1889 / 21 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

die Staaislast:n mit tragen zu helfen, die ungünstige Finanzlage a eine etwas güustigere zu verwandeln, und das war doch keine \{lehte irkung von diesen en. :

“Das Uebrige, was dann der Herr Abgeordnete hier ausführte, daß das Verhältniß des Holzzolles zu dem Zoll für fertige Holz- waaren auch wieder Remedur verlangte, kann ih wohl mit dem Be- merken erledigen, daß solhe Konsequenzen natürlih sind. Ob aber hier die Erörterung sih empfiehlt, das, glaube ih, kann man verneinen.

Bezüglich seiner Bemerkungen zum Eisenbahn-Etat kann ih mich wohl mit einem cedo majori für meinen Herrn Kollegen ab- finden und glei übergehen zu dem Titel der Beamtenbesoldungen. Der Herr Abgeordnete hat, wie ih anerkenne, von seinem Standpunkt aus auch ret geshickt die Gelegenheit benußt, von Neuem sich zum Anwalt der Unterbeamten, zu meinem Verwundern auch der Ver- waltungsbeamten hier aufzuwerfen. Aber es ist niht rihtig, geehrter Herr Abgeordneter, was Sie in dieser Beziehung der Regierung unterstellt haben. Bei der allgemeinen Besoldungsverbesserung bat die Regierung auf den sehr wohlfeilen, aber auch sehr bedenklichen Gedanken von vornherein verzihtet, etwa nach den Unterbeamten besonders das Auge hinzurihten und zu thun, als ob sie nah diesen Kreisen hin eine hervorragendere Verpflichtung bätte, als nah den übrigen hin; ih habe das {on einmal bei einer \rüheren Gelegenheit ganz ofen auseinandergeseßt. Die Unterbeamten sind bei der Reihe von Besoldungsverbesserungen, die in den leßten Jahr- zehnten vorgekommen sind, keineswegs \{lechter weggekommen als irgend eine andere Kategorie, im Geaentheil, sie sind am besten weggekommen, und die bedenklihen Dinge, die für die Verwaltung die Frage zu einer sehr ernsten gestaltet haben, liegen weit weniger in der Kategorie der Unterbeamten als in anderen Kategorien. Wir haben sie mit der Gerechtigkeit, die Sie bei der Regierung wohl vor- ausfeßzen können, in unseren Gedanken niemals ausges{los}sen, niemals gurüdgefept; aber wir haben uns des populären Mäntelchens, daß wir ei der ganzen Beamtenbesoldungs-Verbesserung zunächst für die

erren Unterbeamten zu sorgen hätten, immer mit Fleiß enthalten.

ber, meine Herren, es ist von der ganzen Beamtenbesoldungs-Ver- besserung, an die der Herr Abgeordnete so umständlih erinnert hat, innerhalb der Regierung nichts vergessen, nichts aufgegeben ; das kann ih in vollster Uebereinstimmung mit allen meinen Herren Kollegen im Staats-Ministerium versichern.

__ Ich erinnere Sie nun aber und ih bitte Sie, au ziffer- mäßig aus dem Etat, der Jhnen vorgelegt worden ist, ih das zu vergegenwärtigen —, daß zu Allem, was die Regierung an Bedürfnissen des Landes früher anerkannt und geltend gemacht hat, wo sie die Bedürfnisse des Landes zu nennen und geltend zu mahen aufgefordert und verpflichtet war, das noch nit hinreiht, was wir bisher für die preußische Staatskasse an Mehr erworben haben. Die

lusmacherei“, wie es von dem Hrn. Abg. Richter früher so genannt is , ist aber nicki so weit gegangen, daß wir allen diesen Bedürf- nissen in der zen waren zu entsprechen.

Nun, gefä t Ihnen die Reihenfolge niht, in der wir daran gegangen sind, diese anerkannten Bedürfnisse zu befriedigen? Jh möchte nit hören, wie es heute hier in diesem Hause shallen würde, wenn die Regierung, statt die Mittel, die \sich ihr darboten, zuerst und kräftig zur Erleichterung der Gemeinden zu verwenden, mit dem Vorschlage gekommen wäre, zuerst mit der Beamtenbesoldungs- E vorzugehen. Ich möchte die Rede nit hören, die der Hr. Abg Rickert mit der größten Beredsamkeit gegen eine solche Regierung \chleudern würde, die ihrer Ver- flihtung fo, wenig eingedenk fei und für die propria domus, so zu agen, zuerst Sorge getragen hätte. Wir stehen mit großer Ruhe der Anzapfung auf diesem Gebiet gegenüber; wir find uns bewußt, daß wir in dem vorigen Jahre, soweit es sich ‘irgend thun ließ, . aud nach dieser Richtung hin unser Jnteresse bethätigt haben dur eine nit unerhebliche, in sich abgeschlossene Maßregel, indem wir die Wittwen- und Waisenbeiträge der Beamten beseitigt haben. Darin finden Sie und haben Sie ih glaube mi nit falsch zu erinnern einen Beweis gefunden, daß die Regierung ihrer Verpflich- tung auf diesem Gebiet voll eingedenk ist, wie sie das in der Begründung des Gesehentwurfs damals dargelegt hat. Von ihren. Absichten ist bis heute nichts zurückgezogen, und ih vertraue dem guten Geist der Beamtenschaft, daß sie niht auf die Verlockung etwa hineinfallen würde, wenn ihr von anderer Seite entgegengehalten würde: bei uns fönntet ihr sier sein, wir würden eurer lebhafter gedenken.

