1889 / 46 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

arm war in seiner oberen Hälfte auffällig abgeschwollen, die Finger d des ges

Tonnten wieder bewegt werden, die

n ve te cinen starken Handdruck auszuüben. Die früheren Shmer- S Bed n Af ae di Bo

zen waren vershwunden, E nung auf Herstellung zurückgekehrt. Der zweite Brustkrebs, der ebenso bereits zwei

und für niht mehr operirbar erklärt wurde, bestand aus einer H tellergroßen Geshwulst von sehr weicher Konsistenz. starke Lösungen bis 5 Decigramm vom 8. Juni bis heute mittelst In einem anderen Falle

Jnjektionen der Verhornung nahe gebracht.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sathen. 2. Zwangsvoll 3, Verkäufe,

erpahtungen, Verdingungen 2c.

alia | Deffentlicher Anzeiger.

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

wollenen Arms

wirkungslos sein mußten. Als

entstandene Membran durch Pi vorher durch von fêatten.

Mal operirt war and- Er ist durch

bezogen. _

lag auf dem Krebêges(wür eine \{mutiagraue, ein aa Millimeter dicke, fefte eh dem G y bios Laie stark anhaftende Haut. Auf diese. Haut, welche bereits drei Wochen bestand, waren die Umschläge gemacht worden, die natürlih nahezu

den Irrigator entfernt war, ging die Alle Chirurgen und Aerzte haben die Präparate aus der „Fabrik elektrischen Sauerstoffs* Berlin W., Potsdamerstraße 83 A,

runde und dem Rande mäßig

diese aus abgestorbenem Kreb8gewebe ncette, «Messer und Scheere, theils Heilung fichtbar

ritten kann.

und Widerstandsfähigkeit des Or mit seinem Gehalt an Sauerstoff, Dieses find die Thatsachen und Ecfahrungen, über welche ih be-

Außer der örtlihen Präservativbehandlung is die i i handlung mit der s{chwachen Lösung unerläßlich, denn die Lebenden anismus steht in geradem Verhältniß

Rudolf Lender, W. Potsdamerstraße 83 A,

Kommandit-Gesellschaft Akti Aktien- BerufseGenofsenf » via auf “Aktien u. en-Gesellsch

ochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[60952] A L S, Der gegen den Arbeiter

erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 14. Februar 1889, Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 90. [60951] Gegen

r. Eylau cenannt hat, soll eine ibm vom biesigen

chöfffengericht wegen Bettelei zuerkannte Hasftstrafe von 4 Wochen, wovon 2 Wochen als durch Unter- suchungshaft verbüßt gelten, vollstreckt werden. Der Verurtheilte ist auch der Landespolizei überwiesen.

Es wird ersucht, den Verurtheilten, gegen welchen der Haftbefebl erlassen ist, zu verhaften, in das nächste Amtegerichtsgefängniß abzuliefern und hierher tele- graphishe Mittheilung zu machen.

Wittenburg i. M., den 16. Februar 1889.

Der Amtsrichter: Gaster. Signalement :

Alter 31 Jahre, Größe 171 ecm, Statur kräftig, Stirne flach, §aar und Augenbrauen dunkelbraun, Augen graublau, Nase groß, Zähne gut, Sprache hochdeutsch.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(60999) Stvangsverstcigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grund- buche von der Friedrichstadt Band 27 Nr. 1881 auf den Namen des Baumeisters Bernhard Hoffmann bierselb eingetragene, in der Wilhelmstr. Nr. 62 belegene Grundstück in cinem neuen Termine am 26. April 1889, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundftück ist mit einer Flähe von 22 a 21 qm weder zur Grundsteuer noch- zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundftück betreffende Nahweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerts nicht hervorging, insbesondere derartige on von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerihte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge- ringsten Gebots niht berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be- rücsichtigten Ansprüche im Range zurütcktreten. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des

Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens | b

herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. April 1889, Mittags 1 Uhr, an obenbezeihneter Ge- rihtsftelle verkündet werden. Die am 25. März d I. werden aufgehoben. Verlin, den 11. Februar 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

[61001]

In Saten des Pferdehändlers Gottlieb Brauwers hierselbst, Klägers, wider die Wi1twe des früheren Eisenbahngepäckträgers Friedrih Schaab (richtiger Schaap), Auguste, geb. Sperling, bierselbst, Be- klagte, wegen Forderung, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der der Beklagten gehörigen Grundstücke, als :

1) des Nr. 64 Bl. IV. des Feldrisses Altewieck an der Salzdahlumerstraße belegenen Grundstücks zu 8a 34 qm fammt Wohnhause Nr. 3626 und übrigem Zubehör,

2) der Blatt XIL. des Feldrisses Altewiek im Heidteichsanger belegenen Grandstüke, als:

a. Nr. 32 zu 30 a 60 am,

b. Nr. 42 zu 39 a 50 qm,

c. Nr. 43 zu 59 a 25 qm, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 2. Februar 1889 verfügt, auch die Eintragung dieses S im Grundbuch am 4. Februar 1889 erfolat ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 4. Juni 1889, orgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierjelbs, Zimmer Nr. 39, angeseut, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreihen haben.

Braunschweig, den 7. Februar 1889.

