1909 / 139 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Großhaudelspreise vou Getreide au deutscheu und fremden

Börsenplätzen

für die Woche vom 7. bis 12. Juni 1909 nebst entspreenden Angaben für die Vorwoche.

1000 kg in Mark.

(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes beuterkt.)

Berlin, Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das Weizen, - L é 755 g das fer, v v o 450 g das

Mannheim.

Moggen, Pfälzer, rus [Fer mittel Weizen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel Vasen O Pill, mit

adische, io O Gerfte { russishe Futter-, mittel „......

Wien.

Moggen, Pefter Boden .„ Weizen, Theiß- .. Quer, ungarischer T. „.

erste, slovalishe. . .. Mais, ungarisG@er . .. ..

Budayeft. Noggen, Mittelware . . . Weizen, s 4 afer, s

erste, Futters Mais,

G -9.- M

o

Roggen, 71 bis 72 kg das hl ., Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl;

Riga.

Noggen, 71 bis 72 kg das hl... Weizen, 78 79 E E a lla ou e

Ro 5 Parts, We vi / lieferbare Ware des laufenden

Antwerpen,

Donaus, mittel e E Kanfas Nr. 2 La Plata Kurrachee Kalkutta Nr. 2 Australier

Amsterdam. :

(4 c 6 S 0/0: 0 0E

i Asow Roggen Si. Petersburger . ena - e. o. oe Weizen amer! d er Des E

amerikanischer bun Mais { fa Plata

Weizen \ F un (Mark Lane) .„?, Weizen | fuglises Getretde,

Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)

Hafer erste Liverpool.

Ter L Ge oos E Winter- Ne. 2 .

Manitoba Nr. 2 E) f A Kurrachee . . - Auftralier Hafer, englisher weißer

Bend e «ck Gerste, Futter- Dei aishe Odessa

Mais | amecikan., bunt La Plata, gelber, neu

Chicago. uli

Weizen, Leferungsware | Sevtenbe A E « a #6 l Mais Í Juli

Neu York. roter Winter- Nr. 2 .

Juli Weizen | Ueferungsware \ Septänber L U Mais W

Dezember [li Buenos Aires. Weizen | Dur(schnittsware . . .- » »

Mais O \ 1) Angaben liegen niht vor.

Bemerkungen.

Weizen

Woche T2 Juni 1909

196,42 270,00 189,67

195,00 270,62 197,50 195,00 145,00

184,58 294 31 169,27

143,75

178,46 278,66 155,74 149,15 133,97

143,57 190,41

150,49 190,94

147,49 213,62

207,48 207,48

208,94 188,72 195,75 213,95

J

212,45 204,62

201,55 154,14 151,22

208,05

912,75 207.36

211,11 172.19

_—

150,75 13221

181,25 169 51 166,79 120,00

232,11 193,39 180,31 177,51 135,42

183 52

Das- egen or - woe

197,70 271,00 185,30

195,00 270,18 197,50 195,00 145,00

184,80 291,25 163,51

143,07

174,83 269,95 153,80 148,39 133,62

142,70 187,35

144,45 188,70

152.21 216,75

204,83 ‘204,83

208,39 186,14 195,77 212 44

151,31 211,28 225,36 135,22 131,84

212,35 204,52

202,23 153,46 144,10

208,42

211,70 205.60

209,83 172,11

150,68 138.48

182,94 168,92 165,92 119,22

227,01 193,29 179,22 176,10 135,20

181,74

| 104,24

103,34...

1 erial Quarter ift für die Weizennotiz an der Londoner Pro- dukte x 504 Vfund engl. gerehnet; für die au-den Umsußen

an 196 Marktorten einheimishes Getreide (Gazette. averages) Weizen = 1 Bushel Weizen = 60, 1 Pfund englisch = 453,6 g; 2400, Mais =

y kg. p der Ee aus nzelnen wöhentlBen Hu Ee , Und j e l Toubra ut Liverpool die Kurse auf London,

ork die Kurse auf Neu

agesangaben im Hselkurse an der

läge.

; auf t. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterd auf diese reise in B

Goldprä Berlin, den 16. Juni 1909, Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

nung der Preise in Reichswährung „Reichsanzeiger“

es Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für Tr E R rp

480, er = , Gerjte = und engl. ängeleßt ; Daf 1 Bushel Mais = 56 Pfund h

1 Last Roggen = 2100, Wetzen =

find die

ermittelten erliner Börse zu ien und Budapest die Kurse auf Wien,

für Ghicago und

rk, für Odessa und Riga die Kur Dort a N die R

uenos Aires unter Berücksichtigung dex

Deutscher Reich&tag- 261. Sißkung vom 15. Juni 1909, Nachmiitags 2 Uhr. {Berichti von Wolffs Telegraphis@em Bureau.)

Seit der leßten Sißung sind verstorben die Abgg. S chel l- horn (nl.), Shmädt- Halle (fr. Volksp.) und Goldftein (Soz.). Das Haus ehrt das Andenken der Verstorbenen durh Erheben von den Sigen. « i

Auf der Tagesordnung steht die. folgende Jnter- pellation der Abgg. Dr. Pachnicke, Link, Reichsgraf von Bothmer, betreffend Aenderung der bestehenden mecklen- burgishen Verfassung:

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, nachdem

1) die in dem Bundesratsbeshluß vom 26. Oktober 1875 aus- gesprodene Erwartung, „es werde den Sroßherzoglih mecklenburgischen Regierungen gelingen, eine Aenderung der bestehenden i edlenbarg il Di NVerfassungmit dem mecklenburgischen Landtag zu vereinbaren“ nit in Erfüllung gegangen ist, und

2) die von dem Stellvertreter des Herrn Reichskanzlers am 24. Sanuar 1905 zum Ausdruck gebrahte Annahme, es sext „ganz:

_ ausgeschloffen, daß die mecklenburgischen Regierungen es aufgegeben haben sollten und die mecklenburgishen Landstände es auf die Dauer ablehnen könnten, eine den modernen Anforderungen der Zeit entsprehende Verfassung in ihrem Lande herzustellen“ sih, wenigstens soweit die Mehrheit der mccklenburgishen Riltershaft in Frage kommt, als irrtümlih erwiesen hat ?*

Auf die Frage des Präsidenten Grafen zu Stolberg erklärt sich der Stellvertreter des Reichskanzlers, Staats- sekretär des Jnnern Dr. von Bethmann Hollweg bereit, die Interpellation sogleich zu beantworten.

