1932 / 101 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Dad Ba L E ital ati dan

4

Zweite Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr, 101 vom 30, April 1932, S 4

[9146].

Germania-Brauerci F. Dieninghoff A,-G., Münster i. W. : Vilanzkonto 31. Dezember 1931,

Aktiva. Brauereigrundstüce Gebäude .

Wohn- und Wirtschafts-

SSUAUDE « ‘o 0. 9-9 Maschinen «. «

Lagerfässer und Gärbottiche

Anschlußgleise

Fuhrpark, Pferde, Auto

mobile Eisenbahnwaggons

- Versandfässer - - «

E Wirtschaftsinventar « Flaschen und Kasten E Kasse und Wechsel Forderungen . «- « Darlehnsforderungen Wertpapiere « » o «

Passiva, Aktienkapital Rücklage - « 5 Hypotheken Kreditoren Hinterlegungen Gewinnvortrag

E Wi

- . . * a

8

o O en A do A

Gewinn 1931, Avale 283 500,

Et r S C4

Abschreibungen .

Verteilter Reingewinn « Vortrag a. neue Rechnung

Gewinnvortrag aus 1930 , Erlös für Bier und Neben- Ee e S6

[9178].

Augsburger Localbahu. Vilanz und Gewinn- und Verlust- rechuung per 31, Dezember 1931, Bilanz.

Aktiva.

Anlagen-, Grundstück Ï Materialien- und Ein

richtungsfonti Baukostenvorschüsse

Schuldner einschl, Bank

r E

Effekten und Kassakonto .

Passiva. Aktienkapitalkonto S Reservefondskonti .

Erneuerungsfondskonti

Anlehenkonto .

Ausgeloste, noch nicht zu rückgezahlte Schuldver

schreibungen

Genußrecht-, Rückkauf-, un- erhobene Coupons-, StUTAtIentonit« »_«

Rücklage für Verluste an Me e o o o

Blu o. 0 o. 4

Personalunterstübungskto,

DAIHOITONIO:. ». «

Gewinn- und Verlustkonto

1 038 252|—

1 648 950/28

5 423 469/49 2 500 000|—

1 297 291/80 l 227 491/07

Imo eee.

5423 469/49 Gewinn- und Verlustfkonto 31, Dezember |l

{ 133 856/56

{ 439 662/91

4 404 119/81 1 439 662/91

5 456 038/29

| Friveiterung8b Krast- 6 209 310133 Erweiterungsbau tral

3 200 000|—

A. S D

PLEHLCIHOIIIOI « e 6 «e

Amortisationsfonds

6 209 310/33 Gewinn- und Verlustrechnung.

Soll.

Generalunkosten « o « « Glo E E

Haven.

Einnahmen: Frachten und Verschiedenes E

398 543 735,

Von unserett 49% Schuldverschreibungen wurden neu ausgelost:

15 Stück Lit. A à RM 150,— Nr. 200 296 366 449 469 486 489 783 785 811 877 974 1041 1070 1184;

10 Stück Lit. B à RM 75,— Nr. 81 92 111 282 326 397 415 467 621 681,

Die Verzinsung dieser ausgelosten Stücke erlischt ab 1. Juli d. J. Da den Schuld- verschreibungen nur Zinsscheine für ein volles Kalenderjahr beigegeben sind, auf welche jeweils am 1. Juli der ganze Jahreszins zur Auszahlung gelangt, wird der Zinsschein für 1932 nux mit der Hälfte des Wertes ausbezahlt.

Die Einlösung der ausgelosten Stücke erfolgt ab 1. Juli 1932 an unserer Haupt- kasse und bei der Bayer. Hypotheken- und Wechsel-Bank, Augsburg.

An Genußrechtsurkunden RM 78 300,— Nennwert im Umlauf,

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Ludw. Martini, Vorsißender, stellv. Vorsißender, W. Fr. Moser, Fr. Schmid, Th. Wiedemann.

Augsburg, 25. April 1932.

ugSsburger Localbahn, Der Vorstand,

94 4 TIGC e 0 c r o r L 124 17/69 Geschäftsunkosten . « « « 533 790

E s E Abgaben und Steuern 640 424/16

1 124 417/69 ————— —- 1 124 417/69

Von den 1931 ausgelosten, zur Rück zahlung gekündigten Schuldverschreibun- gen sind noch nicht eingelöst:

Lit. A Nr. 84 92 243 323 349 677 857 1104 1187 1249 1271 127

Lit. B Nr. 123 210 320 327 394 395

Betriebbergebnis « « « « |_1 632 494

J. Lauster, Buß, G. Haindl,

[8009]. Vilanz am 31, Dezember 1931. Aktiva: An Grundstücks- und Ge bäudefkonto RM 932 350 —, Abgang 50 140,76, 882 209,24, Abschreibung auf Gebäudekonto 16 850,—, 865 359,24, Ma schinen- und Betriebsanlagenfkonto 544 726,—, Zugang 25 594,76, 570320,76, Abgang 5371,51, 564 949,25, Abschreibung T1 427,25, 493 522,—; Warenkonto, Be- stand an Erzeugnissen und Rohstoffen 404 690,28; Kassa- und Postscheckonto 5375,47; Wechselkonto 5253,12; Wert papierkonto 3375,—; Debitorenkonto 185 565,23; Ueberganasfonto 3726,97; Disagiokonto 44 000,—, Abschreibung 14 000,—; Hypothekenamortisationsfonto 48 262,50; Verlustvortrag von 1930 237 140,15; Verlust 1931 409 157,33, 646 297,48; 2 661 427 29, . Passiva: Per Aktienkapitalkonto RM 1 960 000, —; Gesebl. Rücklagekonto 12 254,06; Delkrederekonto 20 000,—; Hypothekenkonto 429 090,—; Genußschein- rüczahlungsfonto 754,—; Kreditorenkto, 119 327,23; Afzeptfkonto 87 898,45; Ueber- gangsfonto 32 193,55; 2 661 427,29. Verlust- und Gewinnrechnung am 31, Dezember 1931. Soll: An Fabrikations- und Hand- sungsunfosten RM 469886,68; Steuern und soziale Lasten 55 224,84; Disagio 414 000, —; Abschreibungen auf Grund-

stücks- und Gebäudekonto: Gebäude 16 850,—, auf Maschinen- und Betriebs- anlagefonto T1 427,25: 88 277,25,

657 388,77; Verluvystvortrag von 1930 237 140,15; 894 528,92,

Haben: Per Bruttogewinn Reichs- mark 212752,35; sonstige Erträge 35 479,09; Verlustvortrag von 1930 237 140,15; Verlust 1931 409 157,33; 646 297,48; 894 528,92,

Faradit-Jjolierrohrwerte Marx Haas A.-G, Der VorstanD0.

