1909 / 141 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

diejenigen, die den Schaden zu tragen haben. Jch weiß nicht, meine Herren, ob man das in der vollen Bedeutung erkannt hat. Jch glaube, gerade diese Rücksiht auf die Verteuerung des Hypothekar- kredits, des Meliorationékredits müßte uns im äußersten Maße vor-

fihtig machen.

Meine Herren, es wird vielleicht noch von berufenerer Seite die Rückwirkung auf unsere Börse dargelegt werden. Jh will mi auf wenige Worte in dieser Beziehung beschränken ; aber ih glaube, daß jeder, der es mit der Entwicklung unserer Verhältnisse au im Aus- lande wie im Inlande ernst nimmt, doch sehr vorsichtig sein follte, einer Maßnahme zuzustimmen, die unsere Börse, naSdem wir fie eben von gewissen Schranken befreit haben, wiederum lahm- legen würde. Meine Herren, was dite Aktion unserer Börse, namentlich auch im Auslande betrifft, so soll man doh nicht glauben, daß das eine für si allein getrennte Aktion ist, sondern mit der Uebernahme fiemder Anleihen geht oft und ich hoffe, es wird \ich noch ver- mehren zuglei eine induftrielle Investition deutschen Kapitals im Auslande Hand in Hand. (Sehr rihtig! links.) Andere Nationen sind. darin noch viel strenger, ih möchte sagen, viel glücklicher gewesen, als wir es vielfah gewesen sind. Sie haben bei jeder Anleihe ohne weiteres die Bedingung gestellt, daß die betreffende Eisenbahn oder welhes Unternehmen es sonst auch sein sollte, in dieser Beziehung dem betreffenden Lande zugute kommen follte (Zuruf rechts), ih sage, wir haben es vielleiht nit immer in dem Maße getan, als müssen es im Aus- Tande zu stärken. Gewinnen wir durch die Bank eine Absatz- möglihkeit für unsere Industrie, so gewinnen wir mit dieser Absah- möglichkeit der Industrie zugleich ein neues Feld unseres politischen Ginflusses, unserer politishen Betätigung (sehr richtig! links), und dies ist ein Kapitel, das bei unserer immer zunehmenden Tätigkeit auf

meine um

es notwendig künftig

ift;

umsomehr

aber, tun,

Herren, wir unseren Einfluß

dem großen Weltmarkt, wie ih glaube, der allerernsten Erwägung bedarf. (Sehr wahr! links.) Meine Herren, was eine leistungsfähige Börse im Ernstfalle bedeuten würde, das möchte ih hier nicht dar- legen. Die Summen, die im Ernstfalle Heer und Marine, die unser Verkehr bedarf, sind so stupend große, daß ih mi scheue, fie hier zu nennen. Aber, meine Herren, das, was wir im Juliusturm liegen Haben, ist einfach ein Tropfen auf einen heißen Stein (sehr richtig! links), und wenn Sie jeßt unsere Börse nit aktionsfähig erhalten, so könnte der Tag kommen, wo sie auch im Ernftfalle versagt. (Sehr richtig! links.)

Meine Herren, ih beshränke mi auf diese Bemerkungen. Ich bin nit spezieller Sachverständiger, das einzelne Börsentehnische möchten vielleiht berufenere Zungen noch ausführen.

Einer Ausführung des verehrten Herrn Vorredners aber, des Herrn Abg. Spahn muß ih entgegentreten hinsihtlich der Wirkung der Kotierungssteuer in Frankrei. Meine Herren, der französisckde Finanzminister Cailler hat ausdrücklich erklärt, jeßt die Steuer auf- heben ¡u wollen wegen ihrer {ädlihen Wirkung. (Hört! hört! links.)

&8s find wenige Säge, die ih bitte, Jhnen vorlesen zu dürfen. Darauf bedacht, unserer gegenwärtigen, in Hinsicht der beweglichen Werte so verworrenen Geseßgebung mehr Harmonie und Gleich- mäßigkeit zu geben, {lagen wir in der Vorlage vor, diese Gesamt- heit der Maßnahmen zugleich durch eine Reform der Stewpel- und Uebertragungsabgaben zu ergänzen, um die verschiedenen, heute so ungleihen und in einem allein für die französishen Werte ¡wischen 8 bis 15 0/6 getroffenen Werte gleichmäßiger anzufafsen. Wir haben uns ferner bemüht, durch eine Gesamtheit von Maßnahmen ein strenges Gleihgewiht zwishen den französishen und aus- ländischen Werten, welcher Art sie auch find, herzustellen.

Endlich gestattet unser Steuersyftem, die lästigen und zuweilen selbst prohibitiv wirkenden Vorschriften hinfällig zu machen, denen augenblicklich die Ausgabe, Zulassung zur Kotierung und in allge- meiner Weise die Einführung und der Umlauf fremder Werte in Frankrei unterworfen sind.

(Hôrt! hört! links.)

Es ift das eine Reform, die wir als höchst wichtig ansehen. Dark ihr befreien wir uns von diesen Hemmnissen, und öffnen wir in weitem Maße den französisGen Markt, um seine vorherrshende Stellung aufrecht zu erhalten und zu festigen.

Meine Herren, ih. glaube also namens der verbündeten Negte- rungen erklären zu können, daß sie gegen die Kotierungssteuer, wie fie hier bes{lossen ist, ernste und nicht überwindbare Bedenken hegen. Den Grundgedanken, auch das an der Börse umlaufende Kapital an- gemessen heranzuziehen, teilen wir, und wir haben ihnen ja Vorlagen uxterbreitet, wonach aus dem bank- und börsenmäßigen Verkehr etwa 30 Millionen Mark erzielt werden können. Ich hoffe also, da Ueber- einstimmung im Grundgedanken besteht, daß wir uns \{chließlich über die Form verständigen können.

