die Staaislasten mit tragen zu helfen, die ungünstige Finanzlage in eine etwas günstigere zu verwandeln, und das war doch keine shlechte Wirkung von diesen Zöllen. :
Das Uebrige, was dann der Herr Abgeordnete hier ausführte, daß das Verhältniß des Holzzolles zu dem Zoll für fertige Holz- waaren auch wieder Remedur verlangte, kann ih wohl mit dem Be- merken erledigen, daß solhe Konsequenzen natürli find. Ob aber hier die Erörterung sich empfiehlt, das, glaube ih, kann man verneinen.
Bezüglich seiner Bemerkungen um Eisenbahn-Etat kann ich mi wohl mit einem cedo majori für meinen Herrn Kollegen ab- finden und gleich übergehen zu dem Titel der Beamtenbesoldungen. Der Herr Abgeordnete hat, wie ih anerkenne, von seinem Standpunkt aus au ret geshickt die Gelegenheit benußt, von Neuem sih zum Anwalt der Unterbeamten, zu meinem Verwundern auch der Ver- waltungsbeamten hier aufzuwerfen. Aber es ist nicht richtig, geehrter Herr Abgeordneter, was Sie in dieser Beziehung der Regierung unterstellt haben. Bei der allgemeinen Besoldungsverbesserung hat die Regieruna auf den sehr wohlfeilen, aber auch sehr bedenklihen Getanfen von vornherein verzihtet, etwa nach den Unterbeamten besonders das Auge hinzurihten und zu thun, als ob sie nach diesen Kreisen hin eine hervorragendere Verpflichtung bâtte, als nah den übrigen hin; ih habe das {hon einmal bei einer \rüheren Gelegenheit ganz ofen auseinandergeseßt. Die Unterbeamten sind bei der Reihe von Besoldungsverbesserungen, die in den leßten Jahr- zehnten vorgekommen sind, keineswegs \{chlechter weggekbommen als irgend eine andere Kategorie, im Geaentheil, sie sind am besten weggekommen, und die bedenklichen Dinge, die für die Verwaltung die Frage zu einer sehr ernsten gestaltet haben, liegen weit weniger in der Kategorie der Unterbeamten als in anderen Kategorien. Wir haben sie mit der Gerechtigkeit, die Sie bei der Regierun wohl vor- aus\eten können, in unseren Gedanken niemals ausges{lossen, niemals UruG gelegt; aber wir haben uns des populären Mäntelchens, daß wir
ei der ganzen Beamtenbesoldungs-Verbesserung zunächst für die
erren Unterbeamten zu sorgen hätten, immer mit Fleiß enthalten.
ber, meine Herren, es ist von der ganzen Beamtenbesoldungs-Ver- besserung, an die der Herr Abgeordnete fo umständlih erinnert hat, innerhalb der Regierung nichts vergessen, nichts aufgegeben ; das kann ih in vollster Uebereinstimmung mit allen meinen Herren Kollegen im Staats-Ministerium versichern. /
Fch erinnere Sie nun aber — und ih bitte Sie, auch ziffer- mäßig aus dem Etat, der Ihnen vorgelegt worden ist, \sih das zu vergegenwärtigen —, daß zu Allem, was die Regierung an Bedürsnissen des Landes früber anerkannt und geltend gemacht hat, wo sie die Bedürfnisse des Landes zu nennen und geltend zu machen aufgefordert und verpflihtet war, das noch nit hinreiht, was wir bisher für die preußische Staatskasse an Mehr erworben haben. Die „Plusmaerei“, wie es von dem Hrn. Abg. Richter früher fo enannt ist, ist aber nit so weit gegangen, daß wir allen diesen Bedürf- nissen in der Lage waren zu entsprechen.
Nun, gefällt Ihnen die Reihenfolge niht, in der wir daran gegangen sind, diese anerkannten Bedürfnisse zu befriedigen ? Ich möchte nit hören, wie es heute hier in diesem Hause schallen würde, wenn die Regierung, statt die Mittel, die sich ihr darboten, zuerst und kräftig zur Erleichterung der Gemeinden zu verwenden, mit dem Vorschlage gekommen wäre, zuerst mit der Beamtenbesoldungs- Verbesserung vorzugehen. Ih möchte die Rede nicht hören, die der Hr. Abg Rickert mit der größten Beredsamkeit gegen eine solche Regierung \{chleudern würde, die ihrer Ver- pflihtung so, wenig eingedenk sei und für die propria domus, fo zu sagen, zuerst Sorge getragen hätte, Wir stehen mit großer Ruhe der Anzapfung auf diesem Gebiet gegenüber; wir sind uns bewußt, daß wir in dem vorigen Jahre, soweit es sich irgend thun ließ, auch nah dieser Richtung hin unser Interesse bethätigt haben durch eine nicht unerhebliche, in sich abgeschlossene Maßregel, indem wir die Wittwen- und Waisenbeiträge der Beamten beseitigt haben. Darin finden Sie und haben Sie — ih glaube mi nit falsch zu erinnern — einen Beweis gefunden, daß die Regierung ihrer Verpflich- tung auf diesem Gebiet voll eingedenk ist, wie sie das in der Begründung des Gescßentwurfs damals dargelegt hat. Von ihren, Absichten ist bis heute nichts zurückgezogen, und ih vertraue dem guten Geist der Beamtenschaft, daß sie niht auf die Verlockung etwa hineinfallen würde, wenn ihr von anderer Seite entgegengehalten würde: bei uns könntet ihr sicher sein, wir würden eurer lebhafter gedenken.
