1909 / 159 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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\ählih die Einnahmen, die zur erhöhten Schuldentilgung nötig sind erst ein Jahr später fließen werden. Selbstverständlih wird für das, nächste Jahr die bisherige Schuldentilgung bleiben, nur die Erhöhung tritt etwas später in Kraft.

Was endlich die Frage des Restes von Ueberweisungssteuern betrifft, also der Ueberweisungen aus den Einnahmen aus der Branntwein- verbrauhsabgabe, so gestehe ich ganz ofen, ih hätte mich gefreut, wenn es möglih gewesen wäre, dieses Rest der alten Franckensteinshen Klausel zu beseitigen. Der Etat wäre dann durchsihtiger geworden. Materiell hat es ja keine Bedeutung; denn daß jemals diese Ueber- weisungssteuer eine Einnahmequelle für die Bundesstaaten bilden wird, kann, glaube ih, der arößte Sanguiniker nicht hoffen.

Meine Herren, der Antrag Paashe würde ja keinesfalls an- gehen. Er verfügt den Wegfall unabhängig von der Zustimmung der Reservatstaaten. Nah dem Geseß von 1887 ist die Ueberweisungs- eigenshaft der Branntweinverbraußsabgabe unter Reservat gestellt. Der Antrag müßte also mindestens den Zusaß bekommen: Diese Vor- {rift tritt nur mit Genehmigung der Staaten Bayern, Württemberg und Baden in Kraft. Jh glaube nah der Stimmung der Kommission, daß keine Neigung i}, einen Antrag mit diesem Zusaß an- zunehmen. So wünschenswert ih es also an sich hielte, zumal man ja abwarten könnte, ob man nicht doch die Zustimmung der \üddeutschen Staaten erreicht, so ist doch keine Aussicht für die An- nahme des Antrags vorhanden.

Dann liegt noch der Antrag Speck auf Nr. 1561 zu der jeßigen Faffung des § 3 vor, der also zu der Ueberweisungssteuereigenschaft der Branntweinverbrauchsabgabe, die er aufrecht erhält, den Zusaß hinzufügen will :

Diese Vorschrift kann nur mit Zustimmung der Königreihè Bayern und Württemberg und des Großherzogtums Badens geändert

werden. Dieser Antrag spriht nur aus, was Rechtens ist. Wenn er hier

wiederholt werden soll, würde das an der Sache nihts ändern. Jch habe selbstverständlih nihts dagegen einzuwenden.

Ich empfehle Ihnen also, meine Herren, die Annahme des An- trags der Herren Freiherr von Gamp und Genossen auf Nr. 1575 mit dem Zusaß auf Nr. 1577, ferner noch die Annahme des Antrags Speck auf Nr. 1561 und bitte Sie, die §8 1 bis 3 in dieser Weise zu gestalten.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Allgemein politishe Be- trahtungen über die Reichsfinanzreform werde ih mir bis zur Generaldebatte dritter Lesung am Sonnabend aufsparen. R widersprehe ich vor allem der Auffassung, welche die

ede des Kollegen Paasche erwecken könnte, als spielten die verbündeten Regierungen die Rolle des vernünftigen Mannes, wenn sie “unter das kaudinishe Joh der neuen Mehrheit ehen. Hier regieren die verbündeten Regterungen nicht mehr, ondern fie lafsen sich regieren. Die verbündeten Regterten nehmen auch hinsihtlich der Matrikularbeiträge alle Befehle der neuen Mehrheit gehorsam an. Der Antrag Gamp ift der Lobn für die Zustimmung der Negierungen zu der matertellen Neichsfinanzreform. Zweck der leßteren ist, aus der Schuldenwirt- schaft herauszukommen, die eingerifsen is unter der Herrschaft der Parteien, die sich jeßt berufen fühlen, die Zügel in die Hand zu nehmen. Diesem Zweck wird durch diese Bestimmungen entgegen- gewirkt, denn sie beseitigen niht die Shuldenwirtschaft, sondern führen eine neue Schuldenwirtshaft ein, indem die 124 Millionen gestundeter Matrikfularbeiträge auf Anleihen übernommen werden ; dasselbe foll für 1909 für alles gelten, was über 48 Millionen hin- aus cat werden muß. Wir hätten gegen die Uebernahme auf Anleihe nihts, wenn wenigstens Verzinsung und Tilgung von den Bundesstaaten übernommen würde. Die Bundesstaaten können das um so mehr, als die meisten von ihnen diese Summen bereits in Rechnung gestellt haben, so Preußen und Bayern. Dann hâtte man den Bundesstaaten kein Geschenk, keine Liebesgabe zuzuwenden brauchen. Aber Gründe fruhten nichts; daher verlasse ih dieses Thema. Aber jene längst verlangte reinlihe Scheidung, jene Abstand- nahme von dem Ueberweisungssystem hätte man doch durchführen sollen. Entspricht denn das nicht auch den Wünschen der Konservativen, die sich heute so auffällig schweigsam verhalten? Der Graf Schwerin nickt mir zu; nun gut, so stimmen Sie doch einmal mit uns, stimmen Sie tges das Zentrum, seien Sie einmal mannhaft! Die Francken- fie n\{che Klausel hat- ihren Charakter als Feftigung des föderativen Charakters des Deutschen Reiches längst verloren. Und glauben Sie denn, daß bei der Finanzreform das herauskommen wird, worauf Sie siher rechnen? Die Geseßze werden eine große Teuerung hervorrufen, aber Ihnen nicht die erwarteten Erträge bringen, so daß Sie auch mit der Ueberweisung kein Geschäft machen. Ich bitte, wenigstens den Antrag Speck fallen zu lassen, an- statt dieses neue jus cingulorum zu \chafen, über dessen Wirkungen uns die langen Beratungen über die NReichsfinanz- reform die bittersten Etrfahrungen haben machen lassen. Einverstanden {find auch wir mit dem Verzicht auf die Bindung nach unten; sobald das Jahr 1909 abgelaufen sein wird, für welches allein diese Einrichtung mit den 50 Millionen ge- troffen werden \oll, baben wir wieder das System unbegrenzter Matrikfularbeiträge.- Jch verstehe den Schmerz des preußischen Finanzministers darüber, aber ich bitte ihn: verstehen Sie auch uns! Es kommt. noch eine neue Reichsfinanzreform; mit dieser sind wir nicht zu Rande. Dann aber wird es hoffentlich gelingen, dem aen der Besitbesteuerung eine ganz andere Geltung zu ver-

afen.

