Abg. Berger (Witten) verzihtete auf weitere S e
e en, da die Sache ershöpfend behandelt sei und die gro
ausgesprochen habe.
Abg. Bachem: Er habe im vorigen Jahre nicht prophezeit,
daß das A gegen Conrad entscheiden werde, sondern vielleicht fördere es die Schuld desselben zu Tage.
Wenn von ihm eine Wiederholung der Angriffe in der Presse verlangt werde, so möge au der Minister seine Bemerkungen über die „fragwürdigen Gestalten“ in Zeitungen wiederholen. Persönlih habe er Hrn. Conrad nit angreifen wollen, son- dern die Sache nur wegen ihrer prinzipiellen Bedeutung zur Sprache gebraht. Jhm würden solche persönlihe Angriffe widerstreben. Das Kölner Geriht habe den Re- dacteur freigesprohen, weil der Beweis der Wahr- heit erbracht gewesen sei. Eigentlich sei also Conrad als der Gerichtete aus dem Prozeß hervorgegangen. Der Bürgermeister Conrad habe ja das ganze Material zu seiner Entlastung vorbringen können, der Ortsvorsteher Russel von Hönningen sei sogar vernommen worden. Auf die liebens- würdigen persönlichen Ausdrücke des Abg. von Eynern ant- worte er niht. Es sei aber unrichtig, daß er im vorigen Jahre das Urtheil des Ehrengerihts habe abwarten wollen, es habe sich nur um die damals schwebende Koblenzer Ver- handlung gehandelt. Dem Minister bemerke er, daß er (Redner) niht dem ehrengerichtlihen Erkenntniß gegenüber den Conrad für bescholten erklärt habe, ‘er habe das nur im
nur gesagt, vie
vorigen Jahre auf Grund des Kölner Urtheils gethan. Minister des Jnnern, Herrfurth:
Meine Herren! Das Wort noch einmal, aber zum leßten Male in dieser Sache zu ergrcifen, bin ih zunächst veranlaßt worden durch eine mir soeben zugegangene Depesche, welhe mih auffordert, eine Berichtigung eintreten zu lassen. Das will ih hiermit thun. Die
Depesche lautet :
Ew. Excellenz haben in Sachen Conrad irrthümlich die
„Koblenzer Zeituna“ angeführt. Klage war gegen die „Koblenzer Volkszeitung“ gerichtet. Bitte dies baldmöglicst zu berichtigen. : __ Doetsh, Verleger der Koblenzer Zeiturg.
Das will ich hiermit gethan haben.
Der zweite Punkt ist ein wihtigerer. Ich habe allerdings dem Hrn. Abg. Bachem gesagt, er habe sich in seiner heutigen Rede mit dem Wortlaut des ehrengerihtlihen Erkenntnisses in Widerspruch gescßt. Er bat nämlich hier von der Tribüne — und ich glaube, das unkorrigirte Stenogramm wird das nacbweisen — gesagt, der Bürger- meister Conrad hat zweimal Gelder in Empfang genommen, die- felten das eine Mal drei Monate, das andere Mol üker ein Jahr bei sih behalten; der Mann is dadurch „bescholten “. Ich war nicht ganz sicher und habe meine Nachbarn gefragt, und die haben mir dies bestätigt.
Demgegenüber habe ich nun den Wortlaut des ehrengerichtlihen Erkenntnisses, welches die Unbescholtenh eit des Conrad kon- ftatirt, ausdrücklich hier angeführt. Meine Herren, es liegt mir gänzlich fern, Hrn. Aba. Bachem persönlich anzugreifen, und ih möchte ihn bitten, mein Originalstenogramm zu lesen, wenn er glaubt, daß in dem vorgestrigen stenographischen Bericht ctwas Anderes stehe, als was ich gesagt habe, und was die „Kölnische Zeitung“ in rih- tiger Fassung gebracht hat. Meine Herren, ih habe ihm nihts vor- geworfen, was ihn persönli verleßen könnte, ih habe nur gesagt, daß er lein zuverlässiger Prophet gewrsen sei, und das werden Sie unmög- ‘Tih für einen persönlihen Angriff halten. Sie können mich doch niht zwingen, den Hrn. Abg. Bachem, sei es unter die großen, sei es unter die kleinen Prophet:n zu renen.
Abg. Lehmann bemerkte, er habe nicht den Minister an- gegriffen, sondern gewünscht, derselbe möge die Sache wegen f Nichtbestätigung des Kirchenbaus in Serrig nohmals prüfen. i : :
Abg. Ridcert: Die Rheinbrohler Sache habe er fachlich gar nit berührt, sondern nur dagegen protestirt, wie man über die gerihtlihen Erkenntnisse gegenüber dem Ehrengericht Os habe. Für die Erklärung des Ministers über die Ueberwachung der Versammlungen sei er demselben dankbar. Für die Vergehen der nahgeordneten Behörden mache er ihn nicht verantwortlih. Bezüglih der Kreisblättér habe der Minister ihn mißverstanden. Der Landrath habe den Verleger und den Redacteur in Kulm rektifizirt, weil diese den Wahl- aufruf der freisinnigen Partei seiner Zeitung beigelegt hätten. Er wünsche nur, daß Licht und Sonne zu gleichen Theilen gespendet werde.
Abg. Dr. Enneccerus: Es Ai sich durchaus nicht um die Abwägung eines riterlihen Urtheils gegen ein ehren- gerihtlihes. Die Jntegrität des Kölner Landgerichts und thres Präsidenten habe Niemand angegriffen. Auf Grund des damals vorliegenden Materials habe gar nicht anders erkannt werden können. Jeßt sei die Sache aber völlig verändert. Es habe si als unrichtig erwiesen, was das Kölner Gericht an- genommen habe, die Zeugen hätten später ihre Aus- jagen nichi mehr aufrecht erhalten können. Jett stehe das Haus. vor der Frage, wie es über Conrad zu urtheilen habe. Diese Frage rihte sich besonders scharf gegen den Abg. Bachem, der scharfe Ausdrücke gegen Conrad gebraucht habe. Diese sittliche Frage verneine der Abg. Bachem und halte sih nicht zu einer Ehrenerklärung für verpflihtet. Dabei habe der katholische Kirchenvorstand von Rheinbrohl selbst die Verleumdungen gegen Conrad ver- urtheilt, er (Redner) hätte gewünscht, daß auch Hr. Bachem so geurtheilt hätte. |
Abg. Sombart wies auf die mit der alten Landgemeinde- ordnung verbundenen Unzuträglichkeiten hin und fragte den Minister, wann der Entwurf einer neuen Landgemeinde- ordnung zu erwarten sei, resp. wie weit die Vorarbeiten zu derselben gediehen seien.