Wilhelm Haas. Hengstenberg.

Unser Aufsichtsrat besteht nunmehr aus den Herren Carl Siems, Plaue, Vor sißender; Friß Vogel, Chemniß, stellver- tretender Vorsibender; Johannes Nitsche, Plaue; Arthur Schybol, § 70 B,-R,-G, CHEAIE A A BMIAZ SIISE OES 75 R E A2 SOO R R F [9506].

Electricitäts-Werte Liegnit. Bilanz am §1, Dezember 1931.

Vermögen, RM [5 Malen beltano o 52 3 993/97 DWaNiQutaben e + 0.9. 560 666/88 Wechsel 0 S 6 U 7 312/94 Darlehen 6.6 S E Ÿ 537 435/77 C E 348 433/44 WOrLAE s 66 v5 60 194 123/08 Geräte und Utensilien « « 17 606/50 Grundstück Royn , « «« 8 055|— Betriebs8anlagen « « é « 1 3301 984 |— Erweiterunoen - « - o E

E e 756 136/63

Erweiterung Straßenbahn 148 850/18 Amortisationsfondsanlage :

a) Wertpapiere 764 855,— Þ) Grundstücke 1 u, Gebäude 369 691,66 f 1 134 546/66

8 391 241/77

Verbindlichkeiten. | 4 620 000/— 462 000|— 500 000|—

. Geseßlicher Neservefonds . 9 Ï . 11075 211/46 . 6

Reservefonds IT .

951 150/75

Gläubiger A D S p | 168 225/34

. Pactabgaben « o eo

Obligationen « « « e , 195/48 Noch nicht eingelöste Dividende S #0 : (O0 Wohlfahrtsfonds « « 100 000— Meingewinn ¿ o o o o. 513 72374

| 8 391 241/77 Gewinn- und Verlustrehnung am 31, Dezember 1931.

RU

03

Aufwendungen. RM

Reingewinti 6 e o o o 513 EELEE 1 687 937/93

Erträge. f Getvinnvortrag aus 1930 . 55 442/94 99

1 687 937/93 Die heutige ordentlileGeneraloersamm-

lung der Electricitäts-Werke Liegnib seßte die Dividende für 1931 auf 10% fest.

Die Auszahlung für die Aktien Nr. 1 bis

12 833 erfolgt auf Gewinnanteilschein für

1931 und für die Aktien Nr, 12 834 bis

15 400 auf Gewinnanteilschein Nr. 4 mit je RM 30,— ab 28, April 1932 unter Abzug der Kapitalertragssteuer mit Reichs- mark 27,— bei der Kasse der Gesellschaft, bei der Deutschen Bank und Disconto- Gesellschaft, Berlin und Liegniß, und bei der Reichs - Kredit - Gesellschast A. - G,, Berlin.

Liegnitz, den 27, April 1932. Der Vorsiand.

[8039]. L A „Klostermoor“ Siedelungs- und Torfverwertungs-Gesellschaft m, b. H.,

[8

[9278]

[6948

Oftober 1930 durch Tod aus dem

Aufsichtsrat ausgeschieden.

Berlin, den 28. April 1932,

Eisenbvahn-Automatic A. G, Andreae

10. Gesellschaften m. b. H.

[9946] Vereinshaus Deutscher Apotheker G. m, b, H., Berlin. Hierdurch laden wir unsere Gesell-

shafter zu der am Montag, deu

23, Mai 1932, 11 Uhr, im Vec-

einshause, Berlin NW 87, Levetßow-

straße 16 b, stattfindenden ordentlichen

Generalversammlung ergebenst ein,

Tagesordunut1g :

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrehnung für das Geschäfts- jahr 1931, Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz sowte der Gewinn- und Verlustrehnung.

2. Entlastung des Geschäftsführers.

Vereinshaus Deutscher Apotheker G. m, b. H. Der Geschäftsführer, [7238] E _Heß-Schuh Vertrieb G. m. b, H. Auflösung der Gesellschaft.

Die Firma Heß-Schuh Vertrieb G. m.

b, H. in“ Stettin ist. aufgelöst; Die

Gläubiger werden aufgefordert, sich bei

¡ihr zu melden.

Stettin, den 20. April 1932.

Der Liquidator: Josef Heilbronner.

=] 1

h

[5177]

Wir machen hierdurch bekannt, daß

unsere Gesellshaft mit dem 1, Januar 1932 in Liquidation tritt, und fordern die Gläubiger unserex Gesellshaft auf, sih zu melden.

Berlin, den 1. Januar 1932.

Meßter-Optikon G. m. b, H. 1. L.

Hesse.

[8004] Bekanntmachung,

Die „Blewa“ Blechwaren-Vertriebs-

Gesellschaft m. b. H, in Berlin-Char- lottenburg ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihx zu melden.

Verlin-Charlottenburg 2, Harden-

bergstraße 3, den 20. April 1932. Die Liquidatoren der „Blewa“ Vlechwaren - Vertriebs - Gesellschaft

m. b. H. in* Liguidation:

ArthurNoth. Dr, Schnauffex.

D

1] Die Firma Nabpidvo Trausport G.

J

ut, b. H, in Leipzig i aufgelöst. Die Gläubiger dex Gesellschaft wollen sich bei unterzeihneten Liquidatoren melden.

