1868 / 88 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Fcchaft. Ueber die Zeiten vor Karl dem Großen war keine Baue Aver es S zu hoffen, daß in diesem Grenzlande der \lavishen und germanischen Nationen die alten Grabstätten über eine Zeit Aufschlüsse geben würden, von welcher weder die Sage noch die Schrift mehr zeugte. :

Diese Hoffnung blieb nicht ohne Erfüllung. Nachdem Danneil zahlreiche Grabstellen nah Lage, Bauart und Jnhalt sorgfältig untersucht und durch die hierdurch gewonnenen Er- fahrungen, so wie durch die Nachrichten über ähnliche ¿For- hungen in anderen Ländern ein reichliches Material zu Ber-

lcihungen gewonnen hatte, faßte er die Resultate elfjähriger

rbeiten in einen »Generalbericht« an den thüringisch-sächsischen Verein zu Halle, dessen Mitglied er war, zusammen. In die- sem, unter dem 20. September 1835 eingesandten und in Först- manns » Neuen Mittheilungen« Bd. 11, enthaltenen Generalbericht scheidet er sämmtliche heidnishe Gräber der Altmark in drei Klassen, in Hünenbetten, in Hügelgräber von Kugelabschnitt- form (Kegelgräber), und in Urnenlager ohne Erderhöhun C R gh Er zeigt die Verschiedenheit dieser dre

lassen sowohl im Bau der Gräber, als auch im Jnhalt der- selben und bestimmt nach diesen Verschiedenheiten die citfolge ihrer Entstehung, sowie die Nation, deren Hinterlassen chaft sie waren. Die cyklopishen, von großen Steinblöcken gebildeten Hünenbetten rechnet er dem ältesten Zeitalter zu und weist nach, wie si der Bau, von ihnen anfangend, die zweite Klasse hin- dur bis in das umstandslose Eingraben der Aschenurnen mit der Zeit vereinfaht. Der Jnhalt der Gräber, bestehend in Ur- nen und Werkzeugen, ist ihm der Maßstab für die Kultur ihrer Entstchungszeit. Jene ältesten Hünenbetten enthalten nur Steingerätb; ihr Ürsprung reicht in die Zeit hinauf, wo der Mens die Metalle noch nicht zu bearbeiten verstand. -- Jn der zweiten Klasse der Gräber finden sich seltener Steingeräthe, da- gegen häufig Werkzeuge aus einer Kupferlegirung (Erz, Bronze). Erst in der dritten Klasse tritt das Eisen auf. Hier finden tw auch Schmusachen ; und in Form und eng der Metall- sachen sowohl als der Urnen zeigt sih größere Kunst. Diese Unterscheidungen, zusammengehalten mit dem Vorkommen der verschiedenen Klassen in verschiedenen Theilen Europa's, ergaben ibm auch den Schluß auf die Nationen. Sein System ist im Allgemeinen folgendes: 1) Hünenbetten. Steinalter. Urvolk (Germanen?) 2) Kegelgräber. Bronzealter. Germanen. 3) Wendenkirhhöfe. Eisenalter. Wenden.

Danneil war hiernach der Erste, der, von der Gräberfor- {hung ausgehend, die Eintheilung in die drei Zeitalter ableitete, welche die Grundlage für alle weiteren S in diesem Gebiete gelegt hat. Er war erfreut, als bald nah ihm von Kopenhagen und Schwerin aus durch die Arbeiten von Thomíon (Leitfaden zur nord. Alterthumskunde, dänisch 1836, deutsh 1837) und Lisch ( Andeutungen über die altgermanischen und slavisben Grabalterthümer Meccklenburgs 1837) seine An- sichten bestätigt wurden und sah darin , daß die Forscher, un- abhängig von cinander, zu denselben Resultaten gelangt waren, eine Gewähr für die Richtigkeit derselben. Wenn jeßt dem Dänen Thomson die Aufstellung der drei Zeitalter zugeschrieben wird, so ist doch, ohne das Verdienst desselben zu verringern, auch für Danneil der gebührende Antheil hieran in Anspruch zu nehmen. Scbon der Genfer Morlot, welhem man be- deutende Aufschlüsse über das Alterthum verdankt, hat dies da- durch anerkarnt, daß er in die deutsche Ausgabe seiner Schrift (das graue Alterthum 1865) die Seiten 18—20 des oben er- wähnten »Generalberichts« einschaltete.