Minister des Jnnern, Herrfurth:
Meine Herren ! Ich glaube, ih würde nicht inkorrekt bandeln, wenn ih in Erwiderung auf die Anregung des Hrn. Abg. Sombart mich meinerseits auf die Erklärung beshränkte, daß ih vorbereitende Schritte gethan, Einleitungen nach_ der von ihm bezeihneten Richtung getroffen, daß aber tie Königlihe Staatsregierung sich darüber, inwieweit und in welchen Beziehungen demnäh1t legiélative Maßnahmen ins Auge zu fassen seien, noch nicht {lüfsig gemacht habe. Und so weit ih Namens der Staatsregierung hier sprehen soll, muß ih mi thatsählih auf diese Erklärung beschränken.
Ich bitte jedo mir zu gestatten, mit Rücksicht darauf, daß die von mir eingeleiteten S@ritte Mißdeutungen unterliegen können und zum Theil unterlegen haken, noch ein paar erläuternde Bemerkungen beifügen zu dürfen.
Als ih die Geschäfte des Ministeriums übernahm, fanden si über die Verbältnifse der Landgemeinden und Gutsbezirke daselbst nur die statistishen Nachrichten vor, welche über Bevölkerung und Umfang derselben im Gemeindelexikon enthalten sind, und scdann bezüglich der Belastung dieser Gemeinden mit Kreis-, Provinzial- und Kommunal- abgaben das Material in den von mir selbst herausgegebenen kommunal-
nanzstatistisden Arbeiten, welhes aber auch auf einer bereits ein
Erzehnt zurüdliegenden Erhebung beruht. Im Uebrigen waren seit 30 Jahren über diese Verhältnisse irgend welhe Ermittelungen nicht vorhanden. Da habe ih denn gleih in den ersten Wochen nach meiner
rheit des Hauses \ich in dem von ihm vertretenen Sinne
d
Amtsübernakme mich veranlaßt gesehen, eine Reihe statistisher Er- mittelungen zu veranstalten, und habe i zugleich die Ds und Regiernngs- Fr ur Aeußerung darüber aufgefordert, ob und inwieweit ein Bedürfniß zu legislatorischem Vorgeben in dieser Richtung vorliege.
Nachdem dann im Laufe der Herbstmonate diese Berichte ein- gegangen, * zusammengestellt, und durhgesehen waren, habe ih dann Mitte Dezember eine erneute Verfügung erlassen, welche eine Vervollständigung des Materials verlangt, und außerdem die Ober-Präsiderten und Regierungspräsidenten zu einer gutahtlichen Aeußerung über eine ganze Zahl verschiedener Punkte veranlaßt. Es handelt fi dabei unter Anderem um die Frage wegen Beseitigung der Zweiggebilde in Gemeinden und Gutsbezirken, welche nit in der Lage sind, den an sie zu stellenden kommunalen Anforderungen auh nur annähernd gerecht zu ‘werden, dann um die Ueberführung von solchèn Gutsbezirken, welche zersplittert sind und die Vorausseßung der Einheit des Besißes verloren haben, oder welche sich zu vollstän- digen Kolonien ausgebildet haben, in Landgemeinden, ferner üm die Frage der Vereinigung von Landbezirken, bezw. Gutsbezirken, welche derartig in und miteinander verwahsen sind, daß eine Sonde- rung ihrer kommunalen Interessen niht mehr möglich ist; sodann ist die Frage wegen der geseglihen Regelung der Aufbringung der kommunalen Bedürfnisse, der Steuerbeträge, der Naturalleistung der Hand- und Spanndienste 2c, ferner die Heranziehung der Nichteingesessenen zur Leistung der Gemeindeabgaben , und ihre Betheiligung bei der Verwaltung der Gemeinde- angelegenheiten durch die Einräumung eines Stimmrechts und um Feststellung der Bedingungen für dasselbe zur Erörterung gezogen; ebenso die Frage wegen Erlaß obligatorisher Vorschriften bezüglich der Einführung einer gewählten Gemeindevertretung; endlih handelt es sih um die Bildung genossenschaftliher Verbände von Guts- bezirken und Landgemeinden behufs Tragung gemeinsamer Lasten und besonders behufs Lösung von solhen Aufgaben, welche die Kräfte der cinzelnen Gemeinde oder des einzelnen Gutsbezirks übersteigen.
Parallel mit diesen Aufnahmen oder vielmehr in konvergirender Richtung dazu geht dann noch eine Enquete über das gesammte Armenwesen, namentlich über die Bildung von Gesammt-Armen- verbänden und die Uebernahme der sogenannten außerordentlichen Armenlast auf den Kreisverband und endlich für die Provinz Hessen- Naffau eine Erörterung über Unifikation des dort geltenden Gemeinde- Verfassungsgeseßes.
Diese Provinz nämli erfreut sich des Besißes von 7 verschie- denen Kommunal-Verfassungsgesetßzen, die zum Theil dur die neuere Gesetzgebung im Reich und Staat ihre Basis verloren haben. Da gilt z. B. noch die bayerische Gescßgebung, aber nicht, wie sie in Bayern heute gilt, sondern wie sie in Bayern gegolten hat im Jahre 1866. Meine Herren, ers wenn alle die Berichte über die soeben bezeihneten Fragen eingegangen sein werden, werde ih in der Lage sein, mich darüber schlüssig zu machen, inwieweit und nah welcher Richtung hin legislative Maßnahmen von mir in Aussicht zu nehmen sein werden ; und erst dann bin ich in der Lage, mich insbesondere mit dem Königlichen Staats-Mini|terium, dessen Zustim- mung nicht nur zur Einbringung, sondern au zur Ausarbeitung einer formulirten Vorlage erforderli ist, in Verbindung seßen zu können und dann danach das Weitere zu veranlassen. Zu diesem „Weiteren“ rechne ich insbesondere, daß ih mit Vertrauénsmännern mich in Verbindung seße, zunächst in den einzelnen Provinzen, deren Verhältnisse sehr wesent- lich von einander abweichen und sich sehr viel verschiedener gestalten, als man gewöhnlich anzunehmen geneigt ist, ferner mitVertrauens8männern auch Über die Gestaltung der ganzen Vorlage, namentlich über die hoch- wichtige Frage, inwieweit nicht nur die Mitwirkung der Selbst- verwaltungsbehörden für diese Regelung in Anspruch zu nehmen sein wird — die ist ja selbstverständlich —, sondern inwieweit die Ent- scheidung in die Hand dieser Selbstverwaltungsbehörden zu legen ist, und ob man dabei das Schwergewicht in die Kreis-, Bezirks- oder Provinzialinstanz zu legen hat.
