1909 / 161 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

alles einverstanden darüber, daß die Wertzuwachssteuer eingeführt werden sollte. (Sehr richtig! rechts.) Mit Einstimmigkeit ist damals die Aufforderung an die Regierung ergangen, die Wertzuwachssteuer für Immobilien einzuführen. Jn dem zweiten Stadium, in welchem der Kommissionsantrag hier zur Beratung stand, wußten \ich die Herren von jener Seite des Hauses nicht genug z1 tun in der Ver- \{ärfung der von mir gegen eine sofortige Einführung der auf der Grundlage dieses Antrags geltend gemachten Bedenken. (Sehr richtig! rechts.) Der Herr Abg. Cuno hat man kann wohl sagen mit äßendem Spott gewisse Shwächen des Kommissionsvorsckchlags übergossen. Jetzt kommt der Herr Abg. Cuno und beklagt sih darüber, day man die Sache nicht sofort gemacht habe. (Hört, hört! rets.) Da si die Einwände des Herra Vorredners zum Antrag des Grafen Westarp auf die geseßgeberische Vorbereitung der Wertzuwachssteuer beziehen, die den verbündeten Regierungen obliegt, so finde ih mich doch veranlaßt, über die Bedeutung, die ih dem Antrage beilege, einige Worte zu sagen. Das kann ich um so mehr tun, als ih diesen Weg, der jeßt eingeshlagen ist, bei Beginn der zweiten Lesung selber empfohlen habe. (Abg. Singer: Also eine beim Grafen Westarp be- ftellte Arbeit!) Wenn Sie das bestellte Arbeit nennen, daß eine Meinung, die ih selbs vorgeshlagen habe, naher bei der Mehrheit des Reichstags Zustimmung findet meinethalben!

Ich habe damals den Gedanken vertreten und darüber war im ganzen Hause Einverständnis —, daß bei der Regelung der Wert- zuwachssteuer den Gemeinden ein Teil des Aufkommens gewährt werden solle und müsse. Das steht mit gemetuschaftlichem Einvers \tändnis, ih glaube, aller Freunde der Wertzuwachssteuer fest, und das Gegenteil davon ist auch hier in dem Antrage des Herrn Grafen Westarp nicht gesagt. Was im Absay 2 zum Ausdruck gebracht ift, ist folgendes, daß nämlich die Gemeinden, die hon am 1. April d. J. die Wertzuwachssteuer besaßen, eine vorzugsweise Behandlung ver- dienen. Das sieht durchaus nicht im Widerspru mit dem Grundsaßz der gleihmäßigen Behandlung aller Steuerzahler, wieder Herr Abg. Südekum gemeint hat, sondern das ist eine Bestimmung, wie wir sie alle Augen- blicke treffen, wenn wir den Besißstand durh Uebergangsbestimmungen \{honen. Aus dieser Fassung geht hervor, daß erstens die Gemeinden die am 1. April \{chon die Wertzuwachssteuer haben, eine Zeitlang noch im Besiy ihrer dur(schnittliGen Einkünfte bleiben sollen (Zuruf links: wie will man das machen ?) das werden Sie ja sehen (Heiterkeit), und daß zweitens die Gemeinden, die sie jeßt einführen, ¡war einen Anteil behalten sollen, aber keinen Anspru auf Schuß ihres Besiystandes haben sollen (Zuruf links: wo steht das ?). Iniolern t 68 Ur die, die sie hon haben, eine gewisse Beruhigung und für die, die sie neueinführen ein gewisser avis au lecteur, daß sie die Höhe ihrer Erträgnisse niht als dauernd ansehen.

Wenn nun die Ansicht geäußert worden ist, daß, wenn die Ein- führung der Wertzuwachssteuer jeßt angekündigt wird, die Spekulation dadurch befördert werden würde, so will ich zunächst sagen, daß \chwerlich die Spekulation auf eine Tatsache, die erst in 2 bis 3 Jahren eintritt, sich mit Sicherheit wird einrihten können, daß es zweitens aber noch Wege geben wird, wenn nach der Entwicklung, die dte Sage nimmt, sch Mißbräuche herausstellen, diesen Mißbräuchen nach- drücklih zu begegnen. (Zuruf links: Wie ?) Jh werde mi natürlich hüten, zu sagea, wie ih mir das denke; denn sonst würde ich der Spekulation die Wege weisen, die sie gehen soll. (Bravo! rechts und in der Mitte. Lachen links.)

Abg. Dr. Müller -Meiningen (fr. Volksp.): Das wahrste Wort, das der Schaßbsekretär in dieser ganzen Debatte ge\prohen hat, war das: „Es ist ein merkwürdiges Schauspiel*. Eine derartige Geseßmacherei ist allerdings bisher in keinem Parlament der Welt vorgekommen. Kein Wort ist \charf genug, um ein solches legiélatorishes Vorgehen zu fennzeihnen. Der Schaßsekretär hat zugestanden, daß er den Antrag selbst fabriziert hat! Das nennen Sie eine Finanzreform. In Wahr-

heit ist es die babylonishe Verwirrung auf dem Gebiete der Finanzen! (Lebhafter Widerspru rechts und im Zentrum.)

Abg. Dr. Südekum (Soz.): Die Rede des Schaßsekretärs nimmt den Gemeinden jede Hoffnung auf eine Ergicbigmahung ihrer Wert- zuwachssteuer.

Ueber den Antrag Graf Westarp, betreffend die Wert- zuwachssteuer, wird namentlih abgestimmt, der Antrag wird mit 222 gegen 128 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen ange- nommen.

Der Grundstüccksübertragungsstempel wird nah einem weiteren Antrag Graf Westarp von 1/2 auf 1/ R herahb-

esezt. Auch die übrigen Anträge des Grafen Westarp zu der S-rifnunnmer 12 werden angenommen.

Endlich liegt hier ein Antrag des Abg. Grafen von Carmer-Zieserwiß (dkons.) vor, betreffend die Regelung des Umsaßstempels für den fideikommissarisch gebundenen Grundbesig. Danach soll in 30 jährigen Zeitabschnitten eine Abgabe von 1/z pCt. des Werts entrichtet werden.