Meine Herren, ih komme nun zu dem zweiten allgemeineren Teil der Erörterung, und die betrifft die Erbanfallsteuer. Der Herr Abg. Spahn hat darauf hingewiesen, daß sowohl Seine Durchlaucht der Herr Reichskanzler, wie ih bei der Beratung der Stengelschen Steuer- reform im Jahre 1905/06 ernste Bedenken gegen die Besteuerung der Ehegatten und Deszendenten erhoben haben.

Ich glaube, es hat wenig: Wert, sich hier in Rekriminationen zu erzehen und darauf hinzuweisen, was in einem früheren Stadium der Sathe der eine oder andere gesagt hat (sehr richtig! links); denn, meine Herren, ein Schwanken hat gerade in diesem Punkt in allen Parteien stattgefunden, und in allen Parteten sind Freunde und Gegner dieser Besteuerung gewesen. (Sehr richtig! links.) Die Meinungen haben darüber sehr gewechselt.

Es ist {hon von dem Herrn Abg. Bassermann darauf hingewiesen worden, daß es ja der Herr Abg. Gröber gewesen ist, der sich auch für die Steuer ausgesprohen hat. Hzrr Abo. Dr. Spahn hätte darauf hinweisen können, daß noch mehr Shuldige nah seiner Auf- fassung in seiner Partei sigen (sehr richtig! links); ih darf z. B. den Herrn Abg. Frißen nennen, der sich auch im Jahre 1905 für die Besteuerung der Deszendenten ausgesprohen hat. Jh brauche das Hier nit vorzulesen. Meine Herren, in der Sizung am 6. Dezember 1905 hat der Herr Abg. Frizen ausdrücklich erklärt, taß, wenn die Übrigen Steuern nit hinreihten, sie, wenn auch ungern, auch der Ausdehnung der Erbschaftésteuer auf Deszendenten und Ehegatten zus stimmen würden.

Ich wiederhole also, sagt er die

hat ja in der Kommission damals selber den Antz1ag gestellt, di Erbschaftssteuer auf Deszendenten und Ehegatten auszudehnen. (Seh rihtig! links.)

[ungen :

können deshalb wohl in die Zwangtlage lon.mey, einer Steuer zu- zustimmen, die uns höch\ unsympathisch ist. (Hört, hört !) auch haben wir für den der Reichserbschastssteuer zugrunde liegenden Gedanken, daß die Wohlhabenden an der zur Stärkung unserer Wehrkraft erforderlihen Ausgaben fühlbaren Anteil zu nehmen haben, volles Verständnis. Aber wir wünschen nicht, daß dieser Gedanke eine Ausgestaltung erfährt, bei der er si als eine Art Konfiskation des Eigentums darstellt oder der Erwerb des. Eigentums durch Erbgang als mit einem sittliGen Makel behaftet erscheint. Gelingt es der Kommission, diese Klippe zu vermeiden, so scheint nit ausges{lossen, daß selbst Konservative, wenn auch sehr {weren Herzens \sich an dem Ver- suche beteiligen, aus der Neichserbschaftssteuer eine nochG ergiebigere Steuer zu erzielen. (Hört! hört !) Sie würden dabei von der Erwägung ausgehen, daß die Herbei- führung einer geordneten Finanzwirtschaft im Reiche selbst ein \hweres Opfer wert ist. (Hört! hört! links.) Nun, meine Herren, ih sage nochmals: ih glaube, es fördert uns nicht, wenn man darauf hinweist, welhe Stellung die eine oder die andere Fraktion, der eine oder andere Vertreter der Parteien oder Vertreter des Bundesrats in früheren Jahren eingenommen hat. Jh glaube, wir sollten uns alle in dem Bestreben einigen, über die Schwierigkeiten hinwegzukommen und einen Weg zu finden, der zum Ziele führt. Und, meine Herren, in dieser Beziehung muß ih doch darauf hinweisen, daß seit den Verhandlungen des Jahres 1906 sich die Situation wesentli geändert hat, und daß viel dringendere Momente vorliegen, die die Erstreckung der Erbschaftssteuer auf Deszendenten und Ehegatten gerechtfertigt und notwendig erscheinen lassen. * (Sehr rihtig! links.) Als damals die Erbschaftssteuer verhandelt wurde, handelte es si um ein Bedürfnis von etwa 230 Millionen Mark. Es waren ins- gesamt benötigt 245 bis 255 Millionen, von denen mutmaßlich 25 Millionen durch Mehraufkommen infolge des neuen Zolltarifs gedeckt werden sollten ; es blieben noch dur neue Steuern zu decken 220 bis 230 Millionen, und diese sollten gedeckt werden dur die Brausteuer, die einen Mehrertrag von 67 Millionen bringen sollte, dur die Tabaksteuer mit 28 Millionen, durch die Zigareitensteuer mit 15 Millionen, durch die Stempelabgabe mit 72 Millionen und durch die Erbschaftssteuer auf entfernte Grade mit 72 Millionen wovon dem Reich zwei Drittel, also 48 Milltonen, zufließen sollten, also insgesamt 230 Millionen. Also, meine Herren, es war eine durhaus mäßige und bescheidene Anspannung der indirekten Steuern vorgesehen, und mit Recht hat man, glaube ich, seitens des Bundesrats damals den Standpunkt vertreten, daß man auf eine Maßregel, - wie die Heranziehung der Deszendenten und Ehegatten zur Erbschaftssteuer, die unzweifelhaft auch auf ethishen Motiven beruhenden Antipathien im Lande begegnet, erst rekurrieren sollte, wenn eine andere Möglichkeit ausges{chlossen war, und daß das Reich zunächst die Aufgabe hatte, die indirekten Steuern auszubauen, und daß auf diesem Wege vorgegangen werden sollte, ehe man an den Gedanken einer Besteuerung der Ehegatten und Kinder heranträte.

