1868 / 81 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und ist außerdem mit Degradation in seinem militairischen Range bestraft. i e :

Der Gesundheitszustand im Jnnern der Republik is , wie in Montevideo, nach den leßten Berichten mehr zufriedenstellend. Seit dem 14. Februar is} ein allgemeines Nachlassen der Cho- lera-Epidemie bemerkbar geworden.

Neichsôtags - Angelegenheiten.

Berlin, 3. April. In der gestrigen Sißung des Neichs- tages des Norddeutschen Bundes gab der Präsident des Bundes8- fanzleramts Delbrück in Bezug auf den Antrag des Abg. von Blankenburg, die Aufhebung der Schuldhaft be- treffend, folgende Erklärung ab: :

Der Bundesrath hat aus Veranlassung des vom Reichstag in seiner vorigen Session in Bezichung auf die Aufhebung der Scbuldhaft gefaßten Beschlusses seinerseits beschlossen, die Kommis- fion, welche zur Ausarbeitung einer Prozeßordnung niedergeseßt ist, mit der Erwägung der Frage zu beauftragen, ob die Maßregel an sih sich empfehle und eventuell einen Gesehentwurf Über die Aufhebung der Schuldhaft auszuarbeiten. Nachdem von sämmtlihen Bundesregierungen das bezügliche Material in Bezug auf die bestehenden Gesehgebungen mitgetheilt war, hat sich die Kommission für die Ausarbeitung eincr Prozeß-Ord- nung dieser Aufgabe unterzogen und wird binnen Kurzem dem Bundesrath den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Auf- hebung der Schuldhaft, vorlegen. Unter diesen Umständen wird es kaum zu bezweifeln sein, daß nicht blos während des Laufes der gegenwärtigen Session, sondern sogar ziemlich bald die Vorlage von Seiten des Bunde8rathes an den Reichstag erfolgen wird. : j

Die Jnitiative, welche Seitens der Herren Antragsteller in dieser Angelegenheit genommen is und welche mit der von der Prozeß-Ordnungs-Kommission eingeschlagenen Richtung Über- einstimmt, ist anzuerkennen. Die Herren werden aber selbst, wie ich glaube, damit einverstanden sein, daß beide Vorlagen gemeinschaftlich behandelt werden. /

In der Debatte über den Vertrag zwischen dem Nord- deutschen Bunde und den Vereinigten Staaten von Amerika, betreffend die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen, welche aus dem Gebiete des einen Theils in das des anderen einwandern, nahm der Geheime Legations-Rath König nach den Ausfüh- rungen des Korreferenten Dr. Schleiden das Wort, wie folgt:

Der Herr Korreferent hat gesagt, daß der Vertrag theil- weise nicht glücklich gefaßt sei und Zweifeln Raum gebe. Jch glaube, das diese Zweifel beseitigt werden, wenn man in dem Vertrage nicht mehr sucht, als was er enthalten soll. Es ist zuerst gefragt worden, was eigentlich die Bedeutung des Art. 1 jei. Der Artikel bestimmt, daß beide Theile eaenseitig aus8ge- wanderte und in dem Gebiete des anderen Theiles naturalisirte Staatsangehörige als Staat8angehörige dieses andern Theils an- schen sollen, wenn sie 5 Jahre lang ununterbrochen in dem Gebiete dieses anderen Theiles sih aufgehalten haben. Nach den Ge- segen Amerikas kann nämlich Jemand erst nah fünfjährigem Aufenthalte naturalisirt werden. Jnzwoischen hat der Herr Korreferent bereits ausgeführt, daß in diesen Grundsay bereits Bresche gelegt sei und andererseits wird von verschiedenen Seiten darauf hingewirkt, daß. diese Frist allgemein abgekürzt werde. Um nun Deutschland gegenüber diese fünfjährige Frist aufrecht zu erhalten, i} sie eben in den Vertrag aufgenommen worden. Das wird den Erfolg haben, daß, wenn auch Amerika seine Gesezgebung ändert und allgemein eine kürzere Frist als Bedingung der Naturalisation hinstellt, Deutschland gegenüber ein ausL8gewanderter Deutscher , der vor Ablauf vor fünf Jahren naturalisirt wird, nicht als Amerikaner angeschen wird. Die Auslassung in dem Alinea 2 des Art. 1 beruht lediglich auf einem Druckfehler , wie dies der englische Text beweist, der das »ununterbrochen« enthält. Ebenso er- läutert der englishe Text im Art. 2 den Ausdruck »dortige«, wie schon der Herr Referent hervorgehoben hat.