Abg. Graf von Carmer (konf.) führt aus, daß damit eine Aus- gleihsabgabe für den Grundbesiß geschaffen wird, der niht der Ver- äußerung unterliegt. Die Abgabe foll au in jährlihen Geldbeträgen von gleiher Höhe bezahlt werden können.

Der Antrag wird unter großer Heiterkeit der Rehten und des Zentrums einstimmig angenommen. l

Jn der Gesamtabstimmung wird die Novelle zum Reichs- flempe nesed, in welhes auch die neue Talonsteuer eingefügt worden ijt, definitiv genehmigt.

Zur dritten Lesung der Novelle zum Wechselstempel- ese liegt der Antrag von Gamp - Müller-Fulda und enossen vor, den Beschluß zweiter Lesung, wonach die

Wechselstempel|teuer nur für Wechsel, die über 6 Monate laufen, für jede weiteren 6 Monate von neuem zur Erhebung gelangen sollte, wieder aufzuheben und die Vorlage wieder herzustellen, wonach der Wechselstempel wiederholt fällig ift, wenn der Wechsel länger als 3 Monate läuft, und zwar zunächst für die nächsten I Monate und dann für jede weiteren 6 Monate. i

Ohne Debatte wird der Antrag angenommen, ebenso der Antrag derselben Antragsteller, das Gesey mit dem 1. August 1909 in Kraft treten zu lassen.

Jn der Gesamtabstimmung wird auch dieser Geseßentwurf definitiv angenommen. j

Damit is die Tagesordnung und die Finanzreform er- ledigt. (Lebhafter Beifall rehts und im Zentrum.)

Schluß 6%, Uhr. Nächste Sißung Montag 11 Uhr. Se ator nang, Rechnungssachen , kleinere Vorlagen,

ahlprüfungen.)

Nr. 27 der „Veröffentlt@ungen des Kaiserlichen Ge- sundheitsamts*“ vom 7. Juli 1909 hat e a Inhalt: Bemerkung zur Krankenhaussiatistik. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle im Mai. Zeitweilige Maß- regeln gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Mitteilungen aus British-Ostindien, 1906 und 1907. Gesetzgebung usw. (Deutsches Neich.) Unlauterer Wettbewerb. Thermometerprüfung. Pest, Cholera 2c. (Preußen.) Därme. Milzbrand. Geisteskranke. (NReg.-Bez. Posen.) Trichinenschau. (Bayern.) Chemische Wästhereien. (Sachsen.) Zahnärzte. Ry Blei- haltige Farben. (Ungarn.) Fleishbeschau. (Frankreih.) Fleisch. (Algier.) Bier, Essig. Fette. (Niederlande.) Fleishausfuhr. (Großbritannien. Irland.) Tuberkulose. (Neu-Seeland.) Opium. Tierseuhen im “Auslande. Maul- und Klauen- seuhe in der Schweiz. Tierseuhen in Rußland, 4. Vierteljahr 1908. Desgl. in Britisch-Ostindien, 1906/08, Zeitweilige Véaß- regeln gegen Tterseuchen. turen, Neg.-Bez. Marienwerder, P Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Oesterreich. Aerzteordnung. Vermischtes. (Preußen. Berlin.) Pilze. Milch- konservierung. (Schweiz.) Faulbrutversiherung, 1908. Geschenk- liste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, Mai. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Wohhentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Ginwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Ses Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken.

terung.

Nr. 54 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus- egeben im Ministertum der öffentlichen Arbeiten, vom 7. Juli 1909, at folgenden Inhalt: Eisenfahnfährverbindung Saßnitß—Trelleborg.

Die Ausstellungs- und Festhalle in Frankfurt a. V. (Scchluß.) Ueber das Wärmeleitungsvermögen verschiedener Fußbodenbeläge. Bücherschau.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

St. Petersburg, 11. Juli. (W. T. B.) Vom 9. zum

10. d. M. find 124 Neuerkrankungen und 47 Todesfälle an Cholera,

eit gestern 111 Neuerkrankungen und 36 Todesfälle zu verzeichnen. ie Zahl der Kranken beträgt gegenwärtig 797.

Handel und?Gewerbe.

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Juni abgerechnet: 4312210 800 S6.

Nach der Wochenübersicht der Reihsbank vom 30. Juni 1909 betrugen (+! und im Vergleih zur Vorwoche): Aktiva: 1909 1908 1907 Metallbestand (Be- E É h ftand an furs- fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus- ländishen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 46 berehnet)

darunter Gold

764 677 000 Bestand an Reichs-

kassenscheinen . .

Bestand an Noten anderer Banken .

Beftand an Wechseln

Bestand an Lombard- forderungen

Bestand an Effekten

Bestand an sonstigen Men v 6

Passtva: Grundkapital

Reservefonds .

1028 692 000 | 1031 799 000 | 830 710 000 (—123 572 000)|(— 86 020 000)|(—137 029 000)

63 146 000 (— 6/378 000)|((— 6 218 000)|((— 203 000)

10 308 000 9 049 000 8 042 000 (— 20 722 000)|(— 23 205 000)|(— 22 876 000) 1180 548 000 | 1127 098 000 | 1 314 679 000 (+4299 306 000)|(4-224 990 000)|(-++316 146 000)

208 309 000 | 164 064 000 206 750 000 (+4124 063 000)|(-+100 522 000)|(+132 526 000)

280 349 000 141 788 000 103 781 000 (4 95 262 000) |(+ 89 084 000)|(-+ 49 375 000)

163 277 000 | 160 163 000 92 203 000 (— 5 735 000)|((— 16 597 000)|((— 4 147 000)

66.598 000 87 156 000

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

180 000 000 (unverändert) 64 814 000 (unverändert) | (unverändert) | (unverändert)

1 886 325 000 | i 792 623 000 | 1 728 764 000 (+443 757 000) (+396 348 000)|(-+345 866 000)

773 217 000 | 615 137000 | 626 621 000 (— 93 515 000)|(—115 379 000)|(— 14 227 000) 33 725 000 44 533 000 43 122 000

(4 1982 000)|(4+ 1 587 000)|(-+ 2 153 000)

180 000 000 (unverändert) 64 814 009

Betrag der um- laufenden Noten .

sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten .

sonstige Passiva . .