Herzoglibes Amtsgericht. VII. Horenburg.

anberaumten Termine

[61185] In der Zwangsvollstrefungésahe des Oekonomen

hristian Friedri Theodor Kühl, am 8. Mai 1852 zu Stettin geboren, in Akten 90 D. 482. 84 am 26. Mai 1885

das unten signalifirte, fluhtig gewordene Individuum, welches sih hier anscheinend fälsch- lich Arbeiter Friedri}Þh Gustav Hartwig aus

zinsen, werden die Gläubiger aufgefordert,

melden. sowie zur

vorgeladen werden. Wolfenbüttel, 18. Februar 1889. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift)

{61187]

Schwieger hieselbst , geriht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters,

den 5. März 1889, Vorm. 11 Uhr, bestimmt. Grevesmühlen i. M., 18. Februar 1889,

Millies, Gerichts\{hreiber des Großh. Amtsgerichts.

[61186] Anfgebot. Der Inhaber des angeblich gestohlenen 3+ prozen- tigen Ostpreußischen Pfandbriefs Läitt. G. Nr. 455 über 75 wird auf den Antrag der Kirchengemeinde ju Gilge aufgefordert , spätestens im Aufgebots- termive, den 25. September 1889, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 36, seine Rechte anzumelden und den Pfand- brief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftioserklärung desselben erfolgen wird.

Königsberg i. Pr., den 11. Februar “1889,

Königliches Amts8geriht. IX.

[60998] ___ Aufgebot. Carl Sperling in Güjtrow hat das Aufgebot be- antragt zur Kraftloserklärung des 50 Thlr. Looses der Hamburgischen Prämien - Anleihe von 1866, Serie 3034 Nr. 22. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf Donuerftag, den 7. November 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 11; anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Samburg, den 6. Februar 1889. Das Amtösgeriht Hamburg. Civil-Abtheilung VII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerihts-Sekretär.

O Aufgebot.

__ Auf den Antrag des Particuliers W. Büchert hierselbst wird der Inhaber der angeblih am 5. No- vember 1886 in der Vorhalle des Cmpfangsgebäudes der Ostpreußishen Südbahn hierselbst verloren ge- gangenen Hypotheken-Antheilsheine Nr. 445, 446 und 447 über je 1000 4, ausgefertigt von der in das Handelsregister der Stadt Königsberg eingetra- genen Aktien-Gesellshaft „Aktien-Brauerei Schön- bush“ für die Aktien-Gesellshaft „Königsberger Vereinsbank“ zu Königsberg i. Pr. oder deren Ordre, versehen mit dem Blanco-Indossament der Königs- erger Vereinsbank hierdurch aufgefordert, seine mats auf die Antheilscheine spätestens im Aufgebots- ermine den 26. Oktober 1891, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 62, anzu- melden und dieselben vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird. Königsberg, den s. Februar 1887.

Königliches Amtsgericht. VIII.

[61182] Nachdem der Ziegler Heinrich Berkemeier von Augustdorf, zur Zeit in Ibvenbüren, glaubhaft ge- macht hat, daß ihm cin Scheia der Detmolder Sparkasse vom 28. Februar 1888 über 150 M4 Nr. 2437 abhanden gefommen sei, ist auf Antrag dieserhalb das Aufgebot heute verfügt worden und werden demnah Alle, welche Ansprühe an den Schein zu haben glauben, hiermit aufgefordert, solche in dem auf Dienstag, 3. September 1889, Morgens 10 Uhr, aageseßten Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls diese für ungültig und wirkungslos erklärt werden sollen. Detmold, 11. Februar 1889.

Sürstlihes Amtsgericht. T.

(Unterschrift.)

[58238] Aufgebot.

Folgende Urkunden:

1) das Sparkassenbuch des Danziger Sparkassen- Aktien-Vereins Nr. 119 436 über Einzahlungen vom 14, Oktober 1886 von 300 #4 und vom 3. Novem- ber 1886 von 168,12 4, zusammen über 468,12 , 2) ein von der Firma Adolph Oventrop Arn. Sohn zu Altena, Westfalen, ausgestellter, auf I. Broh in Danzig gezogener und von demselben an- genommener, mit dem Blanco-Indossament der Aus- stellerin verschener Wechsel, d. d. Altena, den 3. Ja- er 1888, über 138,60 Æ, zahlbar am 29. Februar 3) das Blankett eines auf die Handelsgesellschaft Wanner & in Prangschin gezogenen und von derselben angenommenen, mit der Unterschrift eines

in Buckau-Magdeburg, Beklagten, wegen Mp

re Fornerungen unter Angabe des Betrages an Kapital,

insen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bci Vermeidung des Ausschlusses hier anzu- Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, L ertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 13. April 1889, Morgeus 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der“ Ersteher hiermit

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der beshlagnahmten Grundstücke des ckhusters Carl 7 Wohnhaus Nr. 404A, und Aderstück Nr. 672d, hat das Großherzogliche Amts-

zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Dienstag,

\ch{in, den 5. Septernber 1886, über 15 000 , zahl- bar nah Sicht,

sind anzeiglich den Eigenthümern abhanden ge- kommen bezw. untergegangen.

Auf Antrag der resp. Eigenthümer

zu 1) des minderjährigen Franz Michael Steffa- nowsfi, vertreten durcó feinen Vormund, den Arbeiter Valentin Broßki in Schidlig,

zu 2) des Fabrikanten F. Heutelbeck zu Altena, vertreten dur den Rechtsanwalt Graumann daselbft, zu 3). der verehelichten Käthe Elsner, geb. Radtke, im Beistande ihres Ehemannes, des Kaufmanns Hermann Elsner, zu Prangschin, vertreten durch den Rechtsanwalt Keruth in Danzia,

werden die Inhaber der Urkunden aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte am 7. September 1889, Vorm. 9; Uhr, an- stehenden Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der letzteren erfolgen wird.

Danzig, den 16. Januar 1889. .

Königliches Amtsgericht. X.

