1909 / 157 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

F. 7 BL H 2] L # j

B S 25-2 E Cu 2 V S Bt a ei E E E

aare

“die Kreisbauinspektoren, Bauräte H

In den zu erlassenden Bestimmungen ist vorzusehen, daß Arbeiter, die troß wiederholter Warnung diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung entlassen

werden können. Ist für einen Betrieb eine Arbeitsordnung erlassen 134 a der Gewerbeordnung), fo sind diese Bestimmungen in die Arbeitsordnung

a uneymen. Ene 8 19.

In jedem Ärbeitsraume sowie in dem Ankleide- und dem Speise- raume muß eine Abschrift oder ein Abdruck der §8 1 bis 18 dieser Vorschriften an einer in die A Lenden Stelle aushängen.

Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft und an die Stelle der durch die Bekanntmachungen des Reichskanzlers bom 29, April 1899 uñd 15. November 1903 verkündeten Vorschriften über die Einrichtung und den Bétrieb gewerbliher Anlagen, in denen Thomasshläcke gemahlen oder Thomass{lackenmehl gelagert wird.

Soweit zur Durchführung der Vorschriften der 88 3, 8, 10 Abs. 3, § 13 Abf. 3 bauliche Veränderungen erforderli \ind, kann hierzu von der höheren. Verwaltungsbeßöcde Frist bis längstens zum 1. Oftober 1910 gewährt werden.

Säcke zum Tran"port von Thomass{lackenmehl können, auch wenn sie den Vorschriften des § 9 Abs. 1 nicht entsprehen, noch bis ¿um 1. Januar 1910 verwendet werden.

Berlin, den 3. Zuli 1909.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Bethmann Hollweg.

Die von eus ab zur Ausgabe gelangende Nummer 35 des Neichsgeseßblatts enthält unter

Nr. 3627 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militärtransportordnung, vom 30. Juni 1909, und unter

Nr. 3628 die Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomas- shlackde gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, vom 3. Zuli 1909.

Berlin W., den 6. Juli 1909.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Oberregierungsrat Ukert in Liegniß zum Präsidenten der Regierung in Schleswig und

auf Grund des ; 28 des Landesverwaltungs8geseßes vom 30. Zuli 1883 (Geseßsamml. S. 195) den Regierungsrat van de Loo in Trier zum Mitgliede des Bezirksausschusses in Aachen und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vorsiß dieser Behörde mit dem Titel „Verwaltungsgerichts- direktor“ auf Lebenszeit zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Negierungs- und Bauräte Scheibner bei der König- lichen Eisenbahndirektion in Bromberg und Büttner bei der Königlichen Eisenbahndirektion in Altona zu Obexbauräten mit dem Range der Oberregierungsräte,

den Wasserbauinspëktor, Baurat K in Y arms, bishèr in Magde- burg, und Callenberg;, bisher in Rüdesheim, den Eisen- bahnbauinspektor Möller in Hannover und den Landbau- inspektor, Baurat Leithold, bisher in Breslau, zu Regierungs-

und Bauräten zu ernennen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurat Koß is der Dortmund- Emskanalverwaltung in Münster i. W. als Stellvertreter des Oberhaurats, der Regierungs- und Baurat Harms der Regierung in Königsberg i. Pr., der Regierungs- und Baurat Callenberg der Regierung in Allenstein, der Regierungs- und Baurat Möller der Eisenbahndirektion in E und der Regierungs- und Baurat Leithold der Regierung in Gumbinnen zugeteilt worden. :

Verseßt find: die Negierungs- und Bauräte Kohlenberg und Jken von Hannover nah Allenstein bezw. Marienwerder, Tode von Marienwerder und Progaski von Allenstein, beide zur Kanalbaudirektion nah Hannover, der Landbau- inspektor, Baurat Wendorff von Königsberg i. Pr. qur Regierung in Wiesbaden, der Kreisbauinspektor, Baurat Hall - mann von Marburg nah Nüdesheim, die Wasserbauinspektoren, Bauräte Abraham von Neuhaus a. Oste nah Berlin (Wasser- bauinspektion 1T im Bereiche der Ministerialbaukommission), Kauffmann von Celle zur Regierung in Potsdam, Günther von Ratibor nah Hameln (im Bereiche der Weser- \strombauverwaltung), der Landbauinspektor Gerhardt (Paul) von Gumbinnen zur Regierung in Breslau, der Kreis- bauinspektor Gossen von Ostrowo nah Magdeburg, die Wasserbauinspektoren Sch önsee von Koblenz nah Celle, Mappes von Beeskow zur Dortmund-Emskanalverwaltung in Münster i. W., Buchholz von Henrichenburg zur Rheinstrom- bauverwaltung in Koblenz und Fähndrich von Berlin nach Ratibor (im Bereiche der Oderstrombauverwaltung), der Kreis- bauinspektor Mah lke von Angermünde nah Altona, die Landbauinspektoren Schindowski von Breslau als Kreis- bauinspektor nah Marburg und Wentru pp, bisher beurlaubt, als Kreisbauinspektor nah Sagan.

In den Ruhestand sind getreten der Regierungs- und Baurat Tieffenbah in Stralsund, der Kreisbauinspektor, Baurat Di ttmnar in Jüterbog, die Wasserbauinspektoren, Bau- räte Loewe in Berlin und Pohl in Potsdam, der Kreisbau- inspektor, Baurat Wollenhaupt in Glaÿ und der Wasser- bauinspektor, Baurat Thiel ecke in Potsdam.

Angekommen: Seine Exzellenz der Justizminister Dr. Beseler in Berlin. Abgereist: der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Richter, in dienstlihen Angelegenheiten.

