118901,
118902.
KAIS:.KÖN:ÖSTERR.TABAK-REGIE.
EGYPTI
MHE ZIGARETTEN
DAMES
K. 14488
Kars Kön .ÖüsrERR.TuBAaKREGIE. : ECYPTISCHE ZIGÄRETTEN
C 25 STÜCK“ DAMES - EXPORT-VERSCBLEISS — 5
E
16/3 1908. K. K. Generaldireftion der Tabak-Regie, Wien;
A. Weickmann, München. 16/6 1909.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Regiezigarétten.. Waren: Zigaretten.
KAIS.KÖN, ÖSTERR.TABAK-REGIE.
I
Vertr.: Pat. -Anwälte G.
118904, C. 8836.
„Farnun“
19/3 1909, Chemisches Laboratorium Friecdrich-
stadt Hoeckert & Michalowsky, Berlin. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Bandwurmnmittel.
14/6 1909. Ein
118905.
Zrunow
26/3 1909. Franz Brunow, Blankenburgstr. 50. 17/6 1909.
Geschäftsbetrieb: Gärtnerei. Waren: Aerbau-, Forstwirtschafts-, Gärtnerei - Erzeugnisse. Düngemittel. Weine. Garten- und landwirtschaftliche Geräte. Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees. Tee, Honig. Papier- und Pappck-Waren. Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Rohtabak.
118906,
: Cordigenol
30/3 1909. 17/6 1909.
Geschäftsbetrieb: Waren: Herzheilmittel.
2. 118908.
B. 18219,
Nieder-Schönhausen,
è, 10490.
Henry Laaser, Berlin, Lindenstr. 74.
Fabrik medizinisher Präparate.
A. 7272.
Sperma-Genin
16/12 1908. Erich Ahrens, Wiesbaden, Bertram- straße 11. 17/6 1909.
Geschäftsbetrieb: HygienischesLaboratorium. Waren: Chemische Produkte für hygienishe Zwecke.
ASPHAL
J. 4069.
2
HALÈNE
4/12 1908. Dr. med. Camille: Marcel Jacquemet, Grenoble; Vertr.! Rechtsanw. Hugo Burckas Berlin, Schüßenstr. 70. 17/6 1909.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von medizinischen und hygienishen Präparaten. Waren: Arzneimittel, chemishe Produkte für medizinishe und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier- und Pflanzen-Vertilgungs- mittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für
2, 118910, L u. 1371.
3/4 1909. 17/6 1909. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Ver- trieb chemis{er Präparate und Gummi- waren. Waren: Wasserlösliche Scheiden- Ipülmittel.
Fa. H. Berlin.
Unger,
118911.
3b,
25/3 1909, Amos & Cie., Wasselnheim, Kr. Molsheim. 17/6 1909,
Geschäftsbetrieb: Fabrik für Wollwaren. Waren: Woll- schuhe mit Ledersohlen.
3h, 118912. M. 13237.
Märke Robur
17/3 1909. Heinrih Metzger, Pirmasens. 17/6 1909. Geschäftsbetrieb: Schuhfabrik, Waren: Schuhwaren.
118914,
B. 17570.
9/11 1908. Vaumwollwéberei „„Lusatia““ Gebr. Wagner, Olbersdorf b/Zittau, 17/6 1909. : Geschäftsbetrieb: Spinnerei, Weberei, Färberei,
K. 14487,
C
Dedreux u.
4 Breslau.
1189183. L. 10444
—
* D
17/3 1909. Lord & Taylor, New - York; Vertx.: Joseph H. Stoney, Chemniy, Friedrich Auguststr. 7. 17/6 1909.
Geschäftsbetrieb: Versand- geschäft. Waren: Strümpfe.
ck
DOUBLEX
118915.
Onerf-Versch/uss
L 0.R.P. 202407
19/12 1908. 17/6 1909.
Geschä ftsb etrieb: Wäsche-Fabrikationsgeschäft. Waren:
Bezüge für Kissen, Bettdecken, Schlafdecken und Matrazen.