Meine Herren, alle diese Fragen bieten eine solche Masse von Schwierigkeiten, daß ih sehr erfreut sein würde, wenn es mir gelingen sollte, bis zum Anfang der nähsten Session wirklich \{chon eine diékutirbare Vorlage fertig zu stellen. Ich kann das aber nitt heute \{hon versprehen, denn ih weiß nicht bestimmt, ob i in der Lage sein würde, das Wort einlösen zu können. Es mag das vielleicht auffällig erscheinen, und namentlich auf der Seite, die {hon mit einem gewissen Achselzucken darauf hingewiesen hat, daß in der Thronrede für die diesjährige Session der Landgemeindeordnung keiner Erwähnung gesehen sei. Meine Herren, wer das hat erwarten können, der hat D keine Kenntniß von den Schwierigkeiten, die in dieser Sache iegen.
Und in noch viel höberem Grade gilt das von denjenigen, welche glauben, diese Schwierigkeiten dadurch lösen zu können, daß sie tabula rasa machen, daß sie in der Art und Weise von der Gemeinde- ordnung vom Jahre 1850 durch die Aufhebung der Gutsbezirke, dur deren Bereinigung mit Landgemeinden einfach hier in mechanischer Weise die Lösung herbeiführen.
Meine Herren, ih bin sehr zweifelhaft, wie ih in dieser Sache vorgehen werde; darüber bin ich aber niht im Zweifel, daß ih auf diesem Wege niemals vorgehen werde. Meine Herren, ganz ab- geschen von den großen Bedenken, welche in wirthschaftliher, in sozialer und in politisher Beziehung einem derartigen Vorgehen ent- gegenstehen, würden wir auf diese Weise zu den allershlimmsten kommunalen Mißbildungen gelangen. Meine Herren, eine solche Zwangékopulation würde tausend und abertausend unglücklihe Ehen zur Folge haben, in denen dann jeder Theil nichts sehnliher wünschen würde, als baldigste Scheidung.
Nicht nah den voradeiea doktrinären Meinungen oder nah dem Rezepte einer bestimmten Partei in mechanischer Weise \{ablonenhaft Neubildungen schaffen, sondern da die bessernde Hand anlegen, wo ein Besserungsbedürfniß vorliegt, da zu regeln, wo die Regelung nothwendig oder zweckmäßig ist, durch Bildung genossen- schaftlicher Verbände unter Aufrechterhaltung der Selbständigkeit der Einzelgemeinden und der Einzelgutsbezirke aber die Lösung gemein- schaftlicher Aufgaben zu erleichtern, das ist ein Ziel, was ich mir in dieser Beziehung gesteckt habe.
Aber, meine Herren, ih weiß, wie hon im Gesangbu( steht : Der Weg zum Ziele i} fast wild
__ Mit Dorn und Hecken angefüllt. Jeder Fehltritt auf diesem Wege hat die bedenklichsten Folgen, und Sie werden es mir nit verargen können, wenn ih nur mit größter Borsit und mit möglichster Umsicht diesen Weg beschreite. __ Abg. von Meyer (Arnswalde): Der Abg. Rickert habe feierlih erklärt, er wolle nicht Unter-Staatssekretär werden. Er (Redner) gestehe also sein Mißverständniß ein, müsse aber die Erklärung des Abg. Rickert sehr bedauern. Er habe immer gehofft, ihn dort an der Ministerbank zu sehen, dann würde vielleiht seine Prophezeiung vor zwei Jahren in Erfüllung gegangen sein, daß der Abg. Rickert noch Excellenz werden würde. Dann aber habe der Abg. Nikert ihn (Nedner) wieder gelobt ; er sei ein sehr unabhängiger Mann gewesen, so lange er im Dienst gewesen, jegt aber sei er es noch mehr. Das müsse er doch bestreiten. Er sei der Regierung ee O viel p Age, gewesen als heute. Wenn es aber doch den Anschein habe, als sei er unabhängiger ge- worden, so liege dies daran, daß er niht mehr im FFraktionsverbande stehe. Er habe jezt nicht mehr die
frühere zartere Rücksiht auf seine theueren Freunde f nehmen.
Einige Zeitungen hätten ihn gelegentlih wild-konjervativ ge- nannt. Diesen Namen acceptire er hiermit für seine Fraktion. Derselbe entsprehe zwar parlamentarishem Gebrauche eigent-
ihres Doppelnamens gewöhnlich eine Entschuldigung für das,
lich niht. Die Fraktionen enthielten in dem ersten Theil 0
was hinterherkomme. Bei der Bezeihnung wild-konservativ enthalte der erste Theil einen Tadel für das, was hinterher-
von der Presse.
der frühere.
seiner Freunde für
kratish gehandhabt worden sei.
man allgemein annehme.
gestellt.
sichtigung der konkreten Verhältnisse vorgehen werde.
gehabt.
Rickert immer der Einzige sein wolle, der Etwas wisse. Abg. Rickert: Er appellire an das Haus, ob der Abg.
die Fortschrittspartei gestimmt.
den Minister für geschlossen. Der Titel wurde bewilligt.
eine Gehaltserhöhung von 15 000 auf 20000 # gefordert. Diese Mehrforderung wurde ohne Debatte gestrichen.
Beim Kap. 84, statistishes Bureau, fragte der Abg. Sombart, wann das vollständige agrarstatistishe Werk von Meißen zu erwarten sei?
Eine Antwort erfolgte vom Regierungstische nicht.
