1889 / 51 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

21) Sicerheitsstellung, Bürge.

Bürgen haben nach dem Er der Aufsichtsbehörde als Selbst- \chuldner in den Vertrag mit Ua vet ufsihtsbehörde a f

22) Sigerheitsstellung (Kaution).

Kautionen können in baarem Gelde, guten Werthpapieren, Spar- kTafsenbüchern oder nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde au in ficheren ge genen Wewseln bestellt werden. *) e

Rautionsfà ige Papiere sind folgende :

1) die Schuldverschreibungen, welhe vom Deutschen Reich oder von einem deutshen Bundesstaat mit geseßliher Ermächtigung ausgestellt sind,

2) die Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Deutschen s von einem deutschen Bundesstaat geseßlich garan-

rt ift,

3) die Rentenbriefe der zur Vermittelung der Ablösung von Renten in Preußen bestehenden Rentenbanken,

4) die Schuldverschreibungen, welche von deutshen kommunalen Korporationen (Provinzen, Gemeinden, Kreisen 2c.) oder von deren Kreditanstalten ausgestellt, und entweder Seitens der In- Hane fündbar sind, oder einer regelmäßigen Amortisation unterliegen,

5) die Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigkeitlich bestätigten Sparkassen, ¿

6) sihere Hypotheken und Pfandbriefe.

_Die Annahme von Wechseln exfolgt nur, wenn die“ Aufsichts- behörde solhe für ganz zweifellos sicher erachtet.

Baar hinterlegte Kautionen werden niht verzinst. Zinstragenden Werthpapieren sind die Anweisungen (Talons) und Zinsscheine, in- soweit bezüglich der leßteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zins\cheine werden fo lange, als nit eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung ent-

- fstandener Verbindlichkeiten in Aussicht genommen werden muß, an den

Fälligkeitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Ümtausch der Anweisungen (Talons), die Einlösung und den Ersay ausgelooster Werthpapiere, sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat der Unter- nehmer zu sorgen.

__ Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver- bindlichkeiten niht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos- baltung auf dem einfachsten, geseßlih zulässigen Wege die hinterlegten Werthpapiere und Wechsel veräußern bezw. einkassiren.

Die Rüdckgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers nicht in Anspruch zu nchmen ist, erfolgt, nahdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen voUständig er- füllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der L ich- tung dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ist. In Ermangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Hasftverbindlichkeit einzubehalten ist.

23) Uebertragbarkeit des Vertrages.

Ohne Zustimmung der Behörde, welde den Vertrag genehmigt hat, darf der Unternehmer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht auf Andere übertragen.

Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Konkurs, so ist diese Behörde berehtigt, den Vertrag mit dem Tage der Konkurseröffnung aufzuheben.

Sd der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen. in 10) sinngemäße Anwendung,

Für den Fall, daß „der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverhältniß mit den Erben desselben fortseßen oder dasselbe als aufgelöst betraten will.

24) Gerichtsftand.

Für die aus dem Vertrage entspringenden Rechts\treitigkei*en hat der Unternehmer unbeschadet der in 25) vorgesehenen Zuständigkeit eines Schiedsgeribts bei dem für den Ort der Bauausführung zuständigen Gerichte Recht zu nehmen.

25) Schiedsgericht. j

Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn die Be legung im Wege der Verhandlung nit gelingen sollte, zunächst der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, zur Entscheidung vorzulegen.

Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Schiedsgerichts zugelassen Die Fortführung der Bauarb iten, nah Maßgabe der von der Behörde getroffenen Anordnungen, darf hier- dur nit aufgehalten werden.

Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor demselben kommen die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, S8. 851—872, in Anwendung. Bezüglich der Ernennung der Schiedsrichter sind abweichende, in den besonderen Ver- tragsbedingungen getroffene Bestimmungen in erster Reihe maßgebend. Qs die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß si unter ihnen Stimmengleichheit ergeben habe, wird das Schiedsgericht dur einen

bmann ergänzt. Die Ernennung desselben erfolgt mangels ander- weiter Fell egung in den besonderen Bedingungen burd den In- tendanten eines benahbarten Corpsbezirks,

Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrihterlichen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nah billigem Ermessen.

26) Kosten und Stempel.

Briefe und Depeschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankirt. Die Portokoften für solche Geld- und fonstige Sendungen, welche O Interesse des Unteraehmers erfolgen, trägt der eßtere.

Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer na Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen. y

Die übrigen Kosten des Vertragsabshlusses, d. h. der baaren Auslagen, fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last.

Bestimmungen für die Bewerbung um Leistungen für Garnisonbauten.

1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat Niemand Aussicht als Unterrehmer angenommen zu iverba der i für die tübtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben auch in technischer Hinsiht die erforderlihe Sicerbeit bietet.

2) Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge.

Verdingungsansläge, Zeichnungen, Bedingungen sind an den in der Auéscreibunga bezeihneten Stellen einzusehen, Abschristen, Nach-

risse werden erforderlichen Falls auf Ersuchen gegen Erstatt d Selbstkosten verabfolgt. Ie ges stattung der

3) Form und Inhalt. der Angebote.

