1868 / 105 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

geschichte wie für die Litur if shäßbare Ergebnisse. Es werden abgehandelt: a) Altäre und Altarschmuck; dabei Skelle, enl und Art der Altäre, Altartisch, Altarciborium, Altaraufsaß (mit Bildern oder Reliquiarien), Altarkreuze, Stand-, Wand- und Kronleuchter , Ausstattung der Evangelien- und Meßbücher, Reliquienbchälter; b) heilige Gefäße, nämlih Kelche und Pa- tenen, Speisegefäße und Monstranzen, und das übrige Meß- geräthe; c) die sonstige Ausstattung der Kirchen, als: Chorstühle, Ambonen und Kanzeln, Tauffsteine und Schüsseln , Orgeln es einer Andeutung über die Tonschrift), Grabdenkmäler, Di technisch interessant), und verschiedene andere Ge- enstände. G Der zweite Theil des Werkes gehört der Geschichte der Kunst, und zwar A. der Baukunst. Nach mehr andeutenden und skizzirenden Vorbemerkungen über die altchristliche Architektur (Basiliken- und Centralbauten, Ursprung, wechselseitiger Ein- fluß) kommt in großer Ausführlichkeit T. der romanische Stil, und I1I.; der gothische Stil zur Darstellung. Jn beiden Ab- \hnitten voraufgeschickten einleitenden Paragraphen wird über Namen und Wesen der Stile, Grund- und Aufriß, Elemente und Details, Werkmeister, Entwickelung und Geschichte kurz und übersichtlich, aber erschöpfend berichtet und daran eine kri- tische Uebersicht über die einzelnen Kirchengebäude beider Stile gereiht, welche nah lokalen Abgränzungen, bei beiden Stilen Úbereinstimmend, in folgende Gruppen zerfallen: Kirchengebäude in den Rheinlanden ; in Bayern und Schwaben ; in den deutsch- österreichischen Ländern; in Franken und Hessen; in Thüringen und Sachsen ; in Westfalen; im norddeutschen Tieflande. Jeder Gruppe geht eine spezielle Charakteristik vorauf, die für die fol- gende (alphabetische) Topographie die allgemeinen Züge vor- zeichnet. Auf die Gothik folgt als eine nothwendige Ergänzung zur Kenntniß des Baubetriebes ein Anhang über die Bauhütten und ein Verzeichniß der ihrem Namen nach bekannten deutschen Baumeister, auch derjenigen, die im Auslande thätig ge- wesen sind. ; : Unter B. werden die bildenden Künste historish entwickelt, und zwar: I. in der byzantinisch-romanischen Epoche, 11, in der gothischen Epoche, 111. in den verschiedenen selbstständigen Rich- tungen des XV. und XVI. Jahrhunderts. Den Beschluß bilden die vervielfältigenden Künste des Bilddrucks. Den dritten Theil bilden die Hülf8wissenschaften, und zwar: A. die i r RA als äußere G Ortho- graphie, Abkürzungen, Buchstabenformen der nschriften) und innere (Gattungen der Jnschriften nach Jnhalt und Form, und Beispiele); B. die Heraldik (Entstehung und wesentliche Stücke der Wappen, Kunstsprache u. #. w.); und endlich C. die Jkono- raphie. Hier wird über historishe und religiöse Bilder gehan- delt, Symbole und Allegorien erläutert, der biblische Bilderkreis und seine Bedeutung entwickelt , die Tracht der geistlichen und weltlichen Stände \kizzirt , von den Heiligenbildern, dem Nim- bus (Heiligenschein) der heiligen Personen und ihren Attributen kurz gesprochen, und ein alphabetisches Verzeichniß der häufigsten Heiligen und eine clavis ihrer Attribute angefügt. Chronolo- gische Qugaben und drei Register (Sach-, Künstler- und Orts- Register) beschließen das Buch. Vor jedem Abschnitt und in forlaufenden Anmerkungen

ist die Literatur zusammengetragen. (Die ausländische Litera- |

tur jedo is grundsäßlih nur da berangezogen, wo eine spe- zielle Veranlassung dazu vorhanden war.) Alle Theile des Wer- fes sind durch gut ausgeführte und bezeichnend gewählte Abbildungen erläutert. Durch klare Vertheilung und Anord- nung seines Stoffes, durch die Zuverlässigkeit und Vollständig- keit seiner Mittheilungen und die den Gebrauch erleichternden Register erfüllt das Werk den Zweck eines Hand- und Nach- s{lagebuches, dem Suchenden auf seine Fragen auf dem kürzesten Wege bündige und genügende Auskunft zu ertheilen.