Zur Begründung der Juterpellation ergreift das Wort der

Abg. Dr. Pachnicke (Fr. Vgg.) : Gleich nach der leßten Reichs- tag!wahl hat die freisinnige Partei mit den Nationalliberalen den Antrag gestellt, daß in jedem Bundesstaat cine aus Wahlen der Ve- völkerung hervorgegangene Vertretung bestehen solle, deren Zustimmung zur Gesetzgebung und zur Feststellung des Staatshaushalts erforderlih sein soll. Der Antrag wird wegen der Schwierigkeiten dur die Finanzreform niht mehr zur Verhandlung kommen, aber die mecklen- burgishe Verfassungsfrage mußte auf die Tagesordnung kommen, weil fle das Lebensinteresse eines ganzen Landes betrifft, und" weil seit den leßten Reichstagsverhandlungen darüber die Pro- flamation der beiden Großherzöge von Mecklenburg ergangen ist, wonach diese eine zeitgemäße Umgestaltung der Verfassungk- zustände wünschen. Das war ein Fortschritt: Aber der Gntwurf, der für eine Verfafsungsänderung vorgelegk wurde, enttäushte. Der Entwurf enthielt die Dreiklassenwahl und die öffentliche Abstimmung. Dafür gibt es zwar in Norddeutschland Vorbilder, aber keine nach- ahmenswerten. Leider ist die Auffassung noch--nicht ausgerottet, daß die politisGe Befähigung am Portemonnate zu erkennen ift, und [eider besteht noh immer bei den Wahlen sowohl der Druck von oben wie von unten. Ferner wollte der Entwurf von den 84 Mitgliedern des- Parlaments nur 22 aus allgemeinen Bolkswahlen hervorgehen lassen, und diese sollten noch verschieden auf Stadt und Land verteilt werden. Das ergibt wiederum eine ständishe Vertretung. Vie Nitterschaft, die 340%/0 der Bevölkerung umfaßt, sollte 22 Stimmen erhalten, die Handelskammer, die eine Bevölkerung von 17/9 repräfentiert, nur eine Stimme. Die Rechnung 34:17 = 22:1 ftimmt nit. Wahlberechtigt: foll nur sein, wer eigenen Hausstand und eigenen Herd besizt. Wer das vorschlug, muß ein eingefleishter Feind der Jung- gesellen sein oder zu beshleuntgen.

vielleiht die Absicht haben, die: Volksvermehrung.. | Aber es soll nicht nur nah Beruf und Heiratslust, . |

das Ber{kigungszeugnis für dex Einjährigendiens zu erteilen. Die Lehrer werden einfah unwroürdig - behandelt, für ihre Sicherstellung ist nichts getan; sie find jederzeit kündbar und haben keinen rechtlich fundierten Pensionsanspruch. Was in diesex Beziehung.

daß unter fsolhen Umständen der Lehrermangel chxronisch ift. Mit diesen Nückständigketten kann nur aufgeräumt werden, wenn die staatlihe Schulaufsicht eintritt. Man wirst ein, e3 handele si bier um eine Landesfache, in die wir uns niht einzumischen hätten. Der Neichstag hat aber wiederholt diese mecklenburgishe Angelegenheit erò örtert und entsprehende Anträge gestellt. Auch der Bundesrat hat die Erwartung ausgesprochen, daß es der mecklenburgishen Regierung gelingen werde, eine entsprechende Reform durchzuführen. Auch die mecklenburgischen Bundesbevollmächtigten, fo der Minister von Bülow, der Vater des jeßigen Reichskanzler, hat sich seit 1869" wiederholt für eine Reform erklärt: Daß” das Neich juristisch berechtigt ist, seine Zuständigkeit zu erweiteën, “haben felbst Männer wie von Bulhka und von Kardorff zugestanden. Der Abg. Bassermann hat nur den Vorbehalt gemacht, daß das Reich sich nich& in Einzel- heiten des Landtagswahlrechts einzumishen habe... Es gilt heute nur, etwas nahzuholen, was bei der Gründung des Deutschen Reichs unter dem Donner der Kanonen versäumt worden ist. Die häufigen Krisen in Deutschland find durch den Mangel an Homogenität der Parlamente erklärt. Insofern hat diese Frage au eine große politishe Bedeutung. Es sind von Schwerin

| fommifsarish-deputatorische Verhandlungen in Aussicht gestellt worden,

die uns Fnterpellanten den Boden unter den Füßen wegziehen sollen. Nun, der Weg von Schwerin nach Berlin ist mit Ver- fprechungen gepflastert. Entweder kommt wieder nichts zustande oder etwas zustande, was? dem Nichts verzweifelt ähnlic sieht. Jch kann Sie nur bitten, ih daran zu erinnern, daß Sie alle nit hier wären, wenn Sie nicht auf Grund des Konstitutionalismus herges{chtckt worden wären. Unser Präsident hat neulih dem jungtürkischen Harlament gratuliert; was: den Türken recht ist, ist den Medlen- burgern billig. Möge er bald in die Lage kommen, dem mecklenburgishen Parlament zu gratulieren. Jh hoffe, daß der Staatssekretär uns cine. Antwort gibt, die die meÆenburgische Ritterschaft nicht in ihrem Widerstande bestärkt, sondern dazu kei- trägt, daß auch Mecklenburg endlih sein Ständewesen überwindet.

