1889 / 29 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Dies 703 500 M (+ 2279 M). 5) Königliches Jnstitut r lasmalerei 56 700 M (unverändert). 6) Vermischte E eelihen a ben (Kapitel 7) Tie Io e

ordentlihen Ausga! i agen unverändert).

(

Der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung für das r 1889/90 nals ein (Kap. 24) 245 779 707 M (+ 44 979 784 46), nämlih: 1) Antheil an dem Ertrage der ôlle und der Tabacksteuer 91 168 330 M (+ 12218 670 M6). a, Antheil an dem Ertrage der Verbrauhsabagabe vom Branntwein und des Zuschlags zu derselben 66 869 130 4077 220 6). 2) Antheil an dem Ertrage der Reichs- tempelabgaben 12 063 950 6 (+ 160 760 A6). 3) Einnahme des vormaligen Staats\chaßes 2 503 030 M (+ 478 300 M). 5 Zinsen von Staatsaktivkapitalien 2 173 320 H (— 12830 4). 5) Erlös für Verschreibungen konsolidirter Anleihe, welche behufs baarer Einlösung von Schuldverschreibungen älterer Anleihen ausgegeben werden, 7198673 #& 17 S (+ 1673 705 A 33 2 6) Privatrenten- Ablösungskapita- lien, welhe nah J: 62 des Geseßes vom 2. März 1850 A S. 112) zur Tilgung der Staatsschulden be- timmt find, 104324 # (— 374 M). T) Rente von der Reichsbank nach §. 6 des Vertrages wegen Abtretung der Preußishen Bank an das Reich vom 17./18. Mai 1875 (Geseß-Samml. S. 224) 1 865 730 M (unverändert). 8) Rückzahlungen auf früher in den Hohen- O anden gewährte Vorschüsse 600 M (unverändert). Rückzahlungen und Zinsen auf die nah den Gesegen vom 23. Dezember 1867 (Gesez-Samml. S. 1929) und vom 3. März 1868 (Geseß-Samml. S. 174) zur Abhülfe des Nothstandes in Ostpreußen gewährten Darlehne 10 000 unverändert). 10) Rückzahlungen und Zinsen guf die in olge des S vom 24. April 1873 (Geseßz-Samml. . 185) zur Log des durch die Sturmfluth der Ostsee hervorgerufenen Nothstandes bewilligten Darlehne 90625 M 13 4 (+ 3117 M). 11) Rüdzahlungen und insen auf Darlehne, welche zur Beseitigung der durch die e T des Jahres 1876 verursahten Schäden auf Grund des Geseßes vom 22. Qu 1876 (Geseß-Samml. S. 294) bewilligt worden sind, 41377 M 27 4 (+ 800 M 76 Z). 12) Rücßzahlungen und Zinsen auf die in Anlaß des Nothstandes in Oberschlesien auf Grund des Geseßes vom 3. Februar 1880 (Geseßz-Samml. S. 17) gewährten Darlehne 38 393 #6 85 .Z (— 4196 M 95 F). 12a. Rük- zahlungen und Zinsen auf die in Folge des Geseßes vom 23. Februar 1881 (Gesezg-Samml. S. 25) zur Hebung der wirthschaftlihen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln gewährten Darlehne 9569 M4 52 .Z —+ 4849 M 57 Z). Rückzahlungen und Zinsen auf die aus nlaß der Verheerungen durch Hochwasser im Stromgebiet des Rheins auf Grund des Geseßes vom 21. Januar 1883 Geseß-Samml. S. 3) bewilligten Darlehne 51 769 A 91 F 25084 M. 46 S). 13) A Gelder 25 000 000 M —+ 2000000 4) 14) Zinsen, welhe den Hinterlegungs- etheiligten gutzuschreiben sind, 625000 H (unverändert). 15) Zinsen und sonstige Erträge von den Beständen des vor- maligen Hinterlegungsfonds 1890 M 60 Z (+ 1296 M. 90 2). 16) Sonstige Einnahmen 999 H 55 Z (+ 31 H). 17) Außerordentliche Einnahmen 35 962 994 46 (+ 35 962 994,46) Die Ausgaben (Kap. 42, 43) betragen 220575 521 M (+ 13178864 M6), nämlich: dauernde Ausgaben 130071 807 M (—- 3 262 085 M), ferner: 1) Apanagen 144018 M 72 H 1216 58 S3). 2) Renten und Entschädigungen an ürsten und Standesherren 1 736 022 41 30 K (unverändert). ) Zuschuß zur Ablösung der Domainen - Amortisationsrenten aus den Kreisen Heiligenstadt, Mühlhausen und Worbis 20 582 M6 44 3 (unverändert). 4) An das Militär:Waisen- J zu Potsdam und an das Soldaten-Kinderhaus zu Stral- und 395987 M (unverändert). 5) Sonstige Renten und Entschädigungen sür aufgehobene Zölle und andere Berech- tigungen 221132 Æ 84 Z (— 4 #6 40 Z). 6) Zur Ge- währung von Provinzialfonds für Zwecke der Selbstverwal- tung einschließlich der Mittel zur R der Kreis- ordnung 37 559 110 M 70 Z (unverändert). 7) Beitrag zu den Kosten der Amtsverwaltung nah Maßgabe des 8. 70 der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. De- zember 1872 (Ges.-Samml. S. 661) 745500 A (un- verändert). 8) Zushuß zu den Verwaltungsausgaben der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont 310 000 46 (unver- ändert). 9) Zuschuß zur. ‘Tilgung der ständishen Schulden der Nieder-Lausiß 7360 #6 98 Z (unverändert). 10) Bei- hülfe für die Stadt Königsberg i. Pr. zur Verzinsung und Tilgung der städtischen Kriegsshuld 90 000 „(4 (unverändert). 11) Beihülfe für die Stadt Elbing zur Verzinsung und Tilgung der städtishen Kriegs\huld 10 000 4 (unverändert). 12) Zu- {uß für das Theater in Kassel 108 000 F (unverändert). 13) Zu Rückzahlungen von hinterlegten Geldern 25 000 000 6 (-+ 2000000 M). 14) Zu Auszahlungen von Zinsen hinter- legter Gelder 530 000 46 (— 40 000 46). 15) Zinsen, welche den Hinterlegungsbetheiligten gut zu schreiben sind, 625 000 M4 (unverändert). 16) Rechnungsvergütungen 999 A 02 Z (— 02 17) Zu Ueberweisungen an die Kommunal- verbände auf Grund des Gesetzes vom 14. Mai 1885 (Geseßz- Samml. S. 128) 23 000000 M (+ 8000000 46). Die einmaligen