[61181]

Der Hypothekenschein über 200 Thlr. Crt., ein- getragen Fol. VII. des Hypotbekenbuchs über das Bâcker Carl T Haus hieselbst für den Amts-Zimmermeister Schmidt in Feldberg, ist be- \Meinigtermaßen von dem leßteren an die Bäcker- wittwe Carl Dörfckner hieselbst, Christiane, geb. | Ständer, gegen Empfang der Valuta cedirt und dann bei dieser abhanden gekommen.

Auf Antrag der Frau Carl Dörschner wird der Inhaber jenes Hvpothekenscheins aufgefordert, \päte- stens im Aufgebotstermine vor hiesigem Amtsgerichte am Sonuabend, den 27. April 1889, Mor- gens 10 Uhr, seine Rechte anzumelden und den Hypothekenschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe wird für kraftlos erklärt werden.

Feldberg, 16. Februar 1889,

Großherzogli P el, Amtsgericht.

Runge.

[58219] Aufgebot.

Auf zulässig befundenen Antrag des Hausguts- pächters Ernft Burgwedel zu Hof-Malhow werden alle Diejenigen, welche dinglihe Rechte an dessen von ihm an seinen Sohn Ecnst verkauften, ¿u Jo- hannis 1889 demselben zu übergebenden lebenden und todten Wirthschafts-Jnventar, wie solches zur Zeit in Hof-Malchow vorhanden ist, und an dem mit- übergehenden Pachtvorshuß und den Inventarien- Saaten: Geldern zu haben vermeinen, hiermit auf- gefordert, folhe Rechte \pâtestens in dem auf Sounabeud, den 23. März 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte an- beraumten Aufgebotstermine anzumelden und glaub- haft zu machen, widrigenfalls ihre Rechte als er- losen erklärt werden werden.

Plau, den 1. Februar 1889.

Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches

Amtsgericht. Martienssen.

[61180] Aufgebot. Der Zeller Joseph Lülf, Krspls. Osterwick, hat das Aufgebot des im Grundbuche von Osfterwick Band 2 Blatt 22 eingetragenen Grundstücks Flur 10 Nr. 582/18 der Gemeinde Osterwick beantragt. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Eigen- thumsprätendenten, namentlich die Töchter des ver- storbenen Joseph Veldkampy zu Osfterwick, die Kinder der verstorbenen Ehefrau Zurhorst, geb. Veldkamp, zu Laar, Kreis Burgsteinfurt, und der Rudolph Veldkamp aus Osterwick, aufgefordert, ihre An- sprüche spätestens in dem auf den 17. April 1889, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebots: termine anzumelden und glaubhaft zu macben, widrigenfalls sie mit ihren Rechten werden ausge- {lossen werden. Kösfeld, den 9. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

[61000] Aufgebot. Au} den Antrag des Musikus Christian Fraaz zu Grasberg wird der am 27. Februar 1845 in Gras- berg geborene Johann Hinurich Bohlinga, welcher etwa im Jahre 1863 nach London ausgewandert ift, aufgefordert, \ich spätestens im Aufgebotstermine den 17. April 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten rid Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird. Gleichzeitig werden alle Personen, welche über das Fortleben des Vershollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung und für den Fall der dem- nächstigen Todeserklärung etwaige (Frb- und Nach: folgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf- gefordert, leßtere unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden sll. Lilienthal, den 2. Februar 1889, Königliches Amtsgericht. [60993] Ausfertigung. Aufgebot. : Todeserklärung der Anna Sibylla Meier, genannt Hörndl, von hier und ihres außerehelißen Sohnes Joseph betr. Die am 1. Februar 1833 dahier geborene Anna Sibylla Meier, genannt Hörndl, ist mit ihrem am 2, Februar 1858 dahier* unehelidh geborenen Sohne

Gs Diederih zu Fümmelse, Klägers, wider deu isengießer Hermann Steuber, früber hieselbst, jeyt

Ausftellers noch nicht versehenen Wechsels,/d. d. Prang-

Auf Antrag des Pflegers der beiden Genannt des Shreinermeisters Andreas Frank dahier, ergebt hiermit die Aufforderung :

1) an Anna Sibylla Meier, genannt Hörnd[ und ihren unebelihen Sohn „Josef“, spä testens in dem bei unterfertigtem Gerichte auf Montag, deu 16. Dezember 1889, Vormittags 9 Uhr, Civilsißzungssaal anberaumten Aufgebotstermine persönli odex schriftli sich anzumelden, widrigenfalls sie für n E fre S an die Erbbetheilizten, ihre Jaterefsen i Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, Nen fs an alle Diejeni¿en, welhe über das Leben der Anra Sibylla Meier, genannt Hörndl und ihres unehelihen Sohnes Josef Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei unter- fertigtem Gerichte zu machen.

Regensburg, den 14. Februar 1889.

Königl, Amtsgericht Regensburg T.

(L. 8.) gez. Pfeufer.

Zur Beglaubigung:

Regensburg, den 16. Februar 1889

Der geshäftsl. Kgl. Sckretär : (L. 8.) Hen cky.

[60989] Ausfgebotsverfahren.

