1909 / 160 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, den 10. Juli 1909.

Noch: Hafer. 19,40 20,00 21,00 ibi

22,00

18,00 19,00 17,20 18,70 922,00 22,40 23 40 23,70 2151 22,04 92,00 22 20 20,00 -—— 20,40

20,00 20,75

20,00

22,00 68 19,00 18,70 60 22,60 24,00 97 22.58 90 22,60 M 20,40 28 20,75

18,80

15,70 21,40 22,60 20,43 21,20 19,80 19/75

Kaiserliches Statistisches Amt. J, V.: Dr. Zacher.

22,00 17,20

23,40 20,43 20,97 A i 19,00 , ¿ 20,27 in /

22,00 17,20

23,40 1 906 21 82 4 489 21,69 40 20 00 563 20,12

1496 1032 9 270

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner. und der BVerkaus3wert auf volle Mark abgerundet E Der Dur@&schnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen bereGnet.

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preije hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ift, ein Punkt (. ) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

279. Sißung vom 9. Juli 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf. der Tagesordnung steht die dritte Beratung des Entwurfs eines Geseßes wegen Aenderung des Brau-" steuergeseßes. ; E :

Ueber den Anfang der Sißung ist in der gestrigen Nummer-d.-Bl. berichtet worden.

Preußischer Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Zum Ark. VIT sind. vom Herrn Abg. Zehnter und Genossen drei verschiedene Anträge gestellt worden.

Die ‘ersten beiden Anträge enthalten - nur redaktionelle Verbesse- rungen,“ mit denen wir uns einverstandèn erklären können. Eine materielle Abänderung enthält nur der dritte Antrag, der dahin geht, einen neuen Absatz einzufügen folgenden Fnhalts:

Die in § 6 Abs. 2 des Brausteuergeseßes vorgesehene vorüber- gehende Erhöhung der Steuersäße hat auf die Berehnung der UVebergangsabgabe vom Bier keinen Einfluß.

Der Paragraph will also Vorsorge treffen, baß wegen dieser vor- „übergehenden Erhöhung der Säße niht au eine erhöhte Uebergangs- abgabe von den süddeutschen Brauereien erfordert wird. Jh kann namens der preußischen Regiecung erklären, daß wir materiell mit dieser Regelung einverstanden sind. Nur in formeller Beziehung glauben wir aber, daß diese Regelung nit durch Gese ausgesprohen werden foll, “Es bedarf einer solchen Regelung au nit, da, wenn Preußen dieser Regelung, die von den süddeutshen Staaten gewünscht wird, zuslimmt, {hon damit die Majorität im Bundesrate gesichert ist. Jch glaube also,’ daß’ ‘den Wünschen der Herren materiell vollklommen Rehnung getragen wird, empfehle aber, von einer Regelung dur das Gesetz abzusehen.

Abg. Dr. Zehnter (Zentr.): Da dur diese Erklärung sicher estellt ist, daß die vorübergehende Erhöhung der Steuersäße auf die Berebiiinea der Uebergangsgbgabe keine Wirkung üben wird, ziehen wir den Antrag zurück.

Abg. Dr. Weber (nl.) verzichtet auf das Wort.

Art. VIT wird mit mehreren lediglih redaktionellen Amendements der Abgg. Zehnter-v. Gamp angenommen.

Präsident Graf zu Stolberg: mehrere Verbesserungsanträge angenommen worden sind, kann über die Vorlage insgesamt sofort nur abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht.

Abg. Gothein (fr. Vag.) zur Geschäftsordnung: Jch kann nicht zugeben, daß Verbefserungsanträge angenommen sind; es sind Ver- \chlechterungsanträge.

In der Gesamtabstimmung wird die Brausteuervorlage in namentliher Abstimmung mit 204 gegen 160 Stimmen an- i rit G die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erflärt. °

Es folgt die dritte Lesung des Entwurfs wegen Aenderung des Tabaksteuergeseßes. :

Von den Abgg. Kreth, Müller-Fulda, Graf Miel- zynstki, Shulß namens der neuen Mehrheit ist eine Reihe zum großen Teil redaktioneller Amendements eingebracht.

Der Abg. Giesberts (Zentr.) hat seinem in zweiter Lesung angenommenen Antrag wegen „Unterstüßung geschädigter Arbeiter“ eine andere Fassung gegeben, wonach die innerhalb des ersten Jahres nah Jnkrafttreten des Geseßes vorübergehend oder für längere Zeit arbeitslos werdenden Hausgewerbe- treibenden und Arbeiter bis zu einem Zeitraum von 2 Jahren Unterstüßungen erhalten sollen, und zwar aus einem A der den Einzelstaaten bis zu einem Betrage von 4 Millionen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterstüßung darf nicht weniger als 3/4 des entgangenen Arbeitsverdienstes betragen.

Die Sozialdemokraten wollen au die „Angestellten“ berücksihtigt wissen, sie wollen ferner den Ausdruck „Unter- stüßungen“ durch „Sntschädigungen“ ersetzen, verlangen die An- hórung der Berufsorganisationen des Tabakgewerbes und wollen die Bt gun die niht weniger als der entgangene Arbeitsverdienst betragen darf, allen Arbeitern und Angestellten gewähren, welche innerhalb zweier Jahre nah Jnkrafttreten des Geseßes arbeitslos oder geshädigt werden.

„Nach dem Antrage Kreth und Genossen soll das Geseh bezüglih der Aenderung des Zigarettensteuergesezes am 1. Sep- tember 1909, im übrigen am 15. August 1909 in Krast treten.

