammacher damals für zulässig ge-

alten habe.

__ Abg. Hammacher: Er habe nie die Ehre gehabt, Leiter eines Kreditinstituts zu sein, könne also als solcher auch keine Bestellung gemacht haben.

Der Etat der Reichsdruckerei wird bewilligt.

Das Haus vertagt um 43/4 Uhr die weitere Etat-Berathung auf Sonnabend 12 Uhr.

Der dem Hause der Abgeordneten zugegangene Entwurf. eines Geseves, betreffend die Kosten Königliher Polizeiverwaltungen in Stadt- gemeinden', lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 8.1

In denjenigen Stadtgemeinden, in welchen die örtlihe Polizei- verwaltung ganz oder theilweise von einer Königlichen Behörde geführt wird, bestreitet der Staat alle durch diese Verwaltung entstehenden Ausgaben und erhebt, unbeschadet der Bestimmung des §. 7 Abs. 3 des Gesehes vom 23. April 1883 (Gesey-Samml. S. 65), alle mit dieser Verwaltung verbundenen Einnahmen.

u den Ausgaben tragen nah Maßgabe der Kopfzahl der Civil- bevölkerung jährlich bei

a. die Stadtgemeinde Berlin. ., .., , , , je 2,00 A

b. die Stadtgemeinden von mehr als 75 000 Ein-

Da a Ce T 20 5

c, die Stadtgemeinden von 25 000 bis 75 000 Ein-

wohin L ia 1090

d, die Stadtgemeinden von weniger als 25 000 Ein- j Wob N 20e 0/60, für jeden Kopf der Bevölkerung. Ó

Ausgaben der örtlihen Polizeiverwaltung im Sinne des 8. 1 sind sämmtliche _Dienstbezüge (Besoldungen, Remunerationen, Wohnungsgeldzushüsse, Lokalzulagen, Dienstaufwands-, Mieths- entshädigungen, Equipagen- und Pferdeunterhaltungsgelder), Pensionen und Wartegelder der Polizeibeamten, Wittwen- und Waisengelder für Hinterbliebene solher Beamten, Fuhr- und Transportkosten, Kosten für Bekleidung und Ausrüstung der Schußmannschaft, für Bureau- bedürfnisse, für Beschaffung und bauliche Ünterhaltung der Polizei- dienstgebäude, Polizeigefängnißkosten und besondere Ausgaben im kriminal- und sittenpolizeilihen Interesse.

Als Ausgaben der örtlihen Polizeiverwaltung im Sinne des

. 1 sind niht anzusehen die Kosten für das Nahtwacht- und Feuer- rine, sowie Kosten für Be und Unterhaltung Le Gin

gekommen seien. Dies Cirkular sei nur:

nothwendig, doch vorzugsweise kommunálen Zwecken dienen, besondere Kosten für Straßenpflasterung, Straßenreinigung, Straf er euHtung, analisations- und Wasserleitungsanlagen S ahthäuse En Aa Mga dana von g égbenömitteln ‘wnd ebrauh8gegenständen, Vorkehrungen geuen ansteckende rmene und Krankenanstalten, SORE, Abdeereipläge u. n

._ Maßgebend für die Berehnung der Einwohnerzahl ift in Betr der Bestimmungen dieses Geseßes die durch die jedesmalige le Volkszählung ermittelte Zahl der ortsanwesenden Civilbevölkery! Die Aenderung dieser Zahl tritt ein mit dem Beginn des q dd jedesmalige Volkszählung folgenden Etatsjahres. N

. Der von den Sh, feme zu leistende Kostenbeitrag ist in vierteljährlihen Theil eträgen vorauszuzahlen,

. 4,

Der Staat und die Stadtgemeinden sind verpflichtet, die ihn, gehörigen Grundstücke und Gebäude, welche gegenwärtig den Zwet der Königlichen Orts-Polizeiverwaltung dienen, auch ferner für Dauer des Bedürfnisses für diese ute unentgeltlich herzugeben,

Erstreckt sih der Bezirk der Königlichen Orts-Polizeiverwaltuyy in einer Stadtgemeinde auf benahbarte Gemeinde- oder Gutsbezirk, so sind die betheiligten Verbände verpflichtet, zu den hierauf entfall, den Kosten nah e der Bestimmungen des 8. 1, beizutrag Werden in solchen Gemeinde- oder Gutsbezirken von der König lihen Polizeiverwaltung nur einzelne ortspolizeiliße Funk tionen ausgeübt, so haben die betheiligten Verbände nah Mat der Kopfzahl der Civilbevölkerung einen angemessenen Beitrag il zahlen, dessen Höhe dur den Ober-Präsidenten festgeseßt wir Gegen den Festseßungsbeshluß des Ober-Präsidenten findet innerhali zwei Wochen die Klage bei dem ere Berwaltungsgeritt stalt.