Die reichhaltige Sammlung Danneils ging in den Besiß der Königlichen Muscen zu Berlin über. Jn späteren Jahren veranstaltete er feine Ausgrabungen mehr, sondern be- schäftigte sich mit der Aufzeichnung und Erhaltung der beson- ders ausgezeichneten Grabmäler in der Altmark. Er machte auch zu diesem Zwek in höherem Auftrage eine Rundreise durch die Altmark, deren Ergebnisse im 17. Jahresberichte des Altm. Vereins 1843 p. 86 ff. verzeichnet stehen.

Neben diesen Forschungen auf vorhistorischem Boden seßte Danneil die Quellenstudien für vaterländische Geschichte fort. Ein reichlicbes Material bot ihm das Salzwedel sche Rathôsarchiv, mut dessen Sichtung und Ordnung er vom Ma- gistrat beauftragt wurde. Auch die Einsicht in die Archive an- derer altmärkisher Städte und Rittersiße ward ihm gestattet, und namentlich war es das seit den ältesten Zeiten mit der Stadt Salzwedel in vielfacher Beziehung stehende Geschlecht der von der Schulenburg, welches ihm die alten Pergamente zu reicber Ausbeute öffnete. Die Früchte dieser Studien sind die Geschichte des Gymnasiums zu Salzwedel in den Program- men für 1822, 1824, 1830, 1831, 1833 ‘und 1844, verschiedene Beiträge zu Förstemann's, »Neue Mittheilungen« 111. 4, u. IV. 1., und v. Ledebur's, Archiv 1V,, V, VI, XIV., sowie zu fast allen 19 Jahresbérichten des Altmärkischen Vereins.

Eine Reihe kleiner Beiträge zu Salzwedels Geschichte findet

sh in den ersten drei Jahrgängen des Salzwedeler Wochen- blattes 1633— 35. Größere Werke von ihm sind: »Kirchen“ geshichte der Stadt Salzwedel«, welche mit ten gans des Königlichen Ministeriums 1842 bei Schwetschke in alle erschien, und »Geschichte des Geshlehts der von der Schulenburg«, welche 1847 in zwei Bänden und einem Heft genealogischer Tafeln ans Licht trat. Die älteren Urkun- den zu diesem leßteren Werke sind in Riedel's Codex brand, A. Bd. 5 S. 277—500, Bd. 6 S. 232—38 enthalten. Im Jahre 1837 gründete Danneil im Verein mit einigen reunden den »altmärfkishen Verein für vaterländische eshihte und Jndustrie.« Der Verein legte den Grund wu einer Sammluñg von Urkunden, Münzen, Siegeln, Wappen, üchern und Alterthümern, welche von Jahr zu Jahr wachsend, in der Altmark einen günstigen Einfluß auf die Belebung histo- rishen Sinnes ausgeübt hat. Danneil war erster Secretair des Vereins, bis hohes Alter ihn bewog, jüngere Kräfte für sich eintreten zu lassen. ;

Nach Niederlegung seines Schulamtes lebte Danneil in stiller Zurückgezogenheit noch 15 Jahre. Ein hoher Siebenziger schrieb er das »Wörterbuch der altmärkisch-plattdeuk- schen Mundart p 1859), welches sih des Beifalls von Jac. Grimm zu erfreuen hatte. Aus seinem 80. und 83, Le- Densjahre finden sich noch zwei größere Arbeiten im 13. und 15. Jahresber. des »Altm. V.«: »Die Altmark von den Wenden angebaut« und »Geschichtlihe Nachrichten Über die Königliche Burg zu Salzwedel«. Lehter Auf- sag ist auch besonders im Dru erschienen.

Mehrfach wurde Danneil die Allerhöchste Anerkennung zu Theil. Tm Jahre 1852 erhielt er den Rothen Adler-Orden IllÏ. Klasse und 1863 den Kronen-Orden. Gelehrte Gesellschaften übersandten ihm ie Diplome. Um seinem Wirken ein dauern- des Andenken zu stiften, begründeten ehemalige Schüler zu sei- nem 80. Geburtstage ein Stipendium , welche Danneils Na-

men führt.