Es ist ferner gefragt worden , ob der Artikel 2 auch den Fall einschließt, wenn Jemand durch die Auswanderung selbst die Geseße seines bisherigen Vaterlandes verleßt, also namentlich, wenn er sich durh die Auswanderung der Militairpflicht entzieht. Eben diesen Fall hat der Artikel decken sollen, und es wird also cin Deutscher , welcher in Ame- rika sih 5 Jahre usatpalien und dort das Bürgerrecht erwor- ben hat, bei der Rückkehr nicht mehr zur Untersuchung und Strafe wegen unerlaubter Auswanderung gezogen werden.

Zu Artikel 4 i} gefragt worden , welche Folgen die Rück- kehr dann habe, wenn der Rükkehrende die Staatsangehörig- keit in dem neuen Vaterlande verliere. Nun, meine Herren, ih glaube, daß Über diese Frage der Vertrag gar nicht zu be- stimmen hatte. Die Aufgabe des Vertrages war, die Verhält-

nisse derjenigen Personen zu regeln, welche beide kontrahirende Theile als Staatsangehörige ansehen.

Der Vertrag hatte aber gar nichts zu bestimmen über die- jenigen Personen, welche nur von dem Einen Theile als Staats- angehörige angesechen werden. Der Art. 4 hat den Fall im Auge, wenn ein Deutscher, oder umgekehrt ein Amerikaner, in sein ursprüngliches Vaterland zurückkehrt und von dem Staate, in welchem er das Bürgerrecht erworben hat, niht mehr als Bürger angesehen wird. Dann kann er sih niht mehr auf diesen Vertrag berufen. Was er im Verhältniß auf sein frü- heres Vaterland für eine Stellung hat, das, meine Herren, ist ledigli Sache der inneren Geseßgebung des betreffenden Staates, rbepes hat sich der andere fontrahirende Theil gar nicht zu be- ümmern.

Nach dem Abgeordneten Dr. Löwe erklärte der Bundes- Kanzler, Graf von Bis8marck-Schönhausen:

Ich habe, glaube ih, niht nöthig, zur Empfehlung des Vertrages mich eingehend zu äußern, da es unzweifelhaft scheint, daß auch von denjenigen Herren, welche es nicht über sich ge- winnen können, eine Regierungsvorlage ohne eine gewisse Werth8verminderung von der Tribüne aus, ohne ein gewisses Timeo Danaos anzunehmen, der Vertrag, so wie er hier ist, angenommen werden wird, da bei der Schwierigkeit einer Aen- derung des Vertrages doch nur die Wahl zwischen Annahme oder Verwerfung ist. Aber ih habe doch geglaubt, das Wort ergreifen zu müssen, da ih, wenn auch der Vertrag in seiner Fassung unvollkommen sein mag, wie der Herr Korreferent es andeutete, doch nicht habe glauben können, daß er so unklar gefaßt wäre, daß der eigentliche praktische Hauptzweck des Ver- trages zweifelhaft geblieben sein könnte, wie ih aus der Acuße- rung des leßten Herrn Redners allerdings glaube schließen zu müssen, wenn ich ihn nicht mißverstanden habe. Er befürchtete, daß Jemand, der 5 Jahre drüben gewesen und amerikanischer Bürger geworden is, dennoh, wenn er zurückkäme, wieder zur Militairpflicht herangezogen werden könnte. s weiß nicht, ob ich ihn richtig verstanden habe. Nun, diese Befürchtung kann ih als eine E bezeichnen ; wir werden nicht blos mit Versöhnlichkeit handeln, sondern die genaue, buhstäbliche Beobachtung des Vertrages nöthigt uns dazu: wir können solche, die wir als amerikanische Bürger anerken- nen, nihtzum preußischen Militairdienst heranziehen. Hier erklären wir aber, daß unter diesen Bedingungen wir den Betreffenden als amerikanischen Bürger anerkennen, ihn also zum preußischen oder norddeutschen Militairdienst nicht heranziehen können. Das is} der Hauptzweck des Vertrages. Wir wollen den, der bona fide außwandert, nicht hindern, und wer bona fide d. h. nicht blos sichtlich auf kurze Zeit, um sich der Pflichten gegen das Vaterland zu entziehen, auswandert , den wollen wir nicht hindern, amerikanisher Bürger zu werden und die bona fides wird präsumirt, nachdem Jemand 5 Jahre lang sich dort aufgehalten hat und nebenher seine norddeutsche Nationalität aufgegeben hat und amerikanischer Bürger geworden ist, indem man annimmt, daß das Opfer des eigcnen Heimathsrehtes und das Opfer einer fünf- jährigen Abwesenheit bloß um sich der Militairpflicht zu ent- ziehen nicht gebracht werden wird, sondern daß es nur dann gebracht wird, wenn man entschlossen is, auf die Dauer für sih und die Seinigen drüben eine neue Heimath zu gründen. Ich glaube deshalb, daß die von dem Herrn Vorredner geäu- perte Besorgniß von ihm kann fallen gelassen werden, und ih lege Gewicht darauf, sie hier von amtlicher Stelle aus zu be- En um keine Mißdeutung des Vertrages im Auslande zuzulassen. / l:

