1889 / 29 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

u E E E N P On e Ee e A E E

Stedbriefe und

1, Untersuhungs-Sachen. :

7 Bectiuse, B en, Auge, Vorladungen u. dergl. / ingungen 2c.

4. ung, Zinszablung, 2. von sffentlihen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

e Ft Woen- h : S A aactii, Matte

auf Aktien u. Aktien-Gesellsh,

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[57023] Steckbrief.

Gegen den unten beshriebenen Kaufmann Leopold Meyer, ven flüchtig ist, ift die Untersuhungs- haft wegen \{werer Urkundenfälschung in den Akten V. R. II. 10. 89 verhängt. Es wird ersuhht, den- selben zu verhaften und in das Untersuchungs- Gefängniß zu Alt-Moabit 11/12 abzuliefern.

Verlin, den 25. Januar 1889.

Der Unte Tage Die. bei dem L L andgeriht T. ohl.

Beschreibung: Alter -66 Jahre, geb. 3. 10. 22 zu Frankfurt a. O., Größe 176 ecm, Statur \{lank, Derr grau (Glage), Stirn hoch, Bart, grauer

nurrbart, Augenbrauen grau, Augen blau, Nase grob, Mund gewöhnlich, Maine gut, Kinn aewöhn- ih, Gesiht \{chmal, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts. Besondere Kennzeihen: Stolzer Gang, trägt den Stock mit der Hand in der Tasche.

[57025] Steckbrief.

Gegen den Knecht Friedrih Gallein von Mes- zehncn, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urtheil des Königlihen Schöffengerihts zu Heinrihswalde vom 18. Januar 1883 erkannte Gefängnißstrafe von 2 Monaten vollstreckt werden. Es wird ersucht, den- \felben zu verhaften und in das nâhste Justiz-Ge- fängniß zur Strafrerbüßung abzuliefern und zu den Akten D. 514/82 hierher Nachricht zu geben.

Heinrichswalde, den 18. Januar 1889.

Königlihes Amtsgericht. [57022] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Bootsmann Leonhard Golom- biewsfi, geb. zu Gr. Falfenau, wegen Diebstahls und strafbaren Eigennuyzes unter dem 24. April 1888 erlassene und unter dem 26. Mai 1888 er- neuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Potsdam, den 23. Januar 1889.

Der Unterfuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.

[57024] Oeffentliche rg

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Wehr- pflichtigen:

1) der Handel8mannsfohn Albert Neumann aus Bernstadt, geboren E am 22. April 1862,

2) der Appreteursohn Reinhold Ludwig August Schützkowski aus Porzecze, Gouvernement Minsk, Rußland, geboren da}elbst am 1. August 1864,

3) der Kunfstgärtnersobhn Otto Carl Wilhelm Mailäuder aus Sakrau, geboren daselbst am 18. Juli 1864, _

4) der TuGmachersohn August Mücke aus Bernstadt, geboren am 7. November 1865 in Pilica, Rußland,

5) der Appreteursobn Herrmann Heinrih Otto E aus Porzecze, Gouvernement Minsk, Rußland, geboren daselbft am 25. Dezember 1865,

6) der Stellmacerfohn Anton Kreske aus Oels, geboren zu Löskowit, Gouvernement Warschau, am 11. Februar 1865, A

7) der Knechtsfohn Ernst Johann Fischer aus Stampen, geboren daselbst am 7. Juni 1865,

8) der Arbeiter Jobann Carl Kretschmer aus Schleibit, geboren daselbst am 24. November 1866,

werden beschuldigt: als Webrpflichtige in der Absikt, sich dem Eintritte in den Dienst des \teben- den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er- [laubniß das Reichsgebiet verlaffen oder nach erreih- tem militärpflihtigen Alter ih außerbalb des Reichs-

ebiets aufgehalten zu baben. Vergehen gçegen

. 140 Absatz 1 Nr. 1 Reihs-Strafgeseßbu.

Dieselben werden auf den 27. Mai 1889, Vormittags 9# Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Oels zur Hauptverhand- lung geladen. Bei dem unentshuldigten Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach S. 472 der Straf-Prozeß-Ordnung von dem Königlichen Land- rath zu Oels als zuitändigen Civilvorsißenden der Militàär-Ersaz-Kommission des Aushebungsbezirks Oels über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsaden auëgeftellten Erklärung verurtheilt werden.

Zugleich wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten bis zum Betrage von je 160 Æ zur Decckung der dieselben möglicherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt. :

Oels, den 14. Januar 18899,

Königliche StaatsanwaltsZhaft.

[57021]

In der Stcafiache gegen den Rekruten Emil Nonurisfier rom VBezirksfommando Metz, geboren am 12. Anguft 1866 zu Ars a. M., wegen Fahnen- fludt, wird, da der Angeschuldigte der Fahnenfluht bes ichultigt ift, auf Srund der SS. 480, 325, 326 der Straf- prozeßordnurg zur Deckurg der den Angeschuldigten möglicerweise tref enden Léchsten Geldftrafe und der Keften tzs Verfahrens bis zur Höhe von 3000 , in Worten dreitausesd Mark, das im Deutshen Reite befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beïélag belegt.

Mes, ten 15. Januar 1389,

Kaiserliches Lantgeriht. Strafkammer. gi. Arch Haas. Freudenthal. Zur Beglaubicung: (L. 8) Der Lantgerichtssekcetär: FisHer.

57020) VBermögensbes hme. G tíie Nach if tuch Beschluß der Straîli des Leefigen Landgerichis vom 7. De- zember 1583 wegen Verleztung der Wehrpflicht bie Scsélagnabme tes im Deutschen Reiche befindlichen Vermägenë kíé E he von je 1000 Æ ange- “T ees SEE Baut a6 1 5 100 , UTIET, - O, B zu Sünsbtas bei | zulegt tafelbft, 21 s. 10A n Me mde E D. 5. , ju elbft, Beier, cbritarbelte, geb. 15, 4, 1864 " Cte ben H. 1889, F, d. E Staatêamnvalt. Kreußel, Affefsor.,

chlagua Lax

2) Zwangsvollstreckungen Ausgebote, Vorladungea u. dgl.