__ Abg. Dr, Arendt sprach sein Bedauern darüber aus, daß die Publikationen des Dan Bureaus von Jahr zu Jahr immer weniger Abnehmer fänden. Dieser Rückgang werde
früheren splendiden Weise seine Bekanntmachungen den Fach- Bren U. st. w. zur cle stelle, wie dies namentli
eitens Jtaliens Mette Er bitte, daß dem Landtage das statistische Jahrbuch Preußens ebenso zugänglih gemacht werde, wie der Bericht des landwirt schaftli en Ministers. Das ahrbuch enthalte auch interessante Mittheilungen über das bgeordnetenhaus. Es gehe aus der tabellarishen Uebersicht
der Altersverhältnisse in den verschiedenen Parteien hervor,
über die gesammte Monarchie ausgebreitet haben wird, nadbdem jebt nit mehr ein einzelner Senat, sondern vom nächsten April ab vier Senate in Thätigkeit treten. werden, die Zahl der Räthe \fih bis auf 18 vermehrt hat, da ist meines Erachtens das Ober-Verwaltungs- geriht in ein solches Stadium der Entwickelung gelangt, daß Sie nunmehr dem Präsidenten das Gehalt, das ihm nah seiner Stellung zukommt, nicht länger versagen können. J, meine Herren, will mit meiner persönlichen Meinung gar nit zurückhalten; ih hätte es für rihtiger gefunden, wenn man den Präsidenten des Ober-Verwaltungs- gerihts im Gehalt vollständig mit dem Präsidenten der Ober-Rechnungskammer und des Evangelischen Ober-Kirchenraths gleih- gestellt bâtte, obwohl er niht ganz dieselbe In E wie Letzterer hat. Darüber aber kann, meine Herren, kein Zweife
walten, daß man ihm jeßt mit Rücksicht auf die Stellung als Chef des obersten Verwaltungsgerihtshofes und mit Rücksicht auf die Repräsentationspflichten, die ihm obliegen, mindestens das Gehalt von 20 009 gewähren muß. Dies ist meines Erachtens ernstlich nicht
zu bestreiten.
eisinn an Nahwuchs fehle, während die frei- artei die jugendlihste des ganzen Hauses sei. errfurth:
e Werke werden bekanntlih nicht zu daß man sie liest, sondern lediglich zu dem chschlägt, und das ist aub der Grund, weshalb ishe Werke niht kauft, sondern weshalb man nur den wo man sie nahshlagen kann. statistiicher Werke gesündigt; ih glaube, ih hrung \fpreden. Meine
komme, aber der Name sei ihm sympathish. Er bitte, ihn künftig so zu nennen und richte dieselbe Bitte an die Herren konservative
Minister des Junern,
eschrieben, Be e sie na
Abg. Bachem: Jn Koblenz hätten keine Verhandlungen, sondern nur Vernehmungen stattgefunden. Diese Vernehmyngen e er niht für gleihberechttgt mit den kontradiktorischen
erhandlungen in Köln. Der Gemeinderath, welcher den
l ] Zu statist Bürgermeister gedeckt habe, sei außerdem nicht derselbe wie
Ih habe selbst in
Herren, daraus erklärt günstige Resultat, welches die Publikationen Denn die Publikationen kosten, ganz der persönlichen Arbeit, die ja unter ganz anderen ledigli an Herstellungskosten 51 400 #4, während der nur auf 14 500 M beziffert. L ist tas Statistishe Bureau in früheren Jahren etwas mäßig splendid gewesen mit der Nicht uur, daß, Behörden,
shalb aus Er ja das finanziell sehr un
Abg. von al Sig Er danke dem Minister im Namen Bureaus haben.
i | eine Ausführungen, welche manche Be- fürhtungen im Lande beseitigt hätten. Es werde nicht mög- lih sein, eine Landgemeindeordnung für den ganzen preußi- shen Staat zu erlassen, sondern es werde sih zunächst darum handeln, die Landgemeindeordnung von 1856 zu revidiren. Es habe sih gezeigt, daß diese Landgemeindeordnung nur da Mängel gezeigt habe, wo sie unverständig und allzu bureau-
s statistischen abgesehen von
unentgeltlihen Abgabe was meines Erachtens Universitäten, icher Anzahl, und ih glaube in ziemlicher Publikationen bekommen. haben, sondern es sind Gratisempfänger / ne ganze Reihe darunter, die ganz gut l irgend einen Fall aus dem mir vor- . der Redaktion n Eutin“ und ähnlichen Empfängern ein Frei- d, so kann man do nit sagen, daß allzu kurz lung verfahren wird. Im Gegentheil, man ist ebenso daß allerdings jeyt das Ministerium sih vor- Genehmigung zur weiteren unentgeltlichen Abgabe
der Wunsch ist berechtigt, daß dieses hohe die besonderes Interesse Ih werde, wenn von dem hrbuchs noch Exemplare disponibel Zahl hierher ab-
Publikationen. rechtfertigt über der Acußerung des Herrn Referenten, er für seine Person und im Namen der Budgetkommission müsse die Hoffnung aus\fprechen, daß nunmehr die Vermehrung der Stellen beim Ober-Verwaltungs- geriht für absehbare Zeit abgeschlossen sei. Meine Herren, es ift nit rihtig, wie der Hr. Abg. von Thätigkeit des Ober-Verwaltung8geric): Monarhie, au auf Posen erstrecke. Sie erstreckt sih heute noch. nicht cinmal auf Schleswig-Holstein, in Schleswig-Holstein wird am 1. Juli das Landesverwaltungsgeseß und das N in Kraft treten, und in Posen wird es erst dann einge
wenn die Vorlage, die ich jeßt dem Herrenhause gemacht habe, Ge-
liständig ge i heken u. #. w digkeit, diese Bebörden und sonsti t. Ich glaube, es ist ei llen können. Jh will mal_ Verzeichniß herausgreifen.