und außerordentlihen Ausgaben betragen 42 000 M

Der Etat der Verwaltung der indirekten Steuern 1889/90 hat an Seiden 64 691 200 M 3152800 M), davon Reichssteuern Kapitel 1—8

34 711 850 6 (— 4 772 370 A6), nämli: Zölle 8 825 000 M (— 1 432 000 M46), Tabacksteuer 180 800 #6 (+ 13 600 M6), Zuckersteuer, a, Materialsteuer 1886000 #, b, Ver- brauhsabgabe 1080000 #Æ, zusammen 2966 000 M 1030000 M). Salzsteuer 178 450 A( (—3470 A), ranntweinsteuer a, Maischbottißh- und Branntwein- materialsteuer 4 526 700 46, b. Verbrauhsabgabe und Zuschlag zu derselben 15337500 #, zusammen 19864 i bop 2 421 450 46), Brausteuer und Uebergangtabgare von ier 2446800 M. (+ 94200 M), Spielkartenstempel 35 600 6 (+ 1750 6), Stampetauggne für Wertinapiere, Kaufgeschäfste und Lotterieloose 215 M (+ M), zusammen 34 711 850 4 (— 4772370 A6); ferner Ein- nahmen für alleinige Rehnung Preußens 29979 350 H e 1619570 6), nämlih: Entschädigung für die durch die tatistik des Waarenverkehrs mit dem Ausland erwachsenden Kosten 9500 # (— 500 #4), Antheil an der deutschen Wechselstempelsteuer 70 860 #6 (— 680 46), Stempelsteuer 18 600 000 / (+ 600 000 6), Erbs, ite 6 900 000 M (4 900 000 6), Brüden-, Fähr- und Hafengelder, Strom- und

L S ED R C00 Wedgelitugmben nbengesee a Á6), Wi ohen- jobernkhen Landen 53 000 M (+ 600 6), Stra leer

000 M (430 000 6), Verwaltungskostenbeiträge 900000 (+ 50 000 46), Miethe für Gebäude, Grundstücke und Dienst- wohnungen 67 000 # (unverändert), außerordentliche Ein- nahmen 152 990 M (+ 1150 4).

Die dauernden Ausgaben weisen die Summe von 31 016 100 A (— 895 600 6) auf, und zwar: 1) Kapitel 7. Die Central-Stempel- und Drucksachen-Verwaltung 226 460 6 (+ 25 000 4). 2) Aus Anlaß der neuen Geseßgebung über die Branntwein- und Zuckersteuer erhöhen sih die Ausgaben bei den Besoldungen der Beamten: Kapitel 8 bei der Pro- vinzial-Steuerverwaltung Tit. 2 1150800 #6 (+ 36 900,46). Ge- sammtsumme 258520 M (44392046). 3) Beider Zoll- undSteuer- Echebung und Kontrole Kapitel 9. Tit. 1. 7034518 (+ 1961 050 M), Tit. 2. 2458 126 6 13 3 (+ 47 850 A6), Tit. 3. 8606250 M 58 Z (+ 473040 6 83 Z). Jm Tit. 5 ermäßigen si die Ausgaben 450 000 #4 (— e e Gesammtsumme des 9. Kapitels 25 160 310 /6 (— 639 860 4).

Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben

Aanataef ne 2 600 000 4 (+ 40 000 A6), ‘Konirolgebühr. n-

betragen 459 940 M (— 902 544 6). Davon sind 102 00046 |

(+ 79 978 A6) als zweite Baurate für ein Dienstgebäude für das Haupt-Steueramt zu Kottbus ausgeworfen. 22 500 (— 27 6) zum Neubau eines Dienstgebäudes für das Haupt-Steueramt zu Prenzlau; desgleichen 50 000 4 zum Ankauf eines Dienstgebäudes zu Verden und 285 440 /6 zum Neubau eines Zoll-Dienstgebäudes in Altona. Nach Abzug aller Ausgaben läßt der Etat einen Uebershuß von 33 215 160 M (— 1 354 656 A6).