Staatssekretär des Fnnern Dr.von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Die mecklenburgische Verfassungsfrage ist bereits so oft und ausführlih im Reichstage erörtert worden, daß, wenn man von der Schilderung und Würdigung der gegenwärtigen mecklenburgishen Verfassungszustände absieht und das werde ih felbstverständliß tun —, neue Gedanken kaum mehr beigebracht werden können. (Sehr rihtig! rets.) Daß die mecklenburgische Verfassung fortgebildet werde, wünschen große Parteien dieses hoben Hauses, und auch der Bundesrat hat seine Anficht in dieser Beziehung in dem bekannten Beschluß vom 26. Oktober 1875 festgelegt.

Wie bei früheren Gelegenheiten, so hat au heute wieder die Frage, in welcher Form dies Ziel zu erreichen sei, eine besondere Rolle gespielt. Der Herr Vorredner legte ersihtli) ein gewisses Gewidt darauf, von seinem Standpunkt aus darzulegen, daß ver-

mittels der sogenannten Kompetenz-Kompetenz das Reich jederzeit in

der Lage sei, eine Aenderung der mecklenburgischen Verfaffung vor- zuschreiben. Rein wissensha*tlih-juriftish mag es nicht ohne Interesse sein, das Für und Wider in dieser Frage zu erörtern;: aber ich darf es mir versagen, auf die Einzelheiten dieser Seite der Angelegenheit

sondern auch nah der Bildung unterschieden werden ;. wer gebildet ist,

wählt doppelt. Aber was Bildung ist, darüber sind Bücher geschrieben. j Der ernsteste Einwand gegen den Entœurf betrifft den ; VBerfassungss- ?

worden. Paragraphen über die Veyvfassungsänderung; eine änderung soll nur mit einer Dreiviertelmehrheit' mögli sein und von ' eirem neugewählten Landtag mit derselben Mehrheit bestätigt werden. Das ist eine Versündigung gegen die Zukunft. Gehörte ih zur mecklenburgishen Rittecschaft, und ließe außer aht, ih hätte den Entwurf sofort angenommen. Aber. dia Nittershaft hat ihn mit großer Mehrheit abgelehnt. Die medcklen- burgische Rittershast will herrschen, fie will die Herrschaft nicht mit. anderen teilen; der Entwuxf scheiterte, weil die Ritterschaf nicht: will. Die Ritterschaft hat als Klasse sehr:bewußte Jdeale; hier heißt es: Cherchez Vintérêt! rittershaftlihen Voistoß gegen den Konftitutionalismus mit dor Nücké sit auf die mecklenburgishe Monarchie vertridigt. deutsch-konservative Partei im Reichstag kann diese Verteidig'ing nah meiner Meinung keinen Eindruck machen, denn eine verfasfungs- feindliche Partei will doch au sie niht sein. Dann hieß es* noch, die Mecklenburger seien ia: ganz zufrieden, sie zahlten wenig Steuern, also wozu diese Umwälzung ? Dies sind die Gründe, mit denen man die angeregte Verfassungsänderung in deu Orkus versenkte.. n Wirklichkeit ist die Volksstimmung durhaus für eine kfonftitutionelle Verfassuag, das zeigen die zahllosen Unterschriften, mit denen \ich die Petitionen bedeckt haben; nur die Ritter sind es, welhe: eine Ver- fassung niht wollen. Das angekündigte „Eatgegenkommen" der Ritterschaft läßt sich: in die Formel zusammenfassen : „Dat blivt allens beim ollen!“ Fn Mecklanburg is keine Staatseinheit vor- handen; es herrschen. ber Großherzog, die Ritterschaft und die Städte, also eine Dreiheit. Die Ritterschaft ist eine Oligarchie, groß gewærden im Kampfe mit dem Fürsten, mit ihm verbunden nur dur Privat- vertrag, den berühmten Erbvergleih. Zu dieser Ritterschaft gehört jeder, der ein lanïÿtagsfähiges Gut best, das man auch durch Kauf erwerben kann ; also fäuflih ist n heute tin Mecklenburg das hôdfte Recht, das Recht der Teilnahme an der Gefeßgebung ! Die Städte, vertreten durch ihre Magistrate, find der dritte Stand; aber die Bürgerschaft der Städte hat auf diesen nicht den geringsten Ein- fluß. So sieht das „alie gute" Recht aus. Es ist Jahrkunderte | alt, alle Verhältnisse haben - \ih seitdem von Gzund aus geändert, Rußland, die Türkei, sie haben ihre Verfassung, Moutenegro ist anm Werke, sie einzuführen nur in Mecklenburg bleibt alles beim alten. I vertrete hon fast 20 Jahre denselben mecklenburgischen Wahlkreis und bin deshalb mit Land und Leuten wohl ver- traut. Gewiß i auch seitens des alten Landtags manches geschehen, was sich beim besten Willen uicht länger aufshieben ließ, gewiß hat auch das Reichsreht den mecklenburgifhen Feudalismus, der ohnedies unerträglih gewefen wäre, in etwas ab- geshwächt; aber der wirtschaftliche Fortschritt is verlangfamt, ist gehemmt worden durch den Eigenfinn der Pripvilegierten. Die Bauern shreckt man von dem Gedanken der Verfassung dadurch ab, daß man ihnen vorredet, sie würden viel mehr neue Steuern zu zahlen haben. Dabei werden heute noch die Höfesteuer und die land- wirishafilihen Steuern nah dem Kataster von 1755 erhoben. An Bevölkerung bleibt Mecklenburg weit binter dem Durh- schnitt des Deutshen Reichs zurück, ja, es ist teilweise ein direkter Rückgang zu konstatieren. Dafür dringen Tausende und aber Tausende von Angehörigen - fremder Völkerschaften als landwirtschaftliche Arbeiter ein, die Millionen außer Landes tragen und sonst höhstens den Justizetat kelasten. Dabei kann doch bei den heutigen Getreidepreisen von einer Not der Landwirtschaft nicht mehr esprohen werden; wer das tut, micht fich einer Täuschung \Wuldia, Bezüglich des Wildschadens, des JIagdrehts find die Ver- hältnisse in Mecklenburg noch im Zustande {limmster Nük- ständigkeit. Die s{limmste Wunde am Landeskörper sind die Schul- verhältnisse; hat doch der Großherzog selbst seine Ginflußlosigkeit in dieser Beziehung als seinen größten Schmerz bezeihnet! In Mecklen- burg ist noch heute die Stadt- und Landschule auts äußerste differenziert, ein Zustand, den niht einmal das preußische Herreahaus mehr dulden möchte. Aber die mecklenburgishe Ritterschaft hält noch an

ih: das Gemeinwohl: |

Nur ein Vorwand ist es, wenn man den |!

