1868 / 89 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

vbligatorish zu machen, einmal, weil Fabrik-Ordnungen, wo das B dürfniß \sich fühlbar macht, auch ohne geseßlichen San aufgestellt werden, ferner en weil die Grenze {wer zu bestimmen sein würde, wo mit dem Charakter eines Fabrikbetriebes die Pflicht der Aufstellung d Fabrik - Ordnung beginnen soll. Gegenüber den Bestimmungen er Fg. 13 145 wird die Frage, ob ein Fabrifkbetrieb vorliegt, oder nicht, bei der Anwendung selten Schwicrigfkeiten machen , während gegenüber der Pflicht zur Aufstellung einer Fabrikordnung jedes Eta- blissement klassifizirt werden müßte. Indem also der Entwurf auf L RBoLNGE Einführung von Fabrikordnungen verzichtet , kann jedoch ee N weifel bestehen, daß die ausdrücklihe oder durch An- r tres er Arbeit nach Mittheilung der Fabrikordnung ftillschweigend a gte Unterwerfung eines Arbeiters unter eine bestehende Fabrik- ar nung als Vertrag zu betrachten sei , \solchenfalls also über Kün- igungsfrift u. st. w. nicht die Bestimmungen in §g. 106 f. des Ge- seße Ln die Vorschriften der Fabrikordnung zu gelten haben. n ie estimmungen Über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter Y den Fabriken und die Bestimmungen gegen das rucksystem repro- wae weil S E E e Preu m gelkenden betreffenden Gesche, ung er its in eini S Ey nachgebildet find, E i: ijt noch Folgendes zu bemerken: Es i| im Allgemei- ui E der Ansicht auszugehen, daß die auf Erfüllung der Schul: Y 0 ezüglichen Landesgeseßbe dur das Gewerbegeseß nicht alterirt me u s also, wenn dur Befolgung derselben thatsächlich eine R nftung in der Möglichkeit er Berwendung \{ulpflichtiger 2E er zu Gewerbsarbeiten herbeigeführt wird, welche noch weiter geht 4 F. 34, hierin ein Widerspruch mit dem Gewerbegeseße nicht ge- N N E i O 0 U allen Umständen zu er- } i le dies durch das Wort »mi »dreistündigen« im 2. Alinea aus8gedrücft wird. e

Titel VIll. Gewerbliche Hülfsfkassen.

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Theile der Motive ihre Begründun efunden i selbstständige Gewerbtreibende den Zwwangsbeimitt Aufent e L (§. 147), liegt fein Grund vor. Die Mitwirkung der höheren Ver-

waltungs8behörde bei d i Rk D O Gründung der gewerblichen Hülfskassen und Fest-

Titel IX. Ortsfstatuten.

behandelten lokalen Bestimmungen rechtfertigt sich d i , , , . adu in die Verhältnisse der Arbeiter und Ackeitecteh o eingreiende Met

ris i igli i alie n a Nen nicht lediglich den lokalen Organen Überlassen

Titel X. Strafbestimmungen.

Die Strafbestimmungen sind, unter Berücksichtigung d i zen Destimmungen der Landesgeseße über die Ebronstrager e Ä ‘161, nachgebildet, Wegen der §6 eo ves P-gufishen Gewerbe « Ordnun i 1 der §F. un ijt auf das oben in §2 der Aufhebung der Coalitions-Beschränkungen Gesagte zu Tai

Schlußbestimmungen. Bei der Verschiedenartigkei hôrdlichen Verfa s in den einzelnen So A b Be: Eigen der Behörden ist es unerläßlich, daß die Central-Behörden a e A O S E Pes machen , welche Behörden inden aur artet inde niwurfs gewählten allgemeinen Be- Das Jnkrafttreten des Titels IIl. des Entwurfs mußt § SAUEGE L N vershoben werden, einestheils, itl in U e

A en noch mancherlei Aenderungen, namentlich in der Steuergeseß- gevung nothwendig sein werden, um das nkrafttreten dieses Artikels Pa reten und weil andererseits die Gewerbescheine der betreffen-

en Gewerbetreibenden in der A auf das Kalenderjahr lauten. Ü

Die Bestimmungen dieses Titels haben schon in dem allgemeinen

Tür die übrigen Titel konnte ein früherer Zeit i weil bei ihnen ein ähnliches SGinderniß Mit vorlie gewählt werden,

Vas Abonnement beträgt f Thlr. für das Vierteljahæ.