Hierauf wird um 61/2 Uhr die weitere Beratung auf heute abend 81/5 Uhr vertagt.

278. Sißung vom 8. Juli 1909. (Abendsizung.)

Das Haus seßt die Spezialberatung des Artikels T der Vorlage, betreffend Aenderungen im Finanzwesen, fort und nimmt die Debatte über die „Matrikularbeiträge“ und dié „Schuldentilgung“ wieder auf.

Abg. Stadthagen (Soz.): Dieser Artikel ist die Keönung des Umfalls. Umgefallen sind ror allem die verbündeten Regierungen, und zwar dadurch, daß man ihnen ein Trinkgeld angeboten hat. Für gewöhnlich muß man Squlden, die man gemacht hqt, auch bezahlen; hier wird den Einzelstaaten eine Schuld von 145 Millionen einfach erlafsen und dem Reiche aufge- bürdet, und dafür stimmen sie den Steuergeseßen der neuen Mehrheit zu. Die Einzelstaaten zahlen nichts und das Reich hat eine große Schuldenlast mehr, die die Armen und Aermsten tcagen müssen. Ein solcher Schuldenerlaß ist eine Prämie auf das Schuldens- machen, nicht etwa ein Ansporn zur Sparsamkeit. Die Hartleibigkeit der Einzellandtage hätte doch gerade durch ein demokratishes Wahlrecht beseitigt werden müssen; statt dessen bleibt in Preußen das rückständige Wahlrecht, und das Reich hat das Nachsehen. Die Vershwendu"gssucht und Lotterwirtschaft, die in der Etatsaufstelung und der Bedarfs- berechnung getrieben worden ist . .. , (andauernd fi fteigernde Unruhe und Schlußrufe. Der Präsident läutet wiederholt und bittet um Ruhe). Was gibt dem Reichstag das Necht, 150 Millionen zu vershenken für 150 Millionen neue Schulden zu mahen? Der Antrag Speck stellt geradezu eine Art Auflösung des Reiches dar; der Widerspruch Badens, Bayerns und Württembergs soll die Sanierung

der Neichsfinanzen verhindern; das heißt doch zurückehren zu der Lotterwirtshaft des alten heiligen Römischen Reiches deutsher Nation. Die Arbeiter und der Mittelstand \{heinen im Deutschen Reiche für die neue Mehrheit überhaupt niht mehr vor- P zu sein. (Erneute stürmishe Schluß!-Nufe, Glocke des räsidenten.) Eines Tages wird die Vergeltung kommen.

Abg. Dr. Neumann-Hofer (fc. Vag.) geht auf den niht zur Verwirklihung gelangten Gedanken der Veredelung der Matrikular- beiträge ein, eine Maßregel, die der Finanznot der kleinen mittel- deutshen Staaten in etwas würde haben abhelfen können.

A Spe Q) beginnt unter großer Unruhe auf der äußersten Linken, die seine Worte unverständlich macht und die der Prä sident erft nah mehrfahen Ermahnungen beschwihtigen kann. Der Redner wendet sich gegen die Ausführungen des preußischen Finanzministers und des Abg. ia e. Das Zentrum habe keinen Augenblick ge- zôgert, das dem Reiche Notwendige zu bewilligen ; die Nationalliberalen aber wären zuerst mit Hurra vorgegangen, dann aber hätten sie Ih davon gedrückt, die Konsequenzen zu ziehen. Gegen den Abg. Paasche fee der Redner unter großer Heiterkeit des Zentrums und der

eten frühere Aeußerungen des Abg. Büsing.

Abg. Erzberger (Zentr.) weist darauf hin, daß im November 1904 auch der Abg. Payer den Bedarf des Reichs an neuen Steuern auf 300 Millionen Mark ges{chäßt habe. Wenn das Zentrum zu der Ueberzeugung gekommen fei, daß 500 Millionen notwendig seien, so sei es darin dem Abg. Paasche gefolgt. Der Antrag Paasche würde nur heißen, der Kaße in drei Teilen den Schwanz abhaden, während das Zentrum es auf einmal tun wolle. Der Redner beantragt, den ersten Sah des § 3 der Vorlage, den die Kommission E hat, wieder herzustellen: „Von dem Nohertrag, der aus der Besteuerung der P aufkommt, erhält das Reich 2, den Einzelstaaten verbleibt } dieser Roheinnahme.“ Diese 3} Mil- lionen könne das Reih sehr gut zur Deckung der Mehrausgaben R esa die Kommissionsbeschlüsse zur Besoldungéordnung mit

rächten.

Bayerischer Staatsrat Ritter von Burkhard: Dieses Angebot der verbündeten Regierungen war unter der Vorausseßung gemacht worden, daß die Einnahmen der Bundesftaaten eine Erhöhung erfahren würden. Diese Voraussetzung ist aber hinfällig geworden.