Der Etat des Finanz-Ministeriums für das Jahr 1889/90 nimmt ein ( apitel 27) 1631268 M (+ 54087), nämli: 1) Wittwen- und Waisen-Verpflegungs- Anstalten 333 740 4 (— 29540 46). 2) Verschiedene Ein- nahmen 1 297 528 M6 (+ 83627 46). Die Ausgaben belaufen sich E 57—63) auf 52 753 897 M6 (+ 4 169 163 6), nämli: 1) Besoldungen 778 700 M (+ 27 L zushüsse für die Beamten 128 000 46 (+ 4300 46). 3) Andere persönliche Ausgaben 60 200 /4 (unverändert). 4) Sächliche und vermischte Ausgaben 155500 (unverändert). Dber- Präsidenten, Regierungs-Präsidenten und Re- gierungen 2. ... 1) Besoldungen 6994195 4 50 Z (+ 26 981 M 25 S). 2) Wohnungsgeldzushüsse für die Beamten 903 500 4 (+ 1395 M4). 3) Andere persönliche Ausgaben 1821900 # (unverändert). 4) Sächliche Ausgaben 2 926 700 M (+ 22500 4/6). 5) Sonstige Aus-

aben 231004 4M 50 (+18 M 75 H). Renten- anken. 1) Besoldungen 224070 4 (+ 11475 46). 2) Zu Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten 37500 46 (+ 2268 M4). 3) Andere persönlihe Ausgaben 281 350 4 (— 7400 f). 4) Sächliche und vermischte Ausgaben 97 528 M (— 150 M6). Wittwen- und Waisen- Verpflegungs- Anstalten 4 563 465 M (— 395237 6), Verwaltung des Thier- artens bei Berlin 143200/6(— 750,46). Wartegelder,

ensionen und Unterstüßungen 30595084 îM, A 5040562 M). Allgemeine Fonds 2812000 H unverändert). . Das Betriebskapital der General-Staatskasse beträgt 30 330 000 {# Einmalige und außerordentliche Aus- gaben 564000 / Dur die Méhrarbeiten, welche durch die Ausführung der neuen Gesetzgebung über die Branntwein- und Zuckerbesteuernng (Gesehe vom 24. Juni und 9. Juli 1887) bei der Abtheilung des Finanz-Ministeriums für die Verwal- tung der indirekten Steuern hervorgerufen sind, ist die Neuerrihhtung der Stelle eines vortragenden Raths, sowie die weitere Verstärkung des etatsmäßigen Bureaubeamten- personals nothwendig und eine Mehrausgabe von 8700 46 erforderlih. Durch die Theilung des Regierungsbezirks Schleswig in zwei Regierungsbezirke ist eine Ausgabe von 22 950 M mehr exrforderlih. Die Zulage für einen Ober- Regierungs-Rath bei der Ministerial-, Militär- und Bau- kommission in Berlin bedingt eine Mehrausgabe von 900 M Aus Anlaß der Ge einer neuen Regierung in Kiel ift eine Mehrausgabe von 22500 A entstanden.

Der Etat der Bauverwaltung für das Jahr 1889/90 hat an Einnahmen (Kapitel 28) 1624000 (+ 107500 M), an Ausgaben (Kapitel 64, 65, 66) 20 614 226 M6 (+ 1 309 254 6), und zwar: 1) Für das Ministerium 794 440 4 (+ 9840 46). 2) Für die Besol- dungen bei der Bauverwaltung 3 093 996 -#6 (+ 20 522 4). 3) Für Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten 356 608 #6 (+ 4488 M4). 4) Andere persönliche Ausgaben 563 055 M (+ 51850 M). 5) Sählihe Ausgaben 15605 707 M E 1265354 M). 6) Vermischte Ausgaben 200 420 M 42 800 6). Ferner betragen die einmaligen und außer- ordentlichen Ausgaben (Kapitel 6) zur Regulirung der Wasser- straßen und Förderung der Binnenschiffahrt 6 788 400 H (— 908 200 M), zu Seehäfen und Seeschisfahrtsverbindungen 3 380 000 6 (+ 1259 900 4), zum Bau von Straßen, Brücken und Dienstwohnungen 1 873 500 4 (— 36 500 46), zusammen 12 041 900 4 (+ 279 000 6).

„Wiederholt hat sich das Bedürfniß geltend gemacht, die Leitung umfangreiher und besonders verantwortungsreiher Bauten älteren und erfahreneren Beamten von höherer Rang- stellung, als solhe den Bauinspektoren beiwohnt, zu über- tragen. Nicht minder liegt es im dienstlihen Jnteresse, aus der Zahl folher Beamten Hülfsarbeiter in die Bau- abtheilung des Ministeriums berufen zu können. End- lih ist es unerwünscht, daß zu den Posten der tehnishen Attahés der Regel nah niht Regierungs- und Bauräthe, deren Rang der von den bezeichneten Beamten einzunehmenden Stellung am meisten entsprehen würde, sondern nur Sen aus den unter Kap. 65 Tit. 2 vor der Linie ausgebrahten 30 besonderen Stellen verwendet werden konnten. Mit Rücksicht darauf, daß keine der sonst bei den Regierungen 2c. vorhandenen Regierungs- und Baurathsstellen entbehrt oder auch nur auf! längere Zeit hinaus offengehalten werden kann, ist zur Beseitigung dieses Mißstandes zunächst die Errihtung von drei Regierungs- und Baurathsstellen, A nhaber in ähnlicher Weise, wie die 30 Bauinjpektoren unter bei sonstigen besonders wichtigen Aufträgen zu verwenden sein werden, ins Auge gefaßt worden und es sind demzufolge hier das Vurchschnittsge alt von je 5100 #1, zusammen also 15 300 M und unter Titel 9 der durchschnittlihe Betrag des Long g Res mit je 492 M6, zusammen 1476 M vor der Linie zum Ansag gebraht. Die Besoldungen der ge- nannten Beamten werden demnähst aus Baufonds oder anderen geeigneten Etatstiteln zu bestreiten sein.“

ap. 65 Tit. 2, bei größeren Bauausführungen oder

Des Näheren besagt eine Dourt Fust:

Nath den bei den Hohwasser- und Cisgefahren des le jahrs gemachten Ecrjahrungen hat die Theilung der Z

ei den Strombau-, Strompolizei- und Deichsachen

Regierungs-Präsidenten und den für die vier Qro (Weichsel, Oder, Elbe, Rhein) bestehenden Strom mannigfahe Schwierigkeiten veranlaßt. Abgesehen davon, daß gerade in Zeiten der Gefahr eine einheitlihe Behandlung aller die Ströme und die Stromdeiche fden Angelegenheiten nothwendig ift, hat die jept bestehende Theilung der Zuständigkeiten Veranlassung gegeben, daß die Mautegen zur Verhütung und die Vorbereitungen die Bekämpfung der G gang rechtzeitig getroffen und genügend gewesen sind.