Selbst auf die k

ihren eigenen Semina:en fest, In beiden Mecklenburg haben noch jeßt die Seminare niht das Recht, ihren geprüften Zöglingen

einzugehen, einmal weil die Reichsregierung wiederholt ihre Stellung zu diesen Fragen hier ausgesprochen hat, vor allem. aber um des- willen, weil und auch der Herr Vorredner hat das betont im Vordergrund die politishe Frage steht, ob das Reih #sch entschließen würde, seine Machtsphäre gegenüber dem inneren Verfassungsreht der Einzelstaaten anders abzugrenzen, als es in der Verfassung. geshehen ist, wobei: ganz dahin- gestellt bleiben kann, welher Weg zu diesem Zweke zu beschreiten sein würde. Eine derartige grundlegende Aenderung unseres Verfassungsrechts vorzunehmen, liegt nicht: in der Absicht der verbünteten Regierungen.

Das, meine Herren, hindert aber die verbündeten Regierungen nit, gegenüber den. Vorgängen, die sich gegenwärtig und seit mehr als Jahresfrift in Mecklenburg abspielen, an der Erwartung fest- zuhalten, die sh in. dem. Beschluß von 1875- au9gedrückt hat. Die verbündeten Regievungen wissen. fi hierin eins-mit den Großherzoglich medcklenburgishen Regierungen, welche ihrerseits den festen Willen be- kundet haben, tie Verfassung in beiden Bundesstaaten auszubauen,. und welche sich ia diesem ihrem Entschluß niht dadur haben beirren lassen, daß sie auf Widerstände gestoßen sind, die fie bisher nit habon überwinten könen. Ginem endgültigen Scheitern der mecklen- burgischen Regierungsvorlage kann der bisherige Verlauf der Ange- legonheit in kainer Weise gleichgestellt werden. Die Entschiedenheit, mit der die Großherzogli mecklenburgishen Regierungen die Ver- fafsungsfrage: aufgenommen haben, und die Gatschlofsenheit, mit der Ke an ihren Plänen festhalten, zeigt, daß sie die begründete Hoffnung zu haben glauben, (Heiterkeit links), eine Vereinbarung mit dem Landtag zu: erzielen. Gerade der gegenwärtige Augenblick bietet det- halb auh den verbündeten Regierungen keinen b:sonderen Anlaß, an. der Erfüllung threr Erwartungen zu verzweifeln, wobei sie den Wunsch haben, daß es den Großherzoglichen Regierungen gelingen möge, die lang schwebende Frage in naher Zeit zum Abschluß zu bringen. (Bravo! rechts. Große Heiterkeit und Unruhe links.)

Mecklenburgisher Bevollmäctigter zum Bundetrat Freiherr von Brandenstein: Die Großherzoglichen Negierungen erkennen an, daß für die Abänderung der bestehenden Landetverfaffung, die neben den bisherigen Ständen auch Vertretern der anderen Valkskreise eine Beteiligung an der Gesehgebung und Feslstelung des ‘Haushalts ermögliht, ein dringendes Be- dürfnis besteht. Sie haben deshalb den Sländen auf einem im leyten Fahre abgehaltenen außerordentlihen Landtage einen dieser Auffassung entspredenden Verfassungsentwurf vorgelegt. Eine Einigung über diesen Entwurf ist bisher freilichß nicht erzielt worden. So bedauerlich dieses vorläufige negative Ergebnis ist, kann bei den altüberkommenen und tief eingewurzelten Verhältnissen des Landes und bei der unter den Parteien weit auseinandergehenden Beurteilung der Voilage doch nicht angenommen werden, daß es ein endgültiges Scheitern bedeutet. Die Großherzoglihen Regterungen geben das Vertrauen niht auf, daß sfih auch die Ritterschaft ciner Berfassunatänderung auf die Dauer nicht verschließen wird. Von der Auffassung geleitet, daß für die Fortentwicklung des Landes die Durchführung der Reform auf das dringendste erwünscht ist, halten beide Regierungen ih für verpflichtet, keinen Weg unversuht zu lassen, um thr Ziel zu erreihen. Sie haben neue Verhandlungen mit den Ständen eingeleitet und find fest entshlossen, das Reform- werk fortzuseßen bis zu einem dem Wohle des gesamten Landes dienenden Ergebnisse.

Auf Antrag des Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.) triit das Haus in die Besprehung der Jnterpellation ein.

Abg. von Normann (kons.): Im Namen meiner politischen Freunde habe ih zu erklären, daß wir an unseren Grundsaße, nach dem

bisher geschehen ist, ift bis zur Lächerlichkeit winz!g. Kein Wunber,-

Nerfassungsangelegenheiten der Bundesftaaten allein von diesen selbst zu regeln sind und niht den gesetzgebenden Faktoren des Reiches unterstehen, nah wie vor festhalten. Sonach erblicken wir in der Eipbringung der. vorliegenden Interpellation eine die Zuständigkeit des Reich9tags überschreitende, im Resultat dem Herrn Reichskanzler eine Verleßung der verfassungsmäßigen Rechte der Einzelstaaten zu- mutende Maßnahme, deren Verhandlung wir für unzulässig halten.