U. H. Heydel. R. E. Heydel. . V. PCY : L

[6922]

Die Gesellshafterversammlung hat

am 18. d. M. beschlossen, die Gesellschaft aufzulösen, Als Liquidatox wurde Herr Ferdinand Malczyk Berlin-Pankow, Brixener Str. 59, bestellt, Alle Gläu- biger werden exsuht, ihre Ansprüche anzumelden,

Unitas Warenhandelsgesellschaft m. b, H., Verlin W 62, Keiths- straße 19/20,

C Heese & Co. G. m. b, H. Liquidation. Die Firma Heese & Co., G. m. b. H.

ist in Liquidation getreten. Etwaige Gläubiger der Gesellichaft wollen ge- mäß § 652 des GmbH.-Geseßes ihre Forderungen innerhalb vier Wochen bei mir anmelden. e

August Kröpelin als Liquidator,

Schwerin i. M., Obotritenring 18.

[7602]

Durch Beschluß vom 31. März 1932

ist die Gesellshaft aufgelöst. Die Gläu- bigcr werden aufgefordert, sih bei der Ge'ellschaft zu melden.

Hobelholzvertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation,

Die Liquidatoren: (Unterschriften.)

] Bekanntmachung. 5 Déêrx Verband Deutscher Schraubstock-

werke G. m. b. H. zu Hagen ist aufgelöst und tritt mit Wirkung ab 1. April 1932 in Liquidation. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei thx zu melden.

Hagen i, Wefstf., den 19. April 1932. Verband Deutscher Schraubstock- werke G. m, b, H. in Liqu. Der Liquidator: Gg. Schau p.

Papenburg. 5 S Wir geben hiermit bekannt, daß unsere sämtlichen noch im Umlauf befindlichen,

Ee E e e 0 dv

über je Papiermark 1000,— lautenden 5%, Teilschuldverschreibungen von 1921 am 31. Dezember 1932 zur Rückzahlung gelangen. Die Einlösung erfolgt gegen Ein- lieferung der Mäntel nebst Zinsscheinbogen mit dem Aufwertungsbetrag RM 11,— zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen für die Zeit vom 1. 1, 1925 bis 31. De-

4,— zusammen mit . . .- RM 15,—

"”

bei der Oldenburgischen Spar- & Leih-Bank in Oldenburg.

Die Verzinsuug der Teilschuldverschreibungen hört mit dem 31, Dezember Der Vorstand. Brinkmann. Prieß.

1932 auf,

[8793] Samburg 5.

Lt. Gesellschaftébeichl. v. 14. Apr. 1932 ist die Getellihaft aufgelöst worden. Wir fordern untere Gläubiger hiermit auf, ihre Forderungen bei uns anzumelten

Die Liquidatoren: Adolf Claudius. Eugen Gold. Bruno Altb aber. [5999]

Die Firma August Flächer, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung, vorm. Otto M. Hartmann Nchf. in Offen- bach a, M. ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellshaft werden aufgefordert, sich bei ihr innerhalb 2 Wochen zu melden.

Offenbach a. M., 18. April 1932.

Der Liquidator der Firma August Flächer GmbH. vorm, Otto M. Hartmaun Nchf. i. L., Offenbach a. M:.: Georg Anselm.

[8006]

Die Gesellschaft unter der Firma „Prinz Friedrich Karl Export Bier- brauerei Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung“ mit dem Siß zu Düren ist aufgelöst, Die Gläubiger der Gesell- haft werden aufgefordert, sih bei der- selben zu melden.

Diiren.

Der Liquidator: Peter StollenwerL

[6921] Selbecker Kies- und Zementwerke G. m. b, H, in Liquidation in Selbeck. Hierdurch fordere ich die Gläubiger auf, ihre Rechte bei mix geltend zu machen, Dex Liquidator: Ernst Arxrenberg, Jmmigrath, Niederrhein. [4513] T Vereinigte Ziegeleien Bür- stadt G. m, b. H, in Vürstadt bei Worms hat in der Gesellschafterrer- sammlung vom 39, März 1932 die Auf- lösung beschlossen, Zu Liquidatoren

wurden bestellt:

s. Dipl.-cFFng. L. Angstmaun, Lud- ivigshafen am Rhein, Friesen- heimer Straße 54 b,

2. Dr. E. Kamm, Mannheim, Shwarz- ivaldstraße 12. i i Die Gläutiger werden ersucht, ihre Forderungen anzumelden. Sämtliche Schriftstücke sind an den Liquidator

zu 2 zu richten.

Ludwigsöhafen - Mannheim, den

6. April 1982.

D Ô

Angstmann. 1; Ma An; [9876] Aufforderung. Die Firma Hermsdorfer Vau- gesellschafi mit beschränkter Haftung in Verlin ist durch Beschluß der . Ge- sellshafter am 27. April 1932 aufgelöst und in Liquidation getreten. Jn Ge- mäßheit § 65 des Geseßes, betr. die Gesellschaften mit beshränkter Haftung, fordere ich die Gläubiger der Gesell- [haft auf, sih bei mir zu melden.

Verlin W 8, Charlottenstraße 46. Der Liquidator: Egon Barankewiß.

[9875] f E Die Firma D. Bleistein (Wilh. T. Bruer Nachf.) Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung in Berlin, Friedrichstr. 16, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge- sellshast werden aufgefordert, sih bei he zu melden. S BELrlil, dew 20: Apuil 192. Die Liquidatoren oer Firma D.Vlei- stein (Wilh. T. Vruer Nachs.) Ge- sellschaft mit beschränkier Haftung in Liquidation: Dr. Ernst Rosenthal, Kurt Kloeel.

Transitorishe Posten . . 4 834/5

NEgeldinE e « oe « | I 967/93

11, Genofsen- haften.