(57050) Zur "ou sversteigerung des dem früheren Kauf- mann Ed. Milewsky hieselbst gehörigen Wohn- hauses Nr. 212 an der Thurmstraße steht der Ueberbotstermin auf Donnerstag, den 14. Fe- bruar 1889, Vormittags 11 Uhr, an. Der- selbe wird vorschriftsmäßig hierdurch öffentli in Mang Bee mit dem Bemerken, daß in dem am 31. v. M. stattgefundenèn ersten Verkaufstermine ‘für das beregte Grundstück ein Bot nicht abgegeben worden ist. « Penzlin, den 28. Januar 1889. W. Haadck, A.-G.-Aktuar.

[57043] Aufgebot.

Auf den Antrag des Erbrichterei - Besitzers Gustav Wischkony zu Lekartow wird der Jn- haber der angeblich verloren gegangenen Lebens- versiherungspolice der Frankfurter Versicherungs- gean Providentia“ in Frankfurt a. M. tr. 13432, lautend über 1000 Thlr., zahlbar nach dem Tode des Antragstellers Wischkony an dessen Erben, ausgestellt am 31. Dezember 1864, auf- efordert, seine Rechte auf diese Police spätestens im ufgebotstermine, den 9. Oktober 1889, Vor- mittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte (Bahnhofs\traße, Zimmer Nr. 10) anzumelden und die Police vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos wird erklärt werden.

Ratibor, den 25. Januar 1889.

Königliches Am Abtheilung V. aiß.

57047] Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns Hugo Naebe zu Berlin werden die Jnhaber folgender, angeblich ver- loren gegangener Wechsel:

1) vom 15. September 1884 über 200 #4, zahlbar am 15. Juni 1885,

2) vom 10. Mai 1885 über 100 Æ, zahlbar am 15, August 1885, beide vom Provokanten Naebe an eigene Ordre ausgestellt, vom Gastwirth Carl Hurras acceptirt, in Rummelsburg zahlbar gewesen und an Phaland & Dietrich zum Incasso girirt, Mangels Zahlung aber dem Provokanten zurück- gegeben, aufgefordert, ihre Rechte auf diese Wechsel spätestens im Aufgebotstermine am 2. Sep- tember 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, allesches Ufer 29—31, Zimmer Nr. 8, anzumelden und die Wechsel vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Berlin, den 22. Januar 1889. Königliches Amtsgericht 11. Abtheilung 9.

[57041] Aufgevot. t Der Oekonom Georg JIamin zu“ Heddernkeim, vertr. durch Reckchtêanw. Dr. Binge dahier, hat als Indoffatar das Aufgebot eines angeblih in Verlust gerathenen, am 20. August 1888 von dem Architekten Thomas Langheinz zu Frankfurt a. M. ausgestellten Wechsels über 200 F, zahlbar am 15, Oktober 1888 und acceptirt von Friedrid Dobra zu Frank- furt a. M. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 9. August 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 26. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[56547] Aufgebot.

Die Wittwe Wilbelm Lauber, Anna Katharina, geb. Homrighausen, zu Wundertbausen hat das Auf- gebot der Sparkaffenbücher Nr. 250 und 3208, aus- aefiellt von der Sparkasse des Kreises Wittgenstein zu Berleburg, beantragt.

_ Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf deu 30. August 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine scine Rechte anzumelden urd die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Verleburg, den 19. Januar 1889,

Körigliches Amtsgericht.

{56411] Aufgebot.

1) Der Vormund Carl Käsgen von Bruthertfeifen,

gleichzeitig für fih und für die Mirorennen Carl

und Wilhelmine Käëgen zu Bruchertseifen,

2) die Wittwe Heinri Fuchs, Elisabeth, geborne

Kacesgen, von Haderschen und

3) die Henriette Kaesgen zu Hofaer,

baben das Aufgebot des Sparkassenbucbes Nr. 3111

der Kreisfparkafie zu Altenkirchen, üter einen angeb-

lichen Betrag von 55 Æ oder annähernd lautend

auf ten Namen der Wittwe Conrad Käsgen zu Hof-

ader, beantract. Der Inhaber des Sparkafsenbuhs

wird aufgefortert, späteftens in dem auf den

13. Auguft 1889, Vormittags 10 Uhr, vor

dem unterzeihneten Gerichte anteraumten Aufgebots-

termine scine Rechte anzumelden und die Urkunde

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Urkunde erfolgen wird.

Alteukirchen, den 22, Januar 1889. Königliches Amtégeri®ßt.

EXO Beschluß. I. Es werden folgende Urkunden wegen angeblichen Verluftes aufgeboten :

X. 2. m. Auf Antrag des Arbeiters Emil Jordan aus Weidish das Sparbuch Litt, a, Nr. 2477 der Spar- fasse des Kreises Glogau, Eg für den Antrag- steller, Ans über 35,32 Æ#, am 18, Novem- ber 1881 ber 1047,15 M lautend, Die unbekannten Inhaber vorbezeichneter Urkunden werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin ihre Rechte bei unterzeihnetem Gerichte anzumelden

‘Conrad, Josef und Therese Ricks zu Nieheim,

Der Aufgebotgtermin wird auf den 31. A 1889, Voxmittags 9 Uhr, im Rathhaus hier, Zimmer 11], anberaunt. '

Glogau, den 1. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht. Neumann.

[57042] Aufgebot.