Abg. Dr. Paasche (nl.) erinnert daran, daß die Zentrumsführer Windthorst und Huene die Meinung ausgesprochen hätten, endlih mit den indirekten Steuern aufzuräumen, da man sonst den Arbeitern ge- rechten Grund zur Klage gäbe. 1897 habe der Abg. Lieber gelagt, mit der Erhöhung der indirekten Steuern sei beim Zentrum kein Geschäft zu machen: lasciate ogni speranza! Au der Abg. Erzberger habe si in seiner Broshüre „Warum wurde der Reichstag aufgelöst?" gegen neue indirekte Steuern gewendet. Es komme niht darauf an, den Reichs- topf zu füllen, sondern Gerechtigkeit zu üben; das Zentrum habe nit nah diesen Grundsätzen verfahren, sondern es habe die guten Steuer- vorshläge der Regierung abgelehnt. Den Vorwurf, den thm der Abg. Dr. Pachnicke vorhin gemacht habe, daß er die verbündeten C A für besonders vernünftig erklärt hätte, möchte er zurüdck- weisen. Abg. von Richthofen (dkons.): Was wir hier machen, ist eine Finanzordnung! (Stürmische Unterbrehungen und fortdauernde Un- ruhe links.) Hat der Abg. Paasche etwa heute sagen wollen, daß seine Partei keine indirekten Steuern bewilligen wolle, oder was hat er mit seinen vielen Zitaten sagen wollen ?

Abg. Kopsch (fr. Volksp.) stellt fest, daß der bayerische Bundes- ratsbevollmächtigte dem Drängen des Zentrums heute morgen in der Kommissionsberatung über die Besoldungsfrage mehr Witerstand ge- leistet habe als der Schaßsekretär.

Bayerischer Staatsrat Ritter von Burkhard: Wenn die Reichsfinanzreform nur dadurch zustande kommen kann, daß dem An- trage des Aba. Erzberger entsprochen wird, so werden wohl auch die verbündeten Regierungen ihm zustimmen; denn sie haben das- let Interesse an dem Zustandekommen der Finanzreform wie der

ei)stag. E

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) betont, das der Abg. Speck in der ersten Lesung diese Steuern abgelehnt habe. Was habe si seitdem geändert? (Lebhafte Rufe: Bülow!) Nichts, als daß der Reichskanzler feinen Play habe verlassen müssen.

Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Erzberger (Zentr.) schließt die Diskussion.

Persönlich bemerkt der

Abg. Lehmann -Jena: Vorhin fiel von sozialdemokcatischer Seite der Ruf: „Der neue Antisemit Lehmann mat den größten Krawall“. Darauf sagte der Abg. Stadthagen : „Ja, Herr Lehmann exzelliert in solhen Zwischenrufen“. Jh konstatiere, daß ich über- haupt nihts gesagt, sondern die Rede des Abg. Stadthagen ganz ruhig angehört habe. Etner Partei gehöre ih jeßt überhaupt nit an.

Aba. Stadthagen (Soz.): Dann war allerdings der Zuruf von unserer Seite unberehtigt. Ich lasse dahingestellt, zu welcher

Partei der Abg. Lehmann gehört. Abg. Lehmann- Jena: Wenn man den Abg. Stadthagen hört,

ift es shwer, niht Antisemit zu sein.

Die 88 1—3 werden nach den Kommissionsvorschlägen, amendiert durch die Anträge von Gamp, angenommen; bei 8.3 findet auch der Antrag Speck, betreffend das Veto Bayerns, Württembergs und Badens, gegen die Aufhebung des Ueberweisungssystems Annahme.

Es folgt die Beratung des Antrags Albrecht (Soz.) auf Einschaltung eines neuen § 3a, wodurch die Einfuhr- scheine beseitigt, event. die Beschränkung ihrer Geltung auf die- jenigen Warengattungen, für die sie bei Einfuhr erteilt sind, eingeführt werden soll.

Abg. Stadthagen (Soz) begründet unter großer fortgeseßter Unruhe den Antrag, indem er prinzipiell das System der Cinfuhr- scheine verwirft.

Der Eventualantrag Albrecht wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen und einiger National- liberalen abgelehnt, desgl. der Prinzipialantrag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen.

Nach L (von der Finanzkommission neu eingefügt) sollen die Vorschüsse, welhe die Post für die Träger der Unfallversicherung verauslagt hat, in eine schwebende Schuld verwandelt werden, die mit 31/5 Proz. zu verzinsen und zu tilgen ist; von den erforderlichen Beträgen sollen das Reich für Verzinsung und Tilgung 2/z, die Träger der Unfall- versicherung 8/; tragen.

Abg. Stadthagen (Soz.) bekämpft diese Bestimmung, die nur eine neue Liebesgabe von 80 bis 100 Millionen für die Berufs- genofsenschaften bilde

S 5a wird angenommen.

Fn einem neuen Artikel TX sind die Vorschläge des Ent- wurfs in Bezug auf die Pian der Bo und Zuckersteuer pujammengetan. Der Vorschlag der Vorlage auf Aufhebung

er Fahrkartensteuer ist von der Kommission abgelehnt worden.

Abg. Gyßling (fr. Volksp.) befürwortet einen Antrag seiner d auf gänzlihe Aufhebung der Fahrkartensteuer; die Regierung

abe selbst die ÜUnbaltbarkeit dieser Steuer nahgewiesen und große Worte wenigstens für eine Neform gemacht. (Rufe rechts: Nur ver- tagt!) Ja, alles was Ihnen paßt, wird gemacht; was Jhnen nicht patt, wird vertagt. :

Staatssekretär des Reihsshaßamts S ydow: Meine Herren! Der Antrag der Herren Abgg. Gyßling und

Genossen stimmt an sich wörtlich mit dem § 4 der Regierungsvorlage überein, und Sie wissen ja, daß die Regierung auch die Nachteile, die

und hervorgehoben hat, Nachteile für das reisende Publikum sowohl wie für die Gisenbahnverwaltungen. Troßdem besteht zwischen dem Antrag Gyßling und der Regierungsvorlage ein wesentlicher Unter- \chied. Die Regierungsvorlage wollte die Fahrkartensteuer unter der Bedingung aufheben, daß dafür Ersaßzmittel bewilligt würden. Der Herr Abg. Gyßling und seine Freunde wollen die Finanzreform in der Weise machen, daß sie diese Steuer beseitigen und neue Mittel nihcht bewilligen, (Sehr gut! und Heiterkeit rechts.) Es is Ihnen ferner bekannt, daß, nahdem fihch die Kommission nit geneigt gezeigt hatte, als Ersatz der Fahrkartensteuer andere Steuern in gleiher Höhe zu bewilligen, die Regierung auf Anregungen aus der Kommission gewisse Vorshläge für eine nal unserer Meinung zweckmäßigere Gestaltung der Steuer gegeben hatte- Diese Vorschläge sind in der Kommission von keiner Seite auf- genommen worden. Ich habe auch die Empfindung, daß im Hause keine Neigung ist, der Frage einer Reform der Fahrkartensteuer jeyt näher zu treten, Ich will nur erklären, daß die Regierungen die Fragé der Reform der Fahrkartensteuer nicht aus dem Auge lassen und bei der ersten Gelegenheit auf die Frage zurücklommen werden.