In den im §. 1 bezeichneten Stadtgemeinden, in welchen einzely Zweige der Orts-Polizeiverwaltung den Gemeinden zur eigenen V waltung zukünftig überwiesen werden, tritt eine entsprehende E mäßigung der nah Maßgabe der Kopfzahl der Civilbevölkerung zahlenden E ein. Die Höhe dieser ermäßigten Quo wird von dem Ober-Präsidenten festgeseßt. Gegen den Festseßung beschluß des Ober-Präsidenten 1s innerhalb zwei Wochen die Kla bei dem Ober-Verwaltungsgericht Me | \

Verträge, nah denen bestimmte Ausgaben einer Königlichen Ort Polizeiverwaltung dem Staat oder der Gemeinde obliegen, werds durch dieses Geseß niht berührt. Auch in den bestehenden Verträge über die Hergabe von Grundstücken und die Herstellung von Gebäude für die Königliche Orts-Polizeiverwaltung wird durch dieses Ges nihts geändert. Z

8. 8. Das gegenwärtige Geseß tritt mit dem 1. April 1890 in Krafl Mit diesem Zeitpunkt werden alle demselben zuwiderlaufenden Bestim mungen aufgehoben.

S. 9.

__ Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des gege wärtigen Geseßes beauftragt und erläßt die bierzu erforderlihen Aj ordnungen.

Urkundlich 2c.

In der Begründung des Geseßentwurfs heißt es:

In der vorjährigen Landtagssession wurde von der Königlidh Staatsregierung dem Landtage ein Geseßentwurf zur Beschlu fassung vorgelegt, welcher eine einheitlihe Regelung der Beitrag! fliht der Gemeinden zu den Kosten Königlicher Polizeiverwaltung ür den gesammten Umfang der Monarchie bezweckte. Nr, 60 d Drucksachen des Abgeordnetenhauses. Dieser Gesetzentwurf gin von folgenden Grundsägen aus:

Die Theilung der Kosten der Königlihen Orts-Poliz verwaltung in Städten in persönlihe und sächliche wird auf gehoben und die Bestimmung getroffen, daß der Staat sämui lihe Ausgaben dieser Verwaltung bestreitet und alle n derselben verbundenen Einnahmen erhebt. Die Stad emeinden zahlen zu diesen Ausgaben einen jäh ihen Beitrag in Form‘ eines Pauschquantums, un nehmen in gleihem Verhältniß an den aufko1 menden Einnahmen Theil. Als Beitrag8quote der G meinden wird die Hâlste der durch den jedesmaligen Staa haushalts-Etat festgeseßten gesammten Kosten der betreffend Polizeiverwaltung E /

_ Der Staat und die Gemeinden haben die ihnen gehörige

fh die 4wecke der Königlichen Orts-Polizeiverwaltung bi timmten Grundstücke und Gebäude auch ferner für diese Zwel unentgeltlich herzugeben.

Der Geseyentwurf fand nur theilweise Anerkennung ; namentli waren es zwei Bedenken, welche gelegentlih der ersten Lesung in d Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 27. Februar 1888, sowie in de Verhandlungen der XV. Kommission von den verschiedensten Seit gegen denselben geltend gemacht wurden. Einmal erschien 4 mißlich, die Entscheidung über die Höhe der Beitragspflid der betreffenden Stadtgemeinden in die Hände des Abyeordneta hauses zu legen, wobei die Vertreter der in Frage kommend 21 Städte naturgemäß mehr die Rechte ihrer Städte, als die d gesammten Landes wahrnehmen würden; es sei auch nicht biuig, d Beitrag der Städte ohne Mitwirkung der betreffenden städtische Verwaltungen lediglich durch den Staatshaushalts-Etat festzusetei Andererseits erahtete man die in dem Entwurf vorgesehene Beitrag! quote (die Hâlfte der Gesammtkosten) als so hoh, daß die Städ! unverhältnißmäßig belastet würden.

Der Gesepßentwurf wurde nach der ersken Lesung im Plenut einer besonderen Komwission von 21 Mitgliedern zur Vorberathu überwiesen. Bei den Berathungen der lehteren war die Mehrhd der Mitglieder darin einverstanden, daß eine stärkere Heranziehut| der betreffenden Stadtgemeinden zu den Polizeiverwaltungskoste als bisher angezeigt erscheine. Die Kommission vermod|! aber zur Erreihung dieses Zwecks niht dem - von der Regi! e aufgestellten Prinzip - einer Vertheilung der Koste na Quoten zuzustimmen, sondern erachtete vielmehr ein Festseßung der städtishen Beiträge nah Maßgabe der Bevölkerung! ziffer für zweckmäßiger. Vor endgültiger Beshlußfassung ues Kommisston zunächst um Beschaffung eines umfassenden Materia zur ‘eingehenderen Beurtheilung der vorliegenden Frage. Bevo diesem Ersucben Seitens der Staatsregierung statt Zalan werd konnte, wurden die Berathungen des Landtages geschlossen, sodaß de Le unerledigt blieb. ie Staatsregierung ist bei der weiteren Erörterung des Geg standes auf Grund eingehendster Erwägung zu der Ueberzeugung 0 langt, daß das Prinzip der Festseßung der städtishen Beiträge zu de Me ten nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer allerdings de orzug vor dem von dem vorjährigen Geseßentwurf aufgestellt Prinzip der Quotisirung verdient. :