Im Hypothekenbuch für Runding I. S. 230 finden fih nawfstehende Einträge:

11, März 1828; 600 Fl. Darlehn des Joseph Windmeissinger, Brauers zu Traunstein,

30, Oktober 1847: 300 Fl. Kaution für das der- einst auszuzeigende Vatergut des vom verstorbenen Bâäer Martin Windmeissinger zu Pacling hinter- lassenen Kindes Ludwig nebst Stipulation wegen Untershluf, dann Verpflegung für Ludwig, Joseph und Theres Windmeissinger. 408 Fl. unverzins- licher Zebrpfennigsrest der Barbara Windmeissinger, Bâckersfrau von Pachling, und 60 Fl. jährlicher Austragsanschlag für diese.

Auf * Antrag des dermaligen Anwesensbesißers Johann Sporrer, Bäckers von Runding, ergeht nun- mehr, nahdem {on im Hypothek-Protokolle vom 4. Septeniber 1854 ein landgerihtlihes Dekret erwähnt ist, wonach diese Posten lös{ungsreif seien, Aufforderung an alle Diejenigen, welhe auf be- zeichnete Hypotheken ein Reht haben, innerhalb sechs Monaten und spätestens im Aufgebotstermine vom 3. September 1889, Vorm. 9, dahier ihre An- sprüche anzumelden, außerdessen fragliche Hypothek- einträge für erloshen erklärt und gelö\{cht würden.

Cham, den 24. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht Cham. Hartmann. Beglaubigt: Scherbauer, Sekretär.

[57045]

Der Hypothekenschein über diejenigen 100 Thlr. Crt., welche für den Arbeiter Johann Hamp zu Kl. Wüstenfelde auf das Wohnhaus Nr. 132 hierselbst sub 1V. der 3. Rubrik des hiesigen Stadtbuchs ein- getragen stehen und von diesem Gläubiger dem Zimmergesellen Christian Buddenhagen hierselbst cedirt find, ist verloren gegangen. Auf zulässig be- fundenen Antrag werden alle Diejenigen, welche der Mertifikation dieses Hypothekensheins und der Til- gung des Kapitalpostens widersprechen zu können vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf Mittwoch, den 24. April d. Js., Vormittags 11 Uhr, angeseßten Termin anzumelden und gehörig zu bescheinigen, widrigenfalls der Hypo- thekenschein für krastlos erklärt und die Tilgung des Postens verfügt werden wird.

Guoyen, den 2s. Januar 1889.

Vürgermeister und Rath.

[57048] Aufgebot.

Es werden ‘aufgeboten :

I. auf Antrag des Zimmermanns Conrad Budde zu Merlsheim das in der Katastral-Gemeinde

ömbsen : Mt ta belegene Grundstück Flur 2 Nr. 1785,

Garten, 71 qm groß, eingetragen im Grundbuch von Merlsheim Band I. Blatt 31 auf den Namen der Wittwe Johann Nolte zu Merlsheim,

II. auf Antrag des Ackermanns Bernhard Kregge- meier Nr. 24 zu Bergheim, vertreten durch Recbts- anwalt Holtmann zu Steinheim, das in der Kata- stral-Gemeinde Nieheim belegene Grundstück Flur 16 Nr. 229, hinterm Steinbrinke, Aker, 1 M. 26 R. €0 F. groß, eingetragen im Grundbuche von Nieheim Band 16 Blatt 810 für Justus Multhaupt,

III. auf Antrag des Shuhmachers Anton Schmidt zu Pömbsen das in der Katastral-Gemeinde Pömbsen belegene Grundstück Flur 13 Nr. 81, an der schiefen Seite, Weide, 6 a 83 gm groß, eingetragen im Grunbbuche von Pömbsen Band 1 Blatt 63 auf den Namen des Iofef Peine v1g. Neite zu Pömbsen,

IV. auf Antrag des Tagelöhners Friedrih Seeunde Nr. 81 Oeynhausen das in der Katastral-Gemeinde Oeynhaujen belegene Grundstück Flur 13 Nr. 337h, im Dorfe, Haus, 35 qm groß, eingetragen im Grund- bude von Oeynhausen Band 11. Blatt 88 für den Caspar Westerwelle zu Oeynhausen,

V, auf Antrag des Tagelöhners Anton Nolte zu Oeynhausen Nr. 69 die in der Katastral-Gemeinde Oeynhausen belegenen Grundstücke Flur 13 Nr. 411/2, Kellerfeld, Garten, 6 a 74 qm groß und Flur 14 Nr. 342, unterm Rehberge, Ucker, 53 a 55 qm groß, eingetragen im Grundbuche von Deynhausen Band 1 Blatt 2 auf den Namen des Ackermanns Johann Bernhard Müller zu Oeynhausen.

Alle bekannten und unbekannten Eigenthums- prätendenten werden daher® aufgefordert, ihre An- sprüche und Rechte auf die oben genannten Grund- stüdte spätestens in dem auf den 21. Mai c., Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an- beraumten Termine anzumelden. Im Falle nit erfolgender Anmcldung und Bescheinigung des ver- meintlicen Wider]prusrechts wird der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Besitßtitels für die Antragsteller erfolgen.

Nieheim, den. 22. Januar 1889.

- Königliches Amtsgericht. [57044] Ansfgebot.

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Dr. Albert Her- mann Müller zu Leipzig, sowie auf Antrag des Hand- {uhmachers Moriß Adolf Karras hier wird der Drechsler Karl Friedri Berger, welcher vor dem 4. März 1853 von hier nad Ungarn ausgewandert ift, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den 4. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Seriht (Zimmer Nr. 22) zu ri pati widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen reírd. / Torgau, den §8, Januar 1889,

Königliches Amtsgericht.

[57058] Amtsgericht Hamburg.