Alle Poß - Anstalten des In- und Auslandes ; nehmen Sefsftellu an, für Serlin die Expedition des Königl! Preußifchen Staats-Anzeigers : JFäger- Straße Nr. 10. Cwischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr }

Berlin, Mittwoch, den 15. April, Abends

15868.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

“Dem emeritirten Schul-Vorsteher Jiemen dorff: zu Char- lottenburg Und dem eineritirten Schullehrer Zech zu Louisen- hof, im Kreise Rosenberg i. Westpr. , den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzöllern , sowie dem Schullehrer Menzel zu Greiffenberg i. Schl. das Allge- meine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den Ober - Staatsanwalt bei dem Appellationsgericht zu Arnsberg, von Läuhn, in gleicher Eigenschaft an das Appella- tions ericht in Halberstadt zu verseßen , und den Staat8anwalt Düt)chke in Salle a. S. zum Ober - Staatsanwalt bei dem Appellation8gericht in Arnsberg zu ernennen ; : ;

Dem Ober-Steuer-Jnspektor Petri in Celle bei seinem Aus- scheiden aus der Dienste den Charakter als Steuer-Rath; sowie

Deni praktischen Arzt 2c., Dr. Alexander Fischer in Posen, den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Berlin, 15. April.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert: von Preußen | ist nach Kiel abgereist. : Le E SAEE E Et

Justiz : Ministerium,

Dem Rechtsanwalt und Notar Dreyer in Reichenbach prt ist gestattet worden , seinen Wohnsiß nah Görliß zu ver- egen. | Der Kreisßrichter Henkel in Falkenberg O.-Schl. ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Ratibor und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Ratibor mit Anweisung seines Wohnsißes in Hultschin ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

Der Adjunki am Joachimsthalschen Gymnasium hierselbst, Lic, theol. Deutsch, ijt zum Oberlehrer befördert worden.

Der Oberlehrer am Gymnasium zu Sorau, Dr. F. Hanow, ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Cüstrin ver- seßt worden. :

An der städtischen höheren Bürgerschule in der Steinstraße hieselb# sind der ordentliche Lehrer vom Friedrichs8-Gymnasium, Dr, Brecher, und der ordentliche Lehrer von der Königstädtischen Realschule, Dr. Wüllenweber, als Oberlehrer angestellt worden.

Die Anstellung des ordentlichen Lehrers am Gymnasium zu Schwerin, Dr. Volz, als Oberlehrer am Gymnasium zu Mühlhausen ist genehmigt worden. L:

Der Oberlehrer Förstemann zu Salzwedel ist in gleicher gle an das Dom - Gymnasium zu Magdeburg verseht worden.

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Heyland am Gymnasium zu Burg zum Oberlehrer ist genehmigt worden.

Dic Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Schaefer am Ggr zu Jnsterburg zum Oberlehrer ist genehmigt worden. ; i

Am Gymnasium zu Frankfurt a. d. O. ist der ordentliche Lehrer der Realschule daselbst, Dr. Vigelius, als Oberlehrer angestellt worden.

An der Ritter-Akademie zu Liegniß ist der Civil-Inspektor Dr, Brosin zum Oberlehrer befördert worden.

