1889 / 35 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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von dem Finanz-Minister Dr. von S holz gehaltene Rede

lautete:

Meine Herren! Was die Anfrage des leßten geehrten Herrn Vorredners betrifft, so stehe ich gar niht an, seine Vorausseßung zu bestätigen, daß, wenn das Geseß so angenommen wird, wie es hier vorgefchlagen ist, der Finanz-Minister auch meiner Auffassung nah ermächtigt sein würde, vorübergehend wie dauernd Erlasse auch für die Vergangenheit eintreten zu lassen, causa cognita natürlich. So- weit die Verluste vollständig entschädigt sind, Towzit ein Bedürfniß also nicht mehr vorläge, würde das nit einzutreten haben; abér wo das Bedürfniß vorliegt, wo eine Entschädigung niht stattgefunden hat, gerade für diese Fälle würde die Ermächtigung des Gesetzes voll- kommen ausreichen.

J wollte baupt\ählih gegenüber dem, was der vorlette geehrte Herr Redner ausgeführt hat, erklären, E es wohl nicht zu verkennen ist, daß die Uebelstände, welche durch Grund- oder Druckwasser im Fall einer Vebershwemmung erzeugt werden, immerhin unter die mittelbaren Folgen subsummirt werden müssen, und bezügli ihrer wie bei allen mittelbaren Folgen die Frage des Kausalnexus etwas \{wieriger zu beanworten ist. Soweit aber diefe mittelbaren Folgen nahweislich auf die Ueberschwemmung , auf eine solche Kalamität wie die Ueberschwemmung zurückgeführt werden können, würde i nit N auch diese als unter den Wortlaut des Gesetzes fallend zu erachten.

Jch bin in dieser Beziehung um so weniger bedenklich, als der Wortlaut des Gesetzes eben vorsichtig gefaßt ist, und das darf ich au dem ersten Herrn Redner aus dem Hause erwidern: die „Er- mächtigung“, die dem Finanz-Minister ertheilt werden soll, ist nicht etwa in der Absiht vorgeschlagen, um ein prunkendes Geschenk zu geben, von dem nachher bei der Ausführung allerlei wieder zurückgezogen und gemindert werden könne. Meine Herren, Zustände, die uns, in über- einstimmender Auffassung, sogar dazu geführt haben, nah großen Millionen die aus der Staatskasse zu gewährende Hülfe zu berechnen und bereit zu stellen, das werden Sie doch überzeugt sein, dieselben Zustände baben in sih auc die Kraft, um auch in jedem einzelnen Falle die Regierung zu derselben milden und wohlwollenden Auffassung zu drängen, zu nöthigen, der wir hier so oft Ausdruck gegeben haben. Also ich meine, nach dieser Seite mit irgend einer Besorgniß {ih über die bloße Ermächtigung der Regierung ¿zu äußern, wäre wirkli Unrecht, und ih danke dem Hrn. Abg. von Jagow, daß er dieser Besorgniß gegenüber sich ausdrücklih ablehnend verhalten hat. Um so weniger hat es Bedenken, seinen Wünschen entgegenzulommen, weil die Formulirung, die in diesem Gesetzentwurf vocgeschlagen ift, immerhin zunächst noch die Erfahrung wird sammeln lassen, wie das Geseß in zweckmäßigster Weise zu handhaben ist. Es wäre denkbär, daß mit Malegorisiben Vorschriften geradezu eine Ershwerung ein- geführt würde, indem dann ein bestimmtes Verfahren in jedem Falle vorausgehen müßte, ehe der Steuererlaß eintreten könnte, und daß eine Menge Personen vielleiht veranlaßt würden, bloß des Rechts- anspruchs d cin solches Verfahren einzuleiten, welhes mit großen Kosten und Nachtheilen für sie endigte, was von dem Gese am wenigsten beabsichtigt ist. :

Ich hoffe deshalb, meine A daß bei näherer Besprechung in der Kommission die heute geäußerten Bedenken wenu ih \o sagen darf, ih glaube, der Ausdruck ist beinahe zu stark zu allscitiger Befriedigung sih heben lassen werden.

Der Etat der landwirthschaftlichen Verwal- tun g einschließlich der Centralverwaltung des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für 1889/90 hat an Einnahmen (Kapitel 32) 1695166 # (— 3722 6). Die Ausgaben (Kapitel 99—107) betragen 10521 147 M + 503919 M1), nämlih: 1) Ministerium 437 860 M + 8300 6), 2) Ober-Landeskulturgeriht 137 505 H (un- verändert), 3) Generalkommissionen 5 138 884 46 (+384 298 M6). Auf Grund des §. 9 des Geseyßes vom 24. Juni 1875 halten die Spezialkommissare nah Bedarf zur Beförderung der Geschäste vereidigte Protokollführer und Rechnengehülfen. Nach feststehender Praxis bezieht die nah Maßgabe der be- stehenden Vorschriften von der Generalkommission festzusezende Vergütung der Kommissar. Sie ist in der dem leßteren zufolge der Uung in dem bisherigen Etatsvermerk bewilligten gr Bureaukosten- Entschädigung enthalten , oder , falls er Kommissar eine solhe nicht t Ara im Einzelnen zu liquidiren. Die Bezahlung der in Rede stehenden Bureauarbeiter dagegen ist Sache des Kommissars, welcher sie annimmt und entläßt. Sie werden hiernach nicht als unmittelbare Staats- beamte angesehen und haben keinen Anspruch auf Anstellung und Pensionirung. Sie können nach Maßgabe der mit dem Kommissar abgeschlossenen Verträge jeder- zeit selbst ausscheiden oder entlassen werden; sie er- halten ihr Gehalt nur so lange, als sie wirklich arbeiten, und verlieren dasselbe bei zeitweiser oder dauernder Arbeitsunfähigkeit. Jeder Wechsel in der Person des Kom- missars bringt ihre Stellung in Frage, besonders, wenn sie bereits in vorgerücktem Alter stehen oder ihre Gesundheit er- shüttert ist. Die Aussicht auf Beförderung oder Anstellung im Staatsdienst ist ihnen verschlossen und die Hoffnung auf eine Gnadenpension eine unsichere. Hieraus erklärt es sih, daß vorwiegend nur solhe Personen Beschäftigung im Bureau eines Spezialkommissars suchen, welche den Bureaudienst erlernen wollen, um möglichst bald eine günstigere Stellung in einem andern Geschäftszweig zu erhalten, oder solche Personen, welche sich anderweit niht bewährt haben und eine derartige Beschäftigung als einen vorübergehenden Noth- behelf ansehen. Die Zahl der vorhandenen brauchbaren Ar- beitskräfte ist nur gering und geht von Jahr zu Jahr zurü, der Mangel an solchen tritt ei allen Generalkommissionen gleiómäßig A und die Gehaltsansprüche qualifizirter Ar- eiter steigen daher naturgemäß auf Kosten der Staatskasse, welche jeßt die Gehälter bur die Hand des Kommissars zahlt. Das Maximum dieser Gehälter is zwar fixirt, damit aber auch das Festhalten der Bureauarbeiter in ihren Stellungen ershwert, sobald denselben andere Stellungen mit einem dieses Maximum überschreitenden Einkommen angeboten werden. Es bedarf keiner näheren Erörterung, daß diese Kalamität auf das Fortschreiten der umfangreiheren Auseinanderseßungen störend wirkt, insbesondere dann, wenn mit dem Ausscheiden eines geshulten und eingearbeiteten Bureauarbeiters auch noch ein Wechsel in der Person des Kommissars eintritt. Die Thätigkeit der kommissarishen Bureauarbeiter umfaßt nicht nur die Kanzlei- und Registraturgeshäste und die Führung der Protokolle, sondern auch eine erheblihe Anzahl anderer wichtiger Arbeiten, insbesondere Anfertigung und Ergänzung der Legitimations- und Verwendungstabellen, Prüfung der Legitimation und Beseitigung der dabei gefundenen Mängel, Entwerfung der Werthsberehnungen, Sollhabenberechnungen, Ablösungspläne und Rezesse, Notirung und Zusammenstellung der von den Jnteressenten neben den Pauschsäßen zu er- stattenden besonderen Kosten, Aufstellung der Kostenliquidationen und Vertheilungslisten und dergleihen mehr. Der älteste bezw. gewandteste unter -den Bureauarbeitern beaufsichtigt außerdem das übrige Personal und besorgt den Verkehr mit dem Publikum, soweit der Kommissar durch auswärtige Dienstgeschäfte daran behindert ist. Mit Rücksiht auf den öffentlihen Charakter 1hrer Dienstgeshäfte dürfen die-

