1868 / 98 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1692

[1377] Der zu Königsberg in Preußen gegründete

Bekanntm

achung.

Pferdemarkt

am 25., 26. unò 27, Mai er. Die berühmtesten Gestüte Dstpreußens und Litthauens führen Pferde des edelsten Blutes auf diesen Markt z er

wird

abgehalten werden. bietet daher jedem Käufer die reichlich)te Auswahl.

Für die Beguen1lichkeit der Käufer und Transportmittel auf der Ostbahn is} gesorgt.

Das Comité fúr den Vferdemarkt.

Königsberg in Pr., im April 1868.

v. Bardeleben-Ninau. v+ d. Groeben-Nippen.

v. Gottberg-Wulfshoefen. Baron v. d. Golt-Kallen.

“ces __ von Zaborowsky, Major im Königl. 5. Ostpr. Jnfantérie-Regiment Nr. 41.

[1334] Schlesische Bergwerks- und Hütten-Actien-Gesellscha ft A »Vulcana«. : Die diesjährige ordentliche General - Versamn:lung findet am 29. Mai c., Mittags 1 Uhr, im Saale des Hotels zur Post in Beuthen O.-S. statt. Die Herren Actionaire werden zu derselben E Hinweisung auf die §§. 15 bis 18 der Statuten hierdurch cin- geladen. Außer den im §. 17 der Statuten aufgeführten Functionen der General-Versammlung stellen wir :

1) die Beschlußfassung über Zahlung einer Abschlags - Dividende

von mindestens 2 pCt. für das laufende Jahr und

2) die in Folge freiwilligen Ausscheidens erforder:iche außerordent-

lide Wahl eines Verwaltungsraths - Mitgliedes für eine ein- jährige Amtsdauer auf die Tagesordnung.

._ Anträge stimmberechtigter Actionaire (F. 18 d. St.) müssen bis P den 4. Mai e. in die Hände des Unterzeichneten ge- angt sein. :

Gleiwiß, den 24. April 1868. Der Verwaltungsraths-Vorsißende. O. Wollner.

[1362] Thüringische Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft werden hierdurch auf Grund und nah Ma gabe der §F§. 23 f. des Gesellschaftsstatutes zu einer am

Sonnabend, den 16. Mai er., Vormittags 11 Uhr,

im Saale des Gasthofes zum goldnen Hirsch zu Weißenfels stattfin- denden außerordentlichen General-Versammlung eingeladen. Ge- genstand der Tagesordnung ift :

1) Antrag der Gesellschaftsvorstände auf Uebernahme des Baues einer Eisenbahn von Gera über Saalfeld nah Eichicht und von Leipzig Über Pegau nach Zeiß unter Ermächtigung der Gesell- schaftsvorstände, die hierzu sowie die zux Herstellung eines zwei- ten Geleises von Zeiß nah Gera und von Markranstedt nah Corbetha erforderlichen Geldmittel zu beschaffen und die zur Uusführung der obengenannten Bahnstrecken nothwendigen Nach- träge zum Gesellschaftsstatut mit den betheiligten Staatsregie- rungen zu vereinbaren. E

2) Antrag mehrerer Actionaire auf nachträgliche Zulassung zur Zeichnung der im vorigen Jahre emittirten (sogenannten jungen) Thüringischen Stammactien. Î ,

Berechtigt zur Theilnahme und zur Ausübung der nach dem Statut den Actionairen zustehenden Rechte in der General-Versamm- lung sind die Besißer von fünf und mehr Stammactien , welche die- selben, jedoch ohne Dividendenscheine :

1} entweder 4 Tage vor der General - Versammlung , also bis ein- \hließlich den 12. Mai cer. bei unserer Hauptkasse in Erfurt gegen einen von derselben auszustellenden Depositcnschein hinter- legt, oder

2) ebenfalls bis zum 12, Mai er. bei einer der Billetexpeditionen der Thüringischen Hauptbahn oder deren Zweigbahnen präsen- tirt haben, um sie von dieser couvertiren , einsiegeln und mit dem Tagesstempel der Präsentation verschen zu lassen, oder

3) falls die Herren Actionaire die Actien unverschlossen im Besiß

behalten wollen, sie bei einer der bezeichneten Billetexpeditionen

8 Tage vor der Versammlung , also bis einschließlich den

8. Mai er. vorgezeigt und zum Nachweis dessen eine mit dem

Tagesstempel der Präsentation versehene Anmeldebescheinigung

erhalten haben E

Zur Erlangung der Stimmzettel werden demgemäß beim Eintritt in die Generalversammlung im Legitimations - Büreau als genügend

nur angesehen werden: f E : ; a) im ersten der vorangeführten drei Fälle die Depositenscheine der

Hauptkasse, / b) im zweiten Falle die verschlossenen und abgestempelten Actien- Couverts, sofern deren Verschluß unversehrt ist, und c} im dritten Falle die offenen Actien zugleich mit den ausgestellten und gehörig abgestempelten Anmelde-Bescheinigungen.