Abg. yon Oerten (Rp.): Auch ih habe namens meiner Freunde zu erklären . . . (Lachen links.) I weiß nit, was Ihr Lachen so). Wir sind der Ansicht, daß das Reich nach der Neichs- v:rfassung niht berechtigt ist, in die Verfassungen dec Cinzel- staaten gesepgeberisch einzugreisen. Wollte man dem Reich ein folhes Recht einräumen, fo würde das Deulshe Reich aufhören, ein Bundesstaat zu sein, und es würde den Charaktixr etnes Einheits\taats annehmen. Fürst Bismarck, der große Gründer des Deutschen Reiches, hat diesen Standpunkt stets festgehalten. Die Einshlagung des gçegenteiligen Weges würde die Schöpfung des Deutschen Relches in seinen Fundamenten erschüttern. Bet der Gründunz des Deutschen Reiches hat jeder Bundesstaat g1oße Opfer an seiner Selbständigkeit und feiner Souveränttät im Interesse des großen Vaterlandes gebraht. Die Souveränitäts- rechte sind aber nur insoweit auf das Reich übergegangen, als die Reichsverfassung dies ausdrücklich ausspricht. Die Reichsverfassung hat aber niht dem Reiche das Recht übertragen, die Verfassung der Einzelstaaten von \sih aus zu regeln. Die Inter- pellation -ht daher troy ihrer vorsihtigen Form mit diesen ver- fossungsmäßigen und im Interesse der Eintgkeit und Erhaltung der Einzelstaaten jowie au des ganzen Reiches notwendig zu beahtenden Grundsägen in Widerspru, und wir können uns daher an einer sahlihen Debatte über die hier angeregte Frage nit beteiligen.

NBüzepräsident Dr. Paasche: Ih möchte doch die Herren, die der deutshen Sprache mächtig find, biiten, nicht abzulesen. (Stür- mische Heiterkeit links; große Unruhe rechts, bei der die weiteren Morte des Vizepräsidenten niht mehr vernehmlich sind; Nuf rechts: Zuc Geschäftsordnung! V zepräsident Paas ce hat bereits dem nächsten Nedner, dem Abg. Linck, das Wort erteilt.) o

Abg. Linck (n!.) beginnt mit der Bemerkung, daß es für ihn leine angenehme Aufgabe fei, in der gegenwärtigen Situation das Wort zu ergreifen. Es gelingt ihm aber bi der großen fortdauernden Unruhe der rehten Seite nit, sich Gehör zu verschaffen. Der Lärm auf der rechten Seite dauert fort ; dem Vizepräsidenten Paasche wird entgegengerufen : Unerhörte Beleidigung! :

Bizepräsident De. Paa \che: Wenn diese Zwischenrufe eine Kritik meiner Geschäftsführung sein sollen, so möchte ih ausdrüdcklih auf die Geschäfts01 dnung verweisen, wona das Verlesen von Neden nur dann gestattet ist, wenn der Redner der deutshen Sprache nit mächtig ist. (Stürmische Unterbcehur gen rechts; Zurufe: Neden, niht Er- klärungen!) Darauf habe ich nur zu erwidern, daß der Abg. von Oerten nicht namens seiner Partei eine Erklärung abgegeben. sondern eine Rede verlesen bat. Darauf habe ih gesagt : Ich möchte die Herren, die der deu!shen Sprache mächtig sind, bitten, ihre Reden nit zu verlesen, Vazu war ih nah der Geschäftsordnung berechtigt, eine unerhörte Beleidigung vermag ih darin nit zu erbliden. Wenn Se sih beshweren woller, fo können Sie ja den ges{äftéordnungt- mäßig zulässigen Weg beschriiten. i

Abg Lin ck (nl.) fährt in setnen Ausführungen fort, die Erregung des Hauses dauert aber noch lange Zeit an, und Vizepräsident Dr. Paa sche muß wiederholt um Ruhe ersuchen, um dem Nedner einigermaßen Gehör zu verscaffen Dieser \{ildert den Verlauf der jüngsten Berhandlungen über den Verfafsungsentwurf der mecklenburgischen Yegierung und fährt dann fort: Mecklenburg hat bewiesen, daß es für eine moderne Verfassung reis ist. Leider kann aber nit die Hoffnung gehegt werden, daß die Ber- handlungen über den Verfassungsentwurf zu einem Ergebnis führen werden. Denn von den Rittern ist nicht zu erwarten, daß sie ver- fassungsfreundlich werden, und auch ein medcklenburgiscer Minister hat die allgemeinen Wahlen nur als ein notwendiges Uebel bezeichnet. Fn den Verhandlungen ist auch der Antrag gestellt worden, daß die Neichstags8abgeordneten ‘nicht wählbar für den Mecklenburgischen Landtag sein sollen, und daß der Siß des Landtages nicht die Nesidenz sein olle, wo er mit den Ministerien am besten Fühlung nehmen Éönnte, sondern daß er wie bisher in Sternberg oder Malchin tagen soll. Daß die Ritterschaft nicht freiwillig thre Rechte aufgeben wird, liegt auf der Hand, und deshalb müssen die verbündeten Regierungen in die mecklenburgishen Verhältnisse eingreifen. Auch für die Mecklenburger Großherzöge gilt der Sah: salus publica suprema lex. Wenn man auch behauptet, daß Mecklenburg nicht shlechter verwaltet werde als andere Staaten, so verdankt dies Mecklenburg doch nicht seiner ständishen Verfassung, man kann vielmehr sagen, daß es h troy der ständishen Kon- stitution auf der Höhe gehalten habe. In erster Linie hat au das Reich eingewirkt. Wie säße es heute mit Mecklenburg ohne das Reich aus! Die deutshen Justizgeseze haben mit dem alten Recht aufgeräumt, wie überhavpt der erfrishende Hauh aus dem Deutschen Reich manche mittelalterlihe Ruine in Mecklenburg weggeblasen hat. Besonders hat der weite Blick der Städte Nostock und Wismar das Land vor allzu großer Rückständigkeit bewahrt. Die Städte haben immer gegen die Ritterschaft die Sache des moderaen Fortschritts vertreten. Gewiß gibt es auch im mecklenburgishen Landtag etnsichtige und ers fahrene Männer, und es ist tüchtige und uneigennützige Arbeit ge- [leistet worden, aber durh den Einfluß der Nittershaft werden doh einseitige, erzreaktionäre Interessen vertreten. Die Schule hängt lediglich von dem Wohlwollen oder Uebelwollen, von dem Verständnis oder Uoverständnis des einzelnen Gutsbesißers av. Die gegenwärtige Ver- fung Mecklenburgs darf innerhalb des Deutshen Reiches nicht be- tehen bleiben, das Reich hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß auch in Mecklenburg moderne verfassungsmäßige Zustände eutstehen. Die Reichsregierung selber wünscht es, der Reichstag hat schon dreimal einen dahingehenden Antrag angenommen, und auch von fkonservativer Seite ist die Notwendigkeit anerkannt worden. Siaatérechtlih befugt wäre das Reich, in die mecklenburgishen Ver- hältnisse einzugreifen, wenn nur im Art. 78 der Reichsverfassung vorgeshrieben würde, daß in jedem Bundesstaat zur Zustimmung zu Gelegen die Zustimmung einer gewählten Volksvertretung notwendig ist. Das würde uns Mecklenburgern helfen und der ständishen Ver- fassung das Rückgrat brehen. Die Verfassung der Einzelstaaten ist nit als Neservatrecht in die Reichsverfassung aufgenommen, daher ist sie auÿ nicht für alle Zeit dec Einwirkung tes Reichs ertzogen worden. Das Neich würde si selbst haden, wenn es vor der Ver- fassung der Einzelstaaten Halt machen wollte. Leidl.tsinnig wird natürli niemals von Reichs wegen in eine einzelslaatlihe Verfassung eingegriffen werden, aber Ausnahmeverhältnisse, wie ‘fie in Mecklen- burg bestehen, bedürfen auch einer Autnahmebehandlur g. Das Reich da:f in seinem Interesse niht solhe Verhältnisse wie in Mecklenburg dulden, sonst maht es sich mitschuldig daran. Die vornehmste Auf- gabe des Reichs ist die Pflege der Wohlfahrt des gesamten Volkes. Wenn die Herren niht so weit gehen wollen wie wir, so sollten sie doch meniostens mit uns die Unhaltbarkeit der mecklenburgischen Zustände anerkennen; damit wäre der meckienburgischen Sache schon e Wir werden die Verfassungsfrage immer wieder siellen, bis