5, 118916, N. 4540.
; E 1909. G. Nickles & Sohn, Landstuhl (Pfalz). 7/6 1909. Geschäftsbetrieb: Feinbürstenfabrik. Waren: - Toi- lettebürsten nämlich: Bart-, Haar-, Hut-, Kleider-, Puder- und Offiziers-Bürsten.
N. 10866.
Scheherezade
17/4 1909, Rheinische Gummi- und Celluloid- Fabrik, Mannheim-Neckarau. 17/6 1909. Geschäftsbetrieb: Gummi- und Celluloid- Fabrik. Waren: Aus Celluloid und celluloidähnlichen Materialien, jowie aus Gummi, Elfenbein, Knochen, Schildpatt, Horn, Metall, Papier, Leinwand Und Leder hergestellte Kamm- etuis; Kämme.
118917.
5.
9a. 118918, A. 7429.
GRANO
10/3 1909. Aitken & Co., Glasgow, Schottland; Vertr. :- Pat. -Anwälte E. W. Hopkins u. K. Osius, Berlin 8.W. 11. 19/6 1909. Geschäftsbetrieb: Jngenieur- und Konstruktions- Bureau. Waren: Unbearbeitete und teilweise bearbeitete Metalle.
9b.
118919, S. 8870.
Marke MYLORD
21/12 1908. Leo Sonnenfeld & Co., Elberfeld. 17/6 1909. : Geschäftsbetrieb: Eisen- und Stahlwaren-Handlung. Waren: Sägen zur Metallbearbeitung.
10. 118920.
A. 7460.
METZELER
= PNEUMATIC =
20/3 1909. Actiengesellschaft Meteler & Co., München. 17/6 1909. Geschäftsbetrieb: Gummiwarenfabrik und Asbest- werke. Waren: Fahrrad- und Automobil-Pneumatiks.
Beschr.
10, 118921,
23/4 1909, Havelwerfke Richter & Inti Fürstenberg, Mecklbg. 17/6 909. v Geschäftsbetrieb: Schiffswerft. Wa- ren: Fracht-, Personen- und Schleppdampfer, Frachtkähne, Prähme, Barkassen, Bagger, Fischerei- und Teich-Boote, Motor- und Segel -Fachten, Motor-, Ruder- und Segel- Boote, Kanoes, Wasserräder und andere Wasserfahrzeuge.
H. 17683.
118922,
: Stalupneu
31/3 N Paus Menz Pateuntauwalt & Sohu, 7/6 1909.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb technischer Artikel. Waren: Autöómobilräder, Radnaben, Lusft- shläuche, Schlauchdecken, Carcassen, Laufmäntel, Lauf- jegmente, Segmentbeläge, Gleitshußblehe und Nieten, metallene Schlauhhauben, Haubenfutter, Luftpumpen, Laternen, Schraubenschlüssel, Dichtungen, Ventile, Akfkumu- latoren, Motore für Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Automobile, nebst Zubehör.
16hb,. 118924, K. 15650.
12/11 1908. * Fa. * Wilhelnt Krüger, Berlin. 17/6 1909.
Geschäftsbetrieb: Likörfabrik, Obstweinkelterei und
Lebensmittel,
Bleicherei, Appretur, Konfektion, Stickerei, Knopffabrikation. Wa ren: Wäsche, Kleider, Stickereien, Knöpfe.
G. 9099.
Gebrüder Greif, Frankfurt a/M.
M. 13323.
26c 110411
ORIGINAL KRÜGER |
: Ändernng in der Person des Juhabers.