Unter dem Titel: »Die Legende vom heiligen Christo- horus und die Plastik und Malerei, eine Studie über christlihe Kunst vom Lehrer August Sinemu®« ist im Ver- lage von Karl Mayex in Hannover eine Abhandlung erschienen, welche unter Reproduction und nach einer allegorisirenden Definition der bekannten Legende deren Bedeutung und ursprüngliche Volfksthüm- lichkeit nachweist, wodurch sie den Anlaß zu fkirhlihen Jnsti- tutionen gegeben und den Stoff zu mehreren Kunstwerken geliefert hat. Der Verfasser führt u. A. Christophsklöster, welche sih in Thüringen und den Rheinlanden befanden, und Christophskirchen in Breslau und Mainz an. Jn dem Dom zu Cöln befindet sich eine bemalte , steinerne Riesenstatue des Christophorus. Während dic früher am Zollthore zu Düsseldorf aufgesteilte Statue der Bau- \cutt bedeckt und somit unsihtbar gemacht hat, ist eine solche noch am Roe zu Emmerich vorhanden. Unter den Darstellungen des Christophorus sind außerdem hervorzuheben: die im Wallraff-Richarß- {en Muscum in Cöln befindlihen 6 Gemälde der kölnischen, nieder- ländischen und niederdeutschen Schule, ferner im Besiße des Berliner Museums ein Gemälde der kölnischen Schule, ein anderes von Liberale a Verona, cin drittes von L. Lotto. Das Berliner Kunstkabinet weist Kupferstihe und Federzeihnungen von Albrecht Dürer, M. Schön, v. Meckenen U. A. auf, sodann 4 rylographische Blätter von verschiedenen Künstlern, ein geschnißtes Altarwerk (21 Z. Nr. 578) und eine silberne Monstranz aus den Baseler Kirchenshäßen. Auf diejen sämmtlichen Gedicht findet man Darstellungen des Christophorus oder seiner eschichte.

Die unlängst von Dr. W. Kellner bei C. Luchardt in Cassel herausgegebene Schrift: »Kurzer Abriß der Geschichte der Regierungs- bezirke Cassel und Wiesbaden und des S Königreichs Preu- ßen« sucht in der Einleitung den Nachweis zu führen, daß die heutigen Hessen und Nassauer gleichen Stammes seien. Es giebt im heutigen Lande Nassau eine große Anzahl von Ortschaftsnamen, tvelche sich ganz ebenso oder mit nur geringen Abweichungen im Hessischen wieder finden, wie Allendorf, Arnsbach, Arnstein, Baum- bach, Bielstein, Büdingen, Berg, Dernbachz Diez, Ehringshausen, El- ben, Ellenhausen , i Fishbah, Ernsthausen, Flörsheim, Freilingen, Frohnhausen, Gemünden, Hadamar, Hausen, Heringen, Hersch- bah, Hirschberg, Josbach, Kalkofen, Lahr, Laubach, Merzhausen, Mengers®- kirhen, Winnen, Nentershausen, Roßbach, Seelbach; Liederbach, Rüke- roth, Retter8hain , Schönberg, Soden, Stohausen, Wolfenhausen, Steinbach U. st. w. Eine so große Menge gleihlautender Ortsnamen läßt ohne Zweifel auf ein ursprünglich gleiches Volksthum schließen, welche Annahme durch das weitere Vorkommen der Namen: Kaß, Kayßenelnbogen, Kehmel (Kattenmelle) im “Gebiete des ehemaligen Herzogthums Nassau, nicht unwvesentlih unterstüßt wird.

Im weiteren Verlaufe der Schrift wird ein Abriß der Ge- ichte des Regierungsbezirks Cassel gegeben, an welche \sih eine kurze Schilderung der den Regierungsbezirk Wies8baden bildenden Gebiete, des chemaligen Herzogthums Nassau , der ehemaligen Landgrafs- haft Hessen - Homburg, der Stadt Frankfurt und des sogenannten hessischen Hinterlandes anschließt. Den Schluß des Werkes bildet eine gedrängte Darstellung der Geschichte des preußischen Staates bis zum Prager Frieden vom 23. August 1866.

des In- und

Staats-Anzeigers : JFäger- Straße Nr. 10.

Preuftischer M Cru S d

(wischen d. Friedrichs- u. Kanonuierstr.)

Anzeiger.