Unter allen früher erschienenen Werken hat die kürzlich in diesem Blatte besprochene Schrift Piper's keinem soviel zu verdanken, wie dem vorliegenden.

Statistische Publicationen aus den Norddeutschen Bundesstaaten.

I

andbuch über den Königlich reußischen Hof und Staat. Berlin. Y B68 Königl. Gch. Ober - Hofbuchdrucerei (R. v. Deer).

68% Bogen. gr. 8. taatshandbuch enthält den Hofstaat und das Be-

Das preußische atiiten-Versonal M den alten Provinzen. Demselben sind Annalen der

1A 1864—1866 vorausgeschickt. Diese enthalten unächst cine Zu- ammenstellung der wichtigsten Ereignisse für Preußen und Deutsch- land in Vezug auf Vorgänge am Hofe und in der Regierungssphäre, auf auswärtige Politik, Krieg, Anlage von Eisenbahnen und Tele- O U. \. w.; dann folgt eine sehr eingehende chronologische

ebersiht aller wichtigen Ereignisse der Jahre 1864—1866 einschließl. und ein s\pezielles chronologisches Verzeichniß der für Preußen erlase-

nen Geseße; zuleßt kommt ein Verzeichniß der Todesfälle in den an- gegebenen drei Fahre

Am Schlusse des Werkes is ein doppelter Anhang beigefügt.

In dem 1. Anhange wird, unter Berücksichtigung der neu erwor- benen Landestheile, eine Uebersicht des preußischen Staates nah dem Flächenraum und der Einwohnerzahl , sowie ein systematisches Ver- zcihniß der preußischen Städte gegeben. Ein 2. Anhang is dem Organismus des Norddeutschen Bundes gewidmet.

Das 1. preußische Staatshandbuch (Staats-Hof- und Handbuch) datirt vom Jahre 1794, Ein 2tes folgte 2 Jahre später (1796). Dann wurde erst nah ciner Pause von 10 Jahren, im Jahre 1805, wieder ein preußisches Staatshandbuch veröffentlicht, dem schon im folgenden Jahre (1806) eine neue Auflage folgte. Hierauf trat abermals eine längere Pause ein. Die zunächst publizirte Uebersicht des Personal- staats datirt vom Jahre 1818. Seitdem wrourde, bald mit Unter- brechung von einem oder mehreren Jahren, bald auch für jedes einzelne Iahr, ein besonderes preußishes Staatshandbuch herausgegeben. So erschienen neue Auflagen in den Jahren 1820, 1821, 1824, 1828, 1831, 1832, 1834, 1835, -1836, 1838, 1839, 1841, 1843, 1844, 1845, 1846, 1848, 1851, 1852, 1853, 1854, 1855, 1856, 1857, 1858, 1859, 1861, 1862, 1864. Die leßte Auflage datirt vom Jahre 1865.

Statistisches Hand - und allgemeines Adreßbuch für das Her-

ogthum Lauenburg, mit Einschluß der Lübecks{chen, Hamburg- übeck'\{hen und Mecklenburg-Streliß'schen Enklaven. Nach offiziellen und authentischen Quellen bearbeitet. 1861. Mit einer Spezialkarte des Fer Lauenburg. Raßeburg 1861. nhalt: Einige allgemeine, die Landesverhältnisse des Herzog- thums * Lauenburg betreffende Nachrichten; die Lauenb. Ritter- und Landschaft; die höchsten Behörden des Landes (Regierung, Hofgericht, Konsistorium); die Gutsbesißer; Beamte bei den Königl. Aemtern in Raßeburg, Lauenburg; Schwarzenbeck und Steinhorst; Königliche Vor- werks- und adlige Hofpächter ; Mühlen- und Ziegeleibesißer und Päch- ter; Bauervögte in den Königlichen Aemtern, adligen Gütern und Enklaven ; das Landdragoner-Corps; die Geistlichkeit; die Gelehrten- \hule, sowie die Stadt- und Privatschulen; die Landschullehrer; das Qu eer V In S Magistrat- und Stadtbeamte in Raßeburg, Mölln und Lauenburg; Advokaten und Notare ebenda; orst-, Post-, Zoll-, Medizinal-, Militair-, Chaussee- u. Wege-, Eisen- ahn-, Assekuranzwesen ; L zur Errichtung eines Landarbeits- hauses; öffentliche Kassen, Gesellshaften und Vereine (Königl. Contri- bution8- und Centralkasse, landschaftliche Kasse der Ritter- und Land- haft, Sparkassen; landwirthschaftliche Vereine, Schüßengilde U. . w.); Städte (allgemeine Nachrichten und insbesondere über Ratzeburg, Mölln und Lauenburg)? Königliche Aemter; adlige Güter; Enklaven.