(R. 383). R.-A. v. 19, 92, R L A O 9b 20921 (R. 1315) ,„ „ 22, 192. 1896 Zufolge Urkunde vom 18. u. 26./5, 1909 umgesc{chrieh am 26. 6, 1909 auf Henry Rogers Sous & G Limited, Wolverhampton (England); Vertreter: Rechts, anwälte Oberjustizrat Friedr. Emil Bärwinkel j Max Friedr. Bärwinkel, Leipzig. h 2 839813 (M. 3829) R.-A. v. 20. 10. 1899 Zufolge Urkunde vom 11. 6. 1909 umgeschrieben A 26. 6. 1909 auf Dye. Mensching & Spengler Ge: sellschaft mit beschränkter Haftung, Görlis. Y 26a 59129 (C. 3677) R.-A. v. 28, 4. 1903. Zufolge Urkunde vom- 24. 4. 1909 umgeschrieben 26. 6. 1909 auf Ribo-Werke Gesellschaft mi: schränkter Haftung, Bremen. 4le 10295 (N. 237) R.-A. v. 29. 10. 1895. Zufolge Urkunde vom 28/5 u. 1. 6. 1909 umgeschrieben am 28. 6. 1909 auf Deust & Oetker, Krefeld. 23 87208 O. 2384) R.-A. v. 18. 5. 1906. “Zufolge Urkunde vom 17, 5. 1909 umgeschrieben ay 28. 6. 1909 auf Carl Bergner, Bergedorf b/Hamburg Kempstr. 9/11. tY 23 46522 M. 4481) R.-A. v. 11. 12, 19009 L ZAOONS (M A0 E Zufolge Urkunde vom 2, 6. 1909 umgeschrieben am 28/6 1909 auf Yale & Towne Limited, Hamburg 35 114745 (H. 17056) R.-A. v. 23. 2. 1909. Zufolge Urkunde vom 16. 6. 1909 umgeschrieben am 28. 6. 1909 auf Aelus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg. 14 41392 (S. 3664) R.-A. v. 12. 1. 1900. Zufolge Handelsregisterauszüge des Amtsgerichts in Barmen vom 25. 4, 1908 und 29. 5, 1909 umgeschrieben am 28. 6, 1909 auf F. W. Scheulen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Barmen. 3a 83065 (L. 6559) R.-A. v. 5. 12. 1905. Zufolge Urkunde vom 18. 6. 1909 umgeschrieben am 28. 6. 1909 auf Berlin-Gubener Hutfabrik Aktien: gesellschaft vorm. A. Cohn Abteilung Berthold Lifener, Guben. : 42 50008 F. 57966 F. 65582 F.
9 2644 9a 4435
1895,
"
unt
be:
3365)
R.-A. 4053) 245
v. 20. 8; 1901.
2, 1903
4488) 40. 1/1904. 70523 F. D 72138 0
F X
4969) E F. 5000 T O! 72430 F. 4968 72432 F. 4965 72433 F. 4999
F
11
72435 . 4918) 72510 (D, n " 11 76783 F. 4964) „14 3:-1905.
Zufolge Urkunde vom 17./18. 6. 1909" umgeschrieben
am 28. 6. 1909 auf Ferd. Flinsch Gesellschaft mit
beschräukter Haftung, Hamburg:
42 64941 D. 4027) R.-Aë p.29, 12, 64942 4029 64943 4030 64944 4031 64945 4054 66509 4032 69158 4028 69203 4268 69205 4033) 69656 8442) 71345 4157) 74384 4274 75881 4655 76487 4656 77203 4735) 83300 4734 84211 4657 84723 5165 M 93767 5559 41907 98847 5699 L T: 5
Umgeschrieben am 28. 6, 1909 auf H. Diederichsen
«& Co., Hamburg.
5001)
1903,
0 1 , 1906,
I I IZIZIZIZT.
Anderung in der Person
des Vertreters. 26c 101124 (S. 7530) R.-A. v. 15. 10. 1907. __Jebiger Vertreter: Karl Stecher, Hamburg, Gröningerstr. 27 (eingetr. am 25/6 1909). 10 96260 (S. 7289) R.-A. v. 16. 4. 1909. Vertreter: Pat.-Anwälte Dr. Haußknecht u. Fels, Berlin W. 9 (eingetr. am 28. 6. 1909).