ünster i. W.,.

Nichlamlliches. Deutsches Nei.

Preufsßen. Berlin, 7. Juli.

Die vereinigten Di des Bundesrats für die Verfassung und für Justizwesen, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für das Landheer und die Festungen sowie für Handel und Verkehr und für Justizwesen und der Ausshuß für Handel und Verkehr hielten heute nahmittag Sizungen.

Zur weiteren Ausführung des Rae ne ges eßes, insbesondere zur Beseitigung von Zweifeln und Ver- schiedenheiten bei der Handhabung der Vorschriften für die Einfuhr und Untersuchung ausländischen Fleisches ist folgendes angeordnet worden:

1) Blut von Tieren, das bei etner Temperatur von übex 70° C getrocknet ist, kann als Fleisch im Sinne des § 4 .des Fleisch- beshaugeseßes ni@t angesehen werden, weil es zum Genusse für Menschen nicht geeignet ist; dagegen ist das an der Luft oder bei Higegraden unter 70° 0 geirocknete defibrinterte Blut als fris{s Fleish zu betrachten.

Da nach den bisherigen Erfahrungen nicht anzunehmen ist, daß gelrocknetes, defibriniertes Blut, wenn es überhaupt aus dem Auslande eingeführt wird, zur Herstellung von Nahrungsmitteln für Menschen Verwendung findet, so bestehen im allgemeinen keine Bedenken dagegen, getrocknetes Blut ohne Untersuhung zur Einfuhr zuzuläfsen. Die Zollstellen werden jedoch darauf zu achten haben, an welche Firmen getrocknetes Blut geliefert wird. Ergibt dabei der Verdacht, daß die Ware als Nahrungs- mittel für enschen oder zu Arzneizwecken verwendet werden soll, so ist lhre fleischbeshauamtlihe Untersuhung zu veranlassen. Außerdem haben die Zollstellen von Zeit zu Zeit auch ohne Vorliegen eines besonderen Verdahts Sendungen getrockneten Blutes den zuständigen Beschaustellen zur Untersuchung zu überweisen. Die Untersuchung hat si auf etwaigen Gehalt an krankbeitserregenden Mikroorganismen und darauf zu erstrecken, ob die Ware, mit Wasser vermischt, eine dem frischen Blut ähnliche, rote, eiweishaltige, d. h. beim Schütteln \chäumende und beim Kochen Geirinnsel ausscheidende p acen eratbt. Bei -positivem Ausfall der Untersuchung ist das lut als frisches Fleis anzusehen und im Hinblick auf § 6 der Aus- sührungsbestimmungen D zum Fleishbeschaugeses von der Einfuhr zurückzuweisen. L

2) Nach § 11 und § 14 der Anweisung für tierärztliße Unter- suhung (Anlage a zu den Ausführungsbestimmungen D) sind bei der Untersuchung von Schwelnefleisch gegebenenfalls auch die Knie- kehlendrüsen anzushneiden. Es ist dabei zwischen den unmittelbar unter der Schwarte liegenden oberflählihen Kniekehlendrüsen und den eigentlichen, in der Tiefe der Hintershenkelmuskulatur befindlichen, bei Schweinen häufig fehlenden Kniekehlendrüsen zu unterscheiden.

Nach dem jeßigen Stande der Fleischbeschautehnik genügt sowohl bei frischem als auch bet zubereltetem Fleisch die Untersuchung der oberflächlichen Kniekehlendrüsen.

Die genannten Drüsen sind in gesundem Zustande fehr klein und bei zubereitetem Fleishe durch dessen Behandlung beim Pökeln usw. mitunter derart vexlagert, daß sie fich ohne erheblihere Beschädigung der Ware nit ermitteln lassen; im Falle der Erkrankung sind sie dagegen angeschwollen und leiht auffindbar. Bei zubereitetem Fleische (Schinken) kann daher von einer weiteren Untersuhung abgesehen werden, went, die Drüsen durch den ersten kunstgereht angelegten Schnitt nicht gë&troffen werden, da dann anzunehmía ift, daß sie nit Franbhast BENSIEE sind. 4

3) Durch eiîne regelmäßige Untersuchung von Darm- sendungen auf Konservierungsmittel, die bei einigen Be- \chaustellen eine Zetilang stattgefunden hat, ift in einer Rethe von Fällen eine Behandlung der Därme mit verbotenen Stoffen engese worden. Es ersheint daher geboten, eine {chärfere Ueberwahung nah dieser Nichtung auszuüben. Zu diesem Zwecke sind künftig gelegentlich au ohne Vorliegen eines besonderen Verdahts Darmsendungen (etwa 5 v. H. der eingehenden Sendungen) einer Untersuhung im Sinne des § 14 Abs. 2 zu þ B.-B.-D. zu unterwerfen. Es genügt, wenn aus den ausgewählten Sendungen je eine Probe untersuht wird. Gebühren dürfen für diese Unterfsuhungen nur im Falle des 8 L ver Gebhührenordnung vom 12. Juli 1902/4. Juli 1908 erhoben werden.

4) Nach Nr. 1 der Allgemeinen Verfügung vom 10. Jaruar 1907 (IGe 6550 M. f. L, M 8839 M. d. g. A., IIl 21 158 F. M., IIb 163 M. f. H.) find Magen von Schweinen, die im Zu- sammenhange mit Schweineherzschlägen eingeführt werden, zurück- zuweisen. Das gleiche gilt von Schweinemagen, die in gepökeltem Zustante als Därme eingeführt werden, da sich ihre Unschädlichkeit für die menschlihe Gesundheit in zuverlässiger Weise bei der Einfuhr nit feststellen läßt.