Jn der Generaldiskussion bemerkt der

Abz. Molke nbuhr (Soz.): Die Mehrheit sollte doch durch die große Anzahl von Petitionen, die gegen dieses Tabaksteuergesetz ein- gegangen sind, ftußig werden. Diese Petitionen kommen aus allen Gegenden Deutschlands, sie sind auch keineswegs ein Machwerk des Deutschen Tabakvereins; der Neichekanzler ist \{chlecht informiert, wenn er in dem Tabakverein die eigentlihe Triebfeder für den Widerstand gegen dieses Geseg sieht. Cin großer Teil der Petitionen is aus Baden gekommen, aus Versammlungen, in denen entweder der Bürgermeister den Vorsiß führte und der Pfarrer \prach, oder der Pfarrer den Dans führte und der Bürgermeister \prah, und das Zentrum wird doch wohl nit behaupten, daß die Pfarrer in Baden im Dienste des Tabakvereins ftehen. Mehr als 500000 Unater- schriften unter den Petitionen sind von Tabakarbeitern gegeben, bie Vaterstüßung flir den Fall der Arbeitslosigkeit haben wollen. Es gibt feinen größeren Gegensaß als zwishen dem Tabakverein und dem Takakarbeiterverein. Durch dieses Geseg aber

nd die Gegensäße ausgeglihen, weil beide Teile gemeinsam hre Interessen bedroht sehen. Auf diese Weise machen Sie viel-

leiht au einmal ein Gesetz, wobei Hue und Kirdorf zusammenstehen. In der Geschichte der Hohenzollern wird oft gesagt, wie dieser oder jener König. Industrie und Handel in seinem Lande gefördert habe, und das ist ruhmreiWer als gewonnene Schlachten. Hier aber handelt es Ph um ein. kulturfeindlihes Gese. Frankreich sollte uns ein abschreckendes Beispiel t Es bezieht allerdings die nette Summe bon 370 Millionen Franken aus dem Tabakmonopol, aber die Produktion ist viel geringer als bei uns. Die Brennereiinteressenten sind natürli für diese Steuer, denn wenn Unterernährung im Volke eintritt, wächst der Schnapskonsum. Die Regierung bestreitet zwar mit Worten die Möglichkeit des Konsumrückganges, aber aus den Ertragsrehnungen geht doh hervor, daß sie mit einem Rückgang des Tabakverbrauhs von 12 9% rechnet, und daz bedeutet 20.000 arbeitslose Arbeiter auf der Landstraße. Dte Fabrikanten werden die Steuer zunächst auf den Arbeitslohn abzuwälzen suchen, um die Preissteigerung zu ver- meiden, die sofort eine Störung im Konsum verursaht. Daher müßte diese Steuer, wenn es parlamentatish zulässig wäre, geradezu als korrupt bezeihnet werden. Die Wertsteuer trifft gerade die Kleinfabrikanten am s\{chärfsten, da der kleine Fabrikant den Tabak viel teurer einkaust als der Großfabrikant, und die Steuer na den gezahlten Preisen sch richtet. Zudem \chwanken die Preise vielfah im Jahre, und der Groß- fabrikant kann in den Zeiten kaufen, wo die Preise billig sind. Das Monopol, dieses von der Regierung angestrebte Ideal, wird dur die Vorlage sehr gefördert, denn diese wird sehr bald einen roßen Teil der kleinen Exijltenzen des Tabakgewerbes vernichtet haben.

enn Sie das wollen, sagen Sie es doch gerade heraus! Das ift also die soziale Gerechtigkeit, die dem Geseße zu Grunde liegt: Wer kein Geld hat, soll auch keine Rechte haben. Der Wertzoll auf Tabak ist selbst in den wertzollwütigsten Landen, den Vereinigten Staaten von Amerika, wegen seiner Unyvernünftigkeit niemals in Frage gekommen. Glauben Sie, daß Sie einen Mann von Ehre finden werden, der in das famose Prüfungsamt für den Wert von Tabak eintreten wird? Wie immer wan das Gese ansicht, der große Nachteil für die armen Arbeiter sprinzt in die Augen. Aber Sie wollen ja ein solhes Geseß annehmen; Sie wollen den Ar- beitern diese Schädigung beibringen. Gestern sprach der Abg. Graf Schwerin von dem „Opfer“, noch 5 Jahre den Zucker teuerer be- zahlen zu müssen; folhe „Opfer“ kriegen die gr fertig, da sind sie „Patrioten“ geuug; aber im übrigen müssen die Armen opfern, müften si: die Liebesgaben in die' Taschen der Reichen hafen ; das ist Ihre (nah rets) Politik. j /

Abg. Giesberts (Zentr.): Wir haben eine fixe Summe von 4 Millionen in unseren Unterstüßungsantrag hineingeseßt, um dem nächsten Bedürfnis genügen zu können; eventuell werden wir im Herbst anderweite Anträge auf Grund der bis dahin gemalten Erfahrungen ftellen. Gegen das Verlangen des Verbandes rist- liher Tabakarbeiter, die innerhalb zweier Jahre arbeitslos Ge- wordenen zu berücksihtigen, haben meine Freunde {were Bedenken. Auch dem Verlangen, den ganzen entgangenen Arbeitsverdienst als Unterstüßung zu gewähren, wird leider niht entsprohen werden können. Daß unter „Arbeitern®" auch Arbeiterinnen verstanden werden, erscheint selbstverständlich, ebenso, daß die Unterstüßungen keine Armen- unterstüßungen sind. Wenn die Behörden angewiesen werden, arbeits- los werdenden Tabaksarbeitern Beschäftigung zu gewähren, so wird das übrigens viel wirksamer sein als die ganzen Unterstüßungen.

Direktor im NReichsshaßzamt Kühn: Regierungsseitig wird das Geseß auch mit der Bestimmung des Antrags Gieeberts und auch in seiner nunmehrigen Fassung angenommen werden. In der zweiten Lesung konnte nur etne allgemeine Sympathteerklärung, nicht aber eine bindende Erklärung abgegeben werden. Die Bedenken, die gegen die Einrichtung als solche, die ein vollständiges Novum darstellt, früher von der Regieruna geltend gemaht wurden, werden mit Rück- ficht auf den Zweck zurückgestellt.