(Bravo! rets.)

h 408: Hildenbrand (Soz.) tritt für den Antrag Gyß- ing ein.

Der Ms Gyßling wird in namentliher Ab- stimmung mit 203 gegen 137 Stimmen bei 12 Stimm- enthaltungen abgelehnt.

Der Vorschlag der Vorlage, den S für die Herab- sezung der Zuckersteuer auf den 1. April 1910 festzuseßen, ift von der Kommission unverändert angenommen worden. Ein Antrag von Hertling will diesen Zeitpunkt bis zum 1. April 1914 O

Abg. Fehlhauer (nl.): Ih kann es nicht verstehen, daß man ein Geseß, das erst im Februar v. J. mit großer Mehrheit an- genommen. ist, jeßt wieder aufheben will. Bei der Firigkeit, mit der Herren vom Zentrum neue Steuerobjeke entdeckt haben, wird es do wohl mögli sein, den Ausfall dieser 35 Millionen durch die Zucker- steuer zu tragen.

Abg. von Normann (dkons.): Wir stimmen der Hinausschiebung bis 1914 zu. Wir knüpfen jedoch daran die Voraussezung, daß die Steuer in dritter Lesung niht noch eine Verminderung erfährt.

Abg. Freiherr von Hertlin @ (Zentr.): Ih begrüße diese Er- klärung des Abg. von Normann. Wir sind bet der gegenwärtigen Lage der Finanzen der Meinung, daß es sih empfiehlt die Herabsezung.

noch auf 5 Jahre zu verschieben. Abg. von Oertzen (Rp.): Wir werden dem Antrage ebenfalls

zustimmen. Abg. Hildenbrand (Soz.): Wir werden den Regierungsstand-

punkt vertreten.

Damit schließt die Diskussion.

Jn namentlicher Abstimmung wird der Antrag vo n Hertling mit 204 gegen 133 Stimmen bei 15 Stimmenthal- tungen angenommen.

Damit ist ‘die zweite Lesung der Reichsfinanzreform- vorlagen erledigt.

(Nächste Sißzung: Freitag, Vormittags 11 Uhr. Lesung der Brau-, Tabak- und Branntweinsteuervorlagen.)

Land- und Forstwirtschaft. Stand der Viehzucht in Rußland im Jahre 1909.

Der letzte Winter und die erste Hälfte des Frühlings waren auferordentlich ungünstig für die Viehzuhtwirtshaften in Rußland. Vor allen Dingen waren, infolge der geringen Heu- und Strohernte, im vorigen Jahre die Futtervorräte für den Winter im größten Teile des Landes niht ausreichend, um das Vieh durch einen normalen Winter zu bringen. Dazu kam, daß der vorige Herbst recht ungünstig war; im Norden ging ununterbrochen Regen nieder, der die tiefer gelegenen Weiden in Seen und die anderen Weiden- pläße in Sümpfe verwandelte; im Süden dagegen war anhaltende Dürre, sodaß das Gras verdorrte. Auf diese Weise ging die Herbst- weide für den gropten Teil der Wirtschaften des Landes verloren, und in einigen Rayons des nördlichen und zum Teil auch des westlihen Landstrihs waren die Viehzühter gezwungen, {hon im September mit der Stallfütterung des Viehs zu beginnen. Bereits in dem ersten Drittel des Oktober trat mit einem Male der Winter mit Schnee und Frost im ganzen Norden, Nordwesten, Nordosten, im Zentrum, an der Wolga und im Südosten Nußlands ein. Durch den frühen Eintritt des Winters hat sch die Stallfütterung durh- \hnittlich um vier Wochen verlängert. Alle diese ungünstigen Um- stände zwangen die. Viehzüchter zum Verkauf des Viehs, und zwar nicht nur zum Verkaufe des überschießenden Viebs, sondern auch cines - Teils des notwendigen Arbeits- und Milchviehs. Gegen Ende des verflossenen Jahres war die Lage des Unterhalts des Biehs im Winter am alleruygünstigften in Neurußland, zum Teil auch im Wolgagebiet, in dem nordwestlichen, südwestlichen, baltischen und zentralen Rayon, sodaß dort das Vieh in großen Mengen auf die Messen und Märkte w?ggebraht wurde. Dazu gefellte sh noch der anhaltend kalte Frühling, wodurch die Periode des Unterhalts des Viehs im Stalle sih bis in das erste Drittel des Mai hineinzog und auf diese Weise sich noch um 3 bis 4 Wochen verlängerte. Um diese Zeit fing der Futtermangel an, sich in ganz Rußland bemerkbar zu machen, sogar in denjenigen Gegenden, die im Herbst mit Futter ganz gut versorgt gewesen waren, z. B. in dem industriellen und dem nord- östlihen Rayon,

Die Periode der Stallfütterung des Viehs war aegen den Dur(- {nitt der leßten 5 Jahre um 6 Wochen länger. Gegen das vorige Jahr jede, das auch {on ungünstig für die Viehzuht war, war die diesjährige Stallfütterung um 3 Wochen länger.

Eine dur&aus gute Ueberwinterung des Viebs kam nur in einem fehr geringen Teil des Landes, im Industrierayon, in den oberen Wolgagouvernements bis Simbisk einschließlich, in einem Teile des zentralen und des nordwestlichen Rayons (Gouvernement Smolensk), dem Weichselgebiet und im Süden im nördlichen Kaukasus vor. In den librigen Nayons haben mehr oder weniger die Wirtschaften ge- litten, vorzugsweise: der südwestliche, ein Teil von Kleinrußland, das Gouvernement Bessarabien, Kurland, der Seerayon und das Gouver- nement Wologda. Die Viehzucht in Sibirien leidet fortgeseßt unter der Viehseuche, die der Viehzuht und dem -Handel einen ganz bedeu- tenden Schaden zufügt.