Der Sattler und Tapezier Carl Henkel von Bad- Nauheim, am 24. Januar 1842 als Sohn der jeßt verlebten Ludwig Henkel Gheleute daselbst geboren, wanderte 1862 nach Amerika aus und ist seitdem auch nit das geringste Lebenszeihen von ihm be- kannt worden, Das ihm inzwischen anerfallene, dur Kurator Schmiedemeister Peter Stoll 111. dahier kfuratorish verwaltete Vermögen beträgt gegen \echs- bundert Mark. Auf Antrag des Peter Henkel von Hanau a. M., des Bruders und geseglihen Erben des verschollenen Carl Henkel, ergeht an den Lepteren hiermit die Aufforderung, um fo gewisser im Auf- gebotstermin, Mittwoch, den 17. April 1889, Vormittags 8 Uhr, auf dem Büreau des unter- zeichneten Gerichts seine Ansprüche an das obige Vermögen geltend zu magen, die Erbschaft anzu- treten und in Empfang zu nehmen unter dem Rechtsnachtheil, daß im Falle seines Stils{weigens sein Tod unterstelt und das für ihn verwaltete Ver- mögen seinem Bruder Peter Henkel in Hanau vor- erst gegen Kaution überwicsen würde.

Dieselbe Aufforderung ergeht unter gleihem Rechts- nachtheil an die etwaigen Leibes8erben des verschol- lenen Carl Henkel.

Vad:Nauheim, den 7. Februar 1889, Großherzogl. A Amtsgeriht Vad-Nauheim.

auer.

[61189] Aufgebot.

Nachdem die Ehefrau Gärtner Peter Schmiy, Maria, geborene Shuhmacher, zu Ruhrort, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eickhof zu Duisburg, das Aufgebot ihres verschollenen, am 31. Juli 1816 geborenen Ehemannes zwecks Todeserklärung ordnungs- mäßig beantraat hat, wird dieser, Gärtner Peter Schmiß von Ruhrort, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 19. Dezember 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 8, schriftlich oder persönlich zu L widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Ruhrort, den 15. Februar 1889. Königliches Amtsgericht.

[61188] Aufgebot. Auf den Antrag der Schiffszimmermannswittwe Louise Kleinat, geb Aske, in Meinel, wird deren Sohn, der Secfahrer Otto Julius John Kleinat al. John Green aus Memel, welcher im Jahre 1869 von Ponto Galle nah Havannah in See gegangen sein soll, aufgefordert, sich svätestens am 9. Dezem-: ber 1889, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter zeichneten Gerichte, Zimmer Nr, 5, zn melden, widri- genfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Memel, den 14, Februar 1889,

Königliches Amtsgericht.

[60991] Bekanntmachung, betreffend deu Paul Heinrich Keil'schen Nachlaß von London.

Alle Creditoren und andere Personen, welche irgend welche Ansprüche oder Forderungen an das Ver- mögen des Herrn

Paul Heinrih Keil, Manufaktuxwaareu- Händler zu London 9 Westhourne Road Barnsburgz N. i haben, welcher am 23. August 1888 verstorben ist und dessen Testament vorschriftsmäßig Pei der D Os des höchsten Gerichtshofes zu

ondon dur die Testamentsvollstrecker Alexänder Weir und William Green geprüft worden ist, werden hierdurch aufgefordert, Ansprüche cder Forderungen bis zum 28. Februar 1889 an mich, den unter zeichneten Rechtöanwalt, \chriftlich anzumelden. Die vorgenannten Erbschaftsvollstreker werden alsdann das vorhandene Vermögen an die reh mäßigen Erben vertheilen, indem sie nur diejenigen Ansprüche berücksichtigen, wel@he bis zum 28. Februar 1889 angemeldet sind. Datirt 5. Januar 1889.

Wm. Mitschell, 25 Fenchurch Street, London (England), _____ Rechtsanwalt für die Testaments-Vollstrecker

„Josef“ im Jahre 1864 nah Amerika ausgewandert und seitdem verschollen,

William Green und Alexander Weir.

46.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 20. Februar. Jn der gestrigen 17.) Sigung des Hauses der Abgeordneten bemerkte bi der Fortseßung der Berathung des Etats des Mini- nnern bei dem Kapitel „Standesbeamte“ Im Kreise Gnesen lägen ast sämmt- lihe Standesämter in der vom Mittelpunkt des Kreises weit entfernt liegenden Stadt Gnesen, so daß die Leute oft drei und mehr Meilen zurücklegen müßten, um ihre Geschäste auf dem Standesamt erledigen zu können. Die Standesbeamten selbst würden häufig gezwungen, statistishe Erhebungen an- ustellen, wodurch die Uebernahme des Ehrenamtes durch

rivate ershwert werde. Er möchte den Herrn Minister bitten, die Standesbeamten von dieser Verpflichtung zu ent-

binden.

Minister des Junern, Herrfurth: i

Meine Herren! Wenn die Verhältnisse bezüglich der Standes- beamten im Kreise Gnesen so liegen, wie sie so eben von dem Hrn. Abg. von Schalscha dargestellt worden sind und ih zweifle ja niht an der Richtigkeit dieser Darstellung —, so erkenne i an, daß es wünschenswerth wäre, eine Abhülfe zu \haffen. Worin jedoch die Schwierigkeit für eine Abhülfe liegt, ist von ihm selbst \chon an- edeutet worden: nämlih in dem großen Mangel an geeigneten Per- fönlichkeiten zur Wahrnehmung der Standesamtsgeschäfte, welcher sich nament a 1 v las Posen und wahrscheinlich auch in dem

reise Gnesen zeigt.

5 bican der Hr. Abg. von Schalscha dagegen Bedenken erhoben hat, daß die Standesbeamten mit statistishen Arbeiten beschäftigt würden, und daß diese Beschäftigung der Standesbeamten die Schwierig- keit erhöhte, geeignete Persönlichkeiten für dieses Amt zu finden, so muß ih sagen, das ist keineswegs der Fall. Denn die Ausfüllung der statistishen Notizen, welche sich für die Statistik der Bewegung der Bevölkerung als unumgänglich erweist, ist viel leihter und. erfordert viel geringeres Verständniß, als die Wahrnehmung der eigentlihen Standesamtsgeshäfte. Wer sih zu Standesamtsgeschäften qualifizirt, ist unbedingt auch qualifizirt für die statistischen Arbeiten.