Abg. Dr. Frank (Soz.): E'n Sauer lief mir über den Nücken, als ih hôrte, daß an unserem Antrage das Zentrum „Verbesserungen“ vornehmen wollte. Sie haben keine Verbesserung, fondern eine wesentlihe Verschlehterung eingefügt, indem nicht mehr als 4 Millionen für zwei Jahre für den Zweck verwendet werden dürfen. Sie haben nah der Gewohnheit der neuen Mehrheit eine Kontingentierung vorgenommen. Es i} heute verboten worden, den neuen Block so zu nennen, wie er genannt worden ist. Ich glaube aber, daß gegen die Bezeichnung „Kontingentierungsbleck" nihts einzuwenden sein wird. Unser Antrag ist in wesentlichen Punkten aufgebaut auf einer Petition der christlihzn Arbeiter. Es ist niht das erste Mal, daß wir die Interessen der christlihen Arbeiter zu verteidigen haben gegen ihre Freunde. Wir wollen dur unsern Antrag Ihnen ein leßtes Mal Gelegenheit geben, zu beweisen, daß Sie für die Azbeiter niht bloß Worte haben, sondern au Taten. Ih bin überzeugt, daß die heutize Abstimmung eine Rolle spielen wird bei den nächsten Wahlen. Der Triumph des sozialen Gedankens ist nur möglich, wenn der neue Kontingentierungsbleck möglihst bald auf den Sand geseßt wird.

Abg. Potthoff (fr. Vag.): Diese ‘Steuervorsbläge charak- terisieren sich dadur, daß die Mehrheit täglich zu ihren eigenen Anträgen Abänderungsanträge und wieder Abände:ungsanträze zu den Abänderungsanträgen stellt. Demgegenüber givt es nur einen Weg: die Steuerwalze fo bald wie möglich ablaufen zu lassen, um die Steuermacherei ad absurdum zu führen. Mir hat ein Zentrums- mitglied im Privatzespräh zugegeben, daß die Zentrumspartei reaktionär sei in Wirtschaftsfragen, aber nit in sozialen Fragen. Das i} ein Widerspru. Ver Antrag Giesberts brate den organisierten Tabakarbeitern einen Hoffnungsftrahl. Aber der christ- lihe Tabakarbeitecverband hatte do Zweifel und stellte Forderungen auf, die so bescheiden und selbstverstäadlich sind, daß man nichts dagegen sagen kann. Man hätte erwarten sollen, daß der Abg. Giesberts und niht die Sozialdemokraten sich diese Anregungen der christlichen Arbeiter angeeignet hätten. Der jeßt vocltegende Zentrumdantrag ist leider einc Vershlehterung der Beschlüsse zweiter Lesung. Wenn wir mit einem Rückzang von 1209/6 rehnen, so kämen 20 000 Arbeiter für die Enlschädigung in Frage. Es entfielen bet vier Miiltonen auf jede Familie 200 4, womit selbstvecständlih nit der Ausfall am Verdienst gedeckt werden kann, zumal die hohen Ver-

waltungskosten mit vielleicht 1 Million auch noch abgezogen werden.

Wenn die Herren ehrlih sind, sollen \ entweder die 4 Millionen streihen oder Mindestsäße einstellen, damit man draußen weiß, was sie eigentlih wollen. Jh nehme au an, taß die „Arbeitec“ im weitesten Sinne des Wortes verstanden werden, also auch Werkmeister, Zwischenmeister usw. darunter fallen. Wenn das Wort „Unterstüßungen“® nicht durch „Entschädigungen“ erseßt wird, fo bleibt der Verdacht be- stehen, daß die Antragsteller die bedauerlihe Beschränkung des Wahl- rets nicht ungern sehen. Jh bitte dringend, den Vershlehterungs- antrag Giesberts nicht anzunehmen, dagegen dem Verbesserung?antrag der Sozialdemokraten zuzustimmen.

Abg. Giesberts (Zentr.): Eine Konlingentierung foll in der Begrenzung auf 4 Millionen nit liegen, E muß eine Summe festgeseßt werden, um der Regierung die Möglichkeit wie das Necht zu geben, die Unterstüßungen zu gewähren, im nächsten Jahr können wir dur den Etat weitere Mittel bewilligen. In der Petition der hristliGen Arbeiter wird von „Unteistüßungen“ gesp:ohen. Es handelt \sich niht um A d, Die Steuerreform ift gerade von seiten der Abgg. Potthoff und Genossen politisch ver- gistet. (Vizepräsident Kaempf: Ich kann diesen Ausspruh nicht als parlamentarisch zulässig bezeihnen.) Als Arbeitec follen auch die anderen kleinen Angestellten betrahtet werden. Da die Tabak- steuer einmal unabwendbar ift, so nehmen Ste wenigstens unseren Antrag an.

Abg. Lr. Stresemann (nl.): Wer die Broshüren des Abg. Erzberger und seine Ausführungen über indirekte Steuern gelesen hat, wird hinter die Bemerkangen des Abg. Giesberts zwei große Frage- zeichen seßen müssen. Jn der zweiten Lesung haben wir für den An- trag Giesberts gestimmt. Was inzwishen aus dem Antrag gemacht ist, ist keine Verbesserung, sondern eine Vershlimmbesserung. Wir beantragen, die Worte „bis zum Gesamtbetrage von 4 Millionen“ zu streichen. Wir wollen den Regierungen keine Bindung auf- erlegen. Ferner wollen wir atait „Unterstüßung“ sagen „Ent- \hädigung“, damit niht etwa politishe Nehte den Arbeitern ver- D gehen oder sie in der Achtung threr Mitbürger herabgesetzt werden.