AZ 88.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen: Orden und Ehrenzeichen zu ver- leihen, und zwar:

den Rothen S Klasse mit der cife:

dem Geheimen Admiralitäts- und vortragenden Rath im Marine-Ministerium, Elberhhagen /;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem kommissarischen Schiffbau-Direktor Randow bei der Werft in Danzig, dem Rechnungs-Rath und Kreis-Steuer-Ein - nehmer Beyer zu Erfurt, dem Kreis-Einnehmer Wedekind zu Hannover, dem Kreis-Einnehmer a. D. Sander zu Verden und dem Kreis-Wundarzt Sh midt zu Görliß;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Fürsten Carl zu Carolath-Beuthen ; das Kreuz der vierten Klasse des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern:

dem Ort8richter und Bauergutsbesizer Herb|t zu Roßleben

im Kreise Querfurt ; das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Schullehrer Lo renz zu Boberwiy im Kreise Sprottau,

owie

| die Rettung8-Medaille am Bande: dem Müllergesellen Carl Friedrih Rhode zu Smierdowo im Kreise Flatow.

Se. A der König haben Allergnädigst geruht:

Den außerordentlichen Professor Dr. “be zum ordent- lihen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Kiel und den außerordentlichen Professor Dr. Nöldeke zum ordentlichen Sr in der philosophischen Fakultät derselben Universität; jo wie

Den Ober-Joll-Inspektor, Regierungs-Assessor Hauschild in Emmerich zum Regierungs-Rath zu ernennen; und

Dem Regierungs-Secretair, Kanzlei-Rath Fran ck in Merse- burg bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Cha-

rafter als Geheimer Kanzlei-Rath zu verleihen.

Berlin, 14. April.

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron- prinzessin von Preußen find mit Höchstihren Kindern, der O Victoria und dem Prinzen Waldemar, nach Gotha abgereist.

Norddeutscher Bund.

Ge sez, dic Unterstühung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener. Mannschaften der Ersaßtreserve betreffend. Vom 8. April 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter QZustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Das durch Unsere Verordnung vom 7. November 1867 (Bundes-Geseubl. S. 125) §. 1 Nr. 5 im ganzen Bundes8gebiete eingeführte Gesch , betreffend die Unterstühung der bedürftigen

amilien un Dienste einberufener Reserve- und Landwehr-

annschaften , vom 27. Februar 1850 findet auch auf die be- dürftigen Familien der zum Dienste einberufenen Mannschaften der Ersayreserve Anwendung.

Berlin, Dienstag, den 14. April, Abends

1868.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Bundes-Jnsiegel. S Inn Gegeben Berlin, den 8. April 1868.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bi8marck-Schönha usen.

Verordnung, betreffend die Einberufung des ZJollparlaments. ' “Som 13, April 1868. A

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2., verordnen, auf Grund der nah dem Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen ran 8. Juli 1867 Uns zustehenden Präsidial- Befugniß, was olgt:

Das ZJollparlament wird berufen, am 27. d. M. in Ber- lin zusammenzutreten und beauftragen Wir den Vorsigenden des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen.

, Urkundlich unter Unserer T gen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 13. April 1868.

(L. S.) Weilheim. Gr. v. Bi8marck-Schönhausen.

Das 7. Stück des Bundes-Geseßblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter i

Nr. 76 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Haus- halts - Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868. Vom 30. März 1868; unter

Nr. 77 die Convention, abgeschlossen zwischen den Post- verwaltungen des Norddeutschen Bundes und der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika Behufs der Vervollkommnung des Postdienstes im gegenseitigen Verkehr. Vom 21. Oktober 1867 ;

unter :

Nr. 78 das Geseg, die Unterstüßung der bedürftigen Ta- milien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatreserve betreffend. Vom 8. April 1868; unter

Nr. 79 die Verordnung , betreffend die Einberufung des Zollparlaments. Vom 13. April 1868; unter

Nr. 80 die BeCaamgung des Königlich spanischen außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers , Don

Miguel Tenorio de Castilla beim Norddeutschen Bunde; unter

Nr. 81 die Beglaubigung des A portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, N Luiz Victorio de Noronha beim Norddeutschen Bunde; unter

Nr. 82 die Ernennung der bisherigen N preußischen Konsuln F. W. Hepner zu Amsterdam zum General - Konsul, J. W. Bunge zu Rotterdam und L. de N zu Vlissingen, ferner der Kaufleute A. Bauer zu Batavia und L. v. Abercron u Makassar (Insel Celebes) zu Konsuln des Norddeutschen

undes ; und unter

Nr. 83 die Ernennung der bisherigen Königlich preußischen Konsuln Günther in Antwerpen, Neuhaus in Brüssel, Poren de Pauw in Gent und Bach in Ostende zu Konsuln des Nord- deutschen Bundes.

Berlin, den 14, April 1868.

ZJeitungs8-Comtoir.

1683