Bei der Betrachtung des Kultus-Etats if der Herr Abgeordnete — seine anderen Bemerkungen dazu glaube ih vorläufig in der Generaldiskussion nicht erörtern zu sollen — darauf ausgegangen, den guten Willen, welchen die Regierung in Bezug auf die Bereit- stellung ausreihender Mittel bekundet, um die Alterszulage der Volksschullehrer in dem Umfange zu erhöhen, wie sie von diefem bohen Hause im Einverständniß mit der Regierung für erforderlich erachtet wurde — ih sage, den guten Willen der Regierung in dieser Beziehung toch auh mit einem kleinen Makel zu behaften. Er sagt, das Haus hat bes{lossen, eine „geseßliche“ Regelung der Alterszulage möge herbeigeführt werden, und hier ist nur eine etatsmäßigez cine etatsmäßige Regelung ist doch keine geseßliche. Jch will darüber nicht mit dem Herrn Abgeordneten streiten, wie weit eine etatèmäßige Regelung au eine gesetliche ist; aber, meine Herren, ih frage Sie nur, für welche unmittelbaren Staatsbeamten haben Sie denn bisher den Anspruch erhoben, daß die Alterszulagen oder ähnlihe Emolumente geseßlich geregelt werden sollen? Die ständen Ihnen doch mindestèns ebenso nahe, wie die nicht staatäunmittelbaren Schullehrer; für diese müssen Sie, in einer Bethätigung des Mißtrauens gegen die Regierung, durch“ aus cine geseßlihe Regelung haben, während Sie für die gesammten — nach den beute gehaltenen Reden nach Armee-Corps ¿ählenden — direkten Staatöbeamtcn sehr viel gleibgültiger bleiben? Nein, meine Herren, dies ist hon ein ganz merkwürdiger Widerspruch. Aber im Vebrigen muß der Hr. Abg. MNickert darin sicher mir Recht geben : die Schwierigkeiten, welche einer geseßlihen Regelung eines einzelnen Punktes in der Besoldung der Lehrer entgegenstehen, sind gar nicht zu unterschäßen. /
Sie haben dabei erinnert an das Bedürfniß der Vorlegung eines Schuldotationsgeseßes. Die Regierung hat selbst in den Motiven des vorjährigen Geseßes über die Erleichterung der Vollsschullasten hervorgehoben, und ih habe im Sinne der Regierung hier näher auscinandergeseßt, wie weit entfernt wir davon sind, das Bedürfniß solcher Reformen an und für sih zu bestreiten, wie aber die Umstände und Hindernisse, die dabei zu überwinden sind, es nicht möglih machen würden, rasch zu helfen, wenn man das Alles mit zum Austrage bringen wollte. Jn einem folhen Geseg würde allerdings die Besoldungsfrage der Lehrer überhaupt zu regeln sein, und es wäre auch räthlih, daß darin der Punkt der Alterszulagen geregelt würde. Aber ohne geseßliche Negelung der Besoldungsfrage ist es schwierig, wie mir scheint, vielleiht unmöglich, bloß dic Alters- zulage zu regeln. Indessen, ich kann darin ja auch Belehrung empfangen.
Zuletzt hat der Herr Abgeordnete noch in mehreren Reprisen die Rechnung zum Gegenstande seiner Betrachtungen gemacht, die ih neulich am 16. d. M. mir aufzustellen erlaubte, über dasjenige, wds an Preußen gekommen sei von den Reformen im Reich, und was in Preußen verwendet fei zur Erleichterung der Steuern. Jch will von vornherein zugeben, daß mit großem Scharfsinn ein un entdeckt worden ist, worin vielleicht auf das Conto der Belastung eine Summe, wie der Hr. Abg. Rickert sie mit 2 bis 21/2 Millionen angicbt, geseßt werden könnte, — ih sage nur, gesegt werden könnte nach der Auffassung Derjenigen, die mit dem Hrn. Abg. Rikert in der Würdigung der Thatsache übereinstimmen , daß nämlich die Ab- \chafung der Kontingentirung der Klassensteuer eine Entlastung ge- wissermaßen verhindert hat, die sonst eingetreten wäre. Man fann das ja zugeben, und ih würde mih au trösten, wenn seine Auf- faffung im Allgemeinen Anklang fände und wenn dann bei meiner Rechnung 2 Millionen oder 25 Millionen abgeseßt würden, Leßtere würde das Wesentliche ihres Inhalts und Beweises dadurch nos lange niht einbüßen. Ich gebe es dem Hrn. Abg. Rickert aber gar niht zu, daß man fo rechnen kann
wie er, {hon aus dem einfachen Grunde , weil er es selbst
anerkannt hat, daß dieses Mittel der Kontingentirung der Klassensteuer eines der unnationalsten war, mas man ge hat erfinden können; es war nichts als ein von Niemandem fast kon- trolirbares Exempel, was post festum aufgestellt wurde, und auf Grund dessen einige Pfennige pro Jahr denjenigen Leuten wieder- erstattet oder abgerechnet wurden, die garnicht begriffen, warum es sih Han hat, die weder eine Erleichterung, noch eine Belastung dabei empfanden; und nah deren Abstellung wird außer den unglüdcklihen Kalkulaturbeamten , welche jährlich diese Kon- tingentirungsrechnung aufzustellen hatten, si Niemand be- sonders verändert in seiner Lage gefunden haben. Deshalb be- \treite i, daß dies eine meiner Rehnung gegenüberzustellende Be- lastung is. JIch [bestreite aber dem Herrn Abgeordneten auch ferner. daß die Polizeikosten der von ihm bezeichneten 21 Städte als Belastung gegenüberzustellen sind: erstens nit formell, weil in dem Etat von 1889/90 nicht bereits eine Summe in dieser Beziehung ein- geseßt ist. Es handelt sid dabei nur um einen Gesehentwurf, der dem hohen Hause zugegangen ist. der in ähnliher Weise auch im vorigen Jahre dem hohen Hause zugegangen war und der noch immer niht zur Verabschiedung gekommen ist. Auf die Ergebnisse eines folden Geseßentwurfs kann man do vorher niht mit Sicherheit bauen. Und dann, meine Herren, handelt es sich dabei auch keines- wegs um eine harte neue Belastung ‘der Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung, sondern es handelt sich um einen Aft ausgleichender Gerechtigkeit, um eine Entlastung der sämmtlichen übrigen Gemeinden, welche so und so lange dazu beigetragen haben, um in diesen 21 Städten den Steuerzahlern das zu ersparen, was sie eigentli von Gottes und Rechts wegen {hon immer hätten zahlen müssen. Also au materiell paßt das nicht. : Ñ
Der Herr Abgeordnete hat dann gesagt, indem er, immer bei dem Thema der Rechnung bleibend, die ih aufgestellt, auf die Reform der direkten Steuern, id glaube einschaltend, eingegangen ist: von Gewerbesteuer kein Wort! Meine Herren, über die Vorlage, welche Ihnen in der Thronrede angekündigt und dort hon näher \pezialisirt ist, habe ich con bei der Einbringung des Etats abgelehnt mi auszulassen. Ich glaube, ih thue gut, auch heute bei dieser Ab- lehnung zu bleiben. Es hat kaum einen Zweck, heute darüber zu \sprehen. Id mache nur aufmerksam, damit nicht Mißverständnisse verbreitet werden, auf den leßten Theil dieses Satzes der Thronrede, worin das Werk, das Ihnen angekündigt wird, zu gleicher Zeit als eine Grundlage für weitere Reformen bezeichnet ist. Was also nit auf einmal gemacht werden kann, von dem ist gar nit ausgeschlossen, daß wir es später in der gewünschten Richtung kommen sehen.