Abg. Dr. Frank (Soz.): Jh sprehe dem Abg. Giesberts mein Beileid aus, daß er \sih an Arbeiterfreundlihkeit durch den Abg. Strese- mann hat übertreffen lassen. Der Ab. G'esberts meint, die sachliche Stellungnahme zur Tabaksteuer sei von der Linken politis vergiftet. Gerade die Tabaksteuer ist aber ein Schulbeispiel dafür, wie die Haltung des Zentrums. durch politishe Rücksichten bestimmt wird, es hat die Tabaksteuer bewilligt, weil es den Fürsten Bülow los werden wollte. Der Abg. Giesberts als Vertreter der christlichen Arbeiter- organisation follte andere Sorgen baben als die Frage der Kanzlers schaft. Der Abg. Giesberts fühlt ih stark genug, die Verantwortung zu tragen. Herr Giesberts, wir shäßzn Sie als Kollegen, aber nit als starken Mann. Die Erseßung des Wortes „Unterstüßung“ dur „Gntschädigung“ kostet nihts als eine kurze Verständigung mit der Regierung, und darin haben ja die Herren vom Zertrum Uebung. Der Abg. Erzberger hat allerdings an der Beamtenbesoldung mit- gearbeitet, aber die deutsden Beamten wären froh, wenn der Abg, Grzberger etwas weniger mitgearbeitet hätte.

Abg. Dr. Potthoff (fr. Vag.): Geseße müssen wir so formulteren, daß niht eine Anwendung dur die Verwaltung möglich ist, die dem Willen der Antragsteller wider!prehen würde. Entweder nennt man das Ding „Unterstüßung“, und dann ist es eine Unterstüßung durch öffenilihe Mittel, oder mán nennt es, um das zu vermeiden, „Ent- {hädizung*. Daß diese Steuergeseße unabwendbar seien, ist eine NReden®art, die man nicht ern nehmen darf, denn diese Steuern wären abwendbar gewesen. Vergiftet ist die ganze Steuergeseßgebung dadur, daß man jede vernünftige Besteuerung des Besitzes der Wohlhabenden abgelehnt hat und ein Konglomerat von Steuern für die Besißlosen beschlossen hat.

Direktor im Neichsshayamt Kühn: Wegen der laut gewordenen Befürhtüngckn in bezug auf die Auslegung möhte ih betonen, daß diejenigen, welche auf Grund des Gesetzes eine Unterstüßung erhalten, von dec Regierung niht als Personen angesehen werden werden, die eine Unterstüßung aus öffentlihen Mitteln erhalten.

Damit schließt die Diskussion; die Vorlage wird nah den Beschlüssen zweiter Lesung mit den Anträgen Kréth an- enommen. Bei der Abstimmung über Art. Ila (Unter- dnung arbeitslos werdender Arbeiter) wird der Antrag Everling-Stresemann auf Ersezung des Wortes „Unterstüßung“ durch „Entschädigung“ und auf Streihung der Worte „bis um Gesamtbetrage von 4 Mill. Mark“ in namentlicher Ab- Rieinmüng mit 226 gegen 139 Stimmen abgelehnt.

Es folgt die Abstimmung über die Anträge Albrecht um Beschlusse zweiter Lesung. Ueber den ersten Antrag, auch ie arbeitslos werdenden „Angestellten“ entshädigungsberectigt zu erklären, findet ebenfalls ngmentlihe Abstimmung statt; das Ergebnis ist die Ablehnung mit 218 gegen 151 Stimmen. Ein Pfuiruf, der von der äußersten Linken ertönt, wird vom Vizepräsidenten Dr. Paasche scharf gerügt. /

Der zweite Antrag Albrecht, die „innerhalb zweier Jahre“ (anstatt „innerhalb des ersten Jahres“) nah Jnkraft- treten des Gesetzes arbeitslós werdenden Arbeiter zu entshädigen, wird in namentlicher Abstimmung mit 211 gegen 155 Stimmen verworfen; cin E enthält sih der Abstimmung. Auch die übrigen Anträge Albreht werden abgelehnt. Der Antrag Giesberts, der an die Stelle des Art. Ila zweiter Lesung treten soll, wird darauf gegen die Linke und die National- liberalen angenommen. j

Jn namentlicher Mena wird darauf der Geseߧz- entwurf wegen Aenderung des Tabaksteuergeseßes nah den Beschlüssen der dritten Lesung im ganzen mit 197 gegen 165 Stimmen genehmigt; 6 Mitglieder enthalten \ih der Abstimmung.

Es folgt die dritte Lesung des Entwurfs eines Brannt - weinsteuergeseßes.

An gu den Beschlüssen zweiter Lesung licgt eine lange Reihe

mendements des Abg. Nehbel (dkonf. vor, die größten- teils redaktioneller Natur sind. Die Sozialdemókrates Ven tragen, einen neuen 8 149 aufzunehmen, wonach der zehnte Teil des Aufkommens aus diesem Gesetz O ur Be- Tämpfung der Trunksuht verwendet werden soll. Von der linksliberalen _Fraktionsgemeinschaft ist u. a. beantragt, den S 69a (Vergällungspfliht) zu streichen.

