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i ndern Bundesländern ohne Unterlage eines Reichs-
0d Sbesclusses eine Anleihe zu beschaffen wäre, ängeschafft abermuß es werden, sollte au der Bundeskanzler es auf seine Verantwor- tung nehmen,in der Hoffnung auf künftige Indemnitäk. Wenn aber die Fragen zu juristish augean werden, wenn man für Handlungen der großen Politik, wie sie schwierige europâi|che Situationen notuendg machen, riskiren muß, sich vor einem politisch nicht durchgebildeten, der Situation nicht zugänglichen Richter zu rechtfertigen, so wird man vielleicht vorsichtig; es ist unmöglih, dem Richter nachher das volle Bewußtsein der Situation beizubringen, unter der man gehandelt hat; denn es gehört das Selbsidurchlebthaben einer jeden Minute von vielleicht mehreren Jahren dazu, die vorangegan- gen find. Was würden die Herren sagen, wenn von Seiten der Bundesregierung der Spieß umgedreht würde?! Sie segen bei der Bundesregierung cin lebhafteres Interesse für die Flotte voraus, als Sie selbst dokumentiren. Aber ist es wirklich eine nothwendig begründete Vorausseßung, daß der Bundesregie- rung an einer Flotte mehr liegt, wle dem Volke und dem esammten Bunde? Was würden Sie sagen, wenn wir bei Shnen den Patriotismus voraussezten, den Sie bei den Bun- des-Regierungen vermuthen, und den Sie gewiß besizen , er ist nur im Augenblick nicht erkennbar, wenn wir in dieser Vor- aussezung erklärten: Sie bekommen keine Flotte, wenn Sie dem Bundesrathe nicht diese und jene constitutionelle Konzes- sionen machten; Sie bekommen keine Telegraphen. Wir ver- langen eine Mäßigung derjenigen Redefreiheit auf der Tribüne, die wir im Kompromiß bewilligt haben, Verlängerung des Militair-Budgets; — und wir gingen mit agressiven Amende- ments gegen Ihre verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte vor, und sagten: keine Flotte, keine Telegraphen-Einrichtung, wenn Sie uns das und das nicht bewilligen; Situationen muß man ausnußzen und eine Regierung, die auf die Zukunft denkt, nimmt den Augenblick des Bedürfnisses wahr, um ihre Rechte zu mehren. Ih will cinen Ausdruck nicht gebrauchen, der mir in der Beurtheilung etwas zu stark auf die Lippen kommt: wir würden es eben niht thun. Jm Kleinen würde es ein analoges Verhalten der Regierungen sein, wenn wir einer Kreisstadt etwa sagten, wir hatten vielleicht die Absicht, Euch ein Telegraphenamt herzu- legen, aber so lange Euer Abgeordneter 1m Reichstage so stimmt, wie er es thut, schneidet er uns das Geld ab und wir können es nicht. Es wäre das eine Jnsinuation, die so gefaßt werden könnte, daß sie sich in ganz legalen Formen bewegte. Aber Sie würden das, mild ausgedrückt, nicht hübsch finden.