jenigen Geschäftsgehülfen, welche niht auss{hließlich zur An- Fertinia mechanischer Bureau- und Schreibarbeiten verwendet werden sollen, vom Kommissar nur nah zuvoriger Genehmi- gung der Generalkommission angenommen werden. Dieselben werden alsdann mit dem allgemeinen Staatsdienereide belegt ; den von oder mit vereideten Protokollführern aufgenommenen Verhandlungen giebt das Geseg eine besondere Bedeutung, au kann der Dienst eines Dolmetschers von einem vereideten Protokollführer wahrgenommen werden. Bei dem Umfang und der Wichtigkeit der hiernah den vorbezeihneten Bureau- arbeitern obliegenden Dienstgeschäfte liegt es auf der Hand, wie vortheilhast die andauernde Thätigkeit eines geschickten und eingearbeiteten derartigen Geschäftsgehülfen auf den Fortgang der vielfa verwickelten und s{hwierigen Auseinanderseßungs- geschäfte einwirken kann. Ganz besonders tritt die Art und Güte der Leistungen dieser Bureauarbeiter gegenüber den Interessen der Staatskasse hervor, seitdem die Parteien nach dem Gesey vom 24. Juni 1875 niht mehr die wirklich ent- standenen Kosten, sondern im Allgemeinen Pauschsäße zahlen, deren Höhe nicht selten erheblih hinter dem Betrag der wirklih entstandenen und der Staatskasse zur Last fallenden Kosten zurückbleibt. Es ist deshalb dringend geboten, daß diese leßterenKosten durch die möglichst ausschließlicheVerwendung guter und geübter Bureauarbeiter thunlichst herabgemindert werden. Ueberdies haben bei der Mehrzahl der Generalkommissionen die Geschäfte derart zugenommen, daß zur ordnungsmäßigen Förderung derselben tüchtige kommissarische Bureauarbeiter gar nicht zu entbehren sind. Die Heranbildung brauchbarer Bureaukräfte und das Verbleiben der leßteren im Bureau des Kommissars ist aber nur mit einer dauernden Verbesserung der rehtlihen Stellung dieser Personen zu erreichen. Die bloße Verleihung einer bestimmten Pensionsberehtigung an Alle oder eine gewisse Anzahl derselben, wie sie schon vom Hause der Abgeordneten in den Sigungen vom 2. Mai 1874, 2, März 1877 und 8. Februar 1878 wiederholt in Anregung gebraht worden is}, erscheint gegenüber den Vorschriften im 8. 1 des Pensionsgeseßes vom 27. März 1872 nicht zulässig, weil die genannten Personen gegenwärtig weder als unmittel- bare Staatsbeamte angesehen werden können, n ihr Dienst- einkommen aus der Staatskasse beziehen. s empfiehlt sich vielmehr, die gera geeigneten Bureauarbeiter direkt aus der Staatskasse zu bezahlen und zwar den größeren Theil gegen Remuneration, den kleineren Theil aber gegen festes Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß anzustellen. Eine Mehrforderung gegen den bisherigen Etat tritt hierdurch nit ein, da der Betrag dieser Bezüge von den etatsmäßig für die Bureaukosten-Entschädigungen bestimmten Fonds ab- gesezt werden kann. Die etatsmäßig anzustellenden Beamten treten mit ihrem Gehalt und mit ihrem Wohnungsgeldzushuß hinzu. Während des Le 1887/88 wurden von den Spezialkommissaren (außer den Rethnengehülfen, Registratoren, Schreibern und Boten) 107 rotofoll- führer und 93 Bureauvorsteher beschäftigt und ist mit Sicher- heit zu erwarten, daß: für die Folge die Zahl der Bureau- arbeiter eher zu- als abnehmen wird. Jn den Verhältnissen dieses Bureaupersonals wird eine o nur bezüglich der Bureauvorsteher und der als „Protokollführer“ bezeich- neten Bureauarbeiter beabsichtigt. Von diesen gegen- wärtig 200 Beamten werden 80 mit der Bezeihnung „Spezialkommissions-Sekretäre“ etatsmäßig anzustellen und es wird ihr Gehalt auf den ¿Durchschnittssaß der General- kommissions-Bureäuassistenten von 1875 4, im Maximum aber auf das Maximum der Generalkommissions- Kanzlisten von 2250 4 festzustellen sein. Die übrigen 120 sollen als Bureau-Hülfsarbeiter fixirte Remunerationen von durchschnittli&; jährlih 1200 M bis N Maximum von 1500 M6 beziehen. iernach sind jährlich zu zahlen: für 80 Spezialkommissions - Sekretäre: Gehalt dur{hschnittlih 1875 M4, zusammen 150000 #4, Wohnungsgeldzushuß durchschnittlich 297,60 #, zusammen 23808 #, für 120 Bureau-Hülfsarbeiter fixirte Remuneration durh- schnittlih 1200 (6, zusammen 144000 #4, überhaupt 317808 /( Nach den bisherigen Festsezungen konnten schon jeßt an die Spezialkommissare gezahlt werden: für 93 Bureau- vorsteher je 1800 6, zusammen 167 400 6, für 107 Protokoll- führer je 1440 M, zusammen 154 080 M, überhaupt 321 480 M, jodaß kür die Folge jährlih 3672 4 weniger zur Ausgabe kommen. Nach dem Vermerk des Etats barfen den Spezial- fommissaren Bureaukosten - Entschädigungen von jährli 4900 M im Durchschnitt gewährt werden. Die im Etat vor- O u 129 Spezialkommissare können also jährlich 32100 M je zur Hälste beziehen. Nah Abzug der oben berechneten, fünftig unmittelbar aus der Staatskasse zu Mea 317 808 M bleiben zur Bezahlung der Rechnen- gehülfen, Registratoren, Schreiber und Boten sowie zur Deckdung aller sonstigen, aus der Bureaukosten-Entshädigung zu be- streitenden Ausgaben 314 292 # oder für jeden Kommissar durhschnittlich 2436 4 Diese verbleibenden Bureaukosten- Entschädigungen sind umsomehr ungetheilt bei Tit. 12 zu ver- rehnen, als sie der Hälste der gegenwärtig zu gewährenden Bureaukosten-Entschädigungen von 316 050 6 ziemlich genau entsprechen. Der jeßige Höchstbetrag der O O 1 gung von 8400 A ermäßigt sich hiernah um S M = 2464 6, sodaß als künftiger Höchstbetrag verbleibt 5936 46 (oder rund 5900 4). Die vorstehende Berechnung ergiebt folgende Aenderungen im Etat für das Jahr 1889/90: 1) Es treten hinzu: 80 Spezialkommissions-Sekretäre mit 1500 bis 2250 M, im E E 1875 M, 150000 6 Zu Wohnungsgeld- zushüssen für die Beamten 23808 M = 173808 H 2) Dagegen ist abzuseygen die Hälfte der Bureau- kosten - Entschädigungen, welhe jezt gewährt werden können, mit 316 050 #4, abzüglih der auch ferner zu ver- rehnenden fixirten Nemuneration der 120 Bureau-Hülfsarbeiter mit 144 000 / = 172050 M, die Differenz zwischen der Hälfte der Bureaukosten-Entshädigungen, welhe nah der jeßigen Etatsbestimmung bewilligt werden können, von 316 050 6 und dem Betrage der Bureaukosten-Enatschädigungen, welche künftig gewährt werden können, von 314292 M = 1758 M, ergiebt zusammen, wie oben 173808 A4 Die Worte „und der Protokollführer und Rechnengehülfen der Spezial- kommissare“ werden dur die Worte: „und der Bureau-Hülfs- arbeiter der Spezialkommissare“ und die Worte: „Schreib- und Botengebühren“ durh die Worte: „Rechnengehülfen-, Sreib- und Botengebühren“ ersegt. Zugleich ist der jevt bei Kap. 101 des Etats befindlihe Vermerk zu streihen und folgender Vermerk aufzunehmen: (Den Spezialkommissaren kann an Stelle der ihnen nah den 8. 9 und 11 des Geseges vom 24. Juni 1875 über das Kostenwesen in Aus- einandersezungssachen zustehenden Rechnengehülfen-, Schreib-