Margaretha Wilhelmine Christiane Jwersen, geb. S(hôn, früher verw, Westphal, hat den Erlaß eines Ausgebots beantragt, zweckts Todeserklärung ihres am 17, November 1853 zu Hadersleben geborenen Ehe- mannes Gotthold Iwersen, welher am 28, Dezember

Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichts

und die Urkunden vorzulegen , widrigenfalls letztere auf Antrag für kraftlos erklärt werden, F

1881 als Bootêmann für das Hamburgische Dampf-

f | \{chiff „America“, Kapitän Langer, angemustert wor,

den, mit dem genannten Schiffe am 2. Februar 1889 von New-York nah Hamburg in See gegan seitdem verschollen ist. degangen und

Das beattagle Aufgebot wird dahin erlassen:

I. da M e b svütestens f aufgefordert wird, patestens in d Donnerstag, den 31. N 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotg, termin im unterzeihneten Amtsgericht, Damm- thorstraße 10, Zimmer Nr. 56, zu melden unter dem Rehtsnachtheil , daß er für todt und seine Ehe mit der Antragslellerin Mar, Qaretha Wilhelmine Christiane Jwersen, geb

chöôn, früher verw. Westphal, werde für aufe n erklärt werden;

. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger deg genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem ob- bezeihneten Aufgebotstermin im unterzeidhne- ten Amtsgericht anzumelden und zwar Aus- wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zy- \tellungsbevollmächtigten unter dem Reds, pam des Ausschlusses und ewigen Still,

weigens.

Hamburg, den 23. Januar 1889.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung 111, Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichts\chreiber in Vertretung des Gerichts-Sekretärs.

[57056] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Eddelbüttel als curator des am 13. Oktober 1834 zu Mosbad bei Biebrich, Amt Wiesbaden, geborenen Georg Philipp Martin Racky, welcher im Jahre 1869 oder 1870 von hier nah der Schweiz und dann nah Amerika ausgewandert und seit etwa 13 Jahren ver- \chollen ift, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

T. daß der obgenannte Georg Philipp Martin Ray hiemit aufgefordert wird, sich spätestens in dem auf Sonnabend, 16. November 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeihneten Amts- gericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr, 56, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt werde erklärt werden ;

. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit guf gefordert werden, ‘ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeihneten Aufgebotstermin im unterzeihneten Amtsgeriht anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten unter dem Rechtsnachtheil des Aus|\chlusses und ewigen Stillshweigens.

Hamburg, den 23. Januar 1889,

Das Amtsgeriht Hamburg. Civil-Abtheilung VII, Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber, in Vertretung des Gerichts-Sekretärs.

[57051] Amdtsgerich: Hamburg.

Auf Antrag von 1) Elisabeth Helene Droop, geb. Eiffe, 2) Marianne Shröder, geb. Droop, im Beistande ihres Chemannes Georg J. Schröder, 3) Anna Leibnig, geb. Droop, im Beistande ihres Ehemannes Herm. Leibniy, 4) Elisabeth Kirsten, geb. Droop, im Beistande ihres Ehemannes H. F. Kirsten, ih Francis Wiesinger, geb. Droop, im Beistande ihres Chemannes Dr, med. A. Wiesinger, sämmtlich vertreten durch die Rechtsanwälte Dres, A & Sröder, wird ein Aufgebot dahin er- assen: daß Alle, welche an den ausweise Beschlusses des

Amtsgerihts Hamburg vom 7. November 1888 seitens der Antragsteller mit der Rechts- wohlthai des Inventars angetretenen Nachlaß des am 28. September 1888 hieselbst ver- storbenen Kaufmanns Henrich Droop Rechte zund Ansprüche zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solhe Rechte und Ansprüche spätestens in dem auf Donnerstag, den 25. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots termin im unterzeihneten Amtsgericht, Damm- thorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht ange- meldeten Rechte und Ansprüche gegen die Benefi- cialerben niht geltend gemacht werden können.

Hamburg, den 23. Januar 1889,

Das Amtsgeriht Hamburg, Civil-Abtheilung VII. Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber, in Vertretung des Gerihts-Sekretärs.

[57055] Auf Antrag von Daniel Christian als Testamentsvollstreker der ( Bons Gütter und Amalia Maria Wilhelmina ütter, geb. Lilienborn, vertreten dur die Rechts- anwälte Dres. Hartmann und Brandis, wird ein Aufgebot dahin erlassen : daß Alle, welche an den Nachlaß des am 30. De- zember 1888 hieselbst verstorbenen Carl friaes Gütter und seiner am 30, Dezember 1884 hieselb verstorbenen Ehefrau Amalia Maria Wilhelmina Gütter, geb. ;Lilienborn, Erb- oder [onstige An- sprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmun gen des von den genannten Eheleuten am 5. Januar 1884 errihteten, am 23. April 1885 hieselbst publicirten gemeinschaftlihen Testaments, wie auch der Ernennung des Antragstellers zun Testamentsvollstreker und der demselben er theilten Befugniß zum Um- und- Wegschreiben von Capitalien, widersprehen wollen, hiemit auf efordert werden, solche An- und Widersprüde pätestens in dem auf Donnerstag, det 25. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, at beraumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 66, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausshlu}ses. Hamburg, den 24, Januar 1889, Das Amtsgericht Hamburg. Givil-Abtheilun pn

in Vertretung des Gerichts-Sekretär(..

Amtsgericht Hamburg. riedri Konow Éheleute Carl

genannte Gotthold Jwersen hiemit Oktober 1889 |

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger

M 29. Nichtamlliches.

