1932 / 102 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 May 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis monatlich 2,30 #ÆÆ, für Selbstabholer Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin abboler die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße

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JFuhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. rnennumngen 2c.

Erequaturerteilung.

Verordnung über Neuordnung der Kapitalverhältnisse bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig. Vom 30. April 1932.

Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung vom 30. April 1932.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 27; April 1932.

Bekanntmachung, betreffend den Verkaufspreis für Mais.

E Preußzen,. * Zeitungsverbot.

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Amtliches.

Deutsches Reich.

Der polnische Gesandte Dr. Wysocki ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder ubernommen.

Dem Königlich s{chwedischen Wahl-Konsul in Nürnberg, Max Reizenstetn, ist nament des Reichs unter dem 25. April 1932 das Exequatur erteilt worden.

VéeuorDvuning über Neuordnung der Kapitalverhältniss i Der Allgemeinen Deutschen Credit An tali in Berg: Vom 30. April 1932. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über die Sanierung von Bankunternehmen vom 20. Februar 1932 (RGBl. T S. 83) wird verordnet:

S 1.

Die Bestimmungen dieser Verordnung finden Anwendung auf die in Aussiht genommene Neuordnung der Kapitalverhältnisse bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig (Kapital- herabseßzung, Verkauf eigener Aktien und sonstige Zuführung neuer Mittel auf Grund eines Vertrags mit dem Reich, dem Freistaat

chsen und der Deutschen Golddiskontbank) sowie auf die Ver- „¡melzung der Anhalt-Dessauischen Landesbank in Dessau mit der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt. 8-2.

Für die Beschlußfassung der Generalversammlungen der beiden Banken über die in § 1 bezeihneten Maßnahmen und Verträge mit Einschluß der erforderlihen Aenderungen des Gesellschafts- vertrags der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

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& 3.

Auf die in § 1 bezeihneten Maßnahmen und ihre Durch- führung einshließlich der Genehmigung der Verträge finden die Vorschriften der § 252 Abs. 3 Sat 2, § 306 Abs. 2 bis 6 des Handelsgeseßbuchs, § 2 Abs. 3, § 9 des Fünften Teils Kapitel 1I dex Dritten Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 (RGVl. 1 S. 537), § 1 der Ersten Verordnung zur Durch- führung der Vorschriften über die Kapitalhéerabseßung in er- leihterter Form vom 18. Februar 1932 (RGVl. 1 S. 75) keine Anwendung.

84

Die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt ist berechtigt, im Jahresabschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr die Wirkungen der Kapitalherabsezung, des Verkaufs eigener Aktien sowie der sonstigen Zuführung neuer Mittel zu berücksihtigen. Die Be- stimmungen der 88 2, 5, 6 und 7 der Ersien Verordnung zur Ayr Byrung der Vorschriften über die Kapitalherabsezung in exleihterter Form vom 18. Februar 1932 finden feine An- wendung.

1,90 ÆAK. für Selbst-

Berlin, Montag, den 2

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Die Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Durch-

führung der Vorschriften über

leichterter Form vom 20. Februar 1932 (RGBl. I Paragraph, finden mit Ausnahme der Abs. 2 Say 3, Abs. 3, 4 eigener Aktien der Allgemeine! Anwendung.

auf den Fall des Verkaufs

Deutschen Credit-Anstalt entsprechende

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Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft,

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die Kapitalherabsezung in er-

Berlin, den 30, April 1932. Der Reichsminister der Finanzen,

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Dex Reichswirtschaftsminister, Warmbold,

Der Reichsminister der Justiz.

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Dr. F 0 ö L

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. Mai, abends.

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BaekänntmaGung

über den Shub von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung.

Vom 30. April 1932.

Der durch das Gese vom 18. März 1904 (RGBl. S. 141) vorgesehene Schuß von Erfindungen, Mustern und Waren- April bis 8. Mai 1932 in

zeichen tritt ein für die vom 28. Waoassersport- und

Berlin stattfindende Große Wochenend-Ausstellung 1932.

Berlin, den 30. April 1932.

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Berliner

Der Reichsminister der Fustiz.

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J, V.: Dv. Shlégéelberge L

BetanntmäGuntä

über den Londoner Goldpreis gemäß 81 der Ver- ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberehnung von Hypotheken ngold (Goldmark) lauten

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Ansprüchen, die auf Fei

(RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Mai 1932

für eine Unze Feingold

in deutshe Währung nach dem Berliner i kurs für ein englisches Pfund vom 2, Mai 1932 mit NM 15,40 umgerechnet

für ein Gramm Feingold demnach « « « s

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und

in deuts{We Währung umgerechnet « «

Berlin, den 2. Mai 19832.

= NM 86,8175, pence 43,4999, RM 2,79125,

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Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Die JIndexziffer der Großhandelspreise vom 27; April 1982

SFnderxgruppen

1932

1913 = 100

20. April | 27. April | in vH

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ÆÆ, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 #%X. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhel:nstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Pcpier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welhe Worte etwa durh Sperr- druck (einmal unterstrihen) oder durch Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

S. 90), Einziger

sonstigen

Ver- änderung

I. Agrarstoffe. 1. Pflanzlihe Nahrungsmittel . Bieh ¿ L e Biéherzeuguissé . + e 6s Fulletmiltel 4+ e e 6 Agrarstoffe zusammen . , b: T: Roda ITI. Sndustrtelle Rohstoffe und Halbwaren. 6. Kohle i S 7. Eisenrohstoffe und Eisen « . 8. Metalle (außer Eisen) « ‘+ 9 Textilién . « « E D Häute und Ledeb . . o‘. » 2

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¿ CGhanitaln I E . Künstlihe Düngemittel « « 13. Technische Oele und Fette 14. Kautschuk s S 15. Papierstoffe und Papier . . 16. Baustoffe j

Industrielle Rohstoffe und

Halbwaren zusammen IV. Sndustrielle Fertigwaren. 17. Produktionëmittel 18. Konsumgüter é

.