Staat8-Handbuch für das Königreih Sachsen, 1867. Heraus- gegeven vom Statistishen Bureau im Ministerium des Innern.

resden.

Die Einleitung (72 S.) handelt I. über »Das8 Lande [1) Lage Größe, Gestalt u. Grenze; 2) Bodengestalt; 3) Bodenbestandtheile ; 4) Gewässer; 5) Klima]; 11, über »Das Volk« [1) Bevölkerungs- stand ; i Bewegung der Bevölkerung]; Ill. über die »Volkswirth- \haft« [1) Bodenkultur; 2) Gewerbliches; 3) Handel u. Jndustrie] ;, IV. über dén »Staat« [1) Verfassung; 2) die politische Verwaltung ; 3) Rechtspflege ; 4) Polizei ; 5) Finanzen; 6) Militairwesen ; 7) Aus- wärtiges]; V. Über »Kirche und Schule, Wissenschaft und Kunste.

Hof- und Staats-Handbuch des Großherzogthums Hessen. 1867. Darmstadt. (Personal-Staat.)

Großherzoglih Mecklenburg-Schwerin scher Staats-Kalender. I Schwerin. 2 Thle. Derselbe für das Jahr 1868. Ebd.

e.

1. Thl: Personal-Staat des Großherzogthums Mecklenburg- Schwerin. 2. Thl. : Statistish-topogravhisches Jahrbuch des Groß- herzogthums Mecklenburg-Schwerin. 1. Abth.: Bürgerliche Topo-

raphie (Domainen, ritterschaftliche Güter, Städte); 2. Abth. : Kirch-

iche Topographie und Bevölkerung; 3. Abth. : Militairische Topo- graphie; 4. Abth. : Reisc-Topographie (Eisenbahnen u. Kunststraßen,

Zollstraßen); 5. Abth. : Natürliche Topographie, Hydrographie.

Personen-Register der Gutsbesißer 2c. Oerter-Register.

/ E das Großherzogthum Sachsen-Weimar- Eisenach 1864. Weimar. 4

_Inh.: Personal-Staat ; Hof-Theater; Kunstschule; Anstalten für Wissenschaften und Kunst (Bibliotheken, Gemälde- und Kupferstich- sammlung, Mujeen, botanischer Garten); Universität Jena; Schul- und andere Landesanstalten; evangelische, röômisch - katholische und griechische Kirche; jüdischer Kultus. Erklärung des Großherzoglichen LVPappens/; ctatiftische Nachweisungen (über Lage; Fläche des Groß- herzogthums, Kulturarten, Bevölkerung); Verzeichniß aller Großher- zoglichen Kammergüter, mit Angabe ihres Flächeninhaltes. Verzeich- ah sämmtlicher Ortschaften.

Großherzoglih Mecklenburg-Streliß scher Staats - Kalender für 1867. Neustreliß. |

Enthält, außer dem Personalstaate , ein topographisches Ver- zeihniß der Kabinets- und Domainen-Güter, der ritterschaftlichen und Privat - Landgüter , der Städte und Flecken im Herzogthum Mecklenburg-Streliß, nebst statistischen Nachrichten über die leßteren, so wie ein topographisches Verzeichniß der Domanial - Meiereien, Dorfschaften, Städte und Allodial-Güter im Fürstenthum Raßeburg nebst statistischen Nachrichten über dieselben. ;

Das Abonnement beträgt 2 Thlr. für das Vierteljahæ.

T T 7s h Es

Königlich Preufischer

Alle Post -Anftalten des In- und Auslandes. nehmen Sestellung au, für Serlin die Expedition des igl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren:-Straße: Nr. La, Ecke der Wilhelmsstrasie.

nzeiger.

Berlin, Montag, den 4. Mai, Abends

1868.