Nathtrag. N G05) E, V. 20, Li 1108 5 L L197 C A zj 1561 » O, L908. 55064 1697 O 60167 - (J. 1562 À 2, 6. 1903. Zeicheninhaber ist: Harry Krysauty, Kiel, Holstenstr. 20 (eingetr. am 26. 6. 1909). 16bb 44752 (R. 3311) R.-A. v. 14. 8. 1900. Zeicheninhaberin ist: Hamburger Coguacbrennerci Siegmund Rosenberg, Homburg v. d. H. ‘eingetr. am 26. 6. 1909, 2 60097 ‘(S. 4493) R.-A. v. 29. 5, 1903. Der Sih des Zeicheninhabers is} verlegt nah: Berlin, Görliyerstr. 48 (eingetr. am 28. 6. 1909). 23 106414 F. 7400) R.-A. v. 18. 4. 1908, Die Firma der Zeicheninhaberin ist geändert in: Small and Parkes Limited (eingetr. am 28. 6. 1909),
Löschung.
l6c 58763 St. 1665) “R.-A. v._ 14. 4, 1903. _(JFnhaber: Bad- und Mineralbrunnenverwaltung Über- kingen in Geislingen-Steig Carl Hägele, Geislingen-Steig, Gelösht am 28. 6, 1909.
166 117338 (B. 17607) RckA. v, 28.5. 1909. (Jnhaber: Bienek's Destillerie Carl Bienek, Gleiwiy. Gelöscht am 28. 6, 1909.
10 101555 (S. 7701) R.-A. v. 1. 11. 1907, (Jnhaber: Hartwig Seibt, Liegniß.) Gelöscht am 28. 6. 1909, (Sch.10325) R.-A. v. 29. 9, 1908. (Inhaber: Fa. Georg Schepeler, Frankfurt a/M.) Für Zigarren gelösht am 28, 6. 1909,
Erneuerung der Anmeldung.
Am 14. 6. 1909. 2 §9813 (M. 3829’,
Berlin, den 6. Juli 1909, Kaiserliches Patentamt.
388 21401 40258 40455 53960
1897. 1899
Fabrik alkoholfreier Getränke. Waren: Sämtliche Spirituosen und Weine.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck von P. Stankiewicz’ Buchdruckerei, Berlin 8W. 11, Bernburgerstraße 14,
Ga
Y
R
hsanzeiger
Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 5 «A 40 ». Alle Postanstalten nehmen Bestellung anz für Berlin anßer den Postanstalten und Zeitnngsspediteuren für Selbstabholer
auch die Expedition SW., Wilhelmftraße Nr. 82.
Einzelne Nummeru kosten 25 „S.
Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit- zrile 30 A, einer 3 gespaltenen“ Petitzeile”40 ». Inserate nimmt au: Dentschen Reihsanzeigers uud fiönigl. Preußischen Staats- anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
die Königliche Expedition des
M 157.
Juhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.
Deutsches Reich. Ernennungen 2c.
Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerbliher Anlagen, in denen Thomasshlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird. ;
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 35 des Reichs-
geseßblatts. Erste Beilage:
Uebersicht des auswärtigen Handels Deutschlands mit Getreide und O in der Zeit vom 1. August 1908 bis 30. Funîi 1909 und in derselben Zeit der Jahre 1906/7 und 1907/8.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichtsrat a. D. Maximilian Handtmann u Charlottenburg-Westend, bisher in Lissa i. Posen, dem berbibliothekar an der Königlichen Bibliothek in Berlin, Professor Dr. Rudolf Weil, dem Zweiten Pfarrer an der St. Matthäuskirhe in Berlin Wilhelm Fsraël, dem Domänenpächter, Amtsrat Franz Hölzel zu Kunzen- dorf im Landkreise Thorn, dem Glasfabrikanten und Guisbesizger Hermann Lamprecht zu Gnarrenburg im Kreise Bremervörde, dem Bürgermeister a. D. Konstantin Reusch zu Hof Siebenborn im Bre Bernkastel, bisher in Cróv, Kreis Wittlich, dem Polizeikommissar a. D. Friedri ch Brockmeyer zu Herne im Landkreise Bohum, dem Land- gerichissekretär a. D., Rehnungsrat Adolf Joachim zu Leipzig, bisher in Nordhausen, dem Oberzolleinnehmer a. D., Zoll- rendanten Eduard Kießler zu Rawitsh, dem Oberzoll- kfontrolleur a. D., Zollinspektor Wilhelm Stappenbeck zu Kempen in Posen, dem Gefängnisoberinspektor a. D. Ale E Bluhm zu Posen und dem Oberschleusenmeister a. D. August Wiebe zu Kiel den Roten Adlerorden vierter Klasse, den Bürgermeistern Hermann Hahm zu Bojanowo im Kreise Rawilsch und Otto Lederbogen zu Belgern im Kreise Torgau, dem Kaufmann Franz Brandt zu Berlin, dem Rektor Adolf Bührmann zu Soest, dem Zollsekretär a. D. Johann Buchsteiner zu Königsberg i. Pr., dem Zollassistenten a. D. Wilhelm Franke zu Stutigart, bisher in Danzia, dem Amtsgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretär Alfred Beiske zu Nybnik, dem Eisenbahnstationsassistenten a. D. Otto Zehmisch zu Vendenheim im Landkreise' Straß- burg i. E. und dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Ludwig Hepperle zu Colmar i. E. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, U : den Lehrern a. D. Gustav Fechner zu Hirshfeldau im Kreise Sagan, Gustav Krüger zu Frankfurt a. D. und Johann Müllenmeister zu Lipp im Kreise Bergheim den Adler der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohen- ollern, s dem pensionierten Kanzleigehilfen Joseph Leder zu Sagan, dem Kirchhofsverwalter Friedrih Ostrzecha zu Schöneberg bei Berlin und dem pensionierten charakterisierten Polizeiwahtmeister Friedrich Eisentraut zu Potsdam das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Gemeindevorsteher Friedrih Meier zu Groß- Woltersdorf im Kreise Ostprigniß, dem früheren Gemeinde- vorsteher Heinrih Schmidt zu Weddendorf im Kreise Gardelegen, dem Hausverwalter Richard Reek zu Berlin, den pensionierten Gerichtsdienern Friedrih Hübner zu Berlin und A dolf Walter zu Wennigsen im Landkreise Linden, dem pensionierten Bn Hermann Schulß zu Kröslin im Kreise Greifswald, bisher in Frankfurt a. M., dem pensionierten Eisenbahnwagenmeister Adolf Kißmann zu orbah, dem pensionierten Eisenbahnbremser Wilhelm tempf zu Mülhausen i. E., den pensionierten Bahnwärtern Ludwig Girard zu Vendenheim im Landkreise Straß- burg i. E., Jakob Lang zu Colmar i. E., Philipp Lob- stein zu Berlin, bisher in Snardurs i. L, Ludwig Schmidt zu Kronenburg bei Straßburg i. E., bisher in. Dieme- ringen, Kreis Zabern, und Wendel Wolf zu Wadgassen, dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Jgnaß Dittly zu Dürrenbah im Kreise Weißenburg, dem Magazinausseher Oswald Adelmann, dem Maschinenführer Julius Lohrey, beide zu Frankfurt a. M. dem Zimmerpolier Ernst Burkert zu Bojanowo im Kreise Rawitsch, dem Fabrik- aufseher Christian Laufenberg zu Bürrig im Landkreise Solingen, dem Magazinverwalter Heinrih Wenßlau, dem Meodelltishler August Klaus, dem Shmied Karl Jung, dem Hobler Wilhelm Lattke, sämtlih zu Tegel im Kreise Niederbarnim, dem Schraubendreher August Rode, | den Schlossern Emil Armand und Johann Prangh, sämt- lih zu Berlin, dem Bolzenshmied Fri ÿ Pollmann, dem
Berlin, Mittwoch, dé , Abends.