Werden hiernach Geschäfte thunlichst wieder in einer Hand zu E sein, so ist auch insbesondere Werth darauf zu legen, daß die erforderliche Ver- änderung der Geschäftsbereihe ohne Verzug erfolge, damit bereitz etwaigen im nächsten Frühjahr drohenden Hochwasser- und Eig. gefahren wirksamer als bishec entgegengetreten werden kann.

ndigkeiten wi gen Gir

Ueber die hiernach in Aussicht genommenen Maßnahmen und |

deren Begründung im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken:

1) Mit Rücksicht darauf, -daß zur wirksamen Vorbeugung von Hochwasser- und Eisgefahren und zur Bekämpfung eingetretener Ge- fahren dieser Art es raschen , energishen und sachkundigen Ein- \chreitens der zuständigen Behörde bedarf, ist es erforderlich, mit der Wahrnehmung diescr im Bereich der Strombauverwaltungen zwishen diesen und den Landes - Polizeibehörden vertheilten Geschäfte einheitlich eine dieser Behörden zu betrauen, wel{e unter Beilegung ausreihender Befugnisse und Ueber weisung der nothwendigen Hülfsmittel, Gisbrechdampser u. #. w. und orts die volle ungetheilte Verantwortung dafür zu übertragen ist. Son der Umstand, daß allein den Strombauverwaltungen die erforder: lihen, mit ‘den Verhältnissen dcs Stromes genau bekannten fat männishen Hülfskräfte zur Verfügung stehen, weist darauf hin, die Anordnung von Vorbeugungsmaßregeln gegen Hochwasser- und Eis: gefahr und die einheitliche Leitung der Maßregeln zur Bekämpfung von eingetretenen Gefahren dieser Art in die Hand der Strombau- verwaltungen zu legen. Dabei wird, unbeschadet des Rechts der Ober-Präsidenten, allgemeine Maßregeln zur Vorbeugung oder Ah- wendung von Hochwassergefahren anzuordnen, die eigentliche Deidh- vertheidigung den Regierungs-Präsidenten (Regierungen) nah den be- stehenden ceeulihen Vorschriften verbleiben.

2) Der Vereinigung sämmtlicher auf die Strom- und Deih- angelegenheiten bezüglichen Geschäfte in der Hand der Strombau- verwaltung steht die Lage der Gesetzgebung, welche einen wesentlihen Theil derselben, insbesondere die Deichpolizei und die Deichaufsicht, be- stimmten anderen Behörden überträgt, sowie die Erwägung entgegen, daß die Deichaufsicht in ihrem Zusammenhange mit dem Sielwesen und mit den mannigfachsten Interessen der Landeskultur und dez Landes\cutes lokaler als die Stromaufsiht behandelt werden muß, Unabhängig davon aber wird den Strombauverwaltungen als den mit der torberliden tehnishen Sachkeantniß und Ecfahrung aus

erüsteten Bec örden eine erweiterte technische Mitwirkung bei der Beauffichticund des Deichbaues und der Deichpflege einzuräumen sein,

In dieser Beziehung soll zunächst die tehnishe Prüfung der Deichanlagen und der zu deren Schuge erforderlihen Deich: und Uferbauten, bezügli deren die Mitwirkung der Strombauverwaltungen sih bisher auf die Prüfung im Schiffahrtsinteresse beshränkte, auf die Prüfung vom Standpunkte der Hochwasserabführung und sonstiger Landeskulturintercssen erweitert werden. Das technische Votum der Strombauverwaltung wird für die Regierungs-Präsi- denten (Regierungen) insoweit bindend sein, als sie niht selbständig von demselben abweichen dürfen, im Falle von Meinungsverschieden- beiten vielmehr die Entscheidung des Ressort-Ministers einzuholen gehalten sein werden. i:

Endlich wird den Strombauverwaltungen die Ueberwachung der Stromdeiche und aller den Stromlauf beeinflussenden Anschlüsse, sowie des Zustandes der Hochfluthgebiete, namentlich im Hinblick auf die Beseitigung vorhandener und die Verhütung der Entstehung neuer natürliher und künstliher Behinderungen des regelmäßigen How- wasserabflusses durch Deichshauen und andere geeignete Mittel ob- liegen. Die Ergebnisse der Prüfung werden an die zuständige Ve- hörde behufs Abstellung vorgefundener Mängel mitzutheilen sein. Bei den auf das Deichwesen und die Hohwasser- und Cisgangsverhältnisse bezüglichen Geschäften der besonderen Strombauverwaltungen ist die Mitwirkung von Kommissaren der für die Deichangelegenheiten zu- ständigen Landes- Polizeibehörden in Aussicht genommen.

Behufs Durchführurg der einheitlichen Leitung der Maßregeln zur Vorbeugung und zur wirksamen Bekämpfung der Eis- und Hoh! wassergefahren ist unter entsprehender Kürzung der betreffenden Fonds der Bauverwaltung K1p. 65 Tit 16 um dena durchsnittlihen Ve- trag. der Aufwendungen für Zwecke dieser Art in Höhe von 15 000 und unter Einziehung tes Fonds Kap. 106 Tit. 8b der landwirth: \chaftlihen Verwaltung im Betrage von 45 000 M in dem Etat der Bauverwaltung cin besonderer Fonds —. Kap. 65 Tit. 16a von 85 000 Æ für die bezeihneten wee ausgebracht worden. Die fest vereinbarten Beiträge der zunächst betheiligten Interessenten werden nah wie vor von der Ausgabe abzuseßen sein. 5

Ferner wird mit Rücksiht auf die Erweiterung des Geschäfts kreises der Strombauverwaltungen- und der daraus sich ergebenden Vermehrung der Dienstreisen der Strombau-Direktoren und deren Stellvertreter der Fonds Kap. 65 Tit. 13 behufs Gewährung einer Fuhrkosten-Entschädigung um 3150 # zu erhöhen sein.