5) Es sind Zweifel darüber entstanden, ob bei der Einfuhr frischen leisdzes, abgesehen von der nah § 6 Absay 1 der Ausführungs- estimmungen D zulässigen Zerleguna von Rinder- und Schweinetier-

körpern in der Längsrichtung, eine Querteilung der Tierkörper oder Hälften in der Weise gestattet ist, daß die durch den Querschnitt geschaffenen Teile dur einen ckmalen Fleishstreifen verbunden bleiben. Die Frage ift zu bejahen, da eine unvollständige Querteilung als eine Zerlegung oder als ein unzulässiges Anshneiden im Sinne des § 6 Abs, 1 a. a. O. nicht anzusehen ist, vorausgeseßt, daß bei der Quer- teilung keine Körperteile entfernt sind, was durch die Untersuchung festzustellen ist.

6) Ueber die Behandlung von Knochenfett hat der Herr inanzminister beifolgende Verfügung vom 19. Februar d. Is. an die

Lollbeubrden erlassen:

„In den Stichworten „Fette“ unter 16 und Knohen-

fett“ im Warenverzeichnisse zum Zolltarife findet sich das Zeichen

(m) , durch das die Zollbeamten darauf hingewiesen werden,

daß Knochenfett, sofern es sich zum Genusse für Menschen eignet 1 der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh- und Fleiich- beshauge|eß), den Beschränkungen des Fleishbeshaugeseßes unterliegt.“

Wie durch die aus gegebener Veranlassung vorgenommenen Er- miitlungen festgestellt worden ift, kommen unter der Bezeichnung „Knochenfett“ zwei verschiedene Arten von Waren zur Einfuhr. Ein- mal wird eine Ware eingeführt, die von bräunlicher Farbe und wider- li unangenehmem Geruch und nah der Mitteilung des Kaiserlichen Gesundheitsamts zum Ene für Menschen ungeeignet ist. Wesentlich vershieden davon ist eine Ware, die von gelblicher oder E Fa1be und geringem, weniger unangenehmem Geruch ist. Leßtere Ware kann ehr wohl bei der Herstelung von Nahrungs- und Genußmitteln für

enschen verwendet werden.

Zur Beseitigung entstandener Zweifel wird darauf hingewiesen, daß es unbedenklich ist, die erstbezeihnete Ware als nit der Fleish- beshau unterliegend zu behandeln. Dagegen ist Knochenfett, das als zur zweiten Art gehörig erkannt wird oder bezüglih dessen Zweifel bestehen, ob es zur ersten oder zweiten Art gehört, der Beschaustelle als beshaupfli&tig zu überweisen.“

7) Schweineshmalz mit einem höheren Wassergehalt

als G v. H. ist als verfälscht anzusehen und von der Einfuhr zurück- uweisen. y Die Untersuhung von Schweineschmalz auf den Wassergehalt, die nur in Verdachtsfällen zu erfolgen hat, ist künftig nah folgendex An- [eitung vorzunehmen :

„Man bringt in ein starkwandiaes Probierröhrhen aus farb-

losem Glase von 9 cm Länge und 18 ccm Ranminhalt etwa 10 g

der vorher gut durckgemishlen S&malzprobe und verschließt eg mit einem durhlochten Gummistopfen, in dessen Oeffnung ein big 106% reihendes Thermometec so wett eingeschoben wird, bis ih dessen Quelsilberbehälter in der Mitte der Fettshiht befindet, Darauf wird das ProbterröhrWen in einer Flamme allmählich erwärmt, bis tas Fett die Temperatur von 70° angenommen hat, Stellt das geshmol;ene Schweineshmalz bei dieser Temperatur etne vollkommén klare Flüssigkeit dar, dann enthält es weniger als 0,3 v. H. Wasser, und es bedarf keiner weiteren Unter]suchung, Ist das Fett dogegen bei 70° trübe ges{molzen oder sind in dem, selben Wassertröpfchen sihtbar, dann wird das Probierröhr&en in einer Flamme allmählich auf 95 ° erwärmt und bei dieser Temperatur zwei Minuten lang kräftig durhgeshütielt. In der Mehrzahl der Fâlle wird das Fett dann zu einer völlig klaren Flüssigkeit ges{chmolzen sein. Alsdann läßt man das Fett unter mäßigem Schütteln in der Luft abküblez und stellt diejenige Temperatur feft, bei der eine deutli sichtbare Trübung des Schmalizes eintritt. Das Erwärmen auf 95 0, das Schütteln und Abkühlenlassen wird zwei- dis dreimal oder so oft wiederholt, bis sich die Trübungstemperatur des Fettes nicht mehr erhöht. Beträgt die konstante Trübungstemperatur des S{hwetne- s{chmalzes mehr als 75 °, dann enthält es mehr als 0,3 v. H. Wasser und is als mit Wasser verfälsht zu betrachten.

Ist das Schweineshmalz bei 95 ° nicht zu einer klaren Flüssigkeit geschmolzen, dann entbält es entweder mehr als 0,45 v. H. Wasser oder andere unlôslihe Stoffe, wie Gewebsteile oder chemische Stoffe (Fullererde), und ist als verfälscht zu betrachten.“

8) Nah TIl g des ¡weiten Abschnittes der Anweisung für die chemische Untersußung von Fleish und Fetten (An- lage d der Ausführungsbeftimmungen D) is bei SwPhmalj, Talg und Oleomargarin die Prüfung auf Phyto- sterin, abgesehen von den Prüfungen in Verdatts,- fällen, so häufig auszuführen, daß im Jahresdurhschnilt bei den ge- nannten Fetten auf etwa 25 gemäß § 15 Absay 6 der Ausführungs- bestimmungen D zur Untersuchung gelangende Proben je eine Prüfung auf Phytosterin entfällt.