Der Herr Abgeordnete ist dann auf die 12 Millionen gekommen, welchbe in dem Etat der Staats\huldenverwaltung Kap. 37 Tit. 2 Ach befinden, und sagt: also „darum“ hat der Herr Finanz-Miinister die reservirt! Jch habe zunächst niht recht verstanden, worauf sich das „darum“ beziehen sollte, dessen wegen ih die -reservirt hätte. Ec hat aber auf diesen Postcn eine ‘ganze große Ausführung basirt, die eine, wie ih glaube, doch starke Unkenntniß unseres wirklichen geseßlichen Zustandes bekundet. Der Herr Abgeordnete hat das fogenannte Portemonnaiegeseß hervorgeholt und hat gesagt, es sei gegen das Geseß gesehen, und cs sei deshalb geradezu geseßwidrig, was hier geschieht. daß der Finanz-Minister zur A Mate E in den Etat die 12 Millionen cinstellt; er wolle sie reserviren für alle möglihen anderen Dinge, vielleiht auch für seine Steuer- erleichterungsplänez; das sei ein völlig unbegreiflihes Verfahren. Die Rüge war sehr hart, die ih in dieser Beziehung bekommen habe. Aker ih möchte den Herrn Abgeordneten bitten: haben wir denn 1880 mit der Geseßgebung in Preußen abgeschlossen? Haben wir nicht seit 1880 noch manches Geseg gemacht, was auch zu beachten sein würde? Haben wir niht 1882 ein Gesez gemacht, was unter dem fkurzen Namen Eisenbahngarantiegeseß Jedermann in Erinne- rung sein sollte, der einer Etatsberathung hier beigewohnt hat ? Weiß der Hr. Abg. Rickert niht, daß der §. 1 jenes E gebietet, Uebershüsse der Eisenbahnen niht nur in der Rechnung, sondern auch im Etat da einzustellen, wo sie eingeseßt sind?
Fch ‘glaube, es ist ja \{chwer, mit dieser ganzen Gesehgebung völlig ins Reine zu kommen, namentlich mit dem Portemonnaie- gese; das ist ein sehr mißglückter legislatorisher Gedanke gewesen und zeigt Mangel, was Klarheit und Sicherheit für die Anwendung betrifft. Jch glaube, wenn der Hr. Abg. Riert sich die Zeit nimmt, in diese sehr \{wierige Materie si genauer einzuarbeiten, so wird er finden, daß die reservirten 12 Millionen im Kap. 37 Tit. 2 des Staatshaushalts nichts Willkürliches, nihts gegen ein Geseg Ver- stoßendes, sondern etwas von einem späteren Geseß als dem, das er citirt hat, Gebotenes sind. Damit ist, glaube ih, meine Rechlfertigung in dieser Beziehung vollständig geführt.
- Der Herr Abgeordnete hat dann natürliß — was ih ja vor- ausfehen konnte — gegen meine Rechnung ausgeführt: „Mehr als 309 Millionen Reichssteuer! davon tragen die unglücklihen Preußen mindestens 180 Millionen. Was will gegen diese Mehrbelastung die Erleichterung sagen, die der Finanz-Minister hervorgehoben hat ? und wie können Sie da solche Wendungen brauchen? wie würde es heute um das Reih und um Preußen stehen?" Jenes sei die wahre Frage, die er (tellt.
Nein, meine Herren, so können Sie sich damit niht abfinden. Ih habe ja bei der Rehnung natürlich auch gewußt, daß die Mehrbelastung des Reichs größer ist als dasjenige, was Preußen davon bekommen hat. Das ist ja. selbstverständlih. Ih habe nur meine Rechnung ganz korrekt dahin gestellt, hier vor dem preußischen Landtag : Was hat die preußishe Staatékasse in Folge der Reichs- \steuerreform mehr empfangen ? Was hat sie mit diesem Mehr gethan mit Zustimmung und in Uebereinstimmung mit den Faktoren derGeseggebung ? Die Antwort darauf habe ih zifffernmäßig so gegeben, wie sie in meiner Rede vom 16. d. entkalten ist. Wenn Sie nun aber auf die Steuerbelastung des ganzen deutshen Volks dem gegenüber eingehen wollen, dann darf ih nicht bloß, dann muß ich um so mehr auf die Frage wicder eingehen: Wie würde es um das Reich stehen, wie um Preußen, wenn wir die Reichssteuerreform niht unternommen hätten? Seit 1879 ist, wenn ih mi ret erinnere, der Ausgabe- Etat für unser Heer und für unsere Marine bedeutend gewachsen. Wollen Sie dieses Wachsthum des Etats jeyt nahträglih verleugnen ? Wollen Sie sagen, das wäre niht nöthig gewesen, das hätte erspart werdea können? Ja, auch Sie haben mitgewirkt-dazu, und die Mehrheit im Reichstage ist bei allen den Bedürfnissen, die seit 1879 als dring- lihe zur Sicherung der Existenz und dec Machtstellung- unseres Vaterlandes hervorgetreten sind, in freier Ueberzeugung mit der Regierung einig gewesen in Bezug auf die Anerkennung der Noth- wendigkeit, daß so und so viel mehr Mittel darauf zu verwenden seien. Wenn Sie die Erfolge der Reichssteucrreform, die 1879 ein- geleitet worden ist, also niht gehabt hätten, wenn Ihr Widerspruch gegen dieselbe von Erfolg gewesen wäre, dann frage ih: Womit hätten Sie dann diese Millionen, die für das Reich nothwendig gewesen sind, gedeckt? vielleiht durch Matrikularbeiträge ? Nun, wenn das geshehen wäre, dann würden Sie die Frage, wie es jeßt um Preußen und den preußishen Etat stehen würde, allerdings leicht beantworten können. Also ih glaube, die Rechnung war, ist und bleibt richtig, die ih in dieser Beziehung gemacht habe, und i} jeden- e dur die Bemerkungen des Herrn Abg. Rickert nicht abgeshwächt worden.