Jm Uebrigen kann ich nur sagen, die statistischen Arbeiten werden gar nicht ungern von den Standesbeamten übernommen, weil fie dafür eine Nemuneration bekommen. Ich erinnere Hrn, Abg. von Scalscha daran, daß wir unter Kap. 84 Tit. 11 im Etat _ausdrück- lich eine Position von 103 000 4 haben „Zur Remunerirung der Standesbeamten für Beschaffung der Materialien zur Statistik der Bewegung ter Bevölkerung und zur Herstellung und Auszählung der

ählfarten“. Wir können aber die sehr dringend nothwendige tatistik der Bewegung der Bevölkerung gar nicht in zuverlässiger Weise anders aufstellen, als daß wir die Standesbeamten dazu heran- ziehen ; andere Mittel stehen uns nicht zur Disposition. i

Abg. Dr. von Jazdzewski wies darauf hin, daß die Standesbeamten in Posen zu sehr belastet seien und das Publikum oft stundenlang warten müsse. Da des Polnischen nit kundige Standesbeamte früher die polnischen Namen un- rihtig eingetragen hätten, so solle der Minister veranlassen, daß die Standesamlsregister nah den Kirchenbüchern korrigirt würden. Für Personen, die einen standesamtlihen Akt vor- nehmen sollten, ohne daß sie des Deutschen mächtig seien, müßten überall geeignete Dolmetscher vorhanden sein. Schließlich sei au zu erwägen, ob nicht eine Abänderung des Civilstands- gesezes angebracht sei.

Minister des Jnnern, Herrfurth: .

Ich erkenne zunächst vollitändig das Gewicht der Gründe an, welche der Abg. von chazdzewski für die Zweckmäßigkeit einer Kon- gruenz der Kirchspiele und der Standetamtsbezirke angeführt hat. Für die Bildung der Standesamtsbezirke ift deshalb auh Seitens der Königlichen Staatsregierung generell die Anordnung getroffen, daß möglichst darauf Rücksicht zu nehmen sei, diese Grenzen sih decken zu

lassen.

0 Diese Anweisung ist auch für die Provinz Posen ergangen, und wenn es nicht möglih gewesen ist, dort überall diese Anweisung auch praktis zur Ausführung zu bringen, so legen eben die Gründe in den Umständen, welhe ih bei meiner Antwort auf die Anfrage des Abg. von Scalscha vorhin bereits erörtert habe. :

Was den Gebrau der polnishen Sprache bei den Standes- ämtern anlangt, so ist, wie aus dem Etat selbst hervorgeht, eine erheblihe Au#gabe für die bei der Aufnahme von Civilstandsakten verwendeten Dolmetsher ausgeworfen. Sehr vielfach wohl in der roßen Mehrzahl ist es die Regel, daß der betreffende Standes- beguite selber cinen Dolmetscer zur Hand hat. Es wird das aller- dings aber nicht immer der Fall sein, und ih fann dem Hrn. Abg. von Iazdzewski nicht so weit folgen, daß ih sage, der betreffende Monn, welcher dea Standesamtsakt aufnehmen lassen will, hat das Recht, zu verlangen, daß ihm ein Dolmetsber vom Standesbeamten gestellt wird. Es ist dies ein amtliher Akt, und für denselben finden die Vorschriften des Gesetzes über die Geschäftssprache Geltung: sie sind in deutsher Sprache zu führen. daher hat der Betreffende dafür seinerseits Sorge zu tiagen, daß sie in deutscher Syrache geführt werden können. / i

Was die Rechtschreibung der Eigennamen in den Standesregistern anlangt, so hat der Herr Vorredner bereits anerkannt, daß in Betreff einer forrekten Rechtshreibung die erforderlihen Anortnungen er- gangen sind. i Á : ( :

Meine Herren, es mag ja sehr häufig zweifelhaft srin, wie der betreffende Name geschrieben wird, und da kann es auc angezeigt scin, folhe Zweifel dadur aufzuklären, daß man sich die Auskunst durch cine Rükfrage verschafft, wie die Schreibweise auf dem Pfarr- amt üblich ist. Aber soweit zu gehen, daß die Kirchenbücher gewisser- maßen obligatorish publica fides auch für_ das Standesamt haben sollten, das kann ih niht. Es muß dem Standesbeamten überlassen bleiben, ob er seinerseits auf andere Weise die Veberzeugung davon si verschaffen will, ob die Schreibweise in den Kirchenbüchern die rihtige ist. : :

Den leßten Wunsh des Herrn Abgeordneten zu berüdsichtigen, bin ih nicht in der Lage. Ich kann und werde meinerseits nicht die Initiative dazu ergreifen, eine Abänderung des Civilstandsgeseßes im Wege der Reichsgeseßgebung herbeizuführen.

Abg. von Schalscha: Er habe nur hervorheben wollen, daß die Standesbeamten durch ihre statistischen Beschäftigungen überlastet würden, niht aber, daß dadur ein Mangel an Bewerbern entstünde.