(Aus den im Neichsamt des Innern zusammengestellten eNachrichten für Handel und Industrie “.)

Oesterreih-Ungarn.

Aenderungeiniger Bestimmungen der Durhführungs- vorschrift zum Zolltarifgeseß und der Erläuterungen ¡um Zolltarif. Eine Verordnung der österreihishen Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 18. Juni d. J. ergänzt und ändert einige Bestimmungen der Durhführungstvorschrift zum Zolltarifgeseß und der Erläuterungea zum Zolltarif (\. Deutsches Handelsarchiv 1906 I S. 1350).

Die Ergänzungen und Aenderungen betreffen: die Zollbehandlung der Energosapparate der Firma Energos u. Co. in Dresden, der bleihaltigen Farben und Kitte, von Kindertrompeten, -trommeln, «geigen u. dgl., nit präzise gearbeitetem optishem Spielzeug, als

pielzeug dienenden Augengläsern, von Ziegeln und Bauornamenten aus gemeinem Steingut, präzise gearbeiteten Kaleidoskopen, Zauber- laternen und präzise gearbeitetem optishen Spltelzeug, mechanischem Eteu als Erzeugnis der Präzisionemechanik und elektrischem pielzeug.

Die Verordnung ist im XLIV. Stück des Reichsgesetblatts für

die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder veröffentlicht.

Rußland.

Behandlung von eingeschmuggelten Brieftauben und Vorschriften für die Abla S von Tauben, die auf Grund einer besonderen Erlaubnis zugelassen werden. Laut Zirkulars ‘des Zolldepartements vom 29. April d. J., Nr. 12 644, sind alle bei der Einshmuggelung nach Rußland er- griffenen ausländischen Brieftauben zu vernihten und bei der Ablafsung von Tauben, die auf Grund einer besonderen Erlaubnis des Finanz- ministers eingeführt werden (Anm. zu Nr. 40 des Tarifs), den Personen, welche die Einfuhrerlaubnis erhalten haben, NReverse darüber abzufordern, daß die eingeführten Tauben nit zur Gattung der Brief- tauben gehôren und niht zur Abrichtung für den Postdienst bestimmt sind; ferner ist von dem Einführer genau anzugeben, wohin die Tauben

bestiramt sind. Der Revers i} unverzüglich der s3rtilichen Polizek- behörde zuzustellen, die darüber zu wachen hat, daß die dadurch über- nommenen Verpflichtungen eingehalten werden.

Wau M

&Ftalien.

Außerkurssezung der 20 Centesimistücke aus legiertem Nickel. Laut Königlicher Verordnung vom 13. Juni d. I. gelten die 20 Centesimistücke aus legiertem Nickel mit der Jahreszahl 1894. und 1895 nah dem 30. Junt 1910 im Königreiche niht mehr als- geseßlihes Zahlungsmittel; vom 1. Juli 1910 ab werden sie yon den öffentlihen Kassen bei der Entrichtung von Staatsabgaben nicht mehr angenommen und können vom gleichen Zeitpunkt ab von Privaten zurückgewtesen werden. Vom 1. Juli 1910 ‘ab bis zum 39. Juni 1914 werden die 20 Centesimistücke aus legiertem Nickel bei den Staatskassen des Königreichs gegen 20 Centesimi-Stücke aus reinem Nidckel oder gegen Bronzemünzen oder tin Ermangelung solcher gegen andere geseßliGße Münze umgetausht. Die bis zum 30. Junk 1914 nit zum Umtausch vorgelegten Stücke gelten als verfallen.

(Gazzetta Ufficiale.)

Türkei.

Getreideausfuhrverbot, Die Ausfuhr von Getreide aus dem Wilajet Tripolis ist bis auf weiteres verboten.

Belgien.

A O von Waren. Mit Graphit ge- mishtes Fett zum Schmieren von Fahrradketten, in kleinen Umschließungen aus Eisenblech, is als „Kurz- und Quincaillerlewaren*" mit 13. v. H. des Werts zu verzollen.

Aeroplane und andere Apparate zur Luftschiffahrt sind als „Maschinen, mechanishe Vorrihtungen und Werkzeuge, andere,“ nach dem dem Gewichte nach überwiegenden Bestandteil zu verzollen. Cbenso sind Propeller (hélices) und alle im Tarif nicht besonders aufgeführten Teile davon zu behandeln.

Es versteht \ich, daß Ballons zu Luftschiffahrtsauf- stiegen, einshließlih der einzelnen Teile, als ,wifsenschaftlichße In- strumente und Apparate“ zollfrei bleiben.

Mauerziegelausgewöhnlihem Steinzeug, weder glasiert noch gefärbt, find als „gewöhnliche Tonwaren, anderweit niht genannt," mit 1,25 Fr. für 100 kg oder nah Wahl des Einbringers mit 10 v. H. des Wertes zollpflichtig. sy Gisenbahnschwellen aus Stahl, auch mit gebohrten Löchern, sind als „Eisen und Stahl: Eisen, geshmiedet oder gewaljzt, und Stahl in Stangen oder Platten“ mit 1 Fr. für 100 kg zu ver- zollen. Ausgetiefte (omboutios) Schwellen dieser Art find als „Schmiedeeisen- und Stahlwaren, besonders benannte Waren,“ mit 2 Fr. für 100 kg zollpflichtig.

Fn Stahlhütten und Gießereten gebrauhte Graphitstöpsel zum Verschließen der Ausflußmündungen von Gießkellen unterliegen als „Maschinen, mechanishe Vorrihtungen und Werk- zeuge, andere: aus Kupfer oder jedem anderen Stoffe“ der Ver- ¡ollung mit 12 Franken für 100 kg.