___ Jch will noch kurz einige Aeußerungen der geehrten Herren Redner, die vor dem Hrn. Abg. Riert gesprohen haben, berühren, um ein paar Worte daran zu knüpfen.
Der Hr. Abg. v. Huene hat des Minderaufkommens an der Branntweinverbrauhsabgabe gedacht und den Dubitativus ausge- \sprochen, ob das wohl von einer Konsumverminderung berrühre; dann würde man sih ja nur darüber freuen können. Jch bin nicht in der Lage, in dieser Beziehung eine andere Auskunft zu geben, als wie sie {on im Reichstage gegeben worden ist. Es entzieht sh zur Zeit noch der sicheren Beurtheilung, welcher Faktor oder weldhe Mehrheit von Faktoren zu dem ungünstigen Ergebniß der Branntwein- verbrauhsabgabe im ersten Jahre geführt at. Jch glaube, die Sache ist überwiegend vorübergehend. Die Gestaltung der Soll- anschreibungen in den leßten Monaten und \{chon früher läßt er-
kennen, daß \ich \{ließlich doch die Berechnung als richtig erweisen wird, die bei der Un des Geseßes von der Regierung — natüclih auch unter dem Vorbehalt, daß die Thatsachen etwas anders kommen könnten — aufgestellt worden ist.
Der Herr Abgeordnete hat, indem er auch auf den großen Mehr- ertrag oder die Mehrbelastung durch Zölle hinwies, in seinen Aus- führungen gegenüber der von mir aufgestellten Rehnung ohne Weiteres ausgesprochen, daß diese Mehrlast doch von dem deutschen Volke getragen werde und daß man auf diese Rücksicht nehmen müsse. Fc möchte nur, um keinenfalls zustimmend zu erscheinen, daran erinnern, daß wir zu einem großen Theil diese Fotgerungen nicht als richtig anerkennen. Wir halten au jeßt noch die Ueberzeugung fest, daß ein großer Theil der Zölle thatsählich vom Ausland getragen wird, und also dieser Theil niht als Belastung dem deutshen Volk auf sein Conto geschrieben werden darf. (Widerspruch links.) Ja, wenn das auch nit Ihre Ansicht ist, meine Herren, fo muß ih cs doch aus- sprechen, daß es die meinige ist, weil ih sonst in die Lage kommen E als fahnenflüchtig zu erscheinen, was ih au innerlih keines- wegs bin.
Der Herr Abgeordnete hat dann von der Ueberweisung der halben Grund- und Gebäudesteuer gesprohen und in dieser Richtung
esagt, daß ihm zu wenig geschehen sei dur den nächsten Etat,
theile seine Besorgnisse zwar nicht, daß er meint, wenn man niht \{nell in dieser Hinsicht etwas thut, daß dann Andere ih dazwischenschieben, und daß dann nachher die Decke nicht mehr lang genug sein würde, um das zu thun, was man thun wolle. Jh kann nur von Neuem bestätigen, daß alle die Dinge, die in der Richtung des Programms liegen, womit die Regierung zuerst 1879 hervor- getreten ist, und was ih später bei jeder yeeigneten Gelegenheit hier in Erinnerung gebracht habe — uns auh heut am Herzen liegen, s damit die Staatsregierung auch heute noch sympathisirt und dabei beharrt. In diesem Programm liegt insbesondere die Ueber- weisung der Grund- und Gebäudesteuer. Ich würde mi persönlich außerordentlih freuen, wenn ih es noch erlebte, einen Theil dieses Programms ausgeführt zu sehen. Wenn ih es noch erlebte, mcine ich, als Minister, der daran einen Antheil hätte; aber ih muß doch sagen, meine Herren, wenn wir uns beschränken sollen auf das, was wirktih bald praktis auszuführen ist, so wird es „mir s{wer, daran zu glauben, daß ñich schon im nächsten Iahre die Möglichkeit zeigen wird, mit der Ueberweisung der Grund- und Ge- bäudesteuer einen effektiven Anfang zu machen. Ich füge eines hinzu, was vielleiht für die Stellung der Königlichen Staatsregierung besonders in Betracht kommt: ih habe früher es {hon gesagt, wir wollen nicht die Initiative ergreifen, um an dem Gesch vom 14. Mai 1885 Abänderungen herbeizuführen, wir haben es uns früher versagt und wollen es uns jeßt versagen. Sollte in dieser Bezichung dem hohen Hause eine Initiative angezeigt ersheinen und aus dem Hause über die Mittel hinaus, die der Etat sonst bietet, eine Möglichkeit gezeigt werden, so glaube ich im Allgemeinen die bereitwilligste Mit- wirkung der Staatsregierung in Aussicht stellen zu können. Ein Mehreres aber kann ih nit sagen.
Der Herr Abgeordnete hat dann auch ron dem beweglichen Faktor gesprochen, der in der direkten Steuergeseßgebung eingeführt werden müsse. Ich will dessen nur gedenken, um meinem Bedenken und Widerspruch dagegen Ausdruck zu geben.