e in unserm Sinne gelöst ist. Wir Mecklenburger wollen nicht Deutsche minderen Rechts sein.

Mecklenburgisher Bevollmächtigter zum BundesratFreiherr von Brandenstein: In der Erklärung, die ih vorbin absichtlich verlesen habe weil mir daran lag, daß meine Worte hier korrekt zu Gehör kamen, habe ih den Standpunkt der mecklenburgishen Regierung ausreichend vertreten. Ih möchte aber die Ausführungen des Vorredners nit unwider- \prochen lassen. Er hat sich entschieden Uebertreibungen zu s{chulden kommen lassen, weñn er unter anderem von einem Bruch des öffentliden Rechts sprah. Auch der Abg. Pachnicke ist in seiner Auffassung über die mecklenburgishen Schulverhältnisse zu weit ge-

angen. Oltese sind wiiklih nicht so s{hlecht, wie er sie schilderte. ch bin als junger Verwaltungsbeamter auch in preußishen Pro- vinzen tätig gewesen und habe die Verhältnisse mit offfenen Augen beobachtet. Dann bin ich nach Mecklenburg zurückgekehrt, und ih kann Ihnen versichern, daß nach meinen Beobachtungen die Schul -

verhältnisse in Mecklenburg nicht nennenêwert anders sind als in anderen gleichartigen Gebieten. Auh die ritte:shaftlihen und" Domanialshulen haben einen Stamm ausgezeihneter urd tüchtiger Lehrer, und ich kann nur wünschen, daß die Lehrer im übrigen Deutshland au so Tüchtiges leiflen. Der Abg. Pachnicke hat behauptet, daß sich die mecklenburgische Bevölkerung nur in geringem Maße vermehre. In meiner jeßigen amtlihen Stellung ist mir sehr oft entgegengetreten, daß în Mecklenburg die innere Kolonisation ganz Ausgezeichnetes leistet. Der Großstaat Preußen hat diese Tätigkeit mit dem größten Interesse verfolgt und hält fie nach vielen Richtungen für beachtenswert.

Vize: präsident Dr. Paasche: Ich möchte auf die vorige An- gelegenheit zurückkommen. Als der Abg. von Normann verlas, daß er namens seiner Partei eine GSrklärung abzugeben habe, habe ih ihn in keiner Weise unterbrochen. Auch dena Abg. yon Oerßen habe i) ruhig ausreden lassen, aber nachdem er eine etwas längere Rede verlesen hatte, sagte ih wörtlich : „Fch bitte aber nunmehr die Herren es war das mehr \{herzhafst gemeint —, die der deutschen Sprache genügend mächtig find es erfolgte darauf lebhafte Heiterkeit —, nicht weiter ihre Reden zu ver- lesen*. Ih habe angenommen, daß der Abg. von Deryen niht eine Erklärung abgab, sondern eine Rede hielt. Er sagte am Eingang seiner Rede: „Auch ih hake namens meiner politischen. Freunde zu ecklären." Auf einen Zuruf des Aba. Ledebour sagte er: „Ihr Lachen kann uns nit in unserer Auffassung irre mahen." Er fuhr dann fort: „Wir sind der Ansicht usw.“ Ich habe nicht geglaubt, daß cr namens feiner Partei cine Erklärung abgab, ih habe thn auch nit irgendwie moniert, sondern nur die Bilte auëgesprochen, daß die Herren keine längeren Reden mehr verlesen möhten. Wenn er sich hat aber verleßt fühlen sollte, so bedauere ich das, es war niht meine Absicht, ihn zu verletzen. s i

Abg. Dr. S pa h n (Zentr.) erklärt, daß das Zentrum immer eine Verfassung sür Mecklenburg gewünsht habe, daß es aber anderseits den Reichtaa für nit berechtigt gehalten habe, dahin gehende Anträge zu stellen. An diesem Standpunkte halte seine Fraktion auch heute noch fest. Die Einzelstaaten seten seinerzeit unter Wahrung ihrer eigenen Existenz und threr Verfassung in daes Reich eingetreten. Das Reich könne clso nur mit Zustimmung der Einzelsiaaten eine der Verfassungsänderung derselben vornehmen. Seine Fraktion müsse dah:r an ihrem Standpunkte zur Frage der Kompetenzlompetenz festhalten.