Um eine möglichst P Grundkage für eine angemessene Fel seßung des auf den Kopf der Bevölkerung in den einzelnen Städte entfallenden Betrages zu gewinnen, sind umfassende Erhebung darüber angestellt, auf wie hoch #sih gegenwärtig die Kosten d Orts-Polizeiverwaltung in sämmtlichen Städten der Monarchie 1 me an 10 000 Einwohnern, welche eigene Polizeiverwaltung hab ' elaufen.

geht im Wesentlichen davon aus, daß Ausgaben der Königlihen Orts-Polizeiverwaltungen einen i Beitrag nach einem ein für alle Male festgesepten, jut en Ko der Bevölkerung zu berehnenden - Einheitssapë zu leisten habey S at si dieser Entwurf im Allgemeinen mit den Vorschlägf es vorjährigen.

Die Staatskasse hat bisher bedeutende Mittel aufwenden mü}

die Stadtgemeinden zu de

um die ihr nach, den bisherigen Gesetzen obliegende Verpflichtung F

ri@tungen und Anstalten, welcke, wenngleid im polieils he J E À

Der auf Grund dieser Unterlagen ausgearbeitete Gesegentwy

i api vos! Pollzeifosian zu erfüllen. Der wachsende Umfang der

emeinden und. die Vermehrung des Verkehrs in denselben haben eine

: ndige Steigerung der Polizeikosten zur Folge, und, da die Er- bóbun | d

g der Kosten zumeist durch die nothwendig werdende Ver- mehrung des Beamtenpersonals MOCE wird, so würde die Auf- rechterhaltung des Prinzips, daß der Staat die persönlichen, die Ge- meinden aber die sählihen Kosten zu tragen haben, auch künftighin die Mehrbedürfnifse der Polizeiverwaltung fast aus\chließlich dem Staat zur Last legen. Bei aller chonenden Rücksicht auf die Finanzverhältnisse der rößeren Städte, in welchen sich Königlihe Polizeiverwaltungen be- finden, kann diefen Gemeinden eine soweit wie bisher gehende und in

eständig . erhöhtem Maße die Staatsmittel in Anspruch nehmende Beihülfe fernerhin nicht mehr gewährt werden. Es verlangt dies \{hon die ausgleichende Gerechtigkeit gegenüber den übrigen Städten, welche die gesammten Kosten der Orts-Polizeiverwaltung allein auf- zubringen haben.

‘Dem Hause der Abgeordneten ist der nah- stehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend Ab- änderung mehrerer Bestimmungen der Geseß- gebung über die Stempelsteuer, zugegangen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages für den Umfang der Monarchie, mit Auss{chluß der Hohenzollernschen Lande, was folgt: ¿i

a. Der von Pacht- und Miethverträgen, von After-Paht- und After-Miethverträgen und von s\criftlihen Verlängerungen derselben, sowie von antichretishen Verträgen zu entrichtende Stempel von einem Drittel vom Hundert wird auf ein Zehntel vom Hundert ermäßigt.

b. Bei Pacht- und After-Pachtverträgen und deren schriftlichen Verlängerungen von \echsjähriger oder längerer Dauer ist es den Kontrahenten gestattet, den Stempel in dreijährigen Fristen, für je drei Jahre im Voraus, zu zahlen. Die erstmalige Versteuerung hat innerhalb der für die Versteuerung von Urkunden in den bestehenden Stempelgesezen bewilligten vierzehntägigen Frist, die Versteuerung jeder folgenden Periode innerhalb 14 Tagen nah dem Beginn der leßteren zu erfolgen. : J e

é¿. Wenn die zu b gestattete Theilversteuerung nit rechtzeitig bewirkt wird, verfallen die Kontrahenten in die geseßlihe Stempel- \trafe des Vierfachen der fällig gewordenen Steuer, und haben außerdem die noch rückständigen Theile der Steuer in ungetrennter Summe alsbald zu zahlen. E

d, Wenn Pactverträge vor Ablauf der ursprünglich verabredeten Dauer, innerhalb einer {hon versteuerten Periode, thr Ende erreichen, ist eine fernere Versteuerung nicht zu leisten. 2

e. Pachtabtretungsverträge, welche wegen Ablebens des Pächters, oder aus sonstigen unvermeidlichen Ursachen mit oder ohne Zuziehung des Verpächters von den Erben des Pächters, oder von dem Pächter selbst, mit einem Familienmitgliede des leßteren geschlossen werden, unterliegen nur einem Stempel von höchstens 1 4 50 5, auch wenn fie neue Pachtverträge oder Afterpahtverträge darstellen. War der

ertrag, in welchen der neue Pächter eintritt, noch nicht für die volle Vertragsdauer versteuert, so haftet leßterer für die erst nach seinem Eintritt in das Pachtverhältniß fällig werdenden Theil-

zahlungen.