Platten aus undurhsihtigem Milhglas, deren äußere Oberflähe mittels eines dem Bilderabziehen ähnlichen Ver- fahrens verziert und mit einem genügend widerstandsfähigen Firnis überzogen ist, auf deren anderer Oberfläche körnige mineralische Stoffe zur Erzielung von Unebenheiten aufgetragen sind, sodaß die Platten bei Verbindung mit Zement, Gips oder Mörtel haften bleiben, sind als „Glaswaren, andere“ mit 10 v. H. des Wertes zollpflihtig.

(Rundschreiben des Finanzministers.)

Internationaler Straßenkongreß und damit verbundene internationale Fachausstellung in Brüssel 1910.

Unter Mitwirkung der „Association internationale pormanente des Congrès de la Route* wird in räumlicher und zeitliher Ver- bindung mit der Brüsseler Weltausstellung im Jahre 1910 die Organisation einer Sonderausstellung für Wegebau in einem etgenen Pavillon geplant.

Zur Ausftellung werden kommen alle Materialien, Maschinen und Werkzeuge, die dem Straßenbau und der Straßenunterhaltung dienen, ebenso wie jedes Hilfsmittel, das zur Ortentierung des Publikums bestimmt ist. Die notwendige Ergänzung des praktischen Teiles wird eine Sammlung von Karten, Plänen, Modellen und Photographten, über alte und neue Verkehrôwege, ihre. Konstruktionen und die Mittel zu threr Unterhaltung bilden.

Der Zweck des Ganzen ist, dem Besucher ein vollständiges Bild über die Fortschritte des modernen Wegebaues zu geben.

Interessenten für diese Ausstellung wollen sich mit Anfragen an das Bureau des Reichslommifsars für die Weltausstellung in Brüssel 1910, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33/34, wenden.

Indufstriebegünstigungen tn Rumänten.

Der rumänishe Ministerrat hat auf Grund des Industrie- begünstigungsgeseßes nah dem „Bukarester Staatsanzeiger“ vom 26. Mai/8s. Juni d. Is., Nr. 43, den nachfolgenden Fabriken be- ziehung8weise Werken die zollfreie Einfuhr für Maschinen, Maschinenteile und Zubehörstücke auf die Dauer eines Fahres gewährt, und zwar:

der Gerberei Vasile Gheorghiu & Co. in Ploegci von 25. Mai/7. Juni 1909 ab,

der Fabrik für Papier- und Kartonarbeiten Gheorghiu & NRädulescu in Ploegci vom 25. Mai/7. Juni 1909 ab,

dem Sägewerk Dienermann & Wechsler fit in der Gemeinde Därmänesti, Bezirk Bäcäu vom 22. April 1909 ab,

der Tuchfabrik in Azuga der Aktiengesellschaft vorm. Rhein Scheser & Co. vom 13./26. Mai 1909 ab,

der Weberei und Seilerei der Aktiengesellshaft Dräghiceanu, Christescu & Co. in Bukarest vom 23. Junt/6. Juli 1909 ab,

der Aktiengesellshaft „Metalurgia româna“ vorm. Lemaître in- Bukarest vom 6./19. Mai 1909 ab,

der Papierfabrik der Rumänishen Aktiengesellshaft C. u, J. Schiel in Busteni vom 6./19. Mai 1909 ab,

der Stearinkerzen- und Seifenfabrik der Aktiengesellshaft Kongtzelmann u. J. Moeßnèér in Galay vom 5./18. Juli 1909 ab.

Dieselben Begünstigungen auf die Dauer von 15 Jahren sind gewährt worden:

der Fabrik für Petroleum und dessen Derivaten „Prahova* des E. Uschersohn u. L. Edelstein in Ploegci,

der Fabrik chemischer Produkte und Parfümerie- artikel „Florica" in Craiova des Grigore Petrino.

Ferner ist dem elektrishen Werk „Uzina Electric4" in Sinaia* die zollfreie Einfuhr für Maschinen, Maschinenteile und Zubehörstücke, die nur im Werke selbst und nicht anderswo verwendet werden, vom 12./25. Mai 1909 ab bis zum Erlöschen der anderen ihm gewährten Vergünstigungen bewilligt worden.

Die gleihen Begünstigungen bis zur Abänderung des Industrie- gesetzes sind gewährt :

“der Brauerei „Trajan“ des Rudolf de Attner in Turnu- Severin und

der Mühle Jacob Graf in der Gemeinde Bistrißa bei Turnu-Severin,

sowie bis zur Herstellung derselben im Lande der Portland- Zementfabrik des Jng. Joan G. Cantacuzino in Braila.

Endlich ist der Tuhfabrik in Buhugszi der Aktiengesellshaft für Textilindustrie die zollfreie Einfuhr von 30000 ke Olein bis zur Abänderung des Industriebegünstigungsgesetzes bewilligt worden. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest.)

Dänemark.

Zolltarifentsheidungen. Es sind abzufertigen: nach Tarifnummer 6 (1 kg 10 Oere):

Salicylpfla ster aus Zeugstoff, der mit anderen Beflandteilen als einer Lösung aus Gummi, Kautschuk oder Leim bestrihen ist.

„Cerebossalz“, eine Mishung aus Salz und phosphorsaurem Kalk, dem präparierte s{wefelsaure Magnesia zugeseßt ist.

nach Tarifnummer 40 (frei):

Blutmelassefutter aus Melasse, getrocknetem Blut und Erdnuß- klete, sofern sih die Ware nur als Futterstoff eignet.

Reisabfall, sogenannter „Futterbruh“, als Hühner- und Schweine- S ag e (Ee zum blen 8 sen Reis, der mit etwas Samen und einem geringen Teile unreiner Stoffe ver- mist is. Wert der Ware 7—7} Bér für 1 kg. Y :

Melafsefutter, Melasse gemischt mit Weizenkleie oder ähnlichen Stoffen, ohne Rücksicht auf den größeren oder geringeren Gehalt an Melasse (Zukergehalt), wenn es bei der Einfuhr als Futterstoff angemeldet wird und nach Ermessen der Zollbehörde nur als solcher und niht- zu anderem Gebrauche, z. B. um daraus die darin enthaltene zollpflihtige Melasse zu gewinnen, verwendet werden kann.

nach Tarifnummer 86 (1 kg 4 Oere):

Bimsstein in Stücken (viereckigen Blöcken) aus gepulvertem Bimsstein.