Minister des Jnnern, Herrfurth: E ;

Meine Herren! Ih möchte nur eine Berichtigung eintreten lassen in Betreff der Auffassung des Hra, Abg, von Swalscha, der die Befassung ter Standesbeamten mit statistischen Arbeiten als ein Hinderniß für die Auswahl dieser Beamten ee:

Meine Herren! Jh habe in meiner nächsten Verwandtschaft eine Reihe von Gutsbesizern, die zu gleicher Zeit Standesbeamte sind; ih habe aus Interesse für die Sache häufig mich bemüht, einen prak- tischen Einblick in den Geschäftsbetrieb zu gewinnen. Ich kann nun sagen, die Sahe wird einfah s#o gemacht: wenn die be-

steriums des der Abg. v. Schalscha:

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1889.

Berlin, Mittwoch, den 20. Februar

treffenden Leute kommen, um dem Standesbeamten eine Meldung zu machen, dann nimmt der Standesbeamte die Zählkarte zur Hand, die er für das Statistishe Amt auszufüllen hat, fragt die Leute und trägt die Antwort ein; dann hat er zugleich die nöthigen Notizen für Ausfüllung der Standesamtsbücher. Es ist dies in keiner Weise eine besondere Erschwerung, es ist ledigli erforderlich, diejenigen Notizen, welche für die Eintragung der Standesamtsakte zu machen sind, vor- weg auf diejenige Zählkarte einzutragen, die ihnen von dem Sta- tistishen Bureau geliefert wird. : : :

Abg. Wessel : Die Beschwerden des Publikums über die Standesamtsführung seien durchaus nit E rain Kein Amt eigne sih aber so wenig zu einem Ehrenamt, wie das des Standesbeamten ; man könne vielleicht die Geschäfte dieser Beamten den Gerichten überweisen, wodur auch für das Publikum eine N insofern geschaffen würde, als es dann wisse, daß die Eintragung in einer gewissen Tagesstunde vorgenommen werde. Daß die Entfernungen nah dem Standes- amt häufig größere seien, werde sich in wenig bewohnten Gegenden kaum vermeiden lassen, besonders wenn auch die Bezirke umfangreich seien. ; :

Abg. Dr. Windthorst: Er stimme dem Vorredner darin zu, die Führung der Standesamtsregister den Gerichten zu überweisen; nur dadurch werde eine Kontinuität geschaffen werden können. .

Abg. von Schalscha: Wenn der Abg. Wessel meine, daß weite Wege sih niht vermeiden ließen, so charakterifire das die Bescheidenheit eines Herrn vom Lande, aber zeige gleichzeitig, was alles die Landräthe den Landbewohnern zumutheten.

Abg. Motty beklagte sih über den Mangel an Standes- beamten, die der polnishen Sprahe mächtig seien. Dieser Mangel werde in ausshließlih polnischen Gegenden besonders {wer empfunden. : / : :

Abg. Wessel : Da die evangelischen Kirchengemeinden weit umfangreicher seien als die katholischen, so würden sih weite Wege und andere Schwierigkeiten eben nit vermeiden lassen. Der Weg nach der Kirche sei oft viel weiter, als der nach dem Standesamt. 8

Das Kapitel wurde bewilligt. / A

Beim Tit. „Landräthe“ des Kapitels „Landräthliche Be- Tati und Aecker“ fragte Abg. Lotichius, ob es wirklich beab- ihtigt sei, das Schloß Meisenheim, in welchem sich jeßt die Wohnung des Landraths befinde, zu verkaufen. Fisfkalische Gebäude sollten, wenn sie für irgend welche Behörden geeignet seien, nicht verkauft werden.

Minister des Jnnern, Herrfurth: S

Ueber den vom Herrn Vorredner erwähnten Spezialfall is mir bisher amtlich nichts bekannt geworden. Die Verhandlungen scheinen jedenfalls noch nit so weit gediehen zu sein, daß die Frage bereits der Entscheidung nahe liegt. Uebrigens mache i darauf aufmerksam, daß der Landrath in Meisenheim im dortigen S{loß nicht eine Dien stwohnung hat, sondern lediglich eine Miet h s wohnung. Ueberhaupt sind da, wo nicht, von früherer: Zeit her Dienstlokalitäten vörhanden sind, nach den bestehenden Grundsäßen die Landräthe verpflichtet, auf eigene Kosten sih ihre Wohnung zu beschaffen, dazu bekommen sie ihren Wohnungsgeldzushuß, und ebenso auch auf eigene Kosten ihr Bureaulokal zu beschaffen, dazu bekommen sie die Dienst- aufwandsentschädigung. Meinerseits kann ih auf die Fortseßung eines Miethéverhältnisses niht drängen, sondern, falls die sonstigen Inter- essen für den Verkauf \prehen, nur dann auf die Sistirung desselben hinwirken, wenn absolut niht die Möglichkeit vorliegt, den Landrath, beziehentlich desen Bureau, in geeigneter Weise unterzubringen. Ob das in Meisenheim der Fall ist, weiß ih nicht, es ist_ja möglich, so viel ih weiß, ist es nur cine kleine Stadt, und die Sache mag dort vielleiht ihre Schwierigkeiten haben. e a

Fch erkenne au an, daß bei der Kleinheit des Kreises (er hat ja wohl nur ungefähr 17 000 Einwohner) derselbe kaum in der Lage sein wird, ein Kreisständehaus zu bauen und selbst für diese Bedürfnisse zu sorgen. : S : 7

Nach den bestehenden Bestimmungen wird übrigens die Veräuße- rung von fiskalishem Gigenthum Seitens des Ressort-Chefs nicht in Ausführung gebracht, bevor nicht die übrigen Ressorts gefragt sind,

| ob sie für ihre Bedürfnisse des Gebäudes benöthigen.

Fch darf daher erwarten, day, wenn der Angelegenheit überhaupt weitere Folge gegeben wird, auh ih demnächst amtlich damit befaßt werde, und dann bin ih natürlich gern bereit, die Interessen meines Ressorts und auch die persönlichen Interessen des Landrathes wahr- zunehmen, soweit leßtere mit den Dienstinteressen coincidiren.