Angekommen: S-. Excellenz der Staats- und Minister für Handel 2c., Graf von Jthenpliß, von Cunersdorf bei Wrietßen a. O.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. April. Bei den Königlichen Majestäten fand gestern cin größeres Diner statt, zu welchem, außer- hiesigen a a ett Personen, der bisherige Gesandte der Schweizer Eidgenossenschaft und die neu eingetroffenen König- lich württember ischen Offiziere geladen waren.

Heute empsingen Jhre Königlichen Zegen den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs von Sachsen. Den Kammerherrndienst bei Jhrer Majestät der Königin über- nehmen vom 15. April bis 1. Mai die. Königlichen Kamier- herren Freiherr von Brenken und Freiherr von der Lanken.

Se. Königliche: Hoheit der Kronprinz ist heute, den 15. d. M,, früh, von Gotha hier wieder eingetroffen. Am 16. d. M., Mittags, eni Höchstderselbe Sich zunächst auf einen Tag zum Besuch des dortigen Königlichen Hofes na

hen-und von da -nach Turin und Florenz, um dér-Ver-

| mäblung Sr. Königlichen Hoheit dés Kronprinzen von Jtälien ARtnIOD

nen. Im Gefolge Sr. Königlichen Hoheit befinden \ich General - Major von Stosch, Oberst - Lieutenant und Flügel- Adjutant von Lutadou ; General-Arzt Dr, Wegner und die per- fönlichen Adjutanten Hauptmann von Jasmund und Haupt- mann Graf Eulenburg.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des deut- schen YJollvereins für ZJoll- und Steuerwesen, sowie für Händel und Verkehr, traten heute Mittag zu einer Sißung ae in welcher die Aenderung einzelner Bestimmungen er Jollordnung berathen wurde.

Ueber die Zustände im-—Regierung8bezirk Gumbinnen

N die »Prov. Corresp.« folgende Mittheilungen:

er Eisgang auf der Memel und den übrigen Strömen is bei niedrigem Wasserstande glückiich und ohne erhebliche Beschädigungen der Strom-.Ufer verlaufen, so daß die Wasserstraßen nunmehr eisfrei sind. Auch die dur Unhaltbarkeit des Eises unterbrochene Communication zwischen den Ortschaften der Niederung is} hergestellt; und haben die dort aufgespeicherten Vorräthe ausgereiht, um die Bewohner vor wirklichem Nahrung8mangel zu bewahren. Leider haben die heftigen Stauwwinde der leßten Zeit einige am Kurischen Haff belegene Ort- \haften wieder unter Wasser gesebßt.

Im Allgemeinen is jedoch die für die Kreise Heydekrug und Niederung drohend gewesene große Gefahr- als beseitigt zu betrachten und durch die Eröffnung der Schifffahrt, der Fischerei und Bernstein - Baggerei bei Schwarzort eine bedeutende Zahl lohnen- den. Erwerb sichernder Arbeitsstellen entstanden. Nur auf dem westlichen Theile des Kreises Heydekrug und im Kirchspiel Cap- pienen, Kreises Niederung, behauptet der- Nothstand noch eine außer-

gewöhnliche Höhe, theils weil die Beschaffenheit des Erdreichs die

nangriffnahme von Arbeiten verhindert, theils weil die Besißer für das in der leßten Ernte gewonnene Heu seiner s{le{chten Beschaffen- a und des allgemeinen Geldmangels wegen nur selten Abnehmer inden. In den übrigen Theilen des Regierungs - Bezirks is} ein an- dauerndes Fortschreiten zum Besseren nirgends zu verkennen und der unausgeseßte Kampf des Staatcs, der Gemeinden und D In olga gegen den Nothstand auch während der [leßten eit von glülihem Erfolge begleitet gewesen. Durch ‘die mildere Witterung ist die wichtigste Erwerbsquelle, die Arbeiten auf dem Felde, wieder ers{lossen, und wird daher die Mehrzahl der Losleute voraussichtlich in fürzester Zeit in den Stand geseßt. sein, der öffent- Men &Pürsorge entbehren und den Unterhalt c selbst beschaffen zu

nnen.

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