1868 / 97 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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15. April 1857 unwirksam gemachten Präklusivtermins an uns, die Kontrolle der Staatspapiere- oder die Provinzial-, - Kreis- oder Lokal-Kassen abgeliefert und den Ersay dafür noch nicht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere oder bei einer der Regierungs - Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen. Berlin, den 26. April 1863. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. i von Wedell. Gamet. Löwe. Meinee.

Nichtamtliches.

Prenßen. Berlin, 24. April. Nach der desfalls ge- troffenen Allerhöchsten Bestimmung werden Se. Majestät der König von Preußen das Jollparlament am Montag, den 27. d. M., Nachmittags 1 Uhr, im Weißen Saale des hiesigen Residenzschlosses Allerhöchstselbst eröffnen. Der feierlichen Er- öffnung wird ein um 12 Uhr beginnender Gottesdienst vorher- gehen, und zwar für die Mitglieder der evangelischen Kirche in der Schloßkapelle, für die Mitglieder der katholischen Kirche in der St. Hedwigs-Kirche.

-— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, sowie für das Landheer und die Festungen traten gestern Abend zu ciner Sißung zusammen, in welcher die Richtung der Eisenbahnlinie Osnabrück-Hamburg berathen wurde.

Die heutige (11.) Plenar-S1zung des Reichstags des Norddeutschen Bundes wurde um 117 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Am Tische der Bundes- Kommissarien befanden sich der Präsident des Bundeskanzler- amtes Delbrück, General - Postdirektor v. Philip8born, General - Steuerdirektor v. Pom mer-Esche, Geheimer Ober- Finanz-Rath Hasselba ch, General-Major v. Bilguer, Mi- nister v. Waßbdorf, Geheimer Legations - Rath Hofmann, Minister v. Harbou, Geheimer Finanz-Rath v. Thümmel, Minister v.! Gerstenberg - Zech, Staats - Rath Bucholßt, Minister - Resident Dr. v. Liebe, Minister v. Bertrab, Se- nator Dr. Kirchenpauer.

Der Präsident benachrichtigte das Haus von der in sämmt- lichen Abtheilungen vollzogenen Wahl von je 3 Mitgliedern zur Vorberathung des Antrags Schulze u. Gen., betr. die pri- vatrehtlihe Stellung der Gewerbs- und Wirthschafts-Genossen- schaften, und von der Konstituirung der Kommission.

Das Haus ging darauf zum ersten Gegenstande der Tagesordnung über: »Bericht der vereinigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und für Finanzen und Zölle über den Geseßentwourf, betreffend die Erhebung einer Abgabe von der Branntweinbereitung in den hohenzolkernschen Landen. «

Der Präsident zeigte an, daß nach ciner Mittheilung des Bundeskanzlers der Königlich preußische Geh Ober-Finanzrath e für die Vertretung der Vorlage zum Kommissarius ernannt sei.

Ohne Diskussion wurden die §§. 1—3 des Gesegßentwourfes angenommen. Zu dem von der Kommission neu eingeschalte- ten §. 4: »Bei der Ausfuhr von Branntwein wird eine Steucr- vergütung gewährt, deren Betrag der Höhe der Branntwein- steuer entspricht,« war vom Abg. Evelt der Antrag gestellt :

Der Reichstag wolle beschließen: zu dem §. 4 des Kommissions- Entwurfes hinzuzuseßen: »Der aus anderen Vercinsstaaten in die Hohenzollernschen Lande cingehende Brannkt1vein unterliégt ciner, im Verhältniß zum Steuersaße angemessenen Uebergangs-Abgabe.«

Der Antragsteller crörterte die Motive seines Antrags, worauf der Bundes-Kommissarius Gch. Ober-Finanzrath Hassel- bach sich darüber erklärte.