und Botengebühren, Paetträgerlöhne, Emballagekosten und sonstigen im Jnteresse des s N baaren Auslagen, auss Me r f ortos und der sonstigen Fracht- gebühren, eine Bureaukosten-Entshädigung von jährlich 2436, /6im Durchschnitt, bis zum Höchstbetrage von 5900,/(, gewäyrt werden.) Aus Anlaß der dur die Lage der Geschäfte bedingten erheb- lihen Vermehrung des Vermessungspersonals haben die zu dessen Remunerirung bestimmten Ansäße in den Kassen-Etats der Gererattommissonen in Hannover, Düsseldorf und Münster bei der Erneuerung der leßteren um den nahge- wiesenen Mehrbedarf von zusammen 200 050 /( erhöht werden müssen. Ebenso ergeben die angestellten Durchschnittsbereh-

„nungen bei den zur Remunerirung, der niht dauernd beschäf-

tigten Kommissare und der Sachverständigen bestimmten Positionen in den jegt zu erneuernden Etats der General- fommissionen: in Düsseldorf und Münster einen Mehrbedarf von zusammen 16080 (6 Dagegen sind in Folge der An- stellung von 80 Spezialkommissions - Sekretären hier ahb- zuseßen 216130 M, bleibt + 44080 G Für die Gewährung von Beihülfen zu den bei den Ausein- anderseßungsgeschäften vorkommenden sogenannten Folgeein- Hihtungefosten wurde zum ersten Male in dem Staatshaus- C von 1885/86 ein Betrag von 60000 A zur Ver- ügung gestellt, welher im folgenden Fahre auf 120 000 M und im Jahre 1887/88 auf 150 000 M erhöht wurde. Fnzwischen hat sich eine weitere Erhöhung desselben als nothwendig heraus- gestellt, nicht nur wegen der Ausdehnung der betreffenden C auf andere Landestheile (Rheinprovinz, Regie- rungsbezirk Wiesbaden und die Hohenzollernschen Lande), in welchen die Zusammenlegungen (Konsolidationen) einen über Erwarten großen Umfang angenommen haben, sondern auhch deswegen, weil die Zahl der Zusammenlegungen gerade in solchen Gemarkungen, in welchen Bodenbeschaffenheit, Besiß- und Vermögensverhältnisse u. dgl. m. weniger günstig sind, in welchen also die Folgeeinrihtungskosten sich steigern be- ziehungsweise besonders drückend empfunden werden, gegen früher erheblih gewachsei ist. Jn der Regel entschließen sih in diesen Gemeinden die Grundbesißer erst zum Autrage auf Grundstückszusammenlegung, wenn die Zerstückelung der Par- zellen und die unwirthschastlihe Lage derselben bis zur Grenze des Unhaltbaren gelangt und die Grundbesißer in ihren wirthschaftlihen Verhältnissen zurücckgegangen sind. Erwägt man ferner . die ungünstige Lage der Landwirthschaft, sowie den Umstand, daß die Generalkommissionen, wie die Betheiligten, im Jnteresse einer rationelleren Wirthschaft ge- nöthigt find, dem ordnungsmäßigen Ausbau der Folgeeinrich- tungen ganz besondere Sorgfalt zuzuwenden und hierfür größere Aufwendungen in Aussiht zu nehmen, als früher zu geschehen pflegte, so erscheint die Erhöhung des Fonds um 100 000 M gerechtfertigt. Andere Ausgaben sind: 4) Bei den landwirthschaftlihen Lehranstalten, und sonstigen wissenschaft- lichen und Lehrzwecken nämlih 1 038 286 M (+ 54936 M6). Aus diesem Titel werden die Subventionen für die 16 Land- wirthschafts\hulen und die Gärtnerlehranstalt in Potsdam ge- zahlt. Es hat sich das Bedürfniß herausgestellt, die Einrich- tungen und den Lehrplan der genannten Gärtnerlehranstalt zu erweitern und besonders durch die dauernde Gewinnung einer tüchtigen Lehrkraft für die Landschaftsgärtnerei die günstige Lage der Lehranstalt für den A in der höheren Gartenkunst besser, als E auszunuyzen. Zu diesem Zwecke wird eine Erhöhung der Staatssubvention nicht zu umgehen sein. Auch bei den Landwirthschaftsshulen sind vermehrte Bedürfnisse nah besserer Ausstatlung hervorgetreten, deren Befriedigung der jeßt vorhandene Fonds nicht gestattet, da derselbe nach den mit den énzelnen Schul- unternehmern getroffenen Abmachungen durch die regel- mäßigen Jahressubventionen ganz in Anspruh genonmen ist. Eine mäßige Erhöhung des Fonds würde es ge- statten, bei der Centralstelle eine Summe zu reserviren, um die bessere Ausstattung der Schulen zu unterstüßen, geeignete Lehrbüchec ausarbeiten zu lassen, bessere Lehrkräfte zu ge- winnen oder zu erhalten, sowie durch Vermehrung der prak- tishen Demonstrationsmittel, Anlegung kleiner Versuchsfelder und ökonomisch-botanisher Gärten und Baumschulen dem Unterricht eine möglichst praktishe Rihiung zu geben. Zu den genannten Zwecken würde im Ganzen die Summe von 10 000 M hinreichen und ist deshalb dieser Betrag als Mehr- bedarf in den Etat eingestellt worden. Die gegenwärtige Lage der Landwirthschast macht es dringend Gener, nach- stehende der landwirthschaftlihen Verwaltung zur Verfügung stehende Fonds: Zu wissenschaftlihen und Lehrzwecken von 237 800 M, zu Prämien für die Zucht von Hengsten und Stuten im Besiy von Vereinen und Privaten, zu Prämien für den Import von Vollblutzuchtpferden und zu anderen dahin ge- hörigen Zwetten von 155 000 4, zur Förderung der Zucht anderer landwirthschaftliher Thiergattungen und zur Förderung des Molkereiwesens von 280 000 #4, zur Unterstüßung der landwirthschaftlichen Vereine und zur Förderung der Land- kultur im Allgemeinen, soweit für dieselbe nicht bereits in den vorangegangenen Kapiteln des Etats der landwirthschaft- lichen Verwaltung Fürsorge getroffen ist, von 260 000 M zu verstärken, um den Anstrengungen der Land- wirthe zur Ueberwindung der wirth)chastlihen Schwierig- keiten durch möglichste Untersiüßung aller auf den tehnishen Fortschritt gerichteten Bestrebungen in erhöhtem Maße zu Hülfe zu kommen. Die Verwendung der genannten Fonds geschieht vorzugsweise durch die landwirthschaftlichen Bereine, welche daraus in dem Maße unterstüßt werden, wie sie dur eigene Opfer und Anstrengungen eine Garantie für die nüglihe Verwendung der Staatsgelder bieten. Bei der Caen Höhe dieser Fonds war die landwirthschaftliche erwaltung sehr häufig in der Lage, auf die eigene Jnitiative zur Förderung . der verschiedenen Zweige der Landwirthschaft verzichten und enisprehende Anträge der landwirth|caft- lihen Vereine und sonstiger Jnteressenten ablehnen zu müssen. Es besteht daher die Absicht, die einzelnen Fonds um die nachstehenden Summen zu erhöhen: Den Fonds zu wissenschaft ichen und Lehrzweden um 40 200 M Diese Erhöhung soll wesentlih zur vermehrten Anstellung von Wanderlehrern im Jnteresse des landwirthschaftlichen Mittel- standes und Kleinbetriebes und zur besseren Ausstattung der. landwirthschaftlihen Versuchsstationen verwandt werden. Die Institution der Wanderlehrer, auf welche jeßt jährlich circa 96 000 6 Staatssubvention verwandt werden, hat sih be- sonders in Verbindung mit dem Winterschulsystem gut be- währt und ist bis jeyt am meisten in Schlesien und in der Rheinprovinz entwidelt. Es ist dringend erforderlih, auch in den übrigen Provinzen den bäuerlihen Landwirthen, welchen andere Mittel und Wege zu ihrer fahlihen Belehrung meist nicht offen stehen, mehr als bisher die Gelegenheit zu