Preußen. Berlin, 31. Januar. Jn der gestrigen 8.) Sigung des Hauses der Abgeordneten wies bei der ortsebrns der Berathung des Forst-Etats, und zwar bei dem itel: Ausgaben zum Ankauf von Grundstücen zu den Forsten, der Abg.vonSchalscha darauf hin, daß derAnkauf vonOedländereien zur Aufforstung allein nit genüge, um der Entwaldung entgegen- zutreten. Die Taxprinzipien der Posener Landschaft provozirten eradezu zur Entwaldung. Man taxire Holzboden zur Hälfte es Roggenbodens ein. Die Sache liege nun so: der Bauer \{hlage das Holz herunter, stete das Geld in die Tasche, rovozire eine landwirthschaftlihe Taxe, und nach drei Jahren bekomme er eine höhere Beleihung, und auf Grund einer öheren landwirthschaftlihen Taxe erziele er einen höheren aufpreis und sein Nachfolger könne dann sehen, wie er fertig werde. Die Ländereien würden wüst und die ganze Provinz bekomme den traurigen Eindruck, den sie zweifellos an vielen Stellen mache. Die Regierung müsse also einen Druck dahin ausüben, daß die Taxe nicht so niedrig gegriffen werde. hb sollten Prämien zur Auf- forstung nicht bloß den kleinen Besißern und Gemeinden, sondern auch den bedürftigen Großgrundbesißern gegeben erden. wer Nba. von Tiedemann-Bomst bestritt das Bedürfniß die Taxen für den Forstboden zu r die Taxen seien sogar vielfah zu hoh gewesen, der erste Grundsay sei dié absolute Sicherheit der Pfandbriefe. /

Abg. von Schalscha bemerkte, daß gerade die zu hohen Taxen erst nah der Entwaldung der betreffenden Aecker erfolgten. :

| Der Titel wurde bewilligt. : E a

Bei den Einmaligen Ausgaben, Tit. 3: „Zur Melioration von Moor- und Wiesenflächen, 50 000 4“ gab Abg. Dr. Sattler der Hoffnung Ausdruck, daß dieser Fonds in Zukunft bedeutend steigen möge; nachdem die Provinz Hannover große Mittel für die Moorkultur aufgewendet habe, sei es erfreulich, daß auch der Staat die Kultivirung der Moore ernsthaft in Angriff nehme.

Minister für Landwirthschaft 2c., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen: N ,

Meine Herren! Dieser Titel ift bloß in diesem Etat neu. Die Bestrebungen und Arbeiten auf diesem Gebiet sind aber sehr alt. Sowohl -der landwirthschaftlihe wie der Domänen-Etat bieten seit Sahren erhebliche Fonds, die die Garberuna des Moorkulturwesens umfassen, und ih glaube auch auf den allgemeinen landwirthschaft- lihen Bericht hinweisen zu dürfen, wenn ih sage, daß auf gar keinem anderen Gebiet ere Erfolge neuerlich erzielt worden sind, wie gerade auf dem Ge iet des Moormeliorationswesens. Es ist bekannt, daß die Rimpau’shen Dammkulturen die außerordentlichsten Erfolge erzielt haben; sie bestehen. wie ih im Allgemeinen auch wohl als bekannt vorausseßen darf, darin, daß der Wasserstand in dem Moore bis zu einem gewissen Grade gesenkt wird gewöhnlich 1 Meter und daß auf dem Rohmoor cîne Sandflähe von circa 10 cm auf- gekarrt wird und in dieser Sandfläche dann mit bestem Erfolg die Kulturen gemaht werden, die Erträge gewährt haben, sodaß die sehr bedeutenden Kosten der Neuanlagen da, wo sie rihtig gemacht find, in 2 bis 3 Jahren vollständig amortisirt sind.

Ein neues Gebiet des Moorkulturwesens hat sich ers{lossen

* wesentlich mit durch die Moorversuchsstation in Bremen, die au

wesentlich und hauptsählich aus preußishen landwirthschaftlichen

onts erhalten wird. Es betreffen diese Erfolge die Kultur des

ochmoors ohne Aufbringung von Sand, ohne Brandkultur.

ie Kultur besteht auch hier in einer entsprehenden Senkung des Wasserstandes und in einer Kultivirung des Hohmoors dur künst- lihe Düngung. Wenn au diese Kulturen ein größeres Risiko bieten als die Moordammkulturen sie sind häufiger den Schädlichkeiten der Spätfröste und dergleichen ausgeseßt als die Dammkulturen —, so sind do hier die Erträge, die erzielt worden sind, so außeror- dentlih groß, daß man auch hier sehr bedeutende Erfolge konsta-

« tiren kann.

Wenn hier zum ersten Mal auch innerhalb des Forst-Etats Mittel gefordert worden sind, so hat das einen doppelten Zweck und Gesichtepunkt. “Einmal will man auf diese Weise in den Gegenden, wo diese Versuche noch nicht bekannt sind, dur die praktischen Demonstrationen die Leute gewissermaßen erziehlich darauf hinweisen, was unter ihren Verhältnissen an Kulturen zu leisten mögli ist. Das ist der wesentliche und allgemeine Zwet, und tann ist es allerdings auch die Absicht, höhere Forsterträge zu erzielen, sowie die Dienst- Ländereien der dort stationirten oberen und unteren Forstbeamten zu verbessern und ihnen Anlagen zu gewähren, worauf alle Brotfrüchte gegen, nen und besonders auch Gras und Futterbau betrieben werden kann.

Also diese verschiedenen Gesichtspunkte werden im Wesentlichen dur diese Position verfolgt, die zu meiner Greve weder îin der Budgetkommission noh auch hier irgend ciner Anfehtung ausgeseßt gewesen ist.

Abg. Mooren gab ebenfalls seiner Freude über die Unter- stüßung dieser Kolonisationsbestrebungen im Jnnern Ausdruck und wies auf die Waldverwüstungen im Westen hin, die eine Folge der A I gang von 1859 “seien.

Abg. Jmwalle führte Klage über den Moorrauch, der den Landfrüchten sehr erheblihen Schaden ufüge, j

Der Titel wurde bewilligt, ebenso ohne Debatte die Etats „Centralverwaltung der Domänen“ und „Erlös aus Ablösungen von Domänengefällen und aus an Verkauf von Domänen und Forstgrund-

en.“

Es lolgte der Etat für das Bureau des Staats- Ministeriums, und zwar zunächst „Ausgaben“.

