1889 / 35 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

S R e E ara

95) Reservisten, Schlosser Franz Sadowski, ge- ; bo 24. 1856

L AGNe Stlber F a s » ge cen am Oktober 1856 in Hitdorf, Kreis 96) Wehrmaun, Sattler Rudolf Seeberger, ge-

boren am 12. Juli 1855 in Wolfsdorf, Kreis

sberg, 97) Unteroffizier, Kaufmann Paul Oskar Hermann . Sperrlich, gebocen am 31. Juli 1853 in Berlin, | boren am’ 18. April 1850 in Bezlin, 98) Wehrmann, Arbeiter Ferdinand Carl Joachim M « geboren am 28. September 1856 in |-Bendheim, geboren am 6. Oktober 1850 in

Zettun, Kreis Bubli

99) Wehrmann, Gteindruter Georg Friedrich Wilhelm Ziun, geboren am 16. März 1859 in | Verg, geboren am 2. Oktober 1850 in Dammen,

Berlin,

100) Reservisten, Commis David Schüler, geboren

am 6. April 1860 in Moh

ohrungen, 101) Wehrmann, Kellner Carl Friedri Wilhelm | Krone, Smidt, geboren am 2. Oktober Ge in Neustadt

a. Rh., Kreis Hildburghausen,

102) Reservisten, Zimmermann Johann Georg | brandenburg, Suppmaun, geboren am 7. Juli 1861 in Coburg, 103) Reservisten, Schiffer Wilhelm Julius Richard | boren am 17. März 1851 in Reeter-Hütten, Kreis Venins, geboren am 6. Oktober 1860 in Berlin, | Zauh-Belzig, eservisten, Arbeiter Johann Wenfierski, eboren am 10. November 1853 in Schwet, Kreis | boren am 26. März 1850 in Neu-Tuchel, Kreis

104) chweß

105) Gefreiten, Arbeiter Johann Heinrih Christof 158) Wehrmann, Knecht August Busjahu, ge- Vraun, geboren am 30. Oktober 1859 in Trienke, | boren am 7. Oktober 1850 in Stresen, Kreis Pyrit,

Kreis Kolberg,

106) Gefreiten, Schneider Adolf Witteck, ge- | am 9. Oktober 1851 in Tempelhof, Kreis Teltow boren am 4. Mai 1859 in Sensburg, Kreis Sens- i ore

urg, n ann S atas n geboren am 27. Februar in Potsdam, | maun, geboren am 18. Juni 1853 in Unter- 108) Ünteroffizier, Kaufmann Emil Bischoff, ge- Barmen, Kreis Barmen, ? boren am 6. Februar 1856 in Borne, Kreis Neu-

markt,

109) Portepé?-Fähnrich Friedrih Wandelt, ge- | Kreis Glogau, boren am 26. Juli 1861 in Tornow, Kreis Posen. 110) Erfaß-Reservisten, Infanterie, Bautechniker | Gustav Heisterberg, geboren am 6. Juni 1855 zu Ernst Julius Richter, geboren am 17. Juli 1858 | Lohau, Saalkreis, in Mudckendorf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde, 111) Ersaß-Reservisten, Infanterie, Gelbgicßer | dauernden Wohn- oder Aufenthaltsort gehabt häben, Johann Géorg Christian Ludwig ‘Weber, geboren | deren jeßiger Verbleib aber nicht bekannt ist, werden am 20. Dezember 1859 ia Baltimore in Amerika, 112) Ersaß-Reservisten, Infanterie, Josef Malick, geboren am 4. März 1859 in Klein-

Schimmit in Schlesien, 113) Ri f

ri Daleske, geboren am 28, Mai 1860 in Adlich- | sind, werden beschuldigt, als Er

Luckow, Kreis Schlawe,

114). Gefreiten der Reserve, Schlosser Gottfried | Auswanderung der Militärbehörde Anzeige gema Julius Heinri Fischer, geboren am 7. j ( b Strafgesep- 1859 in Küstrin, Kreis Königsberg N.-M., buches.

# 115) Wehrmann, Hautdiener Anton August geboren am 27, Oktober 1858 in Alt- | werden alle vorgenannten

Men ippnow, Kreis Deutsh-Krone,

116)- Gefreiten der Landwehr, Tischler Hermann | das Königliche Amtsgericht L. , Abtheilung 94, in Schaum, geboren am 16. Dezember 1850 in | Berlin, Alt-Moabit 11/12, Portal I., Mittel bau,

Kunzendorf, Kreis Sorau,

117) Gefreiten der Landwehr, Kaufmann Hermann | unter der Verwarnung, daß bei unentschuldigtem Aus- Schroeder, geboren am 1, August 1850 in Glöwen, | bleiben sie auf Grund der gemäß des S. 472 N Straf- |

Kreis Westpriegnit,

118) Wehrmann, Tischler Otto Zotta, geboren | Erklärungen über“ die anzunehmende Auswandexun am 11, November 1851 in Ragösermühle, Kreis | werden verurtheilt werden.

Angermünde,

119) Wehrmann, Kaufmann Gustav Schlutius, eboren am 19. Februar 1855 in Konitz, Kreis

oniß

120) Gefreiten der Landwehr, Stier Ferdinand Schubert, geboren am 20. Oktober 1850 B

see, Kreis Schrimm,

121) Gefreiten der Landwelr, Korbmacher Wil- helm Sperling, geboren am 21. Dezember 1852 in | [58404

Eilenburg, Kreis Deliß\{ch,

122) Gefreiten der Landwehr, Schneider Hermann | Implorantin, wider die Ebefrau des Schersching, geboren am 3. September 1853 in | Friedri Voigt, Hermine, geb. Râätke, hieselbst, Im-

