1932 / 93 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Apr 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 93 vom 21, April 1932.

11,

3 Die Vermittlung des Bezuges von zollsreiem gekennzeihneten Del] zug

Weizen für die Bezu } vollzieht sh im freien Verkehr (durch Händler und Ge- nossenshaften). Die Bezugsberechtigten können sich zwecks Vermittlung des Bezuges von Weizen an feden beliebigen Händler odex an jede beliebige Genossenschaft wenden.

7. Die R.M.St. darf die im § 2 der Durchführungsverordnung des Neichsministers der Finanzen vorgesehene Bestätigung nur ausstellen, wenn sie festgestellt hat, daß die von den zJJm- porteuren (Erlaubnissheinnehmern) vorgelegten T bezugssheine mit den von der Gemeindebehörde unmitte bar zugegangenen Durchschriften dieser Weigenbezugösce ne über- einstimmen. Die R.M.St, ist, um die unnôtige Ausstellung von Bestätigungen über kleine Weizenmengen zu vermeiden, berehtiat, die Ausstellung von Bestötigungen über weniger als 100 To. abzulehnen; sie wird aber den Verkehrsgewohn heiten entgegenkommen. :

L. Dec Preis, den die Bezugsberehtigten für den Weizen zu

zahlen haben, richtet sich nach dex Preisbildung im freien Markt. Es ist Sache der Bezugsberehtigten, den Weizen durch» diejenigen Firmen (Händler oder Genossenschaften) zu

asberechiigten (einschließlich der Einfuhr)

Dieser Bezugsschein ist ausgefertigt unter Zugrundelegung des bei der A vom 1. 12 1931 festgestellten Bestandes

VOR ¿05005 QUIReER. E E (/rt) Stempel dex Gemeinde. Unterschrift. Un „v e #6 o És a S T

Bestätigung Nr. «..

über die ordnungsmäßige Ausstellung von Weizenbezugsscheinen filr die Yollverwaltung (val. § 2 der Durchführungsverordnung zu der Verordnung über Zolländerungen vom 15. April 1932). Fhnen die in anliegender Aufstellung

Wir bestätigen, von Nr. .....« verzeihneten Weizenbezugsscheine über 000.0. M

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zur Prüfung erhalten zu haben.

Die UÜberetinstimmung dieser Scheine mit den uns von den

S. 2

Vorrichtung (Nr. 2 der Anlage) besißt eine Oberflähe von 214X1 m und ist folgendermaßen eingerichtet:

(2) Jn einem eisernen, zweckmäßig mit Handgriffen an den Längsjeiten versehenen Rahmen liegen 12 Messingrohre (Ver- teilungsrohre) von 15 mm Durchmesser in der Längsrichtung nebeneinander. Die Rohre tragen an der Unterseite in Abständen von 7 em versenkte Abflußöffnungen von 1 mm Weite. Diese, danach mit über 400 Ausflußöffnungen versehenen Rohre be- wirken die gleichmäßige Verteilung der Farbstofflösung in feinen Strahlen.

(3) Fm Mittelpunkte der Barr befindet sich ein Messingaufsaß mit einem Fülltopf, aus dem durch vier geshweifte Ableitun as die Farbstofflösung in das Rohrney verteilt wird, und zwar so, daß die vier Ableitungsrohre zunächst zwei quer über dem Rahmen liegende Messingrohre (Querrohre) von 25 mm Durchmesser speisen. Die Querrohre stehen durch Kreuzverbindungsstücke mit je zwei Durchgangskanälen mit den längsliegenden Verteilungsrohren in Verbindung, Die Ver- teilungsrohre werden von den höherliegenden beiden Querrohren in vier Abteilungen gleichmäßig gespeist. Die Querrohre sind in der Mitte durch einen Korkver|chluß getrennt, so daß jeder der vier Abteilungen eine gleihmäßige Menge Farbstofslösung

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 93 vom 21, April 1932, S. 3

18,

Den s\törenden Einwirkungen des Frostes in der kalten Jahreszeit ist dadur vorzubeugen, daß die Farbstofflösungen bei Froslwetter unmittelbar vor ihrer Verwendung in der in Ziffer 7

angegebenen Weise hergestellt oder daß bereits vorrätige Lösungen |!

durch Dampf oder in anderer geeigneter Weise erhißt und in diesem Zustand verwendet werden. Auch empfiehlt es sich, die Geräte vor Beginn der Kennzeihnung entweder mit warmem Wasser zu durhspülen oder warme Dämpfe in sie einzuleiten. Da, wo ein Aufstellen der die Farbstofflösung aufnehmenden Behälter im Freien sich nicht vermeiden läßt, ist nach Möglichkeit auf Wärmeshuy Bedacht zu nehmen.

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(1) Da die Farbstofflösung shnell versickert, können die Vor- richtungen, sobald die Flüssigkeit aus dem Fülltopf verschwunden ist, weiter gelegt werden.

(2) Die Verlegung der Rahmenvorrihtungen erfolgt ¿zweck- mäßig erst in seitliher, dann in Längsrihtung, Beim Verlegen sind die Rahmenvorrichtungen stets senkreht hohzuheben und ebenso wieder niederzulegen; insbesondere ist ein Schleifen über die Oberfläche der gefärbten Gerste zu vermeiden, da diese hier-

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Die Greifex und Kübel können sofort nach der Kennzeihnung der Gerste entleert werden. 26.

(1) Die Säcke müssen stets gerade ausrecht stehend und mit umgeschlagenem Rande der Zollbehörde vorgeführt werden.

(2) Das Antrocknen des Farbstosfs ist in wenigen Stunden beendet. Nah mindestens 4 Stunden kann die Ladung gelöscht und können die Säce entleert werden.

B.-Kennzeihnung von Gerste während der Bewegung. 27.