Bei der Betrachtung des Kultus-Etats if der Herr Abgeordnete seine anderen Bemerkungen dazu glaube ih vorläufig in der Generaldiskussion niht erörtern zu sollen darauf ausgegangen, den guten Willen, welchen die Regierung in Bezug auf die Bereit- stellung ausreihender Mittel bekundet, um die Alterszulage der Volksschullehrer in dem Umfange zu erhöhen, wie sie von diesem bohen Hause im Einverständniß mit der Regierung für erforderlich erahtet wurde ih sage, den guten Willen der Regierung in dieser Beziehung toch auch mit einem kleinen Makel zu behaften. Er sagt, das Haus hat beschlossen, cine „geseglihe“ Regelung der Alterszulage möge herbeigeführt werden, und hier ist nur eine etatsmäßige; cine etatsmäßige Regelung ist doch keine geseßliche. Ich will darüber nicht mit dem Herrn Abgeordneten streiten, wie weit cine etatémäßige Regelung au eine geseßliche ist; aber, meine Herren, ih frage Sie nur, für welhe unmittelbaren Staatsbeamten haben Sie denn bisher den Anspruch erhoben, daß die Alterszulagen oder ähnliche Emolumente gefeßlich geregelt werden sollen? Die ständen Ihnen doch_ mindestèns ebenso nahe, wie die nicht staatóunmittelbaren Schullehrer; für diese müssen Sie, in ciner Bethätigung des Mißtrauens gegen die Regierung, durh- aus eine geseßlihe Regelung haben, während Sie für die gesammten nah den beute gehaltenen Reden nach Armee-Corps zählenden direkten Staatsbeamten sehr viel gleibgültiger bleiben? Nein, meine Herren, dies ist hon ein ganz merkwürdiger Widerspruch. Uber im Vebrigen muß der Hr. Abg. Nidert darin sicher mir Recht geben: die Schwierigkeiten, welche einer geseßlihen Regelung eines einzelnen Punktes in der Besoldung der Lehrer entgegenstehen, sind gar nicht zu untershäßen. /

Sie haben dabei erinnert an das Bedürfniß der Vorlegung eines Schuldotationsgeseßes. Die Regierung hat selbst in den Motiven des vorjährigen Geseßes über die Erleichterung der Volkls\chullasten hervorgehoben, und ih habe im Sinne der Regierung hier näher auscinandergeseßt, wie weit entfernt wir davon sind, das Bedürfniß solcher Reformen an und für sih zu bestreiten, wie aber die Umstände und Hindernisse, die dabei zu überwinden sind, es nicht möglich machen würden, rasch zu helfen, wenn man das Alles mit zum Auêtrage bringen wollte. Jn einem solhen Gesey würde allerdings die Besoldungsfrage der Lehrer überhaupt zu regeln sein, und es wäre au räthlich, daß darin der Punkt der Alterszulagen geregelt würde. Aber ohne geseßlihe Regelung der Besoldungsfrage ist es sckchwierig, wie mir scheint, vielleicht unmögli, bloß die Alters- zulage zu regeln. Indessen, ich kann darin ja auch Belehrung empfangen.

Zuletzt hat der Herr Abgeordnete noch in mehreren Reprisen die Rechnung zum Gegenstande seiner Betrachtungen gemacht, die ih neulih am 16. d. M. mir aufzustellen erlaubte, über dasjenige, was an Preußen gekommen sei von den Reformen im Reich, und was in Preußen verwendet sei zur Erleichterung der Steuern. Jh will von vornherein zugeben, daß mit großem Scharfsinn ein Punkt entdeckt worden ist, worin vielleicht auf das Conto der Belastung eine Summe, wie der Hr. Abg. Rickert sie mit 2 bis 21/3 Millionen angiibt, geseßt werden könnte, ih sage nur, geseßt werden könnte nach der Auffassung Derjenigen, die mit dem Hrn. Abg. Rickert in der Würdigung der Thatsache übereinstimmen , daß nämlich die Ab- schaffung der Kontingentirung der Klassensteuer eine Entlastung ge- wissermaßen verhindert hat, die sonst eingetreten wäre. Man kann das ja zugeben, und ih würde mih auch trösten, wenn feine Auf- faffung im Allgemeinen Anklang fände und wenn dann bei meiner Rechnung 2 Millionen oder 24 Millionen abgeseßt würden. Leytere würde das ibt clb ihres Inhalts und Beweises dadurch noch lange nicht einbüßen. Ich gebe es dem Hrn. Abg. Rickert aber gar niht zu, daß man so renen kann wie er, {hon aus dem einfachen Grunde , weil er es felbst

anerkannt hat, daß dieses Mittel der Kontingentirung der Klassensteuer eines der unnationalsten war, mas man je hat erfinden können; es war nichts als ein von Niemandem fast kon- trolirbares Exempel, was post festum angene wurde, und auf Grund dessen einige Pfennige pro Jahr denjenigen Leuten wieder- erstättet oder abgerehnet wurden, die garnicht begriffen, warum es ih prbamet hat, die weder eine Erleihterung, noch eine Belastung dabei empfanden; und nah deren Abstellung wird außer den unglüdlihen Kalkulaturbeamten , welhe jährlich diese Kon- tingentirungsrechnung aufzustellea hatten, sich Niemand be- sonders verändert in seiner Lage gefunden haben. Deshalb be- streite ih, daß dies eine meiner Rechnung gegenüberzustellende Be- lastung ist. _Ich bestreite aber dem Herrn Abgeordneten auch ferner, daß die Polizeikosten der von ihm bezeichneten 21 Städte als Belastung gegenüberzustellen sind: erstens nicht formell, weil in dem Etat von 1889/90 nit bereits eine Summe in dieser Beziehung ein- geseßt ist. Es handelt \i@ dabei nur um einen Gesetzentwurf, der dem hohen Hause zugegangen ist, der in ähnliher Weise auch im vorigen Ihre dem hohen Hause zugegangen war und der noch immer nicht zur Verabschiedung gekommen ist. Auf die Ergebnisse eines folhen Geseßentwurfs kann man doch vorher niht mit Sicherheit bauen. Und dann, meine Herren, handelt es s|ch dabei auch keines- wegs um eine harte neue Belastung ‘der Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung, sondern es handelt sih um einen Akt ausgleicender Gerechtigkeit, um eine Entlastung der sämmtlichen übrigen Gemeinden, welch{e so und so lange dazu beigetragen haben, um in diesen 21 Städten den Steuerzahlern das zu ersparen, was sie eigentliG von Gottes und Rechts wegen {hon immer hätten zahlen müssen. Also au materiell paßt das nicht.