Der starke Winter hat nicht nur auf die Menge des Viehs in den Wirtschaften, die sh um 10 bis 40% vermindert hat, sondern auch auf die Qualität der Tiere eingewirkt. Die Bewegung in der Molkereiwirtschaft, welche sich im größten Teile Rußlands, haupt- \ächlich im Norden und Westen, gezeigt hatte, wurde in ihren Fort- ritten bedeutend aufgehalten, da man nicht an eine Erweiterung der Wirtschaft, sondern lediglich an die Erhaltung eines Teiles des vorhandenen Viebstandes denken mußte. Auch die Fleishviehzudt weist eine quantitative und qualitative Verminderung auf. (Na Torg, Prom. Gazoeta.)

ih aus der Fahrkartensteuer, wie sie jeßt gestaltet ist, ergeben, erkannt

Dritte

Grof:haudelspreise von Getreide au deutschen und fremden Börsenpläten April bis Juni 1909 nah Wochendurcchschuitten. i

1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit niht etwas anderes bemerkt.)

Durchschnittspreise von Getreide im zweiten Vierteljahr 1909 nah Woen :

Pläye und Sorten, 5, [10. |13.117.| 19. /24.| „26. April | April | April | hril/

3./8. |10./15.| 17./22.| 24./29.| „8L | 7,119.) 14.119.| 21.126. Bai Mai | Mai at S Junt | Juni Aua

Rogg ; o

en, guter, ge ;

elg das E enan etzen, guter, der,

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Mannheim.

Noggen, Pfälzer, russischer, mittel .

g et Ddr, russ, amerik, rumän.,

Hafer, badischer, ru sischer, mittel ; bart fälzer, mittel é

176,25| 178,50| 179,00) 176,77 238,25| 243,50| 247,33| 245,57 179,75| 180,60 180,33| 178,00 186,25| 190,00] 188,75| 186,25

298,91| 266,87| 268,75| 262,96 186,25| 188,12| 189,37| 190,62

é, 192,50| 193,75| 193,75| 193,75 Gerste \ rue. utter- mittel 145,00| 147,50| 147,50| 145,62 en.

Roggen, Leder Boden « « « 1 180,79| 180,77] 177,42| 177,49 Weizen, Theiß- .. ., , , , 1 263,52| 269,45) 266,14 268,79 fer, ungarischer I 162,88| 164,57| 162,92| 162,98 erste, \lovakishe ¿ 172,27| 172,25| 172,31| Mais, ungarisher . 138,15| 139,84] 139,04| 141,65

Budapest.

Roggen, Mittelware 169,79| 172,50| 166,85| 168,78

Weizen, ¿ 246,37| 252,06| 248,56| 250,27

Hafer, s 155,21| 155,19| 155,08| 155,98

erste, Futter- , 150 60| 151,61| 151,83| 152,95

Mais, s 128,01| 128,25| 129,31/ 130,13 Odessa.

Roggen, 71/72 kg das bl . . , | 141,04| 141,82| 141,06| 138,38 Weizen, Ulka, (14 4; kg das bl. 184,63| 188,84| 189,53| 183,85

ga. Roggen, 71/72 kg das bl . 138,87| 140,25| 143,57] 138,97 Weizen, 78/791) kg das Ul . 161/52 165,13| 188,88| 185,82

aris. Noggen | lieferbare Ware des { . | 139,60| 146,89| 149,67| 150,20 Weizen | laufenden Monats 200,39| 208,02| 205,95| 205,98

Antwerpen. 196,55| 204,38| 204,65| 200,22

Donau-, mittel . “Gh O Kansas Nr. 2 . 199,06| 203,09| 202,63| 201,03 La Plata . 195,82| 204,87| 202,63| 196,81 RULLa, ¿»5 198/20) —— :

ë 192,25| 203,65| 200,44| 195,76 195,25| 204,14| 203,03| 201,03

Kalkutta Nr. 2

Australter

Amsterdam.

D e 6 anna 150,00| 150,00| 153,31 St. Petersburger . . | 154,77| 155,64| 155,64 154,93 Odessa . . . . . , | 193,97| 204,63| 201,10| 197,69 amerik. Winter- 199,44| 211,69| 208,16| 208,28 amerikan. bunt . 131,19| 132,94| 134,63| 135,56 La Plata 133,79| 132,94 133,02

London. engl. weiß 190,18| 210,21| 214,79| 208,08 Weizen| vot | (Mark Lane)\ | 187'94| 205,74) 210/32| 199/69 Weizen) engl. Getreide, (Üanütia 175,41| 181,20| 194,20| 199,29 fer ¡Mittelpreis aus F eráden) 136,14| 138,48| 142,77) 144,57 8 157,87| 155,91| 158,81| 156,93

| | 205,11| 202,51 193,59) | 205,11| 196/41

:192,65| 208,05) 202,98 197,59 195,00| 211,11| 207,21| 201,82 147,22| 152,37| 152,44| 156,62 129,21| 129,93| 128,42| 128,42 126,07| 127,58| 125,29| 126,07 Zl | 138,14/ 138,14 134,85| 134,79| 145,55] 146,49 138,61| 144,18| 152,24| 150,60

al 191,74|/ 196,40] 189,80] 188,74

Juli . . | 172,10| 180,04| 172,18| 169,30

September] 159,82| 165,86| 159,85| 157,39

Dezember | 158,28| 163,58| 157,63| 155,88

Mais, ¿ Mai?) . | 110,63| 112,34| 115,80| 116,77 Neu York.