EiBu nas nume 20 U, j

¿ el-Leim“, der als ung in Leimfarbe verwendet wird und aus Weizenstärkekleister besteht, dem ein stark riehender anti- septisher Stoff zugeseßt ist.

als Gespinstwaren:

Bei der Tarifierung von en bleibt der Aufdruck des Firmen- stempels oder der Qualitätsbezeihnung des Inhalts außer Betracht.

nah Tarifnummer 111 (frei):

Teerpappe, eine mit Teer durhgetränkte, 1} mm dicke Platte aus Werg oder ähnlihen Spinnstoffen, denen Strohteile und andere Abfall stoffe beigemisht sind.

nach Tarifnummer 117 (1 kg 30 Oere):

Zweidrähtiges, lose gezwirntes, gefärbtes Wollengarn zur Her-

stellung von Smyrnateppichen. nach Tarifnummer 128 (1 kg 4 Oere):

Fußteppiche oder Fußteppichstoffe, auss{hließlih aus un-

gefärbtem Stroh oder Schilf gewebt. nach Tartifnummer 134 (1 kg 22 Oere):

Stroh- oder Schhilfmatten aus zum Teil gefärbtem Schilf oder Stroh gewebt, im übrigen aber ohne Verbindung mit anderen Ls if S 0

na arifnummer kg 10 Oere +6 v. H. des Wertes): F v

Fisherneße aus Baumwolle, an der einen Längsseite mit Kork-

stücken, an der anderen mit Tauwerk versehen. nah Tarifnummer 145 (1 kg 2 Kronen):

Weiße Taschentücher, in der einen Eke mit einem gestickten Buch- staben aus Baumwollengarn, worin \sich zwei Reihen Oeffnungen von mindestens der Dicke eines Fadens befinden.

Tragbänder aus Baumwollenband, gewebt aus gefärbtem und un- gefärbtem Baumwollengarn, mit Schnallen usw. sowie mit Strippen aus dicken Baumwollenligzen versehen, die über eine Einlage von Baumwollenfäden J find.

nah Tarifnummer 154 (1 kg 50 Oere):

Sogenannter Eisenfilz (hergerihteter Filz zum Isolieren) aus stark z¡usammengepreßtem, ungefärbtem Wollfilz.

Sogenannte Kameelhaartreibriemen gewöhnlicher Art aus Baum- wolle mit Einschlag aus Viehhaar, ohne Rücksicht auf den etwaigen Gehalt an Kameelhaar.

nach Tarifnummer 169 (1 kg 10 Oere):

Korkplatten in Größen von etwa } m im Gevtert aus Kork- spänen, die durch verschiedene Bindemittel, wie Asphalt und Wasser- glas, zusammengehalten werden.

nah Tarifnummer 176 (frei):

Gezogene Röhren aus Eisen oder Stahl mit aufgeshraubten Muffffen aus gezogenen Röhren, fofern die aufgeshraubten Muffen niht gebogen oder ähnli bearbeitet sind, wodurch sie als Ver- bindungsteile (Fittings) unter die Tarifnummer 182 fallen würden.

nah Tarifnummer 182 (1 kg 3 Oere):

Pferdeharken mit einem Zahnradmehhanismus, der das Zusammen- geharkte selbsttätig fortlegt, wenn die Zähne der Harke gefüllt sind.

nach Tarifnummer 183 (1 kg 70 Oere):

Doppelflinten und Nevolver mit gewöhnlicher Gravierung, die der Ziselierung gleih zu ahten ist.

Doppelflinten und Revolver mit Silberverzierung um die Läufe oder nur mit einem einzelnen Silberring um die Läufe.

Doppelflinten und Revolver mit Silberverzierung (Strichen oder Tieren) auf den Shlöfsern und Abzugtbügeln.

nah Tarifnummer 190 (1 kg 10 Oere):

Gepreßte Schraubenshlüssel im Gewichte von weniger als 2,9 kg, bei denen der Gußrand (Preßgrat) durch Abfeilen oder Ab- \{chmirgeln entfernt ift.

nach Tarifnummer 194 (1 kg 30 Oere): Roher gezogener Aluminiumdraht. nach Tarifnummer 196 (1 kg 70 Oere):

Ladckierte Wandbekleidungsplatten aus Zink mit eingepreßten Verzierungen (teils Figuren, teils Strichen).

__ nach Tarifnummer 197 (1 kg 30 Oere):

Vollständige Ner nsstlampen aus Sockeln, deren Hauptstoff weißes Bonellan ift, Opalglaskuppeln, befestigt in etwa 6 cm hohen Messingkränzen, Brennern, hauptsählich aus weißem Porzellan, und kleinen Glühlampen (sogenannten „Widerständen“) da die ver- wendeten Messingteile, wenn die Lampen zusammengeseßt sind, den überwiegendea Bestandteil ausmachen.

nach Tarifnummer 200 (1 kg 1 Oere):

Kreolin, ein bereitetes Teerdestillat von dünnflüssiger sölartiger Konsistenz, das in einem 1 cm-Reagenzglas gegen eine Lihtflamme undurchscheinend ist, und mit Entflammungspunkt bet 87 ° C.

nah Tarifnummer 211 (1 kg 8 Oere):

Fagpapier, sogen. Seidenkardus. ertig geshnittene Eisenbahnfahrkarten aus Pappe, auf betden Seiten mit durhgefärbtem Papier belegt und ohne Aufdruck so- wie größere Stüde Pape von derselben Beschaffenheit zur Her- stellung folher Fahrkarten. lle S en aus Papier oder Papiermasse.

Spulenähnliße Papierrollen, die, wie anzunehmen ist, als Trag- knebel verwendet werden.

nach Tarifnummer 213 (1 kg 24 Oere):

Sogenanntes „, Tapeten -Duplexpaptier“, das grün sowte rauh oder wollenartig auf der einen Seite (Vorderseite) und grau auf der anderen Seite ist.

nach Tarifnummer 214 (1 kg 30 Oere):

Fertiggeshnittene Eisenbahnfahrkarten aus Pappe, mit Papier von mehrfarbiger oder gemusterter einfarbiger Oberfläche belegt.