Wenn von dem Herrn Korreferenten angedeutet ist, daß sih zwischen dem deutschen und englischen Text Widersprüche fänden, so kann ich das nit zugeben. Jede Sprache hat ihre eigenthümlichen Wendungen, mit denen sie denselben Gedanken ausdrückt. Jch kann auch nicht zugeben, daß das Mißverständ- niß möglich sei, daß die 5 Jahre des Aufenthalts erst nach der Naturalisation folgen sollten ; es wird nur verlangt, daß beides kumulirtroird und die5JahredesAufenthalts werden von den1'ersten Augenblick an gerechnet. Ein momentanes Ueberschreiten der Gren- en nach irgend einer Richtung wird auch in diesem Aufenthalte, er niht im körperlichen, sondern im juristischen Sinne zu nehmen ist, nichts ändern und sowohl das Wort Aufenthalt im deutschen, wie das Wort reside im englischen Texte muß im technischen Sinne, nicht im körperlichen genommen werden. Wenn ausgedrückt werden sollte, daß nach der Naturalisation 5 Jahre Aufenthalt erforderlich wären, dann würde man in dem Artikel zwischen »und« und »5 Jahre« eingeschaltet haben »demnächst«, Der Termin des fünfjährigen Aufenthalts vor der Naturalisation ist bisher doch nicht Überall genau beob- achtet, in diplomatischen Reclamationen wenigstens nicht immer als zutreffend anerkannt worden; es mag das

darin liegen , daß die einzelnen Staaten darin von einer

der unpraktishen Vorträge. Wenn Zeit gewonnen wird, ist

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i i 1 und manche hon nah einem | die Anzahl derer größer, welche überhaupt hierher zu kommen Hericzledonen V eir Fremden zum Bürgerrecht zulassen. | im Stande sind, und sie beschränkt sich nicht, wenigstens so weit Lédenfalls erinnere ich mich aus meiner diplomatischen Praxis, | fie mit Leichtigkeit kommen können, auf diejenigen, welche zu x 16 Reclamationen gegen die Heranziehung naturalisirter Ame- | Hause wenig zu thun haben. Die Leichtigkeit, Abgeordneter zu

itaner zum Militairdienst mir vorgelegen haben, die erheblich | werden, ist nicht mehr bedingt durch den Mangel an einem regelmä- t ter 5 Jahren abwesend waren. Der einzige Fall , wo eine | ßigen Berufe, sie steht nicht mehr im umgekchrten Verhältnisseder re- Abweichung aber kein Widerspruch zwischen der englischen und | gelmäßigen Beschäftigung außerhalb der Sißungßszeit, und das ist deutschen Fassung stattfindet, ist im zweiten Absaß des Art 1, wo | für die Art der Vertretung doch immer ein erheblicher Gewinn. der Herr ‘Kommissarius des Bundesraths die Auslassung des | Jh will Sie aber aufmerksam machen auf den Eindruck, den es dem englischen Worte entsprechenden deutschen als einen Druck- | auf die verbündeten Regierungen machen muß, wenn dieses : ler t eichnet hat. Jh weiß nicht, meine Herren, ob es ein | mühsam errungene Kompromiß des Berfassungswerkes nach Drufehler oder ein Schreibfehler is , der aus dem Original | kaum 12 Monaten wiederum n Frage gestellt wird. Die des Vertrages stammt. Sollte leßteres der Fall sein, so wird er | ganze Bundesverfassung, wie sie vorliegt, ist ein Kompromiß: natürlich bestehen bleiben, er ist mit dem zum Vertrage erhobe- | wir haben nachgegeben, Sie haben nachgegeben. Kaum sigen