Sodann bedarf es, und zwar sowohl für den Bereich der den besonderen Strombauverwaltungen unterstellten Ströme, als für diejenigen geen Ströme, für welche solche nicht bestehen. insbesondere also die Weser und die Memel, einer einheitlichen systematisden Beobachtung und Untersuchung der Hohwasserverhältnisse durch die mit der Beaufsichtigung und Unterhaltung der Strôme betrauten Behörden,

Zur Feststellung der gegenseitigen Abstände und sonstigen Lage der Stromdeiche, ingleichen zur Bestimmung der erforderlichen Höhenlage der Deichkronen, niht minder zur Beurtheilung der anderweitigen Maßnahmen für den Schuß gegen Hochwassershäden ist außer der genauen Kenntniß der Oertlichkeit die Bestimmung, t Wassermengen, welhe der Strom namentlich bei Hochwasser führt unbedingt erforderlih. Diese Bestimmung muß dur örtliche M \suhungen und unmittelbare Mesfungen der Stromgeschwindigkeiten in den verschiedenen, durch die Nebenflüsse begrenzten Abtheilungen des Stromes einheitlih vorgenommen werden, weil sie fonst E forderlihen Zuverlässigkeit entbehren würde. Es ist daher nothwen V sie für jeden Strom in Eine- Hand zu legen, was an den Mone Strombauverwaltungen unterstellten Strömen nur geschehen U wenn dieselbe diesen Behörden übertragen wird. Da aber die fr Eten beigegebenen tehnishen Kräfte zur Bewältigung dieser iden arbeit um so weniger ausreichen, als durch die erforderlichen örtli Untersuchungen und Me häufige Reisen bedingt werden, so a die Ueberweisung mindestens je eines tehnishen Hülfsarbeiters in Ñ Person eines Re U Bange an die Strombauverwaklluns unerläßlich. ierbei fann der Rhein außer M na bleiben, weil für diesen die betreffenden Arbeiten vert anderweit organisirt sind. Da die Memel gan die Regierungs-Präsidenten zu Gumbinnen unterstellt ist, wird diesem L Beobachtung der Hochwasserverhältnisse dieses Flusses zu übers sein, während für die Weser, welche einer einheitlichen Berwal l entbehrt, einem der betheiligten E O am besten ten demjenigen von Hannover, diese Geschäfte zu erten sein m p Beiden Behörden würde, wie den besonderen Strom auverwal mi P je eine technishe Hülfskraft beizuordnen sein, Hiernah entfa En det den unter Kap. 65 Tit. 16d. in Ansaß gebrachten 30 000 „#6 S ae der obigen Ströme im Durchschnitt 6000 4 Von diesem fmen, würden die Tagegelder des Baumeisters 3600 „6 in Anspru) ne und 2400 #4 für \ächliche bei den Messungen, Bootsmiethen u. #. w., sowie für die

leiben, wofür diese Summe nit

von Instrumenten 2c. übrig hoch bemessen erscheint.

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auverwaltungn

und Hocwassergefahren niht überz] die auf die Hohwasserverhältnisse bezügliten |

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d | iethen u also für Reisekosten, Hal |

Bur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber,

bur Be

b7053)

zum Deutschen Reichs-An

g 29.

teFbriefe und Untersuhungs-Sahen. - L etvollstrectungen, Aufgebote, 3. Bectäufe Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4, Verloo

2) Zwangsvollstreckungen 2 2 die, Vorladungen u. dgl.

57052] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. von Leesen, 11s Testamentsvollstrecker von Johann Hinrich August Bernhardt, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

daß Alle, welhe an den Na(hlaß des am 3, April 1888 hieselbst verstorbenen Johann

inrich August Bernhardt Erd- oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 8. Februar 1879 errichteten, mit Additament vom 16. April 1886 versehenen, am 96. April 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Einseßung des Antragstellers zum Testamzntsvollstrecker und den demselben als folhem ertheilten Befugnissen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solhe An- und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donuuerstag, den 25. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzu- melden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen ZustellungösbevoUmächtigten bei Strafe des Aus\chlusses.

Hamburg, den 23. Januar 1889,

Oas Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII. ur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber, in Vertretung des Gerichis-Sekretärs.

57054] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Graf Kurt Reventlow, Kloster- probst zu Preetz, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres, S. Israel und Max Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

daß Alle, welche an den Nachlaß der am 4, Dezember 1888 hieselbst verstorbenen Amalie Dorothea Johanna Mencke Etb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Be- stimmungen des von der genannten Erblasserin am 18. Mai 1888 errichteten. am 13. Dezember 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Einseßung des Antragstellers zum Universal- erben, widersprehen wollen, hiemit auf- gefordert werden, solhe An- und Wider- sprüche spätestens in dem auf Sonuabend, den 13. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgeriht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs- bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 18. Januar 1889.

Das Amtsgeriht Hamburg. Civil-Abtheilung VIIT.

in Vertretung des Gerichts-Sekretärs.