(1) Die Kenuzeihnung von Gerste während der Bewegung geschieht entweder bei dex Entladung von Gerste aus Schiffen oder Eifenbahnwagen, sofern hier das Löschen mit Hilfe von Elevatoren, Greifern, Becherwerken oder ähnlihen Vorrihtungen vor- genommen wird, oder, wenn Gerste vom Lager genommen, auf einer selbsttätigen Waage verwogen und dann in Säcke gefüllt wird oder, wenn Gerste aus Schiffen entladen und auf Absack- trihter geshüttet wird, Jn allen diesen Fällen geschieht die Färbung unmittelbar im Anshluß an den Durchgang dex Gerste

Kippen der Waageschale oder beim Oeffnen des Absperrschiebers des Absacktrichters ein Hebel jedesmal den Zulauf der Farbstofflösun; in dem Vierwegehahn doppelt wirkend öffnet und den Ablauf [§ließt. Die Vorrichtung läßt sih für jede gewünschte Menge der Farbstofflösung durch Stellringe einstellen,

(5) Bei größeren selbsttätigen Waagen (von etwa 1 t Fassungs- vermögen) können auch zwei Messingzylinder der vorstehend im Abs. 3 beschriebenen Art so miteinander verbunden und verwendet werden, daß es möglih ist, die doppelte Menge der Farbstoff- lösung bei einer Kippung der Waage auszusprigen.

28,

(1) Der Behälter für die Farbstosflösung muß je nach den örtlihen Verhältnissen 2 bis 3 m hoch stehen, da die Einführung der Flüssigkeit unter einem entsprehenden Druck zum Eigenbetrieb des Zylinderkolbens erfolgen muß. Die Behälter sind zweckmäßig so groß zu wählen, daß die Menge der Farbstofflösung für einen Tageëéabtrieb ausreicht.

(2) Zum Schub gegen Einfrieren sind die Behälter und dies Rohrleitungen, durch die die Farbstofilöjung der Färbevorrihtung zugeführt wird, nah Möglichkeit mit Wärmeshuyvorrihtungen zu versehen; auh ist nach Bedarf bei Frostwetter zur Bereitung der Lösung warmes Wasser zu verwenden oder Kochsalz hinzuzufügen

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Vermittlung von Händlern oder Genossenshaften dem Jmporteux (Erlaubnis- icheinnehmer) zuleitet, und daß dieser spätestens am 30, 6. 1932 den Bezugsschein bei der zollamtlihen Abfertigung des Weizens dex Zollstelle mit vorlegt,

Bezugsschein unverzüglih unmittelbar oder durch

IL, Herstellung derx Farbstofflösung. 6, __ Die zu der zu bereitenden Favbstofflösung (Ziffer 1) erforder- liche Menge Eosin auf 100 1 Favbstosflösung kommt 1 kg Farb-

ihrer Schichthöhe entspriht. Vnten im Topf befindet sih ein feines Sieb aus Bronzegewebe, welches sich der Topfwandung stets dicht anschließen muß, damit ein Eindringen von Schmuyt- teilen in die Rohre verhindert wird. Der Fülltopf hat an der Unterseite einen kegelförmigen, mit zwei nebeneinanderliegenden

einen Metallshlauch den sternförmigen Färbevorrichtungen zu- gefinhrt.

(2) Die Farbstofflösung wird mit einer Kanne durch eine mit einem Dedckel verschließbare Oeffnung in den Behälter eingefüllt. Untex dieser Oeffnung befindet sih ein Sieb, das das Eindringen