Meine Herren, wie hat ih seitdem die Situation verändert! Statt 230 Millionen liegt jeyt ein Bedürfnis von 500 Milltonen vor, von denen nit weniger als 400 Millionen dur indirekte Steuern gedeckt werden sollen. Wenn ich auch und ih habe mir erlaubt, daß vorhin {on anzuführen durchaus der Meinung bin, daß diefe Steigerung der indirekten Steuern möglich ist, so ist andererseits zu- zugeben, daß wir auf dem Gebiete der indirekten Steuern eine stärkere Anspannung vornehmen, daß wir auf dem ganzen Gebiete dort Er- höhungen vorgesehen haben, soweit es irgend möglich ist, und daß wir über die 400 Millionen hinaus die weiteren 100 Millionen nicht auch auf diesem Wege aufbringen können. Außerdem entspriht es der sozialen Gerechtigkeit darin find wohl alle Parteien des Hauses einig —, daß neben den 400 Millionen dur indirekte Steuern auch noch 100 Millionen auf den Besiß gelegt werden. (Sehr richtig! links.) Konnten wir alfo die 100 Millionen nicht auf dem Gebiete der indirekten Steuern aufs bringen, und verbot es sich, als allgemeine Besigabgabe eine Neichs- einkommen- oder Reichsvermögenssteuer einzuführen, fo blieb eben als eine allgemeine Besteuerung des Besiges nur die Erbschaftssteuer unter Einbeziehung der Deszendenten und Ehegatten übrig. Denn, imeine Herren, darübcr wollen wir uns doch keinem Zweifel hingeben, ede anbere Art der Besteuerung des Besiges wird immer nur einzelne Ausschnitte treffen, einzelne Arten des Besiges, nit aber den Besiß in seiner Allgemeinheit. (Sehr richtig! links.)

Meine Herren, die zifffernmäßigen Darstellungen, die ih eben geben konnte, sind eben nur ein Symptom, aber ih meine, ein beredtes Symptom für die Verschiebung und gestatten Sie den Ausdruck Verschlehterung der heutigen Situation, verglichen mit der bon 1906. Was damals ein Gebot war, die Reichsfinanzen auf eine folide Grundlage zu stellen, das ist jeßt eine dira nocossitag geworden, eine Lebensfrage des deutshen Reichs, vielleicht die wichtigste Frage, die uns beschäftigt hat, seitdem tas Reich überhaupt besteht. (Sehr richtig! links.)

im äußersten Falle werden wir dazu {reiten müssen, Deszendenten und Ehegatten zu besteuern.

Ist das aber der Fall, meine Herren, dann i} eg

(Hört, hört! links.) Und, meine Herren, der Herr Abg. am Zehnhoff

Zum Bewess dafür, daß auch in anderen Fraktionen die Meinungen sehr geteilt gewesen sind und, wie wir wissen, noch geteilt find, darf ih auf die meiner Ansicht nach au jeßt noch zutreffenden Anschauungen hinweisen, die die „Kreuzeitung" am 4, Februar 1906 ihrerseits kundgegeben hat. Sie {rieb über die damaligen Verhand-

Leider wird die Steuerklommission durch ihre ablehnende Haltung zu den meisten Vorschlägen der verbündeten Regierungen zu einer Erhöhung der Erbschaftssteuer und ihrer Ausdehnung auf Ab- kömmlinge und Ehegatten gerädezu gedrängt, und bet ihrer Mehr- heit besteht auh die unverkennbare Neigung zu einem solchen Vor- gehen. Nun müssen wir allerdings mit den vorhandenen parla- mentarischen Mahtfaktoren ebenso rechnen wie mit der Notwendig- keit, dem MNeiche die erforderlihen Geldmittel bereitzustellen. Wir

denken diesem großen Ziele unterzuordnen. (Sehr wahr ! links) e | Ich sage: verähtlih if der Mann,. der seine Meinung ändert, um in r | seiner Stellung zu bleiben oder sonstiger äußerer Vorteile Wege

Aber wer aus innerer Ueberzeugung eine frühere Meinung revidiet, um die großen Ziele des Vaterlandes zu fördern, der dient meiny Ansicht nah dem Vaterlande. (Lebhafter Beifall bei der Reichsparty und links.) Meine Herren, Herr Graf von Westarp sagte vorhin: Prin. cipis obsta! ein Saß, den ich im allgemeinen unterschreibe. Aber ij bestreite, daß es sich hier um solche Prinzipken handelt, bei denen nig ein Nahlassen mögli wäre, wo es si um die wichtigsten und größte Aufgaben unseres Vaterlandes handelt, (Sehr wahr!) Mein Herren, ich will niht untersuchen, ob der Lorbeer des Mannes wohl, feil oder teuer ist, der sih in den Schutz des Horazischen Verses hült,

Si fractus illabatur orbis, impavidum ferient ruinae,

überhaupt Ruinen das Vaterland bedecken, einer gesunden Entwicklung nach innen und stellung nah außen unversehrt erhalten werden. bei der Reichspartei und links.)