_ Abg. Rickert: Niemand im Hause habe erwartet, daß der Minister sih an die alte Landgemeindeordnung halten werde. Seine Freunde seien auch mit dem Abg. von Rauchhaupt einverstanden, daß nicht über das ganze Land eine gleih- mäßige Schablone gezogen werde. Gewisse grundsäßliche Punkte könnten sie aber doch, wie in der Kreisordnung, namentlih in Bezug auf das Wahlrecht aufstellen. Die Hauptsache werde immer die Bildung der Gemeinden bleiben und es werde kein ganz glückliher Ausweg sein, wenn der Minister vor allen Dingen einen Gesammtverband für bestimmte aue unter Aufrechterhaltung der Spezialselbständigkeit der
emeinden in Aussicht nehme. Ob die Sache durhzuführen sein werde, wisse er nicht. Auch die Kreisordnung sei niht so glatt abgegangen, aber sie sei nothwendig gewesen und habe sich im Großen und Ganzen bewährt. Die Rechte habe allerdings in der Wahlbewegung von der Landgemeindeordnung überhaupt nichts wissen wollen. Jedenfalls werde darüber ein Verständniß herrschen, daß an eine Kommunalsteuerreform und ein allgemeines Schulgeseß nicht herangegangen werden könne, wenn nicht vorher die Kommunalverhältnisse der Landgemeinden geändert worden seien. Er habe allerdings nicht erwartet, daß schon in dieser Session eine Landgemeindcordnung vorgelegt werden würde, aber er erinnere daran, daß 1869, 1870, 1871 Graf Eulen- burg feierlich im Namen der Regierung versprochen habe, daß unmittelbar nah der Kreisordnung eine Landgemeindeordnung folgen solle. Er müsse sich nun wundern, daß jeßt erst die Vorarbeiten in Angriff genommen seien. Er hoffe, daß in dieser Frage eine Einigung leichter erzielt werde werden, als
über 171 ver-
einer „Milchzeitung 1 mplar gegebe t der Verthei plendid gewesen, ehalten hat, die
as erkenne ih an, ist u das andere Haus von Publikationen, eine größere Anzahl bekommen. gang des Statistischen Ja en, daß die betreffende : auh in Zukunft bei Herausgabe eines des Statistishen Jahrbuhs für Ueberweisung einer Von sämmtlichen Publikationen das halte ich sür bedenklich, denen \sich jeßt \chon die sogenannten das Statistishe Bureau heraus- A G twas speziell beschäftigt, von Werth, und es würde Ah Zweck haben, wenn von diesen Publikationen ßere Zahl abgegeben würde. riedberg: Er habe als Uni - D die Zeitschrift stets bezahlen müssen, wäh- 1 italienischen statistishen Bureau und auch vom m des Adterbaues aus Anlaß einer Publikationen stets zuge- der Minister
setzeskraft erlangt ] / l sagen: für fafktisch abgeshlossen erahtet die Staatsregierung die Frage der Bildung der Zahl der Senate, niht aber die Zahl der Raths stellen; da kann es sih allerdings, und wird sich möglicer- weise, ja voraussichtliherweise ereignen, daß, wenn demnächst die ganze Monarchie der Jurisdiktion des Ober-Verwaltungsgerichts unterworfen ist, innerhalb der jeßt beshlossenen Senatsbildung eine Vermehrung der Stellen eintreten wird.
¡eßigen Jahr les Lolíten, dafür Sorge trag ben wird, und neuen Jahrgangs entsprechende eine größere
n Anzahl Sorge tragen. Zahl hierber zu überweisen, ch bei den Nothständen, Bibliothek des Hauses befindet
sind dieselben der sih mit so e
auch eine grô Abg. Dr. F nalökonomie rend er vom italieni) italienishen Ministeriu : rüheren Correspondenz derartige Er würde sich freuen, wenn daß wenigstens den Angehörigen der Uni- gesendet werde. Herxrfurth: Die sämmtlichen Universitäten, | lten ein Gratisexemplar der Publikationen des sämmtliche Dozenten der Uni- unmögli, denn Sie würden wenigstens für die Publikationen sehr erheblih er- Dozenten an \ämmtlichen Universitäten des Statistishen Bureaus erhalten
versitäts-Dozenk der
chickt bekomme. veranlassen wollte, da versitäten die Zeitschrift zu
Minister des Junern,
Meine Herren! versität Halle, erha Statistishen B l versität ; das ist, glaube i, den Betrag von 51400 höhen müssen, wenn sämmtliche die sämmtlichen Publikationen
Abg. Dr. Friedberg: Die Zahl tionalökonomie sei niht \
__ Abg. von Eynern: Er freue si, daß der Abg. Riert jeßt anerkenne, die Kreisordnung habe gut gewirkt. Soviel er wisse, habe die ganze freisinnige Partei gegen dieselbe ge- stimmt. Der Abg. Bachem habe ihn auch aufgefordert, nicht über Sawen zu sprechen, von denen er nichts verstehe. Er sei über die Rheinbrohler Angelegenheit sehr genau unterrichtet. Sie sei vor Jahren schon im rheinishen Provinzial-Landtage von der ultramontanen Partei als Sturmbock gegen die Regie- rung benußt worden. Jm Uebrigen würde der Abg. Bachem besser gethan haben, auch von dieser Sigung fernzubleiben und im stillen Kämmerlein seine vorjährige Rede zu bereuen. Der Abg.Bachembleibe bei seinen Beshuldigungen und Beschimpfungen dieses Mannes und dee sih mit der Unverantwortlichkeit der Abgeordneten. Das sei als Endergebniß dieser Debatte fest-
auch die Unîi-
ureaus, allerdings nicht
der Dozenten für Na- daß eine Zusendung der n diese A e e aud machen würde.
e bewilligt.
Ober-Verwaltungsgericht“ bemerkte der rung der Ausgaben üdblick auf die finanzgeschiht- Ober-Verwaltungsgerihts zu werfen. tische Auffassungen vom Ober-Verwal- ewesen, daß jene talten werde, als Plan der Kreis- in zweiter Statt daß ehoben und als eine rwaltungsgericht eingerichtet
eitshrift a d Das Kapitel wurd Bei dem Kapitel „ Abg. von Meyer (Arnswalde) : veranlaßte ihn, einen k lihe Entwickelung des Als man noch roman tungsgeriht ge Angelegenheit man gedacht habe. ordnung hätten eigentlich Instanz endgültig Entscheidung tre man nun die zweite ZFnstan andere Fnstanz
erwaltungsgeriht ohne Laien geschaffe kratisch gestaltet habe. und diesmal sei wied Etat eingestellt. die in der Kommi
eit keine Neuforderung an uns eigentlich bereit sein, weitere Thätigkeit geordnetenwahlen, d / vollzogen werden könnten, {hon weil Verdacht stehe, daß es erhöhung für den Präsi
__ Abg. Freiherr von Zedlig und Neukirch jprach dem Minister auch den Dank seiner Partei für die Perspektive in Bezug auf die Landgemeindeordnung aus. Es sei unrichtig, daß die Konservativen, und speziell seine Partei, in ihren Wahlaufrufen eine neue Landgemeindeordnung nicht verlangt hätten. Mit besonderer Befriedigung werde im Lande die Erklärung des Ministers aufgenommen werden, daß man bei der Gesetzgebung nicht V Aecbaltnife e sondern unter Berück-
Die Verme
abt habe, sei er überzeugt ch weit bureaukratisher g Nach dem ursprünglichen * tlih die Bezirksaus\schüsse
_ Abg. Rickert : Der Abg. von Eynern kenne wiederum die Dinge nicht, über die er \sprehe. Die Fortschrittspartei habe für die Kreisordnung ebenso gut gestimmt wie die National- liberalen. Bekanntlich seien der Abg. Hänel und noch einer sogar in dem Vertrauensmännercomité, welhes der Graf Eulenburg zu den Vorarbeiten berufen habe, gewesen. Die Fortschrittspartei habe von vornherein sehr fleißig daran mit- gearbeitet, und der Abg. Hänel habe in Bezug auf das Zu- standekommen der Kreisordnung ein wesentlihes Verdienst
das Ober-
n, die si rein bureau- sehr erheblich gestiegen er eine bedeutende Mehrforderuna in den Er könne sich niht der Hofsnung \sion ausgesprochen sei, da
Die Kosten seien
ß in absehbarer herantreten werde. Er würde Verwaltungsgeriht noch eine nämlich die Prüfung der Ab- se gar nicht in rihtiger Weise das Haus unter dem Die Gehalts-
Abg. Bachem: Er wolle dem Abg. von Eynern gern das dem Ober-
leßte Wort gönnen und hoffe, daß von seinen Gegnern von dem leyten Worte stets derselbe Gebrauh gemacht werden möge.
