1889 / 47 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

E Ee C L A I E I d 7 A 2E

“um oleihzeitig auch tas beim raschen Abfließen eintretende Abspülen

* freiem Felde.

des Bodens zu verhüten. Gegen dieses Mittel sind folgende Ein-- ben. : ¿

A Apr rug Mittelgebirge sind überhaupt geeignete Flächen

für die Anlegung solcher Gräben nur im geringen Umfange zu finden.

2) Selbst da, wo die erste Herstellung möglich ist, kann eine

dauernde Wirksamkeit folcher Gräben nur ausnahmsweise erwartet

e Sollen die Gräben auch bei einem mehrtägigen Regen oder bei wolkenbruchartigen Ergüssen von Wirkun sein, so müssen e einander so nahe liegen, daß die wirthshaftlihe Ausnußung Be Flähen im höhslen Grade erschwert, vielfah fast unmög Le my i Anlage- und Unterkbaltungskosten sind unverhältniß- äßig groß. Z : i mig, aues Gründbesiger werden dic Ausführung der Dees nicht ohne erheblihe Entschädigungen dulden; namentli wird die Anlegung derselben auf ÄÂcker- und Wiesenflähen den lebhaftesten Widerspruch en. deeve nt ferner die Zurückhaltung des Wassers durch A gon Querdämmen, nene das Sage B aber den eigentlichen lauh frei lassen, vorge}{lagen worden. Sus A S leere längere Zeit an, so können solche MEE däâmme keinen Cinfluß ausüben, denn es wird sich jan e ein Beharrungszustand einstellen, bei welchem M mo C der zuflicßenden Wassermenge ist. Nach diesem zzeupun A ne Zufluß geringer werden, während der Abfluß größer als er Zuflu ist, da die vorher aufgestauten, alfo- angesammelten A wieder allmählih abgeführt werden. Diese Steigerung der B menge konn auf den unteren Flußlauf in ähnli nachtbeiliger g wirken wie das frühbzeitige Ablassen cines gefüllten Ban eten s weshalb das Mittel nur mit Vorsicht und ait E ann anzuwenden ist, wenn etne Verlangfamung der Flu tbe eines Flusses, behufs Verhütung des Zusammentreffens mit der Flu i welle eines anderen Flusses, herbeigeführt werden soll oder wenn g sich um die Mäßigung einer äußerst intensiv auftretenden Fluthwelle von sehr kurzer Dauer handelt. Die örtlihen Verhältnisse n dasselbe nur selten, die Kosten des Bauwerks sind sehr A die vermehrte Lea E oberen Ebene wird in der Rege 1zuträglichkeiten herbeiführen. | pro E na namentlih falls eine Streudecke vorhanden ist, wirkt im Gebirgé- und Hügelland in günstigster Weise, da pes rashe Abstrômen des Wassers gemäßigt, das Abscwemmen des Bodens und das Zerreißen der Gehänge, mithin die Bu ieung oder Gecschiebemassen zu den Flüssen verhütet werden ; durch leßtere wir die Soble der Wasserläufe erhöht, also eine Hebung des e \piegel8s bervorgerufen. Auch ift die Versickerung in einem mit e decke ausgestatteten Wald eine bessere und es tritt das Schmelzen des Schnees daselbst weniger rasch und später ein als auf Daß aber die Wälder troßdem rur im beschränkten Maße wirken können, beweisen gerade die Uebershwemmungen der {lesien Gebirgsflüsse, deren Gebiet im ausgedehnten Maße S ist. Die Forderung, daß auf dem Gebiet der Entwässerungen rin Drainirungen, fowie der Verwandlung von Bruch-, Moor- und Haide- flähen in Ackerland weniger als bisher gesehen, daß die Trocken- legung von Sümpfer, Morästen, Seen und Teichen unterbleiben möge, ist vom cinseitig wasserwirthshaftlichen Standpunkt aus wohl berechtigt. Von vereinzelten Mißerfolgen abgesehen, sind aber die genannten Arbeiten durch die gesteigerte _ Kultur und die intensivere Erwerbsthätigkeit bedingt und desbalb L wohl vem wirthschaftlihen als vom hygienishen Gesichtspunkt als cin wichtiger Forts{ritt anzusehen. Der. Einfluß solcher Ent» wässerungzanlagen auf die Hocfluthen wird auch în der Regel weit über» \chäâßt. Man hat z. B. der Entwässerung von im Gebirge vorhande- nen Hobmooren cine Bedeutung beigelegt, die fie nit besigt;. denn solhe Lohmoore sind gewöhn!ih nur von geringer Mächtigkeit und deshalb bald gesättigt, sodaß sie bei andauerndem Regen nur wenig für die Zurückhaltung roe er quis zu wirken vermögen; immerhin ird ihre Erhaltung anzuftreben sein. S i L "E Ea Mticläciigion sind übrigens feit längeren Jahren be- müh1, das Wasser im Gebirge, soweit irgend thunlich, zuüzuhalten, indem Entwässerungsgräben richt auf kürzestem Wege zum Thale, sondern möglihst na Flächen geführt werden, in denen das Wasser versickern kann, Der Vorslhlag, die Seen früherer Jahrhunderte wieder herzu- stellen, ist fat immer undurchfühzbar, da derartige Släben inzwischen meist in bohe Kultur gebraht und bewohnt sind ; cine Wiederherstel- lung der Sern würde fat immer einen großen Nückschritt in der Kultur bedeuten. Se)bst tie vorhandenen Seen sind nur selten für die Aufnabme g: ößerer Wassermassen einzurihten ; sowobl tie Hebung des bitherigen hödsten, als die Senkung des bisherigen kleinsten Wofseritand:8 weren gewöhnli den weitgehendsten Einfluß auf die Nachbarscaft ausüben. Im erfteren Falle würden die blühenden Gelände und Ortschaften des Sees unter Wasser gesetzt, im leßteren Falle rürden dieselben vom bisherigen Secspiegel entrüdckt, sodaß fie die vi [fachen Vortheile nar En welche mit der Lage See verknüpft sind, verlieren würden. e | S E Die 0 gen Bassins im Flußthale felbst oder in defsen Nähe, in welche die Hocfluthen bei höherem Stande eingelassen werden, ist weg-n des Fehlens geeigneter Flächen und der großen Nachtheile, weite ten E derselben zugefügt werden, nur în öußerst seltenen Fällen mögli. i v Wer pi Vie Winter- in Sommerdeic(e verwandelt und, um die heftige Dur&ftrömung der Niederung zu verhindern, hohwasserfreie Ouerdämme angel. gt, die zugleich als Wege dienen und „mit den Ningnällen verbunden find, so ist dadur zwar cin jederzeitiger Ver- fehr wieder hergestelit, voch treten dann andere Mißstände den oben erwähnten hinzu. Sind die Sommerdeiche zu niedrig oder erfolgt die Füllung der Niederungen zu frühzeitig vor dem Eintreten des Haupt- howwassers, so vermag diess nur noch geringe Waossermengen an die Polter abzugeben und die Mäßigung der Hohfluthwelle wird hinter dem gewünschten Erfolg zurückbleiben. Bei zu großer Höbe der Sommerdciche oder bei zu spätem Einlafsen des Wassers werden die Segnungen der Bewässerung und Ueberschlämmung fehlen. So wünschenswerth demna vom allgemeinen wosserwirthschaft- lichen Standpunkte aus die Verwandlung mancher Winter- in Som- merdeihe odcr die Einlassung der Winterfluthen in die Niederungen erscheinen mag, so wird sic sih doc in den seltensten Fällen als aus- {\ührbar erweisen. E E / s wird angenommen, daß die Präventivmaßregeln, von welchen vielfa ein dauernder Schuß gegen Hochwafsergefahren er- wartet wird, entweder allgemein, over doch in ihrer Anwendung auf Preußen nur in den seltensten Ausnahmefällen praktisch verwerihbar sein werden. Mag aber hierüber eine Meinungsverschiedenheit obwalten, so darf do in dem Punkte auf die Zustimwung Aller gerehnet weden, welche den Verhältnissen näher stehen, daß die nat liegende Maß- regel zur Abwehr von Hochwassergefahren nicht in der Verfolgung jener Projekte, sondern darin bestchen muß, daß unsere Gewässer I weit wie mögli e N elbe welcher sie befähigt, öhnlite Hechfluthen unshadlich abzusuhre E i pem. E hat im Allgemeinen folgende Punkte ins 1ge zu fassen: 4 ties 1) Die Herstellung eines normalen Flußprofils, 2) Die Regulirung des Gefälles. 3) Die Betleitigung zu sharfer Krümmungen. 4) Die AGUdung ge E 9) Regulirung der VDeichanlagen. ; L 6) s des dur Wehre oder Brücken herbeigeführten shädlihen Staues. : ) Die Zurüchaltung der Geschiebe. de de Erfolge La Flußregulirungen, welhe nah Mahgabe der vore:wähnten Gesichtspunkte zur Ausführung gelangt sind, liegen au rücsihtlich ter Berggewässer ma1.he günstige Giengen s Was insb (sondere tie aus Anlaß dèr vorjährigen Ueber-