Der Herr Abgeordnete hat dann gesagt, indem er, immer bei dem Thema der Rechnung bleibend, die ih aufgestellt, auf die Reform der direkten Steuern, ih glaube einshaltend, eingegangen ist: von Gewerbesteuer kein Wort! Meine Herren, über die Vorlage, welche Ihnen in der Thronrede angekündigt und dort schon näher spezialisirt ist, habe ich con bei der Einbringung des Etats abgelehnt mi auszulassen. Ich glaube, ih thue gut, auch heute bei dieser Ab- lehnung zu bleiben. Es hat kaum einen Zweck, heute darüber zu sprehen. Id mache nur aufmerksam, damit niht Mißverständnisse verbreitet werden, auf den leßten Theil dieses Satzes der Thronrede, worin das Werk, das Ihnen angekündigt wird, zu gleicher Zeit als eine Grundlage für weitere Reformen bezeichnet ist. Was also nicht auf einmal ea werden kann, von dem ist gar nicht ausge\chlossen, daß wir es später in der gewünschten Richtung kommen sehen.

Der Herr Abgeordnete ist dann auf die 12 Millionen gekommen, welhe in dem Etat der Staats\{huldenverwaltung Kap. 37 Tit. 2 sich befinden, und sagt: also „darum“ hat der Herr Finanz-Miinister die reservirt! Jch habe zunächst niht recht verstanden, worauf sich das „darum“ beziehen sollte, dessen wegen ih die reservirt hätte. Er hat aber auf diesen Posten eine ‘ganze große Ausführung basirt, die eine, wie ih glaube, doch starke Unkenntniß unseres wirklichen geseßlichen Zustandes bekundet. Der Herr Abgeordnete hat das sogenannte Portemonnaiegeseß hervorgeholt und hat gesagt, es sei gegen das Geseß geshehen, und es sei deshalb geradezu geseßwidrig, was hier geschieht, daß der Finanz-Minister zur Schuldentilgung in den Etat die 12 Millionen cinstellt; er wolle sie reserviren für alle möglihen anderen Dinge, vielleicht auch für seine Steuer- erleihterungspläne; das sei ein völlig unbegreiflihes Verfahren. Die Rüge war sehr hart, die ih in dieser Beziehung bekommen habe. Aber ih möchte den Herrn Abgeordneten bitten: haben wir denn 1880 mit der Geseßgebung in Preußen abgeschlossen? Haben wir nicht seit 1880 noch manches Geseß gemacht, was auch zu beahten sein würde? Haben wir nicht 1882 ein Geseß gemacht, was unter dem kurzen Namen Eisenbahngarantiegeseß Jedermann in Erinne- rung sein sollte, der einer Etatsberathung hier beigewohnt hat ? Weiß der Hr. Abg. Rickert nit, daß ‘der §. 1 jenes Gesetzes gebietet, Veberschüsse der Eisenbahnen niht nur in der Rechnung, Vndeen auch im Etat da einzustellen, wo sie eingeseßt sind?

Ich ‘glaube, es ist ja \{chwer, mit dieser ganzen Gesetzgebung völlig ins Reine zu kommen, namentlich mit dem Portemonnaie- geseß; das ist ein sehr mißglückter legislatorisher Gedanke gewesen und zeigt Mangel, was Klarheit und Sicherheit für die Anwendung betrifft. Jch glaube, wenn der Hr. Abg. Rickert sih die Zeit nimmt, in diese sehr s{wierige Materie sih genauer einzuarbeiten, so wird er finden, daß die reservirten 12 Millionen im Kap. 37 Tit. 2 des Staatshaushalts nichts Willkürliches, nihts gegen ein Gese Ver- stoßendes, sondern etwas von einem späteren Geseß als dem, das er citirt haf, Gebotenes sind. Damit ist, glaube ih, meine Rechifertigung in diefer Beziehung vollständig geführt.

- Der Herr Abgeordnete hat dann natürlichß was ih ja vor- ausfehen konnte gegen meine Rechnung ausgeführt: „Mehr als 3009 Millionen Reichssteuer! davon tragen die unglücklihen Preußen mindestens 180 Millionen. Was will gegen diese Mehrbelastung die Erleichterung sagen, die der Finanz-Minister hervorgehoben hat ? und wie können Sie da soldhe Wendungen brauchen? wie würde es heute um das Reih und um Preußen stehen?" Jenes sei die wahre Frage, die er (tellt.

Nein, meine Herren, so können Sie sich damit nit abfinden. Ich habe ja bei der Rechnung natürli auch gewußt, daß die Mehrbelastung des Reichs größer ist als dasjenige, was Preußen davon bekommen hat. Das ist ja selbstverständlih. Jch habe nur meine Rechnung ganz korrekt dahin gestellt, hier vor dem preußischen Landtag : Was hat die preußishe Staatskasse in Folge der Reichs- steuerreform mehr empfangen ? Was hat sie mit diesem Mehr gethan mit Zustimmungund in Uebereinstimmung mit den Faktoren derGesetßgebung ? Die Antwort darauf habe ih ziffernmäßig so gegeben, wie sie in meiner Rede vom 16. d. entkalten ist. Wenn Sie nun aber auf die Steuerbelastung des ganzen deutshen Volks dem gegenüber eingehen wollen, dann darf ih nit bloß, dann muß ich um so mehr auf die Frage wieder eingehen: Wie würde es um das Reich stehen, wie um Preußen, wenn wir die Neichssteuerreform nit unternommen hätten? Seit 1879 ist, wenn ih mich recht erinnere, der Ausgabe- Etat für unser Heer und für unsere Marine bedeutend gewachsen. Wollen Sie dieses Wachsthum des Etats jeßt nahträglih verleugnen ? Wollen “Sie sagen, das wäre nit nöthig gewesen, das hätte erspart werdea können ? Ja, auch Sie haben mitgewirkt-dazu, und die Mehrheit im Reichstage ist bei allen den Bedürfnissen, die seit 1879 als dring- lihe zur Sicherung der Existenz und dec Mahhtstellung. unseres Vaterlandes hervorgetreten sind, in freier Ueberzeugung mit der Regierung einig gewesen in Bezug auf die Anerkennung der Noth- wendigkeit, daß so und so viel mehr Mittel darauf zu verwenden seien, Wenn Sie -die Erfolge der Reichssteuerreform, die 1879 ein- geleitet worden ist, also niht gehabt hätten, wenn Ihr Widerspruch gegen dieselbe von Erfolg gewesen wäre, dann frage ih: Womit hätten Sie dann diese Millionen, die für das Reih nothwendig gewesen sind, gedeckt ? vielleiht durch Matrikularbeiträge ? Nun, wenn das geschehen wäre, dann würden Sie die Frage, wie es jeßt um Preußen und den preußischen Etat stehen würde, allerdings leiht beantworten können, Also ih glaube, die Rehnung war, ist und bleibt richtig, die ich in dieser Beziehung gemacht habe, und ist jeden- end durch die Bemerkungen des Herrn Abg. Rickert nit abgeshwächt