Das Haus nahm den Antrag der Kommission mit dem Amendement des Mp Evelt u. Gen. an, ferner ohne Dis- kussion die §Ç§. 5, 6, 7. Beim §. 8 hatte die Kommission als 2tes Alinea eingeschoben :

Erfolgt jedoch im Laufe des Steuer-Jahres zeitweise oder

gänzlich die Einstellung des Betriebes in Folge außerordent-

t ari so kann ein verhältnißmäßiger Erlaß der Steuer attfinden.

Vom Abg. Prosch lag der Antrag vor, statt des 3. Alinca des Kommissionsentwurfes zu schn:

Die Gemeinderechner erhalten für die Einziehung der Abga- rae Gebühr von 1 Kr. für jeden von“ ihnen. erhobenen ulden. ' :

Nachdem der Bundeskommissar Geh. Ober-Finanzrath Hafssel- bach seine JQustimmung zu den Anträgen erklärt hatte, wurde der §. 8 mit denselben angenommen.

A gab zu feiner Diskussion Anlaß. Zu §. 10 stellte der Abg. v. Putkamecr (Sorau) den Antrag, die Worte zu streichen : »abgeschen von der Einholung der erforderlichen Con- cession.« Der Präsident des Bundeskanzler-Amtes erklärte sid»

mit diesem Antrage einverstanden, worauf das Haus demselben wie dem ganzen E beitrat. Es folgte die Annahme der §§. 11 und 12. Zu §. 13 stellte der Abg. Evelt den An- trag, im zweiten Alinea die Worte zu streichen: »hat die Ab- gabe u. \. w. bis erfolgte, und dafür zu seyen : »hat eine Strafe von 5—20 Fl. verwirkt.« An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Evelt, v. Hennig, Krieger, Twesten, Harnier und der Bundeskommissar Gch. Ober-Finanzrath Hasselbach. Das Haus nahm den Paragraphen ohne das Amendement an ; ‘hierauf §. 14.

Der zweite Gegenstand der Tageßordnung betraf: Schluß- berathung über den Vertrag vom 26, März d. J. zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien, betreffend den gegen- seitigen Austaush von kleinen Packeten und von Geldsen- ungen.

Der Referent v. Unruh (Magdeburg) motivirte seinen Antrag: Der Reichstag wolle beschließen : dem obengenannten Vertrage die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen. Der Vertrag wurde ohne Debatte genehmigt. 43 & V Lei in der it A N eoa ans über en Pojt-BVertrag vom 7. resp. 9. April d. J. zwischen dem Norddeutschen Bunde und Dänemark. y s 14

Der Referent v. Unruh (Magdeburg) begründete den Antrag: der Reichtag wolle beschließen: dem obenerwähnten Bertrage die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen.

, Das Haus beschloß dem Antrage gemäß.

Die Tagesordnung führte darauf zu dem vierten Gegen- stande: »Mündlicher Bericht der vereinigten Kommissionen. für Handel und Gewerbe und für Finanzen und Zölle über den Geseß-Entwurf wegen Erhebung der Steuer vom inländischen Tabak in dem zum Norddeutschen Bunde gehörenden Theile Hessens.« Der Berichterstatter: Abg. Meier (Bremen) begrün- det den Antrag der Kommission: dem vorerwähnten Geseß- entwurfe die verfassungsmäßige Bmg zu ertheilen. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Grafen zu SolmsSs-Lauba und des Bundes - Kommissarius Geheimen egations : Raths Hofmann wurde der Antrag der Kommission angenommen. Es folgte »Erster Bericht der Petitions - Kommission.« Das Haus beschloß, die Petition der Postexpedienten zu Hamm i. W. um Aufbesserung des Gehaltes nah dem Antrage des Abg. v. Bernuth bis zur Etats-Berathung auszuseßen. Die Petition des Dr. Karl Biedermann, betr. geseßliche cstimmungen über Schädenansprüche von Privatpersonen bei nicht von ihnen ver- schuldeten Unglücksfällen, soll nach dem Antrage der Kommission zur thunlihsten Berücksichtigung an den Bundeskanzler ab- gegeben werden.