[8040]. Generalbilanz per 31. Dezember 1931,

Aftiva, M A Ane » « ei 4 188/80 PonsMeClonta «s» 6 12/77 Barmer Bank-Verein ._. 13 467/19 Stadtiparlasse ¿ s s 1 065/46 E v ari 38 902 94 Warenbestand « s « + « 62 300/43 U e 2 513|— R L O 221 |—

Passiva. Len» 5 6 s v 72 117/64

Geschäftsguthaben : der verbleibenden Mitgl. 33 490/80 der ausscheidenden Mitgl. 1 000|— MElELVCTONDE L 4 aues 10 000|— M L 4 2 259/69 Transitorische Posten 6 670/10

27 506/16 Mitgliederbewegung. : Abgang: 2 Genossen; Mitgliederbestand

am 31. 12, 1931: 73 Genossen. Die Ge- schäftsguthaben verminderten sich um 1699,01 M. Die Haftsumme verminderte sich um 4000,— M. Gesamthaftsumme am 31, 12, 1931: 76 000,— M.

Einkovel e. G. m. b. H. Paul Hardenberg. Wilh. Möllney.

Herx Bankier Richard Pohl ist m j Maisimport Gesellschaft m. b. S,, Deutsche Jukasso: u. Kredit Genossen- | schaft e. G. m. b, S., Berlin W 9.

Die Genossen unserer Genossenschaft werden hiermit zu einer am Soun- abend, den 7. Mai 1932, nach: mittags 2 Uhr, in den Geschäfts- räumen der Genossenschaft stattfinden- den ordentlichen Generasversamm- lung eingeladen.

Tagesordnung:

1, Vorlage des Berichts des Vorstands und des Aufsichtsrats, Ueberprüfung der Bilanz nebst Gewinn- und Ver=- lustrechnunag.

2. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz, Entlastung des Vor- stands und des Aufsichtsrats.

Der Vorstaud. Paul Cramer sen. Dr, sur.- K: Frit \ch.

[9533]

Krieger-Vereins8-Heimstätten Groß-BVerlin und Provinz Brandenburg e. G. m. b. H.

Tagesordnung zu dex am Souxt-

tag, oen 22, Mai 1932, 11 Uhr,

in den Hohenzollernsälen, Berlin

NW 21, Bandelstr. 35, stattfindenden

Generalversammsung:

1, Erstattung des Geschäftsberichts unter Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1931.

2. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Vorlagen.

3. Bericht über die geseßlihe Revi- sion.

4. Beschlußfassung über die Geneh-

migung der Bilanz und die Ent-

lastung des Vorstands. :

5, Wahl von Bevollmächtigten gemäß S 31f der Satzung.

6. Beschlußfassung über Geschäfts=- anweisung für Aufsichtsrat und Borstand.

. Zuwahl von zwei Aufsichtsrats=- mitgliedern.

8, Beschlußfassung über vorläufige Beseßung des Postens eines dritten Vorstandsmitglieds.

Der Aufsichtsrat.

1E. Unfall- und Juva- lidenversicherungen.

[9661] Bekanntmachung

der Sektion T der Lederindustries Berufsgenossenschaft.

Die Herren Sektionsmitgliedex be-

ehren wir uns hiermit zu der am Mous

tag, den 6. Juri 1932, um 13 Uhr in Goslar (Hotel „Achtermann“) statt- findenden Sektionsversaunnlung er- gébenst eciuzuladen.

Tagesorduunag:

. Erstattung des Verwaltungs-

berxihts für das Jahr 1931.

Prüfung und Abnahme dex Jah-

resrechnung für das Fahr 1931.

Aufstellung des Voranschlags für das

Jahr 1938.

Wahl des AeOnaig )

o O f

gsprüfungsaus- schusses für das Jahr 1932. Anträge aus der Mitte dexr Ver- sammlung. : Zum Austwveis der Teilnehmer dient

A

der Mitgliedsshein. Lassen si Mit- glieder durch andere stimmberechtigte Mitglieder odex durh einen bevoll mächtigen Leiter ihres Betriebes ver-

treten, so haben sich leßtere dur schrift» liche Vollmacht auszuweisen. Berlin, den 27, April 1932, Der Vorstand. W. Schlägel, Vorsißender

14, Verschiedene Bekanntmachunaen.

[8152] Aufruf. : Unter Bezugnahme auf den in

Nr. 10 der Deutschen Verkehrszeitung vom 10. März 1928 veröffentlichten und vom Reichsaufsihtsamt für Pri=- vatversicherung genehmigten Ver- teilungsplan für die Verteilung der aufgewerteien Liquidationsmasse der Hilfsfasse für Post- und Telegraphen- beamte (V. a. G.) in Liquidation (früher Bothesche - Kassen) rufe ih die Mitglieder der Sterbekasse mit den Aufnahmescheinen 34 001-—40 000 auf, ihre Ansprüche auf «Auszahlung der aufgewerteten Prämienreserve ihrer Verficherungen unter Angabe ihrer jeßigen Anschrift und unter Bei- fügung ihrer Aufnahmescheine geltend zu machen. Sollten die Anspruchs=- berechtigten nah der Auflösung der Hilfsfasse (8. September 1923) ver- storben sein, so hätten die Erbberechtig- ten unter Angabe ihrer Anschrift und unter Beifügung der Todesurkunde und des Aufnahmescheins ihre An- sprüche geltend zu machen. Sind die Aufnahmescheine für die Versicherten niht mehr aufzufinden, so wäre eine Verlusterklärung beizufügen.

Die Sterbekassenmitglieder erhalten

15,5 % threr in Goldmark umgere- neten Prämienreserve.

Berlin W 50, Regensburger Straße

Nr. 4 11, den 15. April 1932. Der Liquidator der Hilfskasse für Post- und Tel.-Beamte (V. a. G.)

in Liquidation: Hansen.