orden.

Ich will noch kurz einige Aeußerungen der geehrten Herren Redner, die vor dem Hrn. Abg. Rickert gesprochen haben, eet, um ein paar Worte daran zu knüpfen.

Der Hr. Abg. v. Huene hat des Minderaufkommens an der Branntweinverbrauhsabgabe gedaht und den Dubitativus ausge- sprochen, ob das wohl von einer Konsumverminderung berrühre; dann würde man sih ja nur darüber freuen können. Jch bin nicht in der Lage, in dieser Beziehung eine andere Auskunft zu geben, als wie sie s{on im Reichstage gegeben worden ist. Es entzieht sich

ur Zeit noh der sicheren Beurtheilung, welcher Faktor oder welche ehrheit von Faktoren zu dem ungkinstigen Ergebniß der Branntweiri-

Sea abe im ersten Jahre geführt at, Jh glaube, die Sache ijt überwiegend vorübergehend. Die Gestaltung der Soll- anfhreibungen in den leßten Monaten und \{on früher läßt er-

kennen, daß \ich \{ließlich doch die Berehnung als richtig erwei wird, die bei der nag des Geseßes von der Regierung E natüclih auch unter dem Vorbehalt, daß die Thatsachen etwas anders kommen Vönnten aufgestellt worden ist. Z

Der Herr Abgeordnete hat, indem er auch auf den großen Mehr- ertrag oder die Mehrbelastung durch Zölle hinwies, in seinen Aus- führungen gegenüber der von mir aufgestellten Rehnung ohne Weiteres ausgesprochen, daß diese Mehrlast doch von dem deutshen Volke getragen werde und daß man auf diese Rücksicht nehmen müsse. Ich möchte nur, um keinenfalls zustimmend zu erscheinen, daran erinnern daß wir zu einem großen Theil diese Folgerungen nit als richtig anerkennen. Wir halten au jeßt noch die Ueberzeugung fest, daß ein großer Theil der Zölle thatsächlich vom Ausland getragen wird, und alfo dieser Theil niht als Belastung dem deutshen Volk auf sein Conto geschrieben werden darf. (Widerspru links.) Ja, wenn das auch nit Ihre Ansicht ist, meine Herren, so muß ih cs doch aus- sprechen, daß es die meinige ist, weil ih sonst in die Lage kommen naa als fahnenflüchtig zu erscheinen, was ich auch innerlich keines-

egs bin.

Der Herr Abgeordnete hat dann von der Ueberweisun halben Grund- und Gebäudesteuer gesprohen und in dieser Miche esagt, daß ihm zu wenig geschehen sei durch den nächsten Etat.

d theile seine Besorgnisse zwar nit, daß er meint, wenn man nicht {nell in dieser Hinsicht etwas thut, daß dann Andere ih dazwischenschieben, und daß dann nahher die Decke niht mehr lang genug sein würde, um das zu thun, was man thun wolle. Jch kann nur von Neuem bestätigen, daß alle die Dinge, die in der Richtung des Prograwms liegen, womit die Regierung zuerst 1879 hervor- getreten ist, und was ih später bei jeder yeeigneten Gelegenheit hier in Grinnerung gebracht habe uns auch heut am Herzen liegen, daß damit die Staatsregierung auch heute noch sympathisirt und dabei beharrt. Jn diesem Programm liegt insbesondere die Ueber- weisung der Grund- und Gebäudesteuer. Jch würde mi persönli außerordentli freuen, wenn ih es noch erlebte, cinen Theil dieses Programms et zu sehen. Wenn ih es noch erlebte, meine i, als inister, der daran einen Antheil hätte; aber ih muß doch sagen , meine Herren, wenn wir uns beschränken sollen auf das, was wirkli bald praktis auszuführen ist, so wird es „mir \{wer, daran zu glauben, daß sich hon im nächsten Fahre die Möglichkeit zeigen wird, mit der Ueberweisung der Grund- und Ge- bäudesteuer einen effektiven Anfang zu mahen. Ih füge eines hinzu, was vielleicht für die Stellung der Königlichen Staatsregierung besonders in Betracht kommt: „ih habe früher es \chon gesagt, wir wollen nicht die Initiative ergreifen, um an dem Geseß vom 14. Mai 1885 Abänderungen herbeizuführen, wir haben es uns früher versagt und wollen es uns jept versagen. Sollte in dieser Beziehung dem hohen Hause eine Initiative angezeigt ersheinen und aus dem Hause über die Mittel hinaus, die der Etat sonst bietet, eine Möglichkeit gezeigt werden, so glaube ih im Allgemeinen die bereitwilligste Mit- wirkung der Staatsregierung in Aussfiht stellen zu können. Ein Mehreres aber kann ih nicht sagen.

Der Herr Abgeordnete hat dann au ron dem beweglichen Faktor gesprochen, der in der direkten Steuergeseßgebung eingeführt werden müsse. Ich will dessen nur gedenken, um meinem Bedenken und Widerspruch dagegen Ausdruck zu geben.