Meine Herren, -ih halte es wirklich nicht für rathsam und es übersteigt meine Voraussehung, daß wir uns neun Mo- nate, nachdem wir die Verfassung verkündigt haben,. nicht mit dem Weiterbau. derselben beschäftigen, sondern mit einem harkt- näckigen Prinzipienkampfe auf den Mauern, die eben den Erd- boden zu überschreiten anfangen. Ob dieser Maueranfang es vertragen wird, daß wir diesen Machtkampf schon jeßt auf ihm auskämpfen, oder ob es niht nüßliher wäre, wenn Sie einiges Erstarken derselben abwarteten, das wage ih: hier nicht zu entscheiden, weil ich nicht in die Zukunst schen kann, und weil ih dur die Erfahrung zu gewißigt bin, um zu prophezeihen oder zu drohen. Aber eine gewisse Sorge bescleicht mich, wenn ich- sehe, wie Sie die Mühe und Arbeit, die ungewöhnlih glücklichen Ereignisse, die bewunderungs8- werthen Leistungen tapferer Heere, die dazu gehörten, um uns auf den jeßigen Standpunkt: zu bringen, jeßt schon nach neun Monaten vergessen haben oder als altrömische Geschichte be- handeln , auf die es niht mehr ankommt, und sich allein be- \häftigen mit Machterweiterung in dem Augenblicke, wo Sie die Regierungen in Verlegenheit glauben, um- ihnen eine Kou- ession abzuringen. Es wird’ sich dazu eine andere Zeit finden; fie wird nicht ausbleiben. Lassen Sie aber erst die Fun- damente der Gebäude fi besacken , und festliegen, ehe wir solche Evolutionen und Kämpfe auf ihnen vornehmen ; das Bedauern, daß dies geschehen kann, hat sich mir schon bei der Diätenfrage aufgedrängt , daß, nachdem wir eben ein Kompromiß gemacht haben, es {on angefochten wird, und man sich mehr mit Machtkämpfen als mit Konjolidirung des Bundes beschäftigt. Sie stellen Uns nach Jhrer Rechts- auffassung durch die Annahme dieses Amendements zwischen die traurige Alternative, keine Verbesserung der Flofte oder einen Konslikt, Die Verantwortlichkeit für die Stellung dieser Alternative muß ih von den verbündeten Regierungen ab- lehnen und sie denen zuschieben, die zu einem — an sich nüß- lichen — Gesey ein Amendement gestellt haben, welches lediglich auf politische Machterweiterung berechnet is, die den Regie- rungen im Augenblick, wo man sie in Verlegenheit glaubt, abgedrungen werden soll.
Ich kann nur wiederholen, was ih in der Kommission ge- sagt habe, und wenn der Herr Vorredner von der JZuverlässig-
keit solcher Versprehungen vorher Zweifel äußerte, so glaube i, mich doch zu erinnern, daß die Zusagen, die, seiner Meinung nach, nicht so korrekt durchgeführt waren, niht von mir aus- gegangen find. Jch kann hier die Zusage wiederholen, daß ich noch in der heutigen Sißung im Namen des Präfidium® und der Regierungen die ganze Geschesvorlage zurückziehen werde, wenn das Amendement Annahme findet.
Nach den Ausführungen des Abg. Lasker nahm der Bundeskanzler Graf von BisSmark-Schönhausen das Wort wie folgt: E
Fa habe nur zu zwei faktishen Berichtigungen das Wort ergriffen.
Wenn der Herr Vorredner meinte, daß die Einstimmigkeit im Bundes8rath erst durch mehrere und, wie er anzunehmen schien , schwierige Erörterungen herbeigeführt worden sei , o ist dies ein Jrrthum. Jch glaube , die ganze Frage hat fich in wenigen Minuten erledigt, weil von Hause aus alle Regierun- gen Ubereinstimmend der Meinung waren, daß sie nicht nach- eben könnten , und ih glaube , der Herr Vorredner ist darin rrthümlich berichtet.
Eine zweite faktische Berichtigung, die ih glaube jeßt gleih F anbringen zu sollen , bezieht sich auf die Frage, ob uns im F Jahre 1866 das Geld zum Kriege verweigert worden is oder | nicht. Der Herr Vorredner hat sich auf eine Aeußerung, ein F
Sittenzeugniß, welches die Regierung bei Auflösung der Kam- mer gegeben hat, bezogen. Dies bezog sich aber doch wesentlich auf die Stimmung nah dem Kriege. ____Jch nehme an, er hat die leßte Auflösung im Sinne, die im S0 ll Jahre stattfand, und wenn ich nicht irre, befindet sich die Ua in dem Manifeste.
Andernfalls bemerke ih nur, daß ich stets das Bedürfniß habe, wie der Herr Vorredner mir auch vorhin die Gerechtigkeit Aa hat, in allen Diskussionen, so lange ih den gewöhnlichen
leihmuth nicht verliere, höflich zu sein, und daß der Ausdruck
in der Auflösungsordre auch in der Kategorie der parlamenta-
rischen Courtoisien sehr leicht seine Erklärung findet.
Sollte die Aeußerung von uns, was mir im Augenblick |
nicht gegenwärtig ist, vor dem Kriege geschehen sein, nun, so wird mir der Herr Vorredner zugeben, daß sie irrthümlich war, da die Vorausseßung zu keiner Erfüllung gerieth, denn man hat uns in der That kein Geld bewilligt , obgleich der Krieg vor der Thür stand; man hat uns namentlich auch in einem
analogen Falle , wie der heutige, kein Geld für die Flotte be- |
willigt. Jch erinnere nur an die damalige Forderung, wo wir Kiel in Besiß zu nehmen im Begriffe waren — es war, glaube | ich, nah dem Gasteiner Vertrage — und wo man uns die 10 Millionen verweigerte. Dies ist mir genauer in Erinne- |
rung, weil sich an die Erwähnung Hannibal Fischers damals eine ziemlich gereizte Diskussion knüpfte.