Meine Herren, nun komme ich zu den Bedenken, konservativer Seite und vielfachß auch anderwärts hegt, und die id zum großen Teil durhaus teile, tenen ih hier au öffentli Aus, druck gegeben habe, die aber meiner Ansicht nach durch die jeßige Vorlage doch in wesentlichen Beziehungen gemildert sind. Mein Bedenken und ih habe sie hier besonders betont riteten sid dagegen, daß wir keine Art der Erbschastsbesteuerung zulassen sollten, die das feste Gefüge unseres ländlichen , namentli unseres bäuerlihen Besizes zu ers{chüttern geeignet sein könnte Wir haben alle die dringendste Veranlassung, die Landwirtschaft,

(Lebhafter Beifall

wir dürfen keine Maßnahme treffen, die dieser Tendenz entgegenwirkt, Man hat jeßt mehrfach die Auffassung in der Oeffentlichkeit vertrete, hören, daß, weil die Zahl der in der Landwirtschaft beschäftigta Kräfte zurückgegangen is und die Zahl der in der Industrie Le, shäftigten wesentli zugenommen hat, nun gewissermaßen die Land, wirtschaft eine quantits négligeable ist (Widerspruch links). bin genau der gegenteiligen Ansicht : Entwicklung mehr nach der industriellen richtet, müssen wir um so mehr suchen, den Lebensbedingungen de Landwirtschaft zu genügen und Maßnahmen hintanzuhalten, die ihr \{ädlich sind.

Aber, meine Herren, streitev, daß die Vorlage so \{chwere Schädigungen für die Landwirt,

{haft mit \sich bringen könnte, wie man vielfa befürchtet. Es herrs k

der Landwirtschaft und dergleichen Dingen gesprochen haben, hatte das Gesey garniht gelesen. (Große Heiterkeit links.) fie kannten vor allem die Schußbestimmungen niht, die wir und das mit vollem Net im Interesse der Landwirtschaft auf, genommen haben; denn {hon der Herr Reichskanzler hat ausgeführt, daß die Landwirtschaft, die si viel weniger der Besteuerung entziehen E

in der Tat einer besonderen Berüksihtigung in der Erbschaftssteuer durchaus würdig und bedürftig ift.

Nun waren nah der Vorlage, die wir Ihnen im Herbst unter breitet haben, {hon alle Nachläfse bis 20 000 46 frei, und damit ent- fielen vier Fünftel unserer ganzen Iandwirtschaftlihen Betriebe. (Hört, hört! links.) Vier Fünftel unserer ganzen landwirtschaftlichßen Be- triebe wären überhaupt nicht unter das Geseß gefallen. (Hört! hôrt! links.)

Die Sache if ja noch weiter durch die Vorlage ausgedehnt worden, die wir Ihnen jeßt neuerdings unterbreiten. Es ift die

ist weiter bestimmt worden, daß der einzelne Anfall erst betroffen werden darf, wenn er mindestens 10 000 6 beträgt. Jn der An- nahme, daß im Dur(schnitt und ih glaube, der Dur(schnitt wird zutreffen drei Kinder vorhanden find, werden alle Vermögen

unter 30000 4 von der Deszendentensteuer freigelafsen. (Hört! hört ! links.)

in Preußen 1 300 000 Personen, davon sind mit einem Vermêögen von mehr als 30000 4 nur 130 000 Perfonen veranlagt, also fallen nur 109/60 der selbständigen Landwirte und 90% gar nicht unter dat Gefeß. (Hört, hört! links.) Es ist von Interesse, auch einma! zu konstatieren, wie das Geseß nihcht nur für die Landwirtschaft, | fondern überhaupt für unsere ganzen besißenden Kreise wirkt, Von den gesamten ergänzungssteuerpflihtigen Personen, d. h. also den Personen, die mehr als 6000 46 Vermögen haben, haben in Preußen versteuert ein Vermögen bis zu 30 000 (6 rund 65 9/0, sodaß unter das Geseß nur 3590/6 fallen, 900/% der landwirt\chaftlichen Besitzer und 65 9% aller ergänzungsfteuerpflihtigen Vermögen bleiben also überhaupt frei! Ih möchte glei, damit niht falsche Schlüsse gezogen werden, aufflären, woher die große Differenz zwischen 90 und 65 9/0 kommt. Bet ten landwirtshaftlichen Betrieben find alle selbft- ständigen Betriebe in diesem Kalkül berücksih!igt, während bei der allgemeinen Berehnung nur die ergänzungssteue1pflihtigen Personen eine andere Berehnung hatte ich nicht eingestellt sind. Daraus ergibt sich naturgemäß, daß die ergärzungssteuerp flihtigen Zensiten ¡u einem verhältnismäßig geringeren Teil der Steuer unterliegen als die landwirischaftlihen Besißer, wo alle auch niht ergänzungssteuer- pflichtigen Personen eingerechnet sind. Wir können aljo, glaube id, gegenüber diesen Daten fagen, daß nit nur die Landwirtschaft, sontern in unserem ganzen Vaterlande die mittleren und kleineren Exlstenzen durhaus geshont werden und daß die Ehegatten- und Deszen- dentensteuer nur da einsegt, wo in der Tat ohne Schädigung des Gesamistandes des Vermögens und der Familie eine mäßige Abgabe für das Reich entrihtet werden kann. (Sehr richtig! F links.) Es ist ferner vorgesehen, daß bei der Landwirtschaft die

Schäßung nur nah dem Ertragswert, niht nach dem Verkaufewert erfolgt.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

meiner Ansicht nach eine patriotische Pflicht, einzelne Be-

Ich habe diesen Lorbeer nie sehr hoch angesprohen, denn wichtiger alf dieser: Lorbeer, höher als dieses Ziel erscheint es mir, zu verhüten, dah [5 sondern daß die Säul4 einer kräftigen Mag}

das festeste Bollwerk unseres Staates, zu erhalten (Sehr richtig!), un

Gerade weil sich urse und \tädtischen Seite hin

Unt M

kann als der mobile Besiß, die Landwirtschaft, die vielfach garnicht F die Kapitalien aufbringen kann, um die Erbfschaftssteuer zu bezahlen, f

Grenze der Nahhlaßmasse bis 20 000 6 festgehalten worden, und «&

Nun haben wir im Hauptberuf tätige, selbständig tätige Landwirte

die man ay

ih muß nah pflihtgemäßer Prüfung be

auf dem Gebiete eine geradezu erstaunlihe Unkenntnis. (Sehr richtig! F links.) Viele Leute, die zu mir gekommen sind und vom Untergan, F

?