Das Büreau des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers-ist nach der Behrenftr. Nr. La, Ecke der

Wilhelmsf\tr., verlegt worden.

Se. Majestät der König haben Allecauäbian geruht: :

Dem Revierförster Wißmann zu Forsthaus. Malloÿ, im Kreise:Gifhorxn, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem früheren Fürstlih Thurn- und Taxis'schen General-Post-Direc- tion8-Rath ‘Carl Friedrich Schmidt zu Frankfurt a. M. und“ dem Historien - Mäler Wilhelm Wider in Rom den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, sowie dem. Ingénieur en chef des ponts et chaussées, E, Brame zu Paris; dem Rittineister a. D. und’ Rittergutsbesißer von Wedell auf

Särranzig, im Kreise Drainburg , und. dem Hütten - Faktor Georg Paul zu Altrvässer , im Kreise ‘Waldenburg,

Carl ; den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu VvVerleihen.-

Se. Majestät der König haben Aller nädigst geruht; R Den Gerichts-Assessor und Nittergutshesier von Heyden andrathe des Kreises Demmin zu ernennen,

auf Caddw, zum; L | j Dem Kegist tor beim Ober-Steuer-Kollegium zu: Hanno- ver, Kommissär Christoph FriedrihPetsche/ den Charakter als Kanzlei-Rath zu ertheilen ; | E ; Den praktischen Aerzten 2c. Dr. Wicherkiewicz in Exin und Dr. E. Salomon in Bromberg den Charakter als Sa- nitäts-Rath; p ; : Dem bisherigen Landgräflichen Hof-Klempnermeister Carl

Schenderlein zu Homöurg das Prädikat eines Königlichen

Hof-Klempnermeisters ; 5 Dem Decorationsmaler und Lackirer Heinrich Eifecrt zu Homburg das Prädikat eines Königlichen Decorationsmalers und Lackirer®; E y 7 “Dem Konditor Wilhelm Hohenberg zu Wittstok das Prädikat eines Königlichen Hof-Lieferanten zu verleihen / und Die Wiederwahl der Rittergutsbesißers von Hagen auf Premslaff, im Kreise Regenwalde, zum Direktor des Stargar-

der Landschafts-Departements-Kollegiums für die Zeit von 1868 |

bis 1874 zu bestätigen.

Berlínu, 4, Mai,

Ihre Majestät die Königin hat Sich, gestern Abend übex Coblenz nach, Baden begeben.

Das 29.-Stück der Gesez-Sammlung, welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter ' : j

Nr 7065 - das- Gesetz, betreffend die Uebernahme und die Verwaltung dexr nach den Artikeln VUI, und IX, des Wiencr Friedén8vertrages vom 30. Oktober 1864 von den Elbherzog- thümiern. an das-Königreich Dänemark zu entrichtenden Schuld. Vom 23. März 1868; unter |

Nr. 7066 den Allerhöchsten Erlaß vom 11. April 1868, betreffend --die-Ressorlverhältnijse- bezüglich--des Lehnswesens--in den. neuen Landestheilen; unter.

‘Nr. 7067 die Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Ueber- gang. des Betriebés resp. des Eigenthums des Hessischen Nord- bahn - Unternehmens ‘auf ‘die Bergish*=Märkische Eisenbahn-Ge- sellschaft, und einen B trag zu dem Statute diesex Gesellschaft. Voin 17. April’ 1868; unter ie dea

l 7068 das Privilegium. der Bergisch - Märkischen Eisen- bahn-Geseklschäfk zur Ehnssivn von 8 l bahn En ritäts-Obli ationen. Vom 17, April. 1868; unter

: H 109 ‘dent, Nllerhöchst

id, Bie, Verlesung, des

illionen Thäler Nord- |

stimmung der- Behörden für den-Bau mehrerer in der Provinz- Hessen-Nassau- herzustellenden Eisenbahnen; und unter _ Nr. 7070 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter- der Firma : »Tätkersall-Actien-Gesell- shaft« mit dem Sige zu Berlin errichteten Actiengesellschaft. Vom 27. April 1868 | Berlin, den 5. Mai 1868. Geseß-Sammlung8-Debits8-Comtoir.

Gesez, betreffend die Uebernahme, und die Verwaltung der nach den

Artikeln V111. und IX. des Wiener Friedensverträges: vom 30.;Oftober

1864, ‘von ‘den Elbherzogthümern. an das Königreich “Dänemark. zu. - : entrichtenden Schuld.