Hierauf erklärte der Geh. Leg. - Rath Hofmann:
Meine Herren! Wenn ich in diesem vorgerückten Stadium 3 Ihre Auf- |
der Spezial - Diskussion mir noch cinen Augenblick metksamkeit erbitte, so trägt der Herr Abgeordnete Lasker da
von die Schuld. Er hat heute, wie er au schon einige Male | vorher gethan hat, die Stellung der mit Preußen verbündeten | Regierungen und ihrer Vertreter im Bundesrathe zum beson- | deren Gegenstande seiner Erwägungen und Erörterungen ge- macht. Jch bestätige, provozirt durch diese Aeußerungen des Herrn- Abgeordneten Lasker, zunächst die thatsächliche Bemer- | lung des Herrn Bundeskanzlers, daß von vornherein in dieser | Trage vollständige Einstimmigkeit unter den Vertretern der |
verbündeten Regierungen geherrscht hat, und daß keineswegs etwaige Meinungs®differenzen im Bundesrathe, sondern lediglich der Gang der parlamentarischen Geschäfte den Bundesrath zu wiederholten Malen in die Lage verseßt haben, sich überhaupt mit dieser Angelegenheit zu befassen. -
Was nun die Stellung der mit Preußen verbündeten klei- neren Staaten betrifft, so erlaube ich mir, im Allgemeinen zu bemerken, daß es gerade im Interesse dieser kleineren Staaten
liegt, dem Reichstag in finanziellen Fragen möglichst weiten | j
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Spielraum zu geben ; denn, meine Herren, ih plaudre ja kein F Geheimniß aus, wenn ich sage, daß wir, die kleineren Staaten, F n
sämmtlich mit finanzielle die uns eben durch unser: Verhältniß zum Norddeutschen Bunde
erlegenheiten zu kämpfen haben, f
bereitet sind. Wir hoffen und erwarten gerade vom Reichs- | tage für die Co Erleichterung und Unterstüßung in dieser |
Beziehung.
8 liegt also vollständig in unserm Interesse, in |
finanziellen Fragen mit dem Reichstag Hand in Hand zu gehen F
und, soweit es möglich ist, dessen Befugnisse zu erweitern oder uns wenigstens an dem Reichstag in dieser Beziehung einen Bundesgenossen zu verschaffen. Wenn also die Frage, die hier ventilirt wird, in finanzieller Beziehung eine große praktische Bedeu- tung hätte, so müßten wir die Vertreter der keinen Staaten, ja ent-
schieden auf Seiten des Reichstages stehen. Daß die Frage aber,
finanziell und praktish genommen, für den Kredit des- Bundes |
1671
und für die gewissenhafte Verwaltung der Bundesschulden eine Se Bébruttena nicht hat, das ist bereits von sachverständiger Seite so genügend erörtert, daß ih in dieser Beziehung kein Wort hinzuzufügen brauche. Jh will nur darauf aufmerksam machen, daß eine direkte Verantwortlichkeit der Beamten der Bundesschulden - Verwaltung durchaus nicht ausgeschlossen ist gegenüber den Gläubigern. Lassen sih die Beamten der Bun- desshulden - Verwaltung Pflichtwidrigkeiten zu Schulden fommen, und die Gläubiger sind gefährdet und ge- hädigt, so wird sich — die Staatsgläubiger pflegen in dieser Beziehung ihr Interesse wohl zu wahren — sehr bald ein Konsortium bilden, welches die Klage bei einem gewöhnlichen Gericht anstellt. Die Herren, die so vielen Werth auf direkte Verantwortlichkeit legen, haben es ja vollständig in der Hand, durch eine lebhafte Betheiligung ihrer eigenen Per- son bei der Bundesanleihe sih das Mittel zu verschaffen, direkt bei den Gerichten gegen die Beamten der Bundesschulden-Ver- waltung klagen zu können.