Industrielle Fertigwaren zu-

jammen eir s Gesamtindex

*) Monatédurchs{chnitt März.

Die Gesamtindexziffer ist gegenüber der Vorwoche leicht zurückgegangen. Von den Hauptgruppen haben die Fndex-

122,3 64,0 90,1

100,0 94/6 87,6

114,9 103,0 49,8

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Postschectkonto: Berlin 41821. 19Z2

ziffern für Agrarstoffe, industrielle Rohstoffe und Halbwaren jowie für industrielle Fertigwaren nachgegeben.

Jn der Gruppe pflanzliche Nahrungsmittel waren die Preise für Kartoffeln weiter abgeschwächt; die Preise für

Weizen und Weizenmehl haben ihre Aufwartsbewegung da gegen sfortge]eß! An den Schlachtoiechmartkten waren dite

Preise für Rinder, Schweine und Kälber Uberwtiegend dve= festigt. Ju der Gruppe Vieherzeugnisse wirkten sich in West- deutschland eingetretene Preiserhohungen für Butter 1

Eier aus. Von den Futtermitteln sind Roggenkleie, Kar

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toffeln, Trockenschnivel und die meisten Kraftfuttermittel 1m.

Preis gesunken.

Jn der Gruppe Kolonialivaren lagen die Preise für Kaffee (Guatemala) und Erdnußöl höher, für Kakao dagegen niedriger als in der Vorwoche.

Die Erhöhung der Jndexziffer für Eisenrohstoffe und Eisen ist auf Preissteigerungen für Schrott in Rheinland- Westfalen zurückzuführen. Fn der Gruppe Metalle wurden Preisrückgange für Kupfer und Blei durch Preiserhöhungen für Zink und Zinn ausgeglichen. Die Preise für Rindshaute und Kalbfelle sind weiter beträchtlich gefallen; auch für Unter= leder und Treibriemenleder wurden Preisrücgänge gemeldet.

Von den industriellen Fertigwaren haben die Preise für Konsumgüter ihren Rückgang fortgeseßt.

Berlin, den 30. April 1932.

Statistisches Reichsamt.

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Der Verwaltungsrat der Reichsmais stelle hat auf Grund des 8 7 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des Maisgeseßzes vom 31. März 1930 (RGBl. 1 S. 111) folgenden Beschluß gefaßt:

Der Monopolverkaufspreis der Neihs6smais- stelle für Mais beträgt mit Wirkung vöm 4. Mai 1932 bis eins{ließlich 2. Juli 1932:

a) für eine Tonne Donaumais. . . . .„ « 140 NM b) für eine Tonne Plata- oder anderen Mais 155 NM

Diese Preise gelten:

A. Für mittlere Qualität und Kondition.

B. L. Bei Eingängen scewärts Basis lcko cif Hamburg als

Abrech{nungsgrundlage.

IL. Bei Eingängen flußwärts via Passau ober bahnwärts (nur für unmittelbar vom Erzeugerland eingehende Waggons) via Lindau, Kufsteia, Simbab, Salzburg Basis \{chwimmend (oberhalb Budapest) ex Schlepp Passau als Abrechnungsgrundlage.

IIT. Bei Eingängen flußwärts über Tetshen-Bodenbach (nar für den Donau - Glbe - Umschlagsverkehr Bratislava— Tetschen - Bodenbah) Basis loco cif Hamburg als Abrechnungsgrundlage.

IV. Bei Eingängen babawärts über die ostdeutschen Grenz- übergänge von Oderberg bis Prostken Basis waggonfret Neu Bentschen rrompte Verladung vom Ursprungsland als Abrechnungsçrundlage.

C. Für anderen als Plata- oder Donaumais gilt Platamais

als Abrechnungsgrundlage.

Berlin, den 30. April 1932. Der Vorsißende des Verwaltungsrats der Reichsmaisstelle. J. V: Strel.

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2 2 Preußen.

08 Bekanntmachung.

Auf Grund der §8 5 Abs. 1 Ziff. 1 und 13 des Geseßes zum Schuße der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. T S. 91) sowie der 88 1 Abs. 1 Ziff. 2 und 12 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politisher Aus- schreitungen vom 28. März 1931 (RGBl. T S. 79) habe ih die in Breslau erscheinende „National-Sozia- listishe Schlesishe Tageszeitung“ auf die Dauer von 10 Tagen, und zwar vom 1. bis einschließli 10, Mai 1932, verboten.

Breslau, den 29. April 1932.

Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Lüdemann.

E E A A B N MGI I C PRE HE O Ah T SSE B I T E I EGA S ASEO L M M Be S L E R B

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Der Reichsrat tritt am Mittwoch, dem 4, Mai 1932, 6 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsizung zusammen.

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