iederschlsijchen Gebirgéflüfsen angestellten Unter- E cte lo haben dieselben zu dem Ergebniß geführt, daß

rückhaltung des Wassers in einem wirksamen Grade entweder der E Tes do nur in größerer Entfernung vom Berge und mit ganz unverdalint mans srofem Kostenaufwande möglich n: Für die Anlegung von künstlihen Sammelbehältern sind ¿ e große Steilheit der Gänge des Riesen- und Jsergebirges und das ole Gefälle der Wa erle gan EOEE ungünstig ebenso für orizontaler ergräben. u An eonn so Gebirgsflüsse, insbesondere der Zacken und ines nebst ihren wichtigeren Nebenläufen, sind aber der Regulirung in hohem Grade bedürftig. Die Querschnitte sind fast durchweg zu enge, der Lauf zeigt zu \hroffe Uebergänge zwischen den An, E einbuchtenden Usern, große Geröll- und Gescbiebemassen, welche ae 3 von den stark geneigten Gebirgsbächen zugeführt, theils durch ter einrisse und Auskolkungen entstanden sind, bedecken die Sohle. Sie sind namentlich an der Einmündung der Bäche in die greren Wasserläufe und an den Knickpunkten des Gefälles der leßteren f hs gelagert ; hier veranlassen sie zuerst einen Anstau des Hochwassers, Ra der Druck und die Geshwivdigkeit groß genug geworden sind, um st f größere Geschiebe fortzuführen und in erweiterten Strecken, sowie A dèn Vorländern, wo die Geschwindigkeit eine geringere ist, wieder ab- zulagern. Bei so verwildertena Wasserläufen vermögen die Arbeiten ein- zelner Anlieger wenig zu belfen ; es ist eine planmäßige, nah e Gen Grundsäßen durchgeführte Regulirung erforderlich, bei welcher die t vid näher eröôrterten Maßnahmen in ausgedehnter Weise werden zur An- wendurg kommen müssen. Falls dies geschieht und die spätere JIn- standhaltung eine ordnungsmäßige ist, so wird es auch hier geda, die gewöhnlihen Hochgewässer ohne allen Schaden abzuführen und die bei außerordentlichen Hofluthen entstehenden Nawtheile erheblich zu mäßigen. Wird die Instandhaltung nicht in planmäßiger Weise bewirkt, so werden bald von Neuem Verwilderungen eintreten und die für die Regulirung aufgewendeten Beträge werden großentheils nußlos verausgabt sein; je intensiver die Hochfluth auftritt, um so sorgfältiger wird die Unterhaltung des regulirten Laufs sein müssen. # Es ist hiermit der Nachweis versucht, daß cine den ört- lien Verhältnissen angepaßte, einheitlih durcgeführte Guan der links- und rehtsseitigen Nebenflüsse der Oder das wirksamste Mittel is, um fkünstigen Hochwassergefahren vorzubeugen. Nah Lage unserer Gesetzgebung kann eine das Maß der Unter- haltung übersteigende Flußregulirung von Aufsichtswegen niht er- zwungen werden, sie ist vielmehr Gegenstand freier Entschließung der betheiligten Personen und Körperschaften, auf welche Staat und Provinz nur durh Beschaffung der Vorarbeiten oder durch theilweise Üebernahme der Regulirungskosten förderlich einwirken fônnen. Auch in dem Geseg vom 1. April 1879 über die Bildung von Wasser- genossenschaften ist dieser Standpunkt für den Fall festgehalten, daß Fluß- regulirungen, als solche, Gegenstand genossenschaftlicher Unternehmungen werden sollten. Nur dann, wenn die Flußregulirung nicht Selbjt- zweck, sondern integrirender Theil eines Unternehmens zur Ent- und Bewässerung von Grundstücken ist, treten die für diese Ente bestimmten besonderen Vorschriften (§§. 65 ff. des Gesetzes) in E In sehr vielen Fällen bildet die zuvorige Regulirung eines as Genofssenschaftsgebiet berührenden . Privatflusses die Borauss\eßzung solher Unternehmungen, und in der That ist es gelungen, auf diesem Wege viele, bis dahin ganz verwahrloste Flüsse oder Flußtteile in cinen befriedigenden Zustand zu verseßen. Allein alle derartige Unternehmungen sind an bestimmte örtliche Bedingungen und Bedürf nisse geknüpft, die sich niht immer und oft da am wenigsten vorfinden, wo, wie bei vielen Gebirgsflüssen, die Regulirung im Gesammt- interesse der Flußanlieger am dringendsten ist. Von dem Galle der vorerwähnten Unternehmungen abgesehen, steht die Frage der Flußregulirungen im engsten Zusammenhang mit der Grage der Flußunterhaltung und ist von derselben im hohen Grade abhängig. Wo die Pflicht zur Unterhaltung von Privatflüfsen angemessen organisirt und auf breite Schultern gelegt ist, folgt die zwecckent- sprehende Regulirung derselben von selbit, zumal dann, wenn Staat und Provinz helfend beitreten; denn das Gesammtinteresse der Unter- haltungépflichtigen eines Flußlaufs fordert die Herstellung geordneter