Aber , meine Herren , eine ganz andere Frage is nun die, ob der Reichstag als solcher, der ja nicht als Gläubiger in seinem eigenen pekuniairen Interesse den Beamlen gegenübersteht, das Recht haben soll, die Verantwortlichkeit der Beamten direkt in Anspruch zu nehmen. Diesem Antrage zu- zustimmen, haben die mit Preußen verbündeten Regierungen deshalb Anstand genommen, weil sie nicht glauben, die Frage bejahen zu können, daß eine Meinungsverschiedenheit zwischen Reichstag und Bundesrath jemals Gegenstand einer richter- lichen Entscheidung sein könne. Hier handelt es sich allerdings um ein Prinzip, welches so bedeutend. ist, daß man auch bei dem besten Willen und Bestreben, mit dem Reichstage Hand in Hand zu gehen, doch nicht glaubte, in dieser Beziehung eine Konzession machen zu können. Jch - wiederhole, die Frage is} die: können die Meinungs8verschiedenheiten zwischen Bundesrath und Reich8tag jemals Gegenstand der richterlichen Entscheidung sein? Daß das vorliegende Amendement üÜber- haupt nur praktisch werden kann unter der Voraussegung einer Meinungs8verschiedenheit zwischen Bundesrath und Reichsta oder zwischen Bundeskanzler und Reichstag, das ist ja an un für sih ganz klar. Liegen Anstände bei der Dechargirung vor, so ist entweder der Bundesbrath selbst und der Bundeskanzler der Meinung, daß diese Anstände auf gerichtlichem Wege weiter zu verfolgen seien; dann wird die Frage gar nicht auf- geworfen werden, ob auch der Dndeat das Recht zur Verfolgung der Mitglieder der Bundes\huldenverwaltung
hat. Oder der Bundesrath ist nicht dieser Meinung, obwohl nach Ansicht des Reichstages Anstände bestehen. In diesem Falle werden Parteien sih bilden, die Meinungen wer- den verschieden sein, Majorität und Minorität werden \ich FgcUN per seden, Ent\chließt fih nun die Majorität des Reichstags, ie Mitglieder der Bundesschuldenverwaltung, wie es das Amen- dement will, auf dem Wege der gerichtlichen Klage zu verfolgen, so kommt die Meinungsverschiedenheit, die zwischen dem Bundes- rath als dem Organe der Bundes-Regierungen und zwischen dem Reichstage obwaltet, ja sogar die Meinungsverschiedenheit zwischen Majorität und Minorität dieses Hauses zur Entschei- dung der Gerichte. Nun hege ih alle Hohachtung vor der Entscheidung der Gerichte und bin weit entfernt, auch nur mit ciner Spur von Zweifel dem Vertrauen zu E zu treten, das man den Gerichten schuldig ift ; aber, meine Herren, ob es der Würde des Reichstags wirklich entspricht, wie das hier betont worden ist, daß nun die Meinungsverschiedenheiten zwischen Reichstag und Bundesrath vor Gericht ausgetragen werden, die Entscheidung also vom Ausgange eines Prozesses abhängen soll, der durch alle verschiedene Justanzen läuft , das ist eine rage , die , glaube ih , sehr der Erwägung bedarf. Wenn es sicher wäre , daß die E der Gerichte immer mit der Entscheidung der Majorität des Reichstags übereinstimmte, dann , gebe ih zu , würde dieses Amendement allerdings im Interesse des Reichstags liegen, aber diese Gewißheit besteht eben nicht. Jch glaube, daß, wenn man die Würde des Reichstags dabei in8Spiel bringen will, mansagen muß: der Reichstag soll es selbst in der Hand behalten, scinem Beschlusse den Bundes- regierungen gegenüber Wirksamkeit zu geben. Sobald Sie die Sache den Gerichten übertragen, sind Sie niht mehr Herren der Entscheidung. — Jch habe diese Bemerkungen gemacht, um meinerseits den Standpunkt zu beleuchten, welchen die verbün- deten Regierungen einnehmen, und i glaube, daß der hohe Reichstag aus dem, was ih bemerkt habe, wohl die Ueberzeu- ung s{öpfen wird, daß, wenn auch der Bunde8rath \ih nicht n langen Berathungen mit dieser Angelegenheit beschäftigte, do In Lage auch Seitens des Bundesrathes reiflich erwogen worden ist.