8. 2,

Der für amtliche Atteste in Privatsahen vorgeschriebene Stempel wird für Führungszeugnisse auf 50 Z ermäßigt. Für amtlihe Atteste, welche den in Staatsbetrieben beshäftigten Personen beim Abgang aus ihrer Stellung ertheilt werden, ist eine Stempelabgabe nicht zu

entrichten. ch 8.3

In der Provinz Hannover unterliegen volizeilihe Erlaubniß- \heine zum Betrieb der Gast- oder Schankwirthschaft und zum Klein- handel mit Getränken dem für Ausfertigungen vorgeschriebenen Stempel von 1 A 50 Z. Die entgegenstehende Bestimmung des 8. 67 des Gesetzes vom 24. Februar 1869: (Geseß-Samml. S. 366)

wird aufgehoben. :

8. 4. | Kommanditgesellshaften auf Aktien und eingetragene Genofsen- schaften, welche ganz oder theilweise auf einen Handels- oder Ge- werbebetrieb irgend welcher Art gerichtet sind, haben den Stempel- fiskalen die Einsicht ihrer Verhandlungen zum Zweck der Stempel- visitation zu gestatten.

8. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1889 in Kraft. Der Finanz-Minister wird mit der Ausführung desselben be-

auftragt.

Land- und Forstwirthschaft.

Die Protokolle der Verhandlungen des Landwirth- \shaftsraths von Elsaß - AOLNEngen in feiner ersten Session 1888 liegen nunmehr im Druck vor. Vorangestellt ist denselben die Verordnung Kaiser Wilhelm's I, vom 25. Januar 1888, dur welche der Landwirthshaftsrath eingeseßt wurde und die land- wirthschaftlihen Vereine des Reichslandes ihre Organisation erhielten. Dana is der Landwirthscaftsrath zur Unterstüßung des Ministeriums für Elsaß-Lothringen als dessen regelmäßiger Beirath in der Förde- rung der Landwirthschaft bestimmt und befugt, die Interessen derselben durch selbständige Anträge wahrzunehmen. Der Landwirthschaftsrath hat seinen Sig in Straßburg und besteht aus dem Unter-Staats- sekretär der Abtheilung für Finanzen, Landwirthschaft und Domänen im Ministerium - für StjapLotieinaen sowie aus 15 Mitgliedern, welche der Statthalter ernennt. iese Ernennung erfolgt auf die Dauer von drei Jahren. Aus den berufenen Mitgliedern wird durhch den Statthalter ein Präsident ernannt, welcher die Geschäfte des Land- wirthschaftsraths führt und in den Sitzungen den Vorsitz übernimmt, sofern leßterer nicht von dem Unter-Staatssekretär wahrgenommen wird. Der Landwirthschaftsrath bildet aus seiner Mitte vier ständige Kommissionen, und zwar: für Landwirthshaft im Allgemeinen, für Wein-. und Obstbau, für Thierzucht, für landwirthscha lie Meliorationen. Ein Mitglied kann mehreren Kommissionen angehören. Der Landwirthschaftsrath wird zu seinen Sitzungen dur den Unter- Staatssekretär berufen. Das Ministerium kann zu denselben Kom- missare oder Auskunftspersonen abordnen, welche jederzeit gehört werden müssen. Die Geschäftsordnung wird vom Statthalter fest- geseßt 2c. Ueber die Organisation des landwirthschaftliden Vereins- wesens im Reichslande bestimmt die Verordnung: In jedem Kreise wird ein landwirthschaftliher Kreisverein eingerihtet. Den Vorsiß in demselben führt der Kreisdirektor, sofern der Statthalter nicht ein anderes Vereinsmitglied jun Duel enden ernennt. Die Kreisvereine eines Bezirks können mit Genehmigung des Statthalters zu einem Bezirksverein zusammentreten. Den Vorsiß in dem Bezirksverein führt der Bezirks-Präsident, Der Verordnung folgt der Abdruck der Geschäftsordnung, welche der Kaiserliße Statthalter, L von Hohenlohe, unter dem 24. April 1888 festgeseßt hat, sowie das Gas der Mitglieder und die Zusammenseßung der 4 stän- digen Kommissionen. Zion Präsidenten ist vom Statthalter der Gutsbesißer Baron Hugo Zorn von Bulah, Mitglied des Landes- aus\chusses und des 2 Pee für Unter-Elsaß, ernannt worden. Vie erst e (Frühja s Tagung wurde am 23. Mai 1888 im Saale des Bezirks-Präfidiums in Straßburg eröffnet. Der Er- öffnung wohnten bei: der Unter-Staatssekretär von Puttkamer und der Bürgermeister Vack, den Verhandlungen als Vertreter der Re- sceiher der Unter-Staatssekretär von Schraut, der Ministerial-Rath

reiherr von Bibra, der Bezirks-Präsident von Stichner ‘und der ndes:Thierarzt Imlin. Unter-Staatssekretär von Schraut begrüßte die Versammlung im Namen des verhinderten Statthalters. Nachdem sodann der Präsident, Baron Hugo Zorn von Bulach, noch die Aufgaben des Landwirthschaftöraths in einer einleitenden Rede dargelegt hatte, trat

die Versammlung fofort in die geen ein. (Wir geben nach- tehend einen Auszug der wichtigsten Beschlüsse aus den Protokollen.)