Wepers, Kreis Mohrungen,

123) Wehrmann, Bötther Wilhelm Schrowe, | nahdem auf Ant in di s geboren am p Februar 1851 in e ch , | nah uf Anirag der Implorantin die Beschlag 2 esreiten der Landwehr, Zimmermann Her- | Feldmark Blatt IIl. am Kröppelb mann Scheibel, geboren am 1. Juli 1552 in Nord- | Abfindungspläne E O

hausen, Kreis Nordhausen,

125) Wehrmann, Fleisher Josef Schwarzer geboren am 7. Februar 1851 in Sie

Kreis Neisse,

126) Wehrmann, Tischler Ferdinand Seyfert t d 2 i geboren am L Sehtember iso) 1 fert, | sammt dem auf den unter 1 und 2 bezeichneten 2 nteroffizier der Landwehr, Musikus Gustav | Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß v Steinbrecher, geboren am 23. Oktober 1854 in | 28. Januar 1889 verfügt, Aud die S N

Berlin,

128) Unteroffizier der Landwehr, Kaufmann Fedor | erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerun Zernick, geboren am 13. April 1852 in Ratibor, | den 13. Mai 1889, My He M

Kreis Ratibor,

129) Unteroffizier der Landwehr, Gürtler Her- | geseßt, in welchem die othekgläubiger di , mann Frauboes, geboren am 11. Mai 1850 in fhelenbriefe zu erde ben E

Berlin,

130) Wehrmann, Maurer Wilhelm Donath, ge- boren am 22. Dezember 1850 in Schönfeld, Moe

Königsberg N. M,.,

131) Gefreiten der Landwehr, S{hlosser Louis | [46147 Au Trill, geboren am 20. November 1851 in Köpenidck, l |

Kreis Teltow,

132) Wehrmann, Tischler Paul Dinter, geboren | Nr. 475, aus ür i i am 2 uni 1892 1 Posen Kreis Posen, , geboren | Nr , ausgestellt für ihn am 1. April 1860 vom ehrmann, Buchbinder Julius Dietrich, | zu Neukloster über Zweihundert Thaler o geboren am 31. Januar 1850 in Liebenwalde, Kreis | antragt. Der Inhaber der Urkunde: A

Nieder-Barnim,

134) Gefreiten der Landwehr, Tishler Jacob | 22. Juni 1889, Mittags 12 Uhr Noé, geboren am 9. Mai 1852 in Aachen, Kreis | unterzeihneten Gerichte ie ‘Aufaeboig

Aachen,

135) Wehrmann, Commis Hermann Trinkaus, | vorzulegen, widrigenfalls die ä geboren am 1. Juni 1850 in Stettin, Kreis Randow, Urkunde erfolgen e E 136) Wehrmann, Glaser Jacob Friedeberg, ge- boren am. 10. Ypril 1851. in Golanz, Kreis Won-

growißz,

137) Wehrmann, Cigarrenk ändler August Neu- | [56932] M A En a ry Li Berlin, ehrmann, Zimmermann August Dittmann, | Eigenschaft als Konkursverwalter der Fi -

geboren am 18, Februar 1850 in Röhrédorf, Kreis mann und Sander in Oppenheim, R Aufeolrt

Fraustadt,

139) Unteroffizier der Landwehr, Sattler Carl | Kellermann und Sander in O i i uuge, geboren am 22, November 1850 in Wronke, | Ordre ausgestellten, auf die Fra Mari bal Se

reis Samter,

140) Wehrmann, Arbeiter August T\chi i i ä ü geboren N a ta st Tschikardt, | tirten, am 28. Januar 1886 fälligen Wechsels über

ben,

141) Unteroffizier der Landwehr, Fleischer Ecnst | tober 1889, Vormittags 10 U unghaus, geboren am 20. April 1853 in Großen- unterzeichneten Gerichte ene aaa

ain, Kreis Meißen,

142) Wehrmann, Friseur Wilhelm Fischer, ge- idri i ä Vor a A U Le ie SaUN u Wis en, 6 vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der 143) Wehrmann, - Kneht August Teske, geboren am 19. November 1853 in Lüben, Kreis Dt. Krone, 144) Wehrmann, Musiker Josef Nicolini, ge-

eservisten, Arbeiter Albert Heinri Fried- | Diejenigen aber, die als s C bezeichnet

F

Solingen, 145) Unteroffizier der Landwehr, Buchhalter Albert Viert, geboren am 12. Juni 1854 in Tiefenthal, Kreis Karthaus, x 146) Wehrmann, Tischler Hermann Albrecht, ge-

147) Gefreiten der Landwehr, Kaufmann Mar

Berlin, 148) Gefreiten der Landwehr, Gärtner Albert

Kreis. Stolp, 149) Wehrmann, Diener Albert Witte, geboren am 21. Mai 1850 in Deutsh-Krone, Kreis Deutsch-

150) Wehrmann, Diener Johann Brandt, ge- boren am 25. August 1858 in Pasenow, Kreis Neu-

151) Gefreiten der Landwehr, . Albert Adolf, ge-

152) Wehrmann, Tuchmacher August Beß, ge-

Koni

154) Wehrmann, Arbeiter Carl Werner, geboren

155) Wehrmann, Tischler Carl Wallor, geboren am 30. April 1851 in Naumburg, Kreis Naumburg, 156) Gefreiten der Landwehr, Hermann Vor-

157) Wehrmann, Schuhmacher: Albert Vartsch, geboren am 30, September 1853 in Klopschen, 158) Wehrmann I. Aufgebots, . Reitkneht:. Franz

welche sämmtlich in Berlin ihren leßten bekannten

Diejenigen, „welhe nah ihrer früheren LTruppen- attung bezeiGnet sind, beschuldigt, als beurlaubte eservisten resp. als Wehrmänner der Land- oder Seewehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein,

Commis

[d aßreservisten I. Klasse auégeiandert zu seln, ohne von der bevorstehenden

April | zu haben. Uebertretung des §. 360 zu 3 des Strafgesetz- Zur Hauptverhandlung über vorstehende Anklage

l Personen auf den 13. April 1889, Mittags 12} Uhr, vor

Saal 10, parterre, hierdurch öffentlich vorgeladen, prozeßordnung von den Militärbehörden ausgestellten

Verlin, den 8. Januar 1889, Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 94.

2) Zwangsvollstreckungen, Nufsgebote, Vorladungen u. dgl.