Abg. Fro hme (Soz.): Wir sind von einer einigermaßen den modernen Ansprüchen entsprechenten Lösung der mecklenburgishen Ver- fassungs\rage Heute weiter denn je entfernt. Allerdings hat der Bundesrat 1875 die Erwartung ausgesprochen, es werde den mecklen- burgishrn Regterungen gelingen, eine Aenderung der bestehenden Ber- fassung mit dem Landtag zu vereinbaren. Aber vor wenigen Fahren hat uns der mecklenburgische Gesandte Freiherr von ODergen mit dürren Worten erklärt, daß Mecklenburg eine Einmischung des Neiches in die inneren Verhältnisse Mecklenburgs für unmöglich halte und sih diese eventuell verbitte. Eine freiheitliche Verfassung ift die Vorausfeßzung und die unerläßlihe Vorbedingung für die BVolks- wohlfahrt; ohne fie ist eine Entwicklung und Entseltung der Volks- fräfte unmöglih. Wir sind so lange nicht eine einheitlihe Nation, als in einem Bundesstaate diese Grundbedingung unerfüllt ist. Hâlt man die Bestimmungen der Reichsverfassung für nicht ausreichend, um damit eine Einwirkung im Sinne der Verfassungsänderung auf Mecklenburg auszuüben, so wäre nichts einfacher, als den Artikel 3 der Reichsverfassung, der vom gemeinsamen Indigenat handelt, dahin zu erweitern, daß zu den Voraussezurgen auh cine konstitutionelle Verfassung bezw. Volksvertretung gehört. In Mecklenburg ist der Landesherr für das Domanium noch ein durchaus absoluter Herrscher, und ebenso herrscht die Ritterschaft in ihrem Machtb?reich nahezu unumschränkt. Der Feudalismus, der Absolutizmus, die vor- märzlihen Zustände in Mecklenburg find ein Pfahl im Fleische des Deuischen Reiches. Von den mecklenburgischen Ständen ist keine Reform zu erwarten; das Reih muß eingreifen. Der medcklen- burgishe Verfassungsstreit beweist nur wieder mit greller Klarheit, daß das Volk, das sich auf das Entgegenkommen von oben verläßt, immer verraten und verkauft ist; die Erlöfung des mccklenburgishen Volkes von dem Uebermaß von Ungerechtig- keit, unter dem €s leidet, muß aus dem Volke selbst heraus kommen. Die Tätigkeit der Sozialdemokratie hat dort ein gut Teil dazu bet- daß dort überhaupt {on von einem politischen Leben die Rede ist. Das Volk wird sließlich auch die Regierung zwingen, mit einer anderen Verfassungsreform als der jet gebotenen fläglih \{chwählihen, nämlih mit einer wirklih freiheitlichen Reform hervor- zutreten. Diesem Verhängnis wird die meckler burgishe Regierung nicht en!gehen.

Abg. von Treuenfel s (kons.): Die Angriffe gegen die Rittec- \chaft zu widerlegen, würde nicht schwer sein. Es ist thr nahgesagt worden, sie verteidige die alte Verfassung nur aus Eigennug. Ich bedaure, daß der Abg. Link so von feinen Landsleuten spricht.

den Zwedck,

Stern in

stimmigkeit zu fei

und als Träger Nolle zu spielen,

wärts bringen. Abg. h

Mehrheit

gber,

Bestimmung d den Vorwurf, d

teiligung das Bothmer

nicht wirk

im Lande

Sache dient.

im Neichstag. getragen,

Schluß

es bisher

zeigt

Ih gehöre zu der Mehrheit der wird es mir, sie zu verteidigen. dex Ag'tationsmühle der linkslißeralen Partei neues Die Herren haben ja auch eine Deputation an Meinung nach mit wentg zu gut, daß sein sehr

Wasser zuzuführen. ) 1 ven Großherzog gesandt, die aber meiner Der Abg. Dr. Pachnicke weiß nur Wahlkreise deres veranlaßt werden. „Vlatonishen Liebe zur

Glü operiert hat. seinem mecklenburgischen Erbleichen ist, darum muß etwas Befon Der Abg. Linck

Verfafsungsänderung sächlich hat der Abg. vielleicht zu weit hinreißen lassen. Großherzog, an die Regi fassung in Angriff genommen wer „Platonische* Liebe! Im Gegensaß zu seinen brinct er hier Fnterpellationen mit etn, : und ten Veichskanzler zur Einmischung in die mecklenburgishen Ver- fassungsverhältnisse auffordert; das | n. Der Ncichsgraf von Bothmer, igenen Wahlkreise ganz unbekannt; wo er als Großgrundbesißer Stimme htetén Namens wohl berufen wäre, eine

pellanten, ist in seinem e meckl{enbuxgischen Landtage, ines hobgea f hat er {ih scit Jahren nicht sehen lassen ; 1 herhalten müssen, den Also ist die ganze ches Machwerk. Die Abgg. Dr. stens noch dann und wann in da fehlt’s; er zu machen,

e

die Interpellation wohl nur daz wieder einmal in den Vordergrund zu rücken. VFnterpellation -ein rein parteipolitis Pachnicke und Linck kommen doch wenig ihre Wahlkreise; aber beim dritten Interpellanten, treflich verstanden, au kine, die seine Gedanken verbergen ih etwas zu verbergen hat.