Der Titel wurde bewilligt. :

Beim Titel „Kreissekretäre“ bemerkte der Abg. Dr. Rilter, daß das Minimalgehalt der Kreissekretäre 1800 M, das Marximalgehalt 3600 M. betrage, während bis vor acht Jahren \ih das erstere auf 2100, das leßtere auf 3300 M. belaufen habe; es sei damals also eine Erhöhung des Maximalgehalts auf Kosten des Minimalgehalts eingetreten. Die Kreissekretäre ständen formell den Regierungs-Sekretären gleich, aber nit finanziell. Er bitte deshalb das frühere Minimalgehalt wieder herzustellen, das sei keine Gehaltsaufbesserung, fondern

. . .

ledigli eine restitutio in integrum. Der dazu erforderliche Betrag von 20 000 4 könne Angesichts der günstigen Finanz- lage bewilligt werden. Minister des Junnern, Herrfurth: j . Meine Herren! Das Wohlwollen gegen die Kreissekretäre und der Wunsh nah Erhöhung des Gehalts derselben, welche ih im Jahre 1888 ausgesprochen habe, dieses Wohlwollen hege ih noch, aber es rihtet sich dasselbe nicht allein auf eine Aufbefserung der Gehälter der Kreissekretäre, sondern gleichzeitig auf eine Aufbesserung der Gehälter der Regierungs-Bureaubeamten, denn in direktem Widerspruh mit der Auffassung des Herrn Vorredners gehe ih davon aus, daß die Gehälter der Kreissekretäre im Vergleich mit ten Gehältern der Regierungs - Bureau- beamten richtig normirt sind. Ich werde dazu hon äußerl. h dur den Umstand bestimmt, daß die Klagen der Kreissekretäre Über eine Benachtheiligung gegenüber den Regierungs-Sekretären keineswegs leb- hafter sind, als die Klagen der Regierungs-Sekretäre über die Bevor- zugung der Kreissekretäre. Meine Herren, avf der einen Seite be- haupten die Kreissekretäre: wir sind Bureaubeamten erster Klasse, wir müssen deshalb auch das gleihe Gehalt haben, wie die Regie- rungs-Sekretäre, auf der andern Seite sagen die Regierungs:-Sekretäre, die Unbilligkeit liegt darin, daß die Kreissekretäre } u beamten erster Klasse angestellt werden. Wenn eine vollständige Gleichstellung erzielt werden soll, so muß dies darin bestehen, daß ein Drittel der Kreissekretäre zu Bureaubeamten zweiter Klasse, mit cinem Gehaltssay von 1800 bis 1950 4 gemacht wird. i : Wenn Sie wirklich diese, ih möchte sagen, mecanishe Gleich- stellung der Regierungs-Bureaubeamten mit den Kreis\ekretären haben wollen, dann würden die Kreissekretäre in der Erfüllung

ihrer Wünsche getäusht werden. Meine Herren, dazu

ofort als Bureau- |

überzugehen, hat die Königliche Staatsregierung keine Veranlassung, und sie erkennt an, daß die selbständigere und verantwortlichere Stellung der Kreissekretäre es nothwendig mat, ihnen durchweg den Charakter als Bureaubeamte erster Klasse beizulegen. Die Staats- regierung hält es für richtig, daß beide Beamtenklassen dasselbe Gehaltsmaximum erbalten. Die frühere Regelung, nah welcher der Maximalsaß des Gehalts der Kreissekretäre um 300 Æ geringer war als derjenige der Regierungs-Sekretäre, ist mit Ret verlassen worden, denn man muß davon ausgehen: ein älterer Regierungs-Sekretär hat keineswegs höhere Bedürfnisse wie ein älterer Kreissekretär, im Gegen- theil, dem Letzteren werden tadurch, daß er meistentheils seine Kinder außerhalb seines Wohnortes erziehen lassen muß, verhältnißmäßig noch größere Kosten verursaht. Aber die Krei: sekretäre kommen dur» \chnittlih 4, 6 bis 8 Jahre früher in die Stellung als der Regierungs- Bureaubeamte erster Klasse, und daher ift es vollständig gercHtfertigt, daß sie mit einem geringeren Minimalsag anfangen. A íIm Uebrigen handelt es \sich hier nicht um eine restitutio 1n integrum, sondern es handelt sich nach dem Wunsch des Herrn Vorredners um die abgesonderte Aufbesserung einer einzigen Beamten- klasse, und für diese Beamtenklasse allein vorzugehen, ist meines Erachtens niht gerechtfertigt. Ich gönne den Kreissekretären eine Aufbesserung ihres Gehalts, ib gönne solche aber den Regierungs- Sekretären niht minder, und die eine aufzubessern ohne die andere, das halte ih nit für rihtig.

Der Titel wurde bewilligt. 2 S

Beim Titel „Dienstaufwandsentschädigungen für die Landräthe“ bemerkte der Abg. von Meyer-Arnswalde: Eine Besserstellung nicht nur der Kreissekretäre sondern auch der Landräthe werde erst dann möglich sein, wenn die lex Huene aufgehoben sein werde. Gegenüber ihrer Repräsentations- pfliht seien die Landräthe die schlectestbesoldeten Beamten des Staates. Jm vorigen Jahre habe eine Erhöhung der Dienstaufwandsgelder um 50 000 (6 ftattgefunden; er habe bei verschiedenen der Herren angefragt, ob sie etwas davon bekommen hätten, und überall die Antwort erhalten : Nein! Er frage den Minister, ob diese Erhöhung an sämmtliche Landräthe des Staates oder provinzenweise vertheilt werde. Die Landräthe hätten besonders hohe Repräsentationskosten, 4: D: n ihre Equipage, so daß für die Bureaukosten nicht viel übrig bleibe; wenn sie im Einspänner führen, seien ste nicht E angesehen. .