Pader Wilhelm Heute, bé welm, dem Leute- ane August Steier zu. Am Kreise Nybnik und dem Fabrikarbeiter Hei1 Erdmannsdorf im Kreise Hirshberg das Allg n zu verleihen.
Deut
Seine Majestät der den Archivdirektor, in Met n Kaiserli Landesbibliothek in Sau heimer Regierungsrat
digst geruht:
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Be _ betreffend die Eiÿ
liher Anlagen, î oder Tho
rieb gewerb- e gemahlen t wird.
Auf Grund Bundesrat über Anlagen, in det schlackenmehl gel
Die Arbeits mahlen wird, ui dieses niht au räumia: und [0:20 | | i wesel ftattfindet. "R R E Sie müssen mit einem dichten und festen Fuüßbod der eine leihte Beseitigung des L gestattet.
erlassen:
) jerfleinert oder ge-
T8 en fs s Lu fo
A
Die Vorzerkleinerung der Schlacke von Hand darf nit in den
Aufgaberäumen für die Feinmühlen, sondern muß entweder im Freten oder in Schuppen vorgenommen werden, die auf allen Seiten
ofen sind.
8 3.
Die zur maschinellen Vorzerkleinerung der Schlacke dienenden Apparate sowie die Feinmüßlén und anderen Apparate, die bei der Herstellung von Thomasschlackenmehl Verwendung finden, müssen so eingerichtet sein, daß ein Austritt des Staubes in die Arbeitsräume tunlichst vermieden wird. Sie müssen, sofern nicht durch andere Vor- Februngen eine Verstäubung nah außen verhindert ist, mit wirksamen e Mae zur Absaugung und zum Auffangen des Staubes ver- chen sein.
S
Die Zuführung des Mahlguts sowie dessen Aufgeben an die im 8 3 bezeihneten Apparate und an die Feinmühlen muß so eingerichtet sein, daß eine Staubentwicklung tunlihst verhütet wird.
Wird die Schlacke den Feinmühlen in Transportgefäßen zugeführt, so muß die Beshickung so eingerichtet sein, daß die Transpo1tgefäße unmittelbar über den Aufgabetrihtern entleert werden und daß, z. B. durch teilweise Ummantelung der Aufgabestellen und durch Staub- absaugung, das Eindringen von Staub in die Arbeitsräume tunlichst verhindert wird. 8 6
Die Außenwandungen und Fugen der Mühlen, der Zerkleinerungs8- und sonstigen staubentwtckelnden Apparate, der Staubleitungen, Staubs- fammern und Filteranlagen müssen staubdiht sein; entstehende Un- dichtigkeiten sind sofort zu beseitigen.
Die Staubleitungen, Staubkammern und Filteranlagen müssen fo eingerichtet sein, daß sie im regelmäßigen Betriebe von außen ge- reinigt und entleert werden S
8& 6.
Neparaturarbeiten an den im § 5 bezeihneten Apparaten und Einrichtungen, bei denen die Arbeiter der Einwirkung von Schlacken- staub ausgeseßt sind, darf der Arbeitgeber nur von folchen Arbeitern ausführen lassen, welche von ihm gelieferte, zweckmäßig eingerichtete Nespiratoren oder andere, Mund und Nase s{hüyende Vorrichtungen, wie feuchte Shwämme, Tücher A. tragen.
Q (s Das S(hlackenmehl darf nur unter Vorsihtsmaßregeln so aus den Mühlen und Staubkammern entleert und în die zur Lagerung lofen Mehles dienenden Räume (Silos) verbraht werden, daß eine Staub- entwicklung tunlichst verhindert e
Die Abfüllung des Mehles in Sâäte (Absackung) an den Aus- läufen der Mühlen, der Transporteinrihtungen und Staubkammern darN nur unter der Wirkung einer ausreichenden Absaugevorrihtung erfolgen.