In Sachen der Herzoglichen Kreis-Kasse hieselbst, Oekonomen

ploratin, wegen rückständiger Grundsteuern, wird, nahme der der Imploratin gchörigen, Altpetrithor- 1) Nr. 55 zu 23 a 95 qm,

2) Nr. 56 zu 23 a 98 qm,

3) Nr. 57 zu 24 a 2 qm,

4) Nr. 116b zu 32 a 25 qm

Berlin, Grundstücken befindlihen Gebäuden Nr. 4488, zum Beschlusses im Grundbuche am 29, Januar 1889 Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 42, an-

Braunschweig, den 31. Januar 1889, Herzogliches Amtsgericht. V. von Münchhausen.

fgebot. Der Lehrer Christian Loewe in Parchim hat das Aufgebot des angebli verlorenen Receptions\cheines

Lebensversicherungsverein für Meklenburgische Lehrer dert, spätestens in dem auf Sonnabend, den termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde Warin, den 29. November 1888.

Großherzogl. Mecklbg.-Schwerinshes Amtsgericht. Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Mann in Mainz, in seiner

eines am 28. September 1885 .von der Firma

Holland in London gezogenen und von dieser accep-

ittersbach, Kreis | £ 195 beantragt. Der Inhaber der Urkunde, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Ofk-

termine seine Rehte anzumelden und die Urkunde

Urkunde erfolgen wird. Oppenheim, den 25. Januar 1889. Großherzogliches Amtegericht. Dr. Kepplinger.

[58384] Aufgebot.

Laut Schuldscheins der Stadtkasse zu Lübcck vom 30, Dezember 1806, Loosnummer 1872, hat dieselbe von Carl Friedrich Müller und Joachim Ms Martens, als tamaligen „Ladenmeistern für der Buntfutter Gesellen* die Summe von Ct 3 300 mit der Verpflichtung empfangen, dieses Kapital nebst Zinsen nah vorher geshehener Loskündigung an die vorgenannten Ladenmeister oder- „sonstigen reu Inhaber der Schrift“ wieder zu bezahlen.

ie Buntfutter-Gesellenlade ist im Jahre 1869 auf- gelöst worden.

Ein Anrecht an dem gedachten Schuldschein haben, als derzeitige Inhaber desfelben, die nachbenannten hiesigen Buntfuttermeister :

1) Joachim Friedrich Ludwig Höppener,

2) Johann Christian Nicolaus Möllendorf,

3) Iohann Carl Philipp Braune,

4) Johann Jochim Friedrich Boy,

5) Anton Friedrich Heinrih Möller,

6) Julius Carl Wilhelm Düsing glaubhaft gemacht, und werden auf desfallsigen An- trag derselben, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr, Vermehren, Alle, wel(e der aus\{ließlichen Berechtigung der Antragsteller an dem mehrgedachten Schuldshhein widersprehen wollen, mittelst dieses Aufgebots aufgefordert, solhen Widerspruch spätestens in dem auf Dounerstag, den 11. April 1889, Vormittags 11 Uhr, angeseßten Angebotstermine bei dem unterzeihneten Gerichte zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die sich niht Meldenden ihre Rechte verlieren.

Lübeck, den 31, Januar 1889. Das Amtsgeriht. Abth. Il. __ As\chenfeldt, Dr. Veröffentliht: Fick, Gerichts\chreiber.

[49953]

In dem Hypothekenbuche der Bauerschaft Lüerdissen sind die folgenden Ingrossate eingetragen, bezügli welcher die Schuldner- behaupten, daß die betreffende Schuld erloschen sei, ohne daß die erforderlichen Quittungen oder die Originalobligationen beschafft werdén Tönnen :

1) auf dem Colonate Nr. 10 zu Lüerdissen : Darlehn zu 11500 Thlr. = 4500 4, eingetragen am 14. Juni 1869 für Friedrich Bültemeier von Nr. 65 zu Kalldorf ;

2) auf dem Colonate Nr. 33 zu Lüerdissen : Darlehn zu 100 Thlr. = 300 M, eingetragen am 26. Februar 1856 für den Kaufmann H. Arnsberg in Talle, später cedirt an den Colon Hermeicr Nr. 5 zu Brosen;

3) auf dem Colonate Nr. 35 zu Lüerdissen :

a, Dahrlehnsrest zu 51 Thlr. 94 Sgr. = 153 M

3 s, eingetragen am 10. März 1847 für die Reuter’ schen Kinder erster Ehe;

b. Darlehn zu 759 #, verzinslih mit 4%Yo

jäbrlih am 1. April, rückzahlbar nah drei- monatliher Kündigung, eingetragen für den Colon Carl Rebmsmeier Nr. 6 in Lüer- dissen auf Grund der Schuldurkunde vom 20, April 1886;

4) auf dem Colonate Nr. 37 zu Lüerdissen : Bürgschaft für Ernst Frevert von Rieperthurm wegen Erfüllung eines Pachtkontrakts, eingetragen am 18. September 1869 für Claus Hildebrandt

f Oas des & 17 des E u rund des §. 17 des Einführungsgeseßes

zum Geseße über den Eigenthumserwerb an Grund: \stüdcken u. \. w. 4e zur Grundbuchordnung vom 27. Juli 1882, fowie auf Antrag der Schuldner werden hiermit Alle, welhe aus obigen Ingrossaten Rechte herleiten wollen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Mittwoch, den 26. Juni 1889, Morgens 9 Uhr, angeseßten Termine hier anzu- melden und zu begründen, widrigenfalls sie mit ihren Arsprüchen ausgeschlossen, die Urkunden für “A erklärt und die Ingrossate gelös{cht werden

en. Zugleih werden alle niht bereits vorgeladenen M welche vermeinen, daß ihnen an einem

rundstücke in der Bauerschaft Lüerdissen das Eigen- thum, ein -das Eigenthum beschränkendes oder ein anderes dingliches Recht zustehe, hiermit aufgefordert, diese Rechte behuss Eintragung in das Grundbu, unter genauer Bezeichnung derselben, unter Angabe eines bestimmten Geldbetrags und der beanspruchten Rangordnung owie unter Beifügung der Beweis- mittel spätestens in dem oben angeseßten Termine hier anzumelden, Von der Anmeldungspfliht {ind diejenigen frei, denen eine besondere Benachrichtigung über die ge- schehene Anerkennung ihres Rechts bereits zugegangen oder deren Recht nah dem 1. August 1884 ein- E M laff

