1868 / 88 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

N E al m E VRSTO e E E Si H E E E S ito S

\chaft. Ueber die Zeiten vor Karl dem Großen war keine Kunde. Aber es war zu hoffen, daß in diesem Grenzlande der slavischen und Sre Nationen die alten Grabstätten über eine Zeit Aufschlüsse geben würden, von welcher weder die Sage noch die Schrift mehr zeugte. :

Diese Hoffnung blieb niht ohne Erfüllung. Nachdem Danneil zahlreiche Grabstellen nah Lage, Bauart und Inhalt sorgfältig untersuht und durch die hierdurch gewonnenen Er- fahrungen, so wie dur die Nachrichten über ähnliche ¡For- schungen in anderen Ländern ein reichliches Material zu Ber-

lcihungen gewonnen hatte, faßte er die Resultate elfjähriger Arbeiten in einen »Generalbericht« an den thüringisch-sächsischen Verein zu Halle, dessen Mitglied er war, zusammen. Jn die- sem, unter dem 20. September 1835 eingesandten und in Först- manns » Neuen Mittheilungen« Bd. 11. enthaltenen Generalbericht scheidet er sämmtliche heidnishe Gräber der Altmark in drei Klassen, in Hünenbetten, in Hügelgräber von Kugelabschnitt- form (Kegelaräber), und in Urnenlager ohne Erderhöhun Wenden-Kirchhöfe). Er zeigt die Verschiedenheit dieser dre lassen sowohl im Bau der Gräber, als auch im Jnhalt der- selben und bestimmt nach diesen Verschiedenheiten die e e ihrer Entstehung, sowie die Nation, deren Hinterlassenschaft sie waren. Die cyklopischen, von großen* Steinblöcken gebildeten Hüncenbetten rechnet er dem ältesten Zeitalter zu und weist nach, wie sich der Bau, von ihnen anfangend, die zweite Klasse hin- dur bis in das umstandslose Eingraben der Aschenurnen mit der Zeit vereinfaht. Der Jnhalt der Gräber, bestehend in Ur- nen und Werkzeugen, ist ihm der Maßstab für die Kultur ihrer Entstchungzzeit. Jene ältesten Hünenbetten enthalten nur Steingerätb ; ihr Ursprung reicht in die Zeit hinauf, wo der Mensch die Metalle noch nicht zu bearbeiten verstand. -- Jn der zweiten Klasse der Gräber finden sich seltener Steingeräthe, da- gegen häufig Werkzeuge aus einer Kupferlegirung (Erz, Bronze). rstt in der dritten Klasse tritt das Eisen auf. Hier finden sich auch Scbmusachen ; und in Form und Verzierung der Metall- sachen sowobl als der Urnen zeigt sih größere Kunst. Diese Unterscheidungen, zusammengehalten mit dem Vorkommen der verschiedenen Klassen in verschiedenen Theilen Europa's, ergaben ibm auc den Schluß auf die Nationen. Sein System ist im Allgemeinen folgendes: 1) Hünenbetten. Steinalter. Urvolk O 2) Kegelgräber. Bronzealter. Germanen. 3) endenkirhhöfe. Eisenalter. Wenden.

Danneil war biernach der Erste, der, von der Gräberfor- {ung ausgebend, die Eintheilung in die drei Zeitalter ableitete, welche die Grundlage für alle weiteren Sa in diesem Gebiete gelegt hat. Er war erfreut, als bald nach ihm von Kopenhagen und Scbwerin aus durch die Arbeiten von Thomíon (Leitfaden zur nord. Alterthumskunde, dänisch 1836, deutsch 1837) und Lisch (Andeutungen über die altgermanischen und slavisben Grabalterthümer Mccklenburgs 1837) seine An- sichten bestätigt wurden und sah darin , daß die Forscher, un- abhängig von cinander, zu denselben Resultaten gelangt waren, eine Gewähr für die Richtigkeit dersclben. Wenn jeßt dem Dänen Thomson die Aufstellung der drei Zeitalter zugeschrieben wird, so ist doch, obne das Verdienst desselben zu verringern, auch für Danneil der gebührende Antheil hieran in Anspruch zu nehmen. Son der Genfer Morlot, welhem man be- deutende Aufschlüsse über das Alterthum verdankt, hat dies da- durch anerkarnt, daß er in die deutsche Ausgabe seiner Schrift (das graue Alterthum 1865) die Seiten 18—20 des oben er- wähnten »GenecralberichtS8« einschaltete.