Nr. 101. _

Erste GZentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

—O

Berlin, 6onnabend, den 30. April

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlich 1,35 ÆAX. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

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JFnhaltsübersicht, Handelsregister, Güterrechtéregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urbeberrechtéeintragsrolle,

Konkurse und Vergleichssachen,

Verschiedenes.

durch eine solche

und Einziehun ieren, die Ein inssheinboge Ï wie die Pflege des I Zah 7. die Aufnahme von Dar

Kreditanstalt

Banken und

lich-rehtlihen

kreditgeschä aufrechtzuerhalten, währen

andererseits aber

daß die Gi in 8 21 Nr. 3e

anstalten das Hau verschreibun Gelder als

gerichtig die S Kreditanstalten ausgedehnt, jedoh auf bestimuite

Arten der von ihnen betriebenen Geschäfte beshrankt worden.

Entscheidungen des NeichSfinanzhofs.

¿rtauf von Wertpapieren, jedoch unter Aus\{luß von Zeit- | und Gemeindeverbände betreffen. Krediteinräu- ¡hâften, 4. die Annahme von Geld oder anderen Sachen zum mungen an andere vffentlich - rehtliche Körperschaften wedcke der Hinterlegung, die Aufbewahrung von Wertpapieren | können hierzu niht gerechnet werden. Es

owie die Aufnahme von Schuldscheindarlehen, 5. die Besorgung | daher auch neben den eigentlihen Krediteinräumungen von Wethseln, Anweisungen und ähnlichen Va- | an Gemeinden und Gemeindeverbände nur noch der Erwerb, die ung von Zinsscheinen sowie die Besorgung neuer | Veräußerung und die Beleihung von Schuldverschreibungen der ß, die tTnprnns von Zahlungsaufträgen so- | Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Kreditanstalten von ungsverkehrs im allgemeinen, | solchen als Kommunalkreditgeshäfte im Sinne des 8 21 Nr. 3e arlehen bei der Deutshen Rentenbank- | des Körperschaftsteuergesebes angesehen werden fönnen. zwecks Gewährung von Darlehen, 8. die Nuvbbar- | bis 5: Die hier genannten Geschäfte sind im wesentlichen zwar machung verfügbarer Gelder durch Hinterlegung bei geeigneten | nach § 5 Nr. 4—b des Hypothekenvankgeseßes den Hypotheken- nkhäusern, durch Ankauf ihrer Schuldverschrei- | banken gestattet, die Einkünfte aus ihnen unterliegen daher bei durch Ankauf solher Wechsel und Wertpapiere, die nah | gemischten Hypothekenbanken nah § 21 Nr. 3e des Körperschaft- Da sie aber RGBI. 11 S. 235) „angekauft werden dürfen, sowie durch Be- | in § 21 Nr. 3e des Korperschaftsteuergeseßes nicht ausdrüdcklich ihung von Wertpapieren nah einer von der betreffenden öffent- aufgeführt sind, kann für sie die Stenerbegünstigung dieser Vor- 0 Kreditanstalt aufzustellenden Anweisung. Fn | schrift niht gelten. Soweit es sih bei ihnen allerdings um Gegen- Ti, Er|uHungAshreiben vom 22. Juni 1931 führt der Reihs- geshäste zu den stenerbegünstigten Geschäften handelt, wie dies inister der kassen- und C trete die Auff Geschäfte zu

des Bankgeseßes vom 2830. August 1924 | steuergeseßes dem ermäßigten Steuersate von 10 vH,

inanzen zu der Frage aus: Der ch eutsche Spar- | z. B. für die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens zum Zweck der iroverband, der das Gutachten veranlaßt hat, ver- Gewährung eines Kredits an eine Gemeinde zutreffen würde, ajjung, daß die Frage für sämtliche vorangeführten | teilen sie selbstverständlich das Schicksal des Hauptgeschäfts, d. h., i bejahen sei. Er gehe hierbei davon aus, daß den Ge- | die bei ihnen anfallenden Ausgaben sind dann bei der Berechnung j r bei der Ein Ugung der Vorschrift des § 21 Nr. 3e des | des dem ermäßigten Steuersaß unterliegenden Einkommens zu be- Kor erschaftsteuergeseßes „die Absicht geleitet habe, lediglih für rüdsihtigen. Zu 4 bis 6: Die Aufbewahrung von Wertpapieren, te von öffentlihen Kreditanstalten aus dem Priva t- | die Einlósung von Zinsscheinen uvd die Besorgung neuer Zins- t den OOCEY E Körperschaftsteuersat von 20 vH | scheinbogen (Verwaltung von Wertpapieren) jowie die Ausführung ] rend alle anderen Einkünfte dieser Kredit- | von Zahlungsaufträgen und die Pflege des bargeldlosen Zah- anstalten steuerlich E werden sollten, Hieraus schließe er lungsverkehrs (Giro- und Scheckverkehr) zählen nach § 1 Abs. 1 dann, daß als eKommuna freditgeshäft“ im Sinne des § 21 | Nr. 2, 5 und 6 der Sparkassenverordnung zum eigentlihen Spar- Nr. 3e a. a. O. alles anzusehen je, was nit Privatkreditgeshäft | kassenverkehr. Wie hon oben ausgeführt, kann dies aber feinen : Zur Begründung seiner Auffassung ziehe er dann auhch noch | Grund dafür bilden, diese Geschäfte den steuerbegünstigten Kom- ie Verordnung Uber die Abgrenzung des eigentlichen Sparkassen- munalbceditgeshästen im Sinne des § 21 Nr. 3e des Körper- verkehrs. im Sinne der Keichssteuergeseße vom 2. März 1928 | schaftsteuergeseßes zuzurechnen. Zu T7: Bei der Aufnahme von (RGBl. I S. 109) heran. Der Reichsminister der Finanzen Darlehen b _ VBeweisführung nicht als stihhaltig an- | währung von Darlehen hängt die Entsheidung der gestellten erkennen zu können. Die Vorschrift in Kapitel 1V Artikel 4 Frage wieder davon ab, an wen die Darlehen gewährt werden 8 L DA Des Dritten Teils der Notverordnung vom 1, De- \ ember 19: î

ih auf sämtliche Einkünfte dieser Anstalten auf Grund der Sibung vom 12.