Die Angebote sind unter Benußung der etwa ‘vorgeschriebenen Porernlare von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus- d reibung gcforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber \ich den Be- dingungen, welhe der Auéshreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft ;

b, die Angabe der gesorderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammiforderurg; stimmt die Gesammtforderung mit den Einkeitépreisen niht überein, so sollen die lehteren

*) Hinsihilih der Kautionsfäbigkeit der Werthpapiere sind die

auf 34 9/0, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königs-

%

maßgebend sein, wenn Angebote nach Prozenten der An- \{lagssumme verlangt sind dkese Angebote ;

die genaue Bezeihnung und Adresse des Bewerbers; Seitens geme Gens bietender Personen die Erklärung, daß sie gh ür das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Bezeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Emvsange

nahme der Zahlungen Bevollmächtigten ; leßteres Erfordern gilt au für die Gebote von Gesellschaften ; e. nähere Angaben über die Bezeihnung der etwa mit ein- gereihten Proben Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermine eingesandt und derartig bezeichnet sein, E sich ohne Weiteres erkennen läßt, zu welhem Angebot sie

. gehören;

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben übér die Bezugsquellen. Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgeseßten Terminsstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind welche bezüglih des Gegeustandes von der Ausfchreibung selbst abweihen, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Ae auf Berücksichtigung. _ Es sollen indessen solhe Angebote niht grundsäßlih ausges{chlossen sein, in welhen der Bewerber erklärt, fich nur während einer kürzeren, als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein An- gebot gebunden halten zu wollen.

4) Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zuschlagsfrist bezw, der von ihnen bezeihneten kürzeren Frist (Nr. 3 leßter Absatz) an ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für_ sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der iben Sie beit des Orts, an welchem die ausshreibende Behörde

ren Siy hat.

5) Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlihung der abgegebenea Gebote ist nicht gestattet.

6) Ertheilung des Zuschlags.

Der Zuschlag wird von dem aus\hreibenden Beamten, oder von der ausshreibenden Behörde, oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin, durch von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehende Verhandlung, oder dur besondere schriftlide Benachrichtigung ertheilt.

Lepterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen- oder Postamt zur Beförderung an die in dem An- gebvt bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung troß rehtzeitiger Absendung erst nah demjenigen „Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesandten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nah dem verspäteten Eintreffen der Ba he seinem Rüdcktritt Nachricht gegeben hat.

achricht an diejenigen Bewerber, welhe den Zuschlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlihen Briefgeldbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurüdgegeben, wenn dies in dem Angebots\hreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des- selben die Rückgabe in}oweit niht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer um- gehend \chriftlich zu bestätigen.

7) Vertragsabschluß.

Der Bewerber, welcher dén Zuschlag erhält, “ist verpflichtet, au Erfordern über den dur “die Stibeilne des 3A lat Ja Skande gekommenen Vertrag eine schriftlihe Urkunde zu vollziehen.

_ Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

, Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanf\chläge, Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, bat der Bemerber bei Abschluß des Vertrags mit zu unterzeichnen.

8) Sicerheitsstcllung (Kaution).

Wern nichts Anderes durch die Auéschreibung bestimmt ist, hat der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nach der Ertheilung des Zu- \chlags die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden- ersaß zu beanspruchen.

9) Kosten der Ausschreibung.

Zu den dur die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der A N U A

orstehende allgemeine Vertragskedingungen 2c. werden hierdur erneut zur öffentlihen Kenntniß gebracht. s Ms Berlin, den 23. Februar 1889.

Königliche Intendantur des Garde-Corps,

fo

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Gesez-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht : N , 1) das unterm 8. ‘Mai 1888 Allerhö vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Stroheih im Kreise Daun dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 26 S. 229, U L M 29, S Ren - j as unterm 29, Mai 1888 Allerhöch\ vollzogene Statut für die Ent- und Bewösserungsgenossenshaft zu Gerolstein im Kreise Si durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 27 S. 239, ausgegeben den 6. Juli 1888; i

3) das Allerhöchste Sr egium vom 14. November 1888 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Kreises Jerichow 11. im Betrage von 263 0009 4 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 52 S. 437, ausgegeben den 29, E e N 4 4) das unterm 26. November 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Deichgenossenschaft Sperlingsdorf-Schönau zu Sperlingsdorf im Landkreise Danziger Niederung durch das Amtsblatt der König- lien Regierung zu Danzig Nr. 52 S. 351, ausgegeben den 29. De- zember 1888; 5) der Allerhöchste Erlaß vom 28. November 1888, betreffend die Verleihung des Eúteignungsrechts an die Gemeinde Waldorf im Kreise Bonn, bezüglich der zur Herstellung eines öffentlichen Weges von der Hauptstraße des Dorfes nah dem Quellengebiete der Wal- dorfer Wasserleitung am Steinpüy erforderlichen Flächen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln, Jahrgang 1889 Nr. 2 S. 7, ausgegeben den 9. Januar 1889; 6) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Dezember 1888, betreffend die weitere Herabseßung des Zinsfußes der von dem Kreise Memel auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 25. Juni 1857, 2. Juli 1863, 24. März 1873 und 2. August 1880 ausgegebenen Anleihescheine

berg Nr. 52 S. 406, ausgegeben den 27. Dezember 1888; 7) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Dezember 1888, betreffend die Herabseßung des Zinsfußes der von der Stadt Düsseldorf auf Grund

gierung zu Düsseldorf, Jahrgang 1889 Nr. 2 S. 13, ausgege S P E dai ves 1, Puinté Dio Gun N er Aller e Erlaß vom 3. Dezember 8, betre ffe Verleihung des Enteignungsrehts an die Gemeinden Linihcu je die Ockenfels im Kreise Neuwied bezüglih der zur Verlegung einer Strecke des Weges von Linzhausen nah Ockenfels erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu tens Jahrgang 1889 Nr. 2 S. 5, ausgegeben den 10. Januar

9) der Allerhôöchste Erlaß vom 3. Dezember 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts, sowie des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes an den Kreis Fishhausen für die von demselben zu bauenden Chausseen 1) vom Ende -des fiskalischen Pflasters vor Fiihhauten in der alten Landstraße Fishhausen— Königs- berg nah Bludau, 2) von Kirschnehnen nach Micelau, 3) von Weidehnen bis zur Grenze des Forstreviers Warnicken, 4) von Pobethen über Sorthenen, Schupöhnen und Grünhof bis zu der ge- planten Chaussee Kirshnehnen—Michelau bei Raupa und 5) von Michelau nah Kranz, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg, Jahrgang 1889 Nr. 1 S. 4, ausgegeben den No n 3. Dezember 1888 Allerhöchst voll __10) das unterm 3. Dezember erhöchst vollzogene Stat für die Ent- und Bewässerungsgenossenschast Sinspelt-Mettendort zu Mettendorf im Kreise Bitburg durch das Amtsblatt der König- lihen Regierung zu Trier, Jahrgang- 1889 Nr. 1 S. 1, ausgegeben den 4. Januar 1889;

11) der Allerhöchste Erlaß vom 5. Dezember 1888, betreffend die Herabseßung des Zinsfußes der von der Stadt Köslin auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. Mai 1885 aufgenommenen Anleihe von 4 auf 33 9%, durch das Amtsblatt der Königlichen Re- gierung zu Köslin, Jahrgang 1889 Nr. 4 S. 23, ausgegeben den 24. Januar 1889;

12) der Allerhöchste Erlaß vom 5. Dezember 1888, betreffend die Anwendung der dem Chausseegeldtarite vom 29, Februar 1840 an- gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise Neuhaldeneleben belegene Chaussee von der Wedringen- Neuenhofer Chaussee über Hillersleben bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Meseberg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu O, Jahrgang 1889 Nr. 3 S. 15, ausgegeben den 19, Ja- nuar ;

__ 13) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Dezember 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an den Kreis Guben bezügli der zum Bau einer Chaussee von Fünfeichen über Schönfließ nah Bahnhof Fürstenberg a. O. erforderlihen Grundstücke, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., Jahr- gang 1889 Nr. 2 S. 3, ausgegeben den 9. Januar 1889;

14) das Allerhöchste Privilegium vom 12. Dezember 1888 wegen Ausfertigung - auf den Inhaber - lautender Kreis-Anleihesheine des Kreises Posen-Ost im Betrage von 100 000 4 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen, Jahrgang 1889 Nr. 3 S. 21, ausgegeben den 15. Januar 1889;

15) das Allerhöchste Privilegium vom 21, Dezember 1888 wegen Ausgabe auf jeden Jnhaber lautender Anleihescheine der Stadt Stettin zum Betrage von 6 000000 4 durh das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, Jahrgang 1889 Nr. 4 S. %, ausgegeben den 25. Januar 1889;

16) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Januar 1889, betreffend die Gerd finns des Zinsfußes der von der Stadt Elbing auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 17. September 1875 und 4 Mai 1885 aufgenommenen Anleihen auf 3# °/o, durch das Amtsblatt der König- lihen Regierung zu Danzig Nr. 5 S. 21, ausgegeben den 2, Fe- bruar 1889;

17) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Januar 1889, betreffend die Ds des Zinsfußes der von der Stadt Halberstadt auf

rund des Allerhöchsten Privilegiuums vom 25. Januar 1882 auf- genommenen Anleihe von 4 auf 3 %, durh das Amtsblatt der

Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 5 S. 27, ausgegeben den 2, Februar 1889; | ;

18) das Allerhöchste. Privilegium vom 2. Januar 1889 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Anleihescheine des Kreises Insterburg im Betrage von 295 090 4 durch das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 7 S. 38, agus- gegeben den 183. Februar 1889;

19) das Allerhöchste Privilegium vom 2. Januar 1889 wegen Ausgabe von 150000 A vierprozentiger Vorzugs-Anleihescheine I. Ausgabe der Westholsteinishen Eisenbahngesellchaft durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 7 S. 43, ausgegeben den 9. Februar 1889;

__ 20) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Januar 1889, betreffend die Herabseßung des Zinsfußes der von der Stadt Insterburg auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 20. November 1872 und 12, Dezember 1881 aufgenommenen Anleihen auf 32 %, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 6 S. 34, ausgegeben den 6. Februar 1889 ;

21) der Allerhöchste Erlaß vom 11. Januar 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an die Stadtgemeinde Berlin be- züglich des zur Anlage einer Wasserleitung aus dem Müggelsee nah der Stadt Berlin in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potédam und der Stadt Berlin Nr. 6 S. 37, auëgegeben den 8. Februar 1889;

22) der Allerhöchste Erlaß vom 11. Januar 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Frankfurt a. M. bezüglih des zur Freilegung der Johnstraße an der Ein- mündung in die Eckenheimerlandstraße in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis Frankfurt a. M. Nr. 7 S. 61, ausgegeben den 9, Februar 1889,

Statistische Nachrichten.

_ Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesund- heitsamts sind in der Zeit vom 10. bis 16. Februar cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet , als A, en gemeldet : in Berlin 23,1, in Breslau 25,3, in Königs- erg 26,9, in Köln 23,1, in Frankfurt a. M. 21,5, in Wiesbaden 14,1, in Hannover 18,», in Kassel 19,8, in Magdeburg 22,8, in Stéttin 28,7, in Altona 23,2, in Straßburg 24,8, in Mey 26,6, in Müncen 29,0, in Nürnberg 26,0, in Augsburg 29,3, in Dresden 19,7, in Leipzig 17,1, in Stuttgart 24,4, in Karlsruhe 18,0, in Braun- chweig 22,9, in Hamburg 35,9, in Wien 25,6, in Pest 33,5, in rag 30,6, in Triest 33,6, in Krakau 28,3, in Amsterdam 27,7, in Brüssel 26,4, in Paris 23,9, in Basel —, “in London 18,2, in Glasgow 25,4, in Liverpool 21,0, in Dublin 29,4, in Edinburg 19,2, in Kopenhagen 22,2, in Stockholm —, in Christiania 22,2, in St. Petersburg 31,4, in Warschau 25,6, in Odessa 29,3, in Rom 26,3, in Turin —, in Venedig 26,8, in Alexandria 50,7..— Ferner aus der Zeit vom 20, bis 26. Nane cr. in New-York 25,4, in Philadelphia 17,8, in Baltimore 16,4, in Kalkutta —, in Bombay —, in Madras 52,4. Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren europäischen Städte haben in der Berichtéwoche wieder zugenommen und wurden auf den meisten derselben böhere Sterblichkeitsziffern gemeldet als aus der Vorwoche. Einer sehr geringen Sterblichkeit (bis 15,0 pr, }, u, I.) erfreuten sich Wiesbaden, Potsdam und Charlottenburg. Günstig (bis 20,0 pr. M. u. J.) war die Sterblichkeit in Hannover, Kassel, Barmen, Erfurt, Leipzig, Dresden, Zwickau, Karlsruhe, Bremen, Mannheim, London, Edinburg. Auch in aues a. M., Magdeburg, Würzburg, Chemniß, Braunschweig, Mainz, Liverpool, Christiania war die Sterblichkeit eine mäßig hohe (etwas über 20,0 pr. M.) Hohe Sterblichkeitsziffern (über 35,0 pro Mille) melden von deutschen

hierfür exlassenen besonderen Bestimmungen in die allgemeinen Be- dingungen aufzunehmen.

des Allerhöchsten Privileciums vom 13. November 1876 aufgenom- menen Anleihe auf 34 9%, durh das Amtsblatt der Königl Re-

Städten Hamburg und Münster. Unter den O sind es noh immer akute Entzündungen der Athmungsorgane, die in größerer Zahl Opfer forderten. Auch Darmkatarrhe und Brechdur chfälle der

lau, Magdeburg, Wien, Pest, Bre Todesfälle. Die Theilnabme der Sterblichkeit war im

von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr

iebern und. an E wurden Todesfälle an Masern in Berlin,

in Mün

Das Swarlacchfieber forderte

amburg, Danzig, in Berlin, Hamburg, Wien, nommen, während sie in Stockholm abnahmen.

berg, Frankfurt a. M.,

E,

Kinder bedingten namentlich in Berlin und: Hamburg, aber auc in

Warschau ‘u. a. O. zahl- des Säuglingsalters an Allgemeinen eine

Berlin 87, in Münen 73 Säuglinge. Die Jnfektionskrankheiten afuhren dagegen meist eine Abnahme, nur Sterbefälle an typhösen Pocken kamen etwas häufiger zur Berichterstattung.

Danzig, Düsseldorf, Nürnberg, Brüfsel, Amsterdam, London, Liverpool seltener, dagegen en, Köln, Paris, Wien und seinen Vororten häufiger. Neue Erkrankungen wurden dagegen aus den meisten Orten, aus denen Be-

F cite vorliegen, häufiger, nur aus Breslau und aus den Regierungs- hezirken Düsseldorf und Schleswig in geringerer

the gintgöbera, Magdeburg, Wien, Warschau, St. Petersburg weniger, in London mehr Opfer. Neue Erkrankungen haben Edinburg und St. Caro zuge- / ) ie Sterbli an Diphtherie und Croup war in München, Dresden, Königs- Hannover, Nürnberg, Magdeburg, Stettin, Vien, Warschau, St. Petersburg eine kleinere, in Stuttgart, Leipzig,

burg, Pest, Prag,

gesteigerte; | Hannover, in den Regierungsbe berechnet, in

Kopenhagen, Christiania und St.

dagegen nur in Edinburg, Warschau und 3 Erkrankungen, an epidemischer

ahl mitge- n Berlin,

fälle an

burg je 4 berichtet.

Elberfeld, Braunschweig die glei große, in Berlin, Breslau, Straß- purg, pen: D nd Paris ee größere als in der Vorwoche. S angten îin Beriin, at iviag was r zirken Düsseldorf etwas weniger,”

dagegen in den Regierungsbezirken Schleswig, Stettin,

Anzeige. Todesfälle an Unterleibstyphus wurden aus Pest, Paris und London in etwas größerer, aus Prag und St. Petersburg in etwas verminderter Zahl gemeldet. Hamburg gesteigert. An Flecktyph us kamen aus dessa je 1 Todesfall, aus St. Petersburg Genidckstarre aus Kopenhagen 1, aus dem Regierungsbezirk Königsberg 4 zur Berichterstattung. Dem Keuchhusten erlagen in Berlin, London und Liverpool etwas weniger, in Paris, St. Petersburg etwas mehr K ( waren in Hamburg und Kopenhagen zahlreiher. Vereinzelte Todes- P ock en wurden aus Wien und seinen Vororten, ferner aus Brünn, Lemberg, Paris, Lyon und Odessa gemeldet, aus Triest und chkeit | Venedig je 2, aus Warschau 4, aus No krankungen an Pocken wurden aus Berlin, Breslau und aus dem Regierungsbezirk Trier je 1, aus Pest 2, aus Wien und St. Peters-

Breslau, Hamburg, Nürnberg,

ferner in etersburg etwas zahlreiher zur

Neue Erkrankungen waren

Kinder; neue Erkrankungen |* wurden. Au

orkommen. Rom 5, aus Prag 14. Er-

kFatarrbe und Brechdurchfälle der Kinder kamen in noch gesteigerter Zahl als Todesursachen zum Vors eine größere Theilnahme des Sehr zablreich waren auch in diefer Athmungsorgane, do begann die Zahl der dur sie Sterbefälle kleiner zu werden. Vc wurden Erkrankungen an Scharlach, besonders aus der Rosenthaler Vorstadt, und an Unterleibstyphus häufiger zur Anzeige gebracht, während Erkrankungen an Diphtherie, seitigen Luisenftadt und und Masern, die nur im Stralauer Viertel und in der Rosenthaler Vorstadt in nennenswerther Zahl zur Meldung kamen, seltener ch eine weitere Erkrankung an Pocken kam zur Kenniñiß. Erkrankungen im Wochenbett und rosenartige Entzündungen des Zell- ewebes der Haut zeigten keine wesentlihe Veränderung in ihrem Erkrankungen an Keuchhusten kamen seltener zur ärzt- lihen Behandlung. Die Ó i rheumatishe Bescbwerden aller Art wiesen im Vergleih zur Vorwoche keine wesentlihe Veränderung auf.

Die Gesundheitsverhältnisse in Berlin waren in der Berihts3- woche ähnlihe wie in der vorangegangenen Woch:

2, Nur Darm- egen die Vorwe§e hein und bedingte Säuglingsalters an der Sterbl oche akute Entzündungen der hervorgerufenen

Von den Infektionskranklheiten

die sich in der dies-

in Moabit am häufigsten zeigten,

ahl der Sterbefälle sank auf 5. Au

1. Steckbriefe und UntersuGungs-Saen. 9, Zwangsvollstreckungen, Ang Gete, 3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4, Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

orladungen u. dergl.

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch.

er deutshen Zettelbanken.

Oeffentlicher Anzeiger. | L Ltus

D.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

62034] Pan der Strafsahe gegen den Rekruten Jakob Bürker, geboren den 29. Januar 1868 zu Utten- hofen, Kreis Hagenau, wegen Fahnenflucht, hat auf Antrag der Kais. Staatsanwaltschaft vom 31. Ja- nuar 1889 die Strafkammer des Kais. Landgerichts Straßburg in der Sißung vom 5, Februar 1889, an welher Theil genommen haben die Herren: LUndgerichts-Direktor Krieger als Vorsißtender, Landgerichts-Rath Dr. Beer | als Beisi LUndgerihts-Rath Dr. Lossen eisiver, nach Anhörung des Landgerichts-Raths Dr. Becker in seiner Berichterstattung :

In Erwägung, daß der Antrag der Kais. Staats- anwaltshast auf Vermögensbeschlagnahme nach den 88, 205 und 246 der Mil. .¿Str.-Pr.-O. und dem ;, 1 des Ges. v. 1. März 1850, fowie endli des L 1 des Einf.-Ges. der Mil. -Str.-Pr.-D, in Elsaß- Lothringen begründet ift,

daß die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen des Angeschuldigten gehörigen Gegenstände nicht aus-

führbar ist, beschlossen :

daß das Vermögen des genannten Jakob Bürker bis zum Betrage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe 3200 4 inkl. der Kosten mit Beschlag belegt sei, und zuglei die aus8zugsweise einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ verfügt und zwar in weitere An- wendung der §8. 325 und 326 St.-Pr.-O.

gez.: Krieger, Dr. Becker, Dr. Lossen.

Für richtige Abschrift :

(L, S.) Der Landgerichts-Sekretär: Gielsdorf.

[62036]

In der Strafsahe gegen den Rekruten Anton Enger aus Hochfelden wegen Fahnenfluht hat auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft vom 12, Februar 1889 die Strafkammer des Kaiserlichen Lndgerihts Strafßburg in der Sißung vom 12 Februar 1889, an welcher Theil genommen haben die Herren:

R Ger als Vorsitzender,

andgerihts-Ra imper No!

Landgerihts-Rath Dr. Becker | als Beisiger, Nach Anhörung des Landgerichts-Raths Dr. Beer in seiner Berichterstattung ; E

In Erwägung, daß der Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft auf Vermögensbeshlagnahme nah den 88. 205 u. 246 der Mil.-Str.-Pr.-D. und dem §, 1 des Ges. v. 1. März 1850, sowie endlich des §, 1 des Einf.-Ges. der Mil.-Str.-Pr.-O. in Elsaß- vothringen begründet ist; daß die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen des Angeschuldigten gehörigen Gegenstände nicht ausfübrbar ift; beschlossen : daß das Vermögen des vorgenannten Anton Enger bis zum Betrage der ihn möglicherweise ¿reffenden Geldstrafe 3200 #4, inkl. der Kosten, mit Beschlag belegt sei und zugleih die auszugsweise einmalige Vekanntmachung dieses Beschlusses im „Deutschen Reihhs- Anzeiger" verfügt und zwar in weiterer An- wendung der 88. 325 u. 326 St.-Pr.-O.

gez. Krieger. Schimper. Dr. Becker.

Für richtige Abschrift:

Der Landgerichts - Sckretär: J. V.: Comtesse.

2) ZwangsvollstreXuugeu Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

9 . 62137) 8jwvangsversteigerung. Das im Grundbuche von den Umgebungen Ber- lins im Kreise Nieder-Barnim Band 6 Nr. 406 auf die Namen 1) der minderjähriaen Helene Bertha Rössel, 2) des minderjährigen Oskar August Felix Rössel, 3) der minderjährigen Marie Helene Hedwig Rössel, ad 1 bis 3 zu je 1/15 Antheil, 4) des Rentiers Abraham Cohn, 5) der verehelihten Steinseßer- meister Rössel, Marie Louise Emilie, geborenen Frie, ad 4 und 5 zu je 2/5 Antheil, eingetragene, nah dem Auszuge aus der Grundsteuermutterrolle in der Wriezenerstraße Nr. 33 belegene Grundstück soll auf Antrag des Rentiers Abraham Cohn zu Berlin zum Zwecke der Auseinanderseßung unter den Niteigenthümern am 25. April 1889, Vormit- tag8 104 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an Verichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 40, zwangöweise versteigert werden. Das Grundstü ist mit 87 ckZ Reinertrag und tiner Fläche von 12 a 22 qm zur Grundsteuer ver- anlagt, Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abs fangen,

Und andere das Grundstück betreffende Nahweijungen, owie besondere Kaufbedingungen können in der | Gerihts\{chreiberei, ebenda, Zimmer 42, einge- sehen werden, Diejenigen welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden ausgesorTert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein- stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen-

fals nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Ansyruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. April 1889, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle Saal 40, verkündet werden. Berlin, den 18, Februar 1889. Königliches Amtsgeriht T. Abtheilung 53.

[62055] Aufgebot. i: Auf Antrag des ESutsbesißers Theodor Knittel werden die Eigenthümer der am 15. Februar 1889 im Keller des Knittel’\{hen Wohnhauses zu Herms- dorf aufgefundenen Geldsummen von i 246 Thalerstücken, 433 Drittelthalerstücken, 1205 Sechstelthalerstüäcken, welche in einem eisernen und einem thönernen Topfe aufbewahrt waren, aufgefordert, \pätestens im Auf- gebotstermine am 25. April 1889, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre An-. sprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durh- den und erlangten und zur Zeit der Echebung des An- pruhs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber ausgeschlossen wird. Wansen, den 19 Februar 1889. Königliches Amtsgericht. S(hrader.

[62139] Aufgebot.

Auf Antrag der Arbeiterin Maren Petersdatter Frank in Hadersleben werden alle Diejenigen, welche an deren Jachtschif „Mary“, Heimathshafen Haders- leben, Unterscheidungssignal: L. C. B. T., Ansprüche, insbesondere auch Pfsandrechte zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese ihre Ansprüche bei Vermeidung des Aus\chlusses spätestens im Auf- gebotstermin anzumelden, welher auf Dienstag, den 4. Juni 1889, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Königlichen Amtsgericht, Zimmer Rr. 32, bestimmt wird.

Flensburg, den 23. Februar 1889.

Königliches Amtsgeriht. Abtheilung III.

(PETeA) Ausgebot.

Das Aufgebot folgender verloren gegangener Ab- rechnungsbücher der Sparkasse der Stadt Magdeburg ist von den nachbenannten Personen beantragt worden :

1) Nr. 30 091 B. über 71,36 M, ausgefertigt für die Geschwister Heiß, von dem Referendar Streicher von hier als Pfleger des minorennen Wilhelm August

eiß,

2) Nr. 51 557 C. über 61,92 4, ausgefertigt für den Arbeiter Hermann Böttger hier, von demselben,

3) Nr. 63 874 B. über 90,49 A, auge für Fräulein Else Weinlig hier, von Frau Else Kretsh- mann, geb. Weinlig, in Kiel. iy

4) Nr. 92 777 B. über 21,13 #4, ausgefertigt für den Tapeziecrlehrling Adolf Kahlow hier, von dem Tapeziergehülfen Adolf Kahlorw hier,

5) Nr. 31 308 B. über 9,83 4, ausgefertigt für den Kaufmann Franz Gottwald hier, von demselben,

6) Nr. 54 829 C. über 141,57 4, ausgefertigt für Ernestine Otto hier, von dem Dienstmädchen Ernestine Otto in Magdeburg-Neustadt, :

7) Nr. 14 580 C. über 306,96 4, ausgefertigt für S Aurelie Reinecke zu Langenweddingen, von erselben.

Die Inhaber der Sparkassenbücher werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 7. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, T 9, ge Nr. 1, anberaumten Aufgebots- termine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Magdeburg, den 15. Oktober 1888.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 6.

[38125] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Ständishen Neben- sparkasse zu Sorau Nr. 27 929, ausgefertigt für die Kinder des Schmiedemeisters August Hoeéhne in Wellersdorf, lautend über 1466 Æ 1 Z am 30. Juni 1887, ist angebli verloren gegangen.

Dasselbe soll amortisirt werden.

Auf Antrag des Schmiedemeisters August Hoehne in Wellersdorf wird ein Jeder, der an dieses Spar- kassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, seine Ansprühe und Rechte spätestens in dem Aufgebotstermin den 7. Mai 1889, Vormittags 11} Uhr, beim unterzeihneten Ge- rihte, Terminszimmer Nr. III, anzumelden, ae die Kraftloserklärung des Sparkafsen- bus erfolgen wird.

orau, den 15. Oktober 1888, Königliches Amtsgeriht. Abtheilung III.

[61859] Aufgebot.

Das Sparta endaS der Sparkasse der Stadt Goldberg Nr. 12956 über 500 #4, ausgefertigt für den Senator Karl Thomas in Goldberg, ist an- geblich verloren gegangen, und soll auf den Antrag

des Eigenthümers Senators Karl Thomas in Gold- berg, zum Zweck der neuen Ausfertigung, für kraftlos erklärt werden.

Es wird daher der Inhaber des Buches auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 17. September 1889, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeihneten Amtsgericht, Terminszimmer Nr. 2, seine Rechte anzumelden und das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Goldberg, den 11. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

[62116] Aufgebot.

Das zum Grundbuch noch niht übernommene Grundstück Flur VIIL. Nr. 595/295 Steuergemeinde Lünen, „Goldbrink“, groß 9 a 24 qm, soll für die Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia eingetragen werden. Auf Antrag der bisherigen Besißer, nämlich der Erben des Fabrikbesißers Wilhelm Potthoff zu Lünen, beziehungsweise der Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia, vertreten durch den Rechts8anwalt Tewaag zu Dortmund, werden deshalb die unbekannten Eigen- thums-Prätendenten und dinglich Berechtigten auf- gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund- \tück spätestens in dem auf deu 3. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 23, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen werden.

Dortmund, den 19. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

[62140] Aufgebot.

Jn der Kammerrath Lembke'schen Familienstiftungs- sadhe L. 15 hat das Fräulein Adelaide Louise Ulrike Lembke zu Pyriß beim Königlichen Amts- gerichte hierselbst, Abtheilung für Stistungssachen, den Antrag gestellt: M

Die dur das wechselseitige Testament des Kammer- raths Joachim Christian Lembke zu Balz und seiner Ehefrau Juliane Friederike, geborene Dahrenstädt, vom 21. Mai 1819 und das Kodizill des ersteren vom 11. Oktober 1819 errichtete, durch Beschluß des vormaligen Königlichen Ober-Landesgerichts zu Frankfurt a. O. vom 29. Februar 1828 bestätigte „Familienstiftung behufs der Erziehung, Ausstattung und Aushülfe der Verwandten und zur Beihülfe für die Wittwen und Greise in der Familie“ dur Familienschluß der Stiftungsanwärter

aufzuheben. |

Der Rechtsanwalt Pohl zu Landsberg a. W. ift dieser Stiftung zum Pfleger bestellt. :

Zum Genusse der Stistung sind berufen :

I. die Enkelkinder und deren fernere Nachkommen : q 1 des Amtsmanns Johann Samuel ] 8

emke, Se

2) der zu Stettin verstorbenen Kriminal- } 2 S2: Lu Grano, DorotheaChristiane, geborene 2

emke IL_ für den Fall, daß Berechtigte aus den zu I! und 2 genannten Familien niht vorhanden sind,

3) die Kinder und Nachkommen des Pächters Gustav Dahrenstaedt in Balz und f

4) die Kinder und Nachkommen der Frau Vürger- meister Mann, geborenen Dahrenstädt.

Behufs Beschlußfassung über den vorgedachten Antrag werden nunmehr :

- I. folgende von -der Antragstellerin als Anwärter benannte und bekannte Personen : |

1) die am 22. März 1826 geborene Auguste Wil- helmine Esser, Tochter der verstorbenen Frau Eisen- händler Esser, Caroline Florentine Sophie, geborenen Lembke in Soldin, i

4 der am 23. Juli 1824 geborene, frühere Restaurateur August Wilhelm Esser in Pyriß, Sohn der verehelihten Brauereibesißer Esser, Wil-

Stifters.

helmine Ulrike, geborenen Lembke,

3) die verehelihte Prediger Block, Agnes, geb. S Er Pribbernow, Tochter des Posthalters

uto er,

Ñ der Kaufmann Ernst Esser in Stargardt i. P., Sohn des E Rudolf Esser,

din ) Emil Esser in Sol- ) Szhne des verstorbenen 6) Richard Esser in Müblenbesißers Franz

Pyrib Leopold Esser in Pyritz, 7) die Antragstellerin,

IL. folgerde von der Antragstellerin ebenfalls als Anwärter bezeichnete und ihrer Person nah bekannte, ls Leben und Aufenthalt nah aber nicht bekannte

ersonen:

1) der am 12. März 1798 geborene Kaufmann Carl Wilhelm Lembke, Sohn erster Ehe des Kom- missarius Wilhelm Lembke in Balz,

9) der am 25. Dezember 1805 geborene Oekonom Friedrih Lembke,

3) die Kinder der verstorbenen Frau Justizaktuarius

Nettelbeck in Zehden:

a, die am 30. März 1800 geborene Auguste Caroline Sophie Nettelbeck,

b, der am 4. Juni 1804 geborene Carl Georg

Leopold Nettelbeckd,

c, die am 9. Dezember 1805 geborene Auguste Ida Sophie Nettelbeck. i

d die am 9. April 1809 geborene Eulalia Phi- lippine Sophie Nettelbeck, ;

e. die am 7. April 1812 geborene Amalie Ulrike Sophie Nettelbeck,

f. die am 9. Mai 1815 geborene Emilie Fran- ziska Sophie Nettelbeck, ; ;

g: der am 27. Dezember 1818 geborene Victor Friedrih Carl Nettelbeck, i

4) die Kinder des verstorbenen Regierungs-Raths Grano, eines Sohnes der Krciminalräthin Grano, Dorothea Christiane, geb. Lembke, :

a, der am 18, Mai 1796 geborene Felix Grano,

b. die am 15. Dezember 1798 geborene Veronica Grano, später verehelihte Hauptmann Ettinger,

e. der am 5. März 1800 geborene Constantin

d. der am 19. Oktober 1804 geborene ¿Grano, Emilius :

5) die Kinder des früheren Gutspächters Gustav Dahrenstaedt:

a. die am 22. November 1816 geborene Christiane Maria Helene

b. der am 1. Dezember 1817 geborene Ru- dolf Christian

c. der am 19. Dezember 1818 geborene Christian Wilhelm Gustav

d. der am 25. November 1820 geborene Emil Gustav Wilhelm

e, Felix Dahrenstaedt, i: : 6) die Dp attaed * gas Bürgermeister Mann, ge- orenen Dahrenstaedt:

a, der au 9. Juni 1790 geborene Carl Gottlieb einri ann, : O E am 25, Juli 1793 geborene Friedrih

August Ferdinand Mann, i c. der am 23. September 1797 geborene Mann.

Dahrenstaedt,

August Leopold

Ï der am D Mai 1801 geborene Adolf Emil (Theodor

TII. alle sonstigen unbekannten Anwärter und Nach- kommen der zu II. genannten Personen,

gemäß 88. 20, 9 Gesetzes vom 15. Februar 1840, 8&8. 823, 827 C.-P.-O. und §8. 24—27 A.-G. zu N aufgefordert,

ihre Erklärungen über den auf Aufhebung der Stiftung gerihteten und durch Familienschluß zu erledigenden Antrag des Fräuleins Adelaide Louise Ulrike Lembke gu Pyriy spätestens in dem auf 17. April 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 10, an- beraumten Aufgebotstermine abzugeben, widrigenfalls dieselben nah Ablauf des Aufgebotstermins mit ihrem Widerspruchsrechte gegen den pg ge- dachten Antxag und den hierauf von dem Stiftungs8- rihter zu erlassenden Familiens{luß auf Aufhebung der Stiftung werden ausgeschlossen werden.

Landsberg a. W., den 31. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung für Aufgebots\sachen.

[62136] Aufgebot. i |

Der“ Johann Heinri Althüser von Salingen bei Barop is seit dem Jahre 1874 verschollen, Die Kinder seines verstorbenen Bruèers Diedrich Her- mann, nämli: die jepige Ehefrau Pächter Carl Hollberg zu Salingen, geb. Althüser, im Beistande ihres Ehemannes, der Ackerer Diedrih Hermann Althüser, z. Z. bei Wittwe Leßmöllmann in inger der Wilhelm Althüser zu Salingen, sowie der Ab- wesenheitsvormund, der Oekonom Heinrich Brink- mann zu Salingen, haben beantragt, den Johann Heinri Althüser für todt zu erklären.

Der Johann Heinri Althüser, geboren am 7. November 1842 zu Salingên bei Barop, als Sohn der Eheleute Landwirth Johann Heinrich Althüser und Elisabeth Catharina, geb. Schulte, zu Salingen, wird daher aufgefordert, sich spätestens bis auf den 20. Dezember 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 27, an- beraumten Termine s\chriftlich oder persönli zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Dortmund, den 16. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

e Aufgebot. i: ¿

1) Auf den Antrag der verehelihten Eigenthümer irus, Caroline, geb. Wittke, zu Annenaue wird der hemann derselben, der Eigenthümer Wilhelm Firus,

welcher am 13. Juni 1878 von seinem Wohnsiße

Annenaue nach Wassersleben bei R um

seine dort aufhaltsame Ehefrau zu besuchen, gereift,

dort auch am 14. Juni angekommen ift, aber n

an demselben Tage wieder von dort wes angebli

A Dause id begeben hat und seitdem ver- ollen ift,

2) auf den Antrag des Kupfershmiedemeifters Carl Ritter zu Landsberg a. W. wird dessen Schwester, die verehelihte Fleishermeister Leix, Marie, geb. Ritter, welche am 17. Januar 1876 von a. W,, ihrem le Mh: vershwunden und bis jeßt niht zurückgekehrt ift, aufgefordert h e testens in R, otstermine den 30.

1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeich-

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