Damit die Verhandlungen der General-Versammlung pünktlich beginnen können, wird das Legitimations - Bürcau präzis 10% Uhr qe “hte so daß von da ab Stimmzettel nicht mehr ausgegeben werden. :

Dieselbe Gültigkeit wie die Actien selbst haben alle von öffent-

lichen Behörden oder Instituten Über die Hinkerlegung von Stamm- Actien der Thüringischen Eisenbahn ausgestellten Depositenscheine, |

welche daher eben so wie die Actien selbst bis zu den oben angegebe- : i

nen Terminen bei den bezeichneten Stellen zu deponiren, bezüglich anzumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkasse zu Erfurt deponirten Actien sind am zweiten Tage nach der General - Versammlung gegen Nückgabe des Depositenscheines ‘wieder abzuholen.

„Die zur Theilnahme an der General - Versammlung berechtigten Actionaire fönnen sih auch durch Bevollmächtigte, welche sie aus der Zahl der übrigen legitimirten Actionaire zu wählen haben, vertreten lassen. Die Bevollmächtigten haben sih als solche im Legitimations E durch schriftliche Vollmacht (§. 28 des Statuts) auszu-

isen.

Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlich vor oder während der General - Ver- sammlung erhaltenen Auftrags is unstatthaft.

Den Theilnehmern an der General-Versammlung wird am Tage |

derselben freie Fahrt auf der Thüringischen Hauptbahn und deren

Zweigbahnen nach dem Versammlungsort und von da zurüdck gewährt F

werden. Welche Züge dabei unentgeltlih benußt werden dürfen, wird

durch besondere Anschläge an den Villetschaltern unserer Stationen |

rechtzeitig bekannt gemacht werden. Die Berechtigung zur freien Fahrt is nachzuweisen :

1) entweder durch Vorzeigung der von der Hauptkasse in Erfurt |

ausgefertigten Depositenscheine, welche von der Billet-Expedition der Abgangsstation mit dem Stempel des Tages der Gencral- Versammlung abgesteiupelt sein müssen, oder

2) durch Vorzeigung des von der betreffenden Villet-Expedition mit dem Stempel des Tages der Präsentation der Actien abgestem- pelten Actien-Couverts, oder

3) durch Vorzeigung der Actien zuglei mit den von der betreffe!-

den Villet-Expedition ausgestellten und ebenfalls mit dem Stem-

pel des Tages der Präsentation der Actien versehenen Anmeide- bescheinigungen.

Frauen und Minderjährige sind :ur persönlichen Theilnahme an

der General - Versammlung nach §. 28 des Statuts nicht berechtigt, haben demnach auch keinen Anspruch auf freie Fahrt. __ Ein besonderer Erläuterungsbericht zu Punkt 1 der Tagesordnung jowie der dazu gehörigen Verträge, kann in allen unsern Billet-Expe- ditionen vom 3. f. M. ab unentgeltlich von den Herren Actionairen entgegengenommen werden.

Erfurt, den 21. April 1868.

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Ds E

_Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckcre1 (R. v. Deer) in Berlin sind folgende Werke, theils als Beiheft, theils als besonderer Abdruck, aus dem Königlich Preußischen Staats - An- zeiger erschienen :

Zur Kunde der volks8wirthschaftlichen Zustäude des preußi- |

schen Staats. Separat-Abdruck aus dem Königl. Preußischen Staats-Anzeiger. Juli 1867. 35 Bg. 8, geh. 3 Sgr,

Statiaiiqgue agricole, indastrielie et commer- eiale de ta Praesse: Superficie, population, agriculture, sylviculture, mines et salines, industrie, commerce et circula- tion publique. Extrait du Moniteur prussien, Aôut 1867 4% Bog. 8. gel. 9 Sgr

Literatur über das Finanzwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers. Novem- ber 1867.) 6% Bog. Royal-4, geh. 10 Sgr

Aus dem Königlih Preußischen Staats - Anzeiger für 1867. Zweiter Jahrgang. 1867. 274 Bg. 8. He 121 Le

Die Hohenzollern - Standbilder in Preußen. (Besondercr Abdruck aus - dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger). Januar 1868. 3% Bog. 8. gch. 9 Sgr.