; oho s Thnon don Moiz2o y 4 if sto fer / j hre ; 4‘ 310 Dur «445 Fn p À, V y ¿ c A fie 5 E L Lui ( 3 ( el l ( ; Bitte 7 ? beziehen, die ihnen den Weizen am vorteilhafte a S i, Sn NUETRE e Teltae elle Durchschriften zugeführt wird. Die längsverlaufenden Verteilungsrohre haben durch mit Farbe beshmußt wird. durch die selbsttätige Waage oder durch den Absatrichter. vgl. Ziffer 7). L é L Die R.M.St. hat darauf Egeln, dan 11€ DANDeit Cer elzenDezugs]MeIne ha »ent wi fe tgeite Le jedes drei Korkverschlüsse im Jnnecn, und zwar je einen in der (3) Die Verlegung der S1echvorrichtungen ergibt sih aus den (9) Die hierzu dienende Vorrichtung wird in das Gestell der E M : d E i z j Do T act “C Nei î c vi 9 c m , o A o n g 3 ‘0112 0vrhin- e “t S 1 L ck as E E u / E [UD 9 è Menae der AUL Î inzeimnung von Gerite wahrend deu F __zushläge sih in angemessenen Vrenzen halten A Berlin, den ..,.44...5.04.) 1932, Mitte und je zwei zwishen den Ablaufkanälen der Kreuzverbin- besonderen Umständen. Bei der Verwendung von Stehvorrich- | selbsttätigen Waage oder des Absatrichters eingebaut und dur Ble Menge der zur Kennzel lig vou Verjte waYrend de s C Dig d ck#+ ochti 6e t (Erlaubnis- - X s —GHAR 2 L “fis 4 g A ¿ s L jetviita gen aag DDCer es 7 ( ers eingevau 11 r) N oino 1A voymondondon ( na riútet { ac der Beschaff e L 9. Die R.M.S1. ist berechtigl, von den S (Nr ai Reichs8maisstelle dungsstücke. Demnach werden die Verteilungsrohre für die Farb- tungen muß zu der zu kennzeihnenden Gerste mindestens an einer | die Eigenbewegung der Waage in Tätigkeit geseßt oder in dem Ab Beivegung zu verwendenden Lo L Ee nch nah der De\c assen- # i hoinnehmsorn) : die Ausfítelluna dex Be j e G 7 am i o, pel o A 9 H a A E po F ee L ° S c I EEN J _ F L E b L ®y DE( L A { 4 be do RVorits zal 21ffo 1 i allgemeinen werden «4 b18 - ein? eymern [Ur Ou : : L de S S S E n \ ( Le Gescbäftsabteilung G. m. b. H stosslojung in mehreren für ih abgeschlossenen Abteilungen Selfe ein Zugang ¡reigelegt werden, damit die Vorrichtungen von sacktrihter durch einen besonderen Absperrshiebex in Gang Tore Des N rEe Art): isser E M Eten e bl : eine Seolr, 1n V0 Von V E E a bi Se M : af E unter gleihem Flüjsigkeitsdruck und mit der gleihen Menge der da aus möglichst nahe der Oberfläche der Gerste und tunlihst in | gebracht : i : 50 cem Farbstc fflösung zum Färben der von einem Sacke üblicher ; atigten We1lzenmenge zu erheven lee o ence nre Farbstofflös 3 dem f gespeist. Si j s Q - ; A Wes Is, Größe aufgenonmenen Gerstenmenge ausreichend sein é jtatigten TWe1izenmenge zu ETYEDE cer b L «Farbstossiojung aus dem Fülltopf ge)petjt. ore lassen daher in wagerehter Richtung eingeführt werden können. Bei Verwen- (3) Der Hauptteil der Vorrichtung ist ein Messingzylindex mit : E N L e F Weizenbezugs\chein Nr. „16.1541 (von der Reichsmaîéstelle allen Teilen der Vorrichtung gleiche Mengen der Farbstofflöfung dung der 5 m langen Stechvorrihtung Nr. 14 sind mit dieser | na Aae. V T häulse, i “cbóna L h iu Kolbe nos findet. der L : ce P j È A % 5 Y L 514 V 1 a“ . ‘4... 4“ . ? Y w p 5 L i. Qn L . L D s. 2 G S e g 000 z 7 ° Ï ; I J j ti I 1 L 5 Î ! e ! Ei, I : B. tis T E Les U ov d, D: 97 hez0i Gn ten A (Nicht übertragbar) Gesch. Abilg. auszufüllen). era nor, dEN acer eee 1932, | auótreten, auch wenn die Vorrichtung nicht genau wagerecht liegt. zuerst die unter den festen Schiffsverdecken nah hinten liegenden m SCeg A t b ed hrvm tTösu ny Aa Ko E __ Für die Art der Anbringung der 1n Ziffer 27 bezeichnete én htiat i 11 Gerstenshihten und sodann mit der 224 m langen Stehvorrichtung a Jen S EE dax R! Lans As O E Tee Vorrichtungen und das davon abhängige Einspriven der Farb- c Urschrift an den Bezugsberehtigten auszuhändige Ort) : E E : E Q D E fion an firVen Dis Km langs | L Ug, el 4 em Yude eine avgemesjene Menge I of flojung | siofflösung in die Gerste läßt sich nux die allgemeinen Anweisung & B N A Z i: : Sofern die Oberfläche der in den einzelnen Schiffsabtei- ira br NOEDEEES E EIEA M IREYER, Fa rbît n Ine in die beim Kippen der Waagschale oder beim Oeffnen des Ab- | geben, daß darauf zu achten ist, die Färbung so zu leiten, daß nux 5 Dex Hühnerhalter Aufstellung über Weizenbezugsscheine, lungen lagernden losen Gerste sich mit den in Ziffer 10 be- s D läng U E E bie caleeen Vor sperrshiebers des Absacktrichters in den Rumpf fallende Gerste | die Gerste benekt wird. Wie dies zu geschehen hat, muß im : in Q Y 4 s F Hriohonon Nyvei me 4 z Nrot : 1 den Ful as langex Uegenbietben ais die andere Dle t Die Quführ der Farbstu lös 8 dem Bebälts Me WETIE VEREN) Ey, LDLE Es Ne NEIFPEN a, A L in Anlage zur Bestätigung der shriebenen Vorrichtungen in der Länge und Breite nicht ganz D T U L M O Ge L INNEE, ie Zuführung der Farbstufflösung aus dem Behälter | einzelnen Falle nötigenfalls unter Zuziehung eines Vertreters ä Poft Reichsmaisstelle Geshäftsabteilung G. m. b. S. bedecken läßt, sind außerdem Ausgleihungsvorrihtungen von ge- rihtungen, damit die Farbstofflösung die Rohre völlig durh- | nach dem Spribrohx wird dur einen Vierwegehahn bewirkt. Das der Firma F. W. Meyer (Liffer 8 Abs. 1) ausprobiert werden 2 ¡t unter den auf dex Rüdckseite abgedruckten Bedingungen bur, ———— | ringeren Abmessungen, von 214ck0,60 und 114ck(0,80 m (Nr. 4, iaujen kann. 90 Spritrohr verläuft quer durch das Gestell der selbsttätigen Waage E : S 31 (fällt H u E +5 Î Â E: M L UDVHLL L A A L114 S & c p À L N M B - D Z by g 2 g ( aus). è tigt, von ‘denjenigen Stellen (Firmen usw.) die vom Reiche Nummer Weizen 5 und 6 der Anlage), zu verwenden. E L mis Ls ; B : oder des Absacktrichters und enthält eine größere Zahl kleiner Aus- : “_— i H minister der Finanzen die Erlaubnis zux Einfuhr von zollfreiem des Weizenbezuas\{eins 2 Bemerkungen 5 (1) Falls hierzu niht eher Veranlassung vorliegt, find die | sprißröhrchen, die bei jedesmaliger Ausschüttung der Waageschale V, Abstellung von Mänge f na a ine Wel ay r Filiterung Le, Dülmen erhalten reit Dén i O kg 12 Vorrichtungen nah beendeter arung täglich mit Wasser durh- | oder beim Oeffnen des Absperrschiebers des Absacktrichters die 32. Î e : 10 "io 0 , i y / - Ÿ : F s f “oe O eite Dg d E S L S p C 2e F 4 es M tr: p . ° » 7 d e E c N Mm Las L s bd LLES Ô E G A, A R i ey Ï D D E E era, solhen Weizen in dex Menge von (1) Zur Kennzeihnung der in Schiffen unter festem De, zuspülen, um festzustellen, ob alle Ausslußlöher die Flüssigkeit | Farbstofflösung in die fallende Gerste verteilen, Fn den Absack- Vorrichtungen, bei denen die Ausflußlöher auch nah erfolgter : S E S A unter Kajütsüberbauten, unter dem Gangbord oder sonst von gleihmäßig durchlaufen lassen. Jst dies nicht der Fall, so sind | trihter kann behufs Ueberwachung der Tätigkeit der Spriyvor- | Oeffnung mit dex Reinigungsnadel (Ziffer 20 Abs, 1 und [ i kg oben her nicht frei zugänglich lagernden Gerste dienen Stechvor- die verstopften Löcher zu öffnen, wozu regelmäßig die von der | rihtung ein schahtähnliher Mantel eingebaut werden. : Ziffer 24) die Flüssigkeit niht mehr gleihmäßig durchlaufen lassen ; (in Worten richtungen, die seitwärts in die verdeckt lagernde Gerste gien Firma F. W. Meyer (Ziffer 8) gelieferten Reinigungsnadeln zu (4) Die Bewegung des Vierwegehahns wird bei Ausschüttung | oder bei denen sich sonstige Mängel ergeben, dürfen erst nach Bes 2 kg werden (Nr. 10, 11, 11a, 12, 12a, 13, 13a bis 13e und 14 dec benuzen sind. L N j der Waage oder des Absacktrichters dadurch betätigt, day beim seitigung dieser Mängel weiter benußt werden. ê unmittelbar odex durch Vermittlung derjenig@ Stellen (Firmen i Anlage D, Anlage). | ; 49) Bon E zu Zeit E, au die Siebe im Fülliopf und i usw.) zu beziehen, die die Pp eyrung des Weizens vom Erlaubnis» Anweisung (2) Die Stechvorrihtungen finden in verschiedenen Längen im aE ee r yfimg t p erg nne hmen O Zu regen. Anlage. / icheinnehmerx 1 Hühner * über j amtliche y v is L ; «ald m Ct cs a G 3) S Ï es Gebr R de des Farb- R y Ï j L E , di i i / As i : scheinnehmer zum Hühner alter übernehmen. i zur gollamtlihen Kennzeihnung von Gerste. je nah der Bauart der verschiedenen Schiffe und dec Anordnun atis in. den Worieilun rauf ¿ngelaiitelt Labin, lo find die | Tafel für die Bemessung der beim Färben von Gerste in loser Shüttung mit den Meye rshen Färbevorrihtungen j Dieser Bezugsshein ist ausgefertigt unter Zugrundelegung (Beilage zu Nx. 22 des Nachrichtenblatts für die Zollstellen der Ladung Verwendung. Sie sind {maler als die in Ziffer 1 G Eise “dna: g E Lei og S lers u zu verwendenden Farblösung. : des bei dex Vichzählung vom 1, Dezember 1931 festgestellten vom 15. November 1913.) beschriebene Vorrichtung; die Stechvorrichtungen Nr. 13a bis t Rohr dur Wasserspülung O n E 0vSzUneyme d J f 2 s : c Sn Z+to tas ¿ at Ed iA Q è ‘e b 5 ‘e en. I tr mrt C E artm Mb E me ————— ————_————_—— ————- ——- —— - M4 Bestandes 13 e haben vier und Stechvorrihtung Nr. 14 hat drei Verteilungs- R E r pati S atv E : T N i von Hühnern, : 1, Í : : rohre; die übrigen Stechvorrichtungen bestehen aus fieben in i Q Die Rohre aller E IReA N) dos Segen I. Rahmenvorrichtung Il. Stecchvorrichtung , Zur zollamtlihen Kennzeihnung von Gerste dient eine leihex Richtung verlaufenden Verteilungsrohren. Leßtere haben Und erleßungen zu bewahren. Samtiche SrauvenN zungen Séhütt- ——— Es i E S [ de 19 asserige, i i t 5 O O SFsuRTA in 7 ( inc B müssen in Ordnung gehalten werden. Schmuy und Gerstenkörner J | | 3 | D. 12 p D y Q qo ; , den y wässerige, 1 vH Eosin enthaltende Lösung. 1 mm weite Ausflußlöher in 7 ecm Abstand voneinander, sind al Fr es He v ria r t s : höhe | Nr.10 | Nr.11 |\Nr.11a}| Nr.12 |Nr.12a| Nr.13 |Nr.13a/Nr.13b|Nr.13ecNr.13d/Nr.13e} Nr. 14 f (Ort) I. Beshaffenheit, B zugu nd Prüfungdes in Stahlbänder gelagert, 0,70 m vom Ende aufreht gebogen, dürfen nicht in die Füllbehälter gelangen. Gai Nr. 2 | Nr. 4 Nr. 5 u. 6 10,70 m/1,20 m/1,50 m| 2 m |/2,50 m| 3 m 4,20 m/0,75 m1,50 m| 2 m /2,50 m! 5 m lang f G S t, 4 e N | d e ( J . e Nag Q . . i E L D DC - . | - - «L l Ï j Í ú l l mit 3 Ver- i Stempel der Genreinde: Æ dann gekröpft un münden in einen kupfernen ulltrichter. An 2 E ; | : lang | lang | lang } lang lang | lang | lang | lang | lang | lang ang t 3 Ve ; Unterschrift, Tons, ihrem freien Ende haben die Verteilungsrohre Stahljpiven, damit die 2, Jn Greifern, Kübeln und inSäcken. Gerste }2,501 m /2,50 X 0,60m | 1,50 X 0,80m ! | ) l | teilungs- k | 2, Vorrichtungen leiht durch die Gerste geshoben werden können. 91 mit 7 Verteilungsrohren mit 4 Verteilungsrohren robren { ; ; 2 f Ä A *ofi : id M 2 E, Da die 5 m lange Stechvorrichtung Nr. 14 zum Färben dex unter ; 1, | Í O1 È2 i } der Reihömaisstelle Geschäftsabteilung, Als Eosin zux Kennzeihnung von Gerste ist das Natriumsal U N Be S : Î E N j n : ; 2 E ; ] s j | | t Auszusüllen bei dez E R Ge [Gib E des T eten orfzeind zu O €86 b 10:8 besonders langen, festen Schiffsverdeckden am weitesten hinten : Zux Kennzeihnung von Gerste in Greifern, Kübeln und in I m 4 L B I 1/, 1| 11% 1| 2 11/12/25 1| H 1/6 L 4 L S ; 7E G Œnfintt lagernden Gerstenshichten dienen soll, sind ihre Verteilungsrohre Säcken dienen tragbare oder am Boden stehende Metallbehälter, 5 1) | 3/ 1 E 9 Ed Talg. a 27 8/7 118/ 11 §7 1