Der Hr. Abg. Hobreht hat in seinen Ausführungen auf die Unsicherheit der beiden günstigen Faktoren aufmecksam gemacht, die wesentli uns gestatten, im Etat gegen früher gebesserte Verhältuisse zu zeigen und die minehrerwähnten Erleichterungen vorzushlagen. Ich habe auf die Unsicherheit des einen Faktors nämlich der Eiscn- bahnübershüsse auc meinerseits \chon hingewiesen, würde mi auch freuen, wenn dieser Unsiterheit au bei - allen folgenden Verhandlungen tas Haus stets eingedenk bliebe und deshalb solche Ansinnen ohne Ausnahme ablehnte, welche etwa in dieser Beziehung zu Bedenken Anlaß geben könnten; man darf ih nicht für die Zu- lunft hier Verpflihtungen aufbürden, die vielleiht in ungünstigen Verkehrsjahren niht zu erfüllen sind. Dagegen bin ih in Bezug auf die Unsicherheit des anderen Faktors niht derselben Meinung wie der Hr. Abg. Hobreht.. Er sagt, das Verbältnik, wie es jeßt zwishen Preußen und dem Reich si darstelle, sei auf die Dauer eine Unmöglichkeit es werde dazu Tommen, daß die Matrikularbeiträge abgeschafft werden müssen, Jh lasse dahin- Way namentlich von der späten Zukunft, an die er dabei gedacht hat, ob das sih formell erfüllen wird oder nit. Er hat aber in seinen weiteren Ausführungen den Gedanken damit verbunden, niht bloß die Matrikularbeiträge müssen abgeschafft werdea, son- dern auch die Ueberrocisungen vom Neich ; denn er hat die Ueberweisung an die Kreise ganz ebenso charakterifirt als ein unerträgliches, unsicheres Element, wie die Matxikularbezahlung an das Reih. Da würde ih mir die bescheidene Frage erlauben, womit der Herr Abge- ordnete denkt, daß wir die 40 Millionen Plus, die wir jegt vom Reich haben, deten sollen, wenn wic die Herauszahlung vom Reich streichen müßten, ebenso wie die Matrikularbeiträge. Jn dieser Höbe aber die Herauêzahlung des Reichs für unsicher zu erklären; weil auch beim Reih mehr Bedürfnisse erscheinen könnten, das habe ih im vorigen Jahre als einen. von dem Standpunkt der Regierung abweichenden Standpunkt bezeichnet, Unserer Auffassung na ih bin überzeugt, daß sämmtliche Finanz-Minister der deutschen Bundes- staaten auf meiner Seite sind gehen wir davon aus. daß ein Rückschritt im finanziellen Verk,ältniß Preußens zum Neich nit gemacht werden soll, daß Mehrbedürfnisse beim Reich auch durch Mehreinnahmen des Reichs zu dteXen sein werden, und daß wir deshalb nah der Seite der Sadje hin mit einem sicheren Faktor zu renen haben.

Auf die Erörterungen glaube ih mi heute beschränken zu Éönnen.

Ein Vertagungsantrag wird angenommen.

Abg. Rickert bemerkt persönlih: Der Finanz-Minister habe ihn mißverstanden. Er (Redner) habe ihm richt ein gesezwidriges Verfahren vorgeworfen, sondern nur gesagt, in dem Portemonnaiegeseß liege eine moralishe Verpflichtung, die Ueberschüsse zu Steuererlassen zu verwenden.

S@luß 31/4 Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 11 Uhr.

Veröffeéntlihungen des Kaiserlichen Gesundheits- amts. Nr. 4, Inhalt: Gesundheitsstand. Bolkskrankheiten in der Berichtswoche. Erkrankungen und Sterblichkeit in der italienishen Armee 1884—1886. Sterbefälle in deutschen Städten von 40000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgleichen in deutschen Stadt- und Landbezirken. Allgemeine Sterblichkeit an Lungenshwindsuht in den Berufsklassen der Schweiz. Gesundheitswesen im Seine-Departement. Infektionskrankheiten im nordamerikanishen Heere während des Rebellionskrieges. Sterb- lihkeit in Christiania 1886, Witterung. Thierseuchen in Italien, 2. September bis 28, Oktober 1888, Veterinärpolizeilihe Maß- rey a i ebgegung A. (Preußen) Beförderung lebender Thiere auf Eisenbahnen. (Sachsen.) Arznei-Taxe. (Baden.) Desgleichen. (Braunschweig.) Desgleihen. (Ungarn.) ae und t M R E G ¡Gart a e Recht eus:

andge uncyen 1.) „Berlauf eine emis)s von ojelwein mit Apfelwein. Begriff „Verschneiden des Weins“.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Mittwoch, den 23. Januar

Deffentlicher Anzeiger.

N 21. /

Stedbriefe und UntersuWungs-Sachen. L F ranawol redungen, Aufgebote, 3. Ae Beratungen, erdingungen 2c. 4. Verloosung, Z

orladungen u. dergl. nszahlung 2c. von öffentlihen Papieren.

Zweite Beilage

Staats-Anzeiger.

1889.

g mati chaften auf Aktien u. Aktien-Sesellsh 8.

8-Genossenschaft

en. Wochen-Auswei d ettelbanken. Bersbicdeue E E

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

36] Steckbriefs-Erledigung. Der gegen die unverehelihte Martha Marie Agnes se wegen Diebstahls in den Akten V. R. I. 435. 88 unter dem 27. Oktober 1888 erlassene Steck- brief wird zurülgenommen. Verliu, Alt-Moabit Nr. 11/12 (NW.), den

18. Januar 1889, : Königliches Landgericht F a Untersuchungsrichter : ohl.

U

2) Zwangsvollfstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[55440] Hwwangsversieigerung.

Im Wege der Zwangsvollsträkung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder- barnimschen Kreise Band 60 Nr. 2786 auf den Namen des Großschlächters Hermann Ahnert hier eingetragene, íîn der Bellermannjtraße belegene Grundstül am 27. März 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht an Gerichts\telle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstü ist mit einer Fláche von 90 qm weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuhblatts, etwaige Ab- \hätzungen und andere das Grundstü bétreffende Nach- M r sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41 eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht vou selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden- sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berück{sihtigt werden und bei Ber- theilung des Kaufgeldes gegen die berüdsichtig- ten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejeni-

pruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver- teigerungstermins die Einstellung des Verfahrens erbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. März 1889, Nachmittags 1 Uhr, án obenbezeicbneter Gerichtsstelle verkündet werden.