( iorationsfkreditge egenden Körper- | weit der Meliorationskredit niht rea

timmung des § 21 Nr. 3e des

ypotheken- altspunfte ten 5 des Hypothekenbankgeseßes niht bewußt gewesen sei, so erscheint es nicht

ziehe, so dürfte auch dies abwegig sein. Soweit die Girozentralen 29. Zum Begriff der Kommunalkreditgeschäfte öffent: fav vi unterhielten, seien bei ihnen die Einkünfte aus dem lich-rechtlicher Kreditanstalten. Nach S 21 Nr. 3e des Körper- | eigentli tsteuergeseßes in der Fassung nah Kapitel 1V Artikel 4 § 3 steuergeseßes von der Steuer befreit. Fehle es aber an der 2 des Dritten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten genannten Vorausseßung, so könne aus dieser Begünstigung ohne ) l. Dezember 1930 (RGBl. 1 E, 517) -beträgt die | ausdrücklihe Vorschrift niht der Schluß gezogen werden, Körperschaftsteuer bei Kreditanstalten des öffentlichen Rechts für | Geschäfte, die bei Sparkassen zu dem cigentlihen Sparkassen- Einkünfte aus dem Kommunalkredit-, Realkredit- und Meliora- verkehr gehören, bei den Girozeutralen und anderen öffentlih- tionskreditgeshäft an Stelle des allgemeinen Saßes von 20 vH | rechtlichen Sreditanstalten nur dem ermäßigtem Steuersjaße von des Einkommens 10 vH des Einkommens, Der Reichsminister der | 10 vH unterliegen sollten. Auch der Umstand, daß die Giro- Finanzen hat gemäß § 63 der Reichsabgabenordnung n. F. den zentralen Zentralbanken der Sparkassen seien, könne nicht dazu Reichsfinanzhof um ein Gutachten darüber ersuht, ob zu den f führen, ihrem Geschäftsbetrieb die uur für Sparkassen geltenden Kommunalkreditgeshäften im Sinne dieser Gesebesbestimmung Vergünstigungen einzuräumen. Fm einzelnen hat der die folgenden Geschäfte gehören: 1. der Erwerb, die Veräußerung | minister der Finanzen hiernach zu der vom Deutschen Sparkassen- und die Beleihung von Schuldverschreibungen des Reichs, der f und Giroverband iîn Anspruch genommenen Zurehnung von Länder, inländisher kommunaler Körperschaften und der Kredit- Geschäften der öffentlih-rechtlihen Kreditanstalten anstalten einer solhen Körperschaft, 2. die Gewährung kurz- oder | Kommunalkreditgeshäften im Sinne des 5 Ri Nr, langfristiger Darlehen an inländische Körperschaften des öffent- Körperschaftsteuergeseßzes wie folgt Stellung lichen Rechts oder gegen Uebernahme der vollen Gewährleistung | Zu 1 und 2; Kommunalkreditgeschäfte sind Korperschaft, 3. der kommissionsweise An- und Geschäfte die die Krediteinräumung an Gemeinden

lichen Rechts oder gegen Uebernahme durch eine solche Körperschaft. rechnet zu den Kommunalkredit lediglich die Geschäfte, die die Krediteinräumung an und Gemeindeverbände betreffen. sih darauf berufen, daß Reih und Länder im allgemeinen nit als fommunale Körperschaften Genossenschaften des öffentlichen jhaftseigenshaft besißen. Ju § Juli 1899 (RGBI. S. 375) lichen Pfandbriefgeseßes vom 21. S die das Kommunalkreditgeschäft und der offentlich-rehtlichen Kreditan aber zum Kommunalkreditgeschäft Darlehen an Gemeinden un lle inländishen Körperschaften des öffent- Der Senat ist bei dieser

hen Sparkassenverkehr nach § 11 Nr. 2 des Körperschaft-

ge]chäfte in Form von verbände, sondern an a lichen Rechts gerechnet. tg, daß unter Kommunal gewahrung an andere öffentli

genommen:

tum wird diese Auffassung, sow treten (vgl. Dannenbaum, jelbe, Vesfentlich-rehtliche wörterbuh

eseß auf dem Standpunkt, d

den steuerbegünstigten Gef Körperschaft des off

ei der Deutschen Rentenbankkreditanstalt zwecks Ge- | die Kommune die volle Gewäh

1 ollen. Nur wenn die aufgenommenen Darlehen zur Kreditein- durh die der § 21 Nr. 30 in das Körper- | räumung an Gemeinden oder Gemeindeverbände eingefügt worden ist, sei bereits in | werden jollen, stellt die Darlehnsaufnahme ein zu den Kommunal- l : des Entwurfs eines Steueranpassungs- kreditgeshäften gehöriges Hilfsgeshäft dar. Zu 8: Auch die eseßes (Reichstagsdrucksache 1928 Nr. 568) als § 3 Nr. 2 ent- Möglichkeit der Einreihung der hier aufgeführten Geschäfte unter halten gewesen, c lerdings mit dem wesentlichen Unterschied, daß | die Kommunalkreditgeshäfte im Sinne des 8 21 Nr. 3e des die steuerliche Begünstigung einerseits si auf Kreditanstalten Körperschaftsteuergeseßes muß nah dem Ausgeführten verneint des offentlichen Nechts, die als Girozentralen dienen, beschräuken, | werden. Der Reichsfinauzhof (L. Senat) erstattet das Gutachten i G | Januar 1932 dahin: Es ist der D der Einzelbegründung zu diesem Geseß- | Ansicht des Reichsministers der Finanzen beizutreten, daß aus . 261) sei die Ie damit begründet gewesen, | der Fassung des § 21 Nr. 3e des Körperschaftsteuergeseßes nit D rozentralen einer ähnlihen Beschränkung in „ihrer ] entnommen werden kann, bei öffentlih-rechtlihen Kreditanstalten Betätigung unterlägen „wie die reinen Hypot ekenbanfen, für die | sollten dieselben Geschäfte steuerbegünstigt sein wie bei den Hypo- des Körperschaftsteuergeseßes der ermäßigte Saß | thekenbanken. Der Gesebgeber hat den Kreis der begünstigten von 10 vH vorgesehen sei, da bei beiden Arten von NKredit- | Geschäfte bei den öffentlih-rechtlihen Kreditanstalten anders um- ptgeschäft in der Ausgabe langfristiger Shuld- | {rieben als bei den Hypothekenbanken. Steuerbegünstigt ist bei en und der Weitergabe der damit hereingenommenen | beiden Arten von Kreditanstalten das Kommunalkreditgeschäft eli 1s langfristige Darlehen bestehe, und daß es daher als | und das N URZIAN, Nit be billig erscheine, die beiden Arten von Ed hinsihtlih | thekenbanken das Me j der Höhe des ihrer Besteuerung zugrunde zu steuergeseyes