erfolgte zunächst die Bildung der 4 durch die Verordnung be- stimmten Kommisfionen von je 5. Mitgliedern. Dann wurde die Regierungsvorlage, betreffend Vertheilung der Fonds zur Förderung der Pferdezucht, für Zuschüsse an land- wirthschafstliche Vereine und zur Beebelfernug. der Rindviehzucht, berathen. Es handelte si dabei um die im Landes- Etat für 1888/89 ausgeworfenen Summen, deren Verwendung die Vorlage folgendermaßen beantragte: 1) Zur Prämiirung von gekörten guGtbengsten fowie ‘zur Bestrettung der Kosten der Hengstkörung T d zur F rimiieung A S erner ie O

jährigen Pferden , follen im Anschluß an die bisherige Gepflogenhé den drei Bezirken Überwiesen: werden : Ober-Elsa 4000 4, Unter- Elsaß 6000 4 und Lothringen 4000 6; 3) Prämien und Zuschüsse für gute Stallungen und Tummelpläte, gute Abrihtung, Wartung und Haltung der Pferde (früher 3000 46) 5000 4; 4) an die drei Bezirke zum Ankauf von Zuchtstieren je 5000 46 glei 15 000 M; 5) Kosten der Stierkörung 11000 #4; 6) an die drei Bezirke zur felbständigen Verwendung innerhalb der durch den Etat gezogenen Grenzen: Ober-Elsaß 11000 #Æ, Unter-Elsaß 16500 # und Lothringen 15 500 4; 7) Zuschuß an den Bienenzuhtverein 2000 # ; 8) Beihülfe zu den Kosten der im Kreise Rappoltsweiler angestellten Düngungsversuhe auf Rebstücken 600,4 Sämmtliche Positionen wur- den nach längerer oder kürzererDebatte bezw. ohne Diskussion angenommen. Zu Ziffer 6 wurde auf Antrag des Präsidenten folgender Beschluß gefaßt: „Der Landwirthschaftsrath \spriht den Wunsh aus, daß bei dem Einkauf von Zuchtstieren ‘aus öffentlihen Mitteln im Auslande einheitlih verfahren werde, damit keine unnüßze Auégabe öffentlicher Gelder, d. h. Konkurrenz von Bezirks- und Kreis-Cinkaufs-Kom- missionen, gemacht werde. Auch ersucht der Landwirthschaftsrath die Regierung, ihm im nächsten Jahre Mittheilung darüber zu machen, wie in- den einzelnen Bezirken der Ankauf von Zuchtstieren aus den öffentlihen Mitteln für 1888/89 bewerkstelligt wird.“ Die Frage, betreffend Düngung auf Rebstücken (Ziffer 8), wurde der 2, und 4. Kommission zur weiteren Aufklärung überwiesen. Den dritten Gegenstand der Tagesordnung bildete eine Mittheilung der Regierung über den Stand der Maßregeln gegen die Reblausgefahr. Aus der Regierungsvorlage ist folgendes That- \ächliche hervorzuheben: Elsaß-Lot Diugen ist in 5 Weinbaubezirke ein- getheilt, nämli: I. Weinbaubezirk: Bezirk Unter-Elsaß aus\chließlich der Gemeinden Schlettstadt, Kestenholz, Kinzheim und Orschweiler; 1I. Weinbaubezirk : die Kreise Gebweiler, Colmar und Rappolts- weiler, ôstlih der Eisenbahn Straßburg-Basel, sowie der Bann der Gemeinde Bollweiler ; 111. Weinbaubezirk: die Kreise Gebweiler, Colmar und Rappoltsweiler, westlich der Eisenbahn Straßburg- Basel, und die Gemarkungen S(hlettstadt, Kestenholz, Kinzheim und Orschweiler ; 1V. Weinbaubezirk: die Kreise Mülhausen, Altkirch und Thann; V. Weinbaubezirk!: Bezirk Lothringen. An der Spitze des Aufsichtsdienstes steht der Aufsihtskommissar in Reblausangelegen- heiten, Bürgermeister Oberlin in Bebelnheim im Ober-Elsaß. Für denselben sind 3 Stellvertreter, einer für den Weinbaubezirk Unter - Elsaß, einer für“ die Weinbaubezirke im Ober - Elsaß, einer für den Weinbaubezirk Lothringen bestellt. Ferner sind demselben beigegeben: 5 Sachverständige, einer im Unter- Elsaß, 3 im Ober-Elsaß, einer in Lothringen, und 11 Lokalbeobachter : einer im Unter-Elsaß, 5 im Ober-Elsaß und 5 in Lothringen. Der örtlihe Aufsihtsdienst wird durch Lokalkommissionen wahrgenommen. Dieselben sind in der Weise gebildet, daß für je 25 ha Rebland ein Mitglied gewählt wird, die geringste Zahl der Mitglieder aber auf drei festgeseßt ist. Reblausherde find in Elsaß-Lothringen bis 1887 einshließlih entdeckt worden: in den Jahren 1876 in Bollweiler, 1877 und 1885 in Plantières in Lothringen, 1886 und 1887 in Lutterbach und Hegenheim im Ober-Elsaß, 1887 in Vallières, St. Sulien und Ancy in Lothringen. Die Gesammtzahl der Here be- trägt 94, die Zahl der infizirten Stöcke 15688, die Zahl der vernihteten Stöcke 60401, der Inhalt der vernihteten Flächen 5,5586 ha. Im Anschluß an die Regierungsvorlage erstattete das Mitglied, Gutsbesißer und Bürgermeister Oberlin (Bebelnheim), einen eingehenden Bericht, nah welchem, in Anbetracht der Sorglosig- keit und Gleichgültigkeit der Rebpflanzer und der sehr beträhtlichen Umgehungen des Geseßes über den Handel mit Wurzelreben, die Verseuchung mehr und mehr drohe und kaum verhindert werden könne. Derselbe gab zuglei eine statistische Ueberfiht über die Kosten der Reblaus-Bekämpfung in verschiedenen Ländern, und ver- breitete sch über die vershiedenen Arten der Bekämpfung, nämlich 1) durch Unterwasserseßzen der u A 2) Anbau in Sand, 3) Anwendung insektentödtender Mittel, 4) Anpflanzung widerstands- fähiger (amerikanisher) Reben. Nur 3 und 4 kämen, dem Redner zufolge, für Elsaß-Lothringen einigermaßen in Be- trat. Die als Abhülfe von Amerika her angerathene Anpflanzung von apem Welshkorn halte er für S{windel. Das der französishen Regierung vorgeschlagene Verfahren, den infekten- tödtenden Schwefelkohlenstoff an den Stock zu bringen, habe sich nit bewährt. Der Präsident bedauerte die Kreosotkampagne im Jahre 1887, wodurch noch mehr Winzer auf irrige Anschauungen gebracht worden seien. | ,