Das Haus genchmigte auf den Antrag der 4. Abtheilung, die von derselben vorgenommene Prüfung der Wahl des Abg. Devens auf die Tagesordnung zu bringen. Der Abg. von Schweißer beantragte, die Prüfung der Wahl wegen eines Gen en D Bu Sea an die 4. Abtheilun zurücktzuweljen. Das Haus genehmigte diesen Antraq. Schlu der Sizung 14 Uhr. 9 M | q ü

Nach den beim Ober-Kommando der Marine eingegan- genen Nachrichten sind S. M. Briggs »Musquito« und »Rover« am 23, h, von Plymouth nah Kiel in See ge- gangen.

_Sachíen. Dresden, 23. April. Der Königliche Hof feierte heute den Geburtstag Sr. Königlichen Hoheit des Kron- prinzen und den Namenstag Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg. :

Die Zweite Kammer hat heute die Berathung über das Königliche Dekret, das Eisenbahnwesen betreffend, begonnen, die allgemeine Debatte zu Ende geführt und ist sodann in die Spezialberathung über die Linie Chemnit-Leipzig eingetreten, welche abgebrochen wurde und morgen fortgeseßt wird.

Bayern. München, 20. April. Der Stadtrath von Landau hatte unterm 11, November v. I. eine Vorstellung bei der Kammer der Abgeordneten eingereicht, dieselbe möge an den König die Bitte richten, daß Landau als offene Stadt erklärt und die Festungsservituten aufgehoben werden. Dem Referenten der Kammer über das Militairbudget, Abg. Langguth, erscheint dieser Antrag, nach einer Mittheilung des »Nürnb. Corresp.«, aus den in der Vorstellung des Stadtraths Landau vorgetra- genen Gründen und in Folge des Umstandes, daß 2 oder 3 in Landau untergebrachte Bataillone diesen Play nicht behaupten können, verbunden mit der weitern Gefahr, daß die in Landau dermalen befindlichen Geschüße (180 Stück mit einem ungefähren Werth von 900,000 Fl.) in einem solchen Angriffsfall au dem Verlust ausgeseßt sind, gerechtfertigt.

22. April. Jn der Kammer der Abgeordneten wurde heute die Königliche Entschließung verlesen, durch welche die Dauer des Landtags bis zum 2. Mai einschließlich verlängert wird. Dann würden die Budget-Voranschläge bezüglich des Ludwig- Donau-Main-Kauals ohne Debatte den Anträgen des Finanz-

“die deutsche.

Aus\{hus}ses entsprechend genehmigt, worauf zum Hauptreferate des Abgeordneten Neuffer über die Staatseinnahmen Üübergegan- gen wurde. Alle Positionen desselben bis zu den Forsten, Jagden und Triften einschließlich jedoch mit Verschiebung der Berathung Über den Ertrag des-Malzaufschlages bis nach erzielter Verein- barung über das betreffende Geseß wurden den Anträgen

des Ausschusses gemäß angenommen. / i

Die Kammer der Reich8räthe berieth heute über die Rückäußerung der Kammer der Abgeordneten bezüglich des Ver- markungsgeseßes , und stimmte den meisten abweichenden Be- \{hlüssen derselben zu. Doch ist noch keine volle Ueberein- stimmung beider Kammern erzielt. Der betreffende Geseß- entwurf geht nun an die andere Kammer zurück. Weitere Ge- genstände der Berathung bildeten der u au v Über die Aus- lieferung von Verbrechern und der Antrag des Abgeordneten

Dr. Edel bezüglih des Turnunterrihts.