leihe in Gestalt von Geldbedarfs ausgegeben Kreditbedürfnis gestillt solchen Schuldverschreibu eigentlihen Kreditbefrie trahtung würde bei der Ausgabe kommunale bungen Kommunalkredit l Kommunalanlei erwerber einer aber auch der munale Schuldverschreibung an der erwirbt, damit das Vertrauen in den W ähigkeit der Kommune bekundet, die in diesem weiteren Sinne. der Er reibungen zur Kreditgewährung gerechnet werden darf, fönnen die Erträge solcher Schuldvers

begünstigten Roheinkünften der ebenso die Gewinne und Verluste, ergeben. Denn der Veräußerung als S(hlußerträ

ünstigt ist bei den Hypo- châft als solches, d. 3 t gesichert ist oder sih als Zie Ganbehandelu. Da nun aber kein Grund | Kredit an eine Kommune darstellt. Dagegen ist bei den Hypo- ) irozentralen s\teuerlih gegenüber den übrigen | thekenbanken steuerbegünstigt das sog. epositenkassen- chtlichen Kreditanstalten zu begünstigen, andererseits | Wechselstuben eschäft, wie es auf Grund der Bestimmungen in

die Girozentralen als die übrigen öffentlih-rechtlihen | § 5 Abs. 1 Nr. 4—b und Abs. 2 des Hypothekenbank

eseßes von Kreditanstalten seve

t neben den den Hypot efenbanken gestatteten | den reinen und gemischten Hypothekenbanken betrieben werden Geschäften noh andere Geschäfte betrieben, sei in der assung, | kann (vgl. Dannenbaum, Hypothekenbanken, § 5 Anm. 16). in der § 21 Nr. 3e durch die Notverordnung vom 1. Dezember | den Ge ebgeber zu dieser unter

orperschaftsteuergeses eingefügt worden sei, fol- ] hat, ift allerdings nicht ersihtlih. Die

g Behandlung veranlaßt teuerbegünstigung zwar auf sämtliche de smn 1930 hat feine Motive. utolgee en muß die neue Be-

otverordnung vom 1. De-

örperscaststeuergeseßcs aus sih A betrie | rank elbst erklärt werden. Wenn der an der Fassung der Notverord- Ler Gesetzgeber habe hierbei den Kreis der begünstigten Ge- nung in diesem Punkte wesentlih beteiligte Reichsminister der schäfte anders begrenzt wie bei den Hypothekenbanken, und zwar inanzen sid dahin ausspricht, es bestünden keinerlei An- auf der einen Seite enger, indem er von den deù H

estatteten Geschäf

vom 13. Juli 1899, RGVBII. S. 375) ledi li die Realkredit- und | den durch die Vorschrift des § 21 Nr. 3e des Kommunalkreditgeshäfte in die Steuer egünstigung eingezogen (aftstenergesehes bestimmten Kreis der begünstigten Ges habe, auf der anderen Seite aber weiter, indem er den er- | dem

mäßigten Steuer kreditgeshäft vor

afür, daß jich der Gesebgeber der Abweichung

begünstigung

te aber : ege der Auslegung über die aus dem Wortlaut }

saß au für Einkünfte aus dem Meliorations- schrift sih ergebenden Grenzen auszudehnen. Auch darin tritt |

' gesehen habe. Es beständen feinerlei Anhalts- f der Senat dem N EET der Finanzen bei, daß die Spar-

punkte dafür, daß sich der Gesetzgeber dieser Abweihung nit fassenverordnung vom 22.

bewußt gewesen sei, und es dürfte daher nicht angängig sein, den | Begriffs der sparkasseneigenen Geschäfte in das hier zu löjende urch die Vorschrift des § 21 Nr. 3e des Körperschaftsteuer- | Problem nicht Pineinspieit. Nicht einmal die Girozentralen als

timmten Kreis der begünstigten Geschäfte auf dem j Zentralbanken

uslegung über die durch den Wortlaut der Vorschrift | der Sparkassen, wie der Reichsminister der Finanzen in seiner ergebenden Grenzen hinaus auszudehnen. Wenn der Stellungnahme zutreffend hervorhebt. Untex den Einzelfragen

Veutsche Sparkassen- und Giroverband des weiteren zur Be- | wird zweckmäßig zunähst pi Ziff. 2 Stellung zu nehmen sein.