In der zweiten Sißung, am 24, Mai, wurde über den Antrag Zorn von Bulach, betreffend die Abhaltung eines Herbst-Pferde- und Zuchtviehmarkis in Straßburg, verhandelt. Bezirks- präsident von Stichaner erklärte si gegen denselben. Die Erfolge der Weißenburger Züchtung dürften niht dur ein solches ia im in Frage gestelt werden. Der Antragsteller habe offenbar die Absicht im Auge, dem elsaß - lothringishen Züchter im Lande selbst eine elegenheit zur Erwerbung seines Zucht- materials zu schaffen. Diese Idee sei zwar bestehend, aber nichtsdesto- weniger verwerflih, denn die großen s{weizerischen und badischen

üter würden niht kommen und der Markt {ließli lediglich den pekulanten eine Gelegenheit \{hafffen. Die Gefahr, daß er mit geringwerthigem Zuchtmaterial befahren werde, drohe sona ganz be-

trähtlid, und es erscheine reht gewagt, wenn der Landwirthschaftsrath

einen \solchen Versuch unter sein Patronat nehme, denn das sei gleih- bedeutend mit “4 direkten Aar varual, au den einheimischen Züchter dann au in Straßburg zu kaufen. as Streben gehe dahin, ih binsichtli® des Zuchtmaterials nach und nah vom Auslande zu emanzipirenz in Weißenburg habe man die s{hönen Erfolge erzielt, der weiteren Entwickelung drohe nun aber Gelabr im Lande selbst. Zuchtviehmärkte gehörten übrigens gar nit in die Landeshauptstadt (Karlörube, Basel u. a. hätten auh) Qu ondern in das Gebiet der Zucht selbst Von rinen in Frank- urt und Mainz sei man au wieder zurückgekommen. Straßburg sei der Ort für einen möglihst großartig zu S Schlaht- und Handelsviehmarkt, nit aber für einen Zuhtviehmarkt. Nach län- gerer Debatte entschied sich der Landwirtbschaftsratb mit 12 egen 3 Stimmen für die Einri&tung eines solchen Markts owie für die Bewilligung von Prämien aus Landes- fonds im Betrage von 1500 A zur Belebung desselben. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Frage, betreffend Abhaltung einer elsaß-lothringisGen a E Mae! lihen Landes-Ausstellung in Straßburg im Spät- sommer 1889. Unter-Staatssekretär von Schraut erinnerte an die glänzenden Ergebnisse der leßten Ausstellung im Jahre 1881. Seit- dem seien sieben Jahre verflossen, und die Frage trete näher, ob es gs nicht empfehle, hier wieder eine Ausftellung zu halten. Sei der ndwirthschaftsrath in der Lage, die Zweckmäßigkeitsfrage zu bejahen so werde die Regierung gern mitwirken und in den nächsten 20—30 000 A als Landeszushuß einseßen. Diese Ausstellung sei wohl, wenn möglich, zu verbinden mit einer Landesgewerbe- und Kunst- Ausstellung. Ferner sei ein Comité zur ferneren L Sale zu bilden, vielleiht am besten zusammengeseßt aus dem Prä- sidenten und den vier Präsidenten der aen, Dieses Comits müsse ih frei kooptiren aus den Landwirthen des Landes uis vom Landwirthschaftörath, Die Vetsammlung bes@loß na , ebender Erörterung mit 12 gegen 3 Stimmen En enthielten): „Der Landwirthschaftsrath hält- es im Juteresse der Landespro-