57057] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von August Wilhelm Lübbers als Pestamentsvollstreler von Gustav Adolph Lübbers, bertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stade, wird ein Aufgebot dahin erlassen : daß Alle, welhe an den Natlaß des am 28. Oktober 1888 hieselbst verstorbenen Gustav Adolph Lübbers Erb- oder sonstige Ansprüche und Forderungen insbesondere auch auf Grund seiner f üheren Betheiligung an der Firma L. & A. Pardo & Co. in Santander als Com- manditist dieser Firma zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 26. Februar 1886 errichteten, mit 3 Nachträgen vom 10, März 1887 und 26. April 1887 versehenen, am 15. November 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Bestellung des Antragstellers zum Testa- mentsvolstrecker und den demselben als solchem ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An- und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, deu 25. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots- termin im unterzeihneten Amtsgericht, Damm- thorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines iesigen Zustellungsbev::Umächtigten trafe des Aus\{chlusses. „Hamburg, den 23. Januar 1889. as Amtsgericht Hamburg. Gene

—_— bei

l VIII, glaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber,

in Vertretung des Gerichts-Sekretärs.

Amtsgericht Hamburg. N Antrag von Rechtsanwalt Dr. G. T. Brandis qurater perpetuus von Hans Starkjohann, wird n Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den unter der Cura des Antragstellers Ee dur Beschluß des Amts- gerichts Hamburg vom 29. September 1888 wegen Geisteskcankheit entmündigtea, und z. Zt. in der Irrenanstalt Friedrihsberg befindlichen Hans Starkjohann Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solWe Ansprüche und Forderungen spätestens in dem a Sounabend, den 27. April 1889,2 Uhr E E aar B n en Amtsgericht, ammthor- straße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und

,

¿war Auswärtige unter Bestellung eines hiest- 1.

en Zustell adti Ph ß 2 F q Mg bévollmäGtigten bei Strafe

vamburg, den 23, Januar 1889. i AO Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII. r Deglaubigung: Brügmann, Gerichts\ reiber,

orladungen u. dergl. ung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

Dritte Beilage

[57046] Bekanntmachuug.

Die Wittwe Pauline Henriette Brochnow, geb. Wegener, hat in ‘ihrem am 6. Dezembcr 1888 er- öffneten Testamente vom 7. Juli 1836 den Kauf- mann Carl Kallenbach zum Erben eingeseßt.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Berlin, den 21. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 61.

[56879] Jm Namen des Köuigs! j Auf den Antrag des Kolons Friedrich Weber in Hörste erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Halle i. W. am 23 Januar 1889 dur den Amtsrichter Plate, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeihneten Urkunde und die Be- rechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, für Recht: i Die Hypothekenurkunde über die in Band 11. Blatt 422 des Grundbuchs von Hörste Ab- theilung IIL. sub Nr. Ä eingetragenen Abdikate von 2195 Thlr. 24 Sgr. 14 Pf. für die Kinder des Johann Heinrich Weber aus der Ehe mit Marie Catharine, geb. Schultensuhre, a. Catharine Wilhelmine, b, Marie Catharine Charlotte und c. Heinrich Friedrich, für jedes 731 Thlr. 28 Sar. 11 Pf. nah dem Do- kumente vom 20. Juli 1842, wird für kraftlos erklärt.

[57078] Oeffentliche Zustelluug.

Der Fabrikarbeiter Wilhelm Brennecke zu Schöne- beck, vertretén durch den Geheimen Justizrath Stein- bach hier, klagt gegen seine Chefrau Sophie Caroline Ida Brennecke, geb. Ziem, in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Partcien bestehende Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein {uldigen Theil zu er- klären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 1V. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zuMagdeburg auf deu 8. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 23. Januar 1889.

Brandis, Assistent, als Gerichtéshreiber des Königlichen Landgerichts.

[57073] Oeffentlice Zustellung.

Die nalhgenanyten Personen, als:

1) Jakob Stilling, Gr. Bürgermeister, 2) Georg Boos ITII., 3) Simon Deforth, 4) Johann Höflich, 5) O. Kirsck, baum, 6) Philipp Weber II., alle Land- wirthe in Dittelshcim, klagen gegen Georg Deforth, Küfer, ohne bekannten Wohn: und Aufenthaltsort, als Miterben seines verlebten Vaters Philipp De- N Gr. Bürgermeister, in Dittelsheim wohnhaft gewesen,

auf Zahlung und zwar ad 1 von 51 A 42 § für baares Darlehen nebst 5 %/ Zinsen seit 10. Juni 1874, ad 2 von 137 Æ 14 4 für baares Darlehen lt. Schuldshein vom 11. Februar 1875 nebst 5 9% Zinsen von da an, ad 3 von 171 45 § für baares Darlehen lt. Schuldshein vom 21, März 1872 nebst 5% Zinsen von da an, ad 4 von 68 M 60 4 4 für baares Darlehen lt. Schuldschein vom 5. Juli 1871 nebst 5 9%/o Zinsen von da an, ad d von 85 # 70 4 Z für baares Darlehen lt. Schuld- \chein vom 20. Februar 1872 nebst 5 9% Zinsen von da an, ad 6 von 88 M4 für gemachte Vorlagen nebst 59/0 Zinsen seit 4. Mai 1883, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Hablung obiger Beträge und Erklärung vorläufiger Vollstreckbarkeit der Urtheile, und laden den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreites vor Gr. Amtsgericht Oft- hofen auf Donnerstag, den 14.. März 1889, Vormittags 97 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung der Klagen wird diejer Auszug der Klagen bekannt gemaht. Guttandin, Gr. Amtsgerichtsschreiber.