Zustände. Umgekehrt kann keine Flußregulirung in Angriff genommen werden, wenn niht zuvor die ordnungsmäßige Instandhaitung ficher- gestellt ist. E : i Eva ie Frage der Flußunterkaltung if demna die entscheidende. Getinat E für die Instandhaltung der Privatflüsse eine Organisation zu \caffen, in welcher die vielseitigen, davon berührten Interessen zum Ausdruck kommen, und durch welche die cinheitliche Behandlung des Flußlaufes gewahrt wird, so ist der entscheidende Schritt geschchen, welcher eine dauernde Verbesserung unserer wasserwirthscaftlichen Verhältnisse verbürot. In dem größten Theile der Monarchie und speziell in der Provinz Schlesien ist die Verbindlichkeit jus Unter haltung von Privatflüssen im Wesentlichen durch landesgeseßliche und provinzielle Vor) {riften geregelt, und die Polizeibehörde wird sich zur Beschaffung der Vorfluth der Regel na uur an die Slufßfanlieger haiten können. Ist es, wie die tagtäglihe Erfahrung lebrt, [on über- aus \chwierig, in solchen der Adjazentenräumung unterworfenen Glüssen eine weitere Ve:shlehterung der Vorfluthverhältnisse und größere Unordnungen zu verhindern, fo ift natürlich auf diejer Grundlage eine Verbesserung der Zustände, eine verständige , planmäßige Regulirung des Flusses gänzlich ausges{lofsen. Eine Ver- bindlihkcit dazu besteht niht und eine freiwillige Verständigung der unterhaltungspflihtigen Adjazenten über ein derartiges gemeinsames, einheitlihes Vorgeben ist gänzlih ausgeschlossen. Finden dritte Per- sonen, genofsenshafilihe oder kommunale Verbände es in ihrem In- teresse, cine Flußstrecke zu reguliren, so bleibt nichts übrig, als die Adjazentenräumung, mit welcher die planmäßige Unterhaltung des regulirten Flusses nicht errciht werden kann, zu beseitigen, und E Unterhaltungspflidt auf eigene Schultern zu nehmen. That- sählich haben sich denn auch jene Mängel der Adjazentien- räumung an allen unsern Gebirgsflüssen und ganz vorzugéweise an denjenigen der Provinz Schlesien zum Nachtheil des Geueiaoe fühlbar gemaht. Sie hat sih den Howassergefahren gegenüber matios erwiesen, sie war nicht geeignet, Vorflutbhverbesse- rungen anzuregen und zu verfolgen und konnte niht verhindern, daß Flüsse, welhe mit den gescilderten s{chwierigen Verhältnissen zu fämpfen haben, mehr und mehr verwilderten. Hier ist demnach eine Aenderung dringend wünschenêwerth. Will man an unseren s{chwie- rigeren Flußläufen geordnetere Zustände anbahnen, so ist es noth- wendig, an diesem Punkte zunächst einzufeßen, und die Adjazenten- räumung durch eine zweckdienlihere Regelung der B pflicht zu erseßen. Für cine solche neue Ordnung ergeben sih fol- e Gesichtspunkte: S ; ; e s Sorge getragen werden, baß die öffentlihe Verbind- lihfeit zur Unterhaltung nit shifbarer Fiusse oder Theile Me, da, wo die bestehende Ordnung nicht ausreicht, um geordnete Zustände herzustellen und zu erhalten, von einem größeren leistungssähigeren Berbande übernommen werde. | : i s 2) Dabei würde vorauszuseßen sein, daß die vom Kreise zu be- streitenden Kosten der Flußunterhaltung gesondert von den übrigen Kreisabgaben vertheilt, und die bisherigen Unterhaltungspflichtigen und die übrigen Näwstbetheiligten dazu vorzugsweise herangezogen würden. i A 3) Einer Aenderung in dem Umfange der öffentlichen Verbind- lidkeit 2 Unterhaltung von Flüfsen oder der polizeilih erzwingbaren Unterhaltungspfliht, wle Be dur die bestehende Gesetzgebung t ist, bedarf es nit. : a Die Ss und Instandhaltung der mehrerwähnten Flußläufe muß unter geeigneter Mitwirkung von Sawverstäudigen erfolgen, welwe durch ihre Vorbildung und thren Beruf Gelegenheit (e t haben, auf diesem Gebiet auêsreihende Erfahrungen zu ammeln, A L ; Fine Ordnung, wie sie vorstehend kurz \kizzirt ist, würde die ut ige Unterhaltung der Wasfserläufe sicher stellen und den g zu der Lest wünschenswerthen - gründlihen Regulirung derselben in sih tragen, bei welher au der nteresse zu bethätigen haben würden.

taat und die Provinz ihr

Statistische Nachrichten.

elische Taufen und Trauungen in den preußi- s V bel Corr.) Unsere neulichen Mittheilungen über die Betbätigung kirhlihen Sinnes im preußishen Staat dur Taufen und Trauungen dehnen wir heute auf die enOnen Provinzen aus. Im Allgemeinen veranshaulihen nachstehende Ziffern die größere oder geringere Vollständigkeit, in welcher der kirchliche Akt der standes» amtlihen Registrirung nachfolgte. Von je 100 Lebendgeborenen