pp von den Rathschlägen erfahrener Wanderlehrer zur Ver-

esserung des Betriebes Nugen zu ziehen. Die in Preußen bestehenden 16 landwirthschaftlichen Versuchsstationen sind Anstalten der landwirthschaftlichen Centralvereine und erfordern einen Gesammtkosten-Aufwand von ca. 270 000 46, wovon bizher ca. 83000 M durch Staatszushüsse gedeckt wurden. Es besteht die Absicht, wenigstens einige dieser Stationen mit den nöthigen Einrichtungen zur erfolgreichen Durchführung von Düngungsversuchen nah der von Professor Wagner aus- gebildeten rin zu versehen, wie dies das Landes-Dekonomie- Kollegium in seiner Sigung vom Herbst 1887 dringend befür- wortet hat. Auch wird es nicht zu umgehen sein, die Sub- vention einzelner Stationen zu erhöhen, da die eigenen Einnahmen derselben aus der Düngerkontrole in be- ständigem Rückgang begriffen sind und es nicht wünschensw-rth erscheint, die für die Landwirthschaft ho- wichtigen Stationen in ihrer Wirksamkeit beschränkt oder in eine ihrer Stellung unangemessene Abhängigkeit von der Düngerindustrie gebracht zu sehen. Für den Pferdezuchtfonds ist eine Erhöhung um 25 000 A vorgesehen. Jn der im Frühjahr 1888 versammelt gewesenen andespferdezuht-Kom- mission, in welcher die Mittel und Wege zur Hebung der Pferdezucht ‘eingehend berathen wurden, war man einstimmig der Ansicht, daß die jeyt auf den Pferdeausstellungen zur Vertheilung gelangenden Prämien weder der Zahl noch der Höhe nah dem vorhandenen Bedürfniß genügten. Neben diesen Prämien dient der Fonds auch noch zur Unterstüßung der

ferdezuhtvereine und zur Beförderung des Jmports guten Zuchtmaterials und auch hier machen sih erhöhte Bedürfnisse gel- tend. Bei der großen Wichtigkeit der Pferdezucht für die Landesver- theidigung, wie für die Landwirthschaft, ist es dringend wünschens- werth, das überall wachsende Bestreben nach einer planmäßigen und den lokalen Verhältnissen entsprehenden Zucht kräftiger unterstüßen zu können. Der Dispositionsfonds zur Förderung der Zucht anderer landwirthschaftliher Thiergattungen und zur Förderung des Molkereiwesens soll um 30000 erhöht werden. Aus diesem Fonds werden die Prämien bei den Rindvieh: Ausstellungen und bei den Körungen , sowie die Kosten der Errichtung von Bullenstationen bestritten. Jn dem Maße, wie si diese Einrichtungen ausdehnen, werden auch größere Mittel erforderlich, speziell um die besseren Thiere möglichst lange der einheimischen Zucht erhalten zu können. Es ist ferner wünschenswerth, neben den Prämiirungen auf Aus- stellungen auch noch Leistungsprüfungen eintreten lassen zu können, um zu ermitteln, in welchem ‘Maße die äußeren Eigenschaften mit den wirklichen Leistungen an Milchergiebigkeit und Mastfähigkeit zusammenfallen und dadurch einseitige Rihtungen in der Zucht bloß nah dem Exterieur zu verhüten. Solche Ermittelungen in geeigneten Wirthschaften unter den nöthigen Kontrolen konnten bis jeßt wegen Unzulänglichkeit des betreffenden Fonds nicht angestellt werden, Das Molkereiwesen verlangt eine be- sondere Unterstüßung wesentlich nah der Seite hin, um neue lohnende Absatzgebiete gewinnen zu können. Auch für die aus diesem Fonds zu subventionirende Schaf- und Schweine- zucht sind neue Aufgaben in der Veränderung der Produtktions- rihtung erwachsen, deren Förderung mit Staatsmitteln wünschensw-rth erschein. Was schließlich den sogenannten Landeskulturfonds anbetrifft, für welhen eine Erhöhung um 50000 M vorgesehen ist, so haben si bei dem steigenden Leben in den landwirthschaftlihen Vereinen und der mit der Mitglieder- jaut stetig wachsenden Geschästslast der Vereine die Ansprüche an iesen Fonds so vermehrt, daß die vorgeschlagene Erhöhung nicht zu umgehen sein dürfte. Es verdient die größte Anerkennung, die Landwirthe durch verdoppelte Anstrengungen zur Hebung der Technik ihres Gewerbes bemüht sind, die Schwierig- keiten der Situation zu überwinden, und daß sie zu diesem Zweck der gemeinnüßigen Thätigkeit der landwirthschaftlichen Vereine, obglei sie mît nicht unbeträchhtlihen Opfern an Zeit und Geld verknüpft ist, sih in immer noch wachsendem Maße zuwenden. Es muß daher für die landwirth\chaftlihe Ver- waltung dringend wünschenswerth sein, die Bestrebungen der landwirthschaftlihen Vereine möglichst ausgiebig unter- stüßen zu können. Ueber die bisherige Verwendung der vorstehend bezeihneten Fonds sind die genauesten Nach- weise regelmäßig in den als Ergänzungshefte zu den land- wirthschaftlichen Jahrbüchern gedruckten und auch den Häusern des Landtages zugehenden Beiträgen zur landwirthschaftlichen Statistik veröffentlicht, und darf auf die betreffenden detaillirten Ausführungen zur Motivirung der vorstehend angeführten Mehrbedürsnisse hier verwiesen werden.