Für den Unter-Staatssekretär fordert der Etat statt der bisherigen 15 000 6 ein Gehalt von 20 000 4 Die Budget- kommission beantragt, die Gehaltserhöhung abzulehnen. Nach dem Referenten derselben, Abg. Graf Limburg-Styrum, ergriff der Finanz-Minister Dr. von Scholz das Wort:

ach dem sehr ausführlihen und vollständigen Vortrag des Herrn Referenten ist das hohe Haus ja informirt, daß eine Menge esihtspunkte in der Budgetkommission zur Sprache gekommen find sowohl für als gegen die Sache, und daß deren Gesammt- würdigung \{ließlich zu dem Resultat geführt hat, die Ablehnung der Position zu empfehlen. Jh habe dem vem die Pflidtt, das hohe’ Haus dringend zu bitten, nicht die Ablehnung

u beschließen, sondern dem Vorschlage der Regierung uzue timmen, und ih habe mih daber zunächst der Aufgabe zu entledigen, Unter dieser ganzen Fülle von Gründen und Gegengründen alles von

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 31. Januar

unseren Rockschößen abzushütteln, was mit unferem Vorschlag nichts zu thun hat. Da komme ich zuerst auf die Erwägungen derjenigen Herren, die für die Erhöhung des Gehalts der Unter-Staatssefkretäre eine zum Theil größere Repräfentationspfliht geltend machen zu müssen gemeint aben, und auf die Gegengründe der Herren, welhe untér Vergleihung insbesondere mit hohen Provinzialbeamten an- eführt haben, daß eine Repräsentationspfliht der in Rede stehenden Beamten so gut wie gar nicht begründet erscheine. G

Meine Herren, für die Regierung ist nicht in irgend einer Weise die Rücksicht auf die Repräsentationspfliht Ursache zu ihrem Vor- \hlag gewesen. Jch kann den Herren, die von einer solchen Motivi- rung der Vorlage nihts wissen wollen, nur zustimmen; für uns würde das die leßte Rücksiht gewesen sein, hier für irgend eine Kategorie von Beamten jeßt ein höheres Ein- kommen in Anspruch nehmen zu wollen. Diese Rücksicht ist weder. in den Motiven der Vorlage noch bei der früheren münd- lihen Besprehung, noch innerhalb der Kommissionsberathung von der Regierung geltend gemacht, ih weiß davon nichts.

Dann ist zu meinem Bedauern von einem Theil der Herren angenommen worden, daß hierin so gewissermaßen eine tropfenweise Ver- wirklihung der allgemeinen Besoldungsverbesserung zu erblicken sei. Man hat gemeint, die Regierung könne im Ganzen damit niht kommen, nun suche sie fs so alle Jahre diese oder jene Kategorie aus und bessere die allmählih auf, und da sei es ja erklärlich, daß ihre Lieb- linge, die ihr am nächsten stehen u. |. w , zuerst darankommen, und das sei ein übler Punkt; man werde auf diese Weise so jedes Jahr neuen Vorschlägen dieser Art entgegengehen.

Auch. dies ist eine völlig unzutreffende Vorstellung von dem Standpunkt, den die Regierung bei der Sache einnimmt. Wir bedauern, und gewiß in demselben Grade wie irgend ein Mit- glied dieses hohen Hauses, daß die Verhältnisse noch nicht gestattet haben, mit der allgemeinen Besoldungsverbesserung, die ja als ein Bedürfniß von der Regierung wiederholt anerkannt und in Aussicht genommen isst, vorgehen zu können. Wir können aber damit niht vorgehen, das is Ihnen ja auch Allen aus der Beschaffenheit unseres Etats und unserer Cinnahme- verhältnisse im Besonderen völlig bekannt. Unabhängig von diefer allgemeinen Besoldungsverbesserung aber wird die Thatsache nicht zu verkennen sein, daß bisweilen Aenderungen in dem Organismus des Staats eintreten, die ganz spezielle und dringende Bedürfnisse an irgend einer Stelle ersheinen lassen. Ich erinnere Sie, abgesehen von dem heute vielfa erörterte) Thema der Besoldung der Forst- es ja, glaube ih, überwiegend an- erkannt worden ist, daß - es sich darum handelt, eine Ver- säumniß gut zu machen, die früher stattgefunden hat —, daß wir auch in anderer Beziehung durch Organisationsveränderungen ge- nöthigt gewesen sind, Gehaltsveränderungen vorzuschlagen, namentlih auf dem großen Gebiet der Eisenbahnverwaltung, wo in Folge der Verstaatlichung Zusammenlegungen und Auseinanderlegungen von Funktionen stattgefunden haben, wo zum Theil unter alten Namen doch neue Kategorien von Beamten geschaffen werden mußten, für die es überhaupt erst galt, innerhalb der béstehenden Gesammtheit der Be- soldungsverhältnisse die richtige Ordnung zu gewinnen. Gerade so, meine Herren, haben wir auch einzelne andere furt in früheren Jahren in Uebereiastimmung mit diesem hohen Hause -\{hon als der Regelung bedürftig anerkannt, ganz unabhängig von der Frage der allgemeinen Besoldungsaufbesserung, und ih bitte das festzuhalten, meine Herren, daß die Regierung auh bei dem Vorschlag, um den es si hier handelt, ganz unabhängig von jedem Gedanken an die allgemeine Be- soldungsverbesserung vorgegangen ist. Wir haben den . Vorschlag gèmaht und würden ihn gerade so mahen, wenn niemals von einer allgemeinen Besoldungsverbesserung die Rede gewesen wäre und niemals die Rede sein würde. Es ist nicht ein „Voraus“ auf diese allgemeine Besoldungsverbesserung, sondern es ist eine unter den gegenwärtigen S L Eng hältnissen durch dienstlihe Interessen gebotene Verbesserung, für die wir die Zustimmung des Landtages erbitten. Jch füge hinzu, daß namentli auh für die Regierung in keiner Richtung die Rück- iht auf die Auskömmlichkeit oder die Noth der betreffenden Herren Beamten maßgebend gewesen ist. Kein einziger der Herren Unter- Staatssekretäre, die zur Zeit im Amt sind, hat jemals die Frage angeregt oder seinerseits die Nothwendigkeit zu besonderer Anerkennung zu bringen gesucht, daß ihm eine Besoldungsverbesserung zu Theil werde. Der einzige, aber, wie ih meine, doch auch für dieHerren hier nothwendig vonBedeutung erscheinende dringlihe Gesichtspunkt, den die Staatsregierung jeßt ins Auge gefaßt hat, meine Herren, ist die Sorge um die Möglichkeit der gecigneten Beseyung dieser hochwichtigen Aemter im Staat in jedem Er- ledigungsfall. / E