le Unterlassung der Anmeldung hat den Rechtz- nachtheil zur Folge, daß bei Hypotheken das Recht aus der Ingrossation verloren geht und Eigenthums- rechte oder sonstige dinglihe Rechte Dritten gegen- über, welche innerhalb der Aus\chlußfrist ihre Rechte angemeldet haben, oder welche im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuhs das Grundstück oder Rechte an demselben erworben haben, nit geltend gemaht werden können. Eine Wiedereinsezung in den vorigen Stand gegn den Ablauf der festgeseßten Frist findet niht Mit dem Ablauf derselben am 26, Juni 1889 treten das Eigenthumserwerbsgeseß und die Grund- buchordnung ‘vom 27. Juli 1882 in der Bauer- schaft Lüerdissen in vollem Umfange in Kraft. Die bisherigen Hypothekenbücher werden alsdann geschlossen. Lemgo, den 18. Dezember 1888,

Fürstliches Anitsgericht. I]. I. A.: Zimmermann.

[58405] Aufgebot.

Die Stadt Bocholt hat das Aufgebot des zum | Grundbuche noch niht übernommenen Grundstücks lur 11 Nr. 271 der Kat.-Gemeinde Bocholt eantragt. Es werden alle Diejerigen, welche Rechte und Ansprüche auf das bezeichnete Grundstück geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens m Aufgebotstermine den 21. Mai cr., 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf das Grundstück ausgeshlossen werden :

Bocholt, den 23. Januar 1889,

[58410] Aufgebot. zu Bremerhaven den Antrag auf Kraftloserklä der nachstehend bezeichneten, ibm abhanden ge tonen E es

a. ciner Handfeste, groß 500 Thlr. Gold, fo

b- elite Dandfeite, groh, 200 Thlr. S E

- einer Handfeste, gro r. Gold, xa 1500 Thlr, Gold, dai

beide gewilligt von dem Antragsteller auf sein unter Grundnummer 445 an der Straße am Deich Nr. 106 belegenes Immobile, werden diesem für zulässig be- fundenen Antrage Cewas die Inhaber der vor- bezeichneten Handfesten aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebotstermine Dienstag, den 2. April 1889, Vorm. 10 Uhr, bei dem unter- O E E die: Hand- esten vorzulegen, widrigenfalls die leßteren kraftlos erklärt werden sollen. N

Bremerhaven, den 1, Februar 1889.

Das Amtsgericht, Abth. Il. , gez.: H. Grote, Dr.

Zur Beglaubigung: Schindler, Gerichts\chreiber.

[58400] Aufgebot.

Im Grundbuch von Hatshausen tom. 49 Vol. 1 Nr. 17 pag. 129 steht Litelseite I g die unabgetheilte Hälfte eines Stückes der getheilten Gemeindeweide, dem Sandwater gegenüber, im Ganzen pl. m. 6 Diemath groß, für Harm Harms- Wever als Eigen- thümer eingetragen. . Das gane Grundstück ift an- geblich jeßt als Parzelle 109/59. und 65 Ktbl. 8 von Hatshausen zur Größe von 3,1640 ha vermefssen. Nach Inhalt der Grundakten hat mittels Kontrakts

16. Dez. 1815 vom 30, Mai 1816 Wever dasselbe an den

Hausmann Aldcke Dirks in Timmel verkauft, u mittels Kontrakts vom 12. Mai 1821 hat Fu Sis mann Dirk Janssen Abels daselbst dasselbe an den O Harm Groenewold Soucken daselbft ver-

Auf Antrag der jeßigen in Erbgemeinschaft- be- findlichen Besiger als der Wittwe Rixte Are van Loh, geb. Eilerts, in Timmel, der Ehefrau Thier- arztes Mansholt, Antje, geb. v. Loh, in Emden, des Andreas D. v, Loh in Timmel, des Hedde v. Loh in Ostgroßefehn für \sich und als Pflegers der noch unbekannten Erben der Ehefrau Gretje Harms Buß, geb, Gronewold, in Timmel unter Beitritt ihres Wittwers, des Landwirths Jan Nikl. Ian}. Buß in Timmel als mit Dispositionsbefugniß für Nothfälle ausgestatteten Nießbräuchers werden Die- Jenigen, welhe auf obenbezeihnete Grundstüksk älfte Cigenthumsansprüche zu ‘haben vermeinen, geladen, spätestens im Termine Dienftag, den 9. April Di Ds Morgens 10 Uhr, ihre Ans:-rühe anzu- melden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen und Antragsteller als Eigenthümer im Grundbu) ein- getragen werden.

Aurich, 30. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht. ITI.

G f ufgebot behufs Todeserklärung. Der am 12. Mai 1857 geborene Wilhelm Johann Diedrih Goetjen aus Wellen, Sohn des weiland Häuslings Johann Goetjen zu Wellen und dessen weil. Ehefrau, Anna Hedwig, geb. Häsc, ift in minderjährigem Alter nah Amerika auêgewandert und verschollen; Nachrichten Über sein Fortleben find, wie glaubhaft gemacht worden, seit länger als 10 Jabren nit eingegangen. Auf Antrag seiner Schwestern: 1) Ehefrau Anna Br-.wer, gebt. Goetjen, 2) Chefrau Catharine Numpel, geb. Goetjen, Beide zu Charleston S. C. wohnhaft und vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten Auktionator Scedorfff zu Beverstedt, wird ‘der vorgenannte Wilbelin Iohann Diedrich Goectjen aus Wellen, aufgefordert, sih bei dem unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem auf den 30. April 1890, Vormittags 10 Ubr, anberaumten Termine \chriftlich oder persönlih zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über- E A i Zugleich werden All», welche über das Fortlebe des Berschollenen - Kunde geben können, e Drn Mittheilung, und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung, alle. etwaigen Erb- und Nahfolge- berehtigten zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß im Nichtanmeldungs- are g sie e ereins des Vermögens des ershollenen keine Rücksiht genommen werde . Geeftemünde, 2. Februar 188 : O Königliches Amtsgericht. III

(eOA) b E

egen nachbenannte Personen ist von Seiten des

Curators das Verschollenheitsverfahren beitira als

1) Roth, Gustav, Bäer, geboren 21. April 1831,

2) A Ip, Uhrmacher, geboren 23. Juni 2, un

3) Met Wilkelm, Schlosser, geboren 22. August

alle drei Personen sind Brüder und von Weißenburg. Dieselben wanderten nach Amerika, und ¿war Gustav und Wilhelm Roth im Jahre 1863 und Adolph Roth im Jahre 1852, und haben feit länger als 10 Jaheen keine Nachriht von sich gegeben. ür einen jeden wird ein Vermögen von 190,57 4 mit 3%/o igen Zinsen seit August 1883 verwaltet.