Verlin, den 18, Januar 1889.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.

f welche das Eigenthum des Grundstücks bean-

[55464]

In der Zwangsvollstreckungssache des Kaufmanns G. W. Schütte in Gandersheim, Klägers, wider den Gastwirth Christian Schlüter zur Eulenberg bei Kirchberg, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, 1hre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebéenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. :

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Moutag, den 18. Februar 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte an- beraumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.

Seesen, am 15, Januar 1889.

Herzogliches Amtsgericht. v. Rosenstern.

[55450] Aufgebot. *

Es ist das Aufgebot nachfolgender Urkunden :

1) der von der Lebensversiherungsanstalt für die Armee und Marine auf den Namen des Seconde- Lieutenants im Hannovershen Husaren-Regiment Nr. 15 Herrn Franz Constantin Hubert von Hagens für die Summe von 500 4 ausgestellten Police Nr. 12654 4. d. Berlin, 1. Juli 1884

vom Landgerichtsrath a. D. von Hagens zu Düsseldorf, i ;

2) des Preußishen Staats\{uld\scheines Litt. U.

Nr. 38688 über 25 Thlr. von Frau Ida Helene Drechsler, geb. Kämmerer, zu Brandenburg a. H., :

3) der 3 Prämien-Quittungs- und Rückgewähr- Steine vom 11, März 1874, 11. September 1879 und 11. Dezember 1885 zur Police Nr. 1856 des eNordsteru“ Lebens-Versicherungs-Actien-Gesellschaft zu Berlin über 12 Thlr. 16 Sgr. resp. über 37,60

und 37,60 M4

von Frau Rechtsanwalt Leonhardi, geb. Paar- mann, zu Königsberg i. Pr., i

4) der von der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine auf den Namen des Seconde- Lieutenants im 6. Thüringishen Infanterie-Regi- nent Nr. 95 Herrn Louis Bernhard Alfred von Drigalski für die Summe von 1000 4 ausgestellten Police Nr. 6926, d. d. Berlin, den 1. Januar 1879

M L Ga Aljred von Drigalski zu Berlin,

5) des vom Komtoir der Reihs-Hauptbank für R aae dem Herrn MORA Fabian in Ham- burg ertheilten Depotscheines Nr. 432 803, d. d. Berlin, den 11. Oktober 1887,

vom Rentier Adolph Fabian zu Hamburg, 6) des vom Komtoir der Reihs-Hauptbank für

Werthpapiere der verw. Frau Caroline Leow, geb.

S(lesinger, in Hamburg ertheilten Depotscheines

Nr. 432 804, d. d, Berlin, den 11. Oktober 1887, von der verw. Frau Caroline Leow, geb. Schle- fsinger, zu Hamburg,

7) des vom Pferdehändler E. Petrushke auf den Fuhrherrn Otto Melzer zu Berlin (Köpnickerstr. 149 ezogenen, mit Acceptvermerk des Bezogenen un

iro des Ausstellers versehenen, an eigene Ordre am 1, Oktober 1888 zahlbaren Wecbsels über 260 46

E Fouragehändler Hermann Heimann zu erlin,

8) des vierprozentigen unkündbaren Pfandbriefs der Preußischen Hypotheken-Actien-Bank (zu Berlin) Serie X. Nr. 1807 über 500 #4

von dem Bankgeschäfte M. Glaser zu Blanken-

burg a. H.,

9) des vom Bildhauer Barthel auf den Tischler- meister B. Töpfer zu Berlin (Dresdenerstraße 13) gezogenen, mit Acceptvermerk des Bezogenen und Blankogiro des Ausstellers versehenen, am 21. De- zember 1888 an die Ordre des Ausstellers zahlbaren Wechsels über 82,50 46, d. d. Berlin, den 15. Sep- tember 1888, Ó :

vom Eigenthümer H. von Micalkowski zu Berlin,

1c) des dem Herrn Carl Vogel hier als Vor- munde der minorennen Hartmann’shen Kinder vom Komtoir der Reichs - Hauptbank für Werth- papiere ertheilten Depotscheines Nr. 189 781, d. d. Berlin, den 25. Januar 1882, :

vom Rentier Carl Vogel zu Berlin,

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf ; :

den 3. Oftobver 1889, Mittags 12 Uhr, vor “dem unterzeihneten Gerichte, Neue Friedrih- straße 13, Hof, Flügel B., part, Saal 32, anbe- raumten Aufgebotstermine ihre Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Verlin, den 5. Januar 1889, :

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.

[55449] Aufgebot.

Die Frau Johanna Dorothea Wegert zu Hof hat das Aufgebot der angeblich verlorenen, von der Deutschen Lebensversicherungs-Gesellschaft auf Gegen- seitigkeit zu Potsdam ausgestellten Police 24702 - vom 2. Mai 1883 über 500 M beantragt. Die Inhaber der betreffenden Urkunde werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 21. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihueten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Potsdam, den 16. Januar 1889.

‘Das Königliche Amtsgericht. Pignol.

[55452] Aufgebot. i

Die verwittwete Gastwirth Maria Starcke in Rumburg in Böhmen hat das Aufgebot des an- geblih verloren gegangenen Depositalsheines vom 27, April 1886 zur Police Nr. 282584 über 2000 Fl. Oe. W. der Lebensversicherungs-Aktien- esellshaft „Germania“ zu Stettin beantragt. Der nhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätcftens in dem auf deu 12. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 48, anberaumten Aufgebotstermine seine ‘Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stettin, den 11. Januar 1889,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIl.

[55451] Aufgebot.