Ae in rein evan- in evangelisGen uneheliche Kinder in den gelishen Ehen Mischehen evangelisher Mütter Provinzen “1886 1887 1886 1887 1886 1887 Ostpreußen 96,18 96,19 70,22 69,40 84,49 89,92 Westpreußen. . . 97,39 97,40 62,21 60,64 80,29 84 02 Stadtkreis Berlin. 87,80 86,95 101,86 100,68 72,92 73,09 Brandenburg. 94,28 93,73 94,40 98,29 84,88 84,73 Pommern. 97,54 97,53 83,86 72,27 91,61 87,05 Posen . . 96,95 97,42 92,35 97,41 92,83 92,08 - Schlesien . 98,11 98,60 88,58 87,60 90,41, 91,15 -- Salhsen . . . . 94,76 95,86 91,13 100,11 83,12 - 85,50 Schleswig - Holstein 95,36 94,76 84,57 75,22 80,03 ‘82,94 Hannover. . . . 98,39 97,98 93,50 87,98 93,22 92,61 . 100,01 99,01 98,80 97,63

87/61 90,96 85,40 91,29 84,01 86,48 100;00 100,00

60,54 62,79

Westfalen . 9494 9611

Hessen-Nassau R . 98,43 97,76 77,69 79,592 Hohenzollern ‘Eietá ias A S rad 100 Eheschließungen entfielen Trauun | : h den N rein evangelischer Paare evargelischer Mischyaare Provinzen 1886 1887 1886 1887 Ostpreußen . i 93,21 94,65 88,65 70,43 Westpreußen i 92,42 95,57 81,28 77,21 Stadtkreis Berlin . 61,25 62,80 58,01 64,48 Brandenburg . 93,04 93,19 89,40 96,39 Pommern . 93,98 94,03 81,65 87,89 Posen 97,66 97,65 110,32 126,46 Schlesien 97,01 97,64 104,34 105,62 Sawsen. . .. 92,37 94,20 94,96 91,02 Schleswig-Holstein . 96,49 96,93 112,29 112,28 Hannover . . « « 98,36 98,28 97,85 88,59 Westfalen . . 98,80 100,01 84,09 81,04 essen-Nassau . 95,49 95,85 88,03 96,19 Rheinland . . 98,12 99 10 94,29 89,92 Hohenzollern . . . 120,00 89,71 8,33 15,38, Hinsichtlich der Taufen in rein evangelishen Ehen steht, wenn wir Hohenzollern mit seiner einen rihtigen Schluß nicht zulassenden Minimalzahl von- Fällen auéscheiden, Westfalen gleihwie in den Jahren 1882 und 1885 obenan; in den Jahren 1883 und 1884 nahm Hessen-Nassau mit 99,12 bzw. 98,78 die erste Stelle ein, während es nunmehr nicht nur in Folge der Steigerung der Prozentzahlen anderer Provinzen, sondern „wesentlich aub in Folge dcs fast \tändia eingetretenen Sinkens seiner Prozentzahl für 1887 nur die fünfte Stelle einnimmt. Die Prozentzahl von Westfalen ist zwar 1887 gegen 1886 flark gefallen, weist jedoch ‘gegen 1883 und 1884 noch cine kleine Zunahme aaf. Unter den übrigen Provinzen ist noch besonders Westvreußen hervorzuheben, welhes im Jahre 1885 nächst Berlin die ilcinste Prozentzahl bezüglih der Taufen in rein evangelishen Chen mit 94,02 zeigte, für 1886 aber die 7, Stelle und 1887 die 8. Stelle unter den Provinzen, abgesehen von Hohenzollern, E cufzifer in evangelischen Mischehen ist, wie auch in früheren Jahren, am höcfken in Berlin und am niedrigsten 1886 in Westfalen und 1887 in Westpreußen. Jn einzelnen Provinzen unterlagcn die Ziffern sehr erheblihen Schwankungen, so z. B. in Pommern, dessen Prozentzahl 1882 54,28 und fodann bis 1885 mit geringeren Ab- weichungen etwa 76 betrug, 1886 aber auf 83,86 stieg und 1887 auf 72,97 gefallen ist. Im Allgemeinen ist durhweg eine Steigerung der Prozentzahlen festzustellen ; dies gilt insbesondere auch von Ostpreußen, dessen Prozentzabl bis 1885 auf 61,19 gefallen war, und in ähnlicher Weise von Schleswig-Holstein, dessen Prozentzahl bis 1885 gleich falls ständig bis auf 59,39 gefallen war. Westfalen, welches, 1886 die geringste Prozentzahl aufweist, ist seit 1885 nur unerheblich zu- rückgegangen, Weitpreen, A 1887 die kleinste Prozentzahl hat, e 85 fogar um 5,88 gestiegen. 2 l i - E "Die Tausifer unchelihher Kinder evangelischer Mütter ist 1886 und 1887 am höchsten in Hannover und am niedrigstèn in Berlin ge? wesen, wo sie aber immerhin 1886 72,92 und 1887 73,09 betrug, Sachsens Prozentzahl, welche bis 1886 regelmäßig, wenn auch nicht erhebli% gefallen war, ist 1887 gestiegen, und zwar gegen 1886 um 2,38. Im Uebrigen haben erhebliche Scwankungen in den einzelnen Provinzen stattgefunden, Bde für bent Man die früteren Jahre :rchichnittlid eiae kleine Steigerunz aufweisen. S O Poln der Trauungen rein evangelischer Paare ist as und 1887 am höchsten in Westfalen gewesen, wo sie 95,80 bzw. 100,( beitrug, am niedrigsten in Berlin mit 61,25 bzw. 62,80, A 1886 in Sachsen mit 93,37 und 1887 in Brandenburg mit 93,19, Im Allgemeinen haben in den einzelnen Provinzen die Zahlen seit 1882 mehrfah, wenn au nur in geringeren Grenzen ges{wantt; im Ganzen ist jedoch eine Steigerung eingetreten, und dies gilt im Ein- n au von Berlin. | ; O e Re Trauungsziffer evangelischer Mischehen ist am höchsten N in Schleswig-Holstein mit 112,25 und 1887 in Posen mit n Sowohl in diesen beiden Provinzen, wie auch in S(lesien ist und 1887 mehr als der Hälste aller bürgerlichen Eheschließungen Evangelischer mit Personen anderen Bekenntnifses in der evangelischen Kirche die Trauung gefolgt. Am niedrigsten erscheint die TRAOUIE zier in evangelishen Mischehen 1886 und 1887 in Berlin mit e bezro. 64,48 und nâchstdem 1886 in Westpreußen mit 81,28 und j in Ostpreußen mit 70,43. Erheblihere Schwankungen duen 1 1882 in einzelnen Provinzen mehrfach stattgefunden; beständige Rüc gänge sind nicht festzustellen gewesen.