Es ergeht nun an jede dieser Personen die Auf- forderung, innerhalb neun Monaten und spätestens bis zum Aufgebotstermine am Mittwoch, 13. No- vember 1889, früh 9 Uhr, persönli oder \hriftlich bei unterfertigtem Gericht si anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden. An die Erbbetheiligten ergeht die Aufforderung, thre Interessen im Aufgebotsverfahrzn wahrzuneh:uen, und ‘Diejenigen, welhe über das L:ben obiger ersonen Kunde geben können, wollen Mittheilung ierüber bei dem unterfertigten Gericht machen. Weißenburg, 4, Februar 1889.

s E Amt3gericht.

(L 8, eyer. Für den ÖleiGlaut ? y Der Gerichts\hreiber: (L. S.) Angermann, Kgl. Sekretär.

Königliches Amtsgericht.

Nachdem der Kaufmann Conrad Heinrih Nobbe

- rung der Lage der Rentmeister in Rheinland und Westfalen

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaats-Anzeiger. M 35.

Berlin, Donnerstag, deu 7. Februar

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. Februar. Jm- weiteren Verlauf der gestrigen (11.) Sißung des Hauses der Abgeor d- neten wurde der Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Berliner Stadtbahn- parzellen ohne Debatte der Budgetkommission überwiesen.

Es folgte die Fortseßung der zweiten Berathung des Etats. / /

Bei dem Etat der direktenSteuern und zwar bei dem Titel „Grundsteuer“ wünschte der Abg. Olzem eine Besse-

in Bezug auf ihre Pensionsverhältuisse und Wittwen- und Waisengelder. E /

Bei dem Titel „Klassifizirte Einkommensteuer“ regte der Abg. Bachem die Festseßung eines einheitlihen Ver- fahrens bei der Zustellung der Steuerzettel an, bei dem das Geheimniß der Einshäßung möglichst gewahrt bleibe.

S T R ar, Geheimer Ober-Finanz-Rath Fuisting erklärte, daß die Zustellung des Einschäßungszettels in ge- \hlossenem Couvert erfolge, wie es das Gese vorschreibe; in Bezug auf die Steuerzettel bestehe weder eine solche geseßliche Be- stimmung noch sei eine derartige Bestimmung Seitens des Finanz-Ministeriums getroffen. Die Zustellung der Steuerzettel

eshehe durh Beamte oder dur die Post. Frgendwelche Be- werben über Mißbräuche seien zur Kenntniß der Central- M nicht. gelangt. j N

Abg. von Eynern wies darauf hin, daß in einzelnen Städten des Westens die Publikation der Einkommensteuer- listen durch die kommunalen Behörden erfolge. Es sei übrigens

u erwägen, ob nicht die geseßlihe Bestimmung über die Zu- stung des Einschäßungszettels auch eine sekrete Behandlung des Steuerzettels einschließe. i L

Regierungskommissar, Geh. A P er- widerte, daß die Auslegung der Klassensteuerroüe auf geseßlicher Bestimmung beruhe. Eine öffentlihe Auslegung der Einkom- mensteuerliste finde staatlicherseits nicht statt; daß dies dur Kommunalbehörden erfolge, sei bisher niht bekannt gewesen.

Abg. Mooren fügte aus seiner C Nb hinzu, daß in den großen Städten des Westens eine Publikation der Kom- munalsteuern erfolge, die doch auf den Staatssteuern basirten ; es bedeute dies also zugleih eine Publikation der leßteren.

Abg. Bachem konstatirte, daß in Köln die Veröffentlichung direkt durch den Staat erfolge. U

Regierungskommissar, Geheimer Ober-Finanz-Rath Fuisting erklärte, er müsse dem l das Bestimmteste widersprechen ; es würde dies ein arger Mißbrauch sein. . ;

Dieser Titel wie die übrigen Einnahmetitel wurden bewilligt. j

Bei den dauernden Ausgaben, und zwar bei dem Kapitel „Besoldungen“ kamen die Abgg. Lucius und Berger qu! die Verhältnisse der Rentmeister in Rheinland und Westfalen zurück und wünschten dringend eine Aufbesserung dieser Beamtenklasse. : i e

Regierungskommissar, Geheimer Ober-Finanz-Rath Fuisting bemerkte, daß ein Theil dieser Beamten, die abweichend von den Grundsägen der übrigen Provinzen keine feste Besoldung, sondern Tantième bezögen, sih sehr gut stände, eine Minorirät sih indeß allerdings in bedrängter Lage befinde. Die gegen- wärtigen Zustände würden auch von der Regierung als un- haltbar anerkannt und die Verhandlungen über ihre Abänderung jeien bereits eingeleitet. :

Auf eine Anregung des Abg. Dr. Sattler erklärte der Regierungskommissar, Geheimer A Fuisting, daß kein Vollziehungsbeamter gezwungen worden sei, auf die bisherigen Gebühren zu verzichten und dafür ein festes Gehalt anzunehmen ; es sei in die reie Wahl dieser Beamten gestellt

ewesen, bei den Gebühren zu verbleiben oder sie gegen ein estes Gehalt aufzugeben. Jhre Thätigkeit sei nicht 0 die direkten Staatssteuern beschränkt, sondern erstrecke sih auf alle öffentlichen Abgaben, deren Erhebung den Steuerkafsen obliege; irgendwie eine besondere Remuneration hier zu gewähren, sei keine Veranlassung.