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Weizen

Buenos Aires. | Durhschnittsware ( 103,34| 104,24| 106,91! 102,45

179,92/ 181,25| 192,98| 196,46| 197,70| 196,42] 195,50| 192,83 291,83| 255,26| 262,98| 269,87| 271,00| 270,00| 268,83| 264,33 180,43| 184,16] 182,90| 183,77| 185,30| 189,67| 193,33| 191,92 188,75] 185,00] 185,00] 195,00| 195,00] 195,00| 196,25] 196,25

2695,31| 264,68| 265,00| 269,84| 270,18} 270,62| 273,44| 275,25 191,87| 191,87| 192,50| 195,32| 197,50| 197,50| 198,75| 200,62 193,75| 193,75| 193,75| 195,00| 195,00| 195,00| 195,00| 195,00 146,25| 143,75] 143,75] 145,00| 145,00| 145,00| 145,00| 145,00

177,44| 177,34| 182,39| 180,58| 184,8C| 184,58| 184,49| 184,52 269,58| 271,13| 277,85| 278,5á| 291,25] 294,31| 299,27| 300,16 158,68| 161,99| 162,79| 162,69| 163,51] 169,27| 173,44] 175,16

R Jabs es ia F miu ch8 des 139,91| 141,53| 144,89/ 142,25| 143,07| 143,75| 141,13| 142,85

169,55| 168,39| 171,70| 172,83| 174,83| 178,46| 174,46/ 175,16 251,49| 247,17| 258,50| 254,60| 265,95| 278,66| 278,19| 285,36 155,82| 153,68| 155,20| 155,58] 153,80| 155,74| 161,71| 170,06 152,49| 151,12| 151,07] 150,13| 148,39| 149,15| 149,42| 149,40 131,08/ 130,02| 134,07| 133,31| 133,62| 133,97| 132,84| 133,33

138,54/ [136,08| 138,15| 145,54| 142,70| 143,57| 141,82| 141,60 184,50/ 184,83| 186,04| 188,88| 187,35| 190,41| 191,73| 193,92

138,97| 138,97| 140,29| 143,57| 144,45] 151,02| 152,99| 151,45 186,70| 186,04| 186,25| 188,22! 188,70| 191,07| 191,95| 191,50

150,23| 150,37| 150,33| 150,22| 152,21| 147,49| 143,14| 142,38 213,52| 215,23| 216,81| 218,02| 216,75| 213,62| 211,67| 214,91

200,44| 200,52| 200,91| 203,97| 204,83| 207,48| 209,45 212,71 199,38| 200,52| 200,91 203,81 204 83| 207,48| 209.86! 212,31 203,27| 203,20| 203,99| 208,42! 208,39| 208,94| 210,26| 212,55 190,87| 190,64 191,84| 192,07| 186,14| 188,72| 190,85| 191,28 195,74| 197,53| 201,48| 293,00| 195,77| 195,75| 196,11| 197,35 206,92| 208,38| 209,82| 213,52| 212,44| 213,95| 216,33| 215,55

153,38] _— 147,40 154,99| 151,72| 149,89| 151,37| 151,31| 151,41| 154,53| 154,65 208,37| 204,78| 211,54 211,35| 211,28| 211,41| 211,28| 218,49 211,90| 211,84| 225,64| 225,44| 225,36| 225,51! 225,36| 232,58 134,77| 135,98| 137,08| 135,26| 135,22| 135,30| 135,22| 135,32 131,38| 133,03| 135,38| 133,57| 131,84| 131,92| 126,77| 124,33

209,20| 212,76| 212,45| 212,35| 212,35| 212,45| 212,35| 212,35 203,04| 209,40| 207,98| 206,20| 204,52| 204,62| 204,52| 204,52 191,46| 195,18! 200,37| 199,49| 202,23| 201,55| 199,88| 200,27 146,38| 148,33| 151,12| 151,66| 153,46| 154,14| 155,26| 155,87 155,52| 153,79| 152,16| 147,86| 144,10| 151,22| 151,14| 153,02

206,05| 208,83| 209,93| 208,42| 208,42| 208,05| 207,48| 208,42

212,55| 212,12| 213,22| 213,11| 211,79| 212,75| 211,23| 212,64 207,21| 204,59| 205,45| 207,01| 205,60| 257,36| 206,07| 209,13 206,27| 207,19| 207,58| 209,83 209,83) 211,11| 209,83| 211,23 160,79| 162,54| 164,89| 168,98| 172,11| 172,19| 172,65| 173,15 128,42| 128,55| 128,36| 128,30| 128,30| 128,36| 128,30| 128,30 | 124,45| 125,17| 125,95| 126,01| 125,95 E ide E L E Ls Zu A 74 146,49| 149,09| 150,75| 150,68| 150,68| 150,75| 150,21| 149,74 152,12| 154,27| 152,16| 146,93| 138,48| 132,21| 127,68| 126,85

197,28| 195,88| 199,90| 205,03| M T m 177,93| 174,32| 177,59| 180,64| 182,94| 181,25] 176,50| 175,92 162,78| 162,78| 165,17| 168,96| 168,92| 169,51] 166,00| 167,44 160,47] 160,62| 162,29| 165,69| 165,92| 166,79| 163,96| 165,11 118,99| 112,93| 120,26| 122,56 41000 120,00| 118,47| 116,45

223,04| 222,20| 223,02| 224,53| 227,01| 232,11 184,04 205,92 206,68| 213,79|-913:91|- | (— [G |

186,55| 184,94| 188,13| 192,56| 193,29| 193,39) 189,26| 189,53 173,66| 173,68| 175,08| 178,90| 179,22| 180,31| 176,89| 178,42 | | 172,74 176,11 176,10 177,51| 174,72| 176,06 135,64| 135,88| 138,94| 139,87| 135,20| 135,42] 133,15| 131,13

186,20| 179,96| 184,41] 18441| 181,74| 183,52| 183,52| 186,20 104,24| 98,89! 103,34! 103,34| 103,34| 104,24| 104,24| 105,13

1) In den ersten zwei Wochen Basis 75/76 kg das Hektoliter. ?) Für Juni if Julilieferung verzeichnet.