Jch habe mir {hon erlaubt , bei der Einbringung des Etats auf diesen Punkt aufmerksam zu machen, und ih kann nur sagen, es hat mih mit Betrübniß erfüllt, daß in den fehr ausführlichen und um- ständlichen Verhandlungen, die in der Budgetkommission stattgefunden haben, gerade dieser Punkt doch kaum mit einigem Wohlwollen und Vertrauen ins Auge gefaßt worden ist. Meine Herren, wir

ind im Jahre 1878, wie der Herr Referent zutreffend ausgeführt hat, chon einmal darauf ausgewesen, diese Korrekturen der Besoldungs- verhältnisse herbeizuführen. Wenn ih den Unterschied unseres da- maligen und unseres heutigen Vorgehens kurz hervorheben darf, so ist es der gewesen: im Jahre 1878 batten wir die Ahnung, hatten wir die Voraussicht der Schwierigkeiten, die uns erwachsen würden, 1889 baben wir die Erfahrung inzwishen gemaht, daß es niht so gehe ohne Nachtheil für das dienstliche Interesse. Es hat damals im Jahre 1878 das erkenne ih an —- eine besondere Schwierigkeit gemacht, daß das Reich für die Stellen, die dort in Betracht kamen, seinerseits den Gedanken acceptirt hatte: Wir müssen ein Voraus haben, damit wir den Ersay für diese wichtigen Stellen im Reih immer mit Sicherheit gewinnen können. Und nun schien es im Widerspru natürlih mit diesem Argument zu liegen, wenn der größte Partikularstaat kam und sagte: wir müssen doch mit dem Reih pari passu marschiren. Dann versagte man dem Reih dieses Voraus wieder, und es war ganz erklärli, daß unter diesem Widerspruh die Neigung, auf den preußi- {hen Vorschlag einzugehen, niht besonders stark war. Aber einmal haben seitdem die Verhältnisse im Reith o wesentlich geändert, daß an eine Schwierigkeit oder

nmöglichkeit des Ersatzes, wie sie für die wenigen Stellen, die dort im Jahre 1878 bestanden gten, gemacht wurde, jeßt niht wohl zu denken ist. Andererseits haben wir aber die Voraus)icht, die wir im Jahre 1878 hatten, inzwischen mehrfach bestätigt gefunden und bitter empfunden, wie s{hwierig es ist, wenn in Preußen diese Stellen auf dem bisherigen Gehalt belassen werden, die da E Kräfte

beamten bei denen

im Moment, wo eine Erledigun stattfindet, heranzuziehen. en ist, wie ih höre von einigen Seiten gesagt worben: a4 das fan man um so weniger annehmen, als der preußische Beamte doch im All- gemeinen daran gewöhnt ist, dahin zu gehen, wohin er kommandirt wird, und es wird namentli auch bezügl N dieser wichtigen ehrenvollen Stellungen immer e \{ließlich mit dem dienstlichen Zwange die Stellen

angemessen wieder Wi rieden. Meine en, ih bin nun wahrlih

rit geneigt, im gemeinen von diesem A ent etwa denken. Jch glaube au, daß wir den Dienst im Lande et i

1889.

aufrecht erhalten könnten, wenn wir dieses Prinzip nit mit einer gewissen Strenge durhführten; aber das ist doh kein Zweifel, daß nach der Natur der Stellen die Anwendbarkeit dieses Prinzips eine recht verschiedene ift. |

Und wenn Sie bedenken, was gerade die Stellung eines Unter- Staatssekretärs bedingt und bietet, so werden mit die Herren bei näherer Erwägung zugeben, daß hier taum die Möglichkeit ist, mit sanstem Zwange, A rente denn mit einem brutalen Gebot die Stellen an- gemessen zu beseßen. Wenn der geeignete Mann sich wohlfühlt in der Stelle, die er jeßt einnimmt, die ihm vielleicht eine viel größere Freiheit, einen viel mehr hervortretenden, seinem Bedürfniß nah öffentliher Thâtigkeit entsprehenderen Wirkungskreis bietet, wenn man den Mann in diese Stelle bringen will, ja dann muß man doch um mindesten die Garantie haben, daß er niht noch die Rechnun

ch aufstellt und sagt: Bei allem dem, was ih opfere, stehe i nun auch noch pekuniär \{hlechter, das ist mir doch mit Billigkeit nicht zuzumuthen, und würde nun doch ein Zwang ausgeübt, so ift ganz gewiß, eine wahre Freudigkeit zu diesem Amt, ein wahres Sich- wohlfüblen in diesem Amt bringt ein solcher komwandirter Mann nicht mit. Und um was handelt es sich denn? Es handelt ih um 6 oder 7 Stellen, die in pekuniärer Beziehung niht ins Gewicht fallen, deren Thätigkeit aber für das ganze Land von der höchsten Wichtigkeit und Bedeutung ist, wo eine derartige Ersparniß sich wirklich ins Hundertfahe rächen kann, {hon dur die einfahe Thatsahe, daß einer der Herren mit Unluft, mit häuslihem Kummer, mit fortwährenden Klagen um das, was er ae E hat, und was er genöthigt worden ift aufzugeben, zu ämpfen hat. Z / :