Text cin integrirender Theil und wir können ihn dann | Sie darin, so wollen Sie das, was Sie mit der einen Hand nicht niehr remediren. Jh halte das auch nicht für erforder- | nachgegeben haben, mit der andern zurückziehen. Das ist kein lid denn ih glaube, daß nah dem ganzen Geiste des | Spiel, wie wir es vorausgesehen und verstanden haben und Vertra ‘8, nah dem QJusammenhang im deutschen Text | auf das wir uns werden einlassen können. Was für einen

icht Angenommen werden wird, daß der Ausdru | Eindruck würde es Jhnen machen, wenn die Regierungen jeßt fünf Jahre lang in Norddeutschland etwa fünf erheblih von | Anträge auf Verfassungsänderung, Anträge im Sinne der Ver- einander getrennte Zeiträume in verschiedenen Lebensaltern be- | stärkung der Regicrungsmacht, wenn wir jeßt etwa den Antrag deutet, wobei der ganze Vertrag seinem Wesen nach nicht mehr | stellen wollten, die Zahl der Jahre zu vergrößern, für die das Anwendung finden würde, wenn man z. B. diese 5 Jahre auf | eiserne Militair-Budget bewilligt worden ist, oder den An- 5 Jahrzehnte vertheilen wollte. Außerdem deklarirt sich der | trag, nachträglich die Redefreiheit zu beschränken ? Würden Sie Text der einen Sprache durch den Text der andern Sprache | nicht sagen, was haben die Regierungen für cin Interesse vollkommen authentish. Und wenn in dem englischen Text | wenn Jhnen daran liegt, den faum gestifteten Bund zu erhalten esagt ist shall have resided uninterruptedly, so ist das eine | jeyt die Fundamente, die wir dafür vor kaum einem Iahre durchaus ausreichende Ergänzung; wir haben es nicht mit Ra- | durch Uebereinkunft gelegt haben, in Frage zu stellen und daran bulistik in solchen Dingen zu thun, sondern der Vertrag wird | zu rütteln? Vor diesem Rütteln an den Fundamenten warne von beiden Seiten ehrlich gehandhabt werden. Ich bitte | ih Sie, meine Herren, in unser Aller Jnteresse. Die Einrich- Sie also, dem Vertrage, so wie er hier is, Ihre | tungen sind noch nicht so fest gewachsen, haben noch nicht so Zustimmung zu geben, an der versöhnlichen und an der | tiefe Wurzeln geshlagen , daß wir heut zurücknehmen und in freundschaftlichen Handhabung desselben keinen Zweifel zu hegen, | Frage stellen dürften , was wir vor einem Jahre nach E sondern deren versichert zu sein , zwischen diesem Bunde und | mühsamen Kompromisse zu Stande gebracht haben. Wer îì A dem jenseits des Weltmeeres, mit welchem uns die Bande der | Ansehen der Kompromisse nicht ehrt, der ist für eine konsti E Blutsverwandtschaft in dem Maße verbinden , daß in keinem | tionelle Verfassung überall nicht reif; denn das Berfassung s Lande außerhalb Deutschlands auch nur annähernd -eine solche | leben besteht aus einer Reihe von Kompromissen; diese heute Anzahl Deutscher, ja in Deutschland geborner a fich f B A und morgen zurückzunehmen ist keine konstitutionelle i | inem Lande der Welt die Deutschen, die oliti 5 lu U iste bele Welt fich als Gäste oder Auswanderer Nach den Ausführungen des Abgeordneten Dr. E wiederfinden, sich eine so warme Anhänglichkeit R u V der Bundeskanzler Graf von Bismarck-Schön- i aben wie dort. Lassen Sie uns den Bor- | Yaujen: A L C Vobtebriee auf dieien Tribüne berührt hat, Der Herr Abgeordnete hat Bezug z enommen n i der älteste histórishe Bundesgenosse des nordamerikaniswen Be | Souveraine der süddeutschen Staaten dem Anschlusse an den meinwesens zu sein, von der ersten eit der Unabhängigkelld- O E S Be A Ï r boch anschlagen und sehr werth halten. Norddeutschen Bund widerstreblen; er les i i i E s Lasker erklärte der E Bad R A Uge en a bdeutichen Bunde 8 e O E Aas Uni Sine des Vertrages | zuschließen. Er selbst hat daraus die Folgerung gezogen, daß