Berlin, den 9. Juli 1909.

Kaiserliches Statistishes Amt. I. V.: Dr. Zather.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie “.)

Deutsh-Südwestafrika.

Bestimmungen über die Nobbenjagd. Laut Verordnung des Gouverneurs von Deutsh-Südwestafrika vom 4. März 1909 ist die Robbenjagd innerhalb des Schutzgebiets auf dem Festland und in den Küstengewässern nur mit Erlaubnis des zuständigen Bezirksamts gestattet. Für den Erlaubnisschein, der nur für die Person, auf die er ausgestellt ist, und für ein Kalenderjahr vom Tage der Lösung ab gilt, ist eine Gebühr von 500 4 zu entrichten.

Verboten ist die Nobbenjagd:

a. auf Tiere unter 50 ecm Länge, b, in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April. Die Verordnung ist am 15. März 1909 in Kraft getreten. (Deutsches Kolontalblatt.)

Deutsh-Neuguinea.

Zollfreiheit für Sendungen zum Zwecke wissenschaft» liher Forshung. Alle Sendungen, welhe von der Abteilung für Tropenkrankheiten und Tropenhygiene des Berliner Instituts für Infektionskrank heiten zum Zwecke wissenshaftliher Forshung an Aerzte oder an andere Privatpersonen in den Schußgebieten gerichtet sind, desgleihen wissenshaftlihe Sendungen vom und zum Institut für Schiffs- und Tropenkrankheiten in Hamburg sind nah den lfd.

Nrn. 4, 5 und 6 des Verzeichnisses der zollfreien Waren als zollfrei zu behandeln. (Amtsblatt für das Schußgebiet Deutsh-Neuguinea.)

Rußland,

Cinfuhr von Raupenleim. Die Zollämter sind gehalten, beim zollfreten Einlaß von Raupenleim gemäß Anmerkung zu Art. 71 des Zolltarifs von den Empfängern die Vorlegung einer Bescheinigung der ôrtlihen Organe der Hauptverwaltung für Agrarwesen und Ackerbau oder von örtlichen landwirtschaftlihen Gesellshaften darüber zu verlangen, daß die aus dem Ausland bezogene Ware für landwirt- schaftliche Zwecke, besonders als „Naupenleim“, bestimmt ist, da dieser Leim kein Erzeugnis von bestimmter chemischer Zusammensetzung ist, sondern diese Benennung vielmehr verschtedenen Gemischen gegeben wird, die zum Beshmieren der Bäume zum Schuße gegen Raupen bestimmt sind, aber auch zu anderen Zwecken dienen können. (Zirkular des Zolldepartements vom 16. Mai 1909, Nr. 14 493.)

ä Schweiz.

estimmungen für die Einfuhr von Fleisch und Fleishwaren. Postsendungen von Fleis L Mleis@wceen, deren Gewicht 5 kg Cterse al, sind vom 1. Juli d. J. ab ohne jede Ausnahme der grenztierärztlihen Untersuhung und den hierüber be- stehenden allgemein gültigen MarlyriPeo unterworfen. Solche Sen- dungen können demnach nur über Zollämter zur Einfuhr gebracht

werden, denen Grenztierärzte beigegeben sind, Maßgebend für die Beurteilung, ob es sih im einzelnen Falle um

eine oder mehrere füx denselben Adressaten bestimmte Postsendun handelt, ist die Anzahl und der Wortlaut der ec Eden L vao, A und Sleicch/Mauzeugnisse. Jedes. Zeugnis bedingt eine Sendung, und demgemäß ist leztere abzufertigen.

Als untersuhungsfreie Postsendung gilt jedes einzelne Poststück im Bruttogewichte bis zu 5 kg, für das der vorgeschriebene Ursprungs- und Sl ipderlos@ein E L Zoo x

ereintgung mehrerer Posts1 über 5 k Pokserdung an di detbe Adres : nler e zu leit über {weren es wird die Sendung untersuhungspflichtig, gleih wie die aus

einem Poststück bestehende Sendung von b 5 E Be E N

Als „Tonserviert*" gelten nur diejenigen Wurstwaren, bei denen jgfolae Dung oder genügenden Austrocknens mit Sicherheit auf thre Haltbarkeit ges{chlossen werden kann. ges fue Wurstwaren jeder Art sind von der Einfuhr gänzli aus-

Auf eine bloße Besichtigung hin ift auch die Ei y - Hirsh- und Renntierfleisch in einzelnen S igen dr und Schultern), diejenige von Kabeljaus, Kohlfischen, Heilbutten und aroßen ¿Sellfishen ohne Kopf sowie die Einfuhr von Pn eie Das in einzelnen Stücken (Rücken, Keulen und S ede OMEIIO E aur bloße Besi bee

n Unter ;

Bendelaattblait) ersuhung nicht unterworfen. (Schweizerisches

egleitung eines Ürsprungs-s

Zahlungsaufshub in den türkishen Provinzen Adana und Aleppo.

Da der Erlaß eines Moratoriums für die Provinz Aleyyo na dem Ergebnis der darüber angestellten Ermittetudcaa nicht Sofveavit erschien, hat die türkishe Regierung den der Kammer unterbreiteten, darauf bezüglihen Gesehentwurf wieder zurückgezogen.

Dagegen ift der Geseßentwurf über den fünfmonatigen Zahlungs- aufs{chub in der Provinz Adana inzwishen auch vom Senate an- genommen und dur Kaiserliches Jrads bestätigt worden. Die Maß- (Bi M a Ra de n E fes L in Kraft getreten.

es Kaiserlihen Generalkonsulats in 19 Sau 1900 onstantinopel vom

Nachweis von Käufern ausländischer Waren in New Yor und anderen Haupthandelspläßen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Dur den Handels\achverständigen beim Kaiserlichen General- kTonsulat in New York is ein Nachweis von Stufen Cle Waren in New Yo:1k und anderen Haupthandelsplägzen der Vereinigten Staaten von Amerika geliefert worden. Die Käufer aus erster Hand (aus\{ließlich in New York) find darin einmal alphabetisch nah Namen geordnet und ferner nah Warengruppen und Waren geordnet, die Käufer aus zweiter Hand nah Warengruppen und Städten ge- Ans ag j

n ru es Nachweises liegt im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, im Zimmer 241 für legitimierte in- ländishe Interessenten zur Ginsihtnahme aus. Den deutshen Handelskammern und sonstigen amtlichen Ver- tretungen von Handel und Jndustrie sind Abdrücke dur die betreffenden Bundesregierungen zum Zwele der Aus- kunfterteilung und der Auslage übersandt.