Die reicbhaltige Sammlung Danneils ging in den Besiß der Königlichen Muscen zu Berlin über. Jn späteren Jahren veranstaltete er feine Ausgrabungen mebr, sondern be- \scbäftigte sich mit der Aufzeihnung und Erhaltung der beson- ders ausgezeichneten Grabmäler in der Altmark. Er machte auch zu diesem Zweck in höherem Auftrage eine Rundreise durch die Altmark, deren Ergebnisse im 17. Jahresberichte des Altm. Vereins 1843 p. 8 ff. verzeichnet stehen.

Neben diesen Forschungen auf vorhistorishem Boden sehte Danneil die Quellenstudien für vaterländishe Geschichte fort. Ein reiclihes Material bot ihm das Salzwedel’ sche Ratb®arcbiv, mit dessen Sichtung und Ordnung er vom Ma- gistrat beauftragt wurde. Auch die Einsicht in die Archive an- derer altmärkisher Städte und Rittersiße ward ihm gestattet, und namentlich war es das seit den ältesten Zeiten mit der Stadt Salzwedel in vielfacher Beziehung stehende Geschlecht der von der Schulenburg, welches ihm die alten Pergamente zu reiber Ausbeute öffnete. Die Früchte dieser Studien sind die Geschichte des Gymnasiums zu Salzwedel in den Program- men für 1822, 1824, 1830, 1831, 1833 und 1844, verschiedene Beiträge zu Förstemann's, »Neue Mittheilungen« 111. 4. u. IV. 1, und v. Ledebur's, Archiv 1V., V, VI, XIV., sowie zu fast allen 15 Jabresberichten des Ultmärkischen Vereins.

Eine Reihe kleiner Beiträge zu Salzwedels Geschichte findet

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sich in den ersten drei Jahrgängen des Salzwedeler Wochen- blattes 1833— 35. Größere Werke von ihm sind: »Kirchen“ geschichte der Stadt Salzwedel«, welche mit eni guns des Königlichen Ministeriums 1842 bei Schvoetschke. in Halle erschien, und »Geschichte des Geshlechts der von der Schulenburg«, welche 1847 in zwei Bänden und einem Heft genealogischer Tafeln ans Licht trat. Die älteren Urkun- den zu diesem leßteren Werke sind in Riedel’s Codex brand, À. Bd. 5 S. 277—db00, Bd. 6 S. 232—38 enthalten. Im Jahre 1837 gründete Danneil im Verein mit einigen reunden den »altmärfkischen Verein für vaterländische eshichte und Jndustrie.« Der Verein legte den Grund g einer Sammlung von Urkunden, Münzen, Siegeln, Wappen, üchern und Alterthümern, welche von Jahr zu Jahr wachsend, in der Altmark einen günstigen Einfluß auf die Belebung histo- rischen Sinnes ausgeübt hat. Danneil war erster Secretair des Vereins, bis hohes Alter ihn bewog, jüngere Kräfte für sich eintreten zu lassen. ;

Nach Niederlegung seines Schulamtes lebte Danneil in ftiller Zurückgezogenheit noch 15 Jahre. Ein hoher Siebenziger schrieb er das »Wörterbuch der altmärkisch-plattdeut- \hen Mundart (Salzw. 1859), welches sih des Beifalls von Jac. Grimm zu erfreuen hatte. Aus seinem 80. und 83. Le- densjahre finden sich noch zwei größere Arbeiten im 13. und 15. Jahresber. des »Altm. V.«: »Die Altmark von den Wenden angebaut« und »Geschichtlihe Nachrichten über die Königliche Burg zu Salzwedel«. Lehter Auf- saß ist auch besonders im Dru erschienen.

Mehrfach wurde Danneil die Allerhöchste Anerkennung zu Theil. Tm Jahre 1852 erhielt er den Rothen Adler-Orden 11Ï. Klasse und 1863 den Kronen-Orden. Gelehrte Gesellschaften übersandten ihm are Diplome. Um seinem Wirken ein dauern- des Andenken zu stiften, beg eres chemalige Schüler zu sei- nem üg S cin Stipendium , welche Danneils Na- men führt.