Abg. von Eynern: Er bleibe dabei, daß die jeßige deutschfreisinnige, die frühere Fortschrittspartei, gegen die Ein- führung der Kreisordnung in den verschiedenen Provinzen gestimmt habe. -Sie habe gestimmt gegen das allgemeine Landesverwaltungsgeseß, gegen die Einführung der Kreis- ordnung in Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und der Rhein-. provinz. Weñn der Abg. Rickert das nicht wisse, könne er ihm nicht helfen. Das sei eben das Unglück, daß der Abg.
ie vom Hau
es dabei immer Partei sei. 3 identen des Ober-Verwaltungsgerichts . werde motivirt mit dem Hinweis ekretäre beantragte die Erhöhung auf cht, ob wegen seiner Hof- ? Weshalb solle aber der Präsident des Verwaltungs- hnlih gestellt werden? Er sei doh ein un- er. Die Vergleihung des Ober-Verwal- Kammergerichts-Präsidenten
auf die ebenso für die Unter-Staat Erhöhung. Man habe dem Kabi 20000 M bewilligt; er wisse ni
gerihts jeßt ä abhängiger Beamt i tungsgerihts-Präsidenten mit dem treffe vollständig zu; der Leßtere erhalte aber nur 14 000 und 300 4 Wohnungsgeldzushuß, während der Ober-Ver- räsident 15 000 4 Gehalt und 3000 Er beantrage also, das vor- Präsidenten
von Eynern nicht von vornherein von der Kreisordnung für die sechs östlihen Provinzen gesprochen habe. Für diese habe
waltungsgerihts- Wohnungsgeldzuschuß erhalte. geschlagene Gehalt des von 20 000 M auf 15000 M herabzusezen.
Minister des Junern, Meine Herren! Jch bin mit der gesa r von Meyer. insoweit — aber auch nur insoweit — einverstanden, als ich mit ihm bedaure, daß niht auch die Zulage von 5000 Æ den Herren Unter-Staatssekretären bewilligt worden is, aber ich mag ziehen, daß, weil nunmehr diese Erhöhung . e gestrichen ist, auch die Erhöhung für ungsgerihts gestrichen werden müsse. die meines Crachtens die Erhöhung Referenten in E ti s ; ran ahre 1 as er-Verwaltungsger R Mitgliedern im Nebenamt
nt\heidungen Gehalt von 1 , taatssekretäre
Vize-Präsident von Benda erklärt die Diskussion über
ber-Verwaltungsgerichts-
Für den Unter-Staatssekretär ist auch in diesem Etat Herr furth: gesammten Fraktion des Hrn.
daraus nicht die Konseque für die Unter-Staats\ekre den Präsidenten des Ober-Verwalt Herren, die Gründe,
unbedingt rechtfertigen, sind bereits von dem H klarer Weise dargelegt worden, und i
einem Mitglied im begründet wurde, dieses Gericht
waltungsgerihtsverfahren wie es damals die Minister!
darauf zurückgeführt, daß das Bureau nicht mehr in der
auptamt und fün onnte man allerd
fällt ein Direktoren und Unter-S
als ausreihend zu erachten sei. Nachdem inzwishen das
obe
FIch möchte mir nur zwei Bemerkungen gestatten, die eine gegen-
Meyer gesagt hat, daß si die erihts bereits jeßt über die ganze
ührt werden,
hat. Ich kann immerhin bas mit Bestimmtheit
Da ih einmal das Wort habe, so möchte ih zu der vorhin be- rührten, allerdings {on abgeschlossenen Angelegenheit noch kurz er- wähnen, daß, wie ih in diesem Augenblick aus den Akten des Hauses ersehe, dem Wuns des Hrn. Abg. Arndt in Betreff des Statistischen Fahrbuchs bereits im vorigen Jahre Rechnung getragen ist: es sind im vorigen Jahre dem Hause 100 Exemplare des Statistischen Jahr- bus zur beliebigen Verfügung vom. Minister des Innern überwiesen worden. :
Abg. Dr. Gneist: Die Gehaltserhöhung sei {on deshalb begründet, weil zu dieser Stelle nur immer Männer in hohem Alter herangezogen werden könnten. Früher habe der Präsident nur die Urtheile des ersten Senats gehabt, heute müsse er die von vier Senaten revidiren, da dur eine erson die Rechts- einheit aufreht erhalten werdon müsse, denn gerade bei dem Ober-Verwaltungsgericht sei eine erschiedenheit der Recht- \prechung von den shwerwiegendsten Folgen. Die Verwaltungs- gerichte der kleineren und Mittelstaaten verursachten auch be- deutend mehr Kosten, als das preußische. Er bitte also, die Gehaltserhöhung nicht zu streichen. :
Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Wenn man allein nah den Motiven der Regierungsvorlage gehe, E man die Er- höhung allerdings ablehnen, da diejenige für die Unter- Staatssekretäre nicht bewilligt sei. Die Stellung des Ober- Verwaltungsgerihts-Präsidenten sei aber eine ganz andere als die eines Unter-Staatssekretärs. Nachdem sich nach und nah die Kreisordnung überall] eingelebt habe, seien in Folge hiervon eine Reihe von Streitigkeiten entstanden, für die das Ober-Verwaltungsgericht die M Instanz sei. Schon nach der Stellung, die das O er: Verwaltungsgeriht in der Oeffentlichkeit einnehme, ferner dur die Ausdehnung der Verwaltungsgerihtsbarkeit über die ganze Monarchie sei der Präsident höher zu stellen, als der des Kammergerichts. Er bitte also, die Erhöhung zu bewilligen.
Der Antrag von Meyer, die Erhöhung zu streichen, wurde abgelehnt. Jm Uebrigen wurden die Ausgaben für das Ober- Verwaltungsgeriht ohne Debatte unverändert bewilligt. Ebenso die Ausgaben der Deputation für das Heimathwesen.