rf " i zencigthei blih wachsen würde, wenn wir nur etwas Derjenige, welcher freiwillig nah Norddeutschland zurückkehrt, diese Geneigtheit erge L u M A ien A enua da,

° , wre : 4 V den. Lage eines freiwillig Einwandernden befindet. Wenn liberaler würden. muthung deccen, P er feeimilis E derbe id noch in dem in Norddeutsch- daß ich E mit den its bätte m E L Me an land militairpslichtiger. Alter befindet, wird ihm auch als nord- mende An aa meiner E Sm E deutshem Bürger diejenige Pflicht für das Land MROD el, walte Nen nid N E E E ete ka viel zu dd E e O Gnu De E liberal find. Das is der einzige Grund. Sie lachen, m. H.

f L x | und sehen den einfachen Thatsachen nicht ins Gesicht. Unter bemerkte der Bundeskanzler Graf von Bismarck-Schönhausen: | zen Süddeutschen if der Liberalste von den Dreien unzweifel-

i 1 Vorredner gewünschte Er- L vate Be- ina D tönnte 48 fast jo aubdrücfen, u ® n U dat oiligteit nr ‘lrswluß. Die | liberalen Süddeutschen wollen it i i v nden m1 ; a ; ie reac- Oa Siri, als eine Erfüllung der Militair- E Dari M A A a L nbe be- pflicht dem Norddeutschen Bunde gegenüber behandeln, wenn eichnen, die jüngsten Wahlen in Súddeutschland haben sie der neuamerikanishe Bürger nicht durch seine rechtzeitige Wie- far DON Augen gestellt, und Sie können wohl denken, mit derkehr eine neue Militairpflicht gegen den Norddeutschen Bund welcher inneren Heiterkeit ih Ihre Heiterkeit ansehe und erwie- eingeht. l v Vag Sni des Abgeordneten | dere/ die eine solhe Unwissenheit in Dans M Pet Lan In der Diskussion Über den An rag Abs «8 una des | sachen bezeugt. Wenn wir diesen Parteien, die in SUdde a Dr. Waldeck und Genossen, betresfend a Ba, ers g ahm | die Oberhand haben, einige Konzessionen in reactionairer ich- Artikels 32 der Verfassung des norddeu Ee un \ en nach | Ung machen könnten und machen wollten , E gewisse der Bundeskanzler Graf von Bis mar ck-. N I Bürgschaften, die augenblicklich vielleicht in dem Nach arstaate- dem E p E 1 R e S Saa : geschehen ist, nach dem Alle Na L dum San S u N die Hiétussion erneuern, welche wir bei Herstellung der Bundesd- e würden wir vielleicht eine süddeutshe Majorität Verfassung geführt haben. ITch will L für den Anschluß gewinnen können. Ich A O A edey in die Gründe, welche für oder ge s t den sie sehr | 9d es ein Vorzug ist, liberal zu sein o er nit; (Wes Détten g R Metten einzugehen. V nlintlznden H chmals na(- | muß Süddeutschland elen N ard na ar lesen, ‘ade vorgestern vor einem Jahre hier ihren Abschluß Mie ( ee A ! N n enalter, wohl aber um diejenige e vie E veiite L e, E gut id entbalie Zeit L fin E der Juli - Revolution verslossen ist , hinter uns mich, ‘darauf einzugehen, obschon ih es vom Standpunkt eines | d y Ministers resp. Bundeskanzlers doch niht für einen so geringen Gewinn anschlagen kann, wenn Zeit gewonnen wird namentlich dadurch, daß die Zahl der akademischen Vorträge von dieser Tribüne vermindert wird , die Zahl

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