Die Prüfung an unverdähhtigen Proben braucht nit unbedingt auf das ganze Jahr gleihmäßig verteilt zu werden, sondern kann da, wo es nach dem Gesc{äftsumfange der Untersuhungsanfstalt erwünscht ersheint, in Zeiten mit geringerem Geschäftsandrançe ausgeführt werden. Dasselbe gilt bezüglich der unter Nr. 3 dieser Verfügung E Untersuhung von Darmsendungen auf Konservterungs- mittel.

9) Ueber die Ergebnisse der chemischen Untersuhungen ist fortan von jeder Beschaustelle aljährliÞß im Monat Fanuar für das abgelaufene Kalenderjahr ein Bericht zu erstatten nah einem be- stimmten Muster mit folgenden Rubriken: Bezeichnung der chemischen Untersuhungsanstalt, Name und Vorbildung des Anstaltsleiters sowie der bei der Untersuhung des ausländisGen Fleishes besckchäftigten tehnishen Hilfskräfte, Untersuhungen des Flei)hes, des Fettes und der Butter und deren Beanstandungen, besondere Beobachtungen hins sihtlich der einzelnen Fleish- und Fettarten, Mängel der vor- geshriebenen Untersuhungsmethoden, Vorschläge für neue Unter- Pes und für Erweiterung oder Einschränkung der Unter- uhuvrgen.

Die Berchte sind bis zum 1. März durch die Hand der Regierungspräsidenten (für Berlin durch die Hand des Polizet- vpräsidenten) dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in doppelter Ausfertigung einzureichen. Erstmaltg ist für das Jahr 1909 zu berihten.

Das Material für die Berichterstattung wird von den chcmischen Sachverständigen im Laufe des Jahres zu sammeln und vorzubereiten sein. Für die Aufzeihnungen in den Spalten 19 bis 22 ist eine be- stimmte Reihenfolge cinzuhalten, und zwar in der Weise, daß zunächst die Bemerkungen über Fleisch (Probeentnahme, äußere Prüfung, Untersvchung auf verbotene Stoffe) und darauf die Beobachtungen über Fett (bbeeninabe, äußere Prüfuyrg, Untersuchung auf ver- botene Stoffe, UntersuGung auf Unverfälschtheit) etnzutragen ind. Soweit der Naum zu diesen Eintragungen in dem Muster nit aus- O O für die Spalten 19 bis 22 die erforderlißen Bogen anzuheften.

Die Vorschriften für die Fleischbeschaustatistik werden hierdurh nit berührt.

10) Nach etner Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 24. Juni 1908 (Zentr.-Bl. f. d. D. R. S, 236) sind in den Tara- säßen, die gemäß § 7 der Gebührenordnung vom 12. Juli 1902 bei der Berehnung der Gebühren für die Enns des aus- ländishen Fleishes in Betraht kommen, vom 1. Juli 1908 ab folgende Aenderungen etngetreten :

Schmalz von Schweinen (Nr. 126 des Zolltarifs)

in Rein aus hartem Holze mit eisernen oder hölzernen etfen : oder in Kübeln aus weihem Holze mit hölzernen Reifen früher 13 v. H., jeßt 16 v. H. Taxa, E in Kübeln aus weihem Holze mit eisernen Reifen früher 13 v. H., jet 14 v. H. Tara.

3334 Schiffe im Mai 1908) mit einem Nettoraumgehalt von 536 451 Registertons G 547 797 Registertons) den Kaiser Wilhelm- Kanal benußt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrehnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Gebühren 255 196 M (1908: 261 362 4) entrichtet.

Im Monat Mai 1909 haben 3160 Schiffe gehal

ck&

Der Kaiserlihe Gesandte in Kopenhagen Graf Hendel von Donnersmarck hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die gesandtschaftlihen Geschäfte von dem Legationsrat Grafen von Fürstenberg-Stammheim geführt.

Der Präsident des Kaiserlichen Aufsihtsamts für Privat- versicherung, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. Gruner ist mit Urlaub abgereist.

Der Oberregierungsrat Leis in Schleswig ist in gleicher Amtseigenschaft an die Una in Cassel versezt und ihm dort die Stelle des Dirigenten der Finanzabteilung in An- gelegenheiten der Verwaltung der direkten Steuern übertragen worden.

Der Regierungsrat Dr. Doyé aus Arnsberg is dem Königlichen Polizeipräsidium in Berlin, der Regierungsrat Sommer aus Aurich der Königlichen Regierung in Oppeln und der Regierungsrat Dr. Mischke aus Sigmaringen der Königlichen Regierung in Aurich zur weiteren dienstlihen Ver- wendung überwiesen worden. M ;

Dem Landrat Kesselkaul in Mayen ist die kommissarische Verwaltung des Landratsamtes im Kreise Düren, Negierungs- bezirk Aachen, übertcagen worden.