8 9,
Säcke, in denen das Mebl tranéportiert und in Stapeln gelagert wird, dürfen keine geringere Stärke und Dichtigkeit haben als die- jenigen, die im Haydel mit dem Gewichte von vierzehn Unzen be- zeihnet werden; Säe, in denen das Mehl in Stapeln von mehr als 3,5 m Höhe gelagert wird, dürfen nit unter fünfzehn Unzen haben.
Die Lagerung von Mehl in Söden muß, sfofern sie niht bloß vorübergehend erfolgt, in besonderen, von anderen Betriebsräumen getrennten Räumen ge|chehen. . Jn den Mühlräumen dürfen höchstens die Säe der leßten Tagesproduktion verbleiben.
Salkstapel dürfen nur auf festem, ebenem Fußboden und unter \2{lundiger Aufsicht oder von sahkundigen Personen aufgebaut werden. Die Stapel sind an freiliegenden Elen in der äußeren Lage tunlichst im Verband, im übrigen in Stufen von niht mehr als 5 Sack oder mindestens unter JInnehaltung eines Böshungüwinkels auszuführen. Das Abtragen der Säle ist von oben herab und gleihfalls nur unter
1909.
sachkundiger Aufsicht oder von sachkundigen Personen \tufenförmig oder unter Innehaltung eines Böschungswinkels zu bewirken. Das Herau®- ziehen von Säcken aus unteren Lagen ift zu verbieten.
& 10.
Als lose Masse darf Mehl nur in besonderen Lagerräumen (Silos) aufbewahrt werden, die gegen alle anderen Betriebsräume dicht abgeshlofsen sind.
Es müssen Einrißtungen dahin getroffen sein, daß ein Betreten der Silos bei ihrer Entleerung und beim Abfüllen des in ihnen lose gelagerten Mehls in Säcke vermieden wird.
Die Absackung des Mehls darf nur unter der Wirkung einer aus- reihenden Absaugevorrihtung erfolgen.
S 11
Die Fußböden der im § 1 bezeihneten Räume sind, sofern Arbeiter darin beschäftigt werden, vor Beginn jeder Arbeits\{chicht oder während jeder Schicht in einer Arbeitspause zu reinigen. Während des Neinigens darf den damit nicht beschäftigten Arbeitern der Auf- enthalt in diesen Näumen nit gestattet werden.
Wird die Reinigung auf trockenem Wege vorgenommen, so darf fie der Arbeitgeber nur von solchen Arbeitern ausführen lassen, welhe von ibm gelieferte, zweckmäßig eingerihtete Respiratoren oder andere, Mund und Nase s{chüßende Vorrichtungen, wie feuchte Shwämme, Tücher usw., tragen.
8 12. Der Arbeitgeber darf niht gestaiten, daß die Arbeiter Brannt- wein mit in die Anlage bringen.
3.
In einem fstaubfreien Teile der Anlage muß für die Arbeiter ein Wasch- und Anlkleideraum und getrennt davon ein Speiseraum vor- handen sein. Diese Räume müssen sauber und staubfrei gehalten und während der kalten Jahreszeit geheizt werden.
In dem Was- und Arkleideraume müssen Wasser, Seife und
andtücher sowie Einrihtungen zur Verwahrung derjenigen Kletdungs-
tüde, welhe vor Beginn der Arbeit abgelegt werden, in ausreihender . enge vorhanden sein.
er Arbeitgeber hat seinen Arbeitern Gelegenheit zu geben,
it In einem innerhalb der Betriebs-
-JInhreszèit geheizten Baderaum
4 4
C - DTA
In denjenigen m / oder Thomass{hlackenmehl' lose inge! sowie männlichen Arbeitern unter ahtzth und der Aufenthalt nicht gestattet werden.