Deggl. durchlöcherte, durch eine in der Mitte eingeshlagene Reibe kleiner Vertiefungen zum Zertrennen der Fahrkarte' abgeteilt.

nah Tarifnummer 215 (1 kg 60 Oere):

Kalender in Form von „Blocknotes", aus einer Anzahl gerettet, durhlöcherter Blätter für jeden Monat des Jahres, mit Datum für jeden Tag und mit einer offenen Spalte für Aufzeichnun en der Ievem Datum. Zwischen den Blättern sind Farbendruckbilder eingeheftet.

nach Tarifnummer 285 (1 kg 10 Oexe):

El ementenkiften (für Aklumulatoren) aus Pithpine, inwendig mit

Bleiblech ausgefüttert. nah Tarifnummer 301 (15 y. H. des Wertes): Tauchershuhe aus Leder mit Bleisohlen.

e

Columbien.

Konsularfakturen. Nach den geltenden columbischen Gesezen und anderen Verfügungen sollen die Fakturen, die zur Beglaubigung vorgelegt werden, betreffs der Konsulargebühren in 4 Klassen ein- geteilt werden (Deutsches Handelsarhiv 1905 T1 S. 1169/70): Grste Klasse: Für Fakturen, die \ich ausschließlich auf Artikel aus Cisen, Stahl, Kupfer, Zink oder Holz beziehen und die für Maschinen von gewerblihen Unternehmungen wie Eisenbahnen, Dampfschiffe, elektrishe Beleuhtung, Tele- graphen, Telephone, Glas- oder Steingutfabriken, Druckereien und Webereien bestimmt sind, ohne Rücksiht auf die Höhe des Wertes, wenn folche Unternehmungen als ge meinnüßtg erklärt sind, sind nur 9 Pesos zu entrihten. Diese Verfügung wird oft \chlecht verstanden, und. das Hamburger columbische Generalkonsulat hat ai Dar die Aufmerksamkeit der Beteiligten besonders auf folgendes

a. 9 Pesos sind die Konsulargebühren der Faklturen erster Klasse, gleihviel, welhes ihr Gesamtwert ist. b. Gebühren für L ale Über Artikel anderer Art, als die oben angegebenen, auch wenn sie für anerkannt gemeinnüßige Unternehmungen bestimmt sind, sind gemäß der IT., III. oder 1V, Klasse, je nach dea Werte der Faktura, zu entrihten. c. Wenn in einer Sendung, die an ein als gemeinnüßig anerkanntes Unternehmen gerichtet ist, Artikel, die oben nicht genannt worden sind, zwischen andere von den in der I. Klasse einbegriffenen gemischt werden, dann unterliegt die Faktura den Gebühren so, als wenn sie zu der II. oder III. Klasse gehören würde, je nah dem Werte. Ist eine Sendung für ein als gemeinnüßzig anerkanntes Unternehmen bestimmt und befinden sich in dieser Sendung Artikel, die Anspruh auf die I. Klasse haben, und andere, die nah der II. oder II1. Klasse gehören, dann ist es niht ratsam, sie in den Pack- stücken zu vermischen, sondern sie in verschiedene Pakstücke zu ver- packden und dann zwei Fakturen vorzulegen, und zwar eine mit den Artikeln, für die nur 9 Pesos zu zahlen sind, und eine zweite mit dea anderen Artikeln, die die allgemeinen Gebühren zu zablen haben. Sollten aber in einer Faktura Artikel, wenn au in kleiner Menge, die keinen Anspruch auf die Gebührenermäßigung haben, zwischen den anderen sein, dann sind für die ganze Faktura die all- gemeinen Gebühren zu entrichten, d. Die Erklärung „Vtilidad Publica“ muß von der columbishen Regierung aus erfolgen, und der Ausführer oder Spediteur muß von dem Beteiligten verlangen, daß er ihm den Artikel des Vertrags oder Dekrets (mit genauem Datum usw,) nennt, damit die Angaben in der Faktura angeführt werden können; denn es ist unmögli, daß der Konsul hierin auf dem laufenden ist, und noch unmöglicher, alle die Verträge oder Unternehmungen, die als genten in Columbien anerkannt sind, im Gedächtnis zu behalten. 6. Die Vergünstigungen, welche die Regierung den Unternehmungen gewährt, die sie als gemeinnüßig anerkennt, bestehen immer in einer Faigung oder gänzlihen Bes freiung von den Zöllen, aber fast nie von den Konsular- gebühren. f, Die Spediteure oder Verlader dürfen nicht vergessen, nah den anden zu handeln, die im Punkt 3c des Art. 42 des fiskalischen Gesezbuhs angegeben D d. h. an Eides\tatt zu er- klären, daß der Inhalt der F2kturen richtig angegeben ist, und daß sie der Regierung gegenüber die Verantwortung für die Unterschiede, die sich betreffs des Jnhalts der Palkstücke herausstellen können, über- nehmen und daß sie keine Waare, deren Einfuhr verboten ist, zur Verladung bringen gemäß Art. 2 des Gesetzes Nr. 107 vom Jahre 1887. (Desterreihishes Handelsmuseum.)

Columbien.

Errichtung eines Zollamts auf San Andrós. Dur Dekret Nr. 369 vom 6. April d. J. hat der Präsident der Republik die Errichtung eines Zollamts für die im Karaibischen Meere gelegenen Inseln San Andrés und Providencia, mit dem Sie auf San Andrés, verfügt. (Nah einem Bericht der Kaiserlißen Minister- residentur in Bogota.)

Belgien und Uruguay.