Land- und Forstwirthschaft.

ber die Ernte - Ergebnisse in „Oesterrei im aure is veröffentliht das österreichische ea Ministerium die ummer E e Lari: bekann

: ; rgeben sih folgende : gewordenen Daten; danach erg e ne . jen an Millionen Hektoliter

134320 + 0151 26 074 2221 vi L B 29 7 + er, l iets 3 683 3926 -+ 0157 Be n tigsten Lndetn gestaltete ib die Ernte wie folgtt ihtigsten Ländern gestaltete sh die Ernte : s E RE Weizen f Roggen Gerste Haser Millionen Hektoliter ; 3221 1167 4 012 2068 0915 2 230 1171 0253 1 55 M 0 ä e e RTO 3729 ( Welecitler A 1726 1727 Aga Die Vergleihung aus dem Jahre 1887 ist niht gemacht, dage wird eine Tabelle veröffentliht, aus welcher hervorgeht, daß MeE G des Jahres 1888, gegenüber dem Durchschnitt, der aus em Ls nissen der Jahre 1873 bis 1887 gezogen wurde, in allen oben d ge}ührten Ländern wesentli höher ausfiel. Eine Perecnuna über Geldwerths der Ernte läßt \ih nit anstellen, weil die Daten die Qualität bezw. das Gewicht der Körner noh nicht vorliegen.

13 543 23 853 17 122 31 000

Weizen Roggen . Gerste

1601 0939 0942

9375

Niederösterreih Oberösterreich Steiermark Böhmen

zum Deutschen

N 47

1, Steckbriefe und Untersuhungs-Saen.

3,

erpahtungen, Verdingungen 2c.

9, V S Eugen, Blgevote, Vorladungen u. dergl. pi

4, Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

Zweite

Beilage

Berlin, Donnerstag, den 21. Februar

Deffentlicher Anzeiger.

Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. -

1889,

D,

6, Berufs-Genofsens 7. Wochen-Ausweise 8, Verschiedene Bekanntmachungen.

Beruss-Genofiensaften. auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. aften.

er deutshen Zettelbanken.

und Untersuchungs - Sachen.

[61166]

1) Steckbriefe

Steekbrief.

Gegen den domizillosen Schneidergesellen Wilhelm zuleßt in Ratibor aufhaltsam (gebürtig aus

Weiß,

Neisse), circa 30 Jahre alt, welcher Md! g geworden, ist auf Grund des nah erhobener Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst

unterm

Untersuhungbhaft wegen Beleidiaung angeordnet.

nklage von der

12. Februar cr, ergangenen Beschlusses die

Es wird ersuht, den 2c. Weiß zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß einzuliefern. Ila. J.

1044/88

Ratibor, den 17. Februar 1889.

61167]

Der gegen den Schlächtermei am 5. August 1860 in Bindow boren, wegen wiederholten Betruges in den Akten wider Graff 83 G. 820 84 J, II a. 73 84 unter dem 8. März 1884 erlassene und unter dem 1885 erneuerte Steckbrief wird erneuert.

Verli

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgeriht T.

[61165]

Der gegen den Kassirer Louis Baer wegen wieder- holter Untershlagung unter dem 19. Januar 1889 in den Akten U. R. I. 27, 89 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, Alt - Moabit Nr. 11/12 (NW.), den

16, Februar 1889,

[61177]

In der Strafsa

Vittwer

Maurergeselle Eduard Barg,

Lbentz werden.

hiesigen Großherzoglichen Amtsgerichts verhandlung auf Donnerstag, den 11. 1889, Vormittags 10 Uhr, herzoglihe Schöffengericht hierselbst geladen.

Voizeunburg, den 19.

Der Geri

[59967] 23, Janu

wohnhaft, wird beschuldigt, als Ersatreservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des F ebuchs

in Verb.

der Wehrpflicht, vom 11. Febr. 1888. Derselbe wird auf Montag, den 8.

1889, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche

Schöffengeriht Meißen zur Hauptverhandlung ge-

laden.

Bei unentshuldigtem auf Grund der nach 8. 472 der Strafprozeßordnung

von dem

zu Wurzen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Meißen, den 12. Februar 1889.

Ladung. Der Dienstknecht Georg Marx Claus, geb. den

Der Erste Staatsanwalt.

Steckbriefs-Erneuerung.

n, den 15, Februar 1889,

Steckbriefs-Erledigung.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.

Oeffentliche Zustellung.

Derselbe wird hierdurch auf

ebruar 1889, cht1s\chreiber des Feege, Akt.-Geh.

ar 1863 zu Waldheim, zuleßt in Meißen

mit §. 11 des Reichsges., betr. Aenderung

April Ausbleiben wird derselbe Königlichen Landwehr-Bezirks-Kommando

Der Königliche Amtsanwalt. Dr. Knaur, Aff.

p —Ê— I 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, B

[61296

Jn Satwen, betreffend die Zwangsvecsteigerung der dem Schuhmater Albert Bauer hieselbst gehörigen Grundstücke: des H stückes Nr. Einstellung des Verfahrens der auf den 20. März d. I. anberaumte Ueberbotstermin nicht statt.

Tessin, 16. Februar 1889.

Großherzoglih Mecklenburg-S@werinsches

[49161] Auf den

auf Karben wird der Inhaber der angebli verloren

Lianpenen erbandes

Provinzial-Hülfskassenfonds Serie II. Litt. D. Nr. 453 über 500 M ufgefordert, seine Rehte auf die Obligation \päte- stens im Aufgebotstermin den 9. Juli 1889, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht (Zimmer Nr. 63) anzumelden und die Obligation

vorzulegen,

leßteren erfolgen wird. Königsberg, den 8. Dezember 1888.

[59548]

cahlte 11

en 2 10 Uhr, numten

.

véerklärun Driesen.

A gerat, ; Der Gastwirth Karl Reichert aus Waraschkrug bei Altjorge hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Quittungsbuches Nr. 2481 der Driesener ewerbebank eingetragenen Genossenshaft über ein-

detunde wird aufgefordert , [püteltens in dem auf

vor dem unterzeichneten Gerichte an

und die ugfgebotstermine seine Rechte anzumelden

orladungen u. dgl.

auses Nr. 117 und des Atcker- 520 hieselbst, findet nah heute erfolgter

Amtéëgericht. A nlgeos, Antrag des Rittergutsbesißers Siegfried

vierprozentigen Obligation des

rovinzial- der Provinz Ostpreußen für

wedcke des

widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Königliches Amtsgericht. XI.