Jn der Generaldiskussion bemerkt der

Abg. Dr. Südekum (Soz.): Bei der Ankündigung einer großen umfassenden Reichéfinanzreform rechnete man allgemein mit der Ab- schaffung der Liebesgabe für die Branntweinbrenner. Wenn die Ab- schaffung nicht gelungen ist, so nur deshalb, weil dieses Gese von “Interessenten gemacht und von Interessenten zur Abstimmung gebracht ist. Die Liebesgabe ist nicht bloß erhalten geblieben, sondern noh durch neue Bestimmungen über den Durhhschnittébrand usw. gesichert worden, die wie eine ¡weite Mauer um die Kontingentsmauer gezogen sind. Eine gewerbliße Brennerei hat 9,50 1, bet gleiWzeitiger «Hefeerzeugung 12,560 46 Belastung des Hektoliters, eine land- wirtschaftliche nur eine Belastung von 4,50 46, Diese Bevorzugung der landwirtsaftlihen Brennereten prägt dem Gesetz seinen Charakter als Fürsorgegeseß nicht für notleidende,. sondern für einflußreihe land- wirtichazstliche Großgrundbesitzer auf. Stets hat man bisher abgelehnt, die Namen der Kontingentsempfänger zu nennen : dite Regierung will nicht erkennen lassen, welche Grafen, Fürsten, Prinzen, Könige usw. an dieser Liebesgabe beteiligt sind; präsumtiv ist jeder daran beteiligt, der dafür hier im Hause stimmt. Die landwirtschaftlihen Brennereien {ließen gegen den jeßigen Zustand noch mit einem Plus ab. ‘Das Stlimmste in diesem Punkte leistet § 69 a (Vergällungs- zwang). Jm Zentrum hat man sih bemüht, eine gerechtere Fassung dieser Bestimmung zu \chafffen. Der Abg Dr. Heim hat se formuliert, aber als er damit zu den Konservativen kam, wurde ihm aesagt, diese würden lieber das Geseg und die ganze Reform ab- lehnen, als darauf verzihien. Das is} derselbe Vorgang, der {ih bei dem Bürgerlihen Geseßbuh ereignete. Heute heißt es: Entweder ia Gua oder Fall des Brann!wein- steuergeseßes. Dieses Gesey is ein Geseß der Interessenten, der Spirituszentrale. GroßkapitalistisGe Unternehmungen kaufen #ch verbrauhte aktive oder inaktive höhere Beamte, um sich deren Einwirkung nußkar zu magen. Ich erinnere nur an die Uebernahme des Ministerialdirektors Mide in die Verwaltung der Großen Berliner Straßenbahn. Ih könnte von Admiralen bei Krupp fprehen, deren Beziehungen man brauht. Das sind beklagen8werte Korruptionserscheinungen. Das Parlameyt war bisher davoz noch verschont, einen parlamentarishzn Direktor hat sich ein großkap!talistishes Unternehmen visher noch nit angeschafft. Aber das haben wir jeßt erlebt, veun- der Abg. Kreth hat der Meldung nicht widersprochen, daß er als Dzektor der Spirituszentrale angestellt worden ist. J \telle fest, daß¿T48 neue Engagement den Abg. Kreth nicht verhindert hot, bei Me Lenden Bestimmungen für dieses Gese zu votieren, Ich hoffe, baß seine Tätigkeit hier künftighin nur eine ephemere sein wird; aber scin Ngme wird eingegraben sein in die Geschichte des Parlaments. Was unseren Antrag betrifft, so will er die Trunksucht in Deutsch- land bekämpfen, denn ein jeder Trunksüchtige bildet eine soziale Gefahr. Wir wollen niht mit urserem Antrag eine Abstinenten- bewegung fördern, sondern wir wollen prophylaktisch wirken. Die Beförderung des Verbrauchs an Trinkbranntwein gibt diesem Gesetz seinen befonderen Chorakter. Sie tun gut, das Gesetz abzu- Unn oder wenigstens die Bestimmung anzunehmen, die wir bean- ragen.

Preußischer Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Jh beabsihtige nicht, auf die sahlichen Aus- führungen des Herrn Vorredners einzugehen, aber seine ersten Be- kauptungen nötigen mich zu einem entschiedenen Protest. Er hat eingangs seiner Ausführungen von beklagenêwerten Korruptions- ersheinungen gesprohßen und hinzugefügt, daß unsere aktive und in- aktive Bureaukratie dem Eirfluß des Sroßkapitalismus unterworfen sei. Gottlob! steht unser Beamtentum zu hoh, um derartige Vor- würfe zu verdienen. (Bravo! Heiterkeit bei ten Sozialdemokraten.) Unfer Beamtentum is vollkommen intakt und lut seine Pflicht ohne jede Bezichung zum Großkapital oder zur Großindustrie, und wenn der Herr Vorredner sogar von einem auszeschiedenen Ministerial- direktor gesprcchen hat, der in den’ Privatdienst übergetreten it, den {ch nur oberflählich kenne, so überlasse ih dieses Vorgehen der Be- urteilung des hohen Hauses, einen Mann hier anzugreifen, der nicht Umstande ift, si hier zu verteidigen. (Bravo! Unruhe links.)

Abg. Kret h (tkons.): Ih glaube, alle aaständigen Menschen auch in diesem Hause, sind daria einig (Vizepräsident 4 Paasche: Das dürfen Sie nit sagen; in diesem Hause find nur anständige Menschen.) Daß nur ein gemeiner Ehr- abschneider . .… . (Fortgeseßter großer Lärm links, in dem die Worte des Redners verloren gehen.) Jch kann dite Herren beruhigen ; ih bin vom 1. Oktober ab in die Verwaltung der Spirituszentrale gewählt, ih habe aber davon, wie das Gesetz gestaltet wird, persönlich nit den geringsten Vorteil, es ist ganz gleiwgültig, ob Sie das Gesetz: annehmen, oder wie Sie es gestalten. Ich habe mich über- haupt an der Beratung d'eses Gesetzes so wenig wte möglich beteiligt. Wenn Sie aber alle Personen, die irgendwie Vertreter von Interessen- vcrtretungen sind, vom Stimmreht ausschließen wollen, so mte ih wissen, wie viele von Ihnen (zu den Sozialdemckcaten) noch mit- stimmen würden, denn Sie sind ja zum großen Teil befoldete Ver- treter der Arbelter.

Präsident Graf zu Stolberg: It bitte Sie, Abgeordnete nicht als besoldet zu bezeichnen.

Abg. Kret h (dkons.): Als ih aber ein Besoldeter des Spiritus- Fiages genannt wurde, habe ih nicht den Schuß des Präsidenten gehabt.