M 141.

(Schluß aus der Grsten Beilage.)

alte mich geradezu für verpflichtet, auf diese Dinge uno Á es einzugehen, um der meiner Ansicht nach zum großen Teil auf Unkenntnis des Gesezes beruhenden, im Lande ent- stehenden Beunruhigung einigermaßen entgegenzutreten. (Sehr wahr! links.) Von dem Ertxagswerte darf nur das Zwanzigfache zu Grunde gèlegt werden, während bisher das Fünfundzwanzigfache zu Grunde gelegt war, dann aber ein gewifser Abzug an der Steuer gestattet war. Wir haben jeßt zur Voreinführung der Be- rechnung vorgeshlagen, diesen Abzug fallen zu lassen und dafür das Zwanzigfache zu Grunde zu legen, das kommt ungefähr auf dasselbe heraus. Es stellt sich die Belastung des vershuldeten Besitzes sogar noch etwas günstiger wie vorher. Die zu Grundelegung des nur zwanzig- fachen Betrages ist eine sehr günstige Berechnung, : welche hinter is wirklihen Werte in den meisten Fällen zurücktbleibt. (Sehr richtig! links.) Nun habe ih vor allen Dingen gesuht, nach einer Richtung hin zu wirken, daß die Landwirtshaft nicht mit Taxen herangezogen wird, die auf zufälligen Momenten beruhen, z. B. wenn irgend ein reiher Mann in der Nachbarshaft ein Gut oder Bauerngrund}tück zu sehr hohem Preise aus Liebhaberei, zur Jagd, des Wohnsitzes halber gekauft hat. Es war Vorsorge zu treffen, daß solhe Aus- nahmepreise nit der Bemessung derjenigen Grundstücke ¿u Grunde gelegt werden, die als Grundlage der Familie, des Er- werbs, der ganzen Existenz dienen. Und dann kam hinzu, nichts ist bekanntilih s{chwerer, als ein Grundstü seinem wirkliGen Werte nah zu \{chäßen (sehr richtig! reis), und wenn wir also die, wie ih anerkenne, noch in vielen Kreisen mit Recht bestehenden Bedenken beseitigen oder abmildern wollen, kam es darauf an, die Bevölkerung gegen solche Zufälligkeiten, ih will nicht sagen, Willkürlihkeiten einer ganz vershiedenen Shäßung durch die Steuerbehörden zu {chüßen. Um diese beiden Zwecke zu erreichen, ist auf meinen speziellen Antrag bei den Bundesratsverhandlungen eine Beslimmung aufgenommen worden, daß der Wert, der zu Grunde gelegt wird, niemals die Schäßung einer öfentlihrechtlichen Kcedit- anstalt, das sind in erster Linie die Landschaften in Preußen, oder sonstige Taxen einer öffentlichen Behörde übersteigen darf. Damit ist von vorneherein eine Kautel geschaffen gegen Willkürlichkeiten und Zu- fälligkeiten und vor allen Dingen das eine erreiht, daß der Besißer mit ganz festen Faktoren rechnen kann. Er weiß: die Erbschafts- steuer kann nie mehr betragen als die landschaftliche Taxe; er ist in der Lage, ih oder seinen Kindern diese Erbschaftssieuer, wie es in England toto die geschieht, dur eine Lebensversiherung zu beschaffen (sehr rihtig! links) und damit jede Ueberlastung seiner Erben, wenn er einmal die Augen \{ließt, hintanzuhalten.

Meine Herren, es if weiter vorgesehen, daß bei Erbfällen, die sich \{chnell wiederholen, eine Befreiung oder eine Ermäßizung eintritt. Bekannilih soll bei Erbfällen, die sih in 5 Jahren wiederholen, der zweite Erbfall ganz frei bleiben, und bei Erbfällen, die ih in 10 Jahren wiederholen, nur die Hälfie der Steuer erhoben werden. (Zuruf rechts: Nur bei der Landwirtschaft!) Ich sprehe nur von der Landwirtschaft, ih spreche überhaupt nur von den Maßnahmen, die im Interesse der Lant- und Forstwirtschaft getroffen worden sind.

Das Wichtigste ist meiner Ansicht nah das Folgende. Ich erwähnte \{chon, daß unter den Bedenken, die gegen eine Heran- ¡iehung des land- und forstwirtshaftlichen Besißes obwalten, cines der \{chwerwiegendsten das ist, daß der ländlihe Befißer, namentli der kleine ländliche Besißer, vielfa gar nit in der Lage ist, Kapital zur Verfügung zu haben, die Erbschaftssteuer in Kapital zu entrihten. Es ist infolgedessen in der Vorlage vorgesehen, daß bei land- und forstwirtschaftlihen Grundstücken eine Entiihtung der Erbschafts\steuer in Kapital niht gefordert werden darf, sondern daß der Erbe berechtigt sein soll, diese Erbschafts\steuer, unter zu Grundelegung einer vierprozentigen Verzinsung, in einer zwanzigjährigen Rente abzu- zahlen. (Hört! hört!) Ich halte das für eine außerordentlich wichtige Be- stimmung. Wir nähern uns damit der Rodbertusschen Rententheorie, die dahin geht, daß der landwtrtschaftlihe Besiß überhaupt kein Kapital erarbeiten kann, sondern nur eine Rente. Und wir suchen vor allen Dingen dem Einwand der eine gewisse Berechtigung hat —, dies sei nur der erste Schcitt, und hiermit werde die Expro- priation des land- und forstwirtshaftlihen Besizes überhaupt erst eingeleitet, die Spiße abzubrechen dadurch, daß von dem land- und forstwirtschaftlihen Besiy überhaupt niht mehr ein Kapital zu entrihten ist, sondern lediglich eine Rente auf 20 Jahre. Nun kann es ja auch in diesem Falle vorkommen, daß der zweite Erbfall sh {on innerhalb der 20 Jahre ereignet. Auch da ist vorgesehen, daß die zwanzigjährigen Renten ni{t kumuliert werden dürfen, sondern daß die Zablung der zweiten Rente erst einzuseßen hat, wenn