00 M beantragt. Der Inhaber der

September 1889, Bur etage es

unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- der Urkunde erfolgen wird.

den 5. Februar 1889,

Das Königliche Amtsgericht.

ster Heinrih Graff, , Kreis Krossen, N

21, März

ifsahe wider den Hofgänger August zu Wiebendorf wegen Diebstahls \oll der angeblich geboren zu zuleßt in Altona, als Zeuge vernommen nordnung des

zur Haupt- April vor das Groß-

roßherzogl. Amtsgerichts :

9/31. März

Bernburg,

Bernburg beantragt.

von dem Naclaßkurator, Weise hier,

dur den Nachlaßkurator Handelsmann Carl Berger u Baalberge,

aas! worden, wobei bemerkt wird, daß der

E

Plümecke, geb. Hesse, zu Gr. Mühlingen, jeßt deren Erben, über 900 A aus dem Kauf

17. September 1856, 28. Mai 1864, Stückquittung vom 7. Juli 1857 und Cession vom 5./7. November 1867 an den Schmiedemeister Gottlieb Beer zu Gr. Mühlingen, zu Gr. 1 daselbst Band VI. Bl. 326,

Krause zu Bernburg, jeßt dessen Erben, über 900 4 und verschiedene Auszugsforderungen aus dem Kauf- vertrage vom 9. April 1875 an den Maurer Andreas Traeger zu Bernburg. eingetragen auf dem Haus- grundflücke P. 46 an der

Zubehör, Grundakten 11. 36

Personen:

Eisenach,

Braunschweig, j

Gr. Mühlingen,

10 Jahren in unbekannter Abwesenheit lebend en Handelsmanns Fri durch seinen Abwesenheitskurator, den Glasermeister Carl Richter zu Güsten, und das Aufgebot der un- bekannten Erben und Vermähtnißnehmer,

eboren f, und als seine eseßlihen Erb

ershel, und der Restaurateur Paul Cramer, Beide

[26877] Aufgebot. Auf Antrag der Ebefrau Arbeiters Schmiedche

ane Rechte an demselben unter Vorlegung de

[27470] ; DRTgEoE Es sind die folgenden Dokumente: Forderungsdokument der Ida Wiener zu Neun

vertrage Grundbuche von Neundorf Band 111. Bl, 148, 2) Forderungsdokument des Forstaufsehers Car

nuar 1886 an den Maurer Friedrich Thiele zu Nien

zu Nienburg,

Moriß Henke zu Leopoldshall, aus der S

Schule, früher in Halberstadt, jeßt in Braunschweig, über 8643 A an den Lehrer Carl

Leopoldshall aus der Schuld- und Pfandverschreibung

vom 2./6. Juli 1879, eingetragen im Grundbuche von Leopoldshall Band IIl. Bl. 34, 5) Forderungsdokument der Ehefrau des Kauf- manns Carl Rienecker zu Bernburg, Johanne, geb. Donoth, über 600 Thaler Gold aus der Schuld- und Pfandverschreibung vom 9./9, Oktober 1845 und den Cessionen vom 20/30. Dezember ‘1852,

3. April 1865, 9, Mai 1873, 6, Mai 1879 und

Erblegitimations-Atteste vom 16. März 1881 an den Leinewebermeister Johann Gottfried Müller zu Bern- burg, jeßt dessen Erben, eingetragen auf dem hier belegenen Hausgrundstücke des Schuldners, 6) Fe e aent des Oekonom Gottlob Plümedcke zu Gr.-Mühlingen, jeßt dessen Erben, über 300 # aus der Schuld- und Pfand- verschreibung vom 21. Februar 1837, Cession vom 8./10. August 1848, dem Uebergaags-Atteste vom 9. März 1856, der Cession vom 21. April 1865 an den Handarbeiter Daniel Otto zu Gr.-Mühlingen, jeßt die Bergmann Eduard Pengel'sden Eheleute daselbst, eingetragen im Grundbuche von Groß- Mühlingen Band I1V. Bl. 243, 7) Forderungsdokument der Wittwe Dorothee

vertrage vom

, jeßt den Maurer Friedrih Fricke Mühlingen, eingetragen im Grundbuche

8) Forderungsdokument des Kutshers Gottlieb

R hierselbst nebst abhanden gekommen und haben die nachfolgenden Obermeister Friedrih Wiener zu

ad 2) die Carl Thiele’schen Erben zu Nienburg, ad 3) die Ehefrau des Lehrers Haedrih zu

ad 1) der

ad 4) Fräulein Elisabeth Schule zu Braunschweig, ad 5) die Chefrau des Kaufmann Rienecker zu

ad 6) u. ad 7) der Gutsbesiger Louis Plümede zu Chr. Roeder zu das Aufgebot der obenverzeihneten Dokumente

ad 8) der Bauunternehmer

Ferner ist die Todeserklärung des seit länger als Friedrich Triehelt von Osmarsleben

a, des Dienstknechts Ecnst Cramer zu Leopoldshall Bureauassistent Theodor

b, des Arbeiters Jacob Schmidt zu Baalberge

rnst Cramer am 19, Oktober 1840 zu Bernstadt am 31, Mai 1887 zu Stobfurt verstorben n bis jeßt seine

wesene Ehefrau Sidonie Marie Cramer, geb.

e zu

Louise, geb. Gierz, aus Wittenberg wird das Spar- kassenbuch der Stadtsparkasse Wittenberg Nr. 13066 über 660 M 71 y lautend, dessen Verlust glaub- haft gemaht worden, bierdur aufgeboten und hat der jebige Inhaber debfelben spätestens im Termine den 27. März 1889, Vormittags 10 Uhr,

ues anzumelden, widrigenfalls dasselbe für fkraft- los erklärt werden soll.

Wittenberg, den 8. August 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIL.

dorf über 150 A an die Wittwe Au uste Goerike, geb. Koch, zu Neundorf aus dem geri tlihen Kauf- bom 13,/15. August 1870, eingetragen im

Thiele zu Nienburg a. S,, jetzt dessen Erben, über 150 é aus der Shuld- und Pfandverschreibung vom 4,/17, Oktober 1884 und Cession vom 16. Ja-

ua eingetragen Band IX. Bl. 464 im Grundbuche [61179]

3) Forderungsdokument der Ehefrau des Lehrers Carl Haedrich, Anna, geb. Schule, zu Braunschweig, früher zu Halberstadt, über 8643 A an den Lehrer Carl Haedrih zu Braunschweig, jeßt den Be

uld- un Pfandverschreibung vom 10,/10. September 1878 und Schuldübernahme vom 2./6. Juli 1879, ein- geiragen im Grundbuche von Leopoldshall Band IIL.