In dem neuesten Protokoll des Petitions - Ausschusses der Kammer der Abgeordneten findet ih folgende Stelle:

Bezüglich des Antrages des Abgeordneten Dr. Karl Barth und

. Jörg: :

Î P he Kammer wolle beschließen, daß Se. Majestät der König allerehrfurhtsvolls| gebeten werde, dem Landtage den Entwurf eines neuen Landtags - Wahlgeseßes auf der dem Zollparlaments- Wahlgeseß entsprechenden Grundlage der allgemeinen direkten geheimen Wahlart \{leunigst in Vorlage bringen zu lassen« wird nach dem Gutachten des Referenten Dandl der hohen Kammer der Vorschlag gemacht: es sei dieser Antrag ohne weitere Behandlung y den Akten zu legen, weil derselbe Antrag, gestellt von den Arbeiter-Vereinen von Nürnberg und Augsburg, durch Kammerbeschluß vom 15. März 1867, sohin in der noch im Gaufe befindlichen Sibungsperiode, abgelehnt worden ist, und nach der konstanten Praxis derselbe Antrag nicht innerhalb eincr und derselben Sißungsperiode wiederholt werden darf. l

283. April. Jn der heutigen Sißung des Finanzaus- \husses wurde Can ragi in dem Budget des Kriegs- ministeriums 816,445 Gulden abzuseßen. Der Krieg8minister erklärte, daß er zur Unterhaltung einer Armee, welchè der- jenigen der verbündeten Staaten gleich organisirt und ge- rüstet sei, des geforderten Betrages von 16 Millionen bedürfe, doch könne er sih äußersten Falles mit einer Abseßung von 550,000 Gulden einverstanden erklären, vorausgeseßt, daß ihm die uneingeschränkte Verwendung der bei einzelnen Titeln etwa

gemachten Ersparnisse zugestanden würde. Desterreich. Wien, 22. April. Die Grundzüge des Organisationsstatuts für die Landwehr und den Landsturm

find nah dem »Kamcerad« folgende: /

Die Landwehr bildet einen integrirenden Bestandtheil des Heeres und besteht aus jenen Staatsbürgern, welche nah zurückgelegter zehn- jähriger Dienstpflicht aus - dem Verbande der Feldarmee treten. Die Landwehrpflicht dauert 4 Jahre, also bis zum vollendeten 34. Lebens- jahre. Die Landwehr hat im Allgemeinen die Aufgabe, die Feld- armee in der Vertheidigung der Gesammt - Monarchie zu unter- stüßen und wird in erster Reihe dazu verwendet, an Stelle der aus- marschirenden Feldarmee die Festungen und größeren Garnisonen zu beseben und den innern Dienst zu verschen. Die Einberufung und Aftivirung der Landwehr geschieht nur bei Ausbruch cines Krieges oder bei Srobendet Krieg8gefahr, und ne auf Befehl des Kaisers unter Kontrasignirung der bezüglichen Minister. Jeder Ergänzungs- bezirk wird in zwei mit der politischen Eintheilung möglichst zusammen- fallende Theile getheilt und in jedem derselben aus den Landwehr- pflichtigen ein Landwehr-Bataillon gebildet, welches den Namen seines Bezirkshauptortes führt. Au} die Gesammtmonarchie ent- fallen sonach 160 Landwehr-Bataillone. Aus den gus jedem Linien- Kavallerie-Regiment hervorgehenden Landwehrmännern werden inner- halb des dem Regiment eno Ergänzungsbezirks und nach Verhältniß der Anzahl der Landwehrmänner je eine, zwei oder drei Landwehr - Eskadronen gebildet, von denen jede ebenfalls den Namen ihres Bezirks - Hauptortes führt, und welche zu zwei oder drei in eine Landwehr - Division zusammengestellt werden. Die Landwehr ist im Frieden nicht aufgestellt, sondern wird nur in den Stan-