Es it das Aufgebot folgender Fundsachen:

1) des von Frau Armanski am 14. August 1888 im Thiergarten gefundenen Portemonnaies mit Geld,

2) des von Frau Jüttner am 27. Juli 1888 in der Friedenstraße gefundenen Portemonnaies mit Geld,

3) des am 11. Oktober 1888 dem Privatwächter Karl Gehrke zugelaufenen großen gelben Hundes,

4) des am 8. Oktober 1888 von On Gloege an der Bärwald- und Urbanstraßen-Ecke gefundenen Sackes mit süßen Mandeln, |

5) des am 6. November 1888 vom Arbeiter August Lehmann in der großen Frankfurterstraße gefundenen goldenen Trauringes,

6) des am 20. Juli 1888 vom Malermeister Böse auf einem Omnibus vor dem Schönhauser e gefundenen Kartons mit 4 goldenen Damen- uhren, :

7) der am 12. August 1888 in den Königs- kolonnaden vom Schuhmacherweister Hippeler ge- fundenen goldenen Remontoiruhr mit goldener Kette,

8) des auf dem Holzplaß des Herrn Rob. Jgel in der Bärwaldstraße im März 1888 aufgefundenen zweirädrigen Karrens,

9) des im ua 1888 von Herrn Egm. Fischer in der Lothringerstraße gefundenen Portemonnaies mit Geld und einer shadhaften Damenuhr,

2 der von Mitgliedern des Vereins Berliner

Droschkenkutscher in der Zeit vom 16. Februar bis 2, August 1888 in den von ihnen gefahrenen Droschken gefundenen, in der Beilage des Antrages näher bezeihneten Gegenstände,

11) des am 11. Dezember 1888 dem Herrn M. R. Christ zugelaufenen Movyshundes,

von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt. _ Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen- stände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 26, p 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Neue Friedristraße 13, Hof, Flügel B., part, Saal 32, anberaumten Termine ihre Ansprühe und Re(hte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Auspruh

Nr. E.

auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruhs noch vorhan- denen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausges{chlossen werden wird. Berlin, den 4 Januar 1889. i Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 48.

[47244] Aufgebot. 5 i,

Die Erben der Wittwe des Bäkermeisters Theodor Christian Miers, Marie, geb. Hannemann:

1) Elisabeth Henriette Emilie Miers, verehelichte Le Wottrich, ‘zu Kroppstädt bei achan, 2) B Louise Emma Miers zu Kroppstädt, 3) Sevaline Henriette Mathilde Miers zu ettin, 4) Margarethe Henriette Wilhelmine Miers zu Kroppstädt, 5) Johannes Arthur Daniel Miers, Rechnungs- führer zu Stargard i. Pomm. vertreten durch ihre Generalbevollmätigte, die Mit- erbin zu 3, Katharine Henriette Mathilde Miers zu Stettin, letztere wieder vertreten durch den Nechts- anwalt Brunnemann zu Stettin, haben als ein- getragene Eigenthümer des im Grundbuche von Stettin Band TI1. Blatt -62 verzeihneten Grund- #stüdckds das Aufgebot der auf dem bezeihneten Grund- stüde in Abtheilung II1. Nr. 12 eingetragenen Kautions: Hypothekenpost von 400 Thalern behufs Löschung beantragt.

Die unbekannten Berechtigten der bezeichneten Post resp. Rechtsnachfolger der Hypothekengläubiger werden aufgefordert, spätestens -in dem ‘auf den 26. März 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 48, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigen- falls sie mit ihren Ansprüchen a die qu. Post werden ausgeschlossen werden, au die Löschung der- selben im Grundbuche erfolgen wird.

Stettin, den 19. November 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIT.

[55447] Aufgebot.

Der Leibgedinger Ferdinand Timm aus Augustowo, der Ackerwirth Jakob Rosenthal aus Knieja, der Schuhmacher Wilhelm Barz aus Bartschin und die Wittwe Christine Fürstenau, geb. Schwarzrock, aus Augustowo haben das Os des Grundstüdcks Augustówo 2, als dessen Eigenthümer der am 3. August 1839 - geborene Jakob Heinrich Halbarth tin Grundbuche eingetragen \teht, Zwecks Besitßtitel- berihtigung von 1,54,70 ha auf den Namen des a Timm und von 0,26,80 ha auf den

amen des Wilhelm Bary in Antrag gebracht. Das Grundstück liegt zwishen der Labischin- Bartschin'er Chaussee und der Gemarkung Ojrzanowo. Die Fläche von 1,54,70 ha ist Aer, die Fläche von 0,26,80 ha seßt sich aus 0,06,90 ha Hosraum, worauf ein Wohnhaus mit Stall ih befindet, und 0,19,90 ha Ader zusammen. Es ergeht an alle Eigenthumsprätendenten die Aufforderung, ihre An- sprüche und Rechte auf das Grundstü spätestens im Termine den 17. April 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, im Zimmer 2, anzumelden.

Im Falle nit erfolgender Anmeldung und Be- |

scheinigung des vermeintlihen Widerspruchsrehtes wird der Aus\chluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Eigenthums für Ferdinand Timm bezw. Wilhelm Barz erfolgen. Labischin, den 16. Januar 1889. Königliches Amtsgericht.

[55463] ,

Nachdem der Halbmeier Georg Severin aus Alten- dorf glaubhaft gemacht hat, daß ihm das Cigenthum an der bislang im Grundbuche nicht eingetragenen Wiese auf den Sandwiesen 3. Revier Nr. 34a. zu 1 Morgen = % a 2 gm zustehe, so werden, da der X. Severin das Aufgebotsverfahren beantragt hat, alle Diejenigen, welche ein Reht an dem obbezeich- neten Grundstücke zu haben vermeinen, hierdurch auf- gefordert, solhes Recht bis spätestens in dem auf den 12. Mâärz d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte anstehenden Termine an- zumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der Antragsteller Severin als Eigenthümer der gedachten Wiese in das Grundbu eingetragen werden joll, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unter- läßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im red- lihen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann.

Holzminden, den 7. Januar 1889.

Herzoglihes Amtsgericht. H. Cleve.