Anfang an eine der

der Ritterschaftsmehrheit Regierung gegenüber unterstellt fi kereit, von unseren Vorfahren ü doch nur dann, Besseres gegenüber den jeßigen Zu Veberzeugung abir hat die Nitterschaf wurfs noch nicht gewinnen können. Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksy.): Abg. von Treuenfels das Recht für sich in Anspruch nimmt, einem Mitgliede des Hauses, dem Reichsgrafen von Bothmer, zum Vorwurf zu machen, daß

er

medcklenburgishe Abg. : haupt haben au von den Ke niemals das Wort ergriffen.

jemand überhaupt niht \pricht, als wenn er dur Niveau Verhandlungen

eine

Mecklenburg hier vor dem

Abg. von Treuenfels: das Vergnügen gehabt habe, zu hören. waltenden Verhältnissen wohl zu. ob eine solche Debatte, Neichstages durch eine Ab

sprach von man uns nicht mehr glaube. Link si auf dem mecklenburgishen Landtag doch

erung gewan den möge. Und das nennt der Abg. L Ausführungen in Doberan in welchen er das Reih

vollständig mecklenburgischen was mix mannigfahe Angriffe eingeiragen hat. die von seiten der Linken füx die ablehnende Stellung

Borlage nd, treffen nicht zu. berkommene Rechte aufzugeben, aber daß wirklih etwas

Ritterschaft niht, um so leichter

unserer

Die Interpellation

hatte nur

stark im

Tat-

Wir un*erseits haben uns an: den

wenn wir die Sicherheit haben, ständen geschaffen wird. t auf Grund des bisherigen Ent-

Ich weiß nit, woher der er nicht das Wort

ist den Fraktionen überlassen. Graf Bothmer überhaupt noch nit in diesem

Treue

keine Worte nehme an, daß Solche Mößchen wie die Interpellation . (Stürmische Unterbrehungen links; Vizepräsident Nedner für diesen Ausdruck zur Ordnung.) . nehmungen wie“der Interpellation werden Sie die Sache nicht vor-

Stellung Nitterschaft

dt, damit die Aenderung der Ver-

ind

cheint mir do eine große Un- der Dritte der Inter-

auf dem hat

hier hat Namen

er

Kaempf ruft den Mit solchen Unter-

retherr von Maltzan (dkonf\.): Ich persönli habe von abweichende

gegenüber

eingenommen, Die

Gründe

der Großherzoglichen

Hause gesprochen hat, muß ih als unzulässig zurückweisen. Nauck hat heute au nit gesprochen.

n\ervativen mindestens ein Dußend noch Nber es ist immer noch besser, wenn

ergreift.

herabdrüdt. in der Ausübung seines Mandats, als manche aroße Herren, die die Hasen- und Fasanenjagd für wichtiger halten. Die Verfassungsfrage in Mecklenburg kann man imer fördern, als wenn man auf die

Reichttage hinweist.

Wir sind gern

Diese

Die Auch

Der Ueber-

seine Be- Graf

NRückständigkeit in

Ich habe nur gesagt, daß ih nie

den Grafen Kritik steht mir

Eine Belehrung darüber,

Reichstage \chuldig bin, lehne ih ab. D

Getreideeinfuhrscheinen.

G, Uhr.

Damit s{chließt die Besprechung. Der Präsident teilt mit, daß eine Jnterpellation Albceht und Genossen (Soz.) eingegangen ist, betreffend zeit- weilige Aufhebung der Getreidezöle und der Erteilung von ( Die Jnterpellation wird auf die Tagesordnung einer der nächsten Sißungen geseßt werden. j Nächste Sißung Mi (Erste Lesung des Erbschaftssteuergeseßes, Reichsstempelgeseßes, Wechselstempelgeseßes.)

in der nicht einmal die Stimmung stimmung zum Ausdruck kommen kann, der welhe Achtung ih dem azu sige ich \chon zu lange

Bothmer hier unter den ob- Im übrigen ist es Ansichtssache,

oder

des

ittwoch 2 Uhr.

Statistik und Volkswirtschaft. Ein- und Ausfuhr von Zucker im Spezialhandel vom 1. bis 10, Juni 1909

und im Betriebsjahr 1908/9, beginnend mit 1. September.

Gattung des Zuckers 10. Junt

bis 10. Junt 1909

10. Juni

1. Septbr. | 1. Septbr.

1908 bis 10. Zuni 1909

1907 bis 10. Juni 1908

rein

Verbrauhszucker, raffinierter und dem raffinierten gleihgestellter Zucker (176 a/i) 108 Rohrzucker (176 a) 15

1

90 davon Veredelungübertehx . . . . . - 90 ë Platten-, Stangen- und Würfelzucker (176c) . . D gemahlener Melis (176 4) davon Veredelungsyerkehr ° Stücken- und Krümelzucker 9 davon Veredelungsverkehr il s gemahlene Raffinade (176 f) davon Veredelungsverkehr Brotzucker (176 g) " Farin (176 h) davon Veredelungsverkehr » Kandis (176i) davon Veredelungsyerkehr anderer Zudcker (176k/n). .. - Rohrzucker, roher, fester und flger (176k) Nübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761) anderer festér und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade, eins{hließ- lih des Invertzuckersirups usw.) (176 Füllmafsen und Zuckerabläufe (Sirup, futter; Rübensaft, Ahornsaft (176 n) davon Veredelung8vezkehr zuckerhaltige Waren unter steueramtliher Aufsicht: Gesamt eo) C6 Menge des darin enthaltenen Zucker

Berlin, den 16. Juni 1909.

Kaiserliches Statistishes Ami. van der Borght.

129 399 106

907 629 31 13 9

754

70 388 41 264

‘8902 3011

3945 2 635

4 470 4 502

1659 136 194 136 151

4 39

3437 123 6

2480 218 8 147 352 566 199 213 16 349 111 783

122 742 315

84 867 64 418 34816 21 310 13

2751 R

2 740 208 668

10 814 14

50 859 18 791

3 861 206 8

2 994 392 5 373 272 054 153 666 3871

3 686 545 3 674 393 376

11 776 13

44 943 18 137.