Der Regierungsassessor Freiherr von der Golß aus R (Main) ist dem Königlichen Polizeipräsidium in

erlin zur weiteren dienstlihen Verwendung, der Regierungs- assessor von Nappart aus Königsberg (Pr.) der Königlichen Regierung in Schleswig zur dienstlihen Verwendung als

ilfsarbeiter des Vorsißenden der Einkommensteuerveranlagungs- ommission im Stadtkreise Altona überwiesen, der Regierungs- assessor Dr. de Maizière, zurzeit beim Oberverwaltungs- geriht beschäftigt, ist der Königlichen Regierung in Stade,

der Regierungsassessor von Pilgrim aus uta der /

Königlichen Regierung in Arnsberg, der Regierungsassessor von Braunschweig aus Oppeln der Königlichen Regierung

in Bromberg und der Regierungsassessor von Hanstein aus Winsen a. d. L. der Königlichen Regierung in Lüneburg zur |

weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen, der Negierungs- assessor Freiherr von Nordeck zur Rabenau aus Danzig dem Landrat des Kreises Mörs, der Regierungsassessor Koenigs aus Münster dem Landrat des Kreises Blumenthal, der Re- gicrungsassessor Dr. von Weiler aus Koniz dem Landrat

des Kreises Greifswald, der Regierungsassessor von Ale- |

mann aus Dels dem Landrat des Kreiscs Leer, der Negierungs- assessor Dahmen aus Altona dem Landrat des Kreises Graf- haft Hohenstein, der Regierungsassessor Hoerle aus Stettin vem Landrat des Kreises St. Wendel, der Regierungsassessor Freiherr von Wolff-Metternih aus Münster dem Landrat des Kreises Oels und der Regierungsassessor Breest aus Danzig dem Landrat des Kreises Geldern zur Hilfeleistung in den landrätlihen Geschäften zugeteilt worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. Flußkbt. „Vaterland“ am 4. Juli in Kiatingfu eingetroffen. S. M. S. „Jltis ist gestern in Canton eingetroffen.

n der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ ist eine Bekanntmachung, be- treffend die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld- verschreibungen auf den Jnhaber durch die Stadt- gemeinde Heppens i. Oldbg., veröffentlicht.

Elsaß-Lothringen.

__ Gestern hat im Landesaus\s{chuß die Beratung über die Anträge auf Einführung des obligatorischen französishen Unterrichts in den Volks)chulen statt- gefunden.

Während der Debatte ergriff, wie das „W. T. B.“ meldet, der Staatssekretäc Freiherr Zorn von Bulach das Wort und bezog ih dabei auf die frühere Erklärung der Regierung. Der Regterung liege es durhaus fern, der Verbreitung der französishen Sprache SBrlerigkeiten zu bereiten, sie könne aber dem Wunsche nach allgemeiner Einführung eines französisGen Unterrichts in der Volksfchule, und zwar im deutshen Sprachgebiete, nit zustizmen. Das würde den Bildurgsplan der Volks8- \{ule durdbrehen. Ueber die Notwendigkeit eines französi- schen Unterihts in den französishen und gemis{chtsprahiczen Spra(- gebieten her:sche überbaupt keine Meinungsverschtedenheit zwischen der Regierung und dem Hause. Dieses Bedürfais werde von der Schul- ve!waliung auch {on befriedigt. Hier kämen höchstens Einzelheiten in Frage. Der Staatssekretär beiog sh auch hierbei auf die im Mat abgegebene Erklärung der Regierung und betonte die Not- wendigkeit des Zusammengehen3 von Eingewanderten und Einheimischen, um eine Demonstration, die jenseits des Rheins oder der Vogesen falsch aufgefaßt werden könnte, zu vermeiden.

[P 1A E T L T E C OE pAET T R

Oesterreich-Ungarn.

Das österreihische Abgeordnetenhaus hat gestern nach einer Meldung des „W. T. B.“ in einer außerordent- lihen Sißung die Delegationswahlen vorgenommen.

Großbritannien und JFrland.

Das Unterhaus, dessen vorgestrige Debaite über den zweiten Artikel des Finanzgeseßes sih bis in die vierte Morgenstunde hingezogen hatte, seßte „W. T. B.“ zufolge die Beratung gestern nahmittag fort. Der Finanzminister Ll o N George machte mehrere Konzessionen, hielt aber grundsäßlih an einer Wertzuwachssteuer fe

Frankreich.

__Die Deputiertenkammer seßte in der gestrigen Sizung die Beratung der Revision des Zolltarifs fort und führte die Generaldebatte zu Ende. Der Ubg. Chaumet brachte dann den dringenden Antrag ein, die Beratunc einzustellen und die Regierung aufzufordern, einèt-Entwüf vorzulegen, der die französishen Jnteressen im Auslande {hüße. Der Präsident der Zollkommission Kloy bekämpfte diesen Antrag und erklärte „W. T. B.“ zufolge:

Frankreich habe keine Repressalien zu befürhten, denn es zeige sih gemäßigter als andere Nationen. Besonders von seiten Deutsch- lands habe Frankreich keine Repressalien zu befürhten, da Frankreich bezüglih der Spezialisierungen nur dem Beispiele Deutschlands folge. Der Reichstag habe soeben in zweiter Lesung neue Abgaben auf Kognak und Champagner genehmigt; er, Redner, hoffe aber, daß in der dritten Lesung diese Abgaben niht aufrecht erhalten werden.

loß erklärte {ließlid, Frarkreih beshränke sich darauf, das zu tun, was alle Welt {on früher getan habe. Die Mehrbelastung belaufe sich nah den Beschlüssen der Kommission nur auf 14, nach den Vor- \chlägen der Regierung nur auf 3 Millionen.

Die Kammer verhandelte darauf über den Bericht der Marineuntersuhungskommission.