Prâsitent Graf zu Stolberg: Wenn i das gehört bätte hätte ih Sie dagegen in Schuß genommen. d 0e E

Abg. Kret hb (dkons.): Wenn hier einer folhe Vorwürfe gegen mth erhebt, der nah seiner S Vorbildung wissen muß, daß èr in dem Bewußtsein spricht; daß er draußen nit zu vertreten braucht, was er hier fagt, so muß ih das, selbst wenn ih von dem Präsidenten rektifiziert werde, als erbärmlih be;cihnen.

Präsident Graf zu Stolberg: Der Ausdruck «ertärmli* ist nicht parlamentarisch.

Abg. Dr. dekum (Soz.): Nah meinem Empfinden gehört der Abg. Kreth, nachdem er das hier zugegeben hat, etgentlih nit mehr hierher. Ih habe nicht gesagt, daß der Abg. Kreth gerade aus dieiem Geseß Voiteil hat, sondern, daß die Sptrituszentrale davon

eine Sicherung threr Existenz zu erwarten hat, daß sie ihn engagiert

und daß er für tiefes Ge'ez Dabei bleibe ich.

Präsident Graf zu Stolberg: Sie dürfen einem Abgeord- nten niht vorwerfen, daß er aus anderen Gründen als nach fetner Ueberzeugung stimmt.

Damit s{ließt die Generaldiskussion. Jn der Spezialdiskussion wird 8 1 ohne Debaite an-

zu votieren den guten Ges(mack hat.

genommen.

Zum § 2 (Verbrauchsabgabe) beantragen die Abgg. Bassermann (nl.) u. Gen., die Verbrauhsabgabe für den Kontingentspiritus auf 1,10 /6, vom 1. Oktober 1912 ab auf 115 A6 und vom 1. Oftober 1915 ab auf 1,18 /6 und die Verbrauchsabgabe für den außerhalb des Kontingents her- gestellten Spiritus auf 1,30 #4 für das Liter Alkohol festzu-

segen. Bei der Abstimmung erklärt der Präsident zunächst, daß

die Mehrheit gegen den Antrag stimme. Au den lebhaften Widerspruch der Linken, der si darauf \tüßt, at E lih die Zentrumsreihen Lücken aufweisen, nimmt der Präsident die Gegenprobe vor und erklärt danach die Abstimmung für zweifelhaft. Bei der Auszählung wird der Antrag Bassermann mit 217 gegen 134 Stimmen abgelehnt. S 2 wird unverändert e (Abfindungsb i u ndungsbrennereien) haben die Abag. Bassermann, Dr. Weber u. Gen. die ‘Cem Le Hechsgrenze für die Zulassung von 30 auf 50 hl beantragt. ie namentlihe Abstimmung hierüber ergibt die Ablehnung Bahetnaags u T gegen 148 Sehen. Die Anträge ann zu wegen weiterer äßi iebs- nage N GbaZlebAt 901g er Bea ah ( werden aus den Einnahmen an Betriebsauf- lage und dem dadurh angesammelten Geldbestande Ben E Ta U ets f für den mit anderen 1g unvollständig vergällten i i Branntwein eb, g verg und für ausgeführten i : d besagt: Der Bundesrat wird ermä tigt, für Branntwein, der zur Herstellung von Bleiweiß Und uten Salzen mit einem anderen Mittel als Essig unvollständig ver- gällt wird, den Vergütungssay für vollständig vergällten D o gewäiren, j er Abg. Nehbel (kons.) beantragt eine andere Fassun wonach diese Ermächtigung auch gelten soll bei der Augen: e A Zun Slasgus wgr oder daa hergestelltem Z wein 1n Flaschen bis zu einem Liter  bis R 1 cFaum ge gal, 4 C ait i in Antrag Ablaß (fr. Volksp.) geht da n S 54 die Worte „mit anderen Mitteln als Essig“ zu E 8 Ein Antrag Bas sermann (nl.) bezweckt das gleiche. Die Diskussion wird ausgedehnt auf § 107, worin nah Beschluß zweiter Lesung der Holzessigsäure und aus essigsauren Salzen hergestellten Essigsäure eine Verbrauchsabgabe von 24 H bie a ne e U E ist. He Antrag Nehbel will ejen Saß du H erhöhen, ein Antr i 17 Ge thei. ) D ad „Abg. Hausmann (nl.) befürwortet d t i zu § 5d. Die Essigfabrikatin stebe Vnebin L AN A E dürfe einen folhen Erwerbszweig nit dem Ruin preisgeben. Abz. Shweickhardt (Südd. Volkép.) \spriht fich zu Gunsten

des Antrages aus, besonders im Int j K fabrikanten. sonders im Interesse der süddeutshen Essig

Abg. Freiber von Gamp (Np.): In Anerkennung der {wier Lage der Essigfabrikanten haben wir im 8 107 nit dea Ben zweiten Lesung _aufreht erhalten, sondern eine Erhöhung der Ver- brauchsabgabe für den Holzessig von 24 auf 30 46 vorgeschlagen. Damit hoffen wir cinen Ausgleih geschaffen zu haben. Wenn man die Belastung für Holzessig angemessen normiert, liegt ein Bedürfnis für eine Begünstigung des Alkoholeisigs niht vor, Die Borredner könnten höchstens cine Erhöhung der Holzessizsteuer vorschlagen, die im Haufe manche Sympathien finden würde. Gu. “ED

Die Anträge Nehbel werden angenommen.

Den § 69a (Vergällungspflicht) beantragen die Abag. Ablaß und Genossen zu streihen, Abg. Bassermann Dill event. eine andere Fassung :[einführen, die auh die unvoll- ständige Vergällung allgemein zuläßt. Die Anträge Nehbel \hlagen eine redaktionelle Aenderung der Beschlüsse zweiter Lesung vor.

Eine Debaite findet nicht statt.