Der Hr. Abg. Hobrehr hat in seinen Ausführungen auf die
Unsicherheit der beiden günstigen Faktoren aufmecksam gemacht, die wesentlih uns gestatten, im Etat gegen früher gebesserte Verhältnisse zu zeigen und die mehrerwähnten Erleichterungen vorzuschlagen. Jh habe auf die Unsicherheit des einen Faktors — nämlich der Eisin- bahnübershüsse — au meinerseits {hon hingewiesen, würde mi auch freuen, wenn dieser Unsicherheit auch bei alien folgenden Verhandlungen tas Haus stets eingedenk bliebe und deshalb folhe Ansinnen ohne Ausnahme ablehnte, welhe etwa in dieser Beziehung zu Bedenken Anlaß geben könnten; man darf sich nit für die Zu kunft hier Verpflichtungen aufbürden, die vielleicht in ungünstigen Verkechrsjahren nicht zu erfüllen sind. Dagegen bin ih in Bezug auf die Unsicherheit des anderen Faktors nicht derselben Meinung wie der Hr. Abg. Hobreht. Er sagt, das Verhältniß, wie cs leut zwishen Preußen und dem Reich sich darstelle, sei auf die Dauer eine Unmöglichkeit es werde dazu kommen, daß die Matrikularbeiträge abgeschafft werden müssen. Jch lasse dahin estellt, namentlih von der späten Zukunft, an die er dabei gedacht hat, ob das sih formell erfüllen wird oder nicht. Er hat aber in jeinen weiteren Ausführungen den Gedanken damit verbunden, nicht bloß die Matrikularbeiträge müssen abgeschafft werdea, son dern auch die Ueberrocisungen vom Neich; denn er hat die Ueberweisung an die Kreise ganz ebenso carafkterisirt als ein unerträglice®, unsicheres Element, wie die Matrikularbezahlung an das Reich. Da würde ich mir die beicheidene Frage erlauben, womit der Herr Abge ordnete denkt, daß wir die 40 Millionen Plus, die wir jegt vom Reich haben, decken ollen, wenn wic die Herauszahlung vom Reith streichen müßten, ebenso wie tie Matrikularbeiträge. In dieser Höle aber die Herauszahlung des Reichs für unsicher zu erklären, weil au beim Reih mehr Bedürfnisse erscheinen könnten, das habe id im vorigen Jahre als einen. von dem Standpunkt der Regierung abweichenden Standpunkt bezeihnet. Unserer Auffassung naw — id bin überzeugt, daß jämmtlihe Finanz-Minister der deutschen Bundes staaten auf meiner Seite sind — gehen wir davon aus. daß ein Rükschritt im finanziellen Verkältniß Preußens zum Neich nit gemacht werden soll, daß Mehbrbedürfnisse beim Reih auch dur Mehreinnahmen des Reichs zu deXen fein werden, und daß wir deshalb nah der Seite der Sache hin mit einew sicheren Faktor zu rechnen haben.
Auf die Erörterungen glaube ih mich heute beshränken zu können.
Ein Vertagungsantrag wird angenommen.
Abg. Rickert bemerkt persönlih: Der Finanz-Ministet habe ihn mißverstanden. Er (Redner) habe ihm nicht ein gesezwidriges Versahren vorgeworfen, sondern nur gesagt, in dem Portemonnaiegeseyß liege eine moralische Verpflichtung, die Ueberschüsse zu Steuererlassen zu verwenden.
Schluß 31/2 Uhr. Nächste Sizung Mittwoch 11 Uhr.
in
amts. Nr. 4. — Inhalt: Gesundheitsstand. Bolkskrankheiten in der Berichtswoche. — Erkrankungen und Sterblichkeit in de italienishen Armee 1884—1286. — Sterbefälle in deutschen Städten von 40000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgleichen in deutshen Stadt- und Landbezirken, — Allgemein? Sterblichkeit an Lungenshwindsuht in den Berufsklassen der Schwel) — Gesundheitswesen im Seine-Departement. — Inf tionsfranfheiten im nordamerikanishen Heere während des Rebellionskrieges. — Sterb- lichkeit in Christiania 1886. — Witterung. — Thierseuchen in Italien 2° September bis 28. Oktober 1888. — Veterinärpolizeiliche Maß regeln. — Medizinal-Geseßgebung 2. E Beförderun/ lebender Thiere auf Eisenbahnen. — (Sa(wsen.) Arznei-Taxe. —- (Baden.) Desgleichen. — (Braunschweig.) Desgleichen. — (Ungarn) Regelung des Veterinärwesens. (Fortseßzung.) — Retpre (Landgeriht München 1.) -Verkauf eines Gemischs von l mit Apfelwein. Begriff „Verschneiden des Weins".
Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheit
Zweite
Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen
Berlin, Mittwoh, den 23. Januar |
N 21. 2
1. Stedbriefe und Untersuhungs-Sachen. 3. angsvollstreckungen, Aufgebote, d. erle Verpachtungen, Verdingungen 2c.
4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.
orladungen u. dergl.
Oeffentlicher Anzeiger.
Slaals-Anzeiger.
1889,
. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsh . Berufs-Genofsenschaften.
. Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.
, Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchuúgs - Sachen.
[55436] Steckbriefs-Erledigung.
Der gegen die unverehelihte Martha Marie Agnes Haase wegen Diebstahls in den Akten V. R. I. 435. 88 unter dem 27. Oktober 1888 erlassene Steck- brief wird zurülgenommen.
Verliu, Alt-Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 18. Januar 1889. : Königliches Landgericht F T Untersuchungsrichter :
| ohl.
«Li iz E E E E E EE T
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[55440] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstrétkung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder- barnimschen Kreise Band 60 Nr. 2786 auf den Namen des Großschlähters Hermann Ahnert hier eingetragene, íîn der Bellermannstraße belegene Grundstüuck am 27. März 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück i} mit einer Fläche von 90 qm weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab- oh fis g und andere das Grundstück bétreffende Nach- weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41 eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden- sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüdcksihtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berüdsichtig- ten Ansprühe im Range zurücktreten. Diejeni-
pruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver- teigerungstermins die Einstellung des Verfahrens erbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. März 1889, Nachmittags 1 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden.