Ferner sind ausgeworfen: 5) Für thierärztliche Hoch: schulen und Veterinärwesen 808 010 4 70 § (+ 39885 M), 6) zur Förderung der Viehzucht 703 420 4 (+ 55 000 s) und 7) zur Förderung der es 271 862 M (+ 17 680 M). Das zunehmende Jnteresse und Verständniß für Hebung der Fischerei und Fishzucht hat zur Folge, daß die Anträge auf Bewilligung von Staatsbeihülfen für die bezüglichen Bestrebungen in den leßten Jahren sih ge- mehrt haben. Jnsbesondere tritt neuerdings in den west- lihen Provinzen das Bestreben stärker hervor, du: rationelle künstliche Fischzucht den Fischbestand der Gewässer zu heben, sowie die Verfolgung der Fischfeinde durch Ausseßung von Prämien für Erlegung von Ottern, Reihern und Kormoranen zu fördern. Außerdem ist es nothwendig, für die Errichtung von Sturmsignalstationen, welche sich an den ostpreußischen Haffen im Aterefe der Fischer bewährt haben, größere Mittel, namentlich für die vorpommersche Küste, bereit zu stellen. Bei der Le des zur Hebung der Fischerei bestimmten Fonds ijt es bisher niht thunlih gewesen, den vielseitigen, begründeten Unterstüßungsanträgen in aus- reichenden Maße u entsprehen. Eine Erhöhung des Etatsfonds um 11 6 ist daher ein dringendes Bedürfniß. 8) Die Kosten für die Landesmeliorationen, Moor-, Deich-, Ufer- und ‘Dünenwesen betragen 1414619 A 830 Z (— 61 480 M6). Die zunehmende Jnanspruhnahme der den Ober-Präsidenten als Techniker für das Meliorationswesen zugeordneten 13 Meliorations-Baubeamten sowie die erhebliche räumliche Ausdehnung der Mehrzahl der den Leßteren über- wiesenen Amtsbezirke hat die Nothwendigkeit hervortreten lassen, die Anzahl der Regierungs - Baumeister, welche einzelnen besonders belasteten eliorations-Baubeamten als Hülfsarbeiter beigegeben oder mit Vertretungen betraut werden können, zu verstärken, um Geschästs- stockungèn zu verhüten, der Aufstellung und Prüfung von O das gebotene Mah sorgfältiger Durch- arbeitung zu sichern und die Feststellung der für das Meliorationswesen der einzelnen Provinzen belangreichen Ver- hältnisse zu fördern: Nachdem der landwirthschaftlihen Ver- waltung durch die Staatshaushalts-Etats der Jahre 1887/88 und 1888/89 die Mittel zur Verfügung gestellt worden waren,

um zunächst drei Baumeister und hiernächst weitece zwei Bau- meister in der bezeihneten Weise zu beschäftigen, soll ein Mehrbetrag von 7200 dazu vecwendet werden, um noch zwei Regierungs -Baumeister heranzuziehen. Da es zweckmäßig erscheint, die Leitung und den Betrieb der Stranddeckungsarbeiten, sowie die Un!erhaltung der E Bauwerke auf der Jnusel Sylt und den übrigen nordfriesishen SInseln Schleswig-Holsteins von der landwirthscha;tlihen Ver- waltung abzuzweigen und in Zukunft, wiz dies auf den übrigèn Inseln dex Nordsee, sowie an der Ostseeküste der Fall ist, der allgemeinen Bauverwaltung zu unterstellen, so ist unter Zugrundelegung des Durchschnitts der legten 5 Jahre ein Betrag von 30 000 # aus diesem Fonds ausgeschieden und dem Fonds des Etats der Bauverwaltung zugeseßt worden.

Die einmaligen und außerordentlihen Aus- gaben (Kapitel 12) ergeben 904 000 M (+ 197500 f). Die Gesammtsumme der dauernden und einmaligen Ausgaben beträgt 11425 147 M (+ 701 419 F). „Die Einrichtung einer Versuhs- und Lehranstalt für die gesammten Gährungs- gewerbe ist von den betheiligten Fachvereinen wiederholt be- antragt und auch von dem Landes-Oekonomie-Kollegium in seiner Sigung vom Jahre 1886 dringend befürwortet worden. Durch Beschluß vom 29. März 1887 hat das Haus der Ab- geordneten eine entsprechende Petition des Vereins der Spiritus- fabrikanten, des Vereins der Stärke-Jnteressenten und des Vereins „Versuhs- und Lehranstalt für Brauerei“ der Staats- regierung zur Erwägung überwiesen. Während diese Erwägungen noch unter den betheiligten Ressorts \hwebten, wandte sich der leßtgenannte Verein unter dem 26. - Mai 188 aufs Neue an die Staats- regierung und erklärte ih bereit, wenn die Regierung

gencigt sein sollte, das Projekt zunächst nur theilweise zur -