Abg. Berger (Witten) brachte die Konkurrenz zur Sprache, welche die Kataster-Controleure durch ihre Nebenarbeiten den Privatgeometern machten; dieselbe sei unzulässig, ungerecht und der Stellung eines Staatsbeamten nicht entsprechend. Liege eine Verstaatlihung der Privat-Landmesser in der Absicht der Regierung, so sollte sie damit energish vorgehen.

Regierungékommissar , General-Jnspektor des Katasters Gauß exklärte, daß eine Regelung diejer Frage in Aussicht

stehe.

Abg. Mooren wies darauf hin, daß die Kataster-Contro- leure dur die Centralisation dér Kataster in der Rheinprovinz mit Arbeit überlastet seten.

Regierungskommissar, General-Jnspektor des Katasters Gauß meinte, die größere Arbeit rühre daher, daß die Katlasterauszüge jeßt pünktlicher und schneller geliefert würden ; alle berechtigten Wünsche der Gemeinden, Buen Karten zu überlassen, würden Berücksichtigung finden. :

Die Abgg. Dr. Freiherr von Heereman und von Below- Saleske wünschten eine bessere und selbständigere Stellung der Katasterbeamten.

Regierungskommissar , General-Jnspektor des Katasters Gauß erklärte, daß die Regierung es an Wohlwollen gegen diese Beamten nicht fehlen lassen werde.

Die Ausgaben wurden bewilligt.

Bei dem Etat der indirekten Steuern, und zwar bei dem Titel „Einnahme aus der Reihs-Branntwein- steuer“ brachte der Abg. Freiherr von Lyncker die ungünstige Lage der kleinen Brennereien zur Sprache. Die Ursache sei

die Kontingentirung. Jn den östlihen Provingen habe bereits

eine große Reihe von Brennereien ihren Betrieb eingestellt ; diejenigen, die ihn fortseßten, thäten es in der Erwartung, daß eine Aenderung der Geseßgebung eintreten werde. Statistische Erhebungen würden eine solche Nothwendigkeit bestimmt nahweisen. Eine höhere Kontingentirung für die kleinen Brennereien sei, falls sie lebensfähig bleiben sollten,

Abg. von Tiedemann (Bomst) meinte im Gegentheil, daß das Branntweinsteuergeseß gerade für die kleinen Brennereien besondere Vergünstigungen enthalte; man könne cher von einer Bevorzugung als von einer enaht eiligung derselben gegen- über den großen Brennereien sprehen. Der Drud in die Lage unserer Brennerei sei namentlich durch die russische Manns mit ihrer hohen Exportprämie hervor- gerufen. :

Abg. Freiherr von Lyncker bemerkte, daß die großen Brennereien in der Lage seien, ihren Betrieb jeyt einzu- schränken, während die kleinen dies niht mehr in weiterem Maße thun könnten.

Finanz-Minister Dr. von Scholz:

Wie groß oder wie klein die Differenz zwishen den beiden ge- ehrten Herren Abgeordneten sein mag, die zur Sache gesprochen haben, lasse id) dahin gestellt. Dem letzten geehrten Herrn Redner, der ge- glaubt hat, die Regierung auf die Lage der kleinen Brennereien aufmerk- sam machen zu müssen, wünschen zu müssen, daß sie denen ihr Wohlwollen zuwende, dem glaube ih sagen zu sollen, daß es an Wohl- wollen für die kleinen Brennereien weder bei einer der verbündeten Regierungen noþ auch im Reichstage bei der Verhandlung dieses Gesetzes irgend gefehlt hat, daß im Gegentheil, wer sih der Ver- bandlung erinnert, wissen muß, daß beinahe bei jedem Paragraphen die shwierigste Aufgabe immer die war, dem allgemeinen Wohlwollen für die kleinen Brennereien, dem Wunsche, die kleinen Brennereien in ihrer gesegneten Wirksamkeit, für das Laud zu erhalten, möglichst gerecht zu werden. Die Frage ist ja von allen Seiten als eine Überaus \chwierige crkannt worden; das hat der Hr. Abg. von Tiede- mann dem letzten geehrten Herrn Vorredner {hon erwidert an Wohlwollen hat es aber davon bitte ih Hrn. Abg. Freiherrn von Lyncker überzeugt sein zu wollen auf feiner Seite gefehlt, und es handelt si nicht darum, ein solches dieser Kategorie erst zuzuwenden, der er sich annimmt. : L

Ich verkenne gar nicht, daß der Zustand, der eingetreten ist, für die Betheiligten in vielfacher Hinsicht ein schwieriger und unlicbsamer ift, wenn er auch nit in jeder Beziehung auf das Geseh zurückzuführen ist, sondern vielfa auf andere Ursahen. Es ist deshalb die Auf- gabe noch nit abgeschlossen, zu erwägen, ob und wie Hülfe zu shaffen ist. Wir sind namentlih auch mit der Prüfung dieser Zustände fort- während befaßt; ih glaube nur, daß anderseits eine gewisse Geduld auf Seiten der Interessenten zu wünschen und nothwendig ist, weil die Uebergangszeit noch keineswegs überwunden ist. Der Gedanke, daß eine kleine Brennerei nicht mehr als bis Z3 Monat unter den jeßigen Umständen in Thätigkeit fein fönne, beruht auf der Vorausseßung, daß diese Brennerei nichts als kontingentirten Spiritus produziren könne. Ob diese Voraussetzung thatsächlich für die Dauer zutreffend ist, das fann heute noch Niemand sagen. Das Gesetz ist von der Voraus- seßung ausgegangen, daß der Bedarf des Inlandskonsums weit über die Kontingentirungsziffer auf die Dauer hinausgehen wird. Ist das der Fall, dann sehe ich niht ein, weshalb die kleineren Brennereien nicht in der Lage sein sollen, auch mehr als ihr Kontingentsquantum zu brennen, und wenn sie in der Lage sind, mehr als dies Kontingents- quantum zu brennen, fo mindern fich auch die beklagten Uebelstände.