Verliu, den 18. Januar 1889,
Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 52.
f welche das Eigenthum des Grundstücks bean-
[55464]
In der _Zwangsvollstreckungssache des Kaufmanns G. W. Schütte in Gandersheim, Klägers, wider den Gastwirth Christian Schlüter zur Eulenberg bei Kirchberg, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, 1hre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebéenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Moutag, den 18. Februar 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte an- beraumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.
Seesen, am 15. Januar 1889,
Herzogliches Amt3gericht. v. Rosenstern.
[55450] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot nachfolgender Urkunden :
1) der von der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine auf den Namen des Seconde- Lieutenants im Hannovershen Husaren-Regiment Nr. 15 Herrn Franz Constantin Hubert von Hagens für die Summe von 9500 4 ausgestellten Police Nr. 12654 d. d. Berlin, 1. Juli 1884
vom Landgerichtêrath a. D. von Hagens zu Düsseldorf, j
2) des Preußischen Staatss{huldscheines Litt. E.
‘Nr. 38 688 über 25 Thlr. von Frau Ida Helene Drechsler, geb. Kämmerer, zu Brandenburg a. ÔŸ., H
3) der 3 Prämien-Quittungs- und Rückgewähr- Seine vom 11. März 1874, 11. September 1879 und 11. Dezember 1885 zur Police Nr. 1856 des eNordsteru" Lebens-Versicherungs-Actien-Gesell schast zu Berlin über 12 Thlr. 16 Sgr. resp. über 37,60 H und 37,60 4
von Frau Rechtsanwalt Leonhardi, geb. Paar- mann, zu Königsberg i. Pr.,
4) der von der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine auf den Namen des Seconde- Lieutenants im 6. Thüringishen Jnfanterie-Regi- ment Nr. 95 Herrn Louis Bernhard Alfred von Drigalski für die Summe von 1000 4 außsgestellten Police Nr. 6926, d. d. Berlin, den 1. Januar 1879
VOE Mer R Aljred von Drigalskti zu Berlin,
5) des vom Komtoir der Reihs-Hauptbank für Werthpapiere dem Herrn Adolph Fabian in Ham? burg ertheilten Depotscheines Nr. 432 803, d. d. Berlin, den 11. Oktober 1887,
Werthpapiere der verw. Frau Caroline Leow, geb. Schlesinger, in Hamburg ertheilten Depotscheines Nr. 432 804, d. d. Berlin, den 11. Oktober 1887, von der verw. Frau Caroline Leow, geb. Schle- singer, zu Hamburg,
7) des vom Pferdehändler E. Petrushke auf den Fuhrherrn Otto Melzer zu Berlin (Köpnickerstr. 149) ezogenen, mit Acceptvermerk des Bezogenen und Giro des Ausstellers versehenen, an eigene Ordre am 1. Oktober 1888 zahlbaren Wechsels Über 260 6 vom Fouragehändler Hermann Heimann zu Berlin, :
8) des vierprozentigen unkündbaren Pfandbriefs der Preußishen Hypotheken-Actien-Bank (zu Berlin) Serie X. Nr. 1807 über 500 4 von dem Bankgeschäfte M. Glaser zu Blanken-
burg a. H.,
9) des vom Bildhauer Barthel auf den Tischler- meister B. Töpfer zu Berlin (Dresdenerstraße 13) gezogenen, mit Acceptvermerk des Bezogenen und Blankogiro des Ausstellers versehenen, am 21. De- zember 1888 an die Ordre des Ausstellers zahlbaren Wechsels über 82,50 4, d. d. Berlin, den 15, Sep- tember 1888, i
as Eigenthümer H. von Micalkowski zu erlin, 1c) des dem Herrn Carl Vogel hier als Vor- munde der minorennen Hartmann'’shen Kinder vom Komtoir der Reichs - Hauptbank für Werth- papiere ertheilten Depotscheines Nr. 189 781, d. d. Berlin, den 25. Januar 1882, : vom Rentier Carl Vogel ¡u Berlin, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf i
den 3. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr, vor ‘dem unterzeihneten Gerichte, Neue Friedrich- traße 13, Hof, Flügel B., part, Saal 32, anbe- raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 5. Januar 1889. i
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[55449] Aufgebot. Die Frau Johanna Dorothea Wegert zu Hof hat das Aufgebot der angeblich verlorcnen, von der Deutschen Lebensversicherungs-Gesellschaft auf Gegen- seitigkeit zu Potsdam ausgestellten Police Nr. 24 702 - vom 2. Mai 1883 über 500 M beantragt. Die Inhaber der betreffenden Urkunde werden aufs» gefordert, spätestens in dem auf den 21. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. Potsdam, den 16. Januar 1889. ‘Das Königliche Amtsgericht. Pignol.
[55452] Aufgebot. : ;
Die verwittwete Gastwirth Maria Starcke in Rumburg in Böhmen hat das Aufgebot des an- geblih verloren gegangenen Depositalsheines vom 27. April 1886 zur Police Nr. 282584 über 2000 Fl. Oe. W. der Lebensversicherungs-Aktien- esellshaft „Germania“ zu Stettin beantragt. Der Snhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätcstens in dem auf deu 12. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 48, anberaumten Aufgebotstermine seine ‘Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 11. Januar 1889,
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIl.
[55451] Aufgebot.