Unter dem Titel: »Die Legende vom heiligen Christo- phorus und die Plastif und Malerei, eine Studie über christliche Kunst vom Lehrer August Sinemus« ist im Ver- lage von Karl Mayer in Hannover eine Abhandlung erschienen, welche unter Reproduction und nach einer allegorisirenden Definition der bekannten Legende deren Bedeutung und ursprüngliche Volksthün- lichkeit nahweist, wodurch sie den Anlaß zu firhlichen Jnsti- tutionen gegeben und den Stoff zu mehreren Kunstwerken geliefert hat. Der Verfasser führt u. A. Christophsfklöster, welche sih in Thüringen und den Rheinlanden befanden, und Christophsfirchen in Breslau und Mainz an. Jn dem Dom zu Cöln befindet si eine bemalte , steinerne Riesenstatue des Christophorus. Während dic früher am Zollthore zu Düsseldorf aufgestellte Statue der Bau- {utt bedeckt und somit unsihtbar gemacht hat, ist eine solche noch am Wasserthore zu Emmerich vorhanden. Unter den Darstellungen des Christophorus sind außerdem hervorzuheben : die im Wallraff-Richarß- {hen Museum in Cöln befindlichen 6 Gemälde der kölnischen, nieder- ländischen und niederdeutshen Schule, ferner im Besiße des Berliner Museums ein Gemälde der kölnischen Schule, cin anderes von Liberale a Verona, cin drittes von L. Lotto. Das Berliner Kunstkabinet weist Kupferstihe und Federzeihnungen von Albrecht Dürer, M. Schön, v. Mcckenen u. A. auf, sodann 4 xylographische Blätter von verschiedenen Künstlern, ein geschnißtes Altarwerk (21 Z. Nr. 578) und eine silberne Monstranz aus den Baseler Kirchenschäßen. Auf diejen sämmtlichen Seit findet man Darstellungen des Christophorus oder seiner

eschichte.

Die unlängst von Dr. W. Kellner bei C. Luchardt in Cassel herausgegebene Schrift: »Kurzer Abriß der Geschichte der Regierungs- bezirke Cassel und Wicsbaden und des gNamanen Königreichs Preu- ßen« sucht in der Einleitung den Nachweis zu führen, daß die heutigen Hessen und Nassauer gleichen Stammes seien. Es giebt im heutigen Lande Nassau cine große Anzabl von Ortschaftsnamen, tvelche sih ganz ebenso oder mit nur geringen Abweichungen im Hessischen wieder finden , wie Allendorf, Arnsbach, Arnstein, Baum- bach, Bielstein, Büdingen, Berg, Dernbach; Diez, Ehringsbausen, El- ben, Ellenhausen Pan Dishbah, Ernsthausen; Flörsheim, &reilingen, Frohnhaujen, Gemünden, Hadamar, Hausen, Heringen, Hersch- bach, Hirschberg, Josbach, Kalkofen, Lahr, Laubach, Merzhausen, Menagers- kirchen, Winnen, Nentershausen, Roßbach, Scelbach, Liederbach, Rüke- roth, Retter8hain , Schönberg, Soden, Stockhauscn, Wolfenhausen, Steinbach U. \. w. Eine so große Menge gleihlautender Ortsnamen läßt ohne Zweifel auf cin ursprünglich gleihes Volksthum schließen, welche Annahme durch das weitere Vorkommen der Namen: Kaß; Kapßenelnbogen, Kehmel (Kattenmelle) im Gebiete des chemaligen Herzogthums Nassau, nicht unwesentlih unterstüßt wird.

_Im weiteren Verlaufe der Schrift wird ein Abriß der Ge- {ite des Regierungsbezirks Cassel gegeben, an welche si eine kurze Scilderung der den Regierungsbezirk Wiesbaden bildenden Gebiete, des chemaligen Herzogthums Nassau, der ehemaligen Landgraf- schaft Hessen - Homburg, der Stadt Frankfurt und des sogenannten hessischen Hinterlandes anschließt. Den Schluß des Werkes bildet eine gedrängte Darstellung der Geschichte des preußischen Staates bis zum Prager Frieden vom 23. August 1866.

Königlich

G A

des In- unF

reufischer ae

Staats-Anzeigers : Jäger - Straße Nr. 10. (wischen d. Friedrichs- u. Kanouierfstr.)

Anzeiger.