deslisten evident geführt, zu welhem Zwecke für jedes Land-

wehr - Bataillon eine aus einem Hauptmann und vier Unter- offizieren A EMCIDE Evidenzhaltung aufgestellt wird, welche zugleich die Evidenzhaltung der in ihrem zugewiesenen Bezirke domizilirenden Landwehrmänner der Kavallerie zu besorgen hat. Die Landwehr wird national gekleidet, die Vorschläge bezüglich der Adjustirung blei- ben den einzelnen Ländern überlassen und gelangen zur Sanction an den Kaiser. Die Abzeichen der Offiziere und Chargen, nämlich Di- inctionszeichen, Feldbinde und Portepee, sowie die Reglements blei- en jene der Feldarmee. Die Dienst- und Kommandosprache ist Während. der vierjährigen Dauer der Landwchr- pflicht findet eine vierwöchentliche Waffen - Uebung beim Nc- serve - Regiment des Ergänzungsbezirks statt. APjährlih im August

"is eine Kontroll-Versammlung sämmtlicher Landwehr- (und Reserve-)

Männer, welche einen Tag dauert. Die tafktishe Gliederung der Landwehr - Bataillone und Escadronen, sowie deren Kriegsstärke ist analog jener der Feldarmee, wie auch die Bewaffnung und Ausrüstung, wobéi jedoch die erstere mögli national, z. B. bei der galizischen Landwehr-Kavallerie die Pike ist, Die Bewaffnung und die Munition wird vom Reichs - Kriegsministeriuum auf Reichskosten gestellt, die Ausrüstung und Equipirung von den einzelnen Ländern. Der M - Cadre der Landwehr wird in den einzelnen Bezirken ge- bildet aus 1) pensionirten und mit Charakter quittirten Offizieren,

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2) einjährigen Freiwilligen, welche das Landwehr - Offiziers - Examen abgelegt haben, 4) aus angeschenen Landwehrmännern. Die Land- wehr-Öffiziere werden von dem Kaiser ernaunt, und zwar die leßtere Kategorie auf den von den betreffenden Landesstellen ausgehenden Vorschlag. Jnnerhalb acht Tagen nach Erlaß der Einberufungs-Ordre Ie T, Landwehr der ganzen Monarchie einberufen, ausgerüstet und aftivirt sein.

Der Landsturm. Die Wehrpflicht für den Landsturm beginnt mit dem vollendeten 18. und dauert bis zu dem vollendeten 40. Le- bensjahre. Der Landsturm wird nur in jenem Lande, in welches der Geind einzudringen droht, und zwar “E Befehl des Kaisers einbe- rufen, und wird wieder entlássen, sobald die Gefahr vorüber ist, oder der Feind das Land verlassen hat. Der Landsturm is} nur be- rufen, in fleinen Körpern von höchstens 1000 bis 2000 Mann bei Vertheidigung des eigenen Landes die Feldarmee und die Landwehr zu unterstüßen, die Verbindungen des Feindes zu bedrohen oder ju

dren; einzelne Abtheilungen desselben, Convois, Couriere, Feld- posten 2c. aufzuheben, die Verbindungen der eigenen Armee und Land- wehr zu \{üßen 2c., ohne sich jedoch in größere Gefechte einzulassen, und er hat solche Überhaupt nur dann anzunehmen, wenn der Erfolg ohne zu große Opfer voraussichtlich gesichert ist. Der Landsturm ge- B zur bewaffneten Macht des Staats und . ist als ein

heil derselben unter völkerrehtlihen Schuß gestellt. Die Schä- den, welche einzelne Landwehrmänner durch den Feind an ihrem Besißthum erleiden, werden nah den allgemeinen Nor- men vergütet. Der S der Landsturmpfliht soll \sich Niemand ohne triftigen Grund entziehen, Jn besonders rück- E Tâllen, wenn z. B. die Entfernung eines Landsturm-