[57083] Oeffentliche Zuftellung. Die Hubertine Katharina, eborene WoaE Wittwe von Alois Riß, in Sentheim, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Croissant, klagt als“ Erbin zur Hälfte an dem Nachlaß des Weinhändlers Joseph Vogt in Rufach gegen 1) Victorine Koß, Wittwe von Nicolaus Riß, Ñ Anna Maria Riß, Wittwe von Sebastian Bert\sh, Ackerer, Beide in Sentheim, a Ignaz Riß, Tagner, ohne bekannten Wohn- und Aufenthalsort, abwesend, 4) die Kinder der verstorbenen Therese Riß, Ehefrau von Meinrad Roth, nämlich: a. Therese Roth, Ehefrau von Peter Schlosser, Fabrikarbeiter in Sentheim, und diesen let- teren selbst der ehelichen Gütergemeinschast

wegen, b. Ignaz Roth, Eisenbahnarbeiter. in Sentheim, e. Philomene Roth. Ehefrau von Theobald argue, Wirth in Sentheim, und diesen leßteren selbst der ehelihen Gütergemeinschaft wegen,

5) die Kinder der verstorben Ehefrau des Wag-

ners use geborene Riß, nämlich: a,

arbeiter und diejen leßteren selbt d o lien Gütergemeinschaft Md a þ. Therese Huß, Ehefrau von Janaz Arnit,

n Vertretung des Gerichts-Sekretärs.

dalena Huß, Ehefrau Roth, Fabrik- | A

zeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donerstag, den 31, Januar

Deffentlicher Anzeiger.

D

5. 6. 7. 8.

e. Nicolaus Huy, Aderer, i;

d. Walburga Hut, Ehefrau von Albert Kieny, Aerer, und diesen lehteren felbst der ehe- lihen Gütergemeinshafst wegen, alle ia Sent- heim wohnhaft, und

e, Anna Hut, Ehefrau von Joseph Hatten- berger, und diesen leßteren selbst der eche- lihen Gütergemeinshaft wegen , Beide in Obersulzbah wohnhaft,

aus Forderung für Weinlieferungen, welche Joseph Vogt dem verstorbenen Gastwirth Nitolaus Riß in Sentheim gemacht, mit dem Antrage: Kaiserliches Landgeriht wolle Beklagte als Erben des Nikolaus Riß verurtheilen, an Klägerin die Summe von Siebenhundertachtunddreißig Mark 26 HZ sammt Zinsen hieraus zu 69% von 5 Jahren zu bezahlen und zwar die Beklagte ad 1 zur Hälfte, die Be- klagten ad 2 und 3 zu je F, Beklagte ad 4 mit ihren Ehemännern solidarisch je zu 1/24 und die Beklagten ad 5 solidarisch mit ihren Ehemännern zu je 1/40, wolle auch den Beklagten die Prozeß- kosten zur Last legen, und ladet die Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlihen Landgerichts zu Mül- hausen auf den 6, April 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- daten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung an den abwesenden Beklagten Jgnaz Riß wird dieser Aus- zug der Klage bekannt gema@t.

Mülhausen i. E., den 28, Januar 1889,

Herzog, Gerichts\hreiber des KaiferliGen Landgerichts.

[57049] Oeffentliche Zustellung.

Der Stadtgutsbesißer Adolf Han wer zu Quer- furt vertreten durch den Rechtsanwalt Nitka da- selbst lagt gegen den Holzhändler Albert Pfißner, früher zu Trotha, jeßt in unbekannter Abwesenheit, unter der Behauptung, er habe im Auftrage des Beklagten im August 1888 die demselben gehörigen, in dem Loderslebener Forste liegenden Hölzer wiz sie in der Klagerehnung ersichtlich gemacht sind nach dem Bahnhof Querfurt gefahren, mit dem An- trage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Be- klagten in Zahlung von 55 4, buchstäblich Fünf- undfünfzig Mark, nebsi 5 9% Verzugszinsen seit dem 1. Januar 1889 und vorläufige Vollstreckbarkeits«

4 erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur

mündlichén Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amtégericht zu Halle a. S., kleine Stein- straße Nr 8, Zimmer Nr. 18, auf den 27. März 1889, Vormittags 114 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen- Zustellung wird dieser Au8zug der Klage bekannt gemacht. Halle a. S., den 21. Januar 1889, : Boelecke, als Gerihtss{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[57072] Oeffentliche Zuftellung.

Die Firma Seiff & Schütte in Jferlohn, Klägerin, vertreten dur den Rehtsanwali Loewen- thal daselbst, klagt gegen den früheren Aufseher Robert VBadhaus, früher in Jserlohn wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthaltcs, Beklagten, wegen Waaren-Forderung, mit dem Antrage auf Ver- urtheilung des Beklagten dur vorläufig vollstreck- bares Urtheil zur Zahlung von 76 A nebst 6 9/0 Zinsen seit dem 28. Oktober 1888, und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgeriht zu Iserlohn auf den 28. März 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwede der öffentliGen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Iserlohn, den P Januar 1889.

[ltfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[57071] Oeffentliche Zustellung.

Der Schuhmacher Iohann Heinri Becker in Kassel, Essiggasse Nr. 6, jet unbekannt wo ? hat egen den Suhenatbormeiites Karl Salztnann in assel, Hohenzollernstraße Nr. 72, vertreten dur den Justizrath Rieß zu Kassel, aus O auf Zahlung von 42 4 geklagt und ist Beklagter durh Urtheil Königlichen Amtsgerichts zu Kassel vom 6. Oktober 1888 zur Zahlung von 42 6 kosten- pflichtig verurtheilt worden. Beklagter cerbebt gegen das Versäumnißurtheil vom 6. Oktober 1888 inspruch und ladet den Kläger zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- gericht, Abtheilung 3, zu Kassel auf den 16. März 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird der Einspruch be- kannt gemacht und bemerkt, daß gegen eine Sicher- heitsleistung- von 70 46 das Zwangsvollstreckungs- ere gegen den Beklagten eingestellt wird.