Owue: Kartel vez budcht 1 mindestens 75 vH Eo insäure enthalten g î i É j j s "“ : z A : J P c, ten 1,25 "” 5 4" | 2 4 n 2 /4 1 /4 n" 1 2" | p nl “/4n| ch/2 n| ch4 n|| ch/4 1 | 4 y I 41 2" I 4 1" "“ Kontrolle: S E I G E Sm # Rd ap 4 nux von der Mitte nah dem freien Ende hin mit Ausflußlöchern die durch eine Pumpe die Menge der Farbstofflösung nah Ein- 5 1/ | j 1 “eus au Ta | | 91 gi s I 18 9 11/ ë# Di c; s C Meize 2, frei von allen Füllstoffen und fremden Farbstoffen sein ; ; E N L a 2 / li t Frrriig S E ck00 r E E E E E A g Ln ÿ i Die Berechtigung des Hühnerhalters zum Bezuge von Weizen i und darf C | l | versehen, weil bei einer DOPrans von Ausflußlöchern über die stellung der Hubhöhe selbsttätig abmessen und durch sternförmig 176 T7 Ee c C E n e : H : 2 E A ; N FEy 120 i 4 A4 L 2 s A c . u c “as ili Qr. At a A A E E R Ra ECS L , C »| “7/21 /4 1 , 2 y / 1 j p:4 4 1 y " 2" x 1 ist nicht übertragbar, Dex Bezugsberechtigte darf den Weizen 3. höchstens 1 vH Chloride, berehnet als Kochsalz, aufweisen ganze Länge der Rohre hinweg der größere Teil der Farbstoff- angeordnete Ausflußröhren (Sternvorrichtungen) der Gerste “E 9 T dil. L M L I é | nicht verkaufen, sondern ihn nux zur Verfütterung im eigenen Ve- | 4 Fesundheitschädlihe Stoffe, besonders ea und Schwer- | sung schon dur die vorderen Ausflußlöcher ablaufen und eine m zuführen. 25 1 E, Í + 14 110 15 O S ck | triebe verwenden. Bei Zuwiderhandlungen hiergegen hat er an : le nid dex do U t jolchen A n alles die genügende Färbung der hinteren Gerstenshichten niht erreicht Et 99 2/50 E 53%, 44’ e s Pu ? d 5/"| 5g" 1/2147 271 g) a j die Reichsmaisstelle, Geshäftsabteilung, G. m, b, H., eine Kon- nah § 10 des Geseyes vom 5. Juli 1887, betreffend die Ver- | Vürde. (1) Die tragbare Vorrichtung (Tornistervorrichtung) besteht | 2,75 | 1314, 6% » n 140 02,6 »| 6% 6%4n|112, 2%» San 3% u 2%» l ventionalstrafe von RM 30,— für 100 kg zu zahlen. ; 4 wendung gesundheitsshädlicher Farben bei der Herstellung A R A A 13. Bs e in der Hauptsache aus einem tornisterartigen, etwa 15 bis 20 Liter B O 7% » si 0 O L S E s ÿ Da dex für die Hühnerhaltungen bestimmte Weizen zollfrel C ad i U h R N N R} (1) Der Fülltopf jeder “der zur Färbung von Gerste in iassenden Metallbehälter. In dem Behälter lieat eine Vumpve 3 50 8 L O0 73 31/ z a7 T 81/ 93 9s 9 33 2 1A 33 Z 1D 2TH # j E von Nahrungsmitteln und Gebrauch8gegenständen (RGBI. F : A R V e mda i jassenden Metallbehälte N L ehaiter Negt eine Pumpe, 3,90 l l Ba 1% n 310 14a 2015/2 n 224 n n | n 4 y 2 n y f nux bis zum 30. 6. 1932 eingeführt werden kann und der Bezugs- S. 277), außer acht bleiben : ruhendem Zustand dienenden Vorrichtungen hat im Funern eine die durh einen Kettenzug in Tätigkeit geseßt wird. Bei jedem S A l 4 2 L ; schein bei dex zollamtlihen Abfertigung des Weizens mit vor- L : d Litereinteilung und faßt eine abgemessene Men e Farbstofflösung, Hube wird eine mittels einex Messingmeßvorrichtung zu regelnde 4,50 Ü 2415 Z | 1384 : 10, W118 19 1014 „(12 „113% „(13% „| O16 E, G N liegen muß, kommt es darauf an, daß der Bezugsberechtigte diesen 3, 4, (fallen aus.) welche der von der Vorrichtung bedeckten Fläche der Gerste und Menge der Farbstofflösung aus der Pumpe entleext und durh E M: | B 12 7 A E j