[55448] Aufgebot. Behufs Todeserklärung

1) des am 24. April 1823 als Sohn des herr- \haftlihen Verwalters Christian Friedrich Wobst und der Johanna Maria Magdalena, eb. Heinrich, zu Heyda geborenen Bäckermeisters rnst Heinri Wobst, welcher im Jahre 1849 haß verlassen, sih zunähst an verschiedenen rten Deutschlands dufgebaiten und im Jahre 1857 nah Amerika ausgewandert sein \soll und über dessen Leben seit dem Eintreffen seines leßten, aus Waterloo, Jllinois, vom 27. Ja- nuar 1861 datirten Briefes weder durch ihn, noch durch einen Anderen Nachricht vorhan-

d , 2) des im Jahre 1813 als Sohn des hrstiane

Christian Siegismund Thiele und der Christiane riederike, geb. Sonntag, geborenen Lohgerbers

. Karl Siegismund Thiele, welcher 1848 aus Oschay nach Nord-Amerika (Frankentrost bei

Salem, Staat Michigan) ausgewandert und über desen Leben mindestens seit dem Jahre 1863 weder dur ihn, noch durch einen Anderen Nachricht vorhanden ift, hat das unterzeihnete Amtsgericht auf Antrag zu 1) des Rittergutêspachters Franz Anton Wobst in Heyda bei Wurzen, zu 4 des Privatus Carl Wilhelm Ferdinand Thiele in Neustrießen, die Einleitung des Aufgebotsverfahrens beschlofsen. Die Verschollenen, Bäckermeister Ernst Heinrih Wobst und Lohgerber Karl Siegismund Thiele, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Königlihen Amtsgeriht an- beraumten Aufgebotstermin über Leben und Aufent- halt Natricht zu geben, bez. ihre Rebte und An- sprüche anzumelden, widrigenfalls dieselben für todt werden erklärt werden und ihr hier verwaltetes Ver- mögen den sih legitimirenden Erben ausgehändigt werden wird. Oschatz, am 15. Januar 1889. Das Königliche Amtsgericht. Dr. Giese.

[55438] Aufgebotsverfahren.

Behufs Ermittelung des Lebens oder Todes des am 14. März 1847 in Shlößchen Porschendorf ge- borenen Robert Händler, welcher im Jahre 1865 von Oberrabenstein aus zur See gegangen is und seit dem Jahre 1866 Nachriht von sich nicht ge- geben hat, ist auf Antrag Frau Julianen verw. Händler in Chemniß vom unterzeihneten Amts- e das“Aufgebotsverfahren zu eröffnen beshlofsen worden.

Es wird daher Robert Händler andurch geladen, in dem auf den 5. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte an- beraumten Aufgebotstermine perfönlich oder dur einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten sh an- zumelden, widrigenfalls derselbe auf Antrag für todt erklärt und nach Befinden sein hier deponirtes väterlihes Erbtheil seinen sich legitimirenden Erben ausgehändigt werden wird.

Chemnitz, den 19. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung B. Nohr, Amtsr. Beglaubigt: Aktuar P öv\ch, Gerschr.

[55562] Aufgebot. - Die unbekannten Erben nachstehend näher bezeih- neten Personen: : 1) der am 1. Mai 1886 zu Breslau verstorbenen und ebendaselbst Sceitnigerstraße Nr. 13a wohnhaft gewesenen, am 1. Oktober 1816 ge- borenen ‘unverehelihten Emma Emilie Friede- ride Kast, Tochter des Kgl. Bergwerks-Pro- dukten-Comptoir- Assistenten George Christoph Kaft und dessen Ehefrau Johanne Christiane, geb. Grauer, der am 8. März 1888 zu Breslau verstorbenen und ebendaselbst zuleßt Neue Tauengzien- ftraße 35e wohnhaft gewesenen, anscheinend zu Hohlstein, Kr. Löwenberg, am 24. Januar 1828 alicia Tischlerswittwe Louise Merkel, geb. rause, der am 16. Januar 1888 zu Breslau verstorbenen und ebendaselbst Hinterhäusec Nr. 5 wohnhaft ewesenen, unverehelihten Arbeiterin Anna ösner, Tochter der zu Gr. Merzdorf ver- storbenen Töpfermeister Carl und Hedwig geb. Simon Rösner'shen Eheleute, der am 16. Mai 1888 zu Breslau verstorbenen, ebendaselbst zuleßt Paradies\straße Nr. 8 wohn- haft gewesenen, im Jahre 1816 geborenen un- verehelichten Caroline Maria Elisabeth Hilde- brandt, Tochter der Schneidermeister Gottlob und Caroline Wilhelmine geb. Mayer Hildebrandt'\{hen Eheleute, der am 2. September 1824 als Tochter der unverehelihten Christine Shloßmann zu Stet- tin geborenen, am 7. November 1887 zu Bres- lau verstorbenen und ebendaselbst Bahnhof- ftraße 22 wohnhaft gewesenen Gesellshaftsdame, unverehelihten Auguste Johanne Charlotte So- phie Schloßmann, welche jedoch nach ihrem natürlichen Vater „Gerber“ genannt worden ift, werden auf Antrag der bestellten Nachlaßpfleger, und zwar: ad 1) des Hannes Ernst Sauermann, ad 2) und 3) des Rechtsanwalts Bielschowsky, . ad 4) des Hauptmanns a. D. Schmidt, ad 5) des Rechtsanwalts Ollendorff, sämmtli zu Breslau, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den be- treffenden Nachlaß spätestens in dem auf den 19. November 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, am Schweidnißer Stadt- graben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stocks,. anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden , Lees sie mit ihren Ansprüchen und Rechten werden ausgeschlossen und der Nahlaß dem sh meldenden und legitimirenden Erben und in dessen Ermangelung dem Königlichen Fiskus wird verabfolgt werden, der später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafts- besiters anzuerkennen schuldig und weder Rechnungs- legung noch Ersaß der Nüugzungen, sondern nur Es des noch Vorhandenen zu fordern berech- g . Breslau, den 12. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. [55443] Amtsg Hamburg. Auf Antrag von R walt Dr. J.

ls to etuus von Laura “geb. Cohniß, des Ernst August Quintus Apel Wittwe