eits getilgt ist. L A mi A Sis nun die effektive Belastung des land- und forstwirtschaftlichen Besißes nach den Grundfägen, die ich soeben die Ehre hatte, Ihnen darzulegen? Jch habe mir eine Berechnung aufstellen lassen für einzelne Fälle des mittleren, des größeren und des größten Besizes. Der Reinertrag ist überall dem Gesetze gemäß zu Grunde gelegt und nur mit dem Zwanzigfahen multipliziert; der wahr? Wert beläuft si natürlich höher; ih glaube, man könnte ihn mindestens mit dem Fünfundzwoanzig- fachen einstellen. Is das der Fall, so würde \sich das Exempel naturgemäß noch etwas günstiger für den Besißer stellen. Ih habe ferner angenommen, daß die Besißungen etwa zur Hälfte mit Schulden belastet sind: Für ein Landgut mit einem jährlichen Reinertrag von 3200 46 und 40000 Schulden stellt sch das Exempel folgendermaßen: Wertansaß: 3200 4 X 20 = 64000 46 (mit dem Fünfundzwanzigfachen multipliziert: 80000 46); ab Schulden mit 40 000 4, bleiben 24 000 4 reiner Wert. Hiervon sind an Erbschaftssteuern zu zahlen,

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 18. Juni

je 12000 4, maŸht je 120 46, zusammen 240 #4, jährlihe Rente . 8,83 4 (hört! hört! links); wenn dret Kinder erben, so bleibt, weil der Erwerb für jedes Kind unter 10000 46 fällt, überhaupt die Steuer unerhoben. Für ein Landgut mit einem jährlichen Reinertrag von 8000 46 und 100000 6 Schulden ergibt \sich folgendes Exempel : Wert- ansa : 8000 46 X 20 = 160 000 4, ab Schulden mit 100 000 46 bleiben 60 000 4 reiner Wert. Hiervon sind zu entrihten an Grb- schafts\teuer, wenn ein Kind erbt, 1,50 9%/% mit 900 6 oder jährli 66,22 46 Rente; wenn 2 Kinder erben, 19% von je 30000 4, also je 300 4, oder jährlih je 22,07 46 Rente auf 20 Jahre (hört! hört! links); und wenn 3 Kinder erben, 10/0 von je 20000 46 mit je 200 6 oder jährlih 14,72 46 Rente. Fch will dann, um Sie nicht zu ermüden, den einen weiteren Fall, den ih hier habe, mit 24000 46 Reinertrag nicht anführen, sondern nur noch einen ganz großen Besig, Für ein Landgut mit einem Reinertrage von 80000 46 und 1 Million Mark Schulden stellt si das Exempel folgendermaßen: Wertansaß 80 000 X 20 = 1600 000 4, ab Schulden 1 Million, bleiben 600 000 6 Nettowert. Hiervon sind an Erbschaftssteuer zu entrihten, wenn ein Kind erbt, 3,25 9/9 mit 19 500 46 oder jährli 1434,81 46 Rente; wenn 2 Kinder vorhanden sind, 2,50 %/ von je 300 000 Æ oder jährli je 991,85 M Rente; wenn 3 Kinder erben, 2,25% von je 200000 46 mit je 4500 M oder jährlih je 331,11 46 auf 20 Jahre. Wenn man alfo den NRegelfall annimmt, daß 3 Kinder vorhanden sind, so haben diese zu zahlen :

bei einem Landgute zum s{huldenfreien Werte von 24900 46 nihis, bei einem Landgute zum s{huldenfreien Werte von 60 000 46 jährlich je 14,72 46 auf 20 Jahre, von 180 000 46 jährlih je 66,22 46 auf 20 Jahre das war der Fall, den ich nihcht im einzelnen dargelegt habe und bei einem \{uldenfreien Gute von 600 000 46 jährlich je 331,11 4 auf 20 Jahre.

Fch glaube dech sagen zu dürfen, daß diese Beträge so mäßig be-

rehnet sind (sehr richtig! links), daß bei voller Anerkennung darin stimme ih dem Herrn Abg. Spahn vollkommen bei —, daß auch bei voller Anerkennung der \chweren Belastung der Landwirtschaft diese Beträge in der Tat ertragen werden können, und daß man von einer Gefährdung des land- und forstwirtschaftlihen Besizes meiner pflicht- gemäßen Ueberzeugung nach ich würde sonst die Hand nicht dazu geboten haben nit sprechen kann. (Lebhaste Zustimmung links.) Nun kommt noch hinzu, daß dieser Reinertrag , wie ih \{chon die Ehre hatte anzudeuten , mit dem 20 fachen kapitalifiert, hinter dem wirkliGen Werte nicht zurückbleibt, und daß vor allem die sehr wertvolle Sicherheitsgrenze bestehen bleibt, daß die Schäßung niht über die der Landschaft oder sonst eines öffentlichen Instituts hinausgehen kann. Die Bedenken, die vom Standpunkte der berechtigten Schonung der Landwirtschaft auch von mir erhoben wocden sind, finden also, glaube ih, in der Gestaltung, die die Vorlage bekommen hat, do eine wesentlihe Milderung.