A I zu bringen, für den auf die Brauerei entfallenden Antheil der ganzen Anstalt einen Kostenbeitrag von 200 000 4/4 zu leisten. Die auf Grundlage dieses Anerbietens aufgenom- menen Unterhandlungen führten zu dem Entschluß, im An- {luß an das hon vorhandene, dem gedachten Verein in der Landwirthschaftlihen Hohschule eingeräumte Laboratorium eine Versuhs- und Lehranstalt für Brauerei unter den nahfol- genden Bedingungen zu errihten. Der Zwet dev Anstalt ist der Betrieb einer kleinen Brauerei zu Versuchs- und. Lehr- zwecen, die Ausbildung wissenschastliher und technischer Beamten und Hülfskräfte für die Brauerei, die Er- robung neuer Verfahren und Apparate. Die An- talt wird als integrirender Theil der Landwirth- \chaftlihen Hochshule auf einem fiskalishen Terrain an der Seestraße errichtet. Den in dem superrevidirten Kosten- anshlag auf 458 000 4 inkl. der ganzen inneren Einrichtung und maschinellen Ausstattung veranschlagten Bau übernimmt der genannte Verein gegen Zuwendung einer Staatssubvention der A dieser Auschlagssumme mit 229 000 4 auf eigenes Risiko, so daß etwaige Mehrkosten ihm ausschließlih zur Last fallen. Die sämmtlichen Gebäude der Anstalt inkl. der inneren Einrichtung und maschinellen Ausstattung gehen nah Fertig- stelung in das Eigenthum des Fiskus über. Der Verein übernimmt den Betrieb und die Unterhaltung der Anftalt auf eigene Kosten, trägt das ganze Risiko und stellt das erforder- lie Betriebskapital, wogegen ihm auch die Einnahmen aus der Brauerei, dem Lehrgelde der auszubildenden Techniker und den Versuchen ufallen, Der Verein unterwirft sih in seiner ganzen bezüglichen Geschäftsgebahrung der Aufsicht dur die andwirthschaftlihe Hohschule in gleicher Weise, wie dies jeßt mit seinem Laboratorium der Fall ist. Dem Fiskus steht das Recht zu, dem Vereine den Betrieb der Anstalt ohne Ent- \chädigun zu entziehen, wenn dieser Betrieb niht mehr sach- gemäß co gt; der Verein kann von dem Betriebe nur zurück- treten, wenn er nachweist, daß er 3 Jahre hindurch mit Unterbilanz gearbeitet hat, in diesem Falle soll ihm die innere Einrichtung und maschinelle Ausrüstung der Anstalt als Ent- schädigung verbleiben. Die Brauerei in Norddeutshland entbehrte bisher einer Anstalt zur Ausbildung ihrer Techniker und zur praktischen Erprobung der zahlreichen neuen Erfindungen auf dem Gebiete des Brauwesens, während in den süddeutschen Staaten, Bayern, Württemberg, Hessen ebenso wie in Dester- reih und Frankreich solche Institute als Staats- oder Privat- anstalten mit und ohne Verbindung mit Brauereien und Versuchsanstalten theils schon längere Zeit bestehen, theils in der Errichtung begriffen sind. Es steht mit Sicherheit zu erwarten, daß die nah ihrem Umfange und ihrer Wichtigkeit für den inneren Bedarf und den Export schon jeßt A be- deutende heimische Brauerei durch die Errichtang der geplanten Anstalt einen kräftigen Jmpuls erhalten und durch die Be- nußung eines rationeller vorgebildeten Personals und die Verwerthung der Resultate der wissenschaftlihen Forshung große ortshritte machen wird. Der Verein Versuchs- und ehranstalt für Brauerei, welcher jeßt über 1000 Mit- glieder zählt und welhem durch Allerhöhste Ordre vom 29. Oktober 1888 Korporationsrehte verliehen sind, bietet durch seine bisherige * Wirksamkeit alle wünschenswerthen Garantien für einen zweckentsprehenden Betrieb der Anstalt; es erschien daher gerechtfertigt, den Antrag des Vereins nicht unberücksihtigt zu lassen, da es auf diese Weise ermögliht wird, mit verhältnißmäßig geringen einmaligen Aufwendungen des Staats für eine der Vidtialien Industrien des Landes ein dringend gefühltes Bedürfniß dauernd zu befriedigen. Die Verbindung der geplanten Anstalt mit der Landwirthschaftlihen Hochschule ist dur die mannigfahen Beziehungen der Brauerei zu der ihr die Rohstoffe liefernden Landwirthschaft, welhe auch schon zur Errichtung des Laboratoriums für die Gährungsgewerbe in der O Hochschule geführt haben, naturgemäß gegeben.“

Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundhetts- amts. Nr. 6. Inhalt: Peru Gesundkeits- stand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Volkskrankheiten und Sterblichkeit im Dezember 1888. Sterbefälle in deutschen Städten von 40000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in rößeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner

rankenhäusern. Desgleichen in deutshen Stadt- und Landbezirken. Das öffentlite Gesundheitswesen des Regierungsbezirks Aurich 1883 bis 1885. Wliterung, Zeitweilige aae x. Thierseuhen. Rinderpest in Rußland 1888, 1. Halbjahr, Rod. krankheit im Deutshen Reih 1887. Veter närpolizeiliche Maß- regeln. Medizinal-Geseßgebung 2c. (Preußen.) Viehbeförderung nah den Nordsee-Häfen. (Regierungsbezirk Posen.) Verladung von Thieren auf Eisenbahnen. (Hamburg.) Gesundheits- und Krankenpflege an Bord von Kauffahrteischiffen. Rechtsprehung. (Landgeriht Colmar.) Nachahmung von China-Wein. Sterbefälle in deutschen Orten mit 15000 und mehr Einwohnern für den Monat Dezember 1888. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 5A. Inhalt: Nictaratliches : Versuhe mit 2 m weiten Monier-Röhren. Ent- wurf zu eirem oberrhcinisen Schiffahrtékanal. (Fortseßung.)

Gewerbe und Haudel.

Die ordentlihe Generaloersammlung der Allgemeinen Deutschen Hagel-Versicherungsgesellshaft zu Berlin vom 31. Januar d. I. hat zu den auf ter Tagesordnung stehen en Punkten folgende Beschlüsse gefaßt: Decharge-Ertheilung für das abgelaufene Geschäftsjahr 1888 sowie Decharg--Ertheilung zu der im Frübjahre v. J. von dec jeyigen Verwaltung aufgestellten Bilanz pro 1887; Bestätigung der in der außerordentlihen General- versammlung vom 14, März 1888 und der feitdem vom Verwaltungs8- rath gefaßten Beschlüsse ; Genehmigung des Entlassungsgesuhs des Direktors Loße und Wahl des scitherigen stellvertretenden Direktors W, Wilke sowie des Subdircktors H. Heyl in Berlin als Direkioren.

Nach dem Vericht des Vorstandes der Berliner Brod- fabrik Aktiengesellschaft gestaltete sich der Geichäitsbetrieb des Jahres 1888 im ersten Semester sehr ungünstig. Im leßten Quartal trat dann wieder regere Kauflust bei besserem Rendiment ein, da inzwischen auch die Nebenprodukte in Folge shlechter Futter- ernte im Preise gestiegen waren. Die aufgesammelten Mehlvorräthe wurden bis zum S&luß des Iahres vollständig geräumt, uad die freigewordenen Lagerröume konnten durch Aufspeiberung von Roggen für den Winler nugbar gemacht werden Diese Ausnuzung gewährte einen direkten Gewinn, weil die bisher alljährlich gezahlten bedeutenden Auslagerungs-Spesen für das Mehllager fortfielen. Die Mühle hat mit Ausnahme von kurzen Unterbrehungen, welche für die jährlih sih wiederholenden Reparaturen nothwendig sind, ununterbrochen ge- arbeitet ; in Folge dessen sind 2325 t mehr vermahblen wie im Jahre 1887. Die Abschreibungen wurden, nahdem im vorigen Jahre durch hohe Abschreibungen der Entwerthung der außer Betrieb ge- stellten Bäkerei Rehnung getragen worden ift, wieder auf die alten üblichen Säße zurückgeführt. Der Reingewinn pro 1888 beträgt mit Hinzurechnung des Gewinnübertrages von 487 Æ aus 1887 135 499 A Der Vorstand \{chlägt vor, eine Diyidende von 13F %/o zu vertheilen und den Rest von 997 H auf 1889 vorzutragen. :

-— Der Aufsichtsrath der Berliner Cichorien-Fabrik, Aktien-Gesellschaft, vormals H. L. Voigt, hat beschlossen, für das Jahr 1888 bei gleihen Abschreibungen wie bisher die Ver- theilung von §8 9/6 Dividende der Generalversammlung zur Genehmigung vorzuschlagen. e