T 88.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen Orden und Ehrenzeichen zu ver- leihen, und zwar:

den Rothen E F ANES Klasse mit der eife:

dem Geheimen Admiralitäts- und vortragenden Rath im Marine-Ministerium, Elberßhagen /;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem kommissarischen Schiffbau-Direktor Randow bei der Werft in Danzig, dem Rechnungs-Rath und Kreis-Steuer-Ein - nehmer Beyer zu Erfurt, dem Kreis-Einnehmer Wedekind

zu Hannover, dem Kreis-Einnehmer a. D. San der zu Verden

und dem Kreis-Wundarzt Schmidt zu Görliß; den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Fürsten Carl zu Carolath-Beuthen ; das Kreuz der vierten Klasse des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern: dem Ort8richter und Bauergulksbesiyer Herbst zu Roßleben im Kreise Querfurt ; das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Schullehrer Lo renz zu Boberwih im Kreise Sprottau,

sowie :

die Rettungs-Medaille am Bande: dem Müllergesellen Carl Friedrih Rhode zu Smierdowo im Kreise Flatow.

Se. N der König haben Allergnädigst geruht:

Den außerordentlihen Professor Dr. Hensen zum ordent- lihen Professor in der medizinishen Fakultät der Universität zu Kiel und den außerordentlichen Professor Dr. Nöldeke zum ordentlichen bd in der philosophischen Fakultät derselben Universität ; jo wie

Den Ober-Joll-Inspektor, Regierungs-Assessor Hauschild in Emmerich zum Ma zu ernennen ; und

Dem Regierungs-Secretair, Kanzlei-Rath Fran ck in Merse- burg bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Cha-

rakter als Geheimer Kanzlei-Rath zu verleihen.

Berlin, 14. April.

Ihre Königlichen Hoheiten der KronþÞrinz und die Kron- prinzessin von Preußen find mit Höchstihren Kindern, der Prinzessin Victoria und dem Prinzen Waldemar, nah Gotha

abgereist.

Norddeutscher Bund.

Berlin, Dienstag, den 14. April, Abends

1868.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 8. April 1868.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bi8marck-Schönhausen.

Verordnung, betreffend die Einberufung des Zollparlaments. Vom 13. April 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen , auf Grund der nah dem Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867 Uns zustehenden Präsidial-Befugniß, was olgt:

Das Jollparlament wird berufen, am 27. d. M. in Ber- lin zusammenzutreten und beauftragen Wir den Vorsißenden des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen.

Urkundlich unter Unserer S Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 13. April 1868.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bis8marck-Scchönhausen.

Das 7. Stück des Bundes-Geseyblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter |

Nr. 76 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Haus- halts - Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868. Vom 30. März 1868; unter

Nr. 77 die Convention, abgeschlossen zwishen den Post- verwaltungen des Norddeutschen Bundes und der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika Behufs der Vervollkommnung des DOLNn es im gegenseitigen Verkehr. Vom 21. Oktober 1867 ; unter f

“Nr. 78 das Geseßz, die Unterstüßung der bedürftigen Fa- milien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersahreserve betreffend. Vom 8. April 1868; unter

r. 79 die Verordnung , betreffend die Einberufung des

Zollparlaments. Vom 13. April 1868; unter

Nr. 80 die BeCaugung des Königlich spanischen außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers , Don Miguel Tenorio de Castilla beim Norddeutschen Bunde; unker : Nr. 81 die Beglaubigung des Königlich portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Dom Luiz Victorio de Noronha beim Norddeutschen Bunde;

Gesey, die uter eg Le bedürftigen Familien zum Dienste | unter

einberufener. Mannschaften der Ersatreserve betreffend. Vom 8. April 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter | ferner der Kaufleute A. Bauer zu Batavia: un

Nr. 82 die Ernennung der bisherigen Königlich preußischen Konsuln F. W. Hepner zu Amsterdam zum General - Konsul,

J. W. Bunge zu Rotterdam und L. de per zu Buttbngen, . v. Abercron

Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: Wu Makafsar (Insel Celebes) zu Konsuln des Norddeutschen

Das durch vom 7.

Unsere Verordnun (Bundes-Geseßbl. S. 125)

§. 1 Nr.

amilien zum Dienste einberufener annschaften , vom 27. Fe

dürftigen Familien der zum Dienste einberufenen Mannschaften

der Ersayreferve Anwendung.

; ovember 1867 im ganzen Bundesgebiete eingeführte Gesch , betreffend die Unterstühung der bedürftigen | Konsuln Günther in Antwerpen, Neuhaus in

eserve- und Landwehr- | de Pauw in bruar 1850 findet auch auf die de- | deutschen Bundes.

undes ; und unter Nr. 83 die Ernennung der bisherigen nano preußischen rüfsel, Prayon

nt und Bach in Ostende zu Konsuln des Nord-

Berlin, den 14. April 1868. ZJeitungs-Comtoir.

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