Der Admiral Bienaimó (Nattonalist) sprach sein Bedauern darüber aus, daß die Kommission die Verantwortlickeit niht genügend flargestellt habe. Man habe eine- Flotte von Probe'chiffen gebaut und die Verantwortung nacher auf die Schiffskonstrukteure ge- \{oben, die lediglih gehorhi hätten. Hoffentliß werde der egenwärtize Marineminister die Flotte reorganisieren.

m weiteren Verlaufe der Sißung verbreitete sch der Berichterstatter der Marineuntersuhungskommiision Michel über die S@lußfolgerungen seines Berichtes und übte Kritik an den Flotten- bauten und an den Ut:bershreitungen der Baukostenanshläge. Das Parlament habe für das sich auf drei Jahre erstreckende Flotten- programm 220 Millionen Francs bewilligt; nachher habe aber die Ausführung dieses Programms 320 Millionen erfordert. Michel warf dem früheren Marineminister Thomfon vor, daß er niht die Kosten für die Artillerie in den Preis der Panzerschiffe einbezogen habe. (Hestiger Widecspruß) Thomsons.) Im weiteren Verlauf setner kritishen Ausführungen wies der Bericht- erstatter darauf hin, daß Frankreih bet Gelegenheit der Marokko- expedition seine Schiffe in Gibraltar habe ausbessern lassen müssen, und betonte mit Nachdruck, daß die Kommission bezüglih der hydrau- lischen Arbeiten nicht alle Auskünfte habe erlangen können, deren sie bedurfte. Der Marineminister Picard erwiderte, er habe si in jeder Weise bemüht, die Kommission zu unterstützen.

Hierauf wurde die Sigßung vertagt. .

Rußland.

Der Kaiser Nikolaus hat gestern „W. T. B.“ zufolge in Peterhof eine außerordentlihe chinesische Gelande \chaft empfangen, die kostbare Geschenke für die Kaiserliche Familie überreichte.

Belgien.

Die Regierung hat dem Parlament ein Graubuch unter- ¡ breitet, das „W. T. B.“ zufolge die wegen der Nichtanerken- | nung der Angliederung des Congostaates an Belgien | mit England und den Vereinigten Staaten von Amerika aus- | getauschten Noten enthält. Der Notenaustausch mit England ist durch die Veröffentlihung des englishen Weißbuches bekannt j geworden. Amerika stellt sich fast auf den gleichen Standpunkt wie | England und schlägt ein Schiedsgericht vor, das Belgien aber ( verweigert, bis die formelle Anerkennung der Angliederung | des Congostaats erfolgt sei. Es bemängelt hauptsählih die | Konzessionserteilung an Gesellshaften zum Schaden der Ein- | geborenen, denen jedes Recht, Eigentum zu erwerben, ge- nommen fei. Belgien ‘wendet sich au gegen die aggressive } Agitation der englishen Congo-Neform-Association. j In der gestrigen Sißung der Kammer interpellierte | der Sozialist Furnemont wegen der vom König Leopold ¡ in Antwerpen gehaltenen Rede, in der die Schaffung einer Handelsmarine und die Etablierung von Kreditinstituten in China empfohlen wurde, wobei als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellten Kapitalien Konzessionen im Congostaat vorgeschlagen wurden.

Nach dem Bericht des ,W. T. B." fragte der Interpellant an, ob das die persönlihe Ansicht des Monarchen set, oder ob das Ministerium hinter der Erklärung stehe. Der Ministerpräsident Schollaert erwiderte, er übernehme die Verantwortung für die Erklärung. Der König habe nichts gesagt, was dem Kolonitalgesetz widerspreche, sondern lediglih Ratschläge erteilt, die das Parlament annehmen oder ablehnen könne. Die Ausführungen seien getragen gewesen von dem Gedanken on die Prosperität der Kolonie, die er- atebig gemacht werden müsse, ohne daß man die Eingeborenen \{ädige. Der Abg. Vandervelde (Soz.) bemerkte, s die Nede au în Deutschland einen s{chlechten Eirdruck gemaht habe.

Schließlih wurde eine Tagesordnung Hymans, die ver- langte, daß die Regierung nihts ohne die Kammer unter- nehme, was das Kolonialgesez verleße, gegen 10 sozialistische Stimmen angenommen.

Amerika.

Jm amerikanischen Senat is gestern die Tarifbill formell eingebraht und nach einer Meldung des „W. T. B.“ vom ganzen Hause in der Eigenschaft als Kommission ange- nommen worden.

Asien.

Nach Meldungen der „St. Petersburger Telegraphen- agentur“ aus Teheran haben die Versu che der englishen und des russishen Abgesandten, den Vormarsch Sipahdars und der Bachtiaren aufzuhalten, keinen Erfolg gehabt. Sardar Assad, der in RNabatkerie steht, antwortete den Abgesandten, er werde in Teheran mit ihnen zusammentreffen. Die zu Sipahdar entsandten Delegierten trafen in Schahabad gerade zu der Zeit ein, als ein Gefecht zwischen einer Kosakenabteilung und den Fidais stattfand, und begaben sih, sobald der Kampf eingestellt war, nach Karidsh zu Sipahdar, der aht Forderungen der Endshumen bekannt gab und den Vormarsh einzu- stellen versprah, wenn bis Dienstagnachmittag eine befriedi- gende Antwort eintreffen würde. Die Forderungen der Endschumen laufen darauf hinaus, daß sie die ganze Macht an sih reißen wollen. Die Minister und Gouverneure sollen von ihnen ernannt, alle Arsenale und Truppen über- geben, alle Bürger mit Ausnahme der Fidais entwaffnet werden und eine Bachtiarenabteilung und Fidais in Teheran als Hüter der Konstitution verbleiben. Ferner fordern sie den Ab- ug der Nussen und Auflösung der in Karidsh stehenden Kosaken- rigade. Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge haben der englische und der russishe Vertreter in einer an Sipahdar gerichteten Mitteilung diesem die Unterstüßung zweier seiner Forderungen, nämlich der Entlassung der Reaktionäre in der Umgebung des Schahs und der Ernennung neuer Minister, zugesagt. Wie der „Daily Telegraph“ hierzu erfährt, hät Sipahdar in seiner Antwort jedes Kompromiß abgelehnt und die feste Absicht betont, gegen Teheran vorzurücken.