Nach Annahme des von dem Abgeordneten Miquél ge- stellten Amendements, erklärte der Bundeskanzler Graf von Bis8marck-Schönhausen: :
Im Namen des Präfidiums und in Uebereinstimmung mit den darüber im Bundesrath dcfoben Beschlüssen ziehe ich hiermit die Geseßvorlage vom 24. März d. J. zurü.
Deffentlicher Anzeiger.
Steekbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Stecckbrief. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung, zu Lübben, den 21. April 1868. Der Fuhrwerksbesißer und Agent Carl Ferdinand Lanbsch aus Lübben soll wegen wieder-
- holter Urkundenfälshung verhaftet werden, er ist im Betretungsfalle |-
anzuhalten und an uns abzuliefern.
Steckbriefs - Erledigung. Der binter den Tischlergesellen Johann Brüchert aus Kl. Küdde bei Neustettin von mir unterm 7, d. Mts. erlassene Stebrief_ ist durch die in Wittenberg bewirkte Verhaftung des Brüchert erledigt. Sorau, den 18. April 1868.
Der Staatsanwalt.
Der hinter den Handlungs - Commis Hermann Falkenstein aus Ermsleben unterm 19. August v. J. erlassene Steckbrief ist dur Ergreifung des 2c. Falkenstein erledigt. Ermöslcben, den 21. April 1868. Königliche Kreisgerichts-Kommission.
Hand els - Register.
Die: unter Nr. 46 in unserm Firmen-Register eingetragene Firma A. Slesinger is durch Kauf auf den Kaufmann Carl August Schle- finger zu Finsterwalde übergegangen und deshalb in unser Firmen- Register sub Nr. 136 Folgendes eingetragen: / 1) Lauf. Nr. 136, 2) Bezeichnung des Firma-Jnhabers: der Kaufmann Carl August Schlesinger zu Finsterwalde, 3) Ort der Niederlassung: Finsterwalde, 4) Bezeichnung der Firma: A. Sdlesinger, 5) Zeit der Eintragung: eingetragen zufolge “ Verfügung vom 16. April 1868 eodem die. (Akten über das Firmen-Register Bd. 11, S. 261.) Luckau, den 16. April 1868. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Bei dem unterzeichneten Gerichte ist folgende Eintragung in das Firmen-Register erfolgt: 1) Nr. 95. 2) Bezeichnung des Firmen-Jnhabers : Kaufmann Ferdinand Leonhard Rohde, 3) Ort ‘der Niederlassung : Neustadt-Eb1w.
4) Bezcichnung der Firma: Ferd. Rohde. i Eingetragen zufolge Verfügung vom 18. April 1868 am selbigen
Tage. ; Neustadt-Eberswalde, den- 18. April--1868.
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
E83 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in den Angelegenheiten, betreffend die Führung des Handels- und Genossen- aas seit dem 1. April 1868 der Aktuar Skronn als zweite Gerichtsperson fun irt. Neustadt-Eberswalde, den 20. April 1868.
Königliche Kreisgerichts - Deputation.
Die in unserm Gesellschafts - Register unter Nr. 18 eingetragene Handelsgesellschaft Kaplan u. Lehmann
in Berlin, mit einer Zweigniederlassung in Sorau, ist am 1. April 1868 aufgelöst und im Gesellschafts-Register zufolge Verfügung vom 18. April 1868 heut gelöscht. Sorau, den 20. April 13868. i Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
n unser Gesellschafts - Negister ist unier Nr. 50 die Handels- gesellschaft ; | Mechanische Weberei F. A. Martin et Comp. f V Fau L N i É 1868 heut eingetragen auf Verfügung: vom 18. Apri eut eít : j Die Gesellschaft hat am 1: April 1868 begonnen und sind die esellschafter: - 1 S A mann und Leinewandfabrikant Friedrich“ August Martin zu Sorau, A / 2) der Kaufmann Johann Friedrih Wilhelm Lehmann aus Berlin, i : 3) der Kaufmann August Moris Kaplan aus Berlin. Sorau, den 20. April 1868. E Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Die hierselb| unter der Firma J. Simon Wwe. & Söhne be- standene Han 18 Gesellschaft ist durch den Tod des Ser? Stadtrath Samuel Simon l elôst worden. Activa und Passiva derselben sind auf den Gesellschafter Geheimen Kommerzien - Rath
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