4) Forderungsdokument des Fräulein Elisabeth

Haedrich zu Braunschweig, jeßt den Fuhrherrn Moriß Henke zu

vom 10.,/10, September 1878 und Schuldübernahme

40 M beträgt.

Demzufolge werden die etwaigen Inhaber der ab handen gekommenen Dokumente, Friedrich Triehelt zu Osmarsleben und die un ekannten Erben

anberaumten : wahrzunehmen, auch die betr. Dokumente vorzulegen

erklärt werden kraftlos werden erklärt werden,

l | meldet haben, erfolgen wird. Vernburg, den 18. August 1888. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Haenisch.

Aufgebot.

Steuergemeinde Helberhausen beantragt : 1) die Wittwe Iohs. Heinrich Kunze,

«der Langewiese, Wiese groß 48 qm bezw. 1 a 05 qm,

M der Johann Heinrih Roth I1. von Helber- ausen: a. bezüglih der wie ad 1 berihtigten Parzelle Due A. Nr. 265 Steimelergarten, Garten groß 1 a

qm, b. bezüglih der Bd. II. Bl. 18 desselben Grund- buchs für die Wittwe Jacob Roth und die Ge- \chwister Johannes Heinrich, Friedrich, Wilhelm dam, Johann Heinri, Anna Catharina und Jacob Heinri Roth berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 230 unterm Dorfe, Wiese groß 3a 19 qm, # 3)“ der Gerber Heinrich Menn.1 von Helber- hausén. bezüglich der Bd 11. Bi: 14 desfelben -Grundbuchs für die Geshwister Maria Elisabeth Roth, verehelihte Neuser, Maria Catharina, Maria Louise und Helene Roth berichtigten Parzellen Flur A. Nr. 472/1 am Spieß, Aer groß 12 a 94 gm und iur L Nr. 1072/624, Helberhausen, Wiese groß

a 81 qm, 4) der Landwirth Jacob Geisweid von Helber- hausen bezüglich der wie ad 1 berihtigten Parzelle Que A. Nr. 118 unterm Steimel, Aer groß 7 a

am, 5) der Landwirth Heinrich Vorländer von Helber- hausen bezüglih der Bd. I. Bl. 19 desselben Grund- bus für Cheleute Johannes Jacob Kunze und Anna Maria, geb. Kunze, daselbst berihtigten Parzelle Flur A. Nr. 803 Rauhenberger Garten, Garten groß 2 a 93 qm, : tau der Handelsmann Adolf Schade von Helber- ausen:

a. Mi der wie ad 3 berihtigten Parzelle lur B. Nr. 52 unterm Helsmeswald, Aer groß a 94 qm,

b. bezüglih der Bd. II. Bl. 41 desfelben Grund- buchs für Wittwe Maria Magdalena Neus, geb. Neus, berihtigten Parzelle Flur A. Nr. 734 Helber- hausen, Wiese 4 a 82 qm, c. bezüglih der Bd. 11. Bl. 7 desselben Grund- buchs für Eheleute Justus Menn und Maria Elisabeth, geb. Winterbah, zu Helberhausen be- ribtigten Parzelle Flur A. Nr. 45 unterm Steimel, Ader groß 10 a 21 qm, ; 7) der Landwirth und Gemeinde-Vorsteher Jacob Wiesel von Helberhausen bezüglich: | a, der Bd. I. Bl. 48 desselben Grundbuchs für Geschwister Maria Catharina, Agnese, Johann Eberhard, Maria Margaretha und Maria Louise Bru zu Helberhausen berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 283 in der Steh, Wiese groß 8 a 1 qm, b. der Bd. IV. Bl. 2 des\elben Grundbuchs für die Maria Margaretha Bruch zu Helberhaufen be- rihtigten Parzelle igs A. Nr. 532 im Kunzen- garten, Garten 1 a 35 qm, 8) der Gerber Heinri Menn I. von Helberhausen bezüglih der Bd. V. Bl. 35 desselben Grundbuchs für die Chefrau Plaßmeister Friedrih Stein, Caro- line, geb. Kunze, zu Ablbäumer-Hammer berihtigten Parzelle Flur B. Nr. 246/138 in der langen Wiese, Wiese groß 2 a 56 qm, 9) der Landwirth August Klaus von Helberhausen bezüglich der Bd. 1V. Bl. 40 desselben Grundbuchs für die Geschwister Wilhelmine, Jacob, Caroline und Maria Louise Menn zu Helberhausen berichtigten gan Slur A. Nr. 618 und 1074/619 Helber- ausen, Garten groß 2 a 42 qm bezw. 3 a 19 qm. Es werden daher alle Diejenigen, welhe Cigen- thums-Ansprüche an die vorbezeichneten Grundstücke zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 8. Juni cr., Vorm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen- falls sie mit ihren Ansprüchen gurac lossen werden und die Eintragung des Besiptitels für die Antrag- steller ectoigen wird.

ebruar 1889.

Hilchen s den 12. öniglihes Amtsgericht.

———

61191 b [ ] ufge

reöden, ermittelt sind, während Jacob Schmidt

am 1. März 1823 zu Baalberge verstorben ist und n | Erben von ihm nicht aufgefunden sind, daß auch der hier bekannte Nachlaß in beiden Fällen nur 30 bis

der Handelsmann

l und Vermächtnißnehmer des s } Dienstknechts Ernst Cramer von Leopoldshall sowie des Arbeiters Jacob Schmidt von Baalberge hier- dur geladen, in dem auf den 22. März 1889, Vormittags 11è Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Termine zu erscheinen, ihre Rechte

widrigenfalls der verschollene 2c. Triechelt für todt wird und die betr. Dokumente für auch die Nachlaß- * J regulirung und die Ausantwortung der Erbschaft des Ernst Cramer und des Jacob Schmidt und die Er- theilung eines Erbberehtigungs\heines an die be- kannten berechtigten Erben unter Aus\hluß derjenigen Erben und Vermähtuißnehmer, welche ih nit ge-

Zum Zwecke der Erwirkung eines Aus\{lußurtheils behufs Besittitelberihtigung haben folgende Personen | Grund bezügli der Bd. 11. Bl, 3 Grundbuchs von das Aufgebot der dabei verzeichneten Grundstücke der Grund für den Johann Thomas Kraemer zu Grund

Marianne, ger: Helmes, zu Helberhausen bezüglih der Bd. Il. Dl. 17 des Grundbuchs von Helberhausen für die Wittwe Anna Margaretha“ Roth, geb. Winke, be- rihtigten Parzellen Flur B. Nr. 115 und 116 in

das Aufgebot der dabei verzeichneten Grundstücke bezw. Haubergsantheile beantragt : i

1) Der Postbote a. D. Carl Haardt zu Hilcen- bah bezüglih der Bd. IX. Bl, 24 Grundbu{chs von - | Hilhenbah für Ehefrau Johannes Fes Brücher,

Caroline, geb. Haardt, daselbst bere tigten Parzelle - | Flur IV. Nr. 24 Steuergemeinde Hilchenbach

N auvelbetgarten Garten groß 87 qm

2) Die Ehe eute Fabrikarbe ter Friedri Wilhelm Bub I, und Caroline, geb. Merte, zu Ern:sdorf bez, der Bd. IX. Bl. 50 Grundbuchs von Ernsdorf, für Ehefrau Jacob Müller, Anna Maria, geb. Schreiber, zu Littfeld berihtigten Parzelle Flur III. Nr. 187 b , | der Steuergemeinde Ernsdorf, oberste Hüttenwiese, Wiese groß 40 a 72 qm.