Die Panik in Teheran dauert an, die Basare sind ge- {lossen. Unter dem Pöbel macht sich eine armenierfeindliche Bewegung bemerkbar. Die katholishe Mission und einzelne europäische Privathäuser sind voll von geflüchteten Armeniern und Chaldäern. Der Finanzminister Kawwam ed Daulch und der ehemalige Ministerpräsident Muschir es Sultaneh

hißten türkishe Flaggen und erklärten sih für S Unter- tanen. Der Postverkehr auf der russishen Straße ist eingestellt.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Reich s- tags befindet sih in der Ersten Beilage.

Auf der Tagesordnung der heutigen (277.) Sißung des Reichstags, welher der Staatssekretär des Jnnern Dr. von Balbndus Hollweg, der Finanzminister Frei- herr von Rheinbaben, der Minister für Handel und Ver- kehr Delbrück und der Staatssekretär des Reichsshaßamts Sydow beiwohnten, stand zunächst die erste Beratung eines Abkommens zwischen dem c Reiche und Dänemark vom 12. Juni 1909, betreffend den gegen- lettgen Schutz der Muster und Modelle.

Abg. Dr. Junck (nl.) erklärte ch mit dem Abkommen ein- verstanden.

Jn zweiter Lesung wurde darauf das Abkommen ohne weitere Erörterung angenommen.

Es folgte die erste SAung des Geseßentwurfs, betreffend die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargericht s- bezirken und im Schußgebiet Kiautschou.

Nach der Vorlage soll das Konsulargerichtsbarkeitsgeseßz von 1900 dahin ergänzt werden, daß durch Anordnung des Reichskanzlers für einen Konsulargerihtsbezirk oder einen Teil eines solhen bestimmt werden kann, daß Aktien von dort ihren Siß habenden Alktiengesellshaften auf einen Betrag bte 1000, jedoch niht unter 200 6 ausgestellt werden ürfen.

Abg. Kirsch (Zentr.) tis Bedenken gegen die Vorlage, seine Ausführungen blieben aber bei der großen andauernden Unruhe des Hauses vollkommen unverständlich.

Abg. Dr. Semler (nl.): Der Gedanke der Vorlaze ist nicht ganz abzuweisen, aber die Beschränkung auf Konsukargerichttbezirke ist nihcht ohne Bedenken. Die Bildung von Gesellschaften in den Kolonien gegenüber der englishen Konkurrenz muß noch weiter erleichtert werden. Kommissionsberatung würde aber ledigli eine Hinaus» shiebung der Sache bis ins nächste Jahr bedeuten. Man solite also

vor der Hand, wenn möglich, die sonstigen Bedenken zurückstellen.

bg. Dr. Arendt (Np.) hät gerade wegen der prinzipiellen

! A Wichtigkeit der Sache eine gründlihe Prüfung für nötig und bean-

tragte Ueberweisung an die Budgetkommission. Auf dem Gebiete unserer Kolonien habe sih eine bedeuklihe Gründungswut heraus- gebildet. Man follte dort lieber die Protuktion, als die Spekulation steigern. Die Verzögerung durch eine Kommissionsberatung würde nit so lange dauern, wie der Abg. Semler meine; vor Neujahr könne bie Vorlage yerabsckicdet sein. /

Die Verweisung an eine Kommission wurde mit shwacher Mehrheit abgelehnt.

Abg. Arendt beantragte die Absetzung der zweiten Lesung; das Haus sei ofenkar bei der eben vorgeschlagenen Bestimmung nicht beschlußfähig gewesen.

Abg. Dr. Hahn (dkonf.) trat dem Antrag Arendt bei.

Direktor im Auswärtigen Amt Or. von Frantius bat dringend um die Erledigung der Vorlage. ;

_ “Abg. Dove (fr. Vgg.) hielt die Einwendungen gegen die Vorlage für unbegründet.

Abg. Dr. Arendt (Ry) wiederholte hiernah seinen Antrag auf Ueberweisung der Vorlage an die Budgetkommission.

Das Haus beschloß demgemäß.

Zur ersten Beratung stand sodann der Freunds chafts-, Handels- und Schiffahrtsver trag zwishen dem R Reih und dem Freistaat Venezuela.

Abg. Stadthagen (Soz.) sprach die Befürchtung aus, daß die Arbeiter auch nah diesem Vertrage nit zu threm Nete kommen TIönnten. Diese Befürhtung fei nicht von der Hand zu weisen nach dem, was der damalice Reichskanzler binfihtlich der Legitimationskarten verfügt habe, nad dem, was die preußishe Regierung im Abgeordnetenhause aus- geführt hätte. Im Artikel 1 dieses Vertrages sei auch die Nede von der Entrichtung der dabei in Betraßt kommenden „Abgaben“. Wenn damit auch die 2 X-Abgabe gemeint sein follte, die ausländishe Arbeiter bei threm Uebertritt in das Deutsche Reich zu zahlen haben, so müsse dagegen im Interesse der Arbeiter entschieden protestiert werden. Der Vertrag s{ließe die Möglichkeit in sh, daß in Venezuela Arbeiter ih nicht niederlassen könnten, sondern nur Faulenzer und Unternehmer. Wenn Macht vor Recht gebe, dann sei es überhaupt überflüssig, Geseße ¿u machen, dann habe der Arbeiter das Recht, jedem den Schädel einzuschlagen, der ihm zunahe trete. Das Au8weisungsrecht sei von Preußen in vollständig ungeseßlicher Weise gegen die ausländischen Arbeiter aus Oesterreich, der Schweiz und Italien angewendet worden. Das sei eine flagrante Verleßung des. Völkerrehts seitens des größten Partikularstaats Deutschlands.