Ueber den § 69a in der Fassung des Antrages Nehbel erfolgt namentlihe Abstimmung. Dieselbe R oíndbtae dieser Fassung mit 207 gegen 150 Stimmen bei 5 Ént- R: Der Eventualanktrag Basserinann ist damit er- edigt.

Zu den Bestimmungen des 8 102 über die amilie Ueberwachung der Branntweinreinigungsanstalten bemertt der

Abg. Dietrich (kons.): Jm Interesse des Mittelstandes . . (Lautes GeläŸter links.) Sie haben \o viel vom Mittel« stand gesprohen, daß Sie mir dies auch mal gestatten können. Finden Ste es niht mittelstandsfreundlih, wenn man den kleineren Reinigungsanstalten unter 10000 h1 au die Vergünstigung zu- teil werden läßt, unter Steuerkontrolle zu reinigen, weil bei einer bôher:n Steuerbelastung die großen Betriebe, die ohne Kontrolle reinigen, dur die Vergütung des Shwundes canz ungeheuer bevor- zugt sind? Diesem Gedanken sollten die verbündeten Regterungen Lten L Beide t grn

relfor im Neichs!haßamt Kühn: Die Antwort auf d Frage ist n‘cht leiht. Wo Ta Erscheinungen herzortreten, die M wünschenswert machen, werden wir in Erwägungen eintreten.

Jm S 103 wird abweihend von den Beschlüssen zweiter Lesung beschlossen, die Zollsäße für Branntwein in Fässern zu erhöhen, und zwar für Liköre auf 350 46, für anderen Brannt- wein in Fässern auf 250 6, für Branntwein in anderen Be- hältnissen auf 350 4, für Aether und Kognaköl in Fässern auf 275 46, in anderen Behältnissen auf 350 (6, für äther- und weingeisthaltige Riehmittel usw. auf 400 46, für Essigsäure auf 42 bezw: 48 46, und den Bundesrat zu ermächtigen, diese Zolisäße vom 10. Juli 1909 ab auf 300, 225, 300, 225, 300. 390 4 herabzusegzen. /

Den § 4 will der Anirag Nehbel durch die in zweiter Lesung abgelehnte Bestimmung ergänzen: „Unter der Be- zeihnung Kornbranntwein Darf nur Branntwein feilgehalten werden, der auss{ließlich aus Roggen, Weizen, Buchweizen, Hafer oder Gerste hergestellt ist.“

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volkêp.): Man kann ni@t absehen, warum die noch voc drei Tazen wit großer Mehrheit abgelehnte Vorschrift jetzt wieder hergestellt werden soll. Seit Jahrzehnten wird unter der Bezeibnung Kornbrarntwein ein Produkt verkauft, das einen Zusaß von Kartoffelsprit hat.

Der Antrag Nehbel wird durch Auszählung mit 230

gegen 79 Stimmen angenommen. Die Verkündung des Ab-

stimmungsresultats wird mit stürmischer, anhaltender, si

immer wiederholender Heiterkeit aufgenommen.

S 139 trifft Bestimmungen über die Nahsteuer. Nah

dem Beschluß zweiter Lesung sollte sie 40 ,Z für das Liter

O Der Antrag Nehbel s{lägt Herabseßung auf H vor.

Abg. Shweickhardt (Südd. Volksp.) befürwortet die Herab-

seßung auf. 25 „S.

S 139 wird gemäß dem Antrag Nehbel angenommen.

, Der Rest der Vorlage gelangt- nah den Beschlüssen zweiter Lesung mit den Anträgen Nehbel ohne weitere Dis- fussion zur Annahme.

Zu dem Antrage Albrecht auf Anfü ung eines neuen Schlußparagraphen, wonach der zehnte Teil des Aufkommens aus diesem Geseß jährlih für die Zwecke der Trunksuht- bekämpfung verwendet werden soll, haben die Abgg. Wölzl (nl.), Dr. Mugdan und Dr. Müll er- Meiningen (fr. Volksp.) die

Stu.

Aenderung beantragt, nur den hundertsten Teil des Aufkommens für diesen Zweck zu verwenden.

Abg. Wölzl (nl.) erklärt sich mit der Grunbt denz des sozi demokratischen Antrages einverstanden. 1 9% ded Reinertecaas s es iy Sal und l sroger A mene damit auf dem Ge-

gtene erreiht werden. Gebiete Vorbilolit ctt erden ndere Länder hätten auf diesen

Staatssekretär des Reichsshaßamts S ydow:

daß unter uns wohl niemand ist, der die Bestrebungen zur Be- kämpfung der Trunksuht nicht gern unterstüßen würde. Eine andere Frage ist es aber, ob es Sathe des Reichs ist, hier einzutreten. (Rufe links: Jawohl!) Sie können doch nicht jede nüßlie Aufgabe dem Reih auferlegen. Für diese Art der Tätigkeit kommt in erster Linie die Privatwohltätigkeit und Fürsorge in Betracht. (Oho! links. Sehr richtig! rechts.) Vor allen Dingen aber frage ih: wie steht diese Frage hier mit tem Gesetze in Zusammenhang? (Sehr richtig ? rets.) Es kann doch wohl niemand behaupten, daß durch ein Ge- seß, welhes tatsählih eine Verteuerung des Trinkbranntweins zur Folge hat, die Trunksucht béfördert wird. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzuléhnen. (Bravo! rets.)

Abg. Freiherr von Gamp (Rp.): Die Preiserhöhung des Trink'- branntweins von 1887 hat einen Korsumrückgang va Ad Millionen Liter zur Folge gehabt. Das war eine erfreulihe Seite der da- maligen Steuererhöhung. Mit Sicherheit läßt #ich annehmen, da auch jeßt der Trinkbranntweinkorsum ganz erheblich rie gehen wird. Diese gute Seite des Ge eßes müßten auch Sie an- erkennen. Im Etat finden sich viele Positionen für Zwedke, für die das Neich noch viel weniger zuständig ist. Der Gedanke findet auch bei uns. die größte Sympathie, und wenn Sie ihn in einer Re- folution äußern wollen, so werden wir ihr gern beitreten.