Ausschreibungen.

Lieferung von Walzfabrikaten, Schaufeln und Werk“ zeugen nah Desterreih. Vergebung am 20. Juli 1909, Mittags e Ee U Eee legten Mlerrei@is@-ungaris@Gen

aatseisenbahngesellshaft in en. äheres bei d Direktion und beim , Reichsanzeiger". Jeres Del I, N

Ausführung von Hafenbauten in Eisenbetonkonstruk- tion in De sterreih. Für die Ausführung einer Ove ctiaeniee in Metkovic wird die öffentlihe Vergebung am 24. Juli 1909 bei der tehnishen Sektion L VIT a) der K. K. Seebehörde in Triest stattfinden. Die Durchführung der Fundamentierung wie des oberen Aufbaues, in Betoneisen gedacht, bleibt bei Verfassung des Projekts samt detailliertem Kostenvoranshlage den Bewerbern fret- gestellt. Die Pläne über die generelle Anordnung des Bauwerkes, die Bedingungen und Offertenformuläre können beim obenerwähnten Departement für 5 Kr. käuflich erworben werden. Die mit einem Ginkronenstempel versehenen und versiegelten Offerten sind bis spätestens 12 Uhr Mittags des bestimmten Tages im Einreihungs- protokolle der erwähnten Behörde mit der Aufschrift „Herstellung einer Operationsriva in Meikovic® zu überreihen. Vadium, 5 9/% der veranschlagten Kostensumme, ist der Offerte beizuschließen.

Bahnbau, Lieferung von Bahnmaterialien, etner Eisenbrücke und von Wagen nach Galizien. Die K. K. Galizishe Forst- und Domänendirektion in Lemberg vergibt den Bau einer [N Ipurian Waldbahn im Tale des Prutec im Wirtschafts- bezirk Mikulicze auf der Strecke vom 0,0 km bis 7,814 km, fowie der Abzweigung von dem Nebengleise vom 2,071 km bis 0,0 km gegen das Gleise der Staatsbahn Stanislawów—Woronienka, woselb auch eine eiserne Brücke mit zwei Stüßpfeilern über den Prutec zu bauen ist, Die Vergebung umfaßt: 1) die Ausführung des Unterbaues; a. Erdarbeiten (82 862,07 Kr.). b. Maurerarbeiten (50 264,17 Kr.), c. Zimmermannsarbeiten nebs Holzmateiral für die Brücken und Durh- läfse (6548,15 Kr.). 2) Die Ausführung des Oberbaues samt Schoiter- lieferung (24 324 Kr.). 3) Die Lieferung von Oberbaumaterialien, vnd zwar: a. eichene R H (22 241,25 Kr.); b. Sthienen und Kleineisenzeug sowie Weichen 74 037,74 Kr.). 4) Die Lieferung der Eisenkonstruktion für die Brücke mit einer Spannweite von €0 m s 437,72 Kr). 5) Diverse kleinere Arbeiten (782 Kr.). 6) Die

ieferung des Wagenparks (52 400 Kr.). Die mündliche Verhandlung findet am 21. Juli 1909 bet der K. K. galizishen Forst- und Domänenditektion in Lemberg statt, wohin Offerten bis 10 Uhr Vor- mittags des genannten Tages einzuliefern sind. Das Vadium beträgt 50/0 der offerierten Summe. Baupläne, Preistabellen, Voranschläge und Bedingungen sind bet der K. K. galizishen Forst- und Domänen- direktion in Lemberg, Bauabteilungsdepartement 1V/TI, einzusehen.

Anlage einer Wasserleitung in Bosnien. Die Stadt- gemeinde Dolnja-Tuzla (Bosnien) vergibt die Anlage einer Leitung zur Versorgung der Stadt Dolnja-Tuzla einshließlich der Industrie- vorstadt Kreka mit Trinkwafser nah den bereits vorliegenden Plänen mit einem Kostenaufwande von 1360 000 Kr. Offerten sind bis 1. August 1909 bei der Stadtgemeinde Dolnja-Tuila einzureichen. Pläne sowie sonstige Behelfe sind beim Stadtnotar in Dolnja- Tuzla einzusehen, Vadium 50/9. (Desterr. Zentralanzeiger für das öffent- liche Lieferungswesen.)

Lieferung von 300000 kg Blei in Blöcken na Jtalien. Vergebung durch die Artilleriedirektion des Le laboratoriums in Bologna am 14. Juli 1909, Nachmittags 4 Uhr. Ans{lag: 126 000 Lire. Sicherheitsleistung: 12 600 Lire. Lieferfrist : 90 Tage. Näheres in italienisher Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Lieferung von Werkzeug und Ammoniaksalz nach der Türkei, an das Ministerium der Posten und Telegraphen A has stantinopel: 480 Schneidezangen, 600 Feilen und 5000 kg Ammoniak- salz. Bewerber haben sich an den Verwaltungsrat des Ministeriums zu wenden. Sicherheitéleistung in Höhe von 10% oder eine vom Notariat der Konstantinopler Handelskammer beglaubigte Bürgschafts- urkunde - erforderlich.

_ Lieferung von 130000 kg Chilesalpeter nach der Türkei an die S eistere der Artillerte in Konstantinopel. Bedarf für die Kaiserliche Pulverfabrik. Bewerber können \sich wegen des

Näheren Montags und Donnerstags an den Konseil der Gr wenden. Kautionsleistung erforderlich. | Großmeisterei