dukti chenswerth, daf abre 1890 eine m E Ie s für as oe Mg aer cth

wenn möglih in Verbindung

einer Ausstellung.“ Mit großer Mehrheit wurden wegen Bewilli L "ines Zusi sa d6 wegen gung eines Zuschu Kosten das Erforderliche einzuleiten.“ 3) „Der Landwirth beshließt, daß sein Präsident in B der vier Kommissionen als eigenes Com i fih mit den Mepernneenrnes und dem Bürgermeister der Straßburg ins Benehmen sept und demnächst dur Bildung eines Generalcomités herbeiführen soll.“ 4, L wirth\schaftsrath ersucht die Regierung, mit der Deuts 1 E \chaftlihen Gesellshaft ins Benehmen treten zu wollen, damit d ihre große Ausstellung im Jahre 1890, wenn thunlich, in Straßbr ; abhbalte.* 5) „Späterhin soll bezügli der Ausstellungen die Reg eines Turnus zwischen Colmar, Metz und Straßburg eingehalten werden.“ Bei dem dritten Gegenstand der Lagezorbnungs ahresberiht des Kaiserlihen Landesgestüts für 1887, wurde in Bezug auf die Frage, wo im Ober-Elsaß die neue Hengststation errihtet werden folle, von dem Unter-Staatssekretär von Schraut eingehende Prüfuna zugesichert. Die Erörterung der Frage über den Hengstverkauf wurde an die 3. Kommission überwiesen.

Auf der Tagesordnung der dr.itten Sihung, am 24. Mai, Nahmit- tags, stand zuerst der Verwaltungsberihht der landwirth\chaftlichen VersuchsftationRufach für 1887, Die Versammlung erklärte sich nah längerer Debatte mit großer Mehrheit für die sorgfältige Weiter- führung der von einer Seite angefohtenen Versuche mit den verschiedenen" kfünstlihen Düngmitteln sowie zur Feststellung der Bodenzusammensezung. Die von anderer Seite QUON chte Ausdehnung der Versuhsfelder auch auf den Bezirk Ober- insbesondere die Hardt-Gegend, wird Seitens der Regierung zugesichert. Der zweite Ao? Bericht über die landwirthschaftlihen Versuhsfelder in Loth- ringen, war durch die vorhergegangenen Debatten bereits mit- erledigt. Zu dem dritten Punkt: Organisation des land- wirthschaftlihen Schulwesens, nah.n zunächst der Unter- Staatssekretär von Schraut das Wort: Landwirthschaftliche Squlen existirten bisher nah den verschiedensten Richtungen, sei es in Form von Obstbaumschulen (wie Brumath), jen es allgemein wirthschaftlihe Schulen, seien es Wanderlehrer. Dieser Zustand stelle eine Art Torso dar, nichts Ganzes. Die Re- gierung wünsche über die Frage der Organisation der landwirthschaft- lichen Schulen die Meinung des Landwirthschaftsraths zu hören. Nah kurzer Debatte wurde die Ueberweisung der Frage e Vor- berathung an die E 1, und 2. Kommission beschlossen. Sodann begründete das Mitglied Baron Franz von Leoprechting, Gutsbesiger zu Hegenheim, in eingehenden Ausführungen die Noth- wendigkeit der weiteren Hebung der Obstbaumzucht. Der Land- wirthschaftsrath faßte, nach Hormutizung derselben durch den Prä- fidenten, in dieser Hinsiht folgende Beschlüsse: „1) Der Land- wirthshaftsrath drückt den unsch aus, daß die vereine und die Kreisvereine der Veredelung und Ausbreitung der Obstbäume besondere Aufmerksamkeit widmen, namentlich in der Richtung, daß bestimmte erprobte Obstsorten in größerer Menge kultivirt werden. 2) Die 2. Kommission wird ersucht, ein Verzeichniß der erprobten Obstsorten durch die Zeitschrift bekannt zu machen. 3) Die Regierung wird ersucht, zu veranlassen, daß die Straßenbau- verwaltung womöglich die Obstbaumpflanzungen an den öffentlichen Straßen vermehrt.“ Ein Antrag des Mitgliedes Amadeus Pâté, Gutsbesiger in La Nen und Genoffen: die Bitte an die Regierung zu rihten, daß dieselbe die Frage der Aufhebung des Weid- ganges \tudire, wurde ebenfalls angenommen.