Kündigung des Freundshaft3s-, Handels- und Shiff- ahrtsvertrags zwischen beiden Ländern. Der zwischen fBelgien und Uruguay bestehende Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 16. September 1853 und die Zusatartikel vom 21. Februar 1857 sind seitens der Regierung des Freistaats Uruguay auf den 19, Mai 1910 gekündigt worden. Leßtere hat dabei ihre Bereitwilligkeit ausgesprohen, mit der belgishen Regte- rung zum Abschluß eines neuen Handelsvertrags in Unterhandlungen

zu treten. (Moniteur Belge.)

O:zeensland.

Vorschriften über den Verkehr mit Explosivstoffen. Der Gouverneur von Queensland hat unterm 25. und 27. Februar 1908 Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Verkehr mit Explosivstoffen vom 14. Dezember 1906*) erlassen, die ein Verzeichnis der zur Einfuhr zugelassenen Erplosivstoffe, ein Verzeichnis der zur Lagerung folcher bestimmten Vläße sowie Verpackungs- und Beförde- rungsvorschriften enthalten. Die Bestimmungen sind veröffentlicht in der „Queensland Government Gazette“ vom 29. Februar 1908 ais werden demnähst im „Deutschen Handels-Arhiv“ zum Abdruck gelangen,

*) Deutsches Handels- Archiv 1909, Januarheft 1 S. 129.

Ausschreibungen.

Lieferung vershiedener Eisenwaren nah Oesterreich- Ungarn. Vergebung am 20. Juli 1909, 12 Uhr Mittags, durch die K. K. Nordbahndirektion Wien: Verschiedene Walzfabrikate und Eisen- waren für das Jahr 1910. Näheres bet der erwähnten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.

Le, von Metallwaren nach Bulgarien. Ver- gebung dur die Bezirksfinanzverwaltung in Sofia, und zwar: am 27. Juli 1909, betr. Lieferung von Messingblech und „draht; Anschlag : 11 488,75 Fr., Kaution: 575 Fr.; am 28. Juli 1909, betr. Lieferung von eisernen Röhren; Anschlag: 38 728 Fr., Kaution: 1937 Fr.; am 29. Juli 1909, betr. Lieferung von eisernem Kesselblech: Anshlag : 7286,25 Fr., Kaution: 364 Fr. Die näheren Bedingungen für obige Lieferungen liegen bei der Materialienabteilung der Generaldirektion der Staatsbahnen und Häfen sowie bei den bulgarischen Handels- kammern zur Einsicht aus.

Lieferung von galvyanisiertem Eisendraht für die Bezirksfinanzyerwaltung in Sofia. Vergebung am 26. Juli 1909. Anschlag: 10250 Fr., Kaution: 512,590 Fr. Die Lieferungs- bedingungen usw. sind bei der Generaldtrektion der bulgarishen Staatsbahnen erhältlich.

Lieferung von 15 t Rosteisen nach Norwegen. Ver- gebung am 30. Juli 1909, 3 Uhr Nachmittags, dur die Ver- waltung der Norwegischen Staatsbahnen, für die Ofotenbahn, Narvik. Versiegelte Angebote mit der Aufschrift: „Anbud paa leveranse av ristjern“ werden im Bureau des Betriebsvorstehers der Eisen- bahn in Narvik entgegengenommen. Bedingungen ebendaselbst. In Norwegen ansässiger Vertreter notwendig.

Lieferung von 1500001 Oel nach Brasilien. Ver- (ur am 30. Juli 1909, 12 Uhr, dur die Intendantur der Brasi- tanishen Zentraleisenbahn in Rio de Janeiro. Sicherheitsleistung: 500 Milreis. Näheres beim „Reichsanzeiger“.

Lieferung von 10 Shalttafeln nach Australien, für je 100 Anschlüsse. Vergebung am 10. September 1909 durch den Zeu Postmaster General, Sydney. Näheres beim „Reichs- anzeiger“. j

Konkurse im Auslande,

Galizien.

Konkurs ist eröffnet:

1) Ueber das c des Simon Bodek und Pinkas Reiß, unter der Firma S. Bodek und P. Neiß, Tuh- und Seiden- warenntederlage in Lemberg, Sloneczna-Gasse 6, registriert, sowie über das Privatvermögen der persönlich haftbaren Inhaber dieser Firma Simon Bodek und Pinkas Reiß, mittels Beschlusses des K. K. Landes- als Handelsgerichts, Abteilung YITL, tin Lemberg vom 25. Juni 1909 No. ez. 8. 10, 11, 12/9, ELerilorisGes Konkurs- mafseverwalter: Advokat Dr. Mayer Abr. Schönfeld in Lemberg. Wakhltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmassever- walters) 6. Juli 1909, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 10. September 1909 bei dem genannten Gericht anzumelden ; in der Anmeldung ist ein in Lemberg wohnhafter Ae mächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahri (Termin zur Feststelluna der Ansprüche) 13. September 1909, Vormittags 9 Uhr.

2) Ueber das Vermögen der Sara Stahl, Eigentümerin einer Schnittwarenhandlung in Kulików, mittels Beschlusses des K. K. Landes- als Zivilgerihts, Abteilung YI1, in Lemberg vom 20. Junt 1909 No. cz. S. 9/9, ”— rovisorischer Konkursmasseverwalter :. Advokat Julian Plutyúski in Kulików. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 5. Zuli 1909, Vormit- tags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 31. August 1909 bet dem genannten Gericht oder bei dem K. K. Bezirksgericht in Kuliksw anzumelden; in der Anmeldung is ein in Lemberg wohnhafter Zu- stellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liguidierungstagfahrt On Ie Feststellung der Ansprüche) 3. September 1909, Vormit- ag L.