Darauf wurde die SEUng vertagt. :
Abg. von Eynern richtete an den Präsidenten die Frage, ob er gesonnen sei, den dem Hause zugegangenen Antrag Windthorst in den nächsten Tagen zur Berathung zu stellen. Der Antrag habe bereits in der vorigen Session vorgelegen, jei aber in Folge eigenthümlicher Umstände nicht zur Berathung gekommen. Er wolle niht wünschen, daß dem Antrag diesmal ein ähnliches Schicksal widerfahre.
Nachdem Abg. Dr. Freiherr von Heereman darauf auf- merksam gemacht hatte, daß der Abg. Dr. Windthorst nicht im Hause anwesend sei, erklärte der Präsident, daß vor dem An- trag Windthorst noch zwei andere Anträge eingebracht seien, die zuerst zur Berathung kommen müßten. Es werde also wohl kaum möglich sein, den Antrag am nähhsten Schwerins- tage, dem Mittwoh nähster Woche, zur Verhandlung zu
tellen. / | Abg. Dr. Freiherr von Heereman bezeichnete es als eigen- thümlih, daß Hr. von Eynern den Antrag zur Berathung estellt wissen wolle, ohne daß der Antragsteller darüber be- ragt werde. ; f :
Abg. von Eynern wies es zurück, das Verfahren eigen- thümlih zu nennen. Er habe nur feststellen wollen, ob der Antrag wirklih materiell zur Berathung kommen solle oder ob es ih er Bed in der vorigen Session, um einen Antrag auf Lager handele. j
| Der Präsident erklärte nohmals, daß sih bei der Fest- stellung N Lung für den nächsten Mittwoch die rage erledigen werde. i : s *Séluß 4 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 11 Uhr.
— Die von dem Minister des Jnnern, Herrfurth, in der vorgestrigen Sans des Hauses der Abgeord- neten n Berns der Aeußerungen des Abg. Bachem ge- altene Rede lautete: ) Meine Herren! Ich hätte wohl gewünscht, daß der Abg. Bachem, der, wie er selber sagt, den stenographischen Bericht zur Hand gehabt hat, \ich denno bei seinen Ausführungen niht wesentli auf ein mir nit bekannt gewordenes anscheinend ungenaues Referat in der Kölner Zeitung ge\stüßt hätte. — Er würde sonst, glaube ih, nicht dazu gelangt sein, mir den Vorwurf haben machen zu können, daß ih ersönlih gegen ihn vorgegangen sei. Ih bitte ihn, nochmals meine Rede durchzulesen. Ich habe ihn mit jenen fragwürdigen Gestalten, von denen die Angriffe, namentlich die berühmten 33 Ant ha dgunge unkte gegen den Conrad erhoben worden sind, in keiner Weise dentifizirt, und als der Hr. Abg. Dr. Windthorst in seiner Vertheidi- gung des Abg. Bachem erklärte, es sei eine Bouia gegen R ehalten, babe ih ausdrüdlih gesagt: jeglihes Wort, was in iee eise gedeutet werden könnte, nehme ih ausdrücklich zurück. bitte also zunächst, was diesen persönlichen Punkt anlangt sich an den eor Hen Bericht, der in dieser Hinsicht von mir in keinem 0
im vorigen Jahre die gauze An Conrad nur nebenber als Incidenzpunkt in der Rheinbrohler. Glockenangelegenheit zur Sprache gebracht; leßtere sei ihm die Haupt- sache, und der Bürgermeister Conrad und dessen Verhalten sei i Nebensache. Ih habe jeßt eben flüchtig seine Reden vom vorigen Jahre durchgeschen, und da habe ih gefunden, daß das, was er ge- \prohen hat, mehr wie 6 Spalten jun, davon bezieht sh noch nicht eine halbe Spalte auf die Rheinbro f
54 Spalte auf den „nebensächlichen Incidenzpunkt des Bürgermeisters Conrad. (Abg. Bachem: Im vorigen Fahre. Ih habe aber öfter davon gesprochen!) Die Rede des Hrn. Abg. Bachem, die ih citirt habe, is vom 31. Januar v. J. Nun hat der pr. Abg. Bachem die Rheinbrohler Glockenangelegenheit, die i ch edig
; ; t gesagt, er habe Meine Herren, der Hr E Doe E gesagt O
obler Glodckenangelegenheit und
lih als einen Incidenzpunkt behandelt habe — denn ie bare onra
gesagt, es sei der Ausgangspunkt der Anklage gegen 0 gewesen — hier wieder angeregt und dabei behauptet: dur ein er- gangenes Erkenntniß sei das geseß- und rechtswidrige Vorgehen der Verwaltungsbehörde in dieser Angelegenheit festgestellt. Zunächst ift das Erkenntniß, was er erwähnt, in einer ganz anderen Angelegen- heit ergangen.
Fch bestreite, daß in der Rheinbrohler Kirbenglockenangelegenheit
ein Erkenntniß ergangen sei, welches sich auf denselben Boden wie das vom Abg. Bachem angezogene gestellt habe. Meine Herren, in dieser Angelegenheit is durch ein Erkenntniß 1. Instanz von Neuwied der Gemeinde das Recht zur Benußung der Glocken. in bürger- li hen Angelegenheiten zugesprochen, dabei aber angenommen worden, daß zu diesen bürgerlichen Angelegenheiten die Benugung der Glocken bei Beerdigung von Altkatholiken niht gehöre. Hiergegen ist aber die Berufung eingelegt, und es {webt diese Angelegenheit — seit verhältnißmäßig sehr langer Zeit — seit 15 Jahren — beim Ober - Landesgeriht in Frankfurt. Die Entscheidung ist bis heute noch nit ergangen, und dem Hrn. Abg. Bachem, der einen so ganz besonderen Respekt vor der objektiven Wahrheit eines rechtsfkräftigen Erkenntnisses hat, kann ih nur bitten, zu warten, bis auch einmal das Erkenntniß dieser Rheinbrohler Elodckenangelegen- heit ergangen und rechtskräftig geworden ist.