Chronik des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Staats für das Jahr 1867. 1% Bog. 8. Ns B en Literatur über das Hypothekenwesen des preußischen Staates. (Beiheft des Königl. Preußischen S taats Mes 1868. 117 Bg. 8. geh. “A 75 Sgr.

Die englische Nede- und Preßfrei eit und die Fenier- Prozesse. (Aus dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. 1868, 2% Ba 8, geh. M 24 Ñ 2E Ee

“dung von der Linie Stralsund-Ystadt aufdie

‘Vas Abonnement beträgt f Thlr. für das Vierteljahr.

Königlich Preußischer

Alle Post -Anftajten des In - und Auslandes nehmen T an, sür Gexlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers : Behren -: Straße Nr. La, Ecke der Wilhelmsstraße .

Anzeiger.

Me 98.

Berlin Sonnabend, den 25. April, Abends

1868.

Das Büreau des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers ist nach der Behrenstr. Nr. La, Eee der

Wilhelmssf\tr., verlegt worden.

A e Stutt zu. Hesel-Friedeburg mund, dem Gräflich Dohnaschen Revierförster GUlz gu Raupenau im Kreise Lüben und

a. D. Johann Nicolaus Kummer

zu Storkow im 'Réeise Beeskow-Storkow das Allgemeine Ehren-

zächen zu verleihen ; ‘so wie Der Wahl des Rektors Dr. Kopp am Progymnafium zu reienwalde a. O. zum Direktor derselben nunmehr zu einem ymnasium erweiterten Anstalt die Allerhöchste Bestätigung

zu ertheilen. :

u mnn T

Norddeutscher Bund. Bekanntmachung.

P ofi Dampfschiff - Verbindung zwischen Stralsund

und Malmoe. : 1. Mai d. J. ab wird die Pof dami - Verbin suñd-Malmoe verlegt. Die Fahrten werden von demselben Zeitpunkte ab in beiden Richtungen bis ultinio September täglich stattfinden. d L S r Die Ueberfahrt wird unter gewöhnlichen Verhältnissen in 7 bis 8 Stunden bewirkt. j Das Passagiergeld beträgt: I. Plag 4), Thaler, I, Play 3 Thaler, Vordeckp'aÿ 1'/, Thlr. preuß.; für Tour- und Retour-Billet8, 14 Tage gültig, 1. Plag 7'/, Thaler und IL, Play 5 Thaler preuß. 100 Pfund Reisegepäck sind frei. Die Fracht beträgt: für sperrige Güter 15 Sgr., für gewöhnliche (Normal-) Güter 10. Sgr. und für weniger werth- volle Güter (Produkte 2c.) 5 Sgr. sür je 100 Pfund. De Die Verbindung mit den Eisenbahnzügen gestaltet sih in der Richtung nah Schweden: Abgang aus Berlin um 5 30 Nachmittags, Ankunft in Stralsund um 12 Uhr Nachts, Abgang aus Stralsund mit Tage8anbruch, Ankunft in Malmoe zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehen- den Eisenbahnzug, Ankunft in Stockholm am andern Nachmittage, in Gothenburg am andern Mittage; in der Richtung nach D ilalaid: Abgang von Stock- holm 6 6 früh, Ankunft in Malmoe 138 Nachts, Abgang aus Malmoe mit Tagesanbrüch, Ankunft in Stralsund gegen Mit- tag, zum Anschluß an den um 1 Uhr Nachmittags nach Berlin abgehenden Eilzug, Ankunft in Berlin um 6 30 Nachmittags. (Anschluß an die Courierzüge nach Côln, London, Paris, Frank- furt a. Main, Basel, Leipzig, München, Hamburg, Königsberg und St. Petersburg, so wie an den Schnellzug nach Breslau und Wien.) Durch dietäglichen Fahrten A ung und Malmoe wird im Anschlusse an die zwishen Malmoe und Kopenhagen cus T zugleich eine günstige Verbindung mit Dänemark geboten. Nähere Auskunft ertheilen alle Norddeutschen Post-Anstal- ten und die nachstehend benannten Postdampfschiffs-Agenten: In Stralsund: Herr Konsul Heinrich Jdrael, in Malmoe: Herr Aan Leue in Berlin: Herr Hofspediteur J. A. Fischer, renzlauerstraße Nr. 23/24, Herr P en S A. Warmuth, riedrichs8\raße Nr. 94; in Stettin: Herren Schreyer u. Cie., in Frankfurt a. O.: Herren Herrmann u. Cie., in Danzig: Herr Ferdinand Prowe, in Königsberg i. Pr.: Herr Carl riedrich Sturmhöwel, in Breslau: Herren Bülow u. ie., in Magdeburg: Herr W. Matthée, in Cöln: Herren W. Tilmes U. Cie, in Düsseldorf: Herr Wilhelm Bauer,