Ferner dürfen zum Klopfen gebrauchter achtjehn Jahren niht verwendet werden.
8 15,
Die Beschäftigung der Arbeiter, welche beim Zerkleinern "oder Mahlen der Thomasschlacke sowie beim Abfüllen, dem losen Lagern oder dem Verladen des Thomass{chlack-:nmehl3 verwendet werden, darf täglih die Dauer yon zehn Stunden nicht überschreiten. Zwischen den Arbeitsstunden müssen Pausen von einer Gesamtdauer von mindestens zwei Stunden, darunter eine Pause von mindestens einer Stunde gewährt werden.
Sofern die Arbeiter täglih niht länger als sieben Stunden be- {ästigt werden, und die Dauer ihrer durch eine Pause nicht unter- brochenen Arbeitszeit vier Stunden niht überschreitet, brauht nur eine Pause von mindestens einstündiger Dauer gewähzt zu werden.
8 16.
Der Arbeitgeber darf zu den im § 15 bezeihneten Arbeiten nur folhe Personen einstellen, welhe die Bescheinigung eines von der bdöheren Verwaltungëbehörde dazu ermächhtigten, dem Gewerbeauf\sihts3- beamten (§ 139 b der Gewerbeordnung) namhaft zu machenden Arztes darüber beibringen, daß bei ihnen Krankheiten der Atmungsorgane oder Alkoholismus niht nachweisbar sind. Die Bescheinigungen sind zu sammeln, aufzubewahren und dem Aufsihtsbeamten (§ 139 b der Gewerbeordnung) auf Verlangen vorzulegen. Diesem Arjte hat der Arbeitgeber au die dauernde Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Arkeiter dergestalt zu übertragen, daß dec Arzt mindestens einmal monatli die Arbeiter im Betrieb aufzusuchen und bei ihnen auf Anzeichen etwa vorhandener Erkrankungen der Atmungsorgane und auf Anzeichen des Alkoholismus zu achten hat.
Der Arbeitgeber darf Arbeiter, die nach ärztlihem Urteil solcher Grkrankungen oder des Alkoholismus verdächtig sind, zur Beshäftigung mit den im § 15 bezeihneten Arbeiten niht zulaffen. Arbeiter, die sih gegenüber den Einwirkungen des Thomass&lackenstaubs besonders empfindlih erweisen, sind dauernd von jenen Beschäftigungen auszu- {chltießen. M
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Der Arbeitgeber ift verpflihtet, zur Kontrolle über den Welhsel und Bestand sowie: über den Gesundheitszustand der Arbeiter ein Buch zu führen oder dur einen Betriebsbeamten führen zu lafsen. Er ift für die Vollftändigkeit und Nichtigkeit der Eintragungen, \oweit sie niht etwa von einem Arzte bewirkt werden, verantwortlich.
Dieses Kontrollbuch muß enthalten:
1) den Namen dessen, der das Buch führt;
2) den Namen des mit der Ueberwahung des G-.sundheits- zustandes der Arbeiter beauftragten Arztes ;
3) Vor- und Zunamen, Alter, Wohnort, Tag des Ein- und des Austritts jedes Arbeiters sowie die Art seiner Beschäftigung ; |
4) den Tag und die Art der Erkrankung eines Arbeiters ;|
5) den Tag der Genesung oder des Todes ;
6) die Tage und Ergebnisse der im § 16 vorgeschriebenen all- gemeinen ärztlichen RuttrsaSungen.
Das Kontrollbuh ift dem Gewerbeaufsihtsbeamten (§ 139bþ der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen Medizinalbeamten auf Ver- langen vorzulegen.
8 18. Der Arbeitgeber hat für die Arbeiter verbindliche einung en darüber zu erlafsen, daß die Arbeiter weder Branntwein . in die An- lage noch Nahrungsmittel in die Arbeitsräume mitnehmen ri und An i E der Mahlzeiten nur außerhalb der Arbeitsräume gestattet ist.
Sâäâcke Arbeiter