N E ho, vielleicht sogar noch hôher, habe ich die Bedenken eingeshäßt, die vom Standpunkte der Fürsorge der Familie aus ethishen Gründen gegen die Steuer erhoben worden sind. Allein auch hier haben wir uns bemüht, diesen Bedenken Rechnung zu tragen, soweit sie begründet find.

1909.

Ih kann ferner nicht unterdrüen, daß gerade die Parteien der

Linken“ hinsihtlih der indirekten Steuern diese Verständigung au

ershwert habzn. (Sehr richtig! rechts.) Sie mögen quemvis ex populo fragen: wo soll der Bedarf hergenommen werden, um die Reichsfinanzvorlage zustande zu bringen und die j Antwort muß lauten: in erstex Linke muß der Tabak bluten. Wenn ein Artikel einen Luxus darstellt, so ist es der Tabak. Wir bevauern es lebhaft, daß aus dem Tabak ein nicht wesentlich höherer Betrag herau9gebraht werden foll, als es nah -den Kommissionsbeschlüssen geshehen ift.

Nun vor allen Dingen noch eins. Ebenso wenig hat, gläube id, au die Haltung der Linken hinsihtlich der Branntweinsteuer die Verständigung über ein gemeinsames Prozramm gefördert, wie ‘das der Herr Reichskanzler s{chon angedeutet hat. In puncto der Gestaltung der Branntiweinsteuer müssen auch wir aus\sprehen, daß eine angemessene Gestaltung derselben eine Lbensfrage für die armen Böden des Ostens ift und eine Lebensfrage für die kleinen Brenner im Westen und Süden. (Sehr richtig! rechts.) Man geht von einer unzutreffenden Annahme aus, wenn man glaubt, daß das eine \pezifishe Frage des Großgrundbesitzes des Ostens ist. Kommt es zu einem Kampfe aller gegen alle, so find die kleinen Brenner im Westen und im Süden unseres Vaterlandes die erften, die unterliegen. (Sehr richtig! rechts.) Die Interessen des Groß- grundbesitzes und des Kleingrundbesißes deken fich alfo in dieser Frage vollkommen, und wir haben gerade die Interessen des kleinen Besizes nahdrücklich wahrzunehmen.

Meine Herren, doch sei es mir vollkommen fern, in dieser ernsten Stunde irgendeinem einen Vorwurf zu machen. Jeder handelt nah seinem besten Wissen und Gewissen und tut das, was er für ret hält. Aber noch einmal möchte ih die Bitte aussprechen, ob es nicht möglich ist, die Hindernisse, die bisher einer Verständigung entgegen- gestanden haben, zu beseitigen, ob diese Gegensäte in der Tat unüker- brüdckbare sind.

Meine Herren, wenn wir die Verhandlungen der leßten Monate mit ihrem Widerstreit der Interessen, mit ihrem Widerstreit der Parteien betraten, so müssen wir doch als ehrliche Leute bekennen, daß dieser A:blick weder für unsere innere politishe Situation, noch für unser Ansehen im Auslande ein sehr erfreulicher ist. (Lebhafte Zuflimmung rechts und links.) In einem Lande wie dem unscrigen, mit einer getrennten politisGen Gestaltung, einer konfessionellen Verschiedenheit, bewegt durch starke wirtshaftlicke Gegensätze, meine ih, muß alles Streben dahin gehen, diefe Gegensäße nach Möglichkeit zu mildern und die Nation zusammenzufassen in allen ihren Schichten [zu gemeinsamer Arbeit für das große Ganze. (Sehr gut! rechts und links.) Leider, meine Herren, ist das Gegenteil ero reit worden: die Gegensäße, die politishen wie die wirtschaft- lien, sind vershärft worden, die gemeinsame Arbeit ift erschwert worden. Js es denn erwünsht, meine Herren, wenn unsere Nation, unsere s{chaffenden Kreise allmählich in zwet getrennte Heerlager zu zerfallen drohen? (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Ist es insbesondere auch vom Standpunkte der Land- wirts&aft erwünscht, daß die Industrie, die bisher immer mit der Landwirtschaft Hand in Hand gegangen ift, die insbesondere auch für den geeigneten Zollschuß der Landwirtschaft eingetreten ist, dieses Bündnis kündigt und in ein anderes Lager übergeht? (Sehr richtig!

Es wurde bei der ersten Lesurg hier im hohen Hause namentlih das hervorgehoben, daß es überaus schmerzlich sei, wenn im Augen-