inie Stral“ | für frankirte Brie

E D E EE

in Elberfeld: Herr J. Weidtmann, in Crefeld: Herx C. Schnabelius, in Leipzig: Herr A. Lieberoth, in Dresden: Herren Lüder u. Tischer, in Wien: Herren Sv atojanzki u. Sol, in A a. M.: Herr H. A. Zipf, in Paris: Monfsieur C. F. Dolz, 14 Rue de l’Echiquier, in Brüffel : Monfieux Crooy, 77 Montagne de la Cour. Berlin, den 18. April 1868. General-Post-Amt. von Philipsb.orn.

Bekanntmachung.

Zwischen dem Norddeutschen Bunde und Dänemark ist am 7./9. April d. F: ein Postvertrag abgeschlossen, welcher am 1, Mai d. J. in Krast tritt.

In Folge dieses Vertrages kommen für den Korrespondenz- Beriear zwischen dem Gebiete des Norddeutschen Bundes und Dänemark folgende Portosäße zur Anwendung. Das- Gesammtporto beträgt bis zum Gewicht von 1 Loth inkl.

r_unsranfirtè Briefe aus Dänemark 4 Groschen oder 14 Xr. mit der Maßgabe, daß für gewöhnliche Briefe, welche aus den Herzogthümern Sch&le8wig und Holstein mit Einschluß des Fürstenthums Lübeck, sowie aus den freien und Hansc- städten Lübeck nebst Travemünde und Haniburg- herrühren und nah Dänemark bestimmt find et vice versa, das Porto bis E Gewicht von 1 Loth inkl. frankirt nah Dänemarkl auf

¿ Groschen, unfrankirt aus Dänemark auf 3 Groschen festgeseßt ist und daß für Lokal-Briefe im Verkehr zwischen den Norddeutschen und Dänischen Grenzorten das Porto von 1 Grofchen für frankirte Briefe und “von 2 Groschen für un- frankirte Briefe Anwendung findet.

Uebersteigt das Gewicht des Briefes ein Loth, so wird das Doppelte des E Li Me vorstehenden Sages für Briefe bis zu dem zulässigen E d dera von 15 Loth echoben.

Drucksachen und Waarenproben können gegen ein ermäßigtes Porto von 4 Groschen resp. 3 Xr. für je 25 Loth inkl. abgesandt werden. Uebersteigen jedoch die hiernach fich ergebenden Beträge das Doppelte des Portos für frankirte Briefe, so ist nur dieses zu entrichten. :

Die Drucksachen und Waarenproben müssen frankirt wer- den, thunlichst unter Verwendung von Postfreimarken. Im Uebrigen unterliegen Drucksachen und Waarenproben denselben Versendungs-Bedingungen, welche für den innern Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.

Es ist zulässig, Briefe, Drucksachen und Waarenproben unter Recommandation abzusenden. Rekommandirte Sen- dungen müssen stets frankirt werden und unterliegen dem- selben Porto ‘wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Art, ‘jedoch unter Hinzutritt ciner Recommandations - Gebühr von 2 Groschen oder 7 Xr. Der Absender einer rekomman- dirten Sendung kann durch Vermerk auf der Adresse verlan- gen, daß ihm das vom Empfänger E eo gesteut rwverde. Für die O des Recepisse ist vom Absender eine weitere Gebühr von 2 Groschen oder 7 Xr. zu entrichten.

Nach allen Postorten in Dänemark können Zahlungen bis

um Betrage von 50 Thalern im Wege der Post-Anweisung Überwiesen werden. Die Einzahlung erfolgt auf ein gewöhn- liches Post-Anweisungs-Formular.

Die Gebühr beträgt ohne Unterschied des Betrages der Post-Anweisung 4 Groschen oder 14 Xr., mit der Maßgabe, daß für Post-Anweisungen aus den Herzogthümern Schleswig

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nach Dänemark 2 Groschen oder 7 Xr,