Die „Rhein. - Westf. Ztg.“ berihtet vom rheinischs- westfälishen Eisen- und Stahlmarkt: Die Haltung des rheinish-westfälishen Eisenmarkts war auh in den leßten Wochen eine feste; das Geschäft war lebhaft und die Preise bei steigender Tendenz fest. Das Eisenerzgeshäft war auch in der leyten Woche im Siegerlande und im Nassauischen sehr lebhaft, troßdem der Rückgang in den Seefrachten den Bezug ausländischer Erze wieder erleichtert hat. Die Preise konnten sih fest auf den Säßen der vorigen Woche behaupten. Auch in Lothringer Erzen sind die Preise fest; wesentlihe Aenderungen im Versandt sind nicht zu verzeihnen. Das Roheisengeschäft ist in allen Sorten lebhaft bei sehr festen Preisen. In Sp iegeleisen herrsht augenblicklih eine sehr rege Nachfrage; die Käufer suhen namentlih für das zweite Viertel- jahr anzukommen. Die Preise sind in Folge dessen schr fest und seit dem leßten Bericht abermals in die Höhe gegangen. In Puddel- roheisen ist ebenfalls lebhafter Verkehr. Der vom Verband auf 54 #4 erhöhte Preis für Qualitäts-Puddelroheisen wird anstandslos bewilligt und es werden meistens sogar Abichlü}se auf längere Zeit gesuht. In Gießereiroheisen ist die Nacjrage eine stetige. Thomaseisen ist noch immer lebhaft begehrt und zeigt steigende Tendenz. Auch Bessemereisen wird etwas höher bezahlt als früher, ist aber im Ganzen noch verhältnißmäßig vernahlässigt. Das Stabeisengeschäft scheint sich in erfreulicher Weise weiter zu entwickeln; Aufträge vom Jnlande laufen in be- Le Anzahl ein. Da die Preise der Rohmaterialien, Roheisen und Kohle jedoch in rasherem Tempo vorangeschritten sind als die Walzwerkserzeugnisse, so stehen die Preise der leßteren niht mehr in rihtigem Verhältniß zu den Robstoffpreisen, und es ist höchst wahrschein- lih, daß demnächst eine Erhöhung beschlossen wird. Bezeichnend für die Lebhaftigkeit des Geschäfts ist, daß die den einzelnen Gruppen für das erste Vierteljahr 1889 zum Verkauf freigegebenen Posten Stabeisen bereits Absay gefunden haben. Die Formeisenwalzwerke sind eben- falls in leßter Zeit wieder besser mit Aufträgen versehen, da man bereits anfängt, \sich für die beginnende Bauthätigkeit wieder vorzusehen. Die größere Ressamkeit im Bandeisen- geschäft hat angehalten. Die Abnehmer sind geneigt, auf längere Zeit tis di â finden indessen wenig Entgegenkommen. In Grobblechen ist das Geschäft noch immer lebhaft und die erhöhten Preise werden anstandslos bewilligt. Auch das Fein- ‘blechgeschäft ist in leßter Zeit etwas [lebhafter geworden, die Nachfrage ist reger und die Werke sind, wenn auch noch nicht aus- kömmlih, fo doch besser beshäftigt. In Walzdraht ist das Ge- \chäft in der leßten Zeit lebhafter. Die Eisengießereien und Maschinenfabriken sind andauernd gut beschäftigt; dasselbe ist mit den Bahnwagenfabriken der Fall. : f

Karlsruhe, 6. Februar. (W. T. B,) Die Firma Ludwig Löwe & Co. in Berlin hat in Gemeinschaft mit der Pulverfabrik Rottweil in Hamburg und den Vereinigten Rheinisch - Westfälischen Lo in Kön die Metallpatronenfabrik von

orenz hier für 5 Millionen Mark käuflich erworben. Die Ge- \chäfte der Patronenfabrik, deren Leitung vorläufig die Firma Ludwig Löwe & Co. übernimmt, werden für die gemeinshaftlihe Rehnung der drei oben genanrten Firmen weitergeführt.

London, 6. Februar. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen- ladungen angeboten. Wollauktion. Stimmung fest.

New-York, 25. Januar. (New-Yorker Hdls. - Ztg.) Von dem Verlauf des legitimen Geschäfts läßt sih in dieser Be- rihtswoche nicht viel Bedeutendes sagen Der Export ist zwar im großen Ganzen befriedigend gewesen, doch hat sich eine eher lustlose Stimmung in vielen Branchen bemerkbar gemacht, was wohl in erfter Linie dem anhaltend milden, der jetzigen Jahreszeit völlig unangemessenen Wetter zuzushreiben ist, Ganz bejonders. maht sich dieses bei der Kohlen-Industrie bemerkbar; aus Fachkreisen wird mit- getheilt, daß gegründete Befürchtungen vorliegen, die Produktion über- \teige den reellen Bedarf um ein ganz Bedeutendes. Auch aus der Eisen- und Metall-Bran ce lassen sih, wenn auch nur ver- einzelt, Klagen hören, und der diese Woche stattgehabte, allerdings wohl mehr auf spekulative Einflüsse zurückzuführende \{harfe Preis- rückgang in Brotstoffen hat au das legitime Geschäft ungünsti beeinflußt. Die Notirungen am Wechselmarkt haben sich felt behauptet, doch is das Geshäft kein umfangreihes gewesen. Die vierte Jahreswoche darf die Ehre für sich in Anspruch. nehmen, daß in ihr zum erften Mal in 1889 Goldexport, d. h. in etwas größerem Maße, stattgefunden hat; es sind in dieser Woche zur Verschiffung ab New-York nah Europa gelanat insgesammt 1 009 000 Doll.

Verkehrs - Anstalten.

Dem Verwaltungsbericht der Königlich württembergischen Verkebhrsanstalten für 1887/88 zufolge haben beim Eisen- bahn-Betrieb im VBerihtsjahr die Gesammt - Einnahmen 31 620 341 A (1886/87 30622365 F), die Gesammt-Ausgaben 16 222 023 M (1886/87 16 161 354 M) betragen. Es ergab sich also ein Reinertrag von 15 398 318 4 (gegen 14 461 011 46 im Vorjahre). Nath Berülsichtigung der Veränderungen beim Betriebsfonds belief Nch die baare Ablieferung zur Staats-Hauptkasse auf 15 438 756 M

egen 14452 379 (6 im Vorjahre). Verglihen mit der im aupt-Finanz-Etat für 1887/88 verabschiedeten Summe von 3458730 M, ist der Reinertrag des Eisenbahnbetriebs um 1939588 , die baare Ablieferung um 1980026 & höher. Auf 1 ka Betriebslänge kamen im Berichtsjahre: Betriebs-