Die Frage ist nit dieselbe bezüglih der Ministerial-Direktoren und der Unter-Staats!ekretäre. Es ist unsere Meinung gar niht, daß die Thätigkeit der Petren an sih eine im Werthe sehr verschieden zu qualifizirende, vershieden zu honorirende sei, davon ist entfernt keine Rede. Die Thätigkeit des Ministerial-Direkfors kann unter Um- ständen ebenso wihtig, noch wichtiger vielleicht sein, als gerade in einem bestimmten Ministerium nah der Besetzung desselben die Stelle des Unter- Staatssekretärs. Aber der Ersay für Ministerial-Direktoren ift im Allgemeinen viel gesicherter, viel natürlicher; der ergiebt fich aus ganz anderen Elementen, Elementen, die im Allgemeinen mit einer solchen Berufung ganz zufrieden sind und gern an diese Stelle treten. Cin Ministerial-Direktor ist, wenn ich fo sagen darf, in der tehnishen Qualifikation für die Abtheilung, für die er berufen wird, in der Regel zweifellos der tüchtigste und erfahrenste Mann, den wir dafür überhaupt haben, und der kommt in eine Stellung, wo er viel größere Wirksamkeit, eine viel segens- reihere Thätigkeit in dem Fah zur Geltung Aren Tann, für das er den besonderen Ruf hat. Ein Ministerial-Direklor bringt in der Regel kein Opfer, sondern geht gern in die Stellung hinein, für die er berufen wird. Deshalb is der Ersaß niht so s{chwierig ; die Kreise sind meistens gegeben, aus denen dieser Grsay kommt. Ganz anders is es bezügli der Unter-Staatssekretäre. Unter- Staatssekretär soll mit und neben dem Minister in den allgemeinen politischen Dingen arbeiten; er soll den Minister, soweit er Staats- Minister ist, vorzugsweise berathen und oft allein berathen. Das ist gar nicht möglih obne ein intimes Verhältniß zwiiSen dem Minister und dem Unter-Staatssekretär; ohne ein solches Verhältniß ist es in der Regel nicht denkkar, daß der Unter-Staatssekretär wirklich zur Erfüllung dessen kommt, wozu er en ift. Das alles mindert die Zahl der geeigneten Kräfte sebr, und bei der Nothwendigkeit, niht so sehr auf ein spezielles Fach, sondern auf das Allgemeine Rücksicht zu nehmen, werden mir die

erren doch nicht in Abrede stellen, was ih nämlich schon hervor-

ob —, daß ein ganz natürlihes Ersaßgetiet z. B. die Regierungs-

Präsidenten des Landes sind. Ich habe neulich schon hervorgehoben und ich glaube, jeder der Herren Regierungs-Präsidenten, die bier als Mitglieder des Hauses anwesend sind, wird das bestätigen, daß er nur mit dem äußersten Widerstreben, niht mit sanfter Gewalt, sondern wahrscheinlich nur mit sehr ftarker Gewalt. dabin zu bringen sein würde, eine solche Stelle als Unter-Staatssekretär mit der jezigen Dotirung anzunehmen. |

Darum, meine Herren, ist es unserer Ueberzeugung nach keines- wegs eine Frage der în der Kommission erörterten großen Menge für- und widerspreender Gesichtspunkte, sondern lediglih die Frage der Möglichkeit des geeigneten Ersaßes, die hier ent]heidend scin muß, von der aus wir die Forderung stellen und von der aus wir fie als zweifellos im dringenden Interesse des Landes liegend betraten. Deshalb hoffe ih, daß au das hohe Haus si dazu verstehen wird, diese geringfügige Summe, da sie im Interesse des Landes liegt, zu

ewilligen.

g Rickert: Bevor die anerkannten Bedürfnisse einer großen Anzahl von Unterbeamten E seien, jeien in dem vorigen Jahre die Gehälter der Ober-Präsidial-Räthe erhöht worden, und greife man nun die Unterstaatssekretäre p eine solche Erhöhung heraus. Habe sich die Wichtigkeit ieses Postens in den leßten Jahren erhöht? Die Unterstaats- sekretäre seien im Allgemeinen abhängige Beamte; und warum E das umfangreihe und wichtige Eisenbahn-Ministeriuum einen Unterstaatssekretär nöthig? Sollten es wirkli bloß die 5000 M sein, die für einen Regierungs-Präsidenten so verlockend sein könnten? Er habe andere Gefühle. Wenn er der Freund des Ministers sein und mit ihm Hand in Hand arbeiten könnte, so würde ihm das viel mehr werth sein, als 5000 # Ein ordentlicher BUeres s: müsse die-

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selben Gedanken haben. Die Beamten in solcher Beziehung anders aht. Er bitte, aus en Gründen die Erhöhung buen: :

Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst: Wenn eine Er- höhung der Gehälter eintreten solle, so müsse bei den Unter- eamten angefangen werden und nicht bei den höchsten; seine Partei werde deshalb egen die Erhö stimmen. ;

Abg. von Rauhaupt: Seine Fr seien Eee E Der Minister habe ausdrüdlih - eine Noth- lage jei bei den Unter-Staatssekretären nicht vc . Bei ahlreihen anderen ählich der Fall. Von 11500 rungs-Präsidenten, scheine ihm der etwas zu groß. Jm Uebrigen sei Regierungs-Präsidenten angewiesen, es geeignete enkategorien.

inanz-Minister Dr. von Scholz:

ch glaube nit s{uld daran zu #\ sh über das verbreitet, was ic

Morea ist sowohl in der l

Ri bervorzgetreten, als ob

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