Abg. Dr. Mugdan (fr. Volksp.): Nach der Reichsverfassung untersteht die Medizinalpolizei dem Reiche, zu deren Aufgaben aber gehört fiherliß mit in erster Linie die Bekäwpfung der Trunksucht. Wenn der Vorredner sagte, er habe Sympathie für den Gedanken, so ist das außerordentlih kläglich. :

Abg. Südekum (Soz.): Au aus dem Totalisatorgeset werden den einzelnen Staaten Beiträge für die Förderung der Pferde- zuht zugewiesen. Die verbündeten egierungen würden das ganze Gefeß an solcher Bestimmung nit scheitern lassen, aber Sie haben eben nit den moralischen Mut, sie anzunehmen.

Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Auch ih sympathisiere mit dem Grundgedanken des Antrages, was mir aber mißfällf, ift, daß die Antragsteller Gelder hergeben wollen für einen an \fich lobenswerten Zweck, obgleich sie für die Aufbringung dieser Gelder vorher keinen Finger gerührt haben. Jch würde Ihnen vorschlagen, den Antrag dahin zu ändern, daß 1 % des Er- trages der von Ihnen bewilligten Steuern dafür aufgewendet wird.

Abg. Spe ck (Zentr.): Dem Antrage stehen auch wir sympathisch gegenüber, halten aber das Reich nit für zuständig. Sie können bet der Beratung des Etats eine Resolution einbringen, dann wird der Gedanke reiflich erwogen werden.

Abg. Gothein (fr. Vgg.) (mit Heiterkeit und Zurufen empfangen): Sympathien sind etwas sehr Schönes, aker sie . lassen si nit in Geld umseßen. Der Berliner sagt: Wat ick mir davor koofe. Wollen Sie wirkli etwas s{afen, so müfsen Sie dem Ans trage zustimmen.

Der Antrag Albrecht wird abgelehnt, der Antrag Wölz[l in namentliher Abstimmung mit 207 gegen 151 Stimmen bei 7 Enthaltungen verworfen. _ Jn der Gesamtabstimmung wird die Vorlage in nament- licher Abstimmung mit 229 gegen 137 Stimmen bei 2 Stimm- enthaltungen definitiv genehmigt.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß 68/4, Uhr. Nächste Sißung Sonnabend 10 Uhr. E dung Me Sai, betreffend Aenderungen im Finanz- wesen, und der Novellen zum aumwein-, St - Wechselstempelgeseß.) ! Y E uN

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reihsamt des Innern jusammengestellte „Nachrichten für Handel und Sndusttic-) N

Rußland.

Zolltarifierung von Waren. Laut Beschlusses des Tarif- kfomitees vom 28. April d J., Nr. 197, sind S ae nE d Gegenständen aus Eisenblech durch farbige Nänder oder Streifen auf einem allgemeinen Fond von anderer Batoe Zu ies Ga e ELE G welche die Gegen-

ände na rt. 194, P. 2, des Tarifs zollpflihtig maten. irku des Zolldepartements vom 5. Mai 1909, Nr. 13 626 E

Geflohtene Erzeugnisse (Bänder und Borten , die Gummifäden enthalten, sind nit, wie es bisher Gftei ges- \chehen, nah Anm. 1 zu Art. 88 des Vertragstarifs, sondern nach dem entsprehenden Buchstaben des Art. 205, P. 2, des Tarifs zu verzollen, da das in Anmerkung 1 zu Art. 88 des Vertragstarifs vor- ltne Veriollungsverfahren, wie aus P. 2 der Anmerkung deutlih George fi O e Lire a nicht auf geflochtene

rzeugnifse bezteht. rTular de oudepartements vom 5. 1909, Nr. 13 525) x 9 Om

Portugal.

Vorübergehende Freigabe der Weizeneinfuhr und Festseßung des Einfuhrzolls auf Wetzen. Zufolge einer Königlichen Verordnung vom 1. Juni d. F, können "8 Millionen Kilogramm Wetzen, die nah dem Gutachten des L1ndwirtschaftsrats bis zum Ablauf des mit dem 31. Juli d. I. endenden Erntejahrs für den beimishen Verbrau noch erforderlih werden, zur Bereitung von Brot, Teigwaren, Zwteback und Biskuits bis zum 10. Juli d. F. dau As von 6,5 Reis für 1 kg eingeführt werden. (Diario do

OVerno.

Griechenland.

Zollfreie Einfuhr von Geweben usw., die nah der Ver- arbeitung zu Krawatten unter Zollverschluß wieder- Qu Lg cia ee oder beim Zollamt Syra einaelagert werden. Eine Königliche Verocdnunz vom 12. März 1909 bestimmt auf Grund des Abs. 6 des Gesetzes vom 11. Februar 1901 !) und der Artikel 1 bis 7 des Geseßes vom 13. Februar 1893,?) daß die zollfreie Einfuhr von Rohstoffen zur Herstellung von Krawalten und die Ausfuhr der Ke E Ae Lr oder ihre Einlagerung. gus am ra unter den Bedingungen der Könialihen Ver- ordnung vom 22, März 1801 gestattet ist. Z A (Griechische Regierungszeitung.)

ollbehandlung von künstlihem Indigo. Nach einem ErlaF; des griehishen Finanzministeriums an den ollamtsvorsteber in Piräus vom 22. April 1909 ift künstliher Indigo tem natür- lichen Indigo zolltarifarish glei{zustellen und nach der Tarif-Nr. 59 þ Ver rRGEmANE mit 10 Dramen in Metallgeld für 100 Oka ju ver- 1) Deutsches Handelsarciv 1901 1 S. 458, ?) Gbenda 1893 1 S. Jaa.

N

Meine Herren! Jch kann meinem Vorredner ja darin beitreten,