Meine Herren, der Hr. Abg. Bachem hat mir hier wieder, viel-
leiht auf Grund des ungenauen Zeitungösreferats, Angriffe gegen das Kölner Gericht, welches dieses Erkenntniß gefällt hat, zur Laft gelegt. In dem in seinen Händen befindlihen stenographishen Bericht steht aber ausdrüdcklih, daß ich erklärt habe, selbstverständlich dabe das Kölner Gericht sein Urtheil bona fide gefällt, habe es aber gefällt auf Grund eines unvollständig festgestellten thatsählichen Verhält- nisses, Denn, meine Herren, es sind do nur diejenigen Mitglieder des Gemeinderaths in Köln vernommen, die die angeklagte Zeitung
als Entlastungszeugen benannt hat, nicht aber die anderen Mit- glieder. In Koblenz sind sämmtliche noch am Leben befindlichen Mit- glieder des Gemeinderaths, sowohl diejenigen, welche in Köln die SFreisprehung der „Kölner Volkszeitung“ herbeigeführt haben, als auch die sämmtlichen übrigen, an ihrer Spe der Graf Westerfeldt- Gysenberg, vernommen worden, und diese haben eben dur eidliche Zeugenaussagen die Sache klargestellt und daraus hat si ergeben, daß auf Grund einer ungenauen und unrichtigen thatsählichen Fest- stellung die Freisprehung der genannten Zeitung in Köln erfolgt ist. Meine Herren, was ist denn übrigens r echtsfkräftig festgestellt ? Rechtskräftig festgestellt ist, daß die ns ih keine Beleidigung hat zu Schulden kommen lassen, aber rechtskräftig festgestellt ift nicht, daß der Bürgermeister Conrad sich etwas hat zu Schulden kommen lassen, dein die Ausführungen hierüber stehen in den Gründen und diese werden niht.rechtskräftig. Wenn Jemand so formalistisch wie der Hr. Abg. Bachem die Sache behandelt, so darf ih mi wohl ihm gegenüber auf denselben Standpunkt tellen. Meine Herren, ih bedauere, daß der Hr. Abg. Bachem die Koblenzer Vernehmung nicht kennt. Ih weiß nit, ob der Hr. Abg. Bachem sih bemüht hat, dieselbe kennen zu lernen. Jh meine, diese formalistische Aut m daß das rechtsfkräftige Erkenntniß objektive Wahrheit schafft, i unrichtig. Sie haft inter partes, für diesen Fall, aber n schafft keineswegs objektive Wahrheit. Die objektive Wahrheit kann dur vollständigere, bessere Feststellung des : erhältnisses allerdings au e E Erkenntniß gegenüber in anderer Weise estgestellt werden. :
E Fch habe den Rath, den Prozeß noch einmal aufzunehmen, wirklich nit ironish gemeint. Jh erkenne an, daß sich das ehrengerichtliche Erkenntniß und das rechtskräftige des Kölner Landgerichts nicht voll- ständig direkt einander gegenüber stellen laffen, weil sie von zwei ver- schiedenen Vorausseßungen ausgehen. Es würde mir sehr erwünsht sein, wenn noh einmal in der Weise, wie es in Köln geschehen ist, unter Vernehmung sämmtlicher Zeugen, unter Vorlegung des gesammten Beweismaterials die Sache erörtert werden könnte. Ih wünsche das im Interesse des Bürgermeisters Conrad, damit auch nit einmal der Schein eines Verdachts mehr auf ihn geworfen werden kann, wie es heute doch wiederum versuht worden ist. Für mi is es nicht nothwendig, mir genügt das ehrengerihtlihe Erkenntniß.
Fa, meine Herren, wenn der Hr. He Bachem sagt, man lauere nur darauf, daß er einen inkorrekten Ausdruck gebrauche über das ehrengerihtlihe Urtheil, er werde fi wohl in Acht nehmen, s#o muß ih sagen, er hat sih doch nicht ganz in Awt genommen.
Meine Herren, ih habe vorgestern ausdrücklih erklärt, es ift richtig, der Bürgermeister Conrad hat zweimal Beträge von 80 und 89 „4% bestimmungswidrig in Empfang genommen ‘und längere Zeit bestimmungswidrig hinter si gehalten; ih habe ausdrüdckli erklärt, das sei formell recht8widrig, und dafür habe er die Mißbilligun seiner vorgeseßten Behörde erfahren. Ich habe aber ausdrückli hervorgehoben, es sei nicht wahr, daß er das Geld erst abgeliefert habe, als er mit der Anzeige bei dem Gemeindeempfänger bedroht worden sei. Dadurch verliert die ganze Angelegenheit den Charakter, den der Abg. Bachem ihr beilegt, indem er sagt, ein Mann, der o etwas gethan hat, ist „besholten“. Gegenüber dieser Aeußerung wiederhole ich den Wortlaut der Allerhöhsten Ordre, wona aus- drücklih ihm, wegen der Anschuldigung, daß er wegen zweimaliger amtliher Empfangnahme von Geldern in feiner Eigenschaft als Bürger- meister und verspäteter Abführung derselben an die Gemeindekasse seine Unbescholtenheit gefährdet habe, ein Vorwurf nicht zu mahen_ und er dieserhalb weder der Verleßung no der Gefährdung der Standesehre für \huldig zu erachten sei.
Jch glaube, der Hr. Abg. Bachem hat \sih nit in Acht ge- nommen, als er gegenüber dieser Allerhöchsten Kabinetsordre, welche die Unbescholtenheit des Mannes feststellte, ibn als bescholten erklärte.
Meine Herren, ih -kann, was diesen Punkt anlangt, noch Eines erwähnen. Die Gemeinde soll ja angeblich geschädigt sein? Nun der Gemeinderath hat diese Frage in einem ausdrücklichen Beschluß erörtert und erklärt: In der Sahe Gülden und des Weidenverkaufs hat der Bürgermeister den Verhältnissen entsprechend gehandelt und dabei auch das Interesse der Gemeinde in keiner Weise verleßt.
Meine P eh ich wiederhole: ih würde es wirklich wüns{en, daß, wenn Sie der Ansicht nit sind, die Sache ist zu Ende — ih bin der Ansiht —, Sie dann außerhalb dieses Hauses es nochmals wagen, diefen Vorwurf zu erheben. Jd versprehe Ihnen, es soll \ch{leunigst wegen verleumderischer Beleidigung dann der Prozeß eingeleitet und zu Ende geführt werden. Wollen Sie das nit, dann muß ih sagen, der Hydra der Verleumdung ist der Ln S e\chlagen, der Hals ausgebrannt, Sie versuchen es umsonst, sie künstlich wieder zu beleben, nein, sagen Sie lieber mit mir und der Mehrheit des
Hauses : „requiescat in pace!“
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
D ben erschienene 35. Jahresberibt des Germanischen nee aa cas in Nürnberg, für 1888, erstattet von dem en Direktor A. von Essenwein, beklagt im
seinen Wirkungskreis fast über
erwaltungs uidai nt hat, und wenn es ihn, wie ih hoffe, demnächst
Monar(ie ausgede
e geändert worden ist, zu halten und nicht an ungenaue Zeitungs- referate.
Erst l wei ächti örderer und Bes ,_ der Uen Bersust ocker meer F i m