3) Der Tagelöhner Wilhelm Preiß von Obern- dorf bezüglih der Bd. I. Bl. 29 Grundbu(s von Oberndorf für Schäfer Johs. Heinrich Preiß und Maurer Qs reiß daselbst berihtigten Parzellen Hlur A. Nr. 51 Steuergemeinde Oberndorf in der Winterbach, Wiese groß 3 a 62 qm.

4) Der Landwirth Johannes Heinrich Otto von Ernsdorf bezüglih der Bd. 1V. Bl, 15 Grundbuchs von Ernsdorf für Ehefrau Johann Heinrih Thomas, Anna Maraaretha, geb. Thomas, zu Ernsdorf be- rihtigten Parzelle Flur II. zu Nr. 1402/121 x. (früher 121) Steuergemeinde Ernsdorf, Dörrwiese, Wiese groß 1 a 68 gm

5) Der Landwirth Jost Heinri Helmes von

berichtigten Parzellen Flur I. Nr. 399 in den Kämpen, Wiese groß 4 a 97 qm und Flur I. Nr. 424 im Rottseiten, Acker groß 14 a 60 qm sowie 5 Pfennige (Nr. 92—96) Gründer Hauberg belegen -in der Steuergemeinde Grund.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigen- thums-Ansprüche an die vorbezeichneten Grundstüde zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den S. Juni cr., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen- falls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlofsen werden und die S aerognns des Besißtitels für die Antrag- steller erfolgen wird.

Hilchenbach, den 24. Februar 1889. Königliches Amtsgericht.

[61192] Aufgebot. - Zum Zwecke der Erwirkung urtheils behufs Besigztitelberichti haben folgende Personen das Aufgebot der dabei Ns der Steuergemeinde Helberhausen bean- ragt : 1) Der Landwirth Albert Stein zu Helberhausen bezüglih der Bd. I. Bl, 19 Grundbuchs von Helber- haufen für Eheleute Johannes Jacob Kunze und Anna Maria, geb. Kunze, zu Helberhausen berichtig- ten Parzelle Klar A. Nr. 763, im Sammtgarten, Wiese groß 1a 3 gm. 2) Der Eberhard Menn zu Helberhausen bezü lich der Bd. Ill. Bl. 2 des\. Grundbu(s für Eberhard Schmitt “zu Hilhenbach und Martin Kraemer zu Hadem berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 1119/163, Unterm Dorfe, Acker groß 2 a 37 qm. 3) Die Wittwe Friedrich Neus, Catharina, geb. Klaus, zu Helberhausen bezüglich : a. der Bd. I. Bl. 32 des. Grundbuchs für Ge- \chwister Johannes Jacob, Johannes, Marianne, Anna Catharina, Maria Agnes und Anna Mar- garetha Klaus zu Helberhausen berihtigten Parzellen Slur A. Nr. 948, in der Dahle, Holzun groß la 56 qm und Flur B. Nr. 137, in der Lrauiiia Wiese groß 9 a 85 qm, b. der Bd. I1. Blatt 14 des\. Grundbuchs für die Geschwister Roth: a. Maria Elisabeth, Ehefrau Neufer, b. Maria Catharina, Maria Louise und Helene berihtigten Parzelle Flur B. Nr. 124, in der Langewiese, Wiese groß 4 a 57 qm. 4) Der Landwirth FriedriG Wilhelm Menn zu Helberhaufen bezüglih der _Bd. Il. Bl. 7 desf. Grundbuchs für Eheleute Justus Menn und Maria Elifabeth, geb. Winterbah, zu Helberhausen beri- tigten Parzelle Flur A. Nr. 192, unterm Dorfe, Wiese groß 1a 47 qm. ¿ 9) Der Landwirth Heinri Kunze zu Helberhausen bezüglih der Bd. 111. Bl. 6 desf. Grundbuchs für Eheleute Leinweber Eberhard Kunze und Anna Clara, geb. Neus, zu Helberhausen berihtigten Par- zellen Flur A. Nr. 527 und 528 Kunzengarten, Dina groß 2a 48 qm bezw. Ader Qu: 95a 74 qm. b g Der Landwirth Johs Adam Winke von Helber- aufen : a. bezüglih der Band II. Bl. 17 desf. Grund- bus für Wittwe Anna Margaretha Roth, geb. Winke, berihtigten Parzellen Flur B. Nr. 119 und as in der Langewiese, Wiese groß 43 qm bezw. qm, b. bezüglich der Bd. 11. Bl. 18 des\. Grundbuchs für die Wittwe Jacob Roth und die Geschwister ohs Heinrich, C Wilhelm, Adam, Johann einri, Anna Catharina und Jacob-Heinri® Roth etten, Parzelle Flur B. Nr. 120 in der Lange- wiese, Wiese groß 7 a 16 qm. Y Der Landwirth Johannes Schäfer von Helber- haufen bezügli der Bd. IIl. Bl. 14 dess. Grund- bus für Wittwe J. Wiesel, Anna Catharina, geb. Hoffmann, von da berichtigten Parzelle Flur A Nr. 941 in der Dahle, Aer groß 12 a 84 y 2 Dex Gastwirth Heinrih Feldmann zu ausen: a. bezüglich der Bd. 111. Bl. 14 desselben Grund- buchs für Wittwe J. Wiesel, Anna Catharina, geb. offmann, von da berictigten Parzellen Flur A. r. 142, 143 und 148 in der langen Wiese, Wiese

eines Ausfhluß-

ot. Zum Zwecke der Erwirkung eines Aus\chlußurtheils behufs Besiptitelberihtigung haben folgende e

groß 1 a 24 qm, 1 a 84 qm  8: L d. bezügli der Bd. L Bl. 8 dess, Grundbuchs für Wittwe A. Fuhrmann und Geschwister