(Schluß des Blattes.)

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. -

Eine öffentlihe Versammlung der Berliner Fliesenleger nahm, der „Vofs. Ztg.“ zufolge, zur Zwischenunternehmerfrage Stellung. Ein großer Teil der Fliesenlegerges{häfte so wurde aus- geführt —, der früher seine eigenen Leute beshäftigte, übergebe jeßt die Arbeiten an Zwischenunternehmer (wovon etwa 60 in Gro Berlin), die die Löhne herabdrückten. Um diesem Uebelstande, der eine Umgehung des Tarifs bedeute, entgegenzutreten, beauftragten d'e Versammelten die Organisationsvorstände, überall dort, wo die Kollegen sih darüber einig sind, von dem Zwischenunternehmer die Entlohnung nah dem geltenden Akkordtarif zu fordern.

In Viersen, wo die Bauarbeiter im Ausstande si befinden, sind, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, die Bemühungen des Bürger- meisters, um eine Einigung mit den Unternehmern herbeizuführen, ges \heitert. Der Ausstand dauert fort.

Aus Mannheim wird der „Köln. Ztg.* gemeldet, daß die Arbeiter der Mühlenfirma A. Heymann im Industrie- hafengebiet eine angebotene Lohnerhöhung angenommen, jedoch den Abschluß eines Tarifvertrags abgelehnt und zum 10. Jult gekündigt haben, dem Tage, wo der Ausftand beginnt, falls vorher keine Einigung erzielt wird.

Land- und Forstwirtschaft.

XXV. Konferenz der Vorstände der preußischen Landwirtschaftskammern.

Im Gebäude der Königlichen Regterung ¡u Potsdam traten gestern die Vorstände der preußischen Landwirischaftëkammern zu ihrer XXV. Konferenz zusammen, für deren Beratungen zwei Tage, der 6, und der 7, Juli, in Aussicht genommen sind. Neben Vertretern der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, für del und Gewerbe und der öffentlihen Arbeiten, dem Oberpräsidenten und den Negierungspräsidenten der Hugon Brandenburg sowie zahlreihen anderen brengästen nd Vertreter sämtlicher preußischen Landwirlschafiskammern erschienen, insgesamt etwa 70 Konferenzteilnehmer. Auf der Tagesordnung ftehen neben internen Angelegenheiten der Landwirtschaftskammern vor allem die Beratung des Entwurfs der ReichsversiFerungordnung, sowie des Entwurfs eines Geseßes über die Erhebung von Schiffahrtsabgaben, ferner die Regelung des Notierungswesens für einzelne landwirtschaftlidhe Er- zeugnisse, ein Bericht über die Fortschritte und den augenblicklichen Stand der Viehverwertung und \{ließlich die Beschränkung der Eisens bahnfahrpreisermäßigungen für Landarbeiter.

Am gestrigen, ersten Tage der Konferenz gelangte zunätst der Entwurf der Neihsversiherungsordnung zur Beratung. Die bon den Referenten -und verschiedenen Konferenzteilnehmern bean- tragten Resolutionen wurden \sämtlich der von der ständigen Kom- mission des Landesökonomiekollegiums einzuseßenden Unterkommission als Material überwiesen. Die Ergebnisse der Beratung dieser Kom- mission sollen der im Februar n. J. stattfindenden Plenarversammlung d Landesökonomiekollegiums behufs Stellungnahme unterbreitet werden.

Darauf wurde über die Regelung des Notierungswesens für Butter in Hamburg und für Schlachtvieh auf Grund des Gesetzes vom 8. Februar 1909 verhandelt.

Saatenstand, Ernteaussihten und Getreidebandel in Rußland.

Der KaiferliGe Generalkonsul in Odessa beritet unterm 25. b. M.: Die trockene und ausnahmsweise kühle Witterung, die noch zu Anfang Mai herrs{chte, wurde in der Mitte des Monats durch anhaltenden Landregen bei steigender Temperatur unterbrochen, welcher fast dem ganzen Südwestrayon mit Ausnahme weniger Kreise die so notwendige Feuchtigkeit brate. Wenn der Regen au den fast ganz verdorrten Winterfaaten kaum mehr aufbelfen konnte, so hat er doch den Stand der Sommersaaten ganz bedeutend verbessert. Zum Teil ist sogar zu viel Regen gefallen. Bessarabien haben Gerste und Hafer etwas dur die Hessenfliege ge* litten. Von den Wintersaaten foll sich der Weizen noch leidlih ge- halten haben, während der Roggen stark gelitten hat. Im ganzen erwartet man beim Wintergetreide eine Ernte unter mittel, zum Teil eine {lechte Ernte, während man deim Sommergetreide einen guten a erbofft. er Getreidemarkt blieb im Mai fest. Aus dem Hinterland kamen ‘nur ganz s{chwathe Zufuhren, und infolge des {wachen An- gebots konnten E der itarken Nadfrage aus' dem Ausland nur wenig Geschäfte abgeshlofsen werden. Bei höheren ausländischen Eis kam eine besonders starke Hnmtean vom Rhein, während ngland und Frankreich sich abwartend verhielten. Die inländischen Mühlen traten lebhaft als Käufer auf. Wider Erwarten blieben die Preise, aud) im Ausland, nach Eintzitt des Regens im Steigen

und erreichten cine seltene Höhe. Ein starkes Angebot und eine sehr leb«