3) Ueber das Vermögen des Berl Kranzler, registrierten Mitgliedes der Gesellshaft unter der Firma „Berl Kranzler und Chaim Neuß“ in Neu-Sandec, und über das Vermögen des Naftaly Kranzler aus BIlaëowa, sowie über das Privatvermögen des persönli haftbaren Teilhabers Berl Kranzler in Btatowa, mittels Beschlufses des K. K. Kreisgerichts, Abteilung V, in Rzeszów vom 28. Juni 1909 No. ez. 8. 7/9, Provisorisher Konkurs- mafseverwalter: Advókat Dr. Alexander Sahank in Tyczyn. Wahl- tagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkurs masseverwalters) 12. Juli 1909, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 30, Juli 1909 bei dem genannten Gericht anzumelden; in der An- n b en in Ea N M Nagler

aft zu machen. Liguidierungstagfahr ermin zur Feststellung. der Ansprüche) 2. August 1909, Vormitiags 9,30 Uhr. G

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 10, Juli 1909:

Ruhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen Get, DD 80T 8 332

Nicht gestellt

am 11. Jult 1909: Welt 3148 142 Nicht gestellt i _,

Dur die Otavi Minen- und Eisenbahn-Gesell- haft, Berlin, gelangten im ersten Vierteljahr (April Jur des neuen Betriebsjahres 1909/10 zur Verschiffung: 6100 t Erze (gegen 6500 & i. V.), 700 t Werkblei (gegen 800 & i, V.), 870 t Kupferstein (gegen 900 t i. V.). Die Betriebseinnahmen der Eisenbahn im April-Junt 1909 betrugen: 720 000 46 (gegen 1235 000 46 i. V.), die Betrieb8ausgaben April-Juni 1909: 390 000 46 (gegen 452 000 M i. V.), der Uebers{uß: 330 000 4 (gegen 783 000 (6 i. V.). Von dem Minderüberschuß in Höhe von 453 000 4 entfallen auf Tarif- ermäßigungen für Erze, Kohlen und Koks etwa 350 000 46, die dem Bergbau i fugute E A 9

Nach einer der Firma Hardy u. Co. zugegangenen Depe betrug, laut Meldung des „W. T. B.* aus elite die Grite ausbeute der in den Transvaal Chamber of Mines ver - einigten Minen im Juni 1909: 596216 Unzen im Werte von 2 532 563 Pfund Sterling gegen 603411 Unzen im Werte von 2 963 128 Pfund Sterling, die der Außendistrikte 21 012 Unzen im Werte von 89255 Pfund Sterling gegen 21 087 Unzen im Werte von 89571 Pfund Sterling im Mai d. J. Die Zahl der den Minen zugeteilten eingeborenen Arbeiter betrug 8335, dagegen shieden aus 12 354, sodaß per Saldo 154 260 beschäftigt waren.

Nah einer durch „W. T. B.“ übermittelten Meldung des Kaiserlich russishen Finanz» und Handelsbevollmächtigten für Deutschland und Oesterreih-Ungarn ergab der Wochenausweis der Russishen Staatsbank vom 6. Juli d. F, folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gltzFen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Staats- ank bezw. den ifern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 1126,1 (1123,9), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 134,0 (133,8), Silber und Scheidemünze (Nr. 1e u. d) 87,2 (88,2), Diskont- und Spezialrechnungen (Nr. 5) 180,1 ( 180,7), Svelal: rechnungen, sichergeftellt durch echsel und Wertpapiere (Nr. 6 und 7) 86,4 (86,3), Sonstige Vorschüsse (Nr. 8—17) 113,4 (115,6 protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, fihergestellt dur unbeweglihes Eigentum (Nr. 18 und 19) 6,7 (6,7), Wertpapiere (Nr. 20) 74,5 (76,5), Wertpapiere auf Kommission erworben (Nr. 21) 1,3 (2,0), Summen zur Verrechnung mit den Adels- und Bauern- agrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 22) 0,9 (1,0), Unkosten der Bank und verschiedene Konten ee, 23) 27,8 3 Saldo der Ming der Bank mit ihren Filialen (Nr. 34 ktiva und Nr. 13 Passiva) Fo) Saldo der Konten mit den Reichs- eien (25 iat e Fal 10a) 26,9 (L I TER 1864,3 (1855,0).

a a. re ette erenz zwischen T passiv und Ta 1087,2 (1067,1), Kapitalien der Bank gan a 0D

Nr. 3—5) 55,0 (55,0 Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, 8H cde, gy 474,9 Bley

laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei 6 179,3 (175,0), verschiedene Konten lan 2, 10, 11, 12) 627 Lg Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 24 Aktiva und 13 Passiva) 5,2 (34,9), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (185.0) ktiva und Nr. 14 Passiva) (—), zusammen 1864,3 Laut Meldung des „,W. T. B.* betrugen die Einna Anatolishen Eisenbahnen vom 18. is 24, Gamen Ber 183 268 Fr. (+ 37506 Fr.), seit 1. Januar 1909: 2980 332 Fr. E 197 753 Fr.). Die Einnahmen der Mazedonishen Eisen- ahn o -Mouolie betrugen vom 18. bis 24. Juni 1909: Stammlinie (219 km) 62 690 Fr. (mehr 8892 Fr.), seit 1. Januar: l L s Pr: (ehe M E Fr.). Die 1 Mole Hg Canadian a cetsenbahn in der vergangenen Wo 1611 000 Dollars r A. E Beve als i B Ey ew York, e ZFULE, d N der ver Woche wurden 2 985 000 Dollars Gold Zut Venttis 110 000 autet aue nas ien E u A E Lee usgeführt; eingeführt wurden d 71 000 Dollars Silber. E New York, 10. Juli. (W. T. B.) Der Wert der in der

vergangenen Woche eingeführten aren betrug 16 140 000 Dollars gegen 13 740 000 Dollars in der Vorwoche.

Wien, 10. Juli. (W. T. B.) Ausweis der Oester- reichisch-Ungarishen Bank vom -7. Juli E, Kronen). Ab- und Zunahme gegen den Stand vom 30. Junt: tenumlauf 1953 313 000 (Abn. 46 218 000), Silberkurant 307 935 000 (Abn, 2 926 000), Goldbarren 1 352 714 000 (Abn. 665 000), in Gold A

ch\ ctefealll 000

(Abn. 36 665 000), Lombard 63 682 000 (Zun. 682 000),

bare Wechsel 60 000 000 13082000 ( Po e 40446

darlehne 299 977 000 (Abn. 22 000), Pfandbriefeumlauf I C1 oa ; (Zun, 88 000), steuerfreie Notenreserve 167 336 000 (Zun. 42 629 000),

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