C. 741/88 Wiecklow, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 3,

[57082] Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt Julius Feust München, ver- treten durch den Rechtsanwalt Dr. Samuelsohn zu Breslau, klagt gegen die A. P. Kaiser-Ferdinand- Nordbahn, vettreten durch ihre Direktion zu Wien, wagen 600 G nebst 69% Zinsen seit dem 20. Augz«st 1888 gegen Herausgabe der Schuldverschreibung Nr. 21940 vom Jahre 1872 nebst Calon und SOuDos vom 1. November 1888 ab, mit dem ntrage: - 1) die Beklagte zu verurtheilen, an den Kläger egen Herausgabe ihrer Schuldverschreibung Nr, 21940 nebst Talon und Coupons vom 1. November 1888 ab 600 6 nebst 6%

Tagner, und diesen leßteren - selbst d , lien Gütergemeinschaft Vbaen, st der ehe

Zinsen seit dem 20. August 1888 zu zahlen,

N

leuten Nikolaus Amann und

1889,

Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. Berufs-Genofsenshaften.

Wochen-Ausweise der deutshen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen,

3) das Urtkeil gegen Sicherheitsleistung in vier- prozentiger oder 32 prozentiger Deutscher Reichsanleihe oder 4 prozentigen Eisenbahn- Obligationen des Königlich Bayerischen Staats für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerihts zu Breslau auf den 16. April 1889, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. q Zwecke der öfentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemaht.

Lar, Geri(tsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(57075) Oeffentliche Zustellnug.

Die Wittwe Bertha Baer zu Janowiß, vertreten durch den Rèhtsanwalt Alexander in Wongrowiß klagt gegen den Kaufmann I. Wolkowski, früher zu Ianowiß, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 200 „«, mit dem Antrage, den Beklagten kosten- pfli{tig zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die in den Arrestakten des Königlichen Amtsgerichts zu Wongrowiß Vaer c/a. Wolkowski Ik. G. 26./88. Seitens der Klägerin bestellte Kaution von 200 an dieselbe herausgezahlt werde und das Urtheil hinsichtlich der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgeriht zu Wongrowiß den 2. April 1889, “Vormittags 9} Uhr. Zum Zwecke der öffent- lihen Zustellung wird dieser Auszug ter Klage bee kannt gemacht.

Wongrowitz, den 26. Januar 1889.

mérek, GeriŸhts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[56153] Oeffentliche Zustellung.

Die Ekeleute Johann Thiel und Pauline, geborene Scirßinger, Beide zu Neueglashütte wohnhaft, vertreten dur Necht8anwalt Karl zu Saargemünd, flagen acgen 1) Margaretha Gorius, Ehefrau Louis Hinschberger und diesen selbft, der ebelihen Gütergemeinschaft wegen; 2) - Nikolaus Gorius, 3) Julie Gorius, Chefrau Geoffroy und diesen selbst der chelihen Gütergemeinschaft wegen, \ämmt- lich ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, früher zu Neueglashütte wohnhaft, und Konsorten, aus E mit dem Antrage: Wolle Kaiserli®es Amtsgeriht die Kläger den Beklagten gegenüber als Eigenthümer der Parzelle erklären, welche durch die tin Neueglashütte - ber thôtigte Vermessung von dem Garten der Kläger abgetrennt und dem Anwesen der Beklagten zu- gemessen wurde, also einer Parzelle, deren Grenze nah dem freien Playe vor dem Hause der Beklagten zu durh alte Heckenitöcke bezw. Planken markirt ift, Kosten den Beklagten zur Last legend, und laden die Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechts- streits vor das Kaiserlide Amtsgeriht zu Forbach auf Donnerstag, den 11. April 1889, Vor- tmnittags 9 Uhr. Zum Zwedcke der öffentlichen O wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schmitt, - Gerichtsschreiber des Kaiserlihen Amtsgerichts.

[57979] Bekanntmachuug.

Die Barbara Reimsbacher, ohne Stand, Ehefrau von Iohann Kohr, Krämer, Beide zu Bettingen bei Lebach wobnend, Klägerin, vertreten durch Rechts- anwalt Leibl, klagt gegen ihren genannten Ehemann Johann Kohr auf Gütertrennung.

Zur Verhandlung der Sache ist die Sißung der II. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrüdten vom 21. März 1889, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Saarbrücken, den 25. Januar 1889.

Cüppers, Gerihts\{hreiber des K. Landgerichts.

[57081]

Die Ehefrau des Schlofsers Gerhard Kettel in Köln, Eva, geborene Scheven, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Fröhlich, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf deu 18. März 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem Landgerichte zu Köln, 11. Civil- kammer.

Köln, den 26. Januar 1889.

Der Gerichtsschreiber: Reinarß.

(57080]

Dur Urtheil der III. Civilkammer des Kaiserlihen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 19, Januar 1889 wurde die Gütertrennung zwischen den Ehe- l t osephine, geb. Kempf, in Reichshofen ausgesprochen. Zur Auseinanderfezung der Vermögensverhäitnisse wurden die Parteien. vor Notar Weber in Hagenau verwiesen und dem Che- manne die Koften zur Last gelegt. :

(L. 8.) Der Landgerihts-Sekrctär: Hörkens,

[57035] Vekauntma g. Der bisherige Gerichts-Assessor Dr, juris Max Reichardt hier ist unterm heutigen Tage in die List+ der beim

hiesigen Landgericht zugelassenen Rehtsanwälte ein- getragen.

Naumburg a. d. S., den 26. Januar 1889. j Königliches Landgericht. :

[57038] ; i i In der Rechtsantwvalts-Liste des Kammergerichts

ist der daselbst unter Nr. 42 eingetragene, am