Was den andern Punkt betrifft, auf den Hr. Freiherr von Lyncker aufmerksam macht, die Frage des Reinigungszwanges, so bin ih nit in der Lage, mich darüber ausführlih verbreiten zu können. Die Herren wissen ja, daß die verbündeten Regierungen durh ‘das Geseß die Aufgabe bekommen haben, in diéser Beziehung demnächst weitere Anordnungen zu. treffen oder Vorschläge. zur Regelung zu maten ; daß aber in dieser Hinsicht einmal die Kenntniß der Thatsachen besteht, auf die der Herr Abgeordnete aufmerksam macht, und dann auch der gute Wille, sie zu berücksichtigen, das kann ih ihm versichern.

Bei dem Titel „Brücken-, Fähr- und Hafengelder, Strom- und Kanalgefälle“ bat der Abg. Lohren um künftige Zerlegung dieses Titels in seine Theile und um eine Revision des Kanaltarifs; eine große Zahl kleiner Schiffer habe mit Recht in einer Petition darauf hingewiesen, daß sie nah Vollendung des Oder-Spreekanals bei dem gegenwärtigen Tarif mit den großen Schiffen niht mehr würden konkurriren können, da diese pro Centner weniger Schleusengelder zu

zahlen hätten.

Finanz-Minister Dr. von Scholz:

Ich kann dem Herrn Abgeordneten eigenilich in keinem Punkt wider|prehen, namentli wüßte ih auch selbst niht, was für ein Grund bestehen könnte, mit der Auseinanderlegung der Ziffern bei diesem Titel zurückzuhalten. Nur ift dieser Wunsch niht, wie der Herr Abgeordnete vorauszuseßen scheint, im leßten Jahre geäußert und unbeachtet geblieben, sondern er ist seiner Zeit geäußert und be- folgt worden, aber nicht in dem Sinne, daß er eine jährli che Be- lastung der Beilagen des Etats sein sollte. Ih werde gern Veranlassung nehmen, diese Auseinanderlegung wieder anzuordnen, aber ich möôhte doch glauben : wenn eine solche Zerlegung von Zahlen und es ist dies nicht der einzige Titel, bei dem eine solche Zer- legung gewünscht werden könnte dur ein aktuelles Interesse ge- boten zu sein \cheint, dann soll man das thun, aber man foll nicht aus solcher vorübergehenden Ursahe immerfort den Etat mit allen solchen Dingen belasten, etwa wie in dem bekannten Vorfall, wo eine Schildwache immer stehen geblieben, weil sie einmal hingestellt worden ist. Wir bekommen sonst einen Etat, aus dem sich Niemand mehr zurecht findet und der übermäßig Kosten verursaht, ohne an Vebersichtlichkeit zu gewinnen, Jch erkläre mich bereit, das nächste Mal, weil diese Frage jept angeregt worden ist, die Zerlegung in der Beilage erscheinen zu lassen.

Im Uebrigen habe ich mich über die Stellung, welche der geehrte A Abgeordnete zu der Frage der Kanalabgaben eingenommen hat,

ehr gefreut, desgleichen über die Mittheilung, daß die an der Schiff- fahrt auf den märkishen Wasserstraßen betheiligten kleinen Schiffer kcineswegs über die Höhe der Kanalabgaben geklagt haben.

ch glaube aber, der Herr Abgeordnete ist niht ganz im Recht mit den Rückschlüssen, die er aus der Gestaltung der finanziellen Ver- hältnisse der märkischen Wasserstraßen auf die Kanäle überhaupt ge- zogen hat. Man ist den Kanalabgaben, die, wie den Herren bekannt, lange. Zeit sehr vernachlässigt worden sind, namentli bei der Herbei- führung neuer Kanäle, nit mit der Sorgfalt gegenübergetreten wie früher, weil lange Zeit die Meinung bestand, ein mit einer Abgabe belasteter Kanal sei eigentlich gar nihts werth. Die märkischen Wasserstraßen wurden in einer Zeit zur Ausführung gebracht, wo die Lage des Staatshauthalts nöthigte, diesem Axiom etwas schärfer gegenüberzutreten. Man hätte damals diese Belastung nit auf die Staatskasse genommen, wenn nicht zugesagt worden wäre, daß man darauf sehen werde, durch Erhebung einer Kanalabgabe die Ausgaben wieder zu decken. Nur in dieser Aussiht entshloß \sich damals das Abgeordnetenhaus, die erbeblihen Ausgaben für die Verbesserung der märkishen Wasser- straßen zu genehmigen. Das hat sih denn auch gelohnt, es hat si gezeigt, daß auf diesem Wege der, wenn er {hon früher beschritten worden wäre, unser Kanalsystem schon viel weiter gebracht hätte, als

unbedingt erforderli, um so mehr, als die Einführung des Rektifikationszwanges bevorstehe.

es heute ist, ohne Druck auf den Verkehr und ohne Druck auf die Staatskasse das Nôthige hat geleistet werden können.

1889,

Wenn nun was mir bis diesen Augenblick noch nit in solcher Weise entgegengetreten war dur den Oder-Spreekanal und dessen Dimensionen und Tarife eine wesentliche Aenderung in allen diesen Verhältnissen herbeigeführt wird, dann is es selbstverständlich, daß eine Neuprüfung des Tarifs für den einen Kanal wie für den anderen eintreten muß, und ih würde im Augenblick nicht erkennen können, welches Hinderniß bestehen sollte, den Tarif für den Oder-Spreekanal so umzugeftalten, daß er Niemandem zur Klage und Niemandem zum Druck gereiht. Ich glaube, die Petition, von der der Hr. Abg. Lohren sprach, wird, wenn sie demnächst an die Regierung gelangt, den erwünshten Anlaß bieten, diese Sache unbefangen nach allen Seiten zu prüfen. A Die Einnahmen wurden bewilligt. j Bei den Ausgaben, und zwar bei dem Kapitel „Zoll- und Steuererhebung und Kontrole, Besoldungen“ sprach der Abg. von Rauchhaupt seine Genugthuung darüber aus, daß troy der in Pl des neuen Branntwein- und Pier teuergcenee so erheblich vermehrten Ansprüche es an eamten nirgends gefehlt habe. Es werde aber wohl in Zu- kunft ein geringeres Quantum von Beamten zur Bewältigung der Arbeiten ausreichen, ohne irgendwelche Fnteressen zu shädi- en. Zu bedenken sei au, daß keine Beamtenkategorie so günstig gestellt sei, wie diese Beamten, die einen großen Theil des Jahres gar nichts zu thun hätten.