Es it das Aufgebot folgender Fundsachen:
1) des von Frau Armanski am 14. August 1888 im Thiergarten gefundenen Portemonnaies mit Geld,
9) des von Frau Iüttner am 27. Juli 1888 in der Friedenstraße gefundenen Portemonnaies mit Geld,
3) des am 11, Oktober 1888 dem Privatwächter Karl Gehrke zugelaufenen großen gelben Hundes,
4) des am 8. Oktober 1888 von Ln Gloege an der Bärwald- und Urbanstraßen-Ecke gefundenen Sackes mit süßen Mandeln, i
5) des am 8. November 1888 vom Arbeiter August Lehmann in der großen Frankfurterstraße gefundenen goldenen Trauringes,
6) des am 20. Juli 1888 vom Malermeister Böse auf einem Omnibus vor dem Schönhauser Aa gefundenen Kartons mit 4 goldenen Damen- uhren,
7) der am 12. August 1888 in den Königs- kolonnaden vom Schuhmaerweister Hippeler ge- fundenen goldenen Remontoiruhr mit goldener Kette, 8) des auf dem Holzplaß des Herrn Rob. Igel in der Bärwaldstraße im März 1888 aufgefundenen zweirädrigen Karrens,
9) des im August 1888 von Herrn Egm. Fischer in der Lothringerstraße gefundenen Portemonnaies mit Geld und einer \s{hadhasten .Damenuhr, ; 10) der von Mitgliedern des Vereins Berliner Droschkenkutscher in der Zeit vom 16. Februar bis 2, August 1888 in den von ihnen gefahrenen Droschken gefundenen, in der Beilage des Antrages näher bezeihneten Gegenstände,
11) des am 11. Dezember 1888 dem Herrn M. R. Christ zugelaufenen Movshundes,
von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt. _ Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen- stände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf deu 26. E 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerihte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, lügel B., part., Saal 32, anberaumten Termine ihre Ansprüche und Rechte
E. laus Augustowo haben das Aufgebot des Grundstücks
auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhan-
derselben aber auêsgeshlofsen werden wird. Berlin, den 4 Januar 1889. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 48.
[47244] Aufgebot. Die Erben der Wittwe Theodor Christian Miers, Marie, geb. Hannemann: Rentmeister Woitrih, zu Kroppstädt bei L 2) Helene Louise Emma Miers zu Kroppstädt, 3) Katharine Henriette Mathilde Miers zu Stettin, 4) Margarethe Henriette Wilhelmine Miers zu Kroppstädt, 5) Johannes Arthur Daniel Miers, Rechnungs- führer zu Stargard i. Pomm., vertreten dur ihre Generalbevollmächtigte, die Mit- erbin zu 3, Katharine Henriette Mathilde Miers zu Stettin, leytere wieder vertreten durch den Nechts- anwalt Brunnemann zu Stettin, haben als ein- getragene Eigenthümer des im Grundbuche von Stettin Band 111. Blatt 62 verzeihneten Grund- \tücks das Aufgebot der auf dem bezeihneten Grund- stücke in Abtheilung III. Nr. 12 eingetragenen Kautions: Hypothekenpost von 400 Thalern behufs Löschung beantragt. Die unbekannten Berechtigten der bezeichneten Post resp. Rechtsnachfolger der Hypothekengläubiger werden aufgefordert, spätestens -in dem auf den 26. März 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 48, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rehte anzumelden, widrigen- falls sie mit ihren Ansprüchen auf die qu. Post werden au®geschlossen werden, au die Löschung der- selben im Grundbuche erfolgen wird. Stettin, den 19, November 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Il.
[55447] Aufgebot.
Der Leibgedinger Ferdinand Timm aus Augufstowo, der Ackerwirth Jakob Rosenthal aus Knieja, der Schuhmacher Wilhelm Barg aus Bartschin und die Wittwe Christine Fürstenau, geb. Schwarzrockl,
Augustowo 2, als dessen Eigenthümer der am 3. August 1839 / geborene Jakob Heinri Hackbartb im Grundbuche eingetragen steht, Zwecks Besißtitel- berihtigung von 1,54,70 ha auf den Namen des
erdinand Timm und von 0,26,80 ha auf den
amen des Wilhelm Barg in Antrag gebracht. Das Grundstück liegt zwischen der _Labischin- Bartscin’er Chaussee und der Gemarkung Ojrzanowo. Die Fläche von 1,54,70 ha ist Aker, die Fläche von 0,26,80 ha seßt sih aus 0,06,90 ha Hofraum, worauf ein Wohnhaus mit Stall \sih befindet, und 0,19,90 ha Aer zusammen. Es ergeht an alle Eigenthumsprätendenten die Aufforderung, ihre An- sprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Termine den 17. April 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, im Zimmer 2, anzumelden. Im Falle niht erfolgender Anmeldung und Be- scheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrehtes wird der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Eigenthums für Ferdinand Timm bezw. Wilhelm Bart erfolgen. Labischin, den 16. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[55463] Nachdem der Halbmeier Georg Severin aus Alten- dorf glaubhaft gemacht hat, daß ihm das Eigenthum an der bislang im Grundbuche nit eingetragenen Wiese auf den Sandwiesen 3. Revier Nr. 34a. zu 1 Morgen = % a 2 gm zustehe, so werden, da der x. Severin das Aufgebotsverfahren beantragt hat, alle Diejenigen, welhe ein Reht an dem obbezeih- neten Grundstücke zu haben vermeinen, hierdurch auf- gefordert, solhes Recht bis spätestens in dem auf den 12. Márz d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anstehenden Termine an- zumelden, widrigenfalls nah Ablauf dieser Frist der Antragsteller Severin als Eigenthümer der gedachten Wiese in das Grundbu eingetragen werden joll, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unter- läßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im red- lihen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. Holzminden, den 7. Januar 1889,
Herzoglihes Amtsgericht.