‘inister des Jnnern, Herrfurth:

Auf die Anfrage des Hrn. Abg. von Meyer in Betreff der Ver- theilung des Betrags von 50 000 M zur Erhöhung der Dienstaufwands- entshädigung der Landräthe habe ih zu erwidern, daß von denselben bisher erst ein verhältnißmäßig kleiner Theil vertheilt worden ist. Es sind nämlich zunähst diejenigen Landrathsämter herausgesucht worden, für welche Anträge vorlagen auf Vermehrung ihres Bureaubeaunten- personals auf Staatskosten. Diese Anträge sind geprüft worden, und, soweit sie si als begründet oder wenigstens annähernd begründet ergaben, sind den Betreffenden Beträge von 450, 500 bis 900 zugewiesen. Das sind aber, glaube ih, nur etwa neun bis elf Fälle bis jeßt gewesen. 4 S |

n Betreff der Vertheilung des Restes. sind bis jeßt die Ver- fügungen noch nicht getroffen, weil die darüber zum : eriht auf- geforderten Ober-Präsidenten sh noch nicht sämmtlich geäußert haben. Die Vertheilung wird erst Ende dieses oder Anfang pähsten Monats erfolgen können. 5 5 /

Was die Grundsäge anlangt, nah denen die Vertheilung statt- finden soll, fo ist zunächs| nur der allgemeine Grundsaß aufgestellt worden, daß dabei die Landräthe nur derjenigen Kreise berücksichtigt werden dürfen, welbe entweder nah der Bevölkecung oder nah dem Umfang über den Durchschnitt der betreffenden Provinzen hinaus- gehen, so daß also diejenigen, welche unter dem Durschnitt sind, bei der Vertheilung wegfallen. Sehr wesentlich würde mir die Verthei- lung leihter werden, wenn ih statt über 50000 H Über 500 000 zu verfügen hätte, dann würde es mögli sein, den vor- handenen Bedürfnissen wirklich Abhülfe zu schaffen. Die 50 000 reihen niht sehr weit, und man muß daher die dringend- sten Fälle heraussuchen und minder dringende zurückstellen. Eine mechanishe Vertheilung auf die Kreise oder Pro- vinzen kann nicht stattfinden, sondern es muß, auf Grund sorgfamer Prüfung der Verhältnisse des Einzelfalls, die Vertheilung ex aequo et bono bewirkt werden. x

Ich freue mich übrigens, von dem Hrn. Abg. von Meyer gehört zu baben, daß auch er jeßt die Landräthe für die am \chlechtesten be- soldeten Beamten des preußishen Staats hält, und eine Aufbesserung der Gebälter derselben beanspruht. Ich bin vollständig derselben Meinung. Wenn mich aber meine Erinnerung nicht täuscht, so hat Hr. von Meyer diese Anschauung erft, seit er selber nicht mehr Land- rath ist, vertreten. Ih glaube mich niht zu täuschen, daß er in früherer Zeit ausdrücklih erklärt hat: das Landrathsamt soll ein Ehrenamt sein, und es ist garni@t erwünscht, daß die Landräthe im Gehalt erhöht werden.

Abg. von Meyer (Arnswalde) erwiderte, daß damals von den Landräthen ein Rittergut als Eigenthum gefordert worden sei. Jeßt seien sie lediglih bureaukratishe Beamte und müsse danah auch ihre Besoldung anders geregelt

werden. 0 Der Titel wurde bewilligt. i L Es folgte das Kapitel „Polizeiverwaitung in Berlin. Abg. Dr. Arendt: Ein Uebelstand, der die Unzufrieden- heit weiter Kreise erregte, könne durh ein energisches Ein- \hreiten der Polizeibehörden aus der Welt geschafft werden, nämlich die Art und Weise des Vertriebes von Extra- blättern in Berlin. Bei gewissen großen Ereignissen sei aller- dings eine Nachricht hon vor Ausgabe der nächsten Zeitung erwünscht, in Berlin sei aber dieser Vertrieb der Extrablätter zur Unsitte geworden. So habe sih bei den traurigen Ereig- nissen des vorigen Jahres die gemeine Spekulation die Er- regung des Volks zu Nußge gemacht, ebenso bei den nen Nachrichten aus Wien. Darauf solle die Regierung ihre uf- merksamkeit rihten. Wenn es auch im Auslande ebenso sei, so sei es do nicht nöthig, die Unsitten des Auslandes mit- zumachen. Wenn er solche Rotten Bassermann'scher Gestalten mit wildem, wüstem Geschrei dur die Straßen laufen sehe, müsse er unwillkürlih an die Wahlagitation für Boulanger denken, wenn es hier au noch nicht gan so s{limm sei. Es werde häufig möglih sein, ein trafversahren gegen die Verbreiter eines Exirablatts einzuleiten, wenn dasselbe nihts Anderes enthalte, als was bereits in den Zeitungen gestanden habe, denn das sei en Eise durtd Wenn ein anderer Staatsbürger in dieser lauten Weise d S, ae o E Bs er va s E Batgo anntschaft machen. rum en a Extrablatt- verkäufer einen Vorzug vor Anderen? Es sei erklärlich, daß,

wenn diese Burschen durch die Straßen mit nervenzerrüttendem