annes selbst auf nur wenige Tage dessen Familie die Ernährung entzichen würde, kann auf Grund des Zeugnisses von zwei Land- sturm-Männern das Landsturm-Komumando von der Erfüllung der Waffenpflicht entheben. Die Landsturm-Männer werden in einzelne Compagnicen von verschiedener, der Größe ‘des Bezirks entsprechender Stärke, welche jedoch womöglih 200 Mann nicht überschreiten soll, eingetheilt, einzelne Berittene den Compagnieen zugetheilt oder bei größerer Anzahl auch in Züge formirt. Dibe Landsturm-Compagnie wählt sich ihre Offiziere und Chargen selbs. Die Bekleidung ist die gewöhnliche, am linken Arm wird eine Armbinde in den Lan- desfarben getragen. Die Landsturm-Offiziere können die Distinc- tionen, die Feldbinde und das Portépée der Offiziere der E tragen. Die Geld- und Natural - Gebühren sind durch besondere Be- stimmungen normirt und gebühren vom Tage der Einberufung bis cinen Tag nach der Entlassung zu Hause. Die Feuerwaffen und die Munition werden , soweit dies möglich, vom Neichskricgsministerium aus Reichêmitteln beigestellt; wo die Vorräthe nicht ausreichen, hat \sih jeder Landsturmmann nah seinem Belieben zu bewaffnen. Die Ansprüche auf Pensionirung oder Juvaliden-Versorgung nah vor dem Feinde erhaltener Verwundung, sowie die Auszeihnungen für beson- dere Verdienste und hervorragende Tapferkeit sind analog jenen der Feldarmee. Die Vornahme der Waffen-Uebungen ; besonders des Scheibenschicßens, bleibt den einzelnen Gemeinden überlassen.

24. April. Ein in der amtlichen »Wiener Ztg.« ver- öffentlihes Kaiserlihes Handschreiben beauftragt den Justiz- Minister, anläßlich der Entbindung der Kaiserin, Anträge zur Amnestirung von Sträflingen zu unterbreiten. :

Pest h, 22. April. an der heutigen Sißung der Depu- tirtentafel wurden die Geseße in Bekreff Gödöll6ö's8 und der Handels- und Gewerbckammern in legter Lesung angenommen.

Der Central-Aus\{uß referirte über den Geschentwurf be- züglich der -Jndemnitäts-BVerlängerung. Schließlich wurden die Wahlen der Abgeordneten Domokos und Deszö verificirt.

Agram, 20. April. Die »Agramer Zeitung« schreibt: Die hiesige montenegrinische Kolonie betrauert den Verlust ihres L A S und zugleich ältesten Repräsentanten des montene- grinischen Türstenhauses, des ehemaligen Heerführers und Se- nats-Präsidenten der Cernagora, Vojvoden Gjorgje Petrovic, welcher vorgestern Sonnabend in seinem 68. Jahre in Jara

gestorben if.

Gr&@afFßbritannien und Jrland. London, 22. April. Der Prinz von Wales enthüllte gestern die Burke-Statue in Dublin, und besuchte. die dortige Universität, welche ihm, so wie dem Herzog von Cambridge und dem Marquis of Abercorn das Ehrendiplom eines Doktors der Rechte verlich. Am Abend besichtigte er die Vieh-Ausstellung, und nach einem Galla-Diner im Schlosse wohnte er einer Conversation der Royal Dublin Society bei. t

Der Prinz von Wales und der Herzog von Cambridge sind als Mitglieder des irländischen Geheimen Rathes in Dublin vereidet worden. / :

Eine Statue von König Johann ist als dritte vor dem Privateingange der Varlamentsmitglieder zu denen Alfred's

des Großen und Wilhelm des Eroberers aufgestellt worden.

Die ‘genannten Standbilder sind 6 Fuß 6 Zoll hoh. Das Bronzedenkmal Nobert Peels, das bereits einige Zeit am Haupteingange des Palasthofes gestanden, ist von seinem Plate entfernt worden und soll an den andern Eingang dieses Vor-

hofes verseßt werden. j _— Eyre, der Ex-Gouverneur von Jamaica, erschien heute

vor dem Polizeigerichte in Bow-Street, um. auf die in ver-

gangener Woche durch die Parlameéntkskmitglieder J. Stuart