Sn seinec vierten Sitzung, am 25. Mai, hatte der Landwirth- \chaftsrath zuerst einen Antrag von Pâté und Genossen zu beratken, welcher die Regierung bittet, die Frage der theilweisen oder g : Aufhebung der Frohnden zu studiren. Ministerial-Rath Frhr. von Bibra erklärte: Die Frage gehöre eigentlich in das Gebiet der Verwaltung der öffentlihen Arbeiten, berühre aber au indirekt und sehr empfindlih die Lantwirthschaft. Die Bestimmungen beruhten auf dem Seen Mes die Vizinalwege von 1836, Dieses Gesey sei also jeßt über 50 Jahre alt. Beim Vollzuge hätten si in der Praxis der- artige Verschiedenheiten ergeben, daß das Geseß in der That auh nah der Meinung der Bevölkerung als ein drückendes zu bezeichnen sei. In Lothringen hätten sh die Verhältnisse in Bezug auf die Tres dur die 1876 erfolgte Uebernahme der Bezirksstraßen als

reis\straßen noch vershlehtert. Es beständen aber auch noch sonstige Ungleichheiten. Große, wohlhabende Gemeinden lägen oft an Staats- und Bezirks\traßen, zu deren E sie nichts zu leisten hätten; andererseits gäbe es viele arme Gemeinden, welhe für Vizinalstraßen große Opfer an Geld und Na- turalleistungen zu bringen hätten. Alle diese Fragen und die Nothwendigkeit einer Abhülfe seien in der Kommission des Landes- aus\chufses und in den Bezirkstagen zu ershöpfenden Besprehungen gekommen. Die Abtheilung des Innern, wozu die Wegebauverwaltung s gehöre, sei zur Zeit mit den Studien der Abänderun des erwähnten Geseßes befaßt. Mache si der Landwirthschastsrat den Antrag Pâté zu “en so sei die Regierung gern bereit, die Frage nach der öglihkeit von Erleichterungen einer woblwollenden Erwägung zu unterziehen. Nah längerer Erörterung wurde gemäß der Formulirung des Präsidenten be- \chlossen: „Der Landwirthschaftsrath empfiehlt der Regierung den es sprohenen Wunsch zur genaueren Prüfung“. Von den weiteren Be- rathungsgegenständen sei noch erwähnt, daß die 3. Kommission einen Bericht übergab und einstimmig beantragte: „den Modus, wie ihn der Landstallmeister in der leßten Zeit für den Wiederverkauf der Zuchthengste gehandhabt hat, zu billigen. Derselbe besteht darin, daß alle diejenigen Landwirthe aus E, othringen, welche si an der Versteigerung betheiligen wollen, sech8Wohen vorher si anmelden. Die Gestütsverwaltung erkundigt sih sodann nah der Zahlungsfähig- keit des Antragstellers, ob er geeignete Stallung und Gehöft, und o er die Fähigkeit besißt, einen Hengst zu pflegen und zu halten, ferner ob die Aufstellung eines Hengstes in seiner Gegend nothwendig ist u. \_ w. Jst das Alles E, dann wird er zur Versteigerung zugelassen. In dringenden Fällen kann jedo von dieser Regel Abstand genommen. werden.“ An- - trag wurde einstimmig angenommen. ter Berathungs- punkt war das Hufbeschlagwesen. Landes-Thierarzt Imlin ent- wickelte die Nothwendigkeit der Gründung einer L eschlagshule und des Prüfungszwanges. Unter-Staatssekretär von Schraut empfahl, über die Frage vorläufig nicht abzustimmen, bis eine Vorlage der S vorhanden sei. (Schluß der Sißung und der Frühbjahrs-

gung).

Bezirks»

Gewerbe und Handel.

Dezember-Rundschau auf den Getreidehandel. Im Monat Dezember standen die amerikanischen und westeuropäischen Preise, wie {hon vorher, in keinem Verhältniß L einander, so A n ügen E 108 E rie E ees E fes konnte.

it Ausnahme weniger Partien, die für a pekulation gear waren, weil man dort die erst e Maa daselbst erm ; ehl- und Weizenzölle wieder auf ihren vereigen hohen Stant zu bringen bea sudtigte, und thatfächlich auch t Dekret vom 15. Dezember brachte, wurden aus den atlantishen Häfen der Vereinigten Staaten überhaupt keine n then QHEIL A emeldet. Au in Mehl blieben die Ab

Len Jt ale gen Niveau, troßdem einzelne der dort Ba II E Sr E aßen er zu | die unter Kontrole steher „während des Monats