Familtenbild, das an der Wand hängt, jedes Schmustück, das von den Altvordern ererbt worden ist, seinerseits einschäßzen wolle und auf diese Weise in alle Jntima der Familie etndringe. Wir haben diesem Bedenken einmal dadurch Rechnung zu tragen gesucht, daß überhaupt alle Möbel, Hausgeräte u. dergl. von der ganzen Erbschaftssteuer eximiert sind. Wir haben einen weiteren und, wie ih glaube, noch wihligeren Schritt getan, der darin besteht, die Ehe- gatten überhaupt frelzulassen, wenn eine beerbte Ehe vor- liegt, also Abkömmlinge vorhanden sind. Dies ist doch möghte ih sagen der Rege!fall, in dem in der Tat die Erhebung der Erb- \haftsfteuer am \hmerzlihsten ih möchte sagen, am péinlichsten ift, wenn der Vater stirbt, die Frau bleibt mit minderjährigen Kindern zu- rüd, die ganze Fürsorge für die Kinder fällt auf ihre Schultern und sie weiß nit, wle soll sie das städtishe Gewerbe fortführen, einen Bauerahof weiter bewirtshaften, der ihrem verstorbenen Gatten gehör!e? Für diese Fälle ist also die Möglichkeit gegeben und das gilt auch natüulich vico versa —, daß der Mann die Frau zur Erbin einseßt, und daß damit überhaupt die Erhebung einer Erb- \hastssteuer von ihr und von den Kindern unterbleibt, bis auch die Frau, der zweitüberlebende Ehegatte, die Augen geschlossen hat. Dann werden im allgemeinen die Kinder herangewahsen sein, werden sich fo wie so über den väterlihen und mütterliGen Nachlaß im Teilungs- wege zu verständigea haben, und dann i der ganze Eingriff der Steuerbehörde lange nit so s{merzlich, als wenn er in dem Moment erfolgt, wo die Frau mit den minorennen Kindern zurübleibt.

Also ih glaube namens der verbündeten Regterungen erklären zu können, daß wir bei vollec Würdigung der Bedenken, die gegen die Erbanfallsteuer mit ihrer Erstreckung auf Kinder und Ehegatten er- hoben worden \ind, doh sagen können, daß diese Bedenken in der Vorlage eine weseniliche E und Milderung erfahren.

tig! bei der Reichspartel. n 2e ih allerdings sagen, daß die Beseitigung dieser Bedenken bei den Teilen des hohen Hauses, die der Vorlage bisher ablehnend gegenübergestanden haben, nicht gerade erleichtert worden ist durch die Art, wie diese ganze Frage zum Teil in der Oeffentlichkeit behandelt worden ist. (Sehr richtig!) Wenn ih jemanden für meine Meinung zu gewinnen suchea will, dann, meine ih, muß man ihn dur Gründe zu überzeugen suchen, aber nicht mit Worten s{helten, und ihm niht immer egoistishe Motive unterschieben, während zum Teil ernste und ideale Motive zu seiner Haltung geführt haben.

wenn ein Kind erbt: 19/6 mit 240 4, oder 17,66 46 jährlicher Rente auf 20 Jahre (Heiterkeit links); wenn zwei Kinder erben: 10/6 ven

(Sehr richtig! bei der Reichspartel.)

blick des Todes der Steuerbeamte komme und jedes Möbel, jedes j

bei der Neichspartei, bei den Nationalliberalen und links.)

Und, meine Herren, wenn ih diese Bedenken äußere vom Stand- punkt der Rückwirkung auf unsere innerpolitishen Zustände, so, meine i, sind diese Bedenken über das Ergebnis der bisherigen Ver- handlungen noch viel ernster, wenn Sie das Ausland ins Auge fassen. Sie brauen nur die ausländishe Presse zum großen Teil zu lesen, | um si ein Urteil darüber zu bilden, mit welcher Freude die Schwierig- feit, die anscheinende Unmözlichkeit ter Verständigung von einem Teil des Auslandes begrüßt worden ist, und ich meine, daraus müssen wir gerade Veranlassung nehmen, unter allen Umständen über diese Shwierig- keiten hinwegzukommen. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Es s{heint manchmal so, als ob es wirklich ein untilgbares Verhängnis unseres Volkes ist, daß alle großen nationalen Anläufe immer wieder durch Partei- rüdsihten, dur Interessengegensäße, durch vorgefaßte Meinungen zerpflückt und \{@ließlich zerstöct werden, daß das Sold der deutshen Natur nur in den Tagen der {wesen Prüfungen zur Erscheinung tritt, aber in friedlichen Zeiten verdunkelt und verdeckt wird dur die alien Erbfebler unserer Nation.

Meine Herren, noch ist es Zeit, sh die Hand zur Verständigung zu bieten; noch ist es Zeit, über die Hemmnisse hinwegzukommen, die jeßt der ganzen Regelung entgegenstehen, und deshalb geht meine Bitte dahin, ncch einmal ‘ju! prüfen, ob es nicht möglich ist, dieser Hindernisse Herr zu wetden, ob Ste sih nicht gegenseitig die Hand reichen können, ob das, was an We:ken und Worten der Zere- rissenheit in den lezten Wochen hervorgetreten ist, niht ausgel öst werden kann dur das einheitlihe Bestreben, endlih unser Vater- land dem von uns allen erstrebten Ziel seiner finanziellen Wieder- geburt entgegenzuführen. (Wiederholter lebhafter Beifall reckts

und links.)

. Fürst von Hatßfeldt (Rp.): Ih habe namens ea L da än ere kung abzugeben und bitte den Herrn Präsidenten, sie verlesen - zu dürfen. Gee DA zu Stolberg nickt zustimmend.) Die Neichspartei hat f: den Standpunkt vertreten, daß die dauernde Gefundung der M finanzen niht nur für die innere Kraft des Beine: sondern us ie sein Ansehen nah augen von entscheidender Bedeutung ist.

inanzreform darf kein Stückwerk sein, - sondern es muß ze rbeit gemaht werden. Der gesamte Bedarf an bre einnahmen in Höhe von 500 Millionen Mark f ars at bloß auf dem Papier, sondern in Wirklichkeit zu bes h Finanzen des Reiches müssen für Jahre hinaus gestellt und das deutshe Erwerbsleben muß vor weiteren Beunruhbigungen

werden. Mit dem Reichskanzler find wir der von

vertretenen Ansicht, dal bei diesem großen nationalen Werke

alle bürgerlichen pro en in aeg Lte E E er

i samer Arbeit zusammenfinden

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