Jrundung seiner Auffassung auch die Verordnung über die | Dort ist getrag. ob zum

grenzung des eigentlihen Sparkassenverkehrs im Sinne der rechtlichen Kredita :

ihssteuergeseße vom 22. März 1928 (RGBl. I S. 109) heran- ] langfristiger Darlehen an inländische Körperschaften des öffent- |

ârz 1928 mit ihrer Begrenzung des als auch der Reichsminister

er Sparkassen besißen die Steuervergünstigung

oweit in Betracht, als eistung übernommen hat. des Reichsministers der Fi die fich unter den Begrif rechtlicher Kreditanstalten bringen lassen.

ommunalkreditgeshäft der öffentlich- nstalten gehört: Die Gewährung kurz- oder

angesehen

23, und derjelbe

die an inländi

uni 1931, Entsch.

zum Kormunalkr

ibungen als

Gedanktengang mögli, da

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1932

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der vollen Gewährleistung Der Reichsminister der Finanzen geshäften im Sinne dieser Gemeinden Für seine Auffassung kann er

ebensowenig Rechts, auch wenn sie Korper- 41 des Hypothekenbankgeseßes

Dezember Hypotheken- stalten behandeln, bloß Kredit- d Gemeinde-

/ Sathlage der kreditgeshäft auch die Kredits : t ch-rechtlihe Körperschaften als Ge- meinden und Gemeindevevbände zu begreifen ist. Auh im Schrifts- eit ersihtlich, unbeanstandet ver- Hypothekenbanken, § 41 Anm. 17: dere Kreditanstalten, § 7 der Staatswissenschaften, thekenbant). Ebenso steht die Begründung zum Hypothekenbank- | ' ay unter Körperschaften des öffentse ichen Rechts im Sinne von § 5 Abs, 1 Nr. 2 des Hypothekenbanfk« gejeves nicht nur Gemeinden à jondern auch gewisse, einigungen,

Anm. 27; Hand- 4, Aufl,

und weitere Kommu zu wirtschaftlihen Zweckten g tigung wie z. B. die mit öffentlih-rechtlihen Zwangs- befugnijjen ausgestatteten, unter Meliorations-, Deich-, Siedlungs- und ähnlichen Genossenschaften begriffen werden. Demnach gehören 3. B. in i Darlehen öffentlich-rechtliher Kreditanstalten an Stadtgemeinden, Landgemeinden, Amtsverbände Kreis und Armenverbände, sondern jowie an fkirhlihe Körpershaften und sonstige öffentlihe Ver- bande, insbesondere öffentliche Genossenscha

begünstigten Kommunalreditgeschäften (vgl. thefenbanken, 8 41 Anm Kreditanstalten, § 7 Anm. 27). Dabei Gleichstellung der Darle

nalverbände, ebildete Vers

staatlîiher Aufsicht Preußen nit nur

e, Provinzen, Zweckverbändé auch Darlehen an Reih und Länder

, zu den steuers Dannenbaum, Hypo- , Oeffentlich-rechtli i legt die ausdrüdckli i rlehen, die gegen Uebernahme der Gewä leistung durch eine Körper|chaft des öffentlichen Rechts gewä ind, mit den Darlehen, offentlihen Rehts gew3Hhrt sind, in S 41 des gejebes und 8 7 des öffentl an Privatpersonen und

L

T E E A Ci E E

sche Körperschaften des Hypothekenbank- ob es es nahe, auch A Juristishe Personen ieder Art hâften hinzuzurehuen, sofern nux eine t entlichen Rechts die Gewä [hast für das Darlehen ibernommen I A 318/30 S vom 11. F S Es sind also auch Darlehen Persönlichkeit besißen, steuerbegünstigt, : Kor rleistung für die Schulden der Spar- fasse übernommen hat. Darlehen an (Sparkassen, die unselb- ständige Anstalten der Kommune \ Kommunen selbst zu behandeln sein. Die Biff. 1 des Ersuhens wirft die Frage auf, ob rechtlicher Kreditanstalten gehört: die Beleihung von Schuldoe Länder, inländischer kommunalec anstalten einer solchen Körper\chaft. Es fann zweifelhast sein, ob neben der Hingabe von Da:lehe1 lehen gegen Bürgschaft dur

ichen Pfandbriefgeseß

S E I TMZE I D: Eme p

hrleistung (Bürg- hat (vgl. auch Urteil des RFHofs Bd. 29 Sparkassen,

I

ind, werden wie Darlehen an

editgeshäft öffentlich- der Erwerb, die Veräußerung rschreibungen des Reichs, dex Körperschaften und der Kredits

1 an Kommunen und von Dar- Kommunen au der Erwerb von Schuldverschreibungen öffenilih-retlicher Körperschaften und dis Beleihung jolcher Schuldverschre ndelt werden kann. Wenn eine geldbedürstige Gemeinde cine Teilshuldverschreibungen in und untergebracht hat, \o ist und der gelegentliche spätere ng an der Börse dient nicht digung der Gemeinde.

steuerbegünstigt be=

Br G ¡R

Höhe ihres Kauf einex

Nach dieser Be- r Schuldverschrei- sionsbank, die eins us von dem Erst- bung gewährt. Es ist

jemand, der eine kom- e oder sonst im Handel illen und die tatsächliche Gegenleistung werb fommun

ediglich von der Emis he fest übernimmt, oder höhste kommunalen Schuldverschreibun

u erfüllen, aler Schuld-

reibungen zu den steuers Kreditanstalten gezählt werden, die sich bei einer Veräußerun e 8gewinn bzw. -verlust stellt \i guis der Kreditgewährung dar; er wird neben den laufenden Erträgnissen aus den Wertpapieren zu berücksihtigen Die Beleihung von Schuldvers reibungen der öffentlih- g haft if ae en dsäblich su ör t ist nicht grundsäßlich steu im ängt ab von der Person des Schuldners. Schuldner eine öffentliche S Uai kennzeihneten Sinne, dann tritt S iht auf die Art des Pfandes ein. chende Auffassungen zu Bist 1 um so eher vertreten zu können, i er Finanzen die Steuerbegünstigung der Einkünfte aus dem Erwerb und der Beleihung von Schuld- verschreibungen öffentlih-rechtlicher Kreditanstalten inländisher kfommunal

editanstalten ciner solchen erbegünstigt. Die Steuers

in dem oben teuerbegünstigung ohne Rück- Der Senat hat geglaubt, vor-

Kreditanstalten annimmt. er Körperschaften kommen aber, sofern sie eigene furtitiGe Persönlichkeit besißen, nur in-

ie kommunale Körperschaft die Gewähr- In den Zifferu 1 und 2 der Anfra nanzen sind die Aktivges

äfte erschöp î des Rommunalkredita Ltt

ts öffentlih- en weiteren