Finanz-Minister. Dr. von Scholz:

Ih bin dem Hrn. Abg. von Rauchhaupt dankbar, sowohl für die Anregung als für das Zeugniß, welhes er über die Lage der Sache eben abgegeben hat. Jh kann demgegenüber nur sagen: bis jeßt ist das das erste Zeugniß, welches ih in vieser Richtung empfangen habe. Jh werde auf demselben gern fußend, meine Bemühungen, die fortwährend dabin gegangen sind, den Anregungen und Wünschen nah mehr Beamtenkräften mäßigend entgegenzutreten, nun um so kräftiger wieder aufnehmen Ich kann nicht vershweigen, meine Herren, daß sowohl die Provinzialbehörden, wie die Interessenten mich fortgeseßt mit zahllosen Klagen überhäuft haben, daß niht genügend für Be- amtenkräfte gesorgt sei, um ihren Wünschen und Interessen gemäß die etwas harten Aufgaben des Gesetzes zu lôsen, und ih freue mi, aus- drülic zu hören, daß in dieser Beziehung ich den Klagen, die an mi ge- langen, nicht zu viel vertrauen kann, sondern annehmen kann, es werde mit weniger gehen. Die Schwierigkeiten, die der Herr Abgeordnete angedeutet hat, daß sowohl die bei der Zucker-Industrie wie bei der Branntwein- Industrie verwendeten Beamten zum Theil einen großen Theil des Jahres keine Beschäftigung finden, verkenne ih keineswegs, aber da- gegen läßt sich in der That nihts mahen. Wir suchen dem Uebel mit jedem möglichen Mittel zu begegnen, aber, in einem gewissen Umfange wird es immer bestehen bleiben, daß wir eine Zeit lang des Fahres weniger Beschäftigung für die Beamten haben als zu anderen Zeiten. Aber, wie gesagt: ih kann die Anregungen und. das Zeugniß nur mit Dank annehmen.

Dieses Kapitel, wie der Rest der Ausgaben, wurde be- willigt, ebenso der Rest des Etats der allgemeinen Finanzverwaltung. j I

Es folgt der Etat des Finanz-Ministeriums.

Für einen Unter-Staatssekretär sind im Etat 20 000 M gefordert; die Budgetkommission beantragte, wie bisher ein Gehalt von nur 15 Á zu bewilligen

Abg. von Meyer (Arnswalde) bat, die Gehaltserhöhung zu bewilligen; die Majorität für die Herabseßung sei in der Kommission wie im Plenum eine knappe gewesen; die Er- höhung dieses Gehalts werde die allgemeine Erhöhung der Beamtengehälter niht hinausschieben. Vielleicht empfe le es sich auch, statt des Titels „Unter-Staatssekretär“ einen ange- messeneren, vielleicht den Titel „Ministerial-Präsident diejen Beamten zu geben. Die Bitte, die Gehaltserhöhung zu ge- nehmigen, richte er insbesondere an die Kartellmajorität, da- mit er ihr nit sagen müsse: „Wir Wilden sind doch bessere Menschen!“ :

Abg. von Keudell führte aus, daß die Unter-Staatssekre- täre unentbehrlihe Beamte seien; die eigenthümlichen Ver- hältnisse im Eisenbahn-Ministerium ließen keinen Rücshluß auf die Lebensbedingungen anderer Ministerien zu. Man habe vor einiger Zeit den lebhaften Wunsch gehegt, den Unter- Staatssekretär von Elsaß-Lothringen in eine preußische Unter- Staatssekretärstelle zu berufen, habe demselben aber do nicht zumuthen können, im Gehalt um 5000 # herabzusteigen. Der Umstand, daß im Laufe eines Jahrzehnts vier Unter-Staats- sekretäre sich zum Rücktritt veranlaßt gesehen hätten, müsse au den Ministerial-Direktor, der ein guter pater familias sei, vorsihtig machen, von seinem sicheren Posten auf die dor- nige Höhe des Unter-Staatssekretärs hinaufzusteigen, wo man sih leiht eine Unpäßlichkeit holen könne, die zum Rücktritt auffordere. Es handele sich niht um eine Wo lthat für eine bestimmte Beamtenkategorie, sondern um eine Vorkehrung, zu den wichtigsten Aemtern der Centralverwaltung die tüchtigsten und befähigsten Männer berufen zu können. | :

Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst erwiderte, es sei nicht die Frage, ob der Unter-Staatssekretär, sondern ob ein höheres Gehalt für ihn nothwendig sei. Die dornige Höhe zu besteigen seien nur zu Viele bereit. Welcher Titel, ob „Unter-Staatssekretär“ oder „Ministerial-Präsident geshmadck- loser jei, das zu entscheiden, überlasse er dem Abg. von Meyer. Die Zumuthung an eine große Majorität, innerhalb acht Tagen von einem wohlüberlegten Beschluß, der auch in der Kommission gefaßt sei, abzugehen, könne nur von Jemand ausgehen, der in den Verhältnissen neu oder, wie der Abg. von Meyer, ein Wilder sei. : i: N

Abg. Berger (Witten) wies darauf hin, daß die Majorität zwischen ?/z oder 3/4 eve habe. Daß diese Gehaltserhöhung nicht die allgemeine Gehaltsaufbesserung hinausschieben könne,

laube er nah seinen Erfahrungen mit der Erhöhung der inistergehälter niht. Er widersege sich nur der isolirten Erhöhung dieses Gehalts.

Die Gehaltserhöhung wurde abgelehnt. /

Bei dem Kapitel „Besoldungen bei den Regie- rungen“ bat der Abg, Dr, Sattler um eine materielle Aufbesserung der Klasse der Sekretärbeamten. :

Das Kapitel wie der Rest dieses Etats wurden bewilligt.

Schluß 31/2 Uhr. Nächste Sizung Freitag 11 Uhr.

Die in der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Gesey-Entwurfs, betreffend den Erlaß oder die Ermäßigung der

Grundsteuer in Folge von Uebershwemmungen,