“l a Vom 23. März 1868.

Wir Wilhelm, von Gottes./Gnadén König von Preußen 2c. verordyen, mik, - Zustimmung beider Häuser. des / Landtages der Monarchie, was folgt: i ; :

§. 1. Die nach den Artikeln VIII. und IX. des Wiener Fricdensver* trages. vom, 30. Oktober 1864 von den Elbherzogthümern an (das Königreich Dänemark zu entrichtende Schuld von, 21,750,000 Thalern wird. als eine Schuld des preußischen Staates, mit- der, Mäßgabe au- erkannt, daß das Herzogthum Lauenburg, für den nah Artikel “VI und IX.- des Wiener Friedensvertrages auf dasselbe fallenden Antheil an jener Schuld nach wie ‘vor verhaftet bleibt.

Die Régelüng. dieser Verpflichtung,-sowie- der Anspruch der preußi= chen Staatskasse auf. einen; Beitrag zur Verzinsung. und Le jener Schuhd seitens des Herzogthums Lauenburg, welcher dem ‘Verhältnisse seinex Einwohnerzahl zur; Einwohynerzahl der , Herzogthümer Holstein und Schleswig entspricht, bleiben vorbehalten.

2, Die Hauptverwaltung: der Staatsschulden , welcher “die Verwaltung dieser Schuld übertragen wird, hat, nach näherer. Anweick sung des Finanzministers bis zum Gesammtbetrage der Schuld, Staats- \chuldverschreibungen, verzinslich vier vom Hundert, vom 1. Januar / 1868 : ab aus8zufertigen.

K. 3. Zur Verzinsung und Tilgung der Schuld werden* der Hauptverwaltung, der Staatsschulden halbjährlich drei vom! Hundert des ursprünglichen Schuldbetrages,- wovon zwei, vonr Hundert die zu jedem Termine fälligen Zinsen darstellen; während | der Rest. zur Til- gung dient, aus den hereitesten Staatseinkünften Überwiesen.

"4, Die Bestimmung des §. XVITI. der Verordnung vom 17. Januar 1820 (Geseß-Samml. S. N durch „welche der Verjäh-' rungs8termin bei Zinsrückständen von Staatsschuld -Dokumenten -auf vier Jahre, von der Verfallzeit an gerechnet, festgeseßt ist, findet auch auf etwaige Zinsrückstände dieser Shüld Anwendung. Die auf solche Art präkludirten Zinsen fallen den allgemeinen Staatsfonds zu,

§. 5. * Die Tilgung: der Schuld geschicht in der Art, - daß! der“ für - jedes Jahr dazu bestimmte- Fonds (§. 3.) zuin: Ankqufe eines ent- - sprechenden Beträges von Schuldverschreibungen verwendet wird. “Jh- soweit jedoch der Anfausf uicht. zum Nennwerthe oder darunter be- wirkt werden kann, werden die in dem betreffenden Jahre einzulösen- den Schuldverschreibungen in halbjährigen Raten in den Monaten Juni. und Dezezber, öffentlich: ausgeloost und die gezogenen Nummern zur öffentlichen Kenntniß, gebracht. Sechs Monate nach erfolgter: Be- fanntmachung..der gezogenen..Nummern kömnen..die Inhaber..der.-aus»

elgosten Schuldvexrschreibuugen, den Kapitalbetrag bei der. Staats-

hulden-Tilgungs asse Und bei den sonstigen demnächst, zu bezeichnen- den. Einlösungskgssen: baar in Empfang ,nchmen. Ueber diesen Ter- min ¡hinaus werden, die. etwa unabgehoben.-gebliebenen Kapitalbeträge nicht weiter verzinst, ( E

6, Der Ministex der auswärtigen Angelegenheiten. und der Finanzminister sind mit, der A1 ume Geseves beauftragt. --

„Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift. und beis gedrucktem Königlichen Infiegel.() (4 '

Gegeben Berlin, den 23. März 1 O : (L.:S.) Wilh e-m.

Gr. v. Bis maxrck-Schönhgu sen, Freiherr v.-d. Heydt.

i Ectaß, vom, 20. April 1868, be-. Expropriationscechis unddie Be: |

Gr:-v:-Tpenptiy: v. Mühler. -v. Selchow.; Gr. zu Eulenburg: i _ Leonhardt.