H. Cleve.
[55448] Aufgebot. Behufs Todeserklärung 1) des am 24. April 1823 als Sohn des herr- \chaftlihen Verwalters Christian Friedrich Wobst und der Johanna Maria Magdalena, eb. Heinrich, zu Heyda geborenen Bäckermeifters rnsst Heinri Wobst, welcher im Jahre 1849 Bl6ay verlassen, sch zunächst an verschiedenen rten Deutschlands dufgebalten und im Jahre 1857 nach Amerika ausgewandert sein soll und über dessen Leben seit dem Eintreffen seines leßten, aus Waterloo, Illinois, vom 27. Ja- nuar 1861 datirten Briefes weder durch ihn, O N einen Anderen Nachricht vorhan- en ift, 2) des im Jahre 1813 als Sohn des Lohgerbers Christian Beta Thiele und der Christiane riederike, geb. Sonntag, geborenen Lohgerbers arl Siegismund Thiele, welher 1848 aus
vom Rentier Adolph Fabian zu Sam ara 6) des vom Komtoir der Reid „Hauptbank für
anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Auspruch
denen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht
des Bâäckermeisters 1) Elisabeth Henriette Emilie Miers, verehelichte
Salem, Staat Michigan) ausgewandert und über desen Leben mindestens seit dem Jahre 1863 weder durch ihn, noch durch einen Anderen Nachricht vorhanden ift, hat das unterzeihnete Amtsgeriht auf Antrag zu 1) des Rittergutspachters Franz Anton Wobst in Heyda bei Wurzen, zu 2) des Privatus Carl Wilhelm Ferdinand Thiele in Neustrießen, die Einleitung des Aufgebotsverfahrens bes{lossen. Die Verschollenen, Bäckermeister Ernst Heinri Wobst und Lohgerber Karl Siegismund Thiele, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 2, Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Königlichen Amtsgericht an- beraumten Aufgebotstermin über Leben und Aufent- halt Nachricht zu geben, bez. ihre Rehte und An- sprüche anzumelden, widrigenfalls dieselben für todt werden erklärt werden und ihr hier verwaltetes Ver- mögen den sih legitimirenden Erben ausgehändigt werden wird. Oschatz, am 15. Januar 1889. Das Königlihe Amtsgericht. Dr. Giese.
(55438) Aufgebotsverfayren.
Behufs Ermittelung des Lebens oder Todes des am 14. März 1847 in Shlößchen Porschendorf ge- borenen Robert Händler, welcher im Jahre 1865 von Oberrabenstein aus zur See gegangen is und seit dem Jahre 1866 Nachricht von sich nicht ge- geben hat, ist auf Antrag Frau Julianen verw. Händler in Chemniß vom unterzeihneten Amts8- gert dasAufgebotsverfahren zu eröffnen beschlossen worden. Es wird daher Robert Händler andurch geladen, in dem auf den 5. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an- beraumten Aufgebotstermine perfönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten sih an- zumelden, widrigenfalls derselbe auf Antrag für todt erklärt und nah Befinden sein hier deponirtes väterliches Erbtheil seinen sich legitimirenden Erben ausgehändigt werden wird. Chemnitz, den 19. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung B.
Nohr, Amtsr. Beglaubigt: Aktuar P ö v\ch, Gerschr.
[55562] Aufgebot, Die unbekannten Erben nachstehend näher bezeih- neten Personen : i 1) der am 1. Mai 1886 zu Breslau verstorbenen und ebendaselbst Scheitnigerstraße Nr. 13a wohnhaft gewesenen, am 1. Oktober 1816 ge- borenen /unverebelihten Emma Emilie Friede- ride Kast, Tochter des Kgl. Bergwerks-Pro- dukten-Comptoir- Assistenten George Christoph Kaäft und dessen Ehefrau Johanne Christiane, geb. Grauer, der am 8. März 1888 zu Breslau verstorbenen und ebendaselbst zuleßt Neue Tauenßzien- straße 35e wohnhaft gewesenen, anscheinend zu Hohlstein, Kr. Löwenberg, am 24. Januar 1828 O Tischlerswittwe Louise Merkel, geb. rause, der am 16. Januar 1888 zu Breslau verstorbenen und ebendaselbst Hinterhäuser Nr. 5 wohnhaft ewesenen, unverehelihten Arbeiterin Anna ösner, Tochter der zu Gr. Merzdorf ver- storbenen Töpfermeister Carl und Hedwig — geb. Simon — Rssner’s{chen Eheleute, der am 16. Mai 1888 zu Breslau verstorbenen, ebendaselbst zuleßt Paradiesstraße Nr. 8 wohn- haft gewesenen, im Jahre 1816 geborenen un- verehelihten Caroline Maria Elisabeth Hilde- brandt, Tochter der Schneidermeister Gottlob und Caroline Wilhelmine — geb. Mayer — Hildebrandt'\{hen Eheleute, der am 2. September 1824 als Tochter der unverehelihten Christine Schloßmann zu Stet- tin geborenen, am 7. Noveinicr 1887 zu Bres- lau verstorbenen und ebendaselbst Bahnhof- straße 22 wohnhaft gewesenen Gesellshaftsdame, unverehelihten Auguste Johanne Charlotte So- phie Schloßmann, welche jedoch nach ihrem natürlihen Vater „Gerber“ genannt worden ift, werden auf Antrag der bestellten Nachlaßpfleger, und
zwar :
ad 1) des Han eere Ernst Sauermann,
ad 2) und 3) des Rechtsanwalts Bielschowsky, . ad 4) des Hauptmanns a. D. Schmidt, ad 5) des Rechtsanwalts Ollendorff,
sämmtli zu Breslau, aufgefordert, ihre Ansprüche vnd Rechte auf den be- treffenden Nachlaß spätestens in dem auf den 19. November 1889, Vormittags 11 Uhr, a: hiesiger Gerichtsstelle, am Schweidnißer Stadt- graben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stoks,. anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden , wELOaLE sie mit ihren Ansprüchen und Rechten werden ausgeschlofsen und der Nachlaß dem h meldenden und legitimirenden Erben und in dessen Ermangelung dem Königl Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafts- besitzers anzuerkennen shuldig und weder Rehnungs- legung noch Ersaß der Nüugzungen, sondern nur Maas des noch Vorhandenen zu fordern berech-
g . Breslau, den 12. Januar 1889. Königliches Amtsgeri(ht.
[55443] Amtsgericht Hamburg Auf Antrag von Re als curator perpetuus von Laura
Oschay nach Nord-Amerika (Frankentrost bei
Cohnig, des Ernst August Quintus Apel Wittwe,
E S L C C: T R P E 2 — R R R P E E
walt Dr. J. Wolfson
ori os E S E E N