Kur 3 freie ete Cid e Weize ist di fester Preis c - ck + " 1 7 D ‘d s0ff D veri he 5 Messi ter der it ck44 S ov li _ Für zollfreien, gekennzeihneten Weizen 1st ein ester stoff wird in einem offenen Gefäß (Eimer odec dergleihen) | +Urchgang5ossnungen verjehenen tessinguntersaz, der mi von Shmuy und Staub verhindert. s S Es : Ó Fs A A nicht vorgeschrieben; die Preisbildung Bouzieyt 9 o E A Bo reinem Leitungs- ae Ben ancGfter nah und E über: einem entsprechend geformten, eingeschlisfenen Messing- D Die Einstellung der erforderlichen Menge der Farbstoff- Berau tmAá chun g E Befugnis des ossentlichen Handelschemikers zur Aus- [reien Verkehr. Es 1|t DENT ae der La n dio [ gossen. Die Auflösung des Farbstosspulvers wird durh Um- | Was E Borrichtung 2 dichten Verschluß „„oildet, lösung geschieht durch einen Stift an der Messingmeßvorrichtung. | üher den Londoner Goldpreis gemäß 8 1 der Ver- j führung von Kalifalzanalysen im Sinne der eingangs er- diejenigen Händler oder Genossenschaften Weizen zu beziehen, N} pihren beschleunigt. n dem Aufsay befinden sich ebenfalls zwei Abfluß- Bei dex Kenngeihnung der Gerste in Greifern oder Kübeln ist ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der wähnten Vorschriften exstreckt sih auf das ganze Reichsgebiet,

ihnen diesen am vorteilhaftesten liefern. N Die Reichsmaisstelle, Geschäftsabteilung, G. m. b. H., îin

eine Gebühr von RM 0,10 für 100 kg Weizen.

(Auszug aus §§ 267, 268 St.-G.-B.) Wer in rechtswidriger Absicht eine inländische, öffentlihe Urkunde verfälsht oder fälsch- lich anfertigt und von derjelben zum Zweck einer Täuschung Ge- brauch macht, wivd wegen Urkundenfälshung mit Gefängnis bejtrast. é:

| Eine Urkundenfälshung, welche in der Absicht begangen wixd, sih oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu perlaisen oder einem anderen Schaden zuzufügen, wird, wenn die Urkunde eine öffentlihe ist, mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft, neben welchem auf Geldstrafe erkanni wevden bann.

Weizenbezugsschein Nr.. Nicht übertragbar. ; 1. Durhschrift (an die Reihsmaisstelle, Geschästsabteilung

( Nach kurzem Abjsiven toird die Lng von dem ungelösten Anteil durch ein feines Sieb in das zur Aufnahme

nicht völlig aufgebraucht ist, wird im Vorratsgefäß noch soviel Wasser zugesebt, bis das der Farbstoffmenge entsprehende Maß erreicht ist. Nach sorgfältigem Umrühren ist die Farbstofflöfung gebrauchsfertig. z

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Ae Lees Gib V kann auch in der Weise hergestellt werden, daß ein feines Sieb oder ein Siebtrichter auf das Vorratsgefäß geseht und der Farbstoff auf das Sieb gebraht wird. Sodann gießt man reines Wasser auf das Sieb, rührt mit einem harten Pinsel um und fährt mit dem Zusaß des sers so lange fort, bis der Farbstoff sich vollständig aufgelöst hat. Das Vorrats- gefäß wird darauf mit Wasser auf das der Menge des Farbstoffs entsprechende Maß aufgefüllt,

M Bei Frostwetter ist zur Bereitung der Lösung nah Bedarf warmes Wasser oder, falls dies niht möglich sein sollte, ein Zusaß

löher in genau gleiher Größe und Anordnung, so daß durch Drehung des Fülltopfs der Ablauf geöffnet und ge{chlossen werden

Aufsay eine Aussparung, in der ein feines Sieh aus Bronze- gewebe liegt, das etwaige feste Rückstände der Farbstofflösung gurüfhält. Unter diesem Siebe münden die vier geshweiften Ableitungsrohre, welche die Farbstofflösung durch die beiden Zu- br vent in ins nah den laängsverlaufenden Verteilungsrohren eiten.

(2) Da die im vorstehenden Absay erwähnten Verschlüsse bei niht richtiger Handhabung zuweilen vor der Füllung niht ab- gesperrt wurden und dadurch zur Verschmußung des Schiff§- bodens Anlaß gegeben haben, sind sie bei einer Anzahl von Vor- rihtungen versuchsweise durch Drehschieber (Hähne) mit Hebel erseßt worden.

14.

_ Vor Beginn der Kennzeihnung ist die Oberfläche dex lose geschütteten Gerste mit Schaufeln, Brettschiebern oder dergleihen zu ebnen, damit die Vorrichtungen gleihmäßig wagereht auf- gelegt werden können.

auf je 1 dz Gerste eine Menge von 100 cem der Farbstofflösung

jeden Sack ist die Menge der Farbstofflösung so zu regeln, daß leßtere niht bis auf den Boden des Sakes durchschlägt, sondern daß ihre nah unten rieselnden Strahlen in einer Entfernung von etwa 15 ecm vom Boden des Sackes von der Gerste vollständig aufgenommen sind.

(4) Der mit derx Ausführung der Kennzeihnung der Gerste betraute Arbeiter tcägt den Metallbehälter wie einen Tornister auf dem Rücken. Jn der rechten Hand hält ex die sternförmige Färbevorrichtung; mit der linken Hand bedient ex den Kettenzug, der mit dem Pumpenhebel in Verbindung steht. Beim Beginne der Kennzeihnung wird zunächst mit der rehten Hand die“ Stecn- vorrihtung so tief in die Mitte der Oberfläche der Gerste versenkt, daß die Rohre etwa 3 bis 5 cm hoh von der Gerste bedeckt sind. Nachdem dies geschehen, wird der Kettenzug angezogen und gleih darauf wieder freigelassen, so daß ein Gegengewicht freigegeben wird, das nunmehr auf den Hebel drückt und die Farbstofflösung in die Gerste preßt.

Wertberehnung von

Hypotheken und sonstigen

in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englishes Pfund vom 21. April s 1932 mit NM 15,88 umgerehnet « « = RM 87,2739, für ein Gramm Feingold demna « « « - = pence 42,4068, in deutshe Währung umgerechnet « « « »= RM 2,80592,

Berlin, den 21. April 1932. Statistishe Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sißung am

1. April 1932 entschieden: Die Beteiligungsziffer des Kaliwerkes Hohenfels wird gemäß S 83 A der Vorschriften zur Durhführung des

Berlin, den 19. April 19832.

Wei, Ly x Favrbstofflö lone Data 8 : By L zu verwenden, soweit nicht die Beschaffenheit dex Gerste eine Ver- | ( ; ¡4 Gs S 2A : i: N ait do Nl 1, | der Farbstofflösung dienende Vorratgefäß gegossen. Dex un- E E Bani j f, dg ae ; zu verwenden, soweit nicht die Beschaffenheit de erste eine V s ; Z 7 : j : j Berlin hat für die Zollverwaltung die Richtigkeit der Weizen- | «e[öste Anteil des Farbstoffs wird in der leichen Weise mit immex | kann. Der Kopf des Aufsages ist zur besseren Abdichtung mit mehrung oder Verminderung dieser Menge notwendig erscheinen | Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten Dex Vorsißende des Reichékalirats. f bezugsscheine, die bei der E S E S neuen Menaen Wasser so oft behandelt, bis aller Farbstoff auf- s I, S rejung Re Ie A laßt. Bei der Kennzeihnung in Säcken sind je nach dem Gewicht (RGBl. 1 S. 569). Dr. Zixkler x liegen ssen, vorzupxUsen und gegevenen[ zu 96s E Data t As Sd, vvat kms uni TEN inks wir er Ab 4 ¿chts 5 x es Sade vie nah der Beschaff it dex Gerste : 2 : R De Ç ' stät én. fowie die: Abgabe Lis Weizens By die Hühnerhalter zu gest e L “Da vie füx Geis A R Ma uno U Topfes geöffnet. Unier ber cane Lefindei eg Le Ee M ex Aktie De, Ma ee Den Mes Der Londoner Goldpreis beträgt am 21. April 1932 : überwachen: sie erhebt vom Jmporteux (Erlaubnissheinnehmer) verivendende assermenge beim Auflösen des Favbstoffs n i ; fas g Z c q L L für eine Unze Feingold « « i = 109 sh 11 d, SIRES R O S E E V ZR I D CCE R OS SORT I S F A E C I USRE EMEE G a B C ERESE A

Nichtamtliches.

Nummer 20 des Ministerial-Blatts für die Preußische innere Verwaltung vom 20. April 1932 hat folgenden JFuhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 14, 4. 32, Keihspräsidentenwahl 1932, RdErl. 14. 4, 32, Landtagswahl 1932. Bek. 13. 4, 32, Ordenspreise. Kom - munalverbände. RdErl. 9, 4, 32, Stellenverzeichnisse f. Versorg.-Anwärter. RdErl. 12, 4. 32, Erster Nachtrag zur ersten u. zweiten allgem. Veränderungsnachweisung zu den Ek.- u, Kp.-Landesverteilungsshlüsseln f. d. Rechnungsjahr 1931. RdExl. 15. 4. 32, Umshuldung kurzfristiger Schulden d. Ge- meinden usw. RdErl, 16. 4. 32, Freilassung des Aufenthaltes in Jugendherbergen von Kurtaxen. Polizeiverwal- tung. RdErl. 11. 4. 32, Polizeil. Behandlung d. Wahlpropa-

G. m. b. H., Berlin W 62, Kurfürstenstr. 131, einzusenden). von höchstens 2 vH Kochsalz zu verwende i i : E L K ; j Mee , ' h s 2 vH Kochsalz zu verwenden. 15. j (5) Nachdem der Hebel durch das Loslassen des Kettenzugs Gesetzes über die Regelung der Kaliwirt)cha}t vom 18. Juli E a R Y Nr! 19 4 29 R

Dex Hühnerhalter JIL Ausführ à Ae Us ihnung Falls hei Schiffsladungen die Gerste mittschisss höher liegt auf den Ruhepunkt zurückgegangen ist, wird nah einigen Sekunden 1919 bzw. 22. Oktober 1921 in der bisherigen Höhe vom Lans urs SRU Ee Ee T L a Lei veliiisien Bera

in . AUSTUYHrung Der Kennzel 9 als einwärts, so können die Vorrichtungen in threr LGigEni - der am Handgriff der Sternvorrihtung angebrahte Gummiball 1. April 1932 ab neu festgesetzt. Altun a E 13. 4. 32 ‘Ausnahmen v. d: Lee C Vers

Post 8, Ang qn den s{chräg i gernpen Eut M Ce L y ti wodurch die in Hs Sternrohren verbliebenen Bezlin, den 15. April 19832. Main g e er Freien Himinel E 18 4 Sd

; Moi e Got ; G L E Die Gerste wird entweder im ruhenden Zustand, und i Verteilungsrohre auch in |chräger Lage b1s zu 2 rad gleich- este der Farbstofflösung herausgeblasen werden. A L c Arfa D E gs D A. G 0 40 MLUR

hat einen Weizenbezugsschein mit obiger Nummer über Die Gerste wird entweder im ruhenden Zustand, und zwar in mäßig gespeist werden. (6) Die Sternvorrichtung A stets wagerecht in die Gerste Die Kaliprüfungs stelle. Genehmigung v. Tanzlustbarkeiten. RdErl. 16. 4, 32, Besiß

Cocgereser e KA E C erhalten. Dieser Bib llena ist ausgefertigt unter ZngtundStgung des bei der Viehzählung vom 1. 12. 1931 festgestellten Bestandes V ¿co vectees QUYRELU,

M e

loser Schüttung in Schiffen, Eisenbahnwagen oder Lagern, in

Greifern, Kübeln oder in Säcken von. der Oberfläche aus, oder

während der Bewegung beim Entladen, und zwar unmittelbar

im Anshluß an den Durhgang durch selbsttätige Wiegevorrich-

tungen oder durh Absacktrichter, gekennzeihnet. Die Ner u ers

L en Vorrichtungen werden bis auf weiteres von der Firma . W. Meyer in Hameln geliefert,

A. Kennzeihnung von Gerste im ruhenden

16.

Die Verteilungsrohre müssen so in die Oberfläche der Gerste eingebettet werden, daß sie von der Gerste 3 bis 5 cm hoch be- deckt sind, damit die aus den Oeffnungen rieselnden Farbstrahlén unmittelbare Führung in die Gerste erhalten. Vor Beginn der Kennzeihnung sind die Fülltöpfe sorgfältig und diht auf die Vorrichtungen zu feßen; die Verschlüsse jind abzusperren. Hierauf wird die erforderlihe Menge For osflosung auf einmal in den

eingebettet und bei der Verlegung senkrecht herausgehoben werden, damit die durch die Sternrohre in der Gerstenoberfläche gebildeten Rillen mit ungefärbter Gerste zulaufen und beim Färben in Säcken ein Beshmußen des Sackes beim Zubinden vermieden wird. Bei vorsihtiger Ausführung werden die Greifer, Kübel und Säcke durch Nachtropfen der Farbstosflösung nicht beschmußt.

23

Hedel.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Hohenfels in Kassel am 18. April 1932 zugestellt worden.

J. A.: Maenicke.

von Militärwaffen. RdExrl. 9. 4. 32, Übernahme v. Schußpol.- Beamten in Beamtktenstellen. Staatsangehörigkeit. Paß- u. Fremdenpolize?. RdErl. 13. 4. 32, Spanische Staatsangehörigkeitêausweise als Paßersaß. RdEr!. 13. 4. 32, Deutsch-poln. Schlihtungskommiss. f. strittige Staatsangehörig- keitsfälle. RdErl. 15. 4. 32, Ausstattung polnischer Landarbeiter mit Pässen. Neuerscheinungen, Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W. 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 1,60 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und

(Ort) Zustand. Fülltopf gegossen und duxch Oeffnen des Verschlusses iu die (1) Die in Ziffer 22 beschriebene Vorrichtung kaun au so Vekannatmaádchung. S1 4 N D E : L ; : : ; N S A ; i j 2,15 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt). S ld inde. 9, Gerste entleert. eingerichtet sein, daß sie auf dem Boden steht und daß die Jür die Zeit bis einschlieklich 31. Dezember 1932 ist zur 4 : :

E e Seite 26, Pumpe dur cinen Tritt auf einen Fußhebel in Bewegung ge- F B {ließlich Ö st 3

Unterschrift. Weizenbezugsschein Nr...

(1) Die Kennzeihnung von Gerste îm ruhenden Zustand beruht auf dem Grundsay, daß die in die Gerste von der Ober- flähe her in feinen Strahlen eingeführte Farbstofflösung infolge

Die Menge der im einzelnen Falle in der Regel zu ver- wendenden Farbstofflösung ist aus der Anlage zu entnehmen.

sehi wird. (2a Jm übrigen werden diese stehenden Färbevorrichtungen

Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß der Bekanntmachung des Reichskalirats vom 6. Mäxz 1923 (Nr. 57 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ für 1923),

Handel und Gewerbe.

L s ihres Eigenagewichhts die Ge ihihten senkred ‘chrieselt Die Menge der Farbstofflösung richtet sich nah der Höhe der ebenso gehandhabt wie die tragbaren. L x : 3 f IEGEANNE: i L Mee Le Acne Ziehend Dea Zl ddlcrÉ, Kana : Gerstenschicht sowie Vi ; Beschaffen eit der Gerste. E ist S : u betreffend Beiträge zu den Kosten von Probeuntersuchungen, Berlin, den 21. April 1932.

2, Durhschrift (bleibt bei der Gemeindebehörde). (2) Den vershiedenen Bedürfnissen entsprehend werden | zu berüdsichtigen, daß sehr trockene Gerste, solhe mit viel Staub E Es S . L S außer den bisher bekanntgegebenen Versuchsanstalten und Nas dem Gesbästeri@t dex Etettinesx Strukßuns Der Hühnerhalter Messingrohrvorrihtungen in vexrshiedenen Größen und Formen | und aufsaugendem ejaße sowie [ee mit dien E gf bei m E L A arung fo en Sbdlto O e Biteen öffentlich angestellten Handelshemikern noch zugelassen Cilenbad n=-Ge{ell! haft für 1931 hatte die dur die u i Schichthö Farbstofflö immt als reine Beginn der Kennzeihnung der Meta r ge j : El ahn-G lschaft für 1931 A, ] i tes ; Pai@alige Fnd sendiere Gerste Bie in” dec Tafel angegebenen Wasser zu füllen ‘und zu versuchen, ob alle Auslauflöcher der E z ; steigende Beschäftigungslosigkeit in Handel und Fndustrie ver- Post 1. Jn loser Shüttung in Schiffen, Eisenbahn- : s Fe Î „AE T ck s Flüssigkeit ¿hmékig durél lasse 3st | Handels8chemiker: ursachte starke Mi.iderung der Kaufkraft einen erheblihen Rück-

; V d ' Mengen sind hiernach gegebenenfalls etwas zu vergrößern oder Sternrohre die Flüssigkeit gleihmäßig durchlaufen lassen. 4 L L : E ; t e | S hat einen Weizenbezugsschein mit obiger Nummer über wagen oder in Lagern. zu verkleinern, damit die Farbstofflösung jedesmal tunlichst einige dies nicht derx Fall, so müssen die etwa verstopsten Löher mit der Dipl.-Jng. Gustav A. Rahe, Chemishes Laboratorium ang in der Personenbeförderung zux E s U

É o Eee os kg C t. Ee E o HO

10. (1) Die zur Kennzeihnung von Gerste in loser Schüttung in

Dezimeter PEEDES des Bodens vollständig von der Gerste auf- genommen wird, ohne E größere Schichten ganz ungefärbt

Reinigungsnadel (Ziffer 20 Abs. ) gerttnet werden. Auch muß darauf geachtet werden, daß Uareinlihkeiten niht in den Flüssig-

Dr. e Th. Webke Nachf., beeidigter, für das Gebiet des Stadt- und Landamts Lübeck angestellter Haudels- chemifker, Lübeck, Moislinger Allee 13.

etrieb ging die Zahl der beförderten 11 vH zurück. Die Betriebseinnahmen fielen dementsprehend um 745 887 RM 12 vH. Jm Autobusbetrieb sind die Beförderung8-

E i ae

erhalten. : Schiffen, Eisenbahnwagen oder in Lagern gewöhnlih benuyte 1 bleiben und ohne daß der Boden selbst